Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anrechnung auf Verfahrensgebühr

Rz. 45 Kommt es nach dem Nachprüfungsverfahren zum gerichtlichen Verfahren (Anfechtungsklage o.Ä.), ergibt sich aus § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503, dass zwischen der Geschäftsgebühr und der Verfahrensgebühr in Höhe der halben Geschäftsgebühr von 46,75 EUR anzurechnen ist. Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn im Widerspruchsverfahren zu vertreten. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anspruch auf Rückzahlung

aa) Anspruchsgrundlage Rz. 99 Soweit die gezahlten Vorschüsse nicht verbraucht sind, steht dem Auftraggeber ein Rückzahlungsanspruch zu. Häufig wird der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses auf Bereicherungsrecht gestützt. Ein solcher Anspruch dürfte wohl auch gegeben sein, da mit Beendigung des Mandats der Vergütungsanspruch des Anwalts feststeht und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Fälligkeitsanforderungen – Zeitpunkt der Festsetzung (Abs. 1 S. 2)

a) Schlussabrechnung Rz. 18 Die weitere Vergütung ist konzipiert als Schlusszahlung und daher erst fällig, wenn die Schlusskostenabrechnung aufgestellt werden kann.[18] Dazu müssen einerseits alle angefallenen Kosten sowie zum anderen auch die Deckungsbeträge, die für die Ausgleichung dieser Kosten zur Verfügung stehen, endgültig feststehen. Beendet i.S.d. Abs. 1 S. 2 ist ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung einer Geschäftsgebühr

Rz. 12 Aufgrund der Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 4 ist die im Verfahren vor der Schiedsstelle entstandene Geschäftsgebühr der VV 2303 Nr. 1 auf die im Verfahren vor dem OLG entstehende Verfahrensgebühr anzurechnen. Die Geschäftsgebühr ist danach hälftig, d.h. mit einem 0,75-Gebührensatz anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt nach dem Gegenstand, der in das gerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Prozess- oder Verfahrenspfleger

Rz. 20 Dem nach § 57 ZPO als Prozesspfleger tätigen Anwalt steht ein gesetzlicher Gebührenanspruch gegen den Beklagten zu. Er kann daher die Gebührenfestsetzung nach § 11 beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Strafprozessähnliche Verfahren (Abs. 1) 1. Allgemeines Rz. 6 In Abs. 1 werden die strafprozessähnlichen Verfahren aufgezählt. Es sind Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, z.B. für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind (§ 28 Abs. 1 BVerfGG) und die einem Strafverfahren auch insoweit ähnlich sind, al...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einheitliche Erstattungsansprüche bei teilweiser Vorsteuerabzugsberechtigung

a) Reihenfolge bei Erstattung im Umfang der Haftungsanteile nach Abs. 2 Rz. 104 Wird – wie hier – die Auffassung vertreten, dass die Anwaltskosten von Streitgenossen im Umfang der jeweiligen Haftungsanteile nach Abs. 2 – begrenzt durch die Höhe der Gesamtkosten – erstattungsfähig sind, so bedarf es der Festlegung einer Reihenfolge dieser Anteile, wenn erstattungsberechtigte S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nach teilweiser Prozesskostenhilfe-Bewilligung wird der Rechtsstreit nur im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe durchgeführt

Rz. 30 Beispiel: Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage i.H.v. 25.000 EUR Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht ordnet einen Termin im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren an und bewilligt nach mündlicher Verhandlung im Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe lediglich i.H.v. 20.000 EUR; in Höhe der weiteren 5.000 EUR sieht d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verfahren

a) Überblick Rz. 32 Das weitere Verfahren nach Eingang des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ergibt sich aus S. 2, der auf § 62 OWiG verweist. Hier wiederum wird verwiesen auf die §§ 297 bis 300, 306 bis 309 und 311a StPO. b) Abhilfemöglichkeit Rz. 33 Nach § 62 Abs. 2 OWiG, § 306 Abs. 2 StPO ist die Verwaltungsbehörde berechtigt, dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung abz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung des Bruchteils, der der Beteiligung des Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht

Rz. 153 Nach der dritten Auffassung ist die Erstattungspflicht der Staatskasse der Höhe nach auf denjenigen Bruchteil der Wahlanwaltsvergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beschränkt, welcher der Beteiligung des bedürftigen Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht.[275] Diese Auffassung überträgt die Rechtsprechung des BGH zur Kostenerstattung zwischen den Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verwaltungszwangsverfahren (Abs. 1)

Rz. 11 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dies gilt nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren). Die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenerstattung

Rz. 265 Das WpHG enthält ebenso wie das WpÜG keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren. Die Vorschrift des § 58 WpÜG, auf die § 37u Abs. 2 WpHG Bezug nimmt, verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[84] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. ZPO

Rz. 72 Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Kosten, eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder dort wohnhaften Anwalts für Geschäftsreisen, die er im Rahmen des Prozesses wahrzunehmen hat, immer zu erstatten. Rz. 73 Das gilt zu allererst für den am Ort des Gerichts ansässigen Anwalt für auswärtige Termine, etwa einen auswärtigen Beweistermin.[71] Beispiel: Vor dem LG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütungsprozess

Rz. 9 Dem Anwalt, der für den Auftraggeber nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens tätig geworden ist, und den übrigen nach Abs. 2 S. 2 antragsberechtigten Personen stehen die Rechte aus Abs. 1 nicht zu. Der Gegenstandswert, nach dem die vorgerichtliche Tätigkeit abgerechnet wird, kann gegen den Willen des Mandanten nur im Vergütungsprozess durchgesetzt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 47 Bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an ein Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit und bei Verweisung eines Gerichts einer anderen Gerichtsbarkeit an ein Arbeitsgericht können sich wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG Erstattungsprobleme ergeben. Dabei ist zu differenzieren, ob vom Arbeitsgericht oder an das Arbeitsgericht verwiesen worden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Zuständiges Gericht

a) Erstinstanzliche Zuständigkeit und Verfahren nach VV Teil 3 (Abs. 1 S. 1, Abs. 2) Rz. 91 Die Festsetzung erfolgt nach dem in Abs. 1 S. 1 enthaltenen Grundsatz durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs. Dieser setzt also auch die in einer höheren Instanz angefallene Vergütung fest. Eine Ausnahme gilt allerdings für Angelegenheiten mit G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Folgen der Fristversäumnis

a) Auch Verlust der Grundvergütung Rz. 167 Allein die Nichteinhaltung der Frist befreit die Staatskasse von jeder weiteren Zahlung. Sämtliche Vergütungsansprüche des Anwalts aus der konkreten Beiordnung – nicht nur der Anspruch auf die weitere Vergütung gem. § 50, sondern auch der auf die Grundvergütung (Tabelle zu § 49) – erlöschen (Abs. 6 S. 2).[342] Ein bereits gem. § 55 e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung nach Wertgebühren

Rz. 7 VV 2100 gilt nur dann, wenn im Rechtsmittelverfahren nach Wertgebühren abzurechnen ist, also wenn sich die Gebühren im Rechtsmittelverfahren gemäß §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 nach dem Gegenstandswert richten. VV 2100 gilt also nur für:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Prozessuale Ausgangslage

Rz. 1 Nach § 537 ZPO kann ein erstinstanzliches Urteil, das nur teilweise angegriffen wird, vom Berufungsgericht für (unbedingt) vorläufig vollstreckbar erklärt werden, soweit es durch die Berufungsanträge nicht angefochten wird. Die gleiche Möglichkeit besteht für Berufungsurteile, soweit sie nicht durch die Revision angefochten werden (§ 558 ZPO). In Familienstreitsachen s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 18 Für die anwaltliche Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG entstehen über VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die für das Revisionsverfahren geltenden Gebühren der VV 3208 (2,3-Verfahrensgebühr) und VV 3210 (1,5-Terminsgebühr).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beschluss über die Anrechnung nachträglicher Zahlungen

Rz. 30 Soweit im Verfahren nach §§ 58 Abs. 3, 55 ein Beschluss darüber ergeht, dass der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt nachträgliche Zahlungen anzurechnen und zurückzuzahlen hat, kann der Anwalt den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, da er insoweit beschwert ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Verfahren über die Zulassung der Vollziehung (Nr. 7)

1. Überblick Rz. 32 Die Regelung in Nr. 7 betrifft das Verhältnis des Schiedsverfahrens zu den Verfahren nach § 1041 ZPO. 2. Anordnungs- und Zulassungsverfahren Rz. 33 Im Rahmen des § 1041 ZPO ist zwischen folgenden Verfahren zu unterscheiden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Angelegenheit

a) Mehrere Maßnahmen innerhalb des Zulassungsverfahren Rz. 34 Nr. 7 regelt, wie das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO (Zulassungsentscheidung) und das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 Abs. 3 ZPO) gebührenrechtlich z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 43 Obwohl es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt, richtet sich die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts (VV Vorb. 3 Abs. 2) nicht nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach den VV 3100, 3101 – 1,3/0,8 Gebühr). Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich vielmehr – mit Ausnahme der Verfahren vor dem FG – nach VV 3300 (1,6/1,1), die zu diesem Zweck eingeführt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass ein Rechtsanwalt, der nach den §§ 57, 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellt wird, ebenso behandelt wird wie ein nach § 138 FamFG oder § 67a VwGO beigeordneter Anwalt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gemeinsames Erstattungsinteresse der Streitgenossen

a) Streitgenosse mit dem höchsten Erstattungsanspruch Rz. 87 Für den Fall eines unterschiedlichen Verfahrensausgangs ist den Streitgenossen besonders daran gelegen, dass derjenige mit dem höchsten Erstattungsanspruch einen möglichst hohen Teil der gemeinsamen Anwaltskosten anmelden kann, um so die Kostenlast zugunsten aller zu minimieren. Dieses Interesse ist nach Auffassung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfordernis einer ausdrücklichen Erstreckung der Beiordnung (Abs. 5 S. 1)

a) Andere Angelegenheiten Rz. 67 Abs. 5 S. 1 trifft eine generelle Regelung für den Vergütungsanspruch des Anwalts gegenüber der Staatskasse, wenn sowohl ein Hauptsacheverfahren als auch begleitend dazu eine andere Angelegenheit, insbesondere ein "Nebenverfahren" anhängig ist. Erfasst von Abs. 5 ist die Tätigkeit in einer anderen (nicht in Abs. 2–4 genannten) Angelegenheit, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die vier Varianten

Rz. 174 Zu unterscheiden sind nach Anm. zu VV 1003 folgende vier Fälle: Erster Fall: Für die Mehreinigung über nicht anhängige Ansprüche wird weder Prozesskostenhilfe beantragt, noch erstreckt sich die bewilligte Prozesskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Mehreinigung. Schließen die Parteien eine Einigung über nicht anhängige Ansprüche und wird weder für die Einigung Prozesskos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berechnung (Abs. 1 S. 1)

a) Vertretung nur eines von mehreren Antragstellern Rz. 9 Sofern der Anwalt nur einen von mehreren Antragstellern in einem Verfahren nach dem SpruchG vertritt, ist der Gegenstandswert für die Tätigkeit dieses Anwalts nach Abs. 1 zu ermitteln. Sofern der Vertretene alleiniger Antragsteller ist, gilt der volle gerichtlich festgesetzte Wert; auf § 31 kommt es dann nicht an. b) Br...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anrechnung bei vorangegangenem vereinfachtem Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 255 FamFG (Anm. Abs. 1)

Rz. 4 Nach §§ 249 ff. FamFG (früher §§ 645 ff. ZPO) kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Auf dieses vereinfachte Verfahren sind die VV 3100 ff. entsprechend anzuwenden, da es sich um ein "ähnliches Verfahren" i.S.d. Überschrift zu VV Teil 3 hande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Weitere Beschwerde (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6)

1. Zulässigkeit a) Zulassung Rz. 69 Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass die weitere Beschwerde zulässig ist. Die Eröffnung der Möglichkeit der weiteren Beschwerde ist aber dem Verweis in § 56 Abs. 2 S. 1 auf die Vorschriften über die weitere Beschwerde in § 33 Abs. 6 zu entnehmen.[176] Das RVG schafft mit der für das Festsetzungsverfahren nach § 55 vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zulässigkeit der Vereinbarung

aa) Einzelfall Rz. 14 Um den Ausnahmecharakter der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen zu unterstreichen, fordert Abs. 1 S. 1 eine Einzelfallprüfung. Erforderlich ist aus anwaltlicher Sicht eine individuelle Befassung mit jedem einzelnen Auftrag und seinem Auftraggeber unter Berücksichtigung der mandatsspezifischen Besonderheiten. So soll eine leichtfer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zur Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

1. Ortsansässiger Anwalt Rz. 72 Der Anwalt, der im Bezirk des Prozessgerichts seinen Sitz hat, muss bei seiner Beiordnung darauf achten, dass sie ohne jedwede Einschränkung erfolgt, weil sich das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO nur auf Anwälte bezieht, die ihren Sitz nicht im Bezirk des Prozessgerichts haben. Oftmals sind bei gerichtlichen Beiordnungsbeschlüssen noch Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendungsbereich von Abs. 1 Nr. 1 und 2

1. Begriff der Angelegenheit Rz. 22 Während VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 die Art. und Höhe der Gebühren und § 25 den Gegenstandswert regeln, aus dem sich die Gebühr bemisst, befassen sich Abs. 1 Nr. 1 und 2 – ergänzt durch § 19 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 9, 12, 13 und 16 sowie § 19 Abs. 2 – damit, für welche Tätigkeiten der Anwalt die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei (Kalender-)Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 43 Die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits dann nicht anzurechnen, wenn zwischen der Beendigung des Mahnverfahrens und dem streitigen Verfahren mehr als zwei Kalenderjahre liegen. In diesem Fall unterbleibt nach § 15 Abs. 5 S. 2 eine Anrechnung. Allerdings kommt nur eine analoge Anwendung des § 15 Abs. 5 S. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühren im Anordnungsverfahren (§ 20 Abs. 1 ThUG, VV 6300, 6301)

1. Verfahren Rz. 11 Für das Verfahren nach dem ThUG gelten – abgesehen von einigen Besonderheiten – gemäß § 3 ThUG die Verfahrensvorschriften für Unterbringungssachen nach §§ 312 ff. FamFG entsprechend. Eine Vergleichbarkeit ist insbesondere zu den Unterbringungsverfahren nach § 312 Nr. 3 FamFG, der freiheitsentziehenden Unterbringung Volljähriger nach den Landesgesetzen über...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Objektiver Wert

aa) Begriff des Gegenstands Rz. 32 Unter dem Begriff "Gegenstand" versteht man bewegliche und unbewegliche Sachen[41] und Rechte,[42] sodass die Bestimmung der Nr. 1, 2. Hs. auch auf Forderungen zutrifft.[43] Bei diesen ist jedoch streitig, ob auf den objektiven Wert der Forderung abzustellen ist oder auf den, den sich der Gläubiger vorgestellt hat. Richtigerweise wird man de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abtretung

Rz. 92 Nach Auffassung des LAG Hamm[81] ist eine Vergütungsforderung auch nicht abtretbar, solange keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Das dürfte allerdings zu weit gehen, jedenfalls dann, wenn der Abtretende auf eine ordnungsgemäße Rechnung verzichtet hat. Daran ist dann auch der Abtretungsempfänger gebunden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Von der Staatsanwaltschaft beigeordneter Zeugenbeistand (Abs. 2)

1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1) Rz. 12 Nach § 59a Abs. 2 S. 1 gelten für den durch die Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand die Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand entsprechend. Damit ist ausdrücklich klargestellt, dass auch für den durch die Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand gemäß §§ 59a Abs. 2 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert

1. Gegenstand Rz. 23 Gegenstandswert ist der Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Abs. 1). Gegenstand i.S.d. Vorschrift wiederum ist "das Recht oder das Rechtsverhältnis, auf das sich auftragsgemäß die Tätigkeit des Rechtsanwalts bezieht".[3] Abzugrenzen ist der Gegenstandswert vommehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rückzahlungsanspruch der Staatskasse gegen den Anwalt

1. Keine Änderung von Amts wegen Rz. 184 Hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle versehentlich zu viel festgesetzt, ergibt die Endabrechnung des Verfahrens oder eine nachträgliche Änderung der Rechtsprechung oder Herabsetzung des Streitwertes, dass die Staatskasse dem bestellten oder beigeordneten Anwalt einen geringeren als den festgesetzten Betrag geschuldet hat, dann kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. (2) 1Der Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. 2Rechtsbehelfe, die gegeben sind, wenn die Wertfestsetzung unterblieben ist, kann er aus eigenem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anzeige der Vollstreckungsabsicht gegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Nr. 4)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Sonstige Verfahren

Rz. 83 Zu sonstigen Verfahren sei auf die jeweiligen Verfahrensordnungen hingewiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ii) Beigeordneter Rechtsanwalt in Ehesachen

Rz. 21 Auch der in einer Ehesache nach § 138 FamFG beigeordnete Rechtsanwalt, kann die Festsetzung gegen den Antragsgegner, dem er beigeordnet worden ist, betreiben (siehe § 39).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenschuldner

Rz. 119 Die §§ 464 ff. StPO unterscheiden zwischen den "Kosten des Verfahrens" – also den Gebühren und Auslagen der Staatskasse (§ 464a Abs. 1 S. 1 StPO) – und den "notwendigen Auslagen eines Beteiligten", wozu insbesondere die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts zählt (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Demgegenüber spricht die Vorschrift des § 464b StPO wiederum von "Kosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

I. Wirkung zugunsten des Rechtsschutzversicherers Rz. 66 Übernimmt ein Rechtsschutzversicherer die Kosten des Verteidigers, geht der Kostenerstattungsanspruch nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf diesen über, soweit er die Kosten des Verteidigers bezahlt. Soweit die Voraussetzungen des § 43 gegeben sind, greift die Unwirksamkeit einer Aufrechnung auch gegenüber dem Versicherer. II. O...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erfolglose gütliche Erledigung

Rz. 222 Führt der isolierte Auftrag zur gütlichen Erledigung nicht zum Erfolg bzw. kommt die gütliche Erledigung nicht zustande und wird deshalb vom Gerichtsvollzieher der bedingt für den Fall des Scheiterns der gütlichen Erledigung gestellte Vollstreckungsauftrag durchgeführt, bildet die gütliche Erledigung keine besondere Angelegenheit. Es entsteht insgesamt eine Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 203 Das Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchverfahrensG – SpruchG) vom 12.6.2003, in Kraft getreten am 1.9.2003, wurde zuletzt geändert durch das 2. KostRMoG. Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG wurden bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG nach den VV 3500 ff. vergütet.[71] Rz. 204 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. i ist durch das 2. KostRMoG in die ...mehr