Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Berufung.

Rn 19 Wird eine Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt und später zurückgenommen, dann sind die Kosten eines Anwalts, den der Berufungsgegner bereits bestellt hat, grds erstattungsfähig. Wird der Zurückweisungsantrag allerdings gestellt, bevor der Berufungsführer seine Berufung begründet hat, ist grds nur eine ermäßigte 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr 3200, 3201 Nr 1 VV RVG ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 3 Keine Gerichtsgebühren. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist mit der Verfahrensgebühr VV 3100 RVG abgegolten. War der Rechtsanwalt insoweit noch nicht tätig, ist die Tätigkeit nach VV 3403 RVG zu vergüten; im Einzelfall ermäßigt sich die Gebühr nach VV 3405 RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 18 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die Vollstreckungsklausel erhoben, so handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 4 RVG). Kommt es zu einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, so gelten die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahr...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / V. Einigung: Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche

Rz. 41 Häufig münden Kündigungsschutzverfahren in einen Einigungsvertrag, der Ansprüche mitregelt, die nicht Gegenstand der Klage waren (z.B. bezüglich Resturlaub, Freistellung, Zeugnis, Dienstwagen, Geschäftsunterlagen).[100] Auch diese Ansprüche können nach der Fassung älterer ARB unter Versicherungsschutz stehen, obwohl sie als solche zumeist nicht streitig sind und insow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 14 Das Verfahren auf Einwilligung gehört zur 1. Instanz (§ 19 I 2 Nr 9 RVG) und wird durch die dortigen Gebühren mit abgegolten. Das Verfahren auf Zulassung vor dem BGH zählt dagegen bereits zum Revisionsverfahren und wird durch die dortigen Gebühren mit abgegolten (§ 16 Nr 11 RVG).mehr

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AGS 04/2024, Auslagenerstat... / III. Abgrenzung Verfahrensgebühr/Terminsgebühr

Die zulässige sofortige Beschwerde der Landeskasse hatte dann auch in der Sache Erfolg. Das AG habe zu Unrecht die Festsetzung der dem Betroffenen aufgrund der Kostengrundentscheidung des Urt. des AG Wernigerode v. 4.9.2023 zu erstattenden notwendigen Auslagen auch auf die beantragte Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV sowie die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV, jeweils nebst 19 % ...mehr

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AGS 04/2024, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Festzuhalten ist: 1. Anfall der Hauptverhandlungsterminsgebühr Das RVG regelt in Vorbem. 4 Abs. 3 VV nur das Entstehen der Terminsgebühr. Voraussetzung ist die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung. Nicht geregelt wird, (ab) wann eine Hauptverhandlung vorliegt, an der der Rechtsanwalt teilnimmt (zur Terminsgebühr Burhoff/Volpert/B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anwaltswechsel.

Rn 14 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 II 2). Im Einzelnen gilt nach der Rspr Folgendes: Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen (Frankf AnwBl 80, 517 = MDR 80, 1026 = Rpfleger 81, 29 = ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gebühren.

Rn 4 Der Rechtsanwalt kann nach § 5 RVG die ihm zustehenden gesetzlichen Gebühren auch dann geltend machen, wenn er sich durch einen Stationsreferendar vertreten lässt. Die Höhe des Gebührenanspruchs eines Nebentätigkeitsreferendars ist umstr: In der Regel dürfte eine Vergütung in Höhe von ⅔ der gesetzlichen Gebühren angemessen erscheinen (vgl Hartmann/Toussaint § 5 RVG Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gebühren.

Rn 6 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 1 Ziff 1130 ff, 1140, Hauptabschn 2 Ziff 1213 ff, 1216, 1225 ff, 1228 f, Hauptabschn 3 Ziff 1316 ff, 1319, 1325 ff, 1328; bei Zurückverweisung gem § 31 FamGKG kein neuer Gebührenanfall. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 Unterabschn 2; bei Zurückverweisung gem § 21 I RVG erneuter Gebührenanfall. Verfahrenswert: § 40 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 49 Wegen § 53 I GKG gilt für GeS und ReS § 3; der ZuS ist wegen § 919 ohne Relevanz. In Familiensachen gilt § 42 I FamGKG, wobei der Gedanke des § 41 FamGKG Bedeutung hat. Der Umfang des zu sichernden Anspruchs ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432 für § 42 I GKG aF, nunmehr § 9 ZPO iVm §§ 48 I GKG, § 23 I 1 RVG), idR nach Maßgabe des Sicherungsinteresses Bruchteil hiervon a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 12 Für den Anwalt zählt jedes Verfahren über einen Antrag und jedes Verfahren über eine Abänderung der getroffenen Anordnung als besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 6 RVG) und löst die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG aus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Eidesstattliche Versicherung.

Rn 102 Bei der Klage aus §§ 259 II, 260 II BGB bemessen sich ZuS, GeS und ReS für das Rechtsmittel des Kl nach dessen Interesse an der Abgabe, § 3. Die Rspr nimmt einen Bruchteil des Leistungsinteresses, idR 1/20 bis 1/4 (BGH KostRspr ZPO § 3 Nr 113; Celle MDR 03, 55; Bambg FamRZ 1997, 40; gegen eigenständigen Wertansatz neben dem Auskunftswert OLG Frankfurt JurBüro 1973, 76...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 17 Für den Anwalt löst das Verfahren nach § 18 I Nr 8 RVG eine gesonderte Angelegenheit aus, in der er die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 RVG erhält.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besondere Gebühr für den Prozessvertreter des Musterklägers.

Rn 3 Im Rahmen der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber mit § 41a RVG eine besondere Gebühr für den Rechtsanwalt des Musterklägers geschaffen, um dessen herausgehobene Position innerhalb der Klägergruppe angemessen zu vergüten (BTDrs 17/8799, 28; krit dazu Bussian/Schmidt PHI 12, 42, 48, ausf zu Beantragung und Bewilligung dieser Gebühr Fölsch NJW 13, 507). Die besonde...mehr

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AGS 04/2024, Fiktive Termin... / III. Terminsgebühr ist angefallen

Zu Recht hat das AG eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV in Ansatz gebracht. Gem. Abs. 1 der genannten Vorschrift gilt Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV entsprechend. Nach dieser Regelung entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 38 Das Abänderungsverfahren nach Abs 1 ist auch ein gebührenrechtlich selbstständiges Verfahren (§ 31 II 1 1 FamGKG, sodass gem § 29 FamGKG die Gerichtsgebühren gesondert erhoben werden (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 32 FamGKG Rz 2). Anders die Überprüfungsverfahren nach Abs 2, 3: Nach der ausdrücklichen Regelung in § 32 Abs 2 S 2 gehören diese Verfahren kostenrechtlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwalt in eigener Sache.

Rn 71 Vertritt sich ein Rechtsanwalt in eigener Sache selbst, so entstehen keine Gebühren und Auslagen nach dem RVG. Voraussetzung für einen Gebührenanspruch wäre ein Anwaltsvertrag, der hier aber nicht vorliegt. Der sich selbst vertretende Anwalt schließt nicht mit sich selbst einen Anwaltsvertrag. Daher sind die Vorschriften des RVG zunächst einmal nicht anwendbar. Ein Anw...mehr

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AGS 04/2024, Pauschgebühr i... / III. Besonderer Umfang

Gemessen an diesen Maßstäben sei der Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung (nur) i.H.v. 23.000,00 EUR gerechtfertigt. Der darüber hinausgehende Antrag sei als unbegründet zurückzuweisen. 1. Aktenumfang Das Verfahren sei aufgrund des Aktenumfangs als besonders umfangreich i.S.d. § 51 Abs. 1 RVG anzusehen. So sei bis zur ersten Hauptverhandlung von einem wesentlichen Akte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Geldforderungen.

Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb gegen mehrere Drittschuldner betr verschiedene Angelegenheiten, indes erfolgt bei wirtschaftlicher Identität keine Addition (BGH JurBüro 11, 434). Zu den Nebenforderungen nach § 25 I Nr 1 RVG zählen auch Kosten früherer Vollstreckungsverfahren, nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Umsatzsteuer.

Rn 76 Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Umsatzsteuer ist nach dem RVG ein Auslagentatbestand (Nr 7008 VV), so dass es also zunächst einmal darauf ankommt, ob bei einem bevollmächtigten Anwalt Umsatzsteuer angefallen wäre. Das wird grds der Fall sein, so dass sich dann die Frage des § 104 II 3 anschließt, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist. Handelt es sich u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 21 Neben der Einholung von Drittauskünften ist auch möglich, ein vorhandenes Vermögensverzeichnis zu vervollständigen. Insb wird die Möglichkeit zur Einholung von Drittauskünften nicht durch ein dem Gläubiger offenstehendes Nachbesserungsverfahren verdrängt (Hergenröder DGVZ 22, 181, 188). Bei Nichtabgabe eines Vermögensverzeichnisses steht die Einholung von Fremdauskünft...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Gebühren in der 2. Instanz

Rz. 92 Wird der Anwalt auch in der 2. Instanz für den Mandanten tätig, kann er dafür nach § 17 Nr. 1 RVG eigene Gebühren fordern. Die Gebühren des Anwalts für die arbeitsrechtliche Tätigkeit in der 2. Instanz sind in einem eigenen Abschnitt des VV geregelt – dem Abschnitt 2 zu Teil 3 VV, d.h. in Nrn. 3200 ff. VV. Dies ergibt sich aus der Überschrift des Abschnitts 2 sowie aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 19 Auch bei den RA-Kosten gelten gem § 15 II RVG beide Verfahrensteile als eine Gebühreninstanz. Verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr 5 RVG) sind Vor- und Nachverfahren nur im Urkunden- und Wechselprozess; die Vorschrift ist nicht entsprechend anwendbar (Schlesw JurBüro 87, 1189).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 6 Die Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Im Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens nach den Nr 3100 ff VV RVG (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 17 Das Verfahren über eine Austauschpfändung ist nach § 18 I Nr 7 RVG ein selbstständiges Verfahren und löst die Vollstreckungsgebühren der Nr 3309, 3310 VV RVG erneut aus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenstreitwert.

Rn 14 Hat das Gericht den der Kostenberechnung zugrunde zu legenden Wert festgesetzt (§§ 63 GKG, 33 RVG), ist dieser maßgebend. Fehlt es hieran, ermittelt der Rechtspfleger den Gebührenstreitwert nur in offenkundigen und zwischen den Parteien unstreitigen Fällen selbstständig. Andernfalls legt er die Akte dem Richter zur Wertfestsetzung nach § 63 I GKG bzw § 33 I RVG vor. Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 21 Das Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Gerichts zählt nach § 16 Nr 3a RVG (eingeführt durch das 2. KostRMoG) immer mit zum Rechtszug und löst für den Prozessbevollmächtigten keine gesonderte Vergütung aus. Die frühere differenzierende Rspr (s dazu die 14. Aufl) ist nach der Neufassung des RVG überholt. Daher hat auch eine Kostenentscheidung zu unterbleiben (Münch...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Gebühren in der 1. Instanz

Rz. 56 Welche Gebühren in welcher Höhe für die anwaltliche Tätigkeit in der 1. Instanz entstehen, ergibt sich aus Teil 3 Abschnitt 1 VV, also aus den Nrn. 3100 ff. VV. Der Auffangcharakter dieser Regelungen wird in der Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV[113] deutlich, nach der die Gebühren dieses Abschnitts in allen Verfahren entstehen, für die in den folgenden Abschnitten dieses Te...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 31 Für das Verfahren über die Beschleunigungsrüge fallen keine gesonderten Gerichtsgebühren an. Das Verfahren ist bereits mit der in der Kindschaftssache anfallenden Verfahrensgebühr (Nr 1310, 1314, 1316, 1410 FamGKG-KV) abgegolten. Gerichtliche Auslagen (Nr 2000 ff FamGKG-KV) können entstehen, sind aber Teil der Gerichtskosten des jeweiligen Verfahrens, in dem die Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vergütung des beigeordneten Anwalts.

Rn 39 Die Gebühren des Rechtsanwalts ergeben sich aus den §§ 44–59 RVG. Zwar hat der Anwalt aus dem bestehenden Dienstvertrag einen Vergütungsanspruch gegen die Partei. Dieser darf jedoch wegen § 122 I Nr 3 nicht geltend gemacht werden. Der Anwalt darf auch dann keine Vergütung fordern, wenn er die Partei nicht mehr für bedürftig hält (EGH München JurBüro 87, 1417). Wird der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Kostengrundentscheidung des Erkenntnisverfahrens legt die Pflicht zur Tragung der Kosten lediglich personell sowie dem Umfang nach fest. Da mangels Bestimmtheit hieraus eine Vollstreckung nicht möglich ist, bedarf es der Schaffung eines Titels, aus welchem zulässigerweise die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dieser wird im, gegenüber dem Erkenntnisverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 9 Für den Versuch oder das Gelingen einer gütlichen Erledigung entsteht eine Gerichtsvollziehergebühr nach Nr 207 des KV zum GvKostG (16 EUR). Das gilt aber nur im Falle des isolierten Antrags auf gütliche Erledigung. Beantragt der Gläubiger gleichzeitig die Einholung einer Vermögensauskunft nach §§ 802a II S 1 Nr 2, 802c oder die Pfändung nach § 802a II S 1 Nr 4, ermäßig...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.7.2 Berechnung der Umsatzsteuer gegenüber dem Leistungsempfänger bei gesetzlich vorgeschriebenen Entgelten

Rz. 244 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für bestimmte Leistungsbereiche sind Entgelte (Vergütungen, Gebühren, Honorare usw.) vorgeschrieben, die entsprechend dem umsatzsteuerrechtlichen Entgeltsbegriff die USt für die Leistungen nicht einschließen. Derartige Entgeltsregelungen enthalten insbesondere das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Steuerberatervergütungsverordnung (StBV...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 50 Die Entscheidung nach § 522 II selbst löst keine Terminsgebühr aus. Zwar ist eine mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren vorgeschrieben. Die Entscheidung nach § 522 II ohne mündliche Verhandlung bedarf jedoch nicht des Einverständnisses der Parteien und ist in Nr 3202 VV RVG auch nicht erwähnt. Anfallen kann die Terminsgebühr aber durch eine Besprechung zur Erledi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zustandekommen und Wirkung.

Rn 10 Dem Antragsgegner muss vor einer stattgebenden Entscheidung grds rechtliches Gehör iSv Art 103 I GG gewährt werden. Kommt das aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht, ist eine knappe Befristung der Einstellung ratsam und zugleich die Nachholung des rechtlichen Gehörs (Celle OLGZ 70, 355, 356; Musielak/Voit/Lackmann § 707 Rz 8). Nach Fristablauf muss über die Einstellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten.

Rn 159 Im gerichtlichen Verfahren nach Abs 4 gelten die für die jeweiligen Änderungsgründe bestimmten Kosten. In den Verfahren nach Abs 5 und 9 sind keine besonderen Gerichtsgebühren vorgesehen. Die Anwaltsgebühren in diesen beiden Verfahren mit einem Satz von 0,3 der Gebühr entstehen gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309. Der Gegenstandswert ist nach dem Betrag der zu vollstrecke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 47 VDuG – Formvorschriften.

Gesetzestext (1) Anmeldung und Rücknahme sind in Textform gegenüber dem Bundesamt für Justiz zu erklären. (2) Wird die Anmeldung oder die Rücknahme durch einen Rechtsanwalt erklärt, muss für die Erklärung das vom Bundesamt für Justiz hierfür elektronisch bereitgestellte Formular genutzt werden. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, so ist die Übermitt...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 96 Die Verfahrensgebühr entsteht auch in der 2. Instanz für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme von Informationen.[166] Sie ist bereits (in voller Höhe) verdient, wenn der Anwalt fristwahrend Berufung einlegt, ohne dabei zugleich den Antrag zu stellen.[167] Sie liegt gem. Nr. 3200 VV bei 1,6. Nach Nr. 3201 VV ermäßigt sich die Gebühr Nr. 3200 VV b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Die Anträge nach §§ 239 ff lösen grds keine zusätzlichen Gebühren und Kosten aus. Das Verfahren vor und nach Aufnahme bildet für die Gerichtskosten eine einheitliche Gebühreninstanz (§ 35 GKG); für eventuelle Zwischenurt fallen keine Gebühren an (Musielak/Voit/Stadler § 239 Rz 17; Zö/Greger § 239 Rz 19). Entsprechendes gilt grds für die Rechtsanwaltsgebühren; die Verfa...mehr

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AGS 04/2024, Gebühren des Terminsvertreters

Vorbem. 4 Abs. 1, Nrn. 4100, 4112, 4114 VV RVG Leitsatz Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger des Angeklagten bestellt worden ist, richtet sich nach Teil 4 Abschnitt 1 VV. Er umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Tei...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / B. Geschäftsgebühr

Rz. 2 Regelmäßiger Ansatzpunkt der Rechtsschutzversicherungen bei der Zurückweisung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV ist der Verweis auf die Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers nach § 17 Abs. 5 Nr. c) cc) ARB 2010 und die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 2 RVG. Die außergerichtlichen Verhandlungen seien mit der Verfahrensgebühr abgegolten, da der Mandant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 22 Die Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten der Partei ist kein Justizverwaltungsakt. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde gem § 127 gegeben (Karlsr OLGR 00, 258). Die Staatskasse hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten, auch wenn der Antragsteller die Reisekosten verspätet (3 Monate nach Termin) gelte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 38 Die Kosten des Antrags trägt gem § 788 der Schuldner. Für die Pfändung entsteht eine Gerichtsgebühr von 22 EUR gem KV 2110. Gesonderte Gerichtsgebühren für den Schutzantrag des Schuldners oder den Aufhebungsantrag des Gläubigers sind nicht vorgesehen. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr entsteht gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309. Der Gegenstandswert ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kosten/Gebühren.

Rn 49 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, § 11 IV RPflG. Der Rechtsanwalt erhält die Gebühr der Nr 3500 VV. Dabei ist jede Erinnerung/Beschwerde eine besondere Angelegenheit, § 18 I Nr 3 RVG, wobei § 16 Nr 10 RVG mehrere Verfahren über die Erinnerung/Beschwerde zu einer Angelegenheit zusammenfasst. Bei voller Abhilfe des Rechtspflegers hat dieser auch über die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Angemessene Vergütung.

Rn 2 Bei der Vergütung kann das Gericht eine Gesamtpauschale festsetzen, aber auch eine Vergütung pro Vorgang oder eine Abrechnung nach Stunden. Abhängig von der Intensität der einzelnen Prüfungen käme zB pro angemeldetem Verbraucher eine Orientierung an der in § 34 I RVG genannten Summe von 190 EUR in Betracht; dies entspräche auch der Praxis im außergerichtlichen VW-Vergle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 7 Der Tenor des stattgebenden Urteils kann wie folgt formuliert werden: ›Zur Vollstreckung ist dem Kl die Vollstreckungsklausel zu dem Urt des … (Gericht, Az) vom … (Datum) zu erteilen.‹ Unter Umständen sind aufgrund begründeter materieller Einwendungen des Beklagten (s Rn 6) Beschränkungen in die Entscheidungsformel aufzunehmen, etwa in Bezug auf die Höhe des zu vollstre...mehr

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AGS 04/2024, Pauschgebühr in einem Wirtschaftsstrafverfahren

§ 51 RVG Leitsatz Zur Gewährung einer Pauschgebühr in einem umfangreichen und schwierigen Wirtschaftsstrafverfahren. OLG Dresden, Beschl. v. 15.12.2023 – 1 (S) AR 53/22 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten in dem Wirtschaftsstrafverfahren noch im Ermittlungsverfahren am 6.11.2013 als Pflichtverteidiger bestellt worden. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens ...mehr