Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtung des Beschlusses ... / 1 Leitsatz

Eine gegen den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG gerichtete Anfechtungsklage hat bereits dann einen Erfolg, wenn nur eine Position der Jahresabrechnung einen ergebnisrelevanten Fehler enthält. Eine Teilanfechtung ist nur in Bezug auf die Anpassung der Vor- und Nachschüsse der laufenden Bewirtschaftungskosten und der Rücklagen möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtung des Beschlusses ... / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht die Dinge wie der Wohnungseigentümer K! Allerdings seien die Wohnungseigentümer nicht gehindert gewesen, über die Frage der Kostenverteilung erneut zu beschließen. Denn die Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG bestehe trotz einer bereits in der Vergangenheit getroffenen Entscheidung fort. Die Änderung des Umlageschlüssels entspreche aber keiner ordnung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / b) Anspruch auf Abfindung

Die Höhe des Anspruchs auf Abfindung des Gesellschaftsanteils des ausscheidenden stillen Gesellschafters richtet sich nach dem tatsächlichen Wert. Hierbei handelt es sich um den Verkehrswert. Der stille Gesellschafter ist daher berechtigt, vom Inhaber des Handelsgewerbes die Erstellung einer Abschichtungsbilanz (Vermögensbilanz) zu verlangen. Sein Anspruch auf Abfindung sein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investitionsumlage

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die in erster Linie ihre Mitglieder fördern, wie beispielsweise Sportvereine oder Karnevalsvereine, sind nur dann wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke als gemeinnützige Körperschaften anzuerkennen, wenn sie für die Allgemeinheit zugänglich sind. Ein Indiz dafür ist die Höhe, der von einem Verein verlangten Beiträge und Aufnahmegebühre...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Retrospektive Anwendung

Tz. 95 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Bei retrospektiver Anwendung sind die dargestellten Vorjahresperioden so darzustellen, als ob die neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethode schon immer angewendet worden wäre. Dies bedeutet, dass nicht nur die Abschlüsse für volle einjährige Perioden, sondern auch etwaige Zwischenberichte der jeweiligen Perioden anzupassen sind (vgl. IAS 34.4...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Eigenkapital

Tz. 55 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Zu Beginn der Periode, von der ab IAS 29 angewendet wird, werden gem. IAS 29.24 die Bestandteile des Eigenkapitals, aber ohne Gewinnrücklagen bzw. Ergebnisvorträge (retained earnings) sowie ohne etwaige Neubewertungsrücklagen (revaluation surplus), vom Zeitpunkt ihrer Zuführung an indexiert. Der Betrag der retained earnings ergibt sich in der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Korrektur bei Eintritt von Änderungen nach Durchführung der Tarifermäßigung

Rn. 61 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 In S 1 des § 32c Abs 6 EStG wird geregelt, dass im Falle einer Änderung der für die Tarifermäßigung maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen in einem ESt-Bescheid des Betrachtungszeitraums folgerichtig auch derjenige Steuerbescheid (der Jahre 2016, 2019 und 2022) aufzuheben und zu ändern ist, mit dem die Tarifermäßigung gewährt wurde. Während bei ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Frist für die Mittelverwendung

Tz. 19 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung gehört auch die zeitnahe Mittelverwendung. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Körperschaft ihre Mittel in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für steuerbegünstigte Zwecke einsetzt/ausgibt. Praxis-Beispiel Spendeneinnahme in 01. Die ents...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung

Tz. 9 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 § 63 Abs. 3 AO (Anhang 1b) stellt klar, dass die Körperschaft, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben den Nachweis zu erbringen hat, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung diesen Erfordernissen entspricht. Dies bedeutet, anhand der Einnahmen und Ausgaben soll die Art und Weise der tatsächlichen Geschäftsführung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nicht von § 32c Abs 4 EStG betroffene luf Einkunftsbestandteile

Rn. 41 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Dagegen sind unverständlicherweise nicht von der Tarifermäßigung ausgeschlossen (laufende) Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden oder anderen werthaltigen WG, die mit der Zielsetzung des Gesetzes, Ertragsschwankungen wegen des Klimawandels auszugleichen, nicht das Geringste zu tun haben. Gerade bei LuF mit Gewinnermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 5 Mehrhausanlagen

Auch in einer Mehrhausanlage ist jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Wiederum anderes gilt, wenn in der Gemeinschaftsordnung andere Kostenverteilungsschlüssel vereinbart sind, beispielsweise eine Kostentrennung nach Gebäuden. Ferner ist die g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Korrektur einer fehlerhaft gebildeten Rücklage

Nach Auffassung des FG Düsseldorf fehlen Gründe dafür, im Falle einer im Vorjahr rechtswidrig gebildeten Rücklage die auf Rückstellungen anzuwendenden Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs auch auf Rücklagen erfolgswirksam anzuwenden. FG Düsseldorf v. 3.5.2022 – 6 K 3388/16 K, F, EFG 2022, 1484, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 25/22mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Auflösung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG aus der Veräußerung eines ganzen Mitunternehmeranteils

Rücklagen i.S.d. § 6b Abs. 3 EStG sind in der für die Mitunternehmerschaft aufzustellenden Bilanz zu bilden. Das gilt auch für ausgeschiedene Gesellschafter. Maßgeblich für die Bildung und Auflösung der § 6b-EStG-Rücklage ist grundsätzlich die Steuer- bzw. Sonderbilanz des "veräußernden" Betriebs. Im Falle der Veräußerung des ganzen Mitunternehmeranteils ist aber die Auflösu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 4.1.3 Nicht erhebliche Verpflichtung

Bezüglich des Kriteriums der "nicht erheblichen Verpflichtung" dürfte in erster Linie auf die Größe der Gemeinschaft abzustellen sein. Soweit der Gesetzgeber insoweit auf die unmittelbare Teil- bzw. Außenhaftung der Wohnungseigentümer des § 9a Abs. 4 WEG rekurriert, ist dies in der juristischen Literatur zurecht auf Kritik gestoßen. Denn der Verwalter darf die Eigentümer dur...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschüttungsregelung

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ermittlung des erzielten Periodenerfolgs ist unverzichtbarer Bestandteil sowohl des Selbstinformations- als auch Rechenschaftslegungszwecks und bildet zugleich die regelmäßig wichtigste Grundlage für die Ausschüttungs- bzw. Abführungs- oder Entnahmebemessung. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit auch die Begrenzung des Ausschüttungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein GAV wirkt sich weitreichend auf das verpflichtete UN aus: Es kann kein ausschüttungsfähiger Gewinn mehr entstehen, die Gewinnverwendungskompetenz der HV und das Gewinnbezugsrecht der Aktionäre werden faktisch entwertet und Vorstand und AR dürfen Teile des Jahresüberschusses nicht mehr thesaurieren. Die Gewinnabführung erfolgt unentgeltlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen. Vertragspartner der AG, KGaA oder SE kann jede andere Person sein, es muss kein UN sein. Ist der Vertragspartner aber ein UN, so werden dieses UN eb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Lockerung der Vermögensbindung (Konzernprivileg)

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 291 Abs. 3 AktG normiert eine Lockerung der sonst strikt einzuhaltenden Regelungen der Kap.-Bindung gemäß der §§ 57, 58 und 60 AktG. In der seit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) geltenden Fassung des § 291 Abs. 3 AktG ist die Kap.-Bindung scho...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.3 Das Eigenkapital als besonderer Bilanzposten

Rz. 20 In § 152 AktG werden besondere bilanzielle Ausweisregelungen für das Eigenkapital der Aktiengesellschaft aufgeführt. Diese dienen der rechtsformspezifischen Ergänzung der §§ 266 und 272 HGB.[1] Der Ausweis des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft ist in Abb. 3 dargestellt. Abb. 3: Eigenkapital und zugehörige Bilanzpositionen in der Bilanz der Aktiengesellschaften[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.2 Technische Ausgestaltung

Rz. 40 Die aktuelle für steuerliche Zwecke angepasste Taxonomie basiert auf der HGB-Taxonomie 4.1 vom 8.2.2011 und umfasst ein Stammdaten-Modul (sog. GCD-Modul) und ein Jahresabschluss-Modul (sog. GAAP-Modul).[1] Das GCD-Modul umfasst insbesondere allgemeine Informationen zum Bericht und zum Unternehmen. Das GAAP-Modul umfasst insbesondere die Daten der Bilanz und der Gewinn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.7 Verwendung des Bilanzgewinns

Rz. 31 Die Hauptversammlung beschließt gem. §§ 119 Abs. 1 Nr. 2, 174 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie ist dabei an den festgestellten Jahresabschluss (Rz. 30) und somit an die Höhe des ausgewiesenen Bilanzgewinns (Rz. 26) gebunden (§ 174 Abs. 1 Satz 2 AktG). Der Vorstand und der Aufsichtsrat, die üblicherweise den Jahresabschluss feststellen, kön...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.6 Feststellung

Rz. 30 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss ist zunächst lediglich ein Entwurf, der erst mit der Feststellung rechtliche Wirkung entfaltet.[1] Diese Feststellung des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft ist in den §§ 172 und 173 AktG geregelt. Im HGB findet sich keine Legaldefinition der Feststellung.[2] Im Schrifttum wird die Feststellung eines Jahresabschluss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.6 Kumulierte Abschreibungen

Rz. 33 Im Anlagespiegel sind die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahrs gesondert aufzuführen. Diese Spalten, meist als "kumulierte Abschreibungen" bezeichnet, umfassen die aufgelaufenen Abschreibungen der Vergangenheit, soweit sie auf Posten des Anlagevermögens entfallen, die am Anfang bzw. zum Ende des Geschäftsjahres noch im Anlage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.3.1 Beteiligungen

Rz. 53 Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sind grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zu erfassen. Dies gilt auch dann, wenn die vertraglich vereinbarte Einlage bei einer Neugründung oder bei einer Kapitalerhöhung noch nicht in voller Höhe geleistet wurde; in diesem Fall gehen die Anschaffungskosten in voller Höhe in den Anlagespiegel ein, in Höhe des noch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Formeller Bilanzenzusammenhang: Auflösung einer wirksam gebildeten § 6b-Rücklage im Wege der Bilanzberichtigung

Eine zwar rechtswidrig – aber gleichwohl wirksam – gebildete § 6b EStG-Rücklage, deren bilanzieller Ausweis Grundlage einer rechtskräftigen Veranlagung geworden ist, kann nicht nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs in der Schlussbilanz des ersten offenen Wirtschaftsjahres, für das die Veranlagung berichtigt oder geändert werden kann, erfolgswirksam aufgelöst we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.6 Übergangsfragen

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Zum einen werden die laufenden Erträge bis zum Jahresende 2017 noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage versteuert. Es erfolgt eine "Zwangsthesaurierung" mit Ansatz der ausschüttungsgleichen Erträge, wenn die Erträge nicht bis Ende 2017 ausgeschüttet werden. Fonds mit einem vom Kalenderjahr abweichende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rücklagen (Abs. 3)

Rz. 19 Rücklagen stellen einen Passivposten in der (Steuer-) Bilanz dar, denen überwiegend Eigenkapitalcharakter zukommt. Sie entstehen aus offenen oder verdeckten Einlagen, die den Gewinn nicht erhöhen, oder durch entsprechende Gewinnverwendungen. Rz. 20 Rücklagen sind gem. § 103 Abs. 3 BewG im Rahmen der Bewertung nicht als Schuldposten zu berücksichtigen, wenn nicht ihr Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Durchbrechungen der Bestandsidentität

Rz. 14 Die Bestandsidentität, die auch im Rahmen des § 103 Abs. 1 BewG grundsätzlich gilt, wird aber in einigen Fällen durchbrochen. Diese ergeben sich insbesondere aus § 103 Abs. 2 u. Abs. 3 BewG. Zu nennen sind insbesondere in der Steuerbilanz gewinnmindernd gebildete Rücklagen, und zwar unabhängig vom Rechtsgrund für ihre Bildung. Hierzu zählen insbesondere Rücklagen nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 299 Gehört zu dem begünstigten Vermögen auch eine Beteiligung an einer Personengesellschaft und war der begünstigte Erwerber an dieser Personengesellschaft bereits vor dem begünstigten Erwerb beteiligt, bezieht sich die Entnahmebegrenzung nur auf den zusätzlich erworbenen (also den erbschaftsteuerlich privilegierten) Anteil.[717] Entsprechendes gilt auch dann, wenn der E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Zuwendungen bei Personengesellschaften

Rz. 215 Auch bei Leistungen eines Gesellschafters an eine Personengesellschaft oder bei Leistungen einer Personengesellschaft an einzelne Gesellschafter gilt: Diese beinhalten keine freigebige Zuwendung, wenn sie im Rahmen und zur Förderung des Gesellschaftszwecks getätigt werden. Erst wenn die Leistungen nicht mehr als ausgewogen anzusehen sein können, kommt eine freigebige...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses ist von dem Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auszugehen (Ausgangswert); dabei bleiben bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt. Der Ausgangswert ist noch wie folgt zu korrigieren:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Schulden und sonstige Abzüge, die nach § 95 Abs. 1 zum Betriebsvermögen gehören, werden vorbehaltlich des Absatzes 3 berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens im Sinne dieses Gesetzes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) Weist ein Gesellschafter in der Steuerbilanz Gewinnansprüche gegen eine von ihm beherrschte Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2023, Der Standard in der InsO

Karsten Schmidt Insolvenzordnung Kommentar, 20. Aufl. 2023 3312 Seiten, 229 EUR ISBN 978-3-406-71681-2 In Krisenzeiten gewinnt das Insolvenzrecht schnell an Bedeutung. Die Covid-19-Pandemie hat vielfach Rücklagen der Unternehmen wie der Verbraucher aufgebraucht. Der Krieg in der Ukraine verschärft dies nun in vielfältiger Weise. Der Umsatz sinkt, weil die Kunden aufgrund eige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rz. 266 Schließlich stellt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 2 Alt. 3 ErbStG auch die Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen einer Veräußerung der Beteiligung gleich, wenn hierbei das Vermögen (also der Veräußerungserlös)[627] an die Gesellschafter verteilt wird. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlagen gelten dieselben Grundsätze wie in den Nachsteuerfäll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Rechtsfolgen

Rz. 18 Soweit bei Kapitalgesellschaftsanteilen, Gewerbebetrieben oder gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt (§ 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG), ist der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich eröffnet. Rz. 19 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "kann das verei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Keine Berücksichtigung der Buchwertklausel bei Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (Abs. 5)

Rz. 224 § 7 Abs. 5 ErbStG enthält eine Sonderregelung für den Fall der Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft. Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Kapitalerhöhung gegen zu geringes Aufgeld

Rz. 199 Eine Schenkung durch die übrigen Gesellschafter ist bereits nach der alten Rechtslage in Betracht zu ziehen, wenn ein Gesellschafter im Rahmen einer Kapitalerhöhung Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Einlage in Höhe des Nennwertes ohne oder mit einem geringen Aufgeld erwirbt, obwohl der Wert der Anteile höher ist. Denn in diesem Fall gehen stille Reserve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Bestimmung der Bemessungsgrundlage

Rz. 322 Im Rahmen der Nachversteuerung ist für die einer begünstigungsschädlichen Verfügung unterliegenden Wirtschaftsgüter jeweils deren erbschaftsteuerrechtlicher Wert nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Steuerentstehung zugrunde zu legen.[781] Dies gilt auch dann, wenn bei der Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage der Veräußerungserlös entnommen wird.[782] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Hinzurechnungen

Rz. 5 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhenden Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[8] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfassen neben der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Rz. 38 Das nach Maßgabe von § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bestimmte Betriebsvermögen wird gem. § 109 Abs. 1 BewG entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG bewertet. Anschließend ist der so ermittelte Wert entsprechend den Regelungen des § 97 Abs. 1a BewG auf die Gesellschafter der Personengesellschaft aufzuteilen.[98] Auch hierbei ist die Unterscheidung von Gesamthandsvermögen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Kapitalerhöhung gegen zu hohes Aufgeld

Rz. 201 Im umgekehrten Fall, wenn der im Rahmen einer Kapitalerhöhung Anteile erwerbende Gesellschafter ein zu hohes Aufgeld leistet, kam bislang lediglich nach Ansicht der Finanzverwaltung eine steuerbare Zuwendung an die übrigen Gesellschafter in Betracht.[383] Denn der Wert ihrer bisherigen Anteile erhöht sich entsprechend. Ein zu hohes Aufgeld in diesem Sinne kann auch v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Entnahmebeschränkungen

Rz. 432 Dessen ungeachtet sollte aber im Vorfeld geprüft werden, ob die neu aufzunehmenden Vertragsklauseln auch tatsächlich den Bedürfnissen der betroffenen Gesellschafter genügen. Dies gilt insb. im Hinblick auf die Entnahmebeschränkungen, die sich – anders als Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen – sozusagen ständig auswirken (also das tägliche Leben beeinflussen) und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Zugehörigkeit zum Betrieb

Rz. 11 Wirtschaftsgüter gehören dann zu einem Betriebsvermögen, wenn sie dem Hauptzweck des jeweiligen Gewerbebetriebes dienen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind die jeweiligen Wirtschaftsgüter dem Grundvermögen, dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem übrigen Vermögen im bewertungsrechtlichen Sinne zuzuordnen. § 95 Abs. 1 BewG regelt den Grundsatz de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Schuldenkürzung

Rz. 295 Zunächst ist vom Wert der Finanzmittel der Wert der Altersversorgungsverpflichtungen i.S.v. § 13b Abs. 3 ErbStG abzuziehen (soweit er nicht bereits durch eine Verrechnung mit jungem Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG, und sonstigem Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Nr. 1–4 ErbStG, verbraucht ist).[773] Soweit Finanzmittel und Schulden im Rahmen der Anwendu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquiditätsrücklage: Bildun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Bildung einer Liquiditätsrücklage. Zum einen wird gefragt, ob ihre Bildung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Und zum anderen wird gefragt, ob es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, für die Bildung der Liquiditätsrücklage Mittel der Erhaltungsrücklage umzuwidmen. Bildung einer Liquiditätsrücklage Die Wohnungseigentümer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall handelt es sich um eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Diese Klage hat jedenfalls Erfolg, wenn der Nachschuss, der auf die klagende Partei entfällt, der Höhe nach falsch ist. Dies ist der Fall, wenn die Verwaltung bei der Berechnung des Nachschusses in der Jahresabrechnung, aus der sich der Nachschuss ergeben muss,...mehr