Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwälte außerhalb des Gerichtsbezirks

Rz. 17 Bei Anwälten, die ihren Kanzleisitz nicht innerhalb des Bezirks des Gerichts haben, kann eine dem Mehrkostenverbot entsprechende Einschränkung der Beiordnung nur "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" ausgesprochen werden.[26] Der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassene und deshalb nur "zu den Bedingungen ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Inanspruchnahme des Rechtsuchenden (S. 2)

Rz. 10 Den Rechtsuchenden kann der Anwalt oder eine andere Beratungsperson bei bewilligter Beratungshilfe nicht in Anspruch nehmen (S. 1; vgl. § 8 Abs. 2 BerHG). Von dem Rechtsuchenden kann lediglich die Beratungshilfegebühr nach VV 2500 verlangt werden (S. 2). Diese Gebühr kann auch erlassen werden (Anm. S. 2 zu VV 2500). Eine Vereinbarung einer Vergütung für eine beratungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 397b Abs. 1 StPO erlaubt dem Gericht, mehreren Nebenklägern einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen oder beizuordnen, wenn die mehreren Nebenkläger gleichgelagerte Interessen verfolgen (Kann-Vorschrift).[1] Diese durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" zum 13.12.2019 eingeführte ausdrückliche gesetzliche Regelung baut auf der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gleiche Gebührensätze

Rz. 16 Aufgrund der Verweisung kann es dazu kommen, dass für das Verfahren vor dem empfangenden Gericht andere Gebührenvorschriften gelten als für das Verfahren vor dem abgebenden Gericht. Sofern die Vorschriften inhaltsgleich sind, ergeben sich keine Probleme. Beispiele: Verweisung vom VG an LG; Abgabe vom FamG an LG Rz. 17 Problematisch wird die Berechnung allerdings, wenn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Scheidungs- und Folgesachen (Nr. 4)

Rz. 20 Das Verbundverfahren, also die Scheidungssache (§ 121 Nr. 1 FamFG) und die Folgesachen (§ 137 Abs. 1, 2, 3 FamFG), gelten nach Nr. 4 als eine Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1. Entsprechend regelt § 44 FamGKG, dass die Werte für die Scheidungssache und die Folgesachen zusammengerechnet werden. Die Gebühren fallen daher für den Anwalt gem. § 23 Abs. 1 S. 1 nur einmal au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Wertgebühren bei Beschwerde und Erinnerung, VV Teil 3 Abschnitt 5

Rz. 82 Für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über eine (sonstige) Beschwerde und Erinnerung erhält der Rechtsanwalt nach VV 3500 eine 0,5 Verfahrensgebühr und nach VV 3513 eine 0,5 Terminsgebühr. Von diesen Gebührentatbeständen werden nunmehr die Beschwerdeverfahren vor den Landessozialgerichten gegen Entscheidungen der Sozialgerichte in Verfahren über di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verschiedene Gegenstände

Rz. 217 Anders verhält es sich, wenn gleichartige Gebühren mit unterschiedlichen Gebührensätzen nach verschiedenen Teilgegenständen anfallen. In diesem Fall gilt nicht automatisch der höchste Gebührensatz. Vielmehr greift jetzt Abs. 3. Danach erhält der Anwalt ausnahmsweise mehrere Gebühren, und zwar aus den Werten der jeweiligen Teilgegenstände. Beispiel: In einem Rechtsstr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rechtliches Gehör

Rz. 218 Der eigene Mandant oder der Verfahrensgegner persönlich kann Streitwertbeschwerde einlegen, um eine Ermäßigung des festgesetzten Wertes zu erreichen. Das macht deutlich, dass in jedem Streitwert-Beschwerdeverfahren eine Interessenkollision zwischen dem Auftraggeber und dem Anwalt besteht.[85] Deshalb muss im Verfahren beiden rechtliches Gehör gewährt werden.[86] Mand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einverständnis des Anwalts

Rz. 73 Der von dem Mehrkostenverbot betroffene, also nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene Rechtsanwalt kann nur mit seinem Einverständnis einschränkend "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet werden.[115] Dem Beiordnungsantrag eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 20 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3401, 3402 ist, dass der Anwalt den Auftrag zur Vertretung der Partei in einem Termin der in VV Vorb. 3 Abs. 3 genannten Art hat, also beauftragt ist mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse, § 45 Abs. 2

Rz. 8 Nach § 45 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt eine Vergütung aus der Landeskasse verlangen, wenn die Personen, für die er bestellt worden ist, mit der Zahlung der Vergütung in Verzug sind. Verzug liegt vor, wenn die Vertretenen nach Fälligkeit und Mahnung oder nach Zustellung eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses gemäß § 11 nicht zahlen. Rz. 9 Streitig ist, ob der Verzug ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Wertunabhängige Gerichtsgebühren

Rz. 22 Eine Bindungswirkung nach § 32 Abs. 1 kann auch dann nicht in Betracht kommen, wenn im Verfahren wertunabhängige Gerichtsgebühren erhoben werden, z.B. im Falle der Erhebung einermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prüfungsumfang

Rz. 71 Liegen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 vor, kann der Verteidiger nach § 46 Abs. 1 die Auslagen, die zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich waren, aus der Staatskasse erhalten. Die Erstattung der Auslagen, die durch Nachforschungen zur Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens entstanden sind, darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zulässigkeitsprüfung

Rz. 39 Das Gericht prüft zunächst die Zulässigkeit der Anhörungsrüge, d.h. ihre Statthaftigkeit, Form, Frist, Begründung, Beschwer. Entspricht die Anhörungsrüge diesen Erfordernissen nicht, ist sie durch Beschluss zu verwerfen (vgl. § 12a Abs. 4 S. 2). Führt die Zulässigkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass die Anhörungsrüge zulässig ist, begründet das die Befugnis des Gerichts,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe oder nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, beigeordneten oder nach § 67a Abs. 1 Satz 2 der Verwaltungsger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Inanspruchnahme des Beschuldigten unter den Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1

Rz. 11 Die Anspruchsgrundlage nach Abs. 1 S. 1 greift nur für solche Gebühren, die während der Zeit der Bestellung zum Pflichtverteidiger ausgelöst worden sind. Sämtliche Gebühren, die der Anwalt während seiner Pflichtverteidigerbestellung nach den VV 4100 ff. erworben hat, kann er danach gegen den Beschuldigten in Höhe der (weiter gehenden) Wahlgebühren geltend machen, sowe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verzicht des neu beigeordneten Anwalts

Rz. 19 Allerdings kann der neu beigeordnete Anwalt jederzeit und also auch schon vor seiner Beiordnung gegenüber dem Gericht wirksam auf jene Gebühren verzichten, die bereits dem ersten Anwalt zustehen, soweit diese in seiner Person abermals entstehen sollten. Verzichtet daher der neue Anwalt ausdrücklich gegenüber der Staatskasse auf die ihm zustehenden Gebühren oder einen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Entsprechende Anwendung auf den in einer Lebenspartnerschaftssache beigeordneten Rechtsanwalt

Rz. 25 Für den in einer Lebenspartnerschaftssache beigeordneten Rechtsanwalt gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Eine gesonderte Verweisung wie in § 44 S. 2 ist nach der Neufassung nicht mehr erforderlich, da sich die Anwendbarkeit bereits aus der Bezugnahme auf § 270 FamFG ergibt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abhilfe

Rz. 49 Die Beschwerde ist zum Zwecke der Selbstprüfung zunächst dem Spruchkörper vorzulegen, der die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Erachtet dieser die Beschwerde ganz oder teilweise für begründet, hat er ihr insoweit abzuhelfen (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1). Die Abhilfebefugnis im Beschwerdeverfahren versteht sich zugleich als Amtspflicht des "Erinnerungsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt (Abs. 1)

Rz. 1 Durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines Anwalts entsteht eine Dreiecksverbindung zwischen Partei, Fiskus und Anwalt. Die Einschaltung der Staatskasse stellt sicher, dass einerseits die Partei in einer nicht aussichtslosen Sache anwaltlich vertreten wird und dass zum anderen der Anwalt für seine Tätigkeit ein Honorar erhält. Diese Interessenlag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rückwirkung auf bewilligungsreifen Antrag

Rz. 35 Diese Auslegung bedeutet für den beigeordneten Anwalt, dass alle Gebührentatbestände unter die Beiordnung fallen, die er nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen zwecks Vertretung der Partei im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erstmalig oder wiederholt verwirklicht hat.[57] Das gilt selbst dann, wenn diese Tätigkeiten im Zeitpunkt des Bewillig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Aufhebung der Prozesskostenhilfe (§ 124 ZPO)

Rz. 25 Wird die Prozesskostenhilfe gem. § 124 ZPO aufgehoben, kann die Staatskasse ohne die Beschränkungen des § 122 Abs. 1 ZPO die auf sie übergegangenen Ansprüche des beigeordneten Anwalts gegen die Partei geltend machen.[27] Ziel der Aufhebung der Prozesskostenhilfe ist damit, der Staatskasse den Rückgriff gegen den Berechtigten auf Erstattung der geleisteten Prozesskoste...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Anwendung von § 55

Rz. 74 Die aus der Staatskasse auszuzahlende Beratungshilfevergütung wird im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 festgesetzt. Antragsteller ist hier der die Beratungshilfe gewährende Anwalt. Die Entstehung der Vergütung ist glaubhaft zu machen (siehe dazu ausf. § 55 Rdn 40 ff.).[107] Hierzu kann im Einzelfall eine Versicherung an Eides statt, eine anwaltliche Versicher...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Selbstständiges Entscheidungsorgan

Rz. 109 Auch als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle ist der Rechtspfleger unabhängiges Entscheidungsorgan [219] und nicht zur Vertretung der Interessen der Staatskasse berufen; an Weisungen ist er weder als Rechtspfleger (§ 9 RPflG) noch als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle gebunden. Auch der Urkundsbeamte des mittleren Dienstes (in NRW Laufbahngruppe 1.2) ist unabhängiges ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beiordnung oder Bestellung

Rz. 61 Gläubiger des Vergütungsanspruch ist bei der Beiordnung oder Bestellung durch Gerichte oder Justizbehörden (§ 59a) der Rechtsanwalt, der beigeordnet oder bestellt worden ist, § 45. Nach der Rechtsprechung des BGH[112] kann bei PKH/VKH auch eine Sozietät beigeordnet werden. Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu.[113] Das gilt auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Verfahren auf Kostenfestsetzung nach § 106 OWiG

Rz. 68 Hat sich ein eine Bußgeldsache im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt und sind die Kosten von der Behörde zu tragen, so setzt die Verwaltungsbehörde die Kosten nach § 106 OWiG durch einen Kostenfestsetzungsbescheid fest. Rz. 69 Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid der Verwaltungsbehörde kann der Betroffene nach § 62 OWiG Antrag auf gerichtliche Entscheidung s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Form

Rz. 14 Eine Vereinbarung nach Abs. 1 bedarf nach § 3a Abs. 1 an sich der dort vorgeschriebenen Formen. Im Hinblick auf § 4b hat ein Formverstoß jedoch keine Auswirkungen. Da eine geringere Vergütung als die gesetzliche vereinbart ist, bleibt dies auch trotz Formverstoßes voll wirksam und verbindlich.[7]mehr

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AnwaltKommentar RVG / 7. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Rz. 31 In VV 2502 und VV 2504 ff. ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) beratend bzw. vertretend tätig wird. Insoweit bestehen allerdings keine zusätzlichen Gebührentatbestände; vielmehr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätzliches

Rz. 46 Liegen alle Voraussetzungen für einen nach § 55 durchzusetzenden Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse vor, ist also insbesondere die Beiordnung oder Bestellung wirksam, der Anwalt gebührenpflichtig tätig geworden und fällt diese Tätigkeit unter die Beiordnung oder Bestellung, so können gleichwohl – ausnahmsweise – Gründe vorliegen, die das Entstehen od...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Überschreiten des Gebührenrahmens

Rz. 132 Unzulässig ist die Festsetzung von Rahmengebühren, wenn der gesetzliche Rahmen überschritten ist und zwar auch dann, wenn eine schriftliche Zustimmungserklärung des Auftraggebers vorliegt und auch diese den Voraussetzungen des § 3a genügt. Der Wortlaut des Abs. 1 S. 1 ist eindeutig: Festgesetzt werden kann nur die gesetzliche Vergütung, nicht auch ein vereinbartes Ho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Abgrenzungsmethode

Rz. 27 Von der Frage nach einer Anspruchsgrundlage zur Antwort darauf führt nur ein Weg, der aus der Schlüssigkeitsprüfung bekannt ist: Von der Folge zur Voraussetzung. Es ist zunächst genau zu bestimmen, was der Mandant erreichen will (Rechtsfolge). Sodann ist zu prüfen, ob es eine Anspruchsnorm mit dieser Rechtsfolge gibt (Voraussetzung = Tatbestand einer Anspruchsnorm). N...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Selbstständiges Beweisverfahren (Nr. 3)

Rz. 83 Das selbstständige Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) ist gegenüber dem Erkenntnisverfahren eine selbstständige gebührenrechtliche Angelegenheit.[106] Deshalb ist hierfür eine gesonderte PKH-Bewilligung (§ 119 ZPO) und eine ausdrückliche Beiordnung erforderlich. Unerheblich ist, in welcher zeitlichen Reihenfolge die Verfahren geführt werden. Eine PKH-Bewilligung und Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Inhaltliche Gestaltung der Vergütungsvereinbarung

Rz. 56 Bei der inhaltlichen Konzeption der Vergütungsvereinbarung haben der Anwalt und sein Auftraggeber einen breiten Gestaltungsspielraum.[81] Schranken der Gestaltungsfreiheit ergeben sich freilich aus dem Erfordernis der Angemessenheit (vgl. Rdn 108 ff.) sowie aus § 134 (vgl. Rdn 12) bzw. § 138 BGB (vgl. Rdn 106). Anzustreben ist stets diejenige Vereinbarung, die im Einz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufhebungsverfahren nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Rz. 6 Im Verfahren über die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert.[4] Gemeint ist auch hier die Hauptsache, soweit sich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darauf bezieht. Rz. 7 Bei einer Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde gegen die Prozesskostenhilfe versage...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 246 Auf die Rüge eines durch die Entscheidung nach diesem Gesetz beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (§ 84 GNotKG). Rz. 247 Im Übrigen entsprech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 33 § 20 ThUG gilt sowohl für den Wahlanwalt als auch für den gemäß § 7 Abs. 1 ThUG gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt (vgl. § 20 Abs. 2 S. 1 ThUG).[35] Die Beiordnung erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 ThUG zur Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen im Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung. Gemäß § 6 Abs. 2 ThUG wird der beigeordnete Rechtsanwalt durch seine Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit (Abs. 1 S. 1)

Rz. 30 Die Gebührentatbestände und die Höhe der einzelnen Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind im Vergütungsverzeichnis niedergelegt. Sie werden nachstehend lediglich im Überblick dargestellt, ohne umfassend behandelt zu werden. Wegen Einzelheiten wird auf die Kommentierung der genannten Vorschriften des Vergütungsverzeichnisses...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift des § 21 steht im Zusammenhang mit den Regelungen des § 15, die den Umfang des Gebührenrechtszugs (Angelegenheit) bestimmen. Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1 ist als eine Ausnahmevorschrift zu § 15 Abs. 2 zu verstehen, wonach der Anwalt die Gebühren in demselben Rechtszug grundsätzlich nur einmal erhält. Ohne Abs. 1 würde der Anwalt nach § 15 Abs. 2 i.V.m. § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 86 Für gerichtliche Verfahren war bislang von der Bestimmung des Abs. 2 S. 2 a.F. auszugehen. Diese Regelung findet sich jetzt in § 17 Nr. 1, ohne, dass sich inhaltlich etwas geändert hätte. Danach gilt jeder Rechtszug als eine besondere Angelegenheit. Gemeint ist damit der prozessuale Rechtszug. Jede gesonderte gerichtliche Instanz ist grundsätzlich auch eine eigene geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, werden sie auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Getilgte Beträge sind abzusetzen. (2) 1Der Antrag ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Strafrechtliches Ermittlungsverfahren und sich nach Einstellung anschließendes Bußgeldverfahren

Rz. 48 Die Regelung in Nr. 10 Buchst. b) stellt klar, dass es sich auch dann um verschiedene Angelegenheiten handelt, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird und sich daran ein Bußgeldverfahren anschließt. Im Strafverfahren entstehen die Gebühren nach VV Teil 4 und im Bußgeldverfahren nach VV Teil 5. Eine Grundgebühr entsteht nach Anm. zu VV 5100 im Bußgeldverfahren allerdi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verstoß gegen Abs. 3 S. 1

Rz. 152 Nach Ansicht der Rechtsprechung[241] stellt die Nichteinholung eines nach Abs. 3 gebotenen Gutachtens einen schweren Verfahrensmangel nach § 539 ZPO dar, aufgrund dessen der Rechtsstreit regelmäßig an die Vorinstanz zurückzuverweisen sei. Zwar könne das Berufungsgericht als Tatsacheninstanz das Gutachten selbst einholen und entscheiden. Dies sei jedoch regelmäßig nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Ausdrückliche Anordnung

Rz. 45 Nach § 13 Nr. 1 StBVV hat eine Abrechnung auf Basis der Zeitgebühr zu erfolgen, wenn dies von der StBVV ausdrücklich vorgesehen ist. Eine solche Regelung enthält bspw. § 24 Abs. 4 StBVV, der für bestimmte Sonderfälle (Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a EStG oder die Überwachung und Meldung der Lohnsumme i.S.d. ErbStG) auf die Zeitgebühr abstellt. Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruch gegen die Staatskasse

Rz. 35 Der Vergütungsanspruch des gerichtlichen beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse ergibt sich aus § 45 Abs. 3 S. 1, der auch in Verfahren nach dem ThUG anwendbar ist (vgl. Rdn 8 f.). Denn die Beiordnung nach § 7 ThUG ist eine sonstige, nicht von § 45 Abs. 1, 2 erfasste Beiordnung. Das Verfahren bei der Festsetzung der Vergütung richtet sich nach § 55 Abs. 1, 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwer

Rz. 10 Die Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn der Verfahrensbeteiligte durch die Entscheidung beschwert ist. Dies kommt in § 12a Abs. 1 S. 1 mit den Worten "durch die Entscheidung beschwerten Beteiligten" zum Ausdruck. Bei der Beschwer handelt es sich um den rechtlichen Nachteil, der sich aus dem Umfang ergibt, in dem das Rechtsschutzbegehren eines Verfahrensbeteiligten hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren vor den Verfassungsgerichten gemäß § 37

Rz. 22 § 37 Abs. 2 S. 2 legt fest, dass sich der Gegenstandswert unter Berücksichtigung aller Umstände der Angelegenheit nach billigem Ermessen bestimmt und mindestens 5.000 EUR beträgt. Während in der Vorgängernorm des § 113 Abs. 2 S. 3 BRAGO noch die einzelnen Umstände aufgeführt waren, erfolgt nunmehr ein pauschaler Verweis auf die Umstände nach Abs. 1. Insoweit dürfte es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere Anwälte nebeneinander

Rz. 23 Beauftragt der Mandant mehrere Anwälte nebeneinander, so sind die gegenüber einem Anwalt entstehenden Mehrkosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen kann die Hinzuziehung eines weiteren Anwalts mit spezifischen Kenntnissen auf einem besonderen Sachgebiet erforderlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Absicht der Schädigung der Staatskasse

Rz. 20 Diese Rechtsfolge tritt auch dann ein, wenn die bedürftige Partei die Kostenentlastung des Gegners vorgenommen hat in dem Bewusstsein, hierdurch dessen Inanspruchnahme seitens des Anwalts oder der Staatskasse zu verhindern. Wirken allerdings die Prozessparteien insoweit kollusiv zusammen, indem die bedürftige Partei "freiwillig" die Kosten übernimmt, etwa um einen Nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Der Gegenstandswert (S. 2)

Rz. 8 Der Gegenstandswert ist ebenso wie in § 37 Abs. 2 S. 2 und § 38 Abs. 1 S. 2 unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 genannten Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen (S. 2, 1. Hs.). Rz. 9 Der Mindestwert beträgt 5.000 EUR (S. 2, 2. Hs.). Rz. 10 Ein Wertfestsetzungsverfahren ist hier nicht vorgesehen. Das Verfahren nach § 33 ist nicht anwendbar, da es nur für deuts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Die von Abs. 3 S. 1 erfassten anwaltlichen Tätigkeiten, für die sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, lassen sich nicht erschöpfend aufzählen. Selbst für typische Sachverhalte können keine allgemeinen Bewertungsregeln entwickelt werden. Dazu sind die Einzelfälle zu unterschiedlich gelagert. Das lässt sich anschaulich an der Tätigkeit hinsichtlich eines Vertragsen...mehr