Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

Rz. 242 Gegen den Beschluss, durch den der Geschäftswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 79), ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist auch statthaft, wenn sie das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Fr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angemessener Vorschuss

Rz. 8 § 47 räumt ein Recht auf einen angemessenen Vorschuss für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse ein. Angemessen bedeutet, dass der Rechtsanwalt alle bereits entstandenen Gebühren und Auslagen in voller Höhe und die vollen voraussichtlich entstehenden Auslagen vorschussweise fordern kann.[5] Der beig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 397b Abs. 1 StPO erlaubt dem Gericht, mehreren Nebenklägern einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen oder beizuordnen, wenn die mehreren Nebenkläger gleichgelagerte Interessen verfolgen (Kann-Vorschrift).[1] Diese durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" zum 13.12.2019 eingeführte ausdrückliche gesetzliche Regelung baut auf der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruch des neu beigeordneten Anwalts

Rz. 17 Der neu beigeordnete Anwalt hat grundsätzlich Anspruch auf sämtliche Gebühren, die im Rahmen seiner Beiordnung aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit erneut oder erstmalig anfallen.[23] Vor allem kann er eine Gebühr für das Betreiben des Geschäfts (Verfahrensgebühr) verlangen, weil diese Gebühr immer wieder neu zur Entstehung gelangt.[24] Bis zur letzten mündlichen Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Tätigkeit in der Vorinstanz

Rz. 129 Schließlich muss der Verteidiger in der unmittelbaren Vorinstanz tätig gewesen sein; für den "neuen" Anwalt gilt Nr. 10, 1. Hs. nicht (Nr. 10, 2. Hs.). Beispiel 1: Der erstinstanzliche Verteidiger, der im Berufungsverfahren nicht tätig war, soll nunmehr als Verteidiger gegen das Berufungsurteil Revision einlegen. Die Vorschrift der Nr. 10, 1. Hs. gilt nicht. Der Verte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Schwellenwert

Rz. 74 Für die Geschäftsgebühren nach VV 2300 und 2302 ist ein sog. Schwellenwert vorgesehen (vgl. Anm. zu VV 2300 und Anm. zu VV 2302). Durch das 2. KostRMoG war ursprünglich vorgesehen, die Regelungen zu den Schwellenwerten jeweils in eine eigene Gebührennummer zu fassen. Damit sollte dem Grundsatz Rechnung getragen werden, dass in allen Kostenverzeichnissen eine bei einem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Arrest, Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, einstweilige Verfügung und einstweilige Anordnung (Nr. 2)

Rz. 80 Für das Verfahren über den Arrest, den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, die einstweilige Verfügung und die einstweilige Anordnung ist wegen § 119 ZPO die Beantragung von PKH und deren Bewilligung erforderlich. Außerdem bedarf es für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nach Abs. 5 S. 2 Nr. 2 einer ausdrücklichen Beiordnung für diese Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Geltendmachung der Umsatzsteuer bei der Partei

Rz. 211 Zum anderen hat die bedürftige Partei keinen wirtschaftlichen Nachteil, wenn sie die Umsatzsteuer selbst zahlt, da sie den Betrag (vorher) vom Fiskus einfordern kann. Deshalb wird die Geltendmachung der Umsatzsteuer gegenüber der bedürftigen vorsteuerabzugsberechtigten Partei von der Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht erfasst.[404] Der Anwalt kann der Part...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Haftung bei Zusammentreffen verschiedener Gegenstände und mehrerer Auftraggeber

Rz. 63 Treffen verschiedene Gegenstände, deren Werte gemäß § 22 Abs. 1 zusammenzurechnen sind, und mehrere Auftraggeber, die nicht zu einer Gebührenerhöhung nach VV 1008 führen, zusammen, ist es bei bestimmten Streitwertkonstellationen denkbar, dass keine Haftung der Auftraggeber für Vergütungsteile besteht. Beispiel: A wird wegen einer Forderung i.H.v. 125.000 EUR verklagt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gelten die Vorschriften in Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses entsprechend. 2Der Gegenstandswert bestimmt sich nach den Wertvorschriften, die für die Gerichtsgebühren des Verfahrens gelten, in dem vorgelegt wird. 3Das vorlegende Gericht setzt den Gegenstands...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Wertunabhängige Gerichtsgebühren

Rz. 22 Eine Bindungswirkung nach § 32 Abs. 1 kann auch dann nicht in Betracht kommen, wenn im Verfahren wertunabhängige Gerichtsgebühren erhoben werden, z.B. im Falle der Erhebung einermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Echte und unechte Streitgenossenschaft

Rz. 72 Die Rechte von gemeinsam vertretenen Streitgenossen gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner erweisen sich als zentrales Problem der Kostenerstattung. Sie sind selbst dann umstritten, wenn die Streitgenossen voll obsiegen und der Gegner ihnen sämtliche Kosten zu erstatten hat. Teilweise wird ihnen nach überlieferter Meinung kostenrechtlich sogar verwehrt, Ansprüche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Vergütung (§ 50)

Rz. 8 Mit Abs. 6 hat der Gesetzgeber dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ein wirksames Instrument an die Hand gegeben, das zum Erlöschen des Anspruchs des Anwalts gegen die Staatskasse führen kann. Allerdings betrifft es nur die Festsetzung einer weiteren Vergütung (§ 50), also der Differenz zwischen der erhaltenen Grundvergütung des im Wege der PKH beigeordneten Anwalts ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Widerstreitende Interessenlage

Rz. 23 Die bedürftige Partei hat bei Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung ein besonderes Interesse daran, möglichst alle Streitigkeiten zu bündeln. Daran kann dem beigeordneten Anwalt nicht gelegen sein, weil er bei Gegenstandswerten über 4.000 EUR mit einer verminderten Entlohnung und bei Werten über 50.000 EUR sogar damit rechnen muss, hinsichtlich der weiter gehende...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Bindungswirkung

Rz. 5 An die Bemessung des Gegenstandswerts durch das Gericht nach § 74 GNotKG ist der Anwalt auch im Fall des § 31 nach § 32 Abs. 1 gebunden, und zwar auch dann, wenn eine rechtskräftige Streitwertfestsetzung unrichtig sein sollte.[2] Sie muss dann gegebenenfalls angegriffen werden. Geschieht dies nicht, bleibt der festgesetzte Wert bindend. Von diesem festgesetzten Wert is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Terminologie: Gegenstandswert, Streitwert, Geschäftswert

Rz. 2 Die Anwaltsvergütung setzt sich zusammen aus Gebühren und Auslagen (§ 1 Abs. 1 S. 1). Die Vergütung bemisst sich nach dem "Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit" (Gegenstandswert; § 2 Abs. 1). Die Regelung ordnet nicht die Zusammenrechnung mehrerer Anträge an, sondern die Zusammenrechnung der "Werte mehrerer Gegenstände". Die zufällige Aufteilung eines einheitlichen St...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gleichartige Gebührensätze

Rz. 234 Keine Anwendung findet Abs. 3 bei gleichartigen Gebührensätzen. In diesem Fall entsteht nach Abs. 1 vielmehr von vornherein nur eine einzige Gebühr. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 7.000 EUR schließen die Parteien zunächst eine Einigung über 3.000 EUR und später über die restlichen 4.000 EUR. Es entsteht eine einzige Einigungsgebühr aus dem Gegenstandswert von 7....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Grundlose Kündigung

Rz. 272 Kündigt der Anwalt grundlos, so ist § 628 Abs. 2 BGB nicht anwendbar. Dem Auftraggeber können allerdings Schadensersatzansprüche aus § 280 Abs. 1 BGB (frühere positive Vertragsverletzung) zustehen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 671 Abs. 2 S. 1 BGB in Betracht, wenn der Anwalt zur Unzeit kündigt. Beispiel: Der Anwalt kündigt einen Tag vor dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erinnerungen gegen den Kostenansatz

Rz. 18 Erinnerungen gegen den Kostenansatz der Gerichts- und Verfahrenskosten (vgl. § 19 GKG, § 18 FamGKG, § 18 GNotKG) stellen dagegen keine gesonderte Angelegenheit dar, wenn der Anwalt bereits im zugrunde liegenden Verfahren tätig war. Die Gerichtskosten werden grundsätzlich in allen Verfahren vom Kostenbeamten angesetzt (§ 1 KostVfg), sodass Abs. 1 Nr. 3 nicht greift. So...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Frist

Rz. 81 Das Gesetz bestimmt keine Ausschlussfrist für die Einreichung des Antrages, so dass diese grundsätzlich jederzeit nach Fälligkeit der Vergütung oder des Vorschusses hierauf erfolgen kann.[177] Eine Ausschlussfrist ist lediglich in Abs. 6 im Rahmen der weiteren Vergütung gem. § 50 vorgesehen. Diese Ausschlussfrist setzt aber eine wirksame Aufforderung des Urkundsbeamte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vertreter des Rechtsanwalts

Rz. 3 Gewährt der Rechtsanwalt die Beratungshilfe nicht persönlich, sondern wird für ihn ein Vertreter tätig, so steht ihm die Vergütung aus der Staatskasse grundsätzlich nur dann zu, wenn es sich um eine der in § 5 genannten Personen handelt.[3] Wird die Beratungshilfe durch eine andere Person gewährt, so soll dem Anwalt kein Anspruch gegen die Landeskasse zustehen.[4] Dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Verschulden

Rz. 86 Verteidigungsmöglichkeiten des Anwalts in einem Regressverfahren eröffnen sich hingegen mit Blick auf das Erfordernis schuldhaften Verhaltens. Zu vertreten hat der Anwalt nach § 276 Abs. 1 BGB nur eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Hinweispflicht. Fahrlässig hat er seine Hinweispflicht nach § 49b Abs. 5 BRAO nur verletzt, wenn er die im Verkehr erforder...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Anrechnungstatbestände

Rz. 27 Die Beratungsgebühr (VV 2501, 2502) kann nur allein entstehen, nicht auch neben einer Geschäftsgebühr (Anm. Abs. 1 zu VV 2501). Rz. 28 Neben den Gebührentatbeständen der Beratungs- und Geschäftsgebühr sind auch die entsprechenden Anrechnungsvorschriften, die für die Wahlanwaltsgebühren gelten, im Rahmen der Vergütung für die Beratungshilfe übernommen worden. So ordnet ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Rechtsnachfolger des Auftraggebers

Rz. 38 Auch der Rechtsnachfolger des Auftraggebers kann den Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 stellen, also insbesondere sein Erbe.[24] Rz. 39 Nach LAG Nürnberg[25] ist auch der Rechtsschutzversicherer antragsberechtigt, soweit er nach den ARB Rechtsnachfolger des Auftraggebers ist, insbesondere soweit Rückzahlungsansprüche nach Zahlung auf ihn übergegangen sind oder aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Prüfung bei der PKH-Bewilligung

Rz. 155 Es erscheint allerdings fraglich, ob sich das stark formalisierte Festsetzungsverfahren vom Grundsatz her dafür eignet, eine nachträgliche Beurteilung der Prozess- und Verfahrensführung vorzunehmen und insbesondere festzustellen, ob diese mutwillig (§ 114 ZPO) war. Deshalb wird teilweise auch die Auffassung vertreten, dass Sachverhalte, die das Gericht bei der Bewill...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Festsetzung der Mindestgebühr oder des Mindestbetrages (Abs. 8 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 123 Stets festsetzbar ist eine Rahmengebühr, wenn der Anwalt lediglich die Mindestgebühr oder den Mindestbetrag geltend macht. Dies galt bereits der überwiegenden Rspr. zufolge schon nach dem bisherigen Recht. Rz. 124 Voraussetzung ist allerdings, dass der Anwalt gemäß § 315 BGB verbindlich erklärt, dass er nur die Mindestgebühr geltend mache. Die Mindestgebühr kann daher...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Person des Zahlenden

Rz. 59 Abs. 5 verlangt, dass der Anwalt uneingeschränkt über "Zahlungen" Auskunft geben muss.[127] Von wem gezahlt wurde, bleibt offen. Anzugeben sind daher Zahlungen des Mandanten und von Dritten. Dritte können z.B. Familienangehörige des Mandanten oder dessen unterlegener Gegner sein. Auch vom Prozessgegner an den Rechtsanwalt gezahlte oder beigetriebene Kostenerstattungsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Anrechnung

Rz. 70 Eine Anrechnung der vereinbarten Gutachtengebühr auf andere Gebühren, etwa die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits, ist – im Gegensatz zu der Beratungsgebühr – nicht vorgesehen (siehe Rdn 123 ff.). Der Anwalt erhält die Vergütung vielmehr zusätzlich und kann diese auch behalten, wenn er anschließend einen weiter gehenden Auftrag, etwa einen Prozessauftr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verschiedene Auftragsverhältnisse

Rz. 33 Will der Anwalt "in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber" gleichzeitig tätig werden, bedarf es der Zustimmung aller, sie gemeinsam zu vertreten. Er ist nicht berechtigt, ohne Absprache von sich aus verschiedene Auftragsverhältnisse in einer Angelegenheit zu begründen.[46] Daran ist er schon aufgrund der geschuldeten Vertraulichkeit gehindert. Andererseits ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Wertgebühren bei Nichtzulassungsbeschwerde, VV Teil 3 Abschnitt 5

Rz. 79 Für Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung nach § 145 SGG vor dem Landessozialgericht erhält der Rechtsanwalt nach VV 3504 eine 1,6 Verfahrensgebühr und nach VV 3516 eine 1,2 Terminsgebühr. Die Verfahrensgebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Berufungsverfahren angerechnet (Anm. zu VV 3504). Rz. 80 Endet der Auftrag des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Verfahren auf Kostenfestsetzung nach § 106 OWiG

Rz. 68 Hat sich ein eine Bußgeldsache im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt und sind die Kosten von der Behörde zu tragen, so setzt die Verwaltungsbehörde die Kosten nach § 106 OWiG durch einen Kostenfestsetzungsbescheid fest. Rz. 69 Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid der Verwaltungsbehörde kann der Betroffene nach § 62 OWiG Antrag auf gerichtliche Entscheidung s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Folge einer Beiordnung ohne Einschränkung

Rz. 22 Die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses geht mithin zu Lasten der Staatskasse und schränkt die Rechte des beigeordneten oder bestellten Anwalts nicht ein. Das Verbot des § 121 Abs. 3 ZPO richtet sich an das Gericht,[36] nicht hingegen an den beigeordneten Anwalt. Wird dieser unter Verstoß gegen § 121 Abs. 3 ZPO ohne Einschränkung beigeordnet, kann er sich bei der Abrechn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die Gebühren der Nummern 3313, 3317 sowie im Fall der Beschwerde gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Nummern 3500 und 3513 des Vergütungsverzeichnisses werden, wenn der Auftrag vom Schuldner erteilt ist, nach dem Wert der Insolvenzmasse (§ 58 des Gerichtskostengesetzes) berechnet. 2Im Fall der Nummer 3313 des Vergütungsverzeichnisses betr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vorschuss auf die Pauschgebühr (§ 51 Abs. 1 S. 5)

Rz. 20 Der Vorschuss des Pflichtverteidigers auf die Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 Satz 5 hat nichts mit dem Vorschuss nach § 47 Abs. 1 zu tun. Danach ist auf Antrag ein angemessener Vorschuss zu bewilligen, wenn dem Anwalt insbesondere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Höhe der zu erwartenden Pauschgebühr nicht zugemutet werden kann, die Festsetzung der Pauschge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Subsidiäre Haftung der Staatskasse

Rz. 2 Reichen diese Zahlungen an den Anwalt hin, um seine volle Vergütung in einer Angelegenheit nach Abs. 2 abzudecken, kommt die nur subsidiäre Haftung der Staatskasse uneingeschränkt zur Geltung. Sie braucht überhaupt nicht zu leisten und kann erbrachte Leistungen zurückfordern. Wird von der Partei oder dritter Seite nur ein Teil der vollen Vergütung gezahlt, konkurrieren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Anwendung des Abs. 3

Rz. 129 Die Vorschrift des Abs. 3 findet dagegen im Verhältnis zwischen Anwalt und Staatskasse keine Anwendung, da es sich bei der Abrechnung mit der Staatskasse nicht um eine Kostenerstattung handelt, sondern um eine Vergütungsabrechnung. Die Rechtsprechung hat anfangs auch hier Abs. 3 angewandt und ist zu unterschiedlichsten Ergebnissen gelangt. Rz. 130 Durch den neuen § 58...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verzug

Rz. 16 Zu Lasten der Staatskasse verbleibt allerdings eine bürgschaftsähnliche Position ohne Einrede der Vorausklage. Der nach § 138 FamFG beigeordnete Anwalt darf die Staatskasse bereits in Anspruch nehmen, wenn er Verzug der Partei glaubhaft macht (§ 55 Abs. 5 S. 1). Da diese vorschusspflichtig ist (§ 47 Abs. 1 S. 2), reicht auch der Verzug mit einer Vorschusszahlung aus. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Begleitschreiben

Rz. 79 Fehlen einzelne der vorgenannten Anforderungen an die Gebührennote, so kann es u.U. ebenso wie bei der Unterschrift (vgl. Rdn 53 ff.) genügen, wenn sich die entsprechenden Angaben aus einem Begleitschreiben zur Rechnung ergeben, wenn also der Anwalt in dem Anschreiben an den Rechnungsadressaten Ausführungen zum Gegenstandswert oder zu den Gebührentatbeständen gemacht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anrechnung im Verbundverfahren

Rz. 79 Schließlich kann es auch insbesondere in Familiensachen vorkommen, dass der Anwalt vorgerichtlich hinsichtlich verschiedener Gegenstände gesondert beauftragt wird und diese Gegenstände dann in ein einheitliches Verfahren, nämlich ein Verbundverfahren, münden. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich jeweils gesondert tätig hinsichtlich des Zugewinns (Wert: 20.000 EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 2. Beschwerde

Gegen die Entscheidung des Erstgerichts über die Erinnerung ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 HS 2 RVG die Beschwerde gegeben, für die die Verfahrensvorschriften des § 33 Abs. 3 bis 8 RVG betreffend die Festsetzung des Gegenstandswertes entsprechend gelten. Somit ist bspw. die Beschwerde entsprechend § 33 Ab. 3 S. 1 RVG nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 E...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 2. Die Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung

Rz. 13 Die Vergütung des Anwalts wird im Gegensatz zu § 271 BGB nicht sofort fällig, sondern erst unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 RVG. Diese Vorschrift enthält insgesamt fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Es können selbstverständlich auch kumulativ mehrere Fälligkeitstatbestände ausgelös...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / IV. Verbot der "reformatio in peius"

Das Verbot der "reformatio in peius", auch Verböserungsverbot oder Verschlechterungsverbot genannt, führt im Fall des Thür. LSG dazu, dass im Beschwerdeverfahren mangels einer weitergehenden Einlegung der Beschwerde durch die Landeskasse der von ihr zugestandene Vergütungsbetrag i.H.v. 542,64 EUR nicht unterschritten werden darf. Ob allerdings das Verschlechterungsverbot im V...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 1. Leistungszeitpunkt, Leistungszeitraum

Rz. 7 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an, ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / I. Allgemeine Beschreibung

Rz. 4 Probleme bereitet regelmäßig die Beantwortung der Frage, wann "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, weil der Anwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern kann (§ 15 Abs. 2), auch wenn er dabei für mehrere Auftraggeber tätig wird (§ 7 Abs. 1). Rz. 5 Nach der BGH-Rechtsprechung[1] betreffen weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen in der Regel dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Besonderer Umfang der Angelegenheit

Rz. 23 "Besonders umfangreich" i.S.d. Abs. 1 S. 1 ist eine Strafsache, wenn der vom Verteidiger hierfür erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.[23] Als Vergleichsmaßstab sind dabei Verfahren heranzuziehen, die den Durchschnittsfall der vor dem jeweiligen Spruchkörper verhandelten Sachen darstellen.[...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / II. Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers

In Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen ist dem Betroffenen in den Fällen des §§ 317, 419 FamFG ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Wegen dessen Vergütung und Auslagenersatz wird durch §§ 318, 419 Abs. 5 S. 1 FamFG auf § 277 FamFG verwiesen, sodass diese stets aus der Staatskasse zu zahlen sind. Das Verfahren richtet sich nach § 168 Abs. 1 Abs. 1 FamFG. Obwohl § 1 A...mehr

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Vorwort

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getreten, das umfangreiche Änderungen im RVG mit sich gebracht hat, so dass eine Neuauflage schon aus diesem Grund erforderlich war. Aufgrund dessen, dass der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren im letzten Moment immer noch Änderungen eingefügt und auch Gebührenbeträge mehrfach geändert hat, war eine abschließe...mehr