Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / b) Möglichkeit des Nachweises der mangelnden Gefährdung der Gesellschaft

Alternativ zur Ausschließung wird vorgeschlagen, den Nichtabschluss eines satzungsgemäßen Ehevertrags nicht sofort mit der Ausschließung zu sanktionieren, sondern stattdessen dem betroffenen Gesellschafter die Möglichkeit des Nachweises zu eröffnen, dass von dieser Tatsache im konkreten Fall keine Gefahren für die Gesellschaft ausgehen. So könne der Gesellschafter z.B. darle...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / e) Kombination

Es bietet sich an, die vorgestellten Alternativen zur Sanktionierung der Nichtvereinbarung eines Ehevertrags miteinander zu kombinieren. So wird zum einen ein abgestuftes Vorgehen möglich und zum anderen behalten die verbleibenden Gesellschafter so einen gewissen Entscheidungsspielraum. So muss nur in Fällen reagiert werden, in denen der Gesellschaft tatsächlich eine Gefahr ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / d) Gewinnausschüttungssperre.

Schließlich ist angedacht worden, das Problem durch Vereinbarung einer Gewinnausschüttungsperre zu lösen, so dass der Gewinn auf einem unverzinslichen Sonderkonto gesammelt und erst dann ausgezahlt wird, wenn der Nachweis der der Erfüllung der Güterstandsklausel erbracht wird.[57] Bei der GmbH kann eine solche Verkürzung in derselben Weise vereinbart werden, wie ein Stimmrec...mehr

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zfs 01/2022, Fahrverbot tro... / 2 Aus den Gründen:

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen bleibt in Bezug auf den Schuldspruch erfolglos, dringt aber mit der Sachrüge gegen den Rechtsfolgenausspruch durch. 1. Die gegen den Schuldspruch gerichtete Rechtsbeschwerde ist aus den in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Berlin genannten Gründen unbegründet im Sinne der §§ 79 Abs. 3 OWiG, 349 Abs. 2 StPO. Der Schriftsatz de...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 3. Strukturelle Unterlegenheit des Ehepartners

Weiterhin wird argumentiert, dass der BGH die Nichtigkeit eines Ehevertrags massgeblich aus der Disparität der Ehevertragsparteien bei Vertragsschluss abgeleitet habe.[35] Eine solche Disparität könne auch vorliegen, wenn die sich im Verhandlungsergebnis widerspiegelnde Dominanz einer Vertragspartei nicht einseitig auf rein subjektive Faktoren im persönlichen Verhältnis der ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / I. Zur Motivation satzungsmäßiger Güterstandsklauseln

Güterrechtliche Verfügungsbeschränkungen wie § 1365 BGB können die Rechtssicherheit von in Zusammenhang mit der Gesellschaft geschlossener Rechtsgeschäfte in Frage stellen. Weiterhin kann die Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen nach § 1371 BGB die Liquidität der Gesellschaft schmälern. Zwar richtet sich dieser Anspruch gegen den Gesellschafter und nicht gegen die...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / III. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten

Rz. 11 Art. 16 Abs. 1 Buchst. m VerbrRRL n.F. eröffnet die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts bei Verträgen über digitale Inhalte bei einer Beschränkung auf Verträge, mit denen sich der Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet. Das Widerrufsrecht über die Bereitstellung digitaler Inhalte ist ausgeschlossen, wennmehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 4. Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen und Bußgeldvorschriften

Rz. 37 Art. 246e EGBGB[134] setzt den durch Art. 4 Nr. 13 der ModRL neu gefassten Art. 24 der VerbrRRL und den durch Art. 1 der ModRL in die Klauselrichtlinie eingefügten Art. 8b um.[135] Dabei normiert Rz. 38 Die Mitgliedstaaten werden nach den vorgenannten Richtlinienvorgaben verpflichtet "siche...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 2.1 Gesundheitsförderliches Führen

Die Führungskräfte haben für das Teamklima und für die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter die Hauptverantwortung. Gleichzeitig stehen aber gerade die Führungskräfte selbst erheblich unter Stress und fordern sich oft selbst bis zu ihrer körperlichen und psychischen Leistungsgrenze – das Gleiche erwarten sie dann auch von den Mitarbeitern. Dadurch können die Gesundhe...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 2.2 Arbeitsorganisation und -menge

Zum gesundheitsgerechten Führungsstil gehört – wie oben beschrieben – die Schaffung von Ressourcen und das Vermeiden von Stressoren. Im Einflussbereich der jeweiligen Vorgesetzten liegt dabei besonders die Organisation der Arbeitsabläufe und die Zuteilung der Arbeitsmenge. Achtung Schutz vor zu hoher Arbeitsbelastung Aufgabe einer gesundheitsgerechten und verantwortungsvollen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Antrag auf Aufhebung der Anordnung

Rz. 17 Nach Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 ist die Anordnung nach Abs. 1 auf Antrag jedes Gläubigers aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder die Anordnung den überwiegenden Belangen dieses Gläubigers entgegensteht (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2). Dabei sind nicht nur die Interessen des Gläubigers von Belang, der die Vollstreckung betreibt. Vielmehr sind auch weitere Glä...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich war die Vorschrift mit "Verträge" überschrieben und mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Mitwirkungspflichten/Sanktionen (§ 4g Abs 5 EStG)

1. Anzeigepflicht (§ 4g Abs 5 S 1 EStG) Rn. 120 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der StPfl wird mit § 4g Abs 5 S 1 EStG unabhängig von der Gewinnermittlungsart verpflichtet, der zuständigen FinBeh Entnahmen sowie schädliche Ereignisse iS des § 4g Abs 2 EStG unverzüglich mitzuteilen. Anzeigepflichtige Entnahme ist ungeachtet des undifferenzierten Wortlauts der Norm nicht jede Entnahm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sanktionen bei Verstoß gegen Anzeige-/Aufzeichnungs-/Mitwirkungspflichten (§ 4g Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 124 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Gewinnerhöhende Auflösung des Ausgleichspostens: § 4g Abs 5 S 2 EStG ordnet die gewinnerhöhende Auflösung des Ausgleichspostens an, wenn der StPfl gegen die Anzeigepflicht nach § 4g Abs 5 S 1 EStG verstößt (s Rn 120), gegen die besonderen Aufzeichnungspflichten in Fällen der Gewinnermittlung durch EÜR gemäß § 4g Abs 4 S 2–4 EStG verstößt (s R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Überschreitung der Baukostenobergrenze

Rn. 94 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wird diese Baukostenobergrenze innerhalb der ersten 3 Jahre nach Ablauf des Jahres der Anschaffung/Herstellung durch nachträgliche AK/HK überschritten, sieht § 7b Abs 4 S 1 Nr 3 EStG als Sanktion die Rückgängigmachung der Sonderabschreibung vor. Dazu s Rn 121ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Überblick über die Kernbereiche der Neuregelung durch das StÄndG 2015

Rn. 11 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das StÄndG 2015 hatte in Bezug auf den IAB Folgendes – zusammengefasst auf zwei Punkte – geändert:mehr

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zfs 12/2021, Entziehung der... / Leitsatz

1. Hinsichtlich des genauen Grades der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss, kommt es – wie unmittelbar § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV entnommen werden kann – auf die besonderen Umstände jedes Einzelfalls an; der Beibringungsanordnung muss sich indes zweifelsfrei entnehmen lassen, welche Problematik auf we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veräußerung innerhalb der 10-Jahresfrist

Rn. 101 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der "Haken" (kritisch auch Hechtner, NWB 38/2018, 2761) an diesem Tatbestandsmerkmal ist, dass der Anspruchsberechtigte die Einhaltung dieser Frist auch dann nachweisen muss, wenn das Gebäude innerhalb dieses Zeitraums veräußert wird (BR-Drucks 470/18, 10; BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 76; Morawitz, DStR 2019, 1545; Becker/Müller/R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anzeigepflicht (§ 4g Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der StPfl wird mit § 4g Abs 5 S 1 EStG unabhängig von der Gewinnermittlungsart verpflichtet, der zuständigen FinBeh Entnahmen sowie schädliche Ereignisse iS des § 4g Abs 2 EStG unverzüglich mitzuteilen. Anzeigepflichtige Entnahme ist ungeachtet des undifferenzierten Wortlauts der Norm nicht jede Entnahme iS des § 4 Abs 1 S 2, 3 EStG. Anzeige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eingefügt durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 (BGBl. I 2016, S. 1142ff.), ergänzt § 335c die Sanktionen nach den §§ 332, 333 (vgl. BT-Drs. 19/26966, S. 108), 333a sowie 334 Abs. 2a "um einen öffentlichen Pranger nach dem Prinzip ‚naming and shaming’" (Heymann (2020), § 335c HGB, Rn. 2), wobei die §§ 332, 333 sowie 333...mehr

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Personalakten richtig führen / 1.1 Materieller und formeller Personalaktenbegriff

Die Personalakte ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts "eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters betreffen und in einem engen Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen". Sie sollen ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verh...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die Androhung von Rechtsfolgen und die Fristsetzung

Rz. 31 Die Androhung bestimmter Folgen ist im Allgemeinen nicht notwendig,[56] so dass diese im Rahmen von verschiedenen Eskalationsstufen meist erst in einer weiteren Mahnung ausgesprochen werden. Allerdings kann es vor dem Hintergrund der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB sinnvoll und wenn es bei einer Mahnung bleibt erforderlich sein, auf die Rechtsfolgen de...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Folgen der Nichterfüllung der Hinweispflichten

Rz. 348 Die Erfüllung der Hinweispflicht ist (nur) eine Berufspflicht des Rechtsanwaltes bzw. des Inkassodienstleisters. Das ergibt sich schon aus der systematischen Stellung in der BRAO bzw. dem RDG und der fehlenden Regelung im RVG. Deren Erfüllung lässt also sowohl das Entstehen als auch die Erstattungsfähigkeit der Hinweispflicht unberührt.[680] Die Nichterfüllung wird in...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Einleitung

Rz. 82 Wiederholt hat der Europäische Gesetzgeber Bemühungen unternommen, die Zahlungsmoral des Schuldners durch angemessene Sanktionen zu verbessern. Ein Aspekt, der in der nationalen Diskussion in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ausgangspunkt ist zunächst die Zahlungsverzugs-Richtlinie[207] aus dem Jahre 2000 gewesen. Nachdem die dort begründeten Maßnahme...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Öffentliche Auftraggeber sollen Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren beschaffen.[1] Mit § 19 will der Gesetzgeber verhindern, dass der Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht um die besseren Produkte und Dienstleistungen, sondern zulasten der Arbeitnehmer durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne stattfindet.[2] E...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6 Rechtskraft der Bußgeldentscheidung

Rz. 9 Nach § 19 ist ein Vergabeausschluss wegen der besonderen Tragweite dieser Sanktion auf die Fälle beschränkt, in denen das Verfahren abgeschlossen ist[1], d. h. in denen Rechtskraft des Bußgeldbescheids eingetreten ist. Rz. 10 Rechtskraft tritt ein, wenn die Rechtsbehelfsfrist ungenutzt gelassen wird, ein eingelegter Einspruch zurückgenommen wird oder wenn es gegen eine ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 12.1 Auskunftsverpflichtung

Rz. 27 Abs. 2 ermächtigt die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG zuständigen Behörden zur Auskunftserteilung. Dies sind nach § 21 Abs. 4 MiLoG ausschließlich die Behörden der Zollverwaltung. Soweit es dort heißt, dass Verwaltungsbehörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die in § 14 genannten Behörden jeweils für ihren Geschäftsbereich sind,...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / B. Notwendigkeit einer Kostenprognose

Rz. 3 Der Rechtsanwalt kann dauerhaft seine Dienstleistung (Rechtsrat/Rechtshilfe) nur erbringen, wenn seine Mandanten davon überzeugt sind, dass seine Dienstleistung ihnen nützt. Nun besteht der Nutzen einer rechtlichen Beratung oder Vertretung nicht nur in finanziellen Vorteilen, sondern auch in der Klärung der Rechtslage. Gerade bei der Mandatsannahme ist zunächst mit dem...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 7 Würdigung der Bilanzpolitik nach IFRS

Rz. 144 Durch die Orientierung an der Informationsfunktion und die übergeordnete Stellung der Generalnorm war und ist Bilanzpolitik nach deutschem Verständnis nach den IFRS qua Definition ausgeschlossen (Rz. 3a). Offene und verdeckte Wahlrechte sollen vom Bilanzierenden so genutzt werden, dass die bestmögliche (tatsachengetreue) Abbildung für die Adressaten herauskommt. Glei...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Sanktionen

Rz. 471 Verstöße gegen diese Verpflichtungen können durch Geldstrafen bestraft werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Geldstrafe, wenn der Name der Gesellschaft und der Zusatz der beschränkten Haftung auf dem Briefkopf nicht erwähnt werden.mehr

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Mexiko / III. Sanktionen und Strafen

Rz. 134 Art. 422 CNPP gibt einen verbindlichen Rahmen für Sanktionen gegen juristische Personen vor, die durch materielle Strafnormen im Einzelnen konkretisiert werden. Vorgesehen sind Geldstrafen, Einzug von Tatwerkzeugen, Tatmitteln oder aus den Delikten erlangten Vorteilen, Veröffentlichung des Urteils in Zeitungen und anderen Medien im Sinne eines "An-den-Pranger-Stellen...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / X. Sanktionen des Handelsregisters bei Formverstößen

Rz. 67 Für die Mitteilung von Vorgängen bestehen jeweils spezifische Fristen für die zeitnahe Meldung an das Register. Die verspätete Abgabe von vorgeschriebenen Meldungen wird durch das Handelsregister sanktioniert. Dabei werden Verzögerungen bei Routinevorgängen durch formelhaft berechnete Verspätungsgebühren (basierend auf der Anzahl der Tage der Verspätung) sanktioniert,...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Materielles nationales Gesellschaftsrecht

Rz. 50 Das deutsche Gesellschaftsrecht verlangt, dass der Satzungssitz im Inland liegt (§ 4a GmbHG), und verknüpft damit den Registersitz, indem das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft für zuständig erklärt wird (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Rechtsordnungen, die allein auf den Registersitz abstellen, verlangen üblicherweise einen inländischen Registersitz.[121] Rz. 51 Die Verlegun...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Haftung aus Insolvenzverschleppung

Rz. 91 Die Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführer unterliegt grundsätzlich dem Gesellschaftsstatut. Insoweit könnte man das Gleiche auch für die Haftung aus Insolvenzverschleppung denken.[121] Freilich ergibt sich hier ein markanter Differenzierungsgrund: Die Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer wird deswegen dem Gesellschaftsstatut unterstellt, weil au...mehr

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Mexiko / 3. Nachweise an die Erbringung des Kapitals

Rz. 55 Das Gesetz sieht keine direkte Sanktion vor, sofern die Einzahlung des Gesellschaftskapitals unterbleibt, und der Nachweis der Einzahlung wird in der Praxis äußert lasch gehandhabt. Gläubigerschutz spielt im mexikanischen Recht eine untergeordnete Rolle. Eine unterbliebene Einzahlung kann nach Art. 9 Abs. 2 LGSM als versteckte Kapitalherabsetzung gewertet werden, sofe...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Verlegung des Satzungssitzes

Rz. 12 Das deutsche GmbH-Recht versteht unter dem Sitz den Ort, den der Gesellschaftsvertrag als Sitz festlegt (§ 4a GmbHG). Folglich ist die Sitzverlegung eine Satzungsänderung.[30] Sie ist zulässig, solange die Vorgabe des § 4a GmbHG erfüllt bleibt, wonach der Sitz der Gesellschaft im Inland liegen muss (zur Sitzverlegung ins Ausland siehe Rdn 49 ff.). Bei der Sitzverlegun...mehr

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Schweden / II. Verwaltungsrat

Rz. 109 Obwohl nach dem Grundgedanken des ABL der Verwaltungsrat das Leitungsorgan der Gesellschaft ist,[111] nimmt er auch Beratungs- und Kontrollfunktionen wahr. Verglichen mit dem deutschen Recht liegen die Funktionen des Verwaltungsrates zwischen denen des Vorstands und des Aufsichtsrates. Gerade bei kleineren Gesellschaften, die keinen Geschäftsführenden Direktor haben,...mehr

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Ungarn / I. Formen der Auflösung

Rz. 262 Die Auflösung einer GmbH wird mit der Löschung aus dem Handelsregister gem. § 3:48 Ptk. rechtswirksam. Auflösungsgründe sind:mehr

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Slowakei / I. Grundlagen

Rz. 55 Das Handelsregister ist gem. § 27 HGB das öffentliche Verzeichnis der durch das Gesetz vorgeschriebenen Angaben, deren Bestandteil auch die Urkundensammlung darstellt. Das Handelsregister führt das Bezirksgericht am Sitz des Kreisgerichts für die Gesellschaften, die ihren Sitz im Bereich dieses Kreisgerichts haben. In der Slowakei gibt es insgesamt acht Gerichte, die ...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Materielles Gesellschaftsrecht im Herkunftsstaat

Rz. 19 Um die Zulässigkeit und das gegebenenfalls anwendbare Verfahren bei einer Verlegung des Verwaltungssitzes prüfen zu können, ist zunächst das materielle Gesellschaftsrecht des Staates zu untersuchen, nach dessen Recht sich die Gesellschaft gegründet hat (Herkunftsstaat). Kommt die Gesellschaft aus Deutschland, so ist die Lage des Verwaltungssitzes materiell-rechtlich o...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

Rz. 85 Die Directors unterliegen einer Treuepflicht, die ihnen gebietet, im Interesse der Gesellschaft zu handeln, sowie spezifischen Sorgfaltspflichten. Diese beinhalten nach dem Corporations Act und den Rechtsgrundsätzen des Common Law die folgenden Pflichten:[89]mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 50 Die indische Gesellschaft entsteht mit Eintragung in das Handelsregister und Ausstellung der Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation). Eintragungen laufender Vorgänge sind in der Regel deklaratorischer Natur. Rz. 51 Registerrelevante Vorgänge müssen binnen spezifischer Fristen angemeldet werden; Verspätungen werden sanktioniert, wobei die Sanktionen auch in den ...mehr

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Türkei / 7. Dauer der Gesellschaft

Rz. 82 Art. 506 HGB a.F. verlangte noch die Angabe einer Dauer der Gesellschaft. Das Fehlen einer solchen Angabe führte jedoch nicht zu irgendwelchen Sanktionen. Die Bestimmung ist mit der HGB-Reform entfallen. In der Praxis verlangen die Handelsregister jedoch eine Angabe, auch wenn sie nur auf "unbestimmte Dauer" lautet.mehr

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Rumänien / 7. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 15 Die Errichtung einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft ist zwar möglich, zumal das rumänische Recht keinerlei Sanktionen vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht geschäftstätig ist. Die "Stilllegung" der Gesellschaft muss im Handelsregister eingetragen und den Finanzbehörden mitgeteilt werden. Eine Gesellschaft darf gesetzlich jedoch höchstens für einen Zeitraum von drei ...mehr

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Slowakei / I. Geschäftsbriefe

Rz. 121 Jede Gesellschaft ist verpflichtet, auf allen Geschäftsbriefen den Handelsnamen, die Rechtsform, den Sitz, die Identifikationsnummer, die Bezeichnung des Handelsregisters und die Nummer der Eintragung anzuführen. Mit der Verletzung dieser Pflicht sind jedoch keine Sanktionen verbunden.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Insolvenzverschleppung

Rz. 146 Insolvenzverschleppung ist die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags. Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführern, welche vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes bei Vorliegen der gesetzlich definierten Voraussetzungen keinen Insolvenzantrag gestellt haben, drohten teilweise empfindliche strafrechtliche Sanktionen. Rz. 147 Die Tatsache der Insolvenzverschlep...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / a) Haftung

Rz. 91 Verstößt der Director gegen eine der oben genannten Pflichten (siehe Rdn 85 ff.), so schreitet bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten die ASIC ein, ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Common Law wird von der Gesellschaft selbst gegen den Director verfolgt. Je nach Art, Umfang und Intensität der Pflichtverletzung sind sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtli...mehr

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Bulgarien / 4. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 11 Die Errichtung einer Mantelgesellschaft ist möglich, zumal das bulgarische Recht keinerlei Sanktionen und keine Mindestbesteuerung vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht operativ tätig wird. Da die Eintragung einer Neugründung i.d.R. nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Eintragung einer Anteilsübertragung, ist die Errichtung von Mantelgesellschaften und die anschl...mehr