Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.3 Steuerpflichtige Sachzuwendungen bei Arbeitnehmern

Im Arbeitnehmerbereich sind die lohnsteuerlichen Vorschriften weiterhin vorrangig anzuwenden. Erreicht wird dieses Ergebnis im Einführungsschreiben dadurch, dass Zuwendungen, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen, weil sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Aufmerksamkeiten oder Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse gewährt werden[1], ausdrücklich v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

1 Allgemeines 1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 In einer Vielzahl von Fällen tätigen Unternehmen aus Gründen der Imagepflege, zur Gewinnung von Kunden, Pflege von Geschäftsbeziehungen, Bindung des Kundenkreises, als Belohnung und aus anderen Gründen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Personen, die mit ihnen nicht in einem Dienstverhältnis stehen, wie z. B. Geschäftspartner ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen

Rz. 4 § 37b Abs. 1 S. 1 EStG ermöglicht es einem Stpfl., die ESt auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen. Betrieblich veranlasste Barzuwendu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2 Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen

2.1 Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen Rz. 4 § 37b Abs. 1 S. 1 EStG ermöglicht es einem Stpfl., die ESt auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) angewendet werden. Die Pauschalierungsmöglichkeit betrifft Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen, etwa Kunden, Geschäftsfreunde bzw. deren Arbeitnehmer bei Sachzuwendungen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2.1 Zuwendungen

Rz. 11 Nach § 37b Abs. 2 EStG sind die Grundsätze des Abs. 1 auch für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen des Stpfl. an eigene Arbeitnehmer anzuwenden (zum Arbeitnehmerbegriff § 19 EStG Rz. 19a ff.). Die Pauschalierungsvorschrift ist anwendbar, soweit die Zuwendung des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer zu steuerbarem Arbeitslohn führt, nicht in Geld besteht und zusätzlich z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2.2 Ausschluss der Pauschalierung

Rz. 13 Die Pauschalierung ist nach § 37b Abs. 2 S. 2 EStG ausgeschlossen, sofern bereits andere gesetzliche Bewertungsregelungen gelten, da es in diesen Fällen keiner weiteren Vereinfachungsregel bedarf. Der Ausschluss erfasst die in § 8 Abs. 2 S. 2-5 EStG geregelte Firmenwagenbesteuerung, die amtlichen Sachbezugswerte gem. § 8 Abs. 2 S. 6, 7 EStG, die Zurverfügungstellung eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.6 Form und Verfahren der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Die Übernahme der Einkommensteuer für betrieblich veranlasste Zuwendungen und Sachgeschenke mit dem Pauschsteuersatz von 30 % ist eine Kann-Vorschrift. Entscheidet sich das zuwendende Unternehmen für die Übernahme der pauschalen Steuer, verlangt das Gesetz, dass dieses Wahlrecht für sämtliche Sachleistungen, die dem Grunde nach unter den Anwendungsbereich der Pauschalierungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.5 Bemessungsgrundlage

Die Pauschalierungsvorschrift enthält für die Bewertung von Sachzuwendungen eine eigenständige Bemessungsgrundlage, die in ihrem Anwendungsbereich die allgemeinen Bewertungsgrundsätze für Sachbezüge verdrängt.[1] Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile wird statt auf den üblichen Endpreis auf die tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 8 Nach § 37b Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG sind Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt die Aufwendungen des Stpfl. einschließlich USt. Das gilt auch bei Betriebsveranstaltungen. § 37b Abs. 1 S. 2 EStG enthält für die Bewertung der Zuwendungen nach § 37b Abs. 1 S. 2 EStG eine eigenständige Bemessungsgrundlage. Diese verdrängt in ihrem Anwendungsbereich die Bewertung nach § 8 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.6 Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rz. 10a Der Stpfl. hat das Wahlrecht (kann), die Pauschalierung in Anspruch zu nehmen oder hierauf zu verzichten. In diesen Fällen müssen die Zuwendungsempfänger die Zuwendung als Betriebseinnahme oder Drittlohn erfassen. Entscheidet sich der Stpfl. für die Pauschalierung, muss er für alle betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenke, die innerhalb eines Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 In einer Vielzahl von Fällen tätigen Unternehmen aus Gründen der Imagepflege, zur Gewinnung von Kunden, Pflege von Geschäftsbeziehungen, Bindung des Kundenkreises, als Belohnung und aus anderen Gründen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Personen, die mit ihnen nicht in einem Dienstverhältnis stehen, wie z. B. Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer. Die Zuwendungen f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.7 Sozialversicherung

Die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG führt im Unterschied zu allen anderen Fällen der pauschalen Lohnsteuer mit festen Steuersätzen nicht zu "beitragsfreiem Arbeitsentgelt".[1] Allerdings entsteht maximal die Beitragslast, die beim Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze ohnehin angefallen wäre. Aus Vereinfachungsgründen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.1 Zuwendungsempfänger

Rz. 4b Zuwendungsempfänger i. S. d. § 37b Abs. 1 EStG sind bis auf die Privatkunden alle Personen wie Geschäftsfreunde, Kunden, fremde Arbeitnehmer, Politiker oder den Stpfl. beratende Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wird die Zuwendung an einen Familienangehörigen dieses Personenkreises geleistet, gilt es als Zuwendung an die genannten Personen.[1] Sachzuwendungen eines Kr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.4 Höchstgrenzen

Rz. 9 Hohe Sachzuwendungen ("Luxusgeschenke") sollen von der Pauschalierung ausgeschlossen und mit dem individuellen Steuersatz des Zuwendungsempfängers besteuert werden. Nach § 37b Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG ist die Pauschalierung daher ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 EUR übersteigen. Bis zur Höhe von 10.000 EUR sind die Zuwendung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.4 10.000-EUR-Grenze

Um bei hohen Sachzuwendungen eine Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz des Empfängers der Zuwendung zu gewährleisten, wird die Pauschalierungsmöglichkeit ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr den Betrag von 10.000 EUR übersteigen oder wenn die Aufwendungen für die einzelne Zuwendung den Betrag von 10.000 EUR übersteigen. Während bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.5 Wahlrecht und Höhe der Steuer

Rz. 10 Der Stpfl. kann die Pauschalierung in Anspruch nehmen, sodass ihm insoweit ein Wahlrecht eingeräumt wird (Rz. 10a). Der Pauschsteuersatz beträgt 30 % zzgl. SolZ und KiSt, was einem Bruttosteuersatz von 23 % entspricht. Mit dem Steuersatz soll berücksichtigt werden, dass es Stpfl. geben wird, die die Zuwendungen angesichts ihres individuellen Steuersatzes nicht versteu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Rz. 15 Nach § 37b Abs. 3 S. 1 EStG bleiben die pauschal besteuerten Sachzuwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz, werden also bei der ESt oder KSt nicht erfasst. Das gilt auch für die pauschale ESt, die nicht nach § 36 EStG angerechnet werden kann. Ist der Zuwendungsempfänger Gewerbetreibender, gehören die Zuwendungen nicht zum anzus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Anmeldung und Abführung der Pauschsteuer

Rz. 16 Die pauschale ESt wird nach § 37b Abs. 4 EStG in das LSt-Verfahren einbezogen. Der Zuwendende muss sie in der LSt-Anmeldung der Betriebsstätte nach § 41 Abs. 2 EStG anmelden und spätestens am 10. Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden LSt-Anmeldungszeitraums an das Betriebsstätten-FA abführen. Bei mehreren Betriebsstätten ist dies nach Abs. 4 S. 2 das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.2 Geschenke

Rz. 7 Nach § 37b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG können auch Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG pauschaliert besteuert werden. Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus, die nicht als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung anzusehen ist und, dass beide Seiten über die Unentgeltlichkeit einig sind.[1] Einzubeziehen sind auch die Geschenke, d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift enthält zwei eigenständige, vom persönlichen Steuersatz unabhängige Steuerermäßigungen. Das sind zum einen die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien (S. 1 Nr. 1) und zum anderen Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (S. 1 Nr. 2; Rz. 9ff.); unabhängige Wählergemeinschaften) . Die Ermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens 825 EUR....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 2 § 37b Abs. 1 EStG regelt die Pauschalierungsmöglichkeit bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an alle Personen bis auf Arbeitnehmer des Stpfl. § 37b Abs. 2 EStG übernimmt die Pauschalierungsgrundsätze des Abs. 1 für Arbeitnehmer des Stpfl., schließt aber die Pauschalierung für bestimmte Fälle aus. § 37b Abs. 3 EStG regelt die Abgeltungswirkung der Pauschalsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Verfahren

Rz. 18 Die Steuerermäßigung wird von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es somit nicht. Macht der Stpfl. Aufwendungen für Zuwendungen an politische Parteien geltend, hat die Steuerermäßigung Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG. Das FA muss Zuwendungen zunächst nach § 34g EStG berücksichtigen und darf erst für den überschießenden Betrag den So...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Die Pauschalierungsmöglichkeit gilt für alle unbeschränkt und beschr. Stpfl. Sie kann unabhängig von der Rechtsform von allen Stpfl., natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen in Anspruch genommen werden. Für Zuwendungsempfänger, die der KSt-Pflicht unterliegen, erklärt § 31 Abs. 1 S. 3 KStG den § 37b EStG für entsprechend anwendbar. Juristische...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung des Arbeitslohns richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften, d. h. nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§§ 39b–39d EStG). Für bestimmte Fallgruppen sieht das Gesetz ein alternatives Besteuerungsverfahren – die Lohnsteuer-Pauschalierung – vor. Es handelt sich um eine besondere Form des Lohnsteuerabzugs, die sich darin unterscheidet, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale für Fa... / 3 Anrechnung von Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Sachbezüge in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Jobtickets [1] bzw. ab 1.1.2019 auch § 3 Nr. 15 EStG [2] sind auf die Entfernungspauschale anzurechnen. Dabei ist als Sachbezugswert der Betrag anzusetzen, den der Arbeitgeber tatsächlich für das Jobticket entrichtet. Arbeitgeberleistungen in Form steuerfrei geleisteter Fahrtkostenvergütungen oder steuerfreie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.1 Mahlzeiten im Betrieb

Gewährt der Arbeitgeber arbeitstäglich eine Mahlzeit im Betrieb, entsteht ein steuerpflichtiger Sachbezug, wenn der Arbeitnehmer für seine Mahlzeit weniger als den anteiligen amtlichen Sachbezugswert (also 2024 weniger als 4,13 EUR) bezahlt.[1] Um die erforderliche Lohnsteuererhebung im Hinblick auf die Vielzahl von möglichen Arbeitnehmern einfach zu handhaben, hat der Geset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.2.1 Pauschalierungsvorschrift für amtlichen Sachbezugswert

Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit[1], gilt für Mahlzeiten bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR grundsätzlich: Kürzung der Verpflegungspauschbeträge anstelle der Vorteilsbesteuerung. Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, wird auf die Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.3.2 Fahrten mit dem Pkw und anderen nicht öffentlichen Verkehrsmitteln

Für die lohnsteuerliche Behandlung der Arbeitgeberleistungen zu den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit anderen als öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt alles beim Alten. Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt sowohl bei Fahrtkostenzuschüsse zu den Fahrten mit dem eigenen Pkw vor als auch beim geldwerten Vorteil bei Benutzung des betrieblich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.3.1 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Aufwendungen von Arbeitnehmern, die für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel benutzen, kann der Arbeitgeber seit 1.1.2019 lohnsteuerfrei ersetzen.[1] Wichtig Wegfall der 15 %-Pauschalierungsmöglichkeit bei öffentlichen Verkehrsmitteln Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit dem Steuersatz von 15 % für Arbeitgeberleistungen (Zuschüs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.2 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 50 Die LSt-Abzugspflicht wird nach § 38 Abs. 1 S. 1 EStG durch die Zahlung des Arbeitslohns ausgelöst. Zahlung bedeutet Zufluss i. S. d. § 11 EStG; mit dem Zufluss entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG die LSt, d. h. ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber die LSt einbehalten und der Arbeitnehmer die Einbehaltung dulden. Rz. 50a Der Zufluss des Arbeitslohns ist sowohl maßg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Sachbezüge und Barzuschüsse im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte waren bis 2018 dem Grundsatz nach lohnsteuerpflichtig. Ab 1.1.2019 ändert sich die lohnsteuerliche Behandlung. Es ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel, e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.1 Arten des Arbeitslohns

Rz. 49 Der LSt-Abzug ist von jeder Art von Arbeitslohn vorzunehmen. Es ist daher ohne Bedeutung, ob es sich um laufenden Arbeitslohn oder einmaligen Arbeitslohn (sonstige Bezüge, § 39b EStG Rz. 51ff.) handelt. Zum abzugspflichtigen Arbeitslohn gehören sowohl Geldzahlungen als auch Sachbezüge. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer nach der arbeitsver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.5 Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge

Seit 1.1.2017 besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übereignung von Ladevorrichtungen mit 25 %.[1] Voraussetzung für die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer ist, dass der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Die Gestaltungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.3 Lohnsteuerabzug bei nicht ausreichendem Barlohn (Abs. 4)

Rz. 76 Der LSt-Abzug stößt auf Schwierigkeiten, wenn die einzubehaltende LSt aus dem vom Arbeitgeber geschuldeten Barlohn nicht gedeckt werden kann oder wenn er überhaupt keinen Barlohn zahlt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der abzugspflichtige Arbeitslohn ausschließlich aus Sachbezügen besteht oder durch Dritte gezahlt wird (Rz. 56ff.). Um den LSt-Einbehalt in diesen Fäl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.2 Tarifvertragliche Ansprüche (Abs. 3a S. 1)

Rz. 63 Voraussetzung des § 38 Abs. 3a S. 1 EStG ist, dass sich tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis unmittelbar gegen einen Dritten richten. Einzelvertragliche Ansprüche gegen einen Dritten führen damit nicht zur Anwendung der Vorschrift. Der Dritte muss selbst Schuldner der Ansprüche se...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.3 Lohnzahlung durch Dritte (Abs. 1 S. 3)

Rz. 56 Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nur von solchen Lohnzahlungen LSt einzubehalten, bei denen er in irgendeiner Form in die Lohnzahlung rechtlich oder tatsächlich eingeschaltet ist.[1] Hierzu gehören auch sog. unechte Lohnzahlungen eines Dritten, die dem Arbeitgeber unmittelbar als eigene Zahlung i. S. d. § 38 Abs. 1 S. 1 EStG zugerechnet werden (Rz. 57).[2] Dem LSt-Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonntags-, Feiertags- und N... / 3 Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage für die steuerfreien Zuschläge bildet der Grundlohn des Arbeitnehmers. Die Berechnungsbasis für die steuerfreien Zuschläge ist auf einen Stundengrundlohn von 50 EUR beschränkt. Somit ergibt sich für Nachtarbeit von 20.00 bis 24.00 Uhr ein steuerfreier Zuschlag von höchstens 12,50 EUR und für Sonntagsarbeit ein steuerfreier Zuschlag von maximal 25 EUR. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 1 Anspruchsberechtigte

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn er bei einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis[1] Arbeitgeber bzw. bei einer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistung[2] Auftraggeber ist. Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, Seniorenresidenz Heimbewohner, die einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt in einem im Inland oder EU-/EW...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.4 Geldwerter Vorteil bei Schenkung von Datenverarbeitungsgeräten und Internetnutzung

Die Steuerbefreiung für geldwerte Vorteile aus der Überlassung von betrieblichen Personalcomputern zur privaten Nutzung ist daran geknüpft, dass der dem Arbeitnehmer überlassene PC im Eigentum der Firma bleibt.[1] Wird der Personalcomputer allerdings dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet, entsteht ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Um auch hier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.1 Zusammenballung in einem Kalenderjahr

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung führt.[1] Außerordentliche Einkünfte liegen nicht allein deshalb vor, weil die Höhe der Einkünfte im betroffenen Veranlagungszeitraum im Vergleich zu einem anderen Veranlagungszeitraum höher oder besonders hoch ist; eine E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden in der privaten Ein... / 3.3.2 Sachspenden

Bei Sachspenden ist der gemeine Wert der Zuwendung als Spende anzusetzen.[1] Wurde der Gegenstand unmittelbar vor seiner Zuwendung dem Betriebsvermögen entnommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht: Er kann das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert oder mit dem Buchwert entnehmen (Buchwertprivileg).[2] In der Spendenbescheinigung ist der Entnahmewert anzusetzen zzgl. der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Rumänien eingesetzt werden, können auch in Rumänien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Rumänien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Estland eingesetzt werden, können auch in Estland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Estland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr