Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berechnungsgrundlage "Vergütungen"

Rz. 44 Ausgangsbetrag für die Abrechnung gegenüber der Staatskasse bei anrechenbaren Leistungen ist die Summe der "Vergütungen" des Anwalts aus dem erteilten Auftrag (Mandat). Diese braucht sich nicht in den gesetzlichen Gebühren zu erschöpfen, sondern kann auch eine weitergehende Vergütungsvereinbarung (§ 4) zum Gegenstand haben. Das Gesetz macht insoweit keine Einschränkun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Beschränkung der Beiordnung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 60 Die Erstreckung der Beiordnung auf die Vollziehung des Arrests oder der einstweiligen Verfügung schließt ebenso wie die gesetzliche Erstreckung der Beiordnung des Anwalts auf die Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit ein, weil das Erfordernis eines weiteren PKH-Verfahrens nur eine unnötige Erschwernis für den Antr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Absehen von der Verjährungseinrede

Rz. 85 Allerdings ist der Fristablauf nicht stets gleichbedeutend mit einer Antragsablehnung wegen Erhebung der Verjährungseinrede. So ist in Nordrhein-Westfalen die AV über die Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse (VwV Vergütungsfestsetzung, vgl. Rdn 2) ergänzt worden um Teil II Nr. 4 (Ergänzungsbestimmungen NRW). Danach soll der Vertreter der Staatskasse regelmäßi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vergütungsvereinbarung

Rz. 29 Unbenommen bleibt es Anwalt und Auftraggeber, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen und in dieser Vergütungsvereinbarung die Vorschrift des Abs. 2 S. 1 abzubedingen oder einen höheren Gegenstandswert als 30 Mio. EUR zu vereinbaren.[11] Eine solche Regelung bedarf allerdings zu ihrer Verbindlichkeit (§ 4b) der Form des § 3a Abs. 1.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Die Möglichkeit einer Pauschvergütung besteht für sämtliche Tätigkeiten, für die der Anwalt beigeordnet oder bestellt ist und für die er aus der Staatskasse seine Vergütung erhält. Auf den Gebührentatbestand kommt es nicht an. Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob der bestellte Anwalt mit der Gesamtvertretung, also mit der Pflichtverteidigung insgesamt oder mit de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahren über die Bestimmung der Frist nach § 102 Abs. 3 ArbGG

Rz. 41 Wird das Arbeitsgericht wegen einer Rechtsstreitigkeit angerufen, für die die Parteien des Tarifvertrages einen Schiedsvertrag geschlossen haben, so hat das Gericht nach § 102 Abs. 1 ArbGG die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn sich der Beklagte auf den Schiedsvertrag beruft. Nach § 102 Abs. 2 ArbGG kann sich der Beklagte u.a. nicht auf den Schiedsvertrag berufen, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geltendmachung des Übergangsanspruchs (Klage)

Rz. 46 Eine entsprechende Anwendung des Abs. 2 scheidet aus, weil die Beratungshilfe nicht in einem gerichtlichen Verfahren stattfindet, sondern eine außergerichtliche Tätigkeit darstellt. Damit fehlt der Staatskasse die Zugriffsmöglichkeit über das Kostenrecht. Wenn der erstattungspflichtige Gegner nicht freiwillig zahlt, bleibt ihr nur der Klageweg.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Beratungshilfe/Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 43 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bzw. auch bei Verfahrenskostenhilfe (Familiensachen) hinzuweisen (§ 16 BORA).[72] Diese grundsätzliche Pflicht besteht immer dann, wenn der Mandant erkennbar mittellos ist.[73] Die Anforderungen an den begründeten Anlass, der zu einer Hinweispflicht fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. 2In Verfahren, in denen Kosten nach dem Gerichtskostengesetz oder dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen erhoben werden, sind die Wertvorschriften des jeweiligen Kostengesetzes entsp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Begründung

Rz. 25 Der Antrag muss keine Begründung enthalten. Dennoch sollte er, ggf. ausführlich, begründet werden. Insbesondere sollte im Antrag auf den Umfang und die Schwierigkeit des Musterverfahrens eingegangen werden. Teilweise ergeben sich zwar die Umstände des Musterverfahrens aus der gerichtlichen Akte bei dem OLG. Außerhalb der Gerichtsakte und der mündlichen Verhandlung wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensablauf

Rz. 3 Bei der Festsetzung einer Vergütung aus der Staatskasse nach § 55 muss bei der Anfechtung der Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle stets ein Erinnerungsverfahren durchlaufen werden, bevor gegen die Erinnerungsentscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann.[3] Das entspricht zwar der Regelung des § 573 ZPO, erscheint jedoch wie diese w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Unmöglichkeit

Rz. 268 Wird die Vertragserfüllung dem Anwalt unmöglich, so ist § 628 BGB nicht anwendbar. Es gelten vielmehr die Regelungen des allgemeinen Schuldrechts (§§ 323 ff. BGB n.F.). Nach früherem Recht waren die §§ 323, 324 BGB a.F. anzuwenden.[208] Hatte der Anwalt die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung nicht verschuldet, dann galt nach § 323 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. § 13 Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Pflichtverletzung

Rz. 85 Auch die Geltendmachung einer anwaltlichen Pflichtverletzung wird den Auftraggeber in einem Schadensersatzprozess vor keine Probleme stellen. Den Rechtsanwalt treffen bereits im Stadium der Vertragsverhandlungen zivilrechtliche Aufklärungspflichten, die sich auch auf das für den Mandanten bestehende Kostenrisiko erstrecken können.[46] § 49b Abs. 5 BRAO statuiert eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Der Gegenstand der nachfolgenden Angelegenheit ist umfangreicher

Rz. 67 Ist der Gegenstand des nachfolgenden Verfahrens umfangreicher, wird dennoch nur die Gebühr aus dem geringeren Wert angerechnet, da der Anwalt nur insoweit vorher tätig war. Beispiel: Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000 EUR geltend. Die Sache ist umfangreich und schwierig. Der Schuldner zahlt nicht. Der Anwalt erhebt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) PKH/VKH mit Zahlungsbestimmung

Rz. 197 Bei einer Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit Zahlungsanordnung hat der Rechtspfleger zu beachten, dass ein Anspruchsübergang nach § 59 ausscheidet, soweit die von der Staatskasse an den beigeordneten Anwalt geleistete Vergütung durch Zahlungen der Partei (§ 120 ZPO) gedeckt ist. Variante 2: Es ist Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratung, Gutachten und Mediation

Rz. 19 Trifft der Anwalt im Rahmen einer Beratung, einer Gutachtenerstattung oder einer Tätigkeit als Mediator keine Gebührenvereinbarung, bestimmt sich gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 seine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die allgemeinen vergütungsrechtlichen Vorschriften werden durch die Verweisung auf das BGB indes nicht verdrängt; anwendbar bleibt namentl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zahlung an den Anwalt übersteigt Erstattung

Rz. 83 Soweit ein Streitgenosse dem Anwalt mehr gezahlt hat, als ihm erstattet worden ist, hat er intern einen Ausgleichsanspruch gegen die anderen, der nach den Umständen zu ermitteln ist, soweit eine besondere Regelung nicht vorliegt. Das gilt gleichermaßen für die anderen Streitgenossen. Beispiel: Bei einer Konstellation wie im Beispiel oben liegt es nahe, die interne Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Muster: Einfache Abrechnung (einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert)

Rz. 80 Beispiel: Unfallschadenregulierung mit Besprechung, Wert: 3.000 EUR. Rechnung Herrn (...) (Name, Adresse) In Sachen (...) ./. (...) Rechnungsdatum: (...)[58] Rechnungsnummer: (...)[59] Steuernummer: (...)[60] Leistungszeitraum: (...)[61] Gegenstandswert: 3.000 EURmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Ein/Mehrere Antragsteller

Rz. 7 Sofern der Anwalt nur einen von mehreren Antragstellern vertritt, gilt Abs. 1. Sofern der Anwalt mehrere Antragsteller vertritt, gilt Abs. 1 i.V.m. Abs. 2. Rz. 8 Sinn und Zweck der Regelung des § 31 ist eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten und ihrer Vertreter. Sofern der Antragsteller in einem Spruchverfahren erfolgreich ist, können die außer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Privatklage und Widerklage (Nr. 12)

Rz. 112 Nach § 388 StPO kann der Beschuldigte im Privatklageverfahren eine Widerklage erheben. Die Widerklage kann sich gegen den Privatkläger richten (§ 388 Abs. 1 StPO) oder gegen den mit dem Privatkläger nicht identischen Verletzten (§ 388 Abs. 2 S. 1 StPO). Eine Widerklage kann sich auch durch Verbindung zweier selbstständiger Privatklagen ergeben. Über Klage und Widerkl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren der vorläufigen Wertfestsetzung

Rz. 87 Das Gericht setzt den vorläufigen Wert durch Beschluss fest (§ 55 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Die vorläufige Wertfestsetzung geschieht ohne Anhörung der Beteiligten und kann jederzeit abgeändert werden (§ 55 Abs. 3 FamGKG). Zudem besteht die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Vorauszahlungsanordnung nach § 58 FamGKG, sodass der Antragsteller hinreichend bei einer vorläufig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz

Rz. 2 Das BVerfG hat die Beschränkungen der Gebühren der Gebührentabelle nach § 123 BRAGO a.F., der der bisherigen Gebührentabelle des § 49 entsprach, verfassungsrechtlich jedenfalls in den Fällen nicht beanstandet, in denen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgt, der gemäß § 121 Abs. 1, 2 ZPO seine Bereitschaft zur Übernahme der Vertretung der betreffenden Partei erklär...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ausschluss des Abs. 3 S. 1

Rz. 70 Ausgeschlossen ist die Anrechnung nach Abs. 3 S. 1, soweit die Staatskasse ihrerseits Zahlungen von Dritten eingezogen hat. Beispiel: Die Berufung des Nebenklägers wird verworfen. Die Staatskasse zieht beim Nebenkläger die von ihr verauslagte Pflichtverteidigervergütung ein. Nachträgliche Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten an den Pflichtverteidiger sind jet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

Rz. 88 Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar.[28] Die Beschwerde nach § 59 FamGKG ist nur gegen die endgültige Wertfestsetzung gegeben. Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festgesetzten Werts können nur im Beschwerdeverfahren nach § 58 FamGKG erhoben werden (§ 55 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Ansonsten sieht das FamGKG nur eine Anfechtung der endgültigen Wertfestset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfung des Rechtspflegers

Rz. 196 Beantragt der beigeordnete Anwalt seiner Regelvergütung wegen die Festsetzung im eigenen Namen, so hat der für dieses Verfahren zuständige Rechtspfleger (§ 21 Nr. 1 RPflG) zu prüfen, ob er bereits eine Vergütung aus der Staatskasse erhalten hat und ob dieser Betrag ganz oder teilweise auf die festzusetzenden Kosten anzurechnen ist (Teil A Nr. 2.3.1 VwV Vergütungsfest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für drei typisierte Arten von Angelegenheiten (Beratungshilfe, Verfahren nach VV Teil 3 und Verfahren nach VV Teil 4–6) die Erfüllungswirkung von Leistungen auf den (zukünftigen) Vergütungsanspruch des beigeordneten, bestellten oder im Wege der Beratungshilfe tätigen Anwalts. Es geht um eine gesetzliche Leistungsbestimmung im Außenverhältnis zur S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorläufige Wertfestsetzung

Rz. 35 Nach Eingang der Klage oder eines sonstigen Antrags hat das Gericht den Streitwert vorläufig festzusetzen (§ 63 Abs. 1 S. 1 GKG), insofern wertabhängige Gerichtsgebühren mit Einreichung des Klageantrags oder eines sonstigen Antrags fällig werden. Sinn und Zweck der vorläufigen Festsetzung ist es, dem Kostenbeamten einen Wert vorzugeben, damit die Gerichtsgebühren erho...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verfahren nach § 199 BRAO

Rz. 81 Nach § 199 Abs. 1 BRAO werden die Kosten, die der Rechtsanwalt in dem Verfahren vor dem Anwaltsgericht zu tragen hat, von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts durch Beschluss festgesetzt. Gegen den Festsetzungsbeschluss kann der Rechtsanwalt binnen zwei Wochen Erinnerung einlegen (§ 199 Abs. 2 S. 1 BRAO). Über die Erinnerung entscheidet das Anwaltsgericht, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Nach Abs. 1 S. 1 gelten in Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (also eines Revisionsverfahrens) entsprechend. Dies gilt aber nur dann, wenn die Vorschriften in VV Teil 3 auch im Ausgangsrechtsstreit anzuwenden sind. Abs. 1 kommt daher nur in bürgerlichen Rechtsstreiten, in Verfahren der freiwilligen Gerich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Aktivlegitimation

Rz. 54 Jeder Sozius ist berechtigt, eine Vergütungsforderung der Sozietät in eigenem Namen geltend zu machen. Die Honorarforderungen stehen den Sozien zur gesamten Hand zu[41] – nicht als Gesamtgläubiger.[42] Ein Sozius kann allerdings nicht die Zahlung an sich verlangen, sondern nur Zahlung an alle oder an die Sozietät. Rz. 55 Möglich ist auch, dass alle Sozien gemeinsam Kla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schuldhaft verursachter Anwaltswechsel (§ 54)

Rz. 48 Hat der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt durch schuldhaftes Verhalten die Beiordnung oder Bestellung eines anderen Rechtsanwalts veranlasst, kann er gem. § 54 Gebühren, die auch für den anderen Rechtsanwalt entstehen, nicht fordern. Der Tatbestand des § 54 ist konzipiert wie ein Schadensersatzanspruch und soll dazu dienen, eine unnötige Doppelzahlung infolge v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beigeordnete und bestellte Rechtsanwälte

Rz. 5 Die Vorschrift des Abs. 3 regelt insbesondere die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen, die der Pflichtverteidiger von dem Beschuldigten oder einem Dritten erhalten hat. Die Vorschrift ist ferner für alle in den Angelegenheiten nach VV Teil 4–6 beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte anwendbar, also z.B. für einen dem Privatkläger (§ 379 Abs. 3 StPO), dem Neben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vor Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch auf Vorschuss

Rz. 124 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen anwaltlichen Gebührenansprüche gegen den Mandanten als Insolvenzschuldner werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu gewöhnlichen Insolvenzforderungen; dazu gehört auch der Anspruch des Anwalts auf Zahlung eines Vorschusses, weil dieser mit der Erteilung des Auftrags in der jeweiligen Angelegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rechtsbeschwerdeverfahren einschl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 91 Auch aus einem vereinbarten Honorar muss der Anwalt Umsatzsteuer abführen. Hier ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Umsatzsteuer in dem vereinbarten Honorar enthalten ist, also ob es sich um eine Brutto-Vereinbarung handelt, oder ob Umsatzsteuer nach VV 7008 hinzukommen soll (Netto-Vereinbarung). Im Zweifel ist von einer Brutto-Vergütung auszugehen, so dass die U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. 2Ist der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, wird die Vergütung auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. (2) 1Die Verjährung der Vergütung für eine Tätigkeit in einem geric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der vollen Verfahrensgebühr bei zwischengeschaltetem Mahnverfahren auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (sog. Kettenanrechnung)

Rz. 170 Der BGH[148] hat entschieden, dass wenn die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen ist, bei der Kostenfestsetzung die gemäß VV 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß VV 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Leistungsabreden

Rz. 42 Der Anwalt und der Leistende können auch miteinander vereinbaren, auf was und in welchem Umfang mit welcher Maßgabe gezahlt werden soll (§ 55 Rdn 63).[47] Insoweit treffen den Anwalt allerdings Selbstbeschränkungs- und Beratungspflichten. Als Interessenvertreter der Partei muss er z.B. darauf hinweisen, dass für seine gerichtliche Tätigkeit zunächst nur die bis zur Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Fälligkeit nötig

Rz. 3 Abs. 1 S. 1 unterscheidet zwischen Gebühren und Auslagen (Vergütung, § 1 Abs. 1 S. 1). Die Gebühr muss bereits entstanden, braucht aber noch nicht fällig zu sein (siehe § 45 Rdn 58). Vorschusserhebung bedeutet, dass Kosten bereits vor deren Fälligkeit geltend gemacht werden.[2] Weil gem. § 47 Abs. 1 S. 1 ein Recht auf Vorschuss besteht, muss der gerichtlich beigeordnete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verjährung

Rz. 82 Faktisch ist der Festsetzungsantrag nach Abs. 1 allerdings befristet durch die Verjährungsregelung. Auch die zivilrechtlichen Ansprüche von Rechtsanwälten wegen ihrer Gebühren und Auslagen verjähren gem. § 195 BGB in drei Jahren. Die Verjährungsfrist des Privatrechts gilt ebenso für den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts gegen die Staatskasse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Neue Angelegenheit

Rz. 32 Sind die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben, so gilt das Verfahren nach Zurückverweisung als neue selbstständige Gebührenangelegenheit, so dass dort alle Gebührentatbestände nochmals (erneute mündliche Verhandlung, erneute Hauptverhandlung) oder auch erstmals (erstmalige Verhandlung, Abschluss einer Einigung) ausgelöst werden können. Mit Erlass der erstinstanzlichen E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Besonderheit: SGG-Verfahren

Rz. 42 Eine Ausnahme (keine Anwendung von § 66 GKG) besteht nach der Rechtsprechung des BSG für die sozialgerichtlichen Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist, weil die speziellen Kostenregelungen in §§ 183 ff. SGG gelten.[44] Vielmehr richtet sich in diesen Fällen sowohl der Ansatz der nach § 59 Abs. 1 übergegangenen Ansprüche als auch ein Rechtsbehelf gegen die Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zuständigkeit (Abs. 4 S. 2, 3)

Rz. 27 Abs. 4 S. 1 bestimmt nur, dass gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz gerichtliche Entscheidung beantragt werden kann und dass nach Abs. 4 S. 2 über diesen Antrag das LG entscheidet, in dessen Bezirk die Justizbehörde ihren Sitz hat. Bei der Beiordnung des Zeugenbeistands durch die Staatsanwaltschaft (Abs. 2) entscheidet das LG, bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ortsüblichkeit

Rz. 95 Das für den arbeitsvertraglichen Sektor zu § 612 Abs. 2 BGB entwickelte Kriterium der Ortsüblichkeit ist für Abs. 1 S. 2 im anwaltsspezifischen Sinne zu konkretisieren. Als Region, innerhalb derer die Üblichkeit zu ermitteln ist, bietet sich der Bezirk des Oberlandesgerichts an, in welchem der liquidierende Anwalt seine Kanzlei unterhält. Die rechtliche Anknüpfung erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Das Antragsrecht auf Wertfestsetzung (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 155 Grundsätzlich ist das Gericht verpflichtet, den Wert des gerichtlichen Verfahrens von Amts wegen festzusetzen. Unterlässt das Gericht die Wertfestsetzung, gleich aus welchen Gründen, so steht dem Rechtsanwalt nach Abs. 2 S. 1, 1. Alt. das Recht zu, die gerichtliche Wertfestsetzung nach für die Abrechnung seiner Gebühre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Entscheidung über den Antrag nach Abs. 1

Rz. 70 Das Gericht hat zu prüfen, ob der Antrag nach Abs. 1 zulässig und begründet ist. Ist er bereits nicht zulässig, ist er durch Beschluss zu verwerfen; eine Prüfung der Begründetheit enthält der Beschluss in diesem Fall nicht. Ist der Antrag zulässig, so ist durch Beschluss entweder eine Wertfestsetzung vorzunehmen oder der Antrag als unbegründet zurückzuweisen. Über den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Güteverfahren und nachfolgendes gerichtliches Verfahren (Nr. 7)

Rz. 35 Nr. 7 regelt, dass das gerichtliche Verfahren und ein vorausgegangenesmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entscheidung der Verwaltungsbehörde im Festsetzungsverfahren nach § 55

Rz. 8 Ebenso wie § 56 gilt § 57 primär für solche Entscheidungen der Verwaltungsbehörde, die diese im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 55 trifft. Gegen Entscheidungen im Rahmen der Festsetzung nach § 55 kann der Anwalt Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, wenn er der Auffassung ist, die festgesetzte Vergütung sei zu gering bemessen.[1]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gesetzliche Erstreckung

Rz. 58 Die gesetzliche Erstreckung der gewillkürten Beiordnung für das Eilverfahren auf die Vollziehung des Arrestes, der einstweiligen Verfügung oder der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung (Abs. 2 S. 1) findet ihren sachlichen Grund in der Eigenart dieser Verfahren, wonach die jeweilige Entscheidung nur zum Erfolg führen kann, wenn sie alsbald durchgesetzt wird. Ar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Partei/Mandant/Gegner

Rz. 5 Nicht erinnerungsberechtigt ist die von dem Anwalt vertretene Partei (der von dem Anwalt vertretene Beteiligte), der erstattungspflichtige Gegner oder in Strafsachen der kostenpflichtig Verurteilte.[11] Sie sind an dem Festsetzungsverfahren nach § 55 und dem Rechtsbehelfsverfahren nach § 56 nicht beteiligt, weil es hier nur um das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis ...mehr