Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Verhältnis von Entstehung und Festsetzung

Rz. 16 Die Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ist grundsätzlich nicht von ihrer Festsetzung abhängig.[1] Die Festsetzung des Anspruchs durch die in § 218 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakte hat nur deklaratorischen Charakter.[2] Diese Verwaltungsakte konkretisieren die entstandenen Ansprüche und bilden die Grundlage für ihre Verwirklichung. Nach § 85 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.2 Wirkungen der Beschränkung

Rz. 5 Die Beschränkung auf die zur Sicherung des Steueranspruchs erforderlichen Maßnahmen gilt unabhängig von dem voraussichtlichen Aufteilungsergebnis für alle Gesamtschuldner und nicht nur für denjenigen, der den Aufteilungsantrag gestellt hat.[1] Darüber hinaus gehende Wirkungen hat der Aufteilungsantrag nicht. Insbesondere lässt er die Fälligkeit der Steuer unberührt, sod...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.5 Fälligkeit, Vollstreckung, Zahlungsverjährung

Rz. 132 Der VZ wird mit Bekanntgabe der Festsetzung sofort fällig, sofern nicht im Leistungsgebot ein anderer Termin genannt ist.[1] Ist die VZ-Festsetzung mit einer Steuerfestsetzung verbunden, so wird die Zahlungsfrist i. d. R. mit der Zahlungsfrist für eine Abschlusszahlung übereinstimmen. Erfolgt die VZ-Festsetzung gesondert z. B. für eine Steueranmeldung, so hat die Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.2.2 Keine Anfechtung der VZ-Festsetzung

Rz. 68 Wird im Einspruchsverfahren gegen den als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid dieser aufgehoben oder geändert, so kann sich dies auf die Festsetzung des VZ auch dann auswirken, wenn diese nicht gesondert angefochten und damit bestandskräftig geworden ist. Die Korrekturmöglichkeit des § 130 Abs. 1 AO ist unabhängig von der Bestandskraft. Hiernach "kann" die Finanzbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.5 Wirtschaftlicher Vorteil

Rz. 86 Als wichtiges Ermessenskriterium vornehmlich für die Bemessung der Höhe des VZ sind die vom Erklärungspflichtigen aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile zu berücksichtigen. Dies gilt, obgleich der Gesetzeswortlaut insoweit unvollkommen ist, auch bei der Nichtabgabe der Steuererklärung. Vorteile i. d. S. sind auch nicht vermögenswerte Vorteil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 § 272 Abs. 1 S. 2 AO modifiziert das Antragserfordernis des § 268 AO für weitere im gleichen Zeitraum fällig werdende Vorauszahlungen und eine etwaige Abschlusszahlung. § 272 Abs. 1 S. 3 AO stellt insofern eine Sonderregelung gegenüber § 279 Abs. 1 S. 2 AO dar, als die abschließende Aufteilung der Vorauszahlungen nach Veranlagung auch dann zu erfolgen hat, wenn keine V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Als Gegenstand der Aufteilung kommen nur Steuern vom Einkommen und die VSt in Betracht. Steuern vom Einkommen sind die ESt und die KSt sowie der darauf als Ergänzungsabgabe erhobene Solidaritätszuschlag. Für die Aufteilung kommt aber nur die ESt nebst darauf entfallendem Solidaritätszuschlag in Betracht, weil die KSt keine Zusammenveranlagung kennt. Da die VSt nur bis zu...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.3 Umfang und Verjährung

Rz. 12 Der Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich die zu Unrecht gewährte Leistung und die darauf entfallenden geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, soweit sie nicht vom Empfänger der Leistung zu erstatten sind. Ein Schadensersatzanspruch kann auch durch Säumniszuschläge an die Sozialversicherungsträger begründet werden, die auf der Pflichtverletzung beruhen. Schade...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.2 Nichtabziehbare steuerliche Nebenleistungen

Rz. 40 Zu den nichtabziehbaren steuerlichen Nebenleistungen gehören insbesondere: Säumniszuschläge nach § 240 AO [1]; Verspätungszuschläge nach § 152 AO; sie sind nur dann nichtabziehbar, wenn sie wegen einer Personensteuer einer Körperschaft erhoben werden. Die KapErSt ist für die ausschüttende Körperschaft keine Personensteuer (Rz. 28); daher ist ein Verspätungszuschlag wegen...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 1 Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die im Anmeldungszeitraum einbehaltene (individuelle) und von ihm zu tragende (pauschale) Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Bei verspäteter Zahlung der Lohnsteuer erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag.[1] Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf; auf ...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2 Säumniszuschläge

Der Arbeitgeber hat die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bzw. Abgaben zu ermitteln und diese bis zum jeweiligen Fälligkeitstag[1] an die Einzugsstelle bzw. an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 %...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 19 Erhebung von Säumniszuschlägen

Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist nicht in das Ermessen der Rentenversicherungsträger gestellt. Ob mit dem Prüfbescheid auch Säumniszuschläge zu erheben sind, richtet sich nach § 24 SGB IV. Wird eine Beitragsforderung mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 10 Säumniszuschläge

Für die Erhebung von Säumniszuschlägen gilt nach § 30 KSVG die Vorschrift des § 24 SGB IV. Säumniszuschläge gehören insoweit zum Vermögen der Künstlersozialkasse. Insbesondere bei Betriebsprüfungen der DRV und KSK bei bisher noch nicht erfassten Unternehmen kommt es vor, dass ohne weitere Nachfragen an die geprüften Unternehmen Säumniszuschläge festgesetzt werden. Das steht ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.2 Säumniszuschläge während des Insolvenzverfahrens

Säumniszuschläge fallen auch während eines Insolvenzverfahrens an.[1] Daher sind auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Säumniszuschläge zu erheben. Bei Überschuldung des Betriebs kann der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf vor diesem Zeitpunkt begrü...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 3 Säumniszuschläge für verspätet gezahlte Sozialversicherungsbeiträge

Für Beiträge, die der Arbeitgeber nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i. H. v. 1 % der rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Beiträge zu zahlen.[1] Die Erhebung der Säumniszuschläge setzt keine Zahlungsaufforderung voraus. Der Beitragsnachweis gilt als Leistungsbescheid der Kranken...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.6 Erlass

Dem Träger der Rentenversicherung obliegt es, im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens zu entscheiden, ob und inwieweit ein Bescheid über Säumniszuschläge zurückzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber geltend macht, dass die Säumniszuschläge zu Unrecht erhoben wurden. Ein etwaiger Erlass der Säumniszuschläge setzt die Unanfechtbarkeit des Beitragsbescheids voraus. Über d...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung von Säumniszuschlägen

Zusammenfassung Überblick Werden fällige Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge bzw. auf die Künstlersozialabgabe im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Vergangenheit festgestellt, so ist vom prüfenden Rentenversicherungsträger auch über die Erhebung von Säumniszuschlägen zu entscheiden. Aber: Wann werden Säumniszuschläge erhoben und wann nicht? Säumniszuschläge sind nur da...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1 Beitragsnachforderung

Wird bei einer Betriebsprüfung eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte, die Unkenntnis unverschuldet ist, ihm auch Kenntnis oder Verschulden einer anderen Pers...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.2 Lohnsteuerprüfberichte/-haftungsbescheide

Das Beitragsrecht der Sozialversicherung folgt grundsätzlich dem Steuerrecht. Deshalb lösen Steuerpflichten, die auf Grundlage eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids festgesetzt worden sind, auch beitragsrechtliche Folgen in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber erhält mit dem Zugang der Entscheidung der Finanzverwaltung Kenntnis von seiner Zahlungspflicht. Säumniszuschläge...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.1 Berechnungszeitraum

Die Rentenversicherungsträger berechnen Säumniszuschläge ausgehend vom Fälligkeitstag ab dem Monat der Säumnis bis zum Zeitpunkt der Schlussbesprechung. Für Zeiträume danach werden weder vom Rentenversicherungsträger noch von der Einzugsstelle Säumniszuschläge erhoben, es sei denn, der Arbeitgeber hat das im Bescheid festgesetzte Zahlungsziel nicht eingehalten.[1] Praxis-Beis...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.7 Verjährung

Säumniszuschläge sind untrennbar mit der Hauptforderung verbunden. Sie stellen zwar eine separate, jedoch nicht eine völlig eigenständige und damit unabhängige Forderung dar. Säumniszuschläge verjähren daher mit der Hauptforderung.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.2 Unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht

Die Feststellung bzw. die Annahme, dass die Beitragszahlung aufgrund einer unverschuldeten Unkenntnis bzw. eines Versehens unterblieben ist, muss in der Praxis vom Betriebsprüfer unter Berücksichtigung aller konkret-individuellen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Die Gründe, die gegen eine unverschuldete Unkenntnis des Arbeitgebers sprechen, sind vom prüfenden Rente...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / Zusammenfassung

Überblick Werden fällige Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge bzw. auf die Künstlersozialabgabe im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Vergangenheit festgestellt, so ist vom prüfenden Rentenversicherungsträger auch über die Erhebung von Säumniszuschlägen zu entscheiden. Aber: Wann werden Säumniszuschläge erhoben und wann nicht? Säumniszuschläge sind nur dann nicht zu erh...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3 Keine unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht

2.3.1 Fahrlässiges/Vorsätzliches Handeln Kenntnis ist das sichere Wissen darum, rechtlich und tatsächlich zur Beitragszahlung verpflichtet zu sein. Ob ihr Fehlen unverschuldet ist, bestimmt sich nicht nach § 276 BGB, sondern nach einem eigenständigen Verschuldensmaßstab. Verschulden setzt wenigstens bedingten Vorsatz voraus; d. h., es liegt ein vorwerfbares Verhalten und ein ...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.1 Fahrlässiges/Vorsätzliches Handeln

Kenntnis ist das sichere Wissen darum, rechtlich und tatsächlich zur Beitragszahlung verpflichtet zu sein. Ob ihr Fehlen unverschuldet ist, bestimmt sich nicht nach § 276 BGB, sondern nach einem eigenständigen Verschuldensmaßstab. Verschulden setzt wenigstens bedingten Vorsatz voraus; d. h., es liegt ein vorwerfbares Verhalten und ein jeweils vorsätzliches Handeln vor. Aus de...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1.2 Fehlende Beitragszahlung aus typischem Arbeitsentgelt

Nach Auffassung der Rentenversicherungsträger kann bei Vorliegen einer der Tatbestände, in denen keine unverschuldete Unkenntnis geltend gemacht werden kann, grundsätzlich typisierend unterstellt werden, dass die fehlende Beitragszahlung nicht auf unverschuldeter Unkenntnis des Arbeitgebers beruht. Aber auch in anderen Fallgestaltungen, in denen sich bei der Einzelfallprüfun...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.2 Organisationsverschulden

Nach Rechtsprechung[1] des BSG kann unverschuldete Unkenntnis bereits dadurch ausgeschlossen werden, dass ausreichend organisatorische Vorkehrungen außer Acht gelassen wurden (sog. Organisationsverschulden). Das Fehlen notwendiger organisatorischer Maßnahmen bedingt, dass sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter zurechnen lassen muss. Im entschiedenen Fall ging...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5 Nachforderungsbescheid

Mit dem Bescheid über die Nachforderung von Beiträgen und Abgaben werden auch die Säumniszuschläge erhoben.[1] Der Beginn der Säumniszuschlagsberechnung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den nachträglich zu erhebenden Beiträgen bzw. Abgaben und deren Fälligkeit. Die Beitragsansprüche werden sowohl für gezahltes Arbeitsentgelt als auch für geschuldetes Arbeitsentgelt fä...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1.1 Verstoß gegen Mindestentgeltsätze

Beruht eine Beitragsnachforderung auf einem Verstoß gegen Mindestentgeltsätze, die in allgemeinverbindlichen bzw. aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 AEntG maßgeblichen Tarifverträgen festgelegt sind, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Vorsatz oder bedingter Vorsatz vorliegt.[1] Dies hätte zur Konsequenz, dass Säumniszuschläge entweder erhoben oder auch nicht erhoben...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4 Rechtsprechung zur unverschuldeten Unkenntnis

Die im Rahmen von Betriebsprüfungen erforderliche Feststellung, ob von unverschuldeter Unkenntnis des Arbeitgebers ausgegangen werden kann, ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Unverschuldete Unkenntnis liegt beispielsweise vor, wenn die falsche Beitragsberechnung lediglich auf einem Abrechnungsversehen basiert. Dagegen kann keine unverschuldete Unkenntnis an...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.2 Fehlende Auswertung des Prüfberichts/-bescheids der Finanzbehörden

Wegen der engen Anknüpfung des Beitragsrechts der Sozialversicherung an das Steuerrecht ist bei Beitragsansprüchen auf der Grundlage eines Prüfberichts/-bescheids der Finanzbehörden von bedingtem Vorsatz auszugehen, wenn es sich bei dem im Bescheid des Finanzamts nachversteuerten Lohn um typisches Arbeitsentgelt bzw. um eine verbreitete Nebenleistung handelt. Das trifft zu, ...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.4 Unhinterfragtes Handeln des Steuerberaters

Der Steuerberater nimmt eine hohe Qualifikation erfordernde sozialrechtliche Einschätzung vor: die Beurteilung der Versicherungsfreiheit. Er handelt jedoch gegen die Sorgfaltspflicht, wenn er bei offen zu Tage tretenden widersprüchlichen Wertungen keine klärende Entscheidung des Sozialversicherungsträgers einholt. Arbeitgeber, die es im Fall der Delegation ihrer zentralen bei...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.1 Billigend in Kauf genommene Nichtabführung der Beiträge

Nach der Entscheidung des BSG[1] reicht es für die Annahme der 30-jährigen Verjährungsfrist aus, wenn der Beitragspflichtige die Beiträge bedingt vorsätzlich vorenthalten hat. Das ist z. B. der Fall, wenn er seine Beitragspflicht für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen hat.mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.3 Erfüllungsgehilfen

Der Arbeitgeber haftet auch für jedes vorsätzliche oder bedingt vorsätzliche Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen, als hätte er selbst gehandelt. Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers als Beitragsschuldner bei der Erfüllung einer ihm obliegenden Verbindlichkeit tätig wird. Unerheblich ist dabei das zwischen dem Arbeitgeber und dem Erfüllungsgehilfe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.3 Erstellung der Entgeltabrechnung durch fachkundiges Personal

Bedingter Vorsatz im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt nach Auffassung der Rentenversicherungsträger auch dann vor, wenn die Entgeltabrechnung von fachkundigem Personal (z. B. eigenes Fachpersonal oder Steuerberater) erstellt wurde. Die Feststellung eines Vorsatzes bzw. bedingten Vorsatzes setzt allerdings voraus, dass – zusätzlich – das Vorliegen eines...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.3 Nicht personenbezogene Lohnsteuernachforderungen

Auf unverschuldete Unkenntnis kann sich der Arbeitgeber auch in den Fällen nicht berufen, wenn das Finanzamt eine Forderung nicht personenbezogen festgestellt hat. Er ist auch in diesem Fall zur – grundsätzlich personenbezogenen – sozialversicherungsrechtlichen Auswertung der steuerlichen Feststellungen verpflichtet. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, empfiehlt es sich, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 6 Praxisbeispiele und Sonderfälle

Praxis-Beispiel Abgabetermin fällt auf einen Sonntag Der 10.2.2024 als Abgabetermin für die Lohnsteuer-Anmeldung für Januar fällt auf einen Samstag. Die einzureichende Lohnsteuer-Anmeldung wird am Montag, 12.2.2024 abgegeben, die Lohnsteuer wird vom Finanzamt per Lastschrift abgebucht. Ergebnis: Es entsteht weder ein Säumnis- noch ein Verspätungszuschlag, da der 10.2.2024 ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung / 4 Abführung der Lohnsteuer

Der Arbeitgeber muss zu den gleichen Terminen, zu denen die Lohnsteuer anzumelden ist, die angemeldete Lohnsteuer in einem Betrag an das Betriebsstättenfinanzamt abführen.[1] Die Abführung der Lohnsteuer in mehreren Teilbeträgen ist ohne Genehmigung des Finanzamts nicht zulässig. Eine Stundung ist nicht zulässig, weil der Arbeitgeber eine treuhänderische Stellung einnimmt. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Beitrag wird ausführlich dargestellt, in welchem Fall und in welcher Weise bei verspäteter Abführung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden und übernommenen Lohnsteuer sowie verspäteter Beitragszahlung Säumniszuschläge berechnet werden. Sozialversicherungsrechtlich wird dabei bezüglich der Beitragsfälligkeit zwischen pflicht- und freiwillig krankenversicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 1 Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Betriebsprüfungen Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Umlagepflicht nach dem AAG. Ferner erlassen die Rentenversicherungsträger auch die Verwaltungsakte zur Künstlersozialabgabepflicht, zur Höhe der Künstlersozialabgabe u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Erhebung v... / Sozialversicherung

1 Betriebsprüfung Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Betriebsprüfungen Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Umlagepflicht nach dem AAG. Ferner erlassen die Rentenversicherungsträger auch die Verwaltungsakte zur Künstlersozialabgabepflicht, zur Höhe der Künst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 2.1 Einspruch

Gegen ein Leistungsgebot, mit dem ein Säumniszuschlag angefordert wird, kann der Arbeitgeber Einspruch einlegen. Wendet sich der Arbeitgeber gegen die Erhebung eines Säumniszuschlags, ohne dass ein besonderes Leistungsgebot ergangen ist, entscheidet das Finanzamt durch Abrechnungsbescheid. Gegen den Abrechnungsbescheid ist ebenfalls Einspruch möglich.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 4.2 Folgen fehlender oder verspäteter Zahlungen

Ist der Arbeitgeber mit der Zahlung der Ausgleichsabgabe über 3 Monate im Rückstand, erlässt das Integrationsamt einen Feststellungsbescheid über die rückständigen Beträge und treibt diese ein.[1] Zusätzlich erhebt es für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 % des Betrags. Die zur Erhebung eines Säumniszuschlags verpflichtende Säumnis des Schuldner...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 3.1 Tilgungsreihenfolge bei Beitragsrückständen

Gelegentlich sind Arbeitgeber nicht nur Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, sondern auch Schuldner von Auslagen der Einzugsstelle, Säumniszuschlägen, Zinsen, Geldbußen usw. Der Arbeitgeber kann bei der Zahlung bestimmen, in welcher Reihenfolge die Schuld getilgt werden soll[1]. Achtung Tilgungsreihenfolge kann vom Arbeitgeber bestimmt werden Der Arbeitgeber kann b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 4 Beginn des Säumniszeitraums

Die abzuführende Lohnsteuer wird erst mit Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt fällig. Auch bei verspäteter Abgabe kann die Fälligkeit deshalb nie vor dem Eingang der Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt liegen. Die Säumnis setzt demnach stets eine Steuerfestsetzung oder Steueranmeldung voraus. Säumniszuschläge werden bei verspäteter Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.2 Prüfung rechtswidriger Mindestlohnunterschreitungen

Rechtswidrige Mindestlohnunterschreitungen werden von den Rentenversicherungsträgern bei der turnusmäßigen Prüfung und mit Rückwirkung beanstandet.[1] Sie führen zu Beitragsnachforderungen und eventuell auch zur Erhebung von Säumniszuschlägen.[2] Mit Einführung des flächendeckenden Mindestlohns wurden diese Prüfungen ausgeweitet. Deshalb ist es nahezu ausgeschlossen, dass di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / 5.1 Beitragsfälligkeit und -schuldner

Die Nachversicherungsbeiträge werden an dem Tag fällig, der dem Tag des Nachversicherungsfalls folgt. Die Fälligkeit tritt somit in der Regel an dem Tag ein, der dem Tag des Endes der Beschäftigung (Dienstzeitende) folgt.[1] Der Nachversicherungsschuldner (Dienstherr, Arbeitgeber, geistliche Genossenschaft) trägt die Beiträge allein. Er hat die Pflicht, den Nachversicherungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 5 Lohnsteuerfestsetzung bei Nichtabgabe

Bei Nichtabgabe der Lohnsteuer-Anmeldung setzt das Finanzamt die Lohnsteuer fest. Säumniszuschläge sind erst von dem Tag an zu erheben, der auf den letzten Tag der vom Finanzamt gesetzten Zahlungsfrist folgt. Dieser Tag bleibt für die Berechnung der Säumniszuschläge auch dann maßgebend, wenn der Arbeitgeber (Steuerpflichtige) doch noch eine Anmeldung abgibt. Dies gilt entspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / f) Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 45 Mit der Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG), die wie die Abschmelzungsregelung des § 13c ErbStG ab einer Größenordnung des begünstigten Vermögens von mehr als 26 Mio. EUR eingreift, befolgt der Gesetzgeber eine Vorgabe des BVerfG, das beanstandet hatte, dass auch bei großen Vermögen die Verschonungen des alten Rechts ohne individuelle Bedarfsprüfung gewährt wurd...mehr