Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich 1. Rechtsanwalt Rz. 2 Die Vorschrift des § 44 ist unmittelbar für den Rechtsanwalt anzuwenden (vgl. § 1 Abs. 1). 2. Vertreter des Rechtsanwalts Rz. 3 Gewährt der Rechtsanwalt die Beratungshilfe nicht persönlich, sondern wird für ihn ein Vertreter tätig, so steht ihm die Vergütung aus der Staatskasse grundsätzlich nur dann zu, wenn es sich um ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr, VV 3326, 3337

Rz. 7 Ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf beschränkt, so erhält er nach VV 3326 eine 0,75-Verfahrensgebühr für diese Tätigkeit in den aufgefü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussetzungen

Rz. 20 Nach VV 7002 kann der Anwalt an Stelle der konkreten Abrechnung auch eine Pauschale wählen. Voraussetzung für die pauschale Berechnung ist, dass tatsächlich Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen angefallen sind. Die Höhe ist dabei unerheblich, da pauschal abgerechnet wird; es muss lediglich bei Ausführung des Auftrags mindestens einmal Porto oder e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anspruch gegen die Staatskasse

1. Vergütung Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Personen als Auftraggeber

Rz. 6 Für eine Erhöhung der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr reicht es nicht, dass der Anwalt mehrere Personen als Auftraggeber (Vertragspartner) hat (zur Begrifflichkeit siehe § 7 Rdn 7). Aus den Anmerkungen zu VV 1008 folgt, dass eine Erhöhung (bei Wertgebühren) nur in Betracht kommt, wenn mehrere Personen an der anwaltlichen Tätigkeit gemeinschaftlich beteiligt sind. Der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Geschäftsgewandte Partei

Rz. 97 Bei geschäftsgewandten Parteien, insbesondere bei größeren Unternehmen, zumal mit eigenen Rechtsabteilungen, wird in aller Regel die Erstattungsfähigkeit abgelehnt mit der Begründung, dass der auswärtige Anwalt unmittelbar hätte unterrichtet werden müssen und keine Notwendigkeit bestand, für die Unterrichtung zusätzlich einen Verkehrsanwalt einzuschalten.[62] Insbeson...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Kopien oder Ausdrucke aus Beiakten

Rz. 77 Werden in einem umfangreichen Verfahren (z.B. Wirtschaftsstrafverfahren) auch Kopien z.B. aus Beiakten oder Fallakten, Beweismittelordern o.Ä. gefertigt, ist umstritten, ob zuvor zu prüfen ist, ob diese Unterlagen zu einem nicht den verteidigten Angeklagten betreffenden Anklagekomplex gehörten. Das OLG Düsseldorf hat die Erstattungsfähigkeit insoweit bejaht, wenn es j...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung

Rz. 6 Die schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO) gliedert sich in das seerechtliche sowie das binnenschifffahrtsrechtliche Verteilungsverfahren. Es beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss (vgl. § 7 bzw. § 40 SVertO) und endet mit der Einstellung des Verfahrens (vgl. § 17 SVertO: wegen nicht rechtzeitiger Einzahlung der erhöhten Haftungssumme, Nichtleistung der Sicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Notwendigkeit der Protokollierung des Antrags

Rz. 31 Schwierigkeiten im Rahmen der Kostenfestsetzung treten regelmäßig dann auf, wenn sich aus dem Gerichtsprotokoll keine genauen Einzelheiten über den Verlauf der Verhandlung ergeben. Grundsätzlich ist in derartigen Fällen davon auszugehen, dass die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des VV 3105 auch durch andere Mittel als dem Terminsprotokoll nachgewiesen werden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Angelegenheit

Rz. 8 Welche Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung dieselbe, verschiedene oder besondere Angelegenheiten darstellen, ergibt sich insbesondere aus den §§ 18 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4–21, Abs. 2 und 19. Wegen der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zu diesen Vorschriften und auf VV 3309 Rdn 92 ff. verwiesen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung (Anm. Abs. 3)

Rz. 10 Wird dem Rechtsanwalt die Verteidigung oder Vertretung für das Verfahren übertragen, werden die nach VV 6500 entstandenen Verfahrensgebühren auf die für die Verteidigung oder Vertretung entstehenden Gebühren angerechnet (Anm. Abs. 3). Diese Bestimmungen in den Anm. zu VV 6500 stimmen mit VV Vorb. 4.3 überein. Auf die Erl. zu VV Vorb. 4.3 wird verwiesen. § 15a ist zu b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung auch über nicht anhängige Ansprüche

Rz. 84 Beispiel: Der Anwalt legt gegen einen Mahnbescheid über 10.000 EUR Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonisch Verhandlungen, wobei der Gegner noch eine Gegenforderung von 5.000 EUR einwendet. Es kommt zu einer Einigung über die gesamten 15.000 EUR. Neben der 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3307 aus 10.000 EUR entsteht zusätzlich eine 0,5-Verfahrensgebüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auf Klägerseite

Rz. 70 Erfolgt auf der Klägerseite ein Parteiwechsel, fällt für den Rechtsanwalt des Beklagten die Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 nur einmal an.[80] Denn auch wenn er den Beklagten im Rechtsstreit gegen verschiedene Kläger vertritt, handelt es sich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit, für die die Verfahrensgebühr nur einmal abgerechnet werden kann.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anträge zur Prozess- und Sachleitung

Rz. 12 Nach VV 3203 entsteht die 0,5-Gebühr auch dann, wenn lediglich ein Antrag zur Prozess- oder Sachleitung gestellt wird. Auch dies gilt wiederum nur dann, wenn der Berufungsbeklagte bei Säumnis des Berufungsklägers/Beschwerdeführers einen solchen Antrag stellt. Ist der Berufungsbeklagte/Beschwerdegegner säumig und stellt der Berufungskläger einen Antrag zur Prozess- ode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Schwierigkeit der Materie

Rz. 603 Von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen abgesehen spricht die Kompliziertheit der Materie jedenfalls in folgenden Bereichen für eine Beiordnung eines Anwalts:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Versicherungsprämie im Einzelfall

Rz. 7 VV 7007 erfasst nur die "im Einzelfall" gezahlte Prämie, also nur diejenige Prämie, die für eine ausschließlich das betreffende Mandat abdeckende Versicherung zu zahlen ist (sog. Objektversicherung).[2] Dabei ist unerheblich, wenn sich das Mandat auf mehrere Angelegenheiten erstreckt (außergerichtliche Vertretung, Rechtsstreit und anschließende Vollstreckung). Rz. 8 Une...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 26 Zu Erstattungsfragen betreffend Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen. Rz. 27 Wird ein fristwahrender Normenkontrollantrag eingereicht und stellt der Gegner den Antrag auf Zurückverweisung, so ist die volle 1,6-Gebühr nach VV 3300 Nr. 2 erstattungsfähig und nicht nur eine 1,0-Gebühr na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitwertunabhängige Gebühren

Rz. 38 Wird das Einvernehmen für ein Verfahren hergestellt, in dem sich die Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert richten, also insbesondere bei einem Einvernehmen für ein Strafverfahren oder ein sozialgerichtliches Verfahren nach § 3 Abs. 1 S. 1, erhält der Einvernehmensanwalt ebenfalls eine Geschäftsgebühr in Höhe der Gebühr, die ihm zustünde, wenn er als Bevollmächtigte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Höchstgebühr

Rz. 1 Die Gebührenvorschrift VV 3337 enthält eine Gebührenermäßigung der Gebühr VV 3335, vornehmlich für den Fall der vorzeitigen Erledigung des Auftrags. Nach VV 3337 beträgt die Gebühr im Ermäßigungsfall höchstens 0,5. Durch das Wort "höchstens" ist sichergestellt, dass eine Ermäßigung auf 0,5 nur dann eintritt, wenn die volle Verfahrensgebühr VV 3335 über 0,5 liegen würde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Teilerledigung vor Anhängigkeit

Rz. 20 Bekommt der Prozessbevollmächtigte den Auftrag, eine bestimmte Summe einzuklagen, zahlt der Beklagte jedoch vor Klageeinreichung einen Teil der Forderung, so entsteht die volle Verfahrensgebühr nur aus dem Wert der Restforderung. Nach dem Wert der Teilerledigung erwächst dem Prozessbevollmächtigten daneben eine reduzierte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1, wobei er ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 162 Mit der Regelung in Nr. 2 ist keine Erweiterung der Dokumentenpauschale verbunden. Nr. 2 soll vielmehr an die Stelle der Nr. 1 Buchst. d treten, nämlich dann, wenn Kopien oder Ausdrucke nicht mehr in der herkömmlichen körperlichen Form verschickt werden, sondern stattdessen in elektronischer Form als Dateien. Nr. 2 ist nur anzuwenden, wenn in Nr. 1 Buchst. d genannte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Europäische Kontenpfändung

Rz. 19 Siehe zunächst die Vorbemerkungen zu VV Vorb. 3.3.3. Nach § 17 Nr. 4a bilden das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung[16] verschiedene Angelegenheiten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Erledigung durch Strafbefehl

Rz. 112 Die Erledigung des Strafverfahrens durch Erlass eines Strafbefehls löst die Zusätzliche Gebühr nicht aus (zur Ausnahme siehe Rdn 142). Selbst wenn der Verteidiger angeregt und darauf hingewirkt hat, die Strafsache im Strafbefehlsverfahren zu erledigen, und die Staatsanwaltschaft entsprechend einen Strafbefehl beantragt hat, der sodann durch das AG erlassen und durch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 47 Umstritten ist, ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann. Hartung [30] ist der Auffassung, dass für eine Rechtsmittelprüfung Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden könne. Die ganz überwiegende Rechtsprechung hat von Anfang an die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe j...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung mehrere Auftraggeber gemeinschaftlich hinsichtlich desselben Gegenstandes, also z.B. bei Gesamtgläubigern, dann erhöht sich die 0,5-Gebühr nach VV 1008.[9] Die Erhöhung beträgt 0,3 je weiteren Auftraggeber, so dass der Anwalt bei Vertretung von zwei Auftraggebern 0,8 erhält. Gleiches gilt für den Anwalt des A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgrenzung zwischen Anmelder und Musterkläger

Rz. 7 VV 3338 findet nur auf denjenigen Rechtsanwalt Anwendung, der allein mit dem Entwurf einer Anmeldung bzw. mit der Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren beauftragt ist. Die Anmelder sind nicht Beteiligte des Musterverfahrens. Ist der Rechtsanwalt damit beauftragt, den Anspruch einzuklagen und eine Beteiligung im Musterverfahren über §§ 8, 9 KapMuG herbeizuführen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begrenzung bei mehreren Einzelaufträgen

Rz. 26 Soweit der Anwalt den Auftrag zu mehreren Einzeltätigkeiten erhalten hat, kann er insgesamt nicht mehr an Gebühren erhalten, als wenn er von vornherein mit der Gesamtvertretung beauftragt worden wäre. Hier ist jeweils als Höchstgrenze diejenige Vergütung zu beachten, die der Verteidiger oder der Beistand oder Vertreter eines Neben- oder Privatklägers oder eines sonsti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Vergütungsvereinbarungen

a) Anforderungen an die Berechnung Rz. 67 Für Vergütungsvereinbarungen gilt die Vorschrift des § 10 grundsätzlich ebenfalls.[47] Welche Angaben die Kostenrechnung dann enthalten muss, ist der jeweiligen Vergütungsvereinbarung zu entnehmen. Beschränkt sich z.B. die Vergütungsvereinbarung lediglich auf die Vereinbarung eines höheren Gegenstandswertes, dann ist § 10 uneingeschrä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übergang von Herausgabe zum Schadensersatz

Rz. 328 Wird von einer Herausgabe- zur Schadensersatzklage übergegangen, liegt zwar nach § 264 Nr. 3 ZPO keine Klageänderung vor. Es ändert sich jedoch der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Beispiel: Der Kläger klagt auf Herausgabe eines Pkw im Wert von 7.000 EUR. Als sich im Berufungsverfahren herausstellt, dass der Pkw untergegangen ist, stellt er die Klage auf Schade...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ablichtung der erstinstanzlichen Akte durch Rechtsmittelanwalt

Rz. 238 Das Kopieren der Akte der ersten Instanz löst nach der Rechtsprechung des BGH grds. keine erstattungsfähigen Kopiekosten aus, da sich der Rechtsmittelanwalt die Unterlagen vom Mandanten oder dem vorinstanzlichen Anwalt (vgl. § 50 Abs. 1 BRAO) aushändigen lassen kann.[368] Die Fertigung eigener Kopien aus der Gerichtsakte kommt hier erst in Betracht, wenn und soweit v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auf Einlegung der Erinnerung beschränkter Auftrag

Rz. 501 Hat der Mandant einen Auftrag beschränkt auf die Einlegung der Vollstreckungserinnerung erteilt, fällt insoweit keine Gebühr nach VV 2300 an, sondern nach VV 3500, die der Höhe nach auf 0,3 begrenzt ist (siehe Rdn 185). Betraf die Mandatierung nur die Einlegung einer sofortigen Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG bzw. einer (sofortigen) Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RP...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 5 VV 4102 regelt in fünf Nummern verschiedene Tatbestände, in denen eine Terminsgebühr außerhalb der Hauptverhandlung anfallen kann. Darüber hinaus werden noch weitere Anwendungsfälle diskutiert. Rz. 6 Die Anforderungen an die Tätigkeit des Anwalts sind je nach Tatbestand unterschiedlich. Wie sich aus dem Wortlaut ergibt, genügt grundsätzlich die Teilnahme am Termin. Ein ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ausnahmen

a) Übersicht Rz. 20 Von dem Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren (Abs. 1, Abs. 2) gibt es nur noch eine Ausnahme (nämlich Abs. 3), nachdem die Regelung des § 38 Abs. 2 BRAGO weggefallen ist und auch die Regelungen für die erneute Hauptverhandlung nach den §§ 83 Abs. 2, 85 Abs. 2 und 86 Abs. 2, 109 Abs. 4, 109a Abs. 2 BRAGO nicht mehr gelten. Rz. 21 Soweit in den Kommentaren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Terminsgebühr

Rz. 12 Für den Wahlanwalt sind wiederum Rahmengebühren vorgesehen (VV 4126). Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß (VV Vorb. 4 Abs. 4), so steht dem Anwalt ein höherer Rahmen zu (VV 4127). Rz. 13 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält wiederum Festgebühren. Auch hier wird die Gebühr nach der Dauer der Verhandlung gestaffelt. Bei mehr als fünf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. IRG und IStGH-Gesetz-Verfahren

Rz. 2 In VV Teil 6 Abschnitt 1 (VV 6100, 6101, 6102) ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der in Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) oder in Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-Gesetz) als Beistand tätig wird. VV 6100 regelt dabei nur die Verfahrensgebühr für die T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 135 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann in der Regel nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nach dem GWB nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 136 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr (VV 1002) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Übergang von Feststellungsklage zur Leistungsklage

Rz. 330 Geht der Kläger von einer Feststellungsklage zu einer Leistungsklage über, so ist ebenfalls nur nach dem geringeren Wert anzurechnen. Beispiel: Der Kläger klagt auf Feststellung, dass ihm ein Pflichtteilsanspruch i.H.v. einem Viertel des Nachlasses zustehe. Das Gericht setzt den Streitwert auf 40.000 EUR fest – ausgehend von einem geschätzten Wert des Pflichtteils i....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Festsetzungsverfahren und Glaubhaftmachung (§ 55)

Rz. 15 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[30] Im Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Freigabeverfahren nach § 246a AktG und § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG

Rz. 3 § 246a AktG regelt das auf Antrag der Gesellschaft durchzuführende Verfahren, wenn gegen einen Hauptversammlungsbeschluss über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung oder einen Unternehmensvertrag Klage erhoben worden ist. Hier kann das Gericht durch Beschluss feststellen, dass die Erhebung der Klage der Eintragung im Handelsregister nicht entgeg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Verteilungsverfahren bei Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 390 Keine Anwendung finden VV 3309, 3310 auf das Verteilungsverfahren im Rahmen einer Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung; dieses gehört zum Unterabschnitt 4 (vgl. VV 3333 Rdn 4). Die Verteilung im Rahmen des Insolvenzverfahrens gemäß §§ 187 ff. InsO wird mit der Gebühr nach VV 3317 abgegolten. Sonstige Verteilungsverfahren unterfallen VV 3333.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschriften der VV 6300 ff. regeln die Vergütung des Anwalts, der in gerichtlichen Verfahren bei Freiheitsentziehungen nach den § 415 ff. FamFG tätig wird. Ebenso sind die VV 6300 ff. anwendbar in Unterbringungsverfahren nach § 312 FamFG und schließlich in Kindschaftssachen, die ihre Grundlage in § 151 Nr. 6 oder 7 FamFG haben. Hierbei handelt es sich um Verfahren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt, VV 5101, 5103, 5105

Rz. 2 Nach VV Vorb. 5 Abs. 2 erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr, die die gesamte Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren abgilt einschließlich eventueller Anträge auf gerichtliche Entscheidung, allerdings mit Ausnahme der Wahrnehmung von Terminen, für die eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist (VV 5102, 5104, 5106). Die Höhe dieser Verfahrensgebühren ist in den VV 5101,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 36 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert des Rechtsmittelverfahrens, für das die Zulassung begehrt wird (§ 47 Abs. 3 GKG). Rz. 37 Der Wert muss mit dem späteren Revisions- oder Rechtsmittelverfahren nicht identisch sein, da sich infolge von Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel oder ggf. einer teilweisen Erledigung des Rechtsmittels Veränderungen erge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrvergleich

Rz. 146 Sofern von den Parteien ein Mehrvergleich über nicht rechtshängige Ansprüche protokolliert wird, gehört nach ganz h.M. die Verfahrensdifferenzgebühr zu den Kosten des Vergleichs und nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Übrigen.[121] Wenn also im Vergleich vereinbart wird, dass die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, hat diese Vereinbarung zur K...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beschlussverfahren nach § 327e Abs. 2 AktG bei der Übertragung von Aktien gegen Barabfindung

Rz. 6 Gem. § 327a Abs. 1 AktG kann die Hauptversammlung einer AG oder einer KGaA auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft i.H.v. 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Gem. § 327e Abs. 1 AktG hat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Terminsgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten

Rz. 209 Ist gegen den Beklagten ein Versäumnisurteil ergangen und gleichwohl für seinen Prozessbevollmächtigten eine volle Terminsgebühr i.H.v. 1,2 nach VV 3104 angefallen, weil die Voraussetzungen für eine Reduzierung nach VV 3105 nicht vorlagen, kann im Einspruchsverfahren keine weitere Terminsgebühr anfallen. Rz. 210 Ist der Prozessbevollmächtigte des Beklagten jedoch erst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

I. Mehrfachvertretung oder mehrere Einzelvertretungen 1. Vorüberlegungen Rz. 111 Die Mehrfachvertretung hat gegenüber mehreren Einzelvertretungen für die Mandanten einen grundsätzlichen Vorteil: Sie reduziert das Kosten- und Liquiditätsrisiko. Das wirkt sich insbesondere dann aus, wenn entweder die vertretenen Rechtspositionen zweifelhaft erscheinen oder aber wenn diese zwar a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren

Rz. 51 Aufgrund der Verweisung in Abs. 2 S. 3 ergibt sich, dass in den vorgenannten Eilverfahren der Rechtsanwalt die im ersten Rechtszug bestimmten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält. Dies ist systemwidrig, da er in der Hauptsache niemals die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält, sondern entweder die Gebühr nach VV 2300 im Verfahren vor der Vergabekammer oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Protokollierung/Feststellung einer Einigung (Nr. 2 Var. 2)

Rz. 77 Beantragt der Rechtsanwalt, eine Einigung der Parteien über einen in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Anspruch zu Protokoll zu nehmen oder eine Einigung gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festzustellen, so erhält er eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr gemäß VV 3101 Nr. 2 Var. 2 aus dem Wert der nicht anhängigen Ansprüche. Beispiel: In einem Räumungsrechtsstreit (Wert: 10.000 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Festsetzungsverfahren

a) Gebühren und Auslagen Rz. 338 In § 19 Abs. 2 S. 5 BRAGO hieß es, dass der Anwalt im Verfahren über den Antrag keine Gebühr erhält. Diese Vorschrift war zum Teil sinnlos, zum Teil falsch und ist nunmehr aufgehoben worden. Soweit der Anwalt sich im Festsetzungsverfahren selbst vertritt, kann selbstverständlich keine Gebühr entstehen, da der Anwalt mit sich selbst keinen Anwa...mehr