Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Prägendes Einkommen

Rz. 235 Bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs – anders bei der Leistungsfähigkeit – kommt nur Einkommen in Betracht, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat. Als solches ist im Grundsatz das bis zur Ehescheidung nachhaltig erzielte Einkommen anzusehen. Rz. 236 Nach der Rspr. des BGH ist Einkommen aus überobligatorischer (unzumutbarer) Tätigkeit nur in Höhe des unt...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Unternehmerlohn

Rz. 82 Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abzuziehen,[166] da die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers sich nicht oder jedenfalls nicht ohne gesondertes Entgelt fortsetzt. Dieser ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften noch nicht in den Ergebnisrechnungen enthalten, so dass hier eine Korrektur erfolgen muss.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / A. Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich

Rz. 1 Aus gutem Grund wird dem Familienrecht auch in einem Handbuch der Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts ein ganzes Kapitel gewidmet: Insb. im Rahmen von Unternehmensnachfolgen und Transaktionen spielen – etwa bei Familiengesellschaften – fast durchgängig familienrechtliche Folgen eine große Rolle. Die güterrechtlichen Folgen bei Scheidung oder Tod des Unternehmers...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Verzeichnis

Rz. 143 Die Auskunft muss in der Form eines Vermögensverzeichnisses nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt sein. Sofern die Übersichtlichkeit gewahrt ist, kann es aus mehreren Teilen/Nachträgen bestehen.[334] Umstritten war, ob das Verzeichnis vom Auskunftspflichtigen persönlich unterzeichnet sein muss.[335] Nach höchstrichterlicher Rspr. und wohl h.M. erfordert das Verzeichnis nach...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Geschäftswert (Goodwill)

Rz. 97 Als Goodwill wird der über den Substanzwert hinausgehende Wert eines Unternehmens bezeichnet, den ein Käufer bereit ist zu entrichten. In diesem sog. inneren Wert oder Geschäftswert ist materiell der sog. Übergewinn repräsentiert.[201] Ein Goodwill wird insb. bei inhabergeprägten kleineren Unternehmen und Freiberuflerpraxen in der Gerichtspraxis festgestellt.[202] Er s...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Rechtsfolgen des § 1933 BGB

Rz. 10 Wenn die Voraussetzungen des § 1933 BGB gegeben sind, entfallen das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus und auch das Pflichtteilsrecht. Die Erbfolge ist so zu beurteilen, als sei die Ehe im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls bereits rechtskräftig aufgelöst worden. Liegt ein gemeinschaftliches Testament vor, ist der Bestand ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 259 Auch das Sachrecht unterscheidet sich im hier interessierenden Bereich im Grundsätzlichen vom britischen nicht. Es herrscht der Grundsatz der Gütertrennung, so dass jeder Ehegatte Alleineigentümer dessen bleibt, was er vor der Ehe besaß, und dessen wird, was er während der Ehe im eigenen Namen erwirbt.[810] Jeder Ehegatte verwaltet sein Eigentum selbst und hat das Re...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausgestaltung einer Güterstandsklausel

Rz. 1181 Eine Güterstandsklausel sollte den Gesellschaftern so wenig inhaltliche Vorgaben wie möglich machen. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter erscheint es dabei regelmäßig ausreichend, dass die Beteiligung an der Gesellschaft im Fall einer Scheidung keinen Ansprüchen Dritter unterliegt. Problematisch ist es daher,...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Altersunterhalt (§ 1571 BGB)

Rz. 196 Ein Anspruch nach § 1571 BGB setzt eine altersbedingte Erwerbsunfähigkeit voraus, die regelmäßig erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze[488] angenommen wird.[489] Unterhalb dieser Grenze ist es eine Frage des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in § 1574 Abs. 2 BGB genannten Kriterien, ob eine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann.[490] Kriterien sind z.B. Alte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Kein Name eines Partners erforderlich

Rz. 1317 Mit dem MoPeG ist der Zwang zur Benennung mindestens eines Partners der Gesellschaft zum 1.1.2024 entfallen. Dies ging auf eine Empfehlung des 71. Deutschen Juristentages nach einer Liberalisierung des Namensrechts der Partnerschaftsgesellschaft auf.[1706] Damit sind nunmehr Sach- und Phantasiebezeichnungen zulässig. Diese können im Rahmen der von § 2 Abs. 2 PartGG ...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 4. Quotenminderung durch Schaffung weiterer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 95 Eine weitere Möglichkeit den Pflichtteilsanspruch zu minimieren, besteht darin, weitere Pflichtteilsberechtigte zu schaffen. Neue Pflichtteilsberechtigte sollten allerdings keinem bereits existenten Familienstamm angehören, sondern müssen zwingend einen neuen bilden. Die Geburt von Enkelkindern hat keinerlei pflichtteilsreduzierende Wirkung. Gerade bei Patchworkfamilie...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Verpflichtung

Rz. 339 Eine Pflicht der Ehegatten, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, ergibt sich aus der Verpflichtung jedes Ehegatten aus § 1353 Abs. 1 BGB, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist. Diese Verpflichtung, die aus dem Wesen der Ehe abzuleiten ist, bleibt auch nach einer Scheidung...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.1 Interne Teilung

Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich nur noch im Rahmen einer internen Teilung durchgeführt. Das bedeutet, jedes in der Ehe erworbene Anrecht wird in dem jeweiligen Versorgungssystem – und daher intern – je zur Hälfte geteilt. So erhält der jeweils ausgleichsberechtigte Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch und damit ein "eigenes Konto" beim Versorgungsträger d...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Eheliche Lebensverhältnisse und Obliegenheiten

Während der Ehe gestalten die Partner ihre eheliche Lebensgemeinschaft individuell (§ 1356 BGB); das entzieht sich einer Bewertung, ein gesetzliches Leitbild gibt es nicht.[41] Beide Eheleute haben nach § 1356 Abs. 2 BGB – bis zur Grenze einer Gefährdung des Kindeswohls durch Berufstätigkeit – auch das Recht, erwerbstätig zu sein und den Umfang ihrer Tätigkeit individuell zu...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Regelungsinhalt des § 1586b BGB

Rz. 170 Was häufig übersehen wird: Auch nach einer Scheidung kann ein Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des unterhaltspflichtigen Erblassers nach den Vorschriften der §§ 1569–1586b, 1933 S. 3 BGB geltend machen, auch wenn sein Erbrecht bereits nach § 1933 S. 1 BGB erloschen ist. Für die Verpflichtung zur Leistung des nachehelichen Unterhalts haften nach § 15...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / B. Steuerliche Behandlung von Stiefkindern

Rz. 3 In § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG wird nicht zwischen den eigenen leiblichen, adoptierten Kindern und Stiefkindern unterschieden. Stiefkinder verfügen deshalb über die gleichen erbschaftsteuerlichen Freibeträge wie leibliche Kinder, also über 400.000 EUR.[1] Außerdem gehören sie zur günstigen Steuerklasse I (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dieser Umstand ist in der Bevölkerung nu...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Arten der Unterhaltsbeschränkung

Rz. 208 § 1578b BGB sieht zwei Arten der Unterhaltsbeschränkung vor, die jeweils aufgrund Billigkeitsabwägung festzustellen sind, nämlich Rz. 209 Beide Beschränkungsmöglichkeiten sind nach Abs. 3 auch kombinierbar. Möglich ist auch eine Beschränkung sofort ab Scheidung, insb. wenn eine längere Trennungsphase vorausging.[520] Ein Absch...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (1) Natürliche Personen

Rz. 117 Der Kreis der natürlichen Personen, die mit einer Führungsperson eng verbunden sind, umfasst nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 26 MMVO:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über den Bestand des Endvermögens. Der Anspruch entsteht grds. nach Beendigung des Güterstandes und wird bereits vorher geschuldet, wenn Antrag auf Scheidung oder auf Eheaufhebung, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt wird, also ein...mehr

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Versorgungsausgleich (Auswi... / 3.3.2 Abänderungsentscheidung

Sind vom ausgleichspflichtigen Ehepartner Beiträge zum Ausgleich des Malus aus dem Versorgungsausgleich gezahlt worden und ergeht eine Entscheidung zur Abänderung des Wertausgleichs nach der Scheidung, durch die sich der Malus mindert, sind im Umfang der Abänderung zu viel gezahlte Beiträge zurückzuzahlen. Der Erstattungsbetrag ist um die an die ausgleichspflichtige Person e...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Rz. 375 Mit einem Paukenschlag hat das BVerfG durch zwei Urteile der Vertragsfreiheit im Bereich der Eheverträge Grenzen aufgezeigt.[876] In einem weiteren Judikat hat das BVerfG entschieden, dass die Familienarbeit der Erwerbsarbeit gleichzustellen sei.[877] Aufgrund der Gleichstellung von Erwerbs- und Familienarbeit seien die Leistungen unabhängig von ihrer ökonomischen Be...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 11 Wie bereits dargestellt (siehe Rdn 1), hat das Getrenntleben der Ehegatten für sich noch keine erbrechtlichen Auswirkungen. Sowohl die gesetzliche als auch die gewillkürte Erbfolge bleiben hiervon unberührt. Häufig kann oder will der Ehegatte die Rechtsfolgen des § 1933 BGB nicht herbeiführen. In solchen Krisenmomenten kann der Ehegatte eine ihm unerwünschte Erbfolge ...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / A. Allgemeines

Rz. 1 Während punktuelle Vereinbarungen zwischen Lebensgefährten anlässlich des gemeinsamen Erwerbs einer Immobilie in der Kautelarpraxis regelmäßig begegnen und nachgefragt werden, kommen umfassende Partnerschaftsverträge in Beurkundungsform, aber auch in privatschriftlicher Form praktisch nur äußerst selten vor.[1] Mit derartigen Vereinbarungen soll das Zusammenleben in wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Scheidungsklausel

Rz. 123 Weder Erbschein noch Negativ-Versicherung auf Nichteinleitung eines Scheidungsverfahrens sind erforderlich bei einer Scheidungsklausel.[230] Das hat der BGH[231] klargestellt. Damit ist die zuvor teils abweichende Ansicht der OLG überholt. Die Unwirksamkeit einer Verfügung zugunsten des Ehegatten kann sich aus § 2077 BGB immer ergeben. Für eine Verstärkung dieser Nor...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Höchstdauer der Unterhaltspflicht

Rz. 491 Der Unterhaltsverzicht kann so ausgestaltet sein, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte zunächst für eine Übergangsphase Unterhalt erhält, der Unterhaltsanspruch aber mit einer festen Frist versehen ist, nach deren Ablauf der Unterhaltsanspruch erlischt. Ggf. kann für den Unterhalt wegen Kindesbetreuung eine Ausnahme gemacht werden. Rz. 492 Muster in Ihr Textverarbe...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2.3 Beitragsrechtliche Auswirkung von Versorgungsausgleichen

Der beitragspflichtige Zahlbetrag des Versorgungsbezugs mindert sich nicht bei Abtretungen i. R. d. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.[1] Wegen des im Beitragsrecht herrschenden Bruttoprinzips wirken sich solche Minderungen nicht auf die Beitragsbemessungsgrundlage aus. Die Unterhaltsleistung stellt eine echte wirtschaftliche Verwendung der Einnahme dar. Sie ist der Pr...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter gem. § 1609 BGB

Rz. 280 Die Unterhaltsansprüche minderjähriger und volljährig privilegierter (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) Kinder haben absoluten Vorrang. Rz. 281 Im zweiten Rang werden alle Elternteile gleichgestellt, die wegen Kindesbetreuung unterhaltsberechtigt sind oder bei Scheidung wären, unabhängig davon, ob sie mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet sind oder waren, und die Ehegatte...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / H. Sicherung des Unterhalts der Stiefkinder

Rz. 60 Stiefkinder hat der Gesetzgeber in seinem unterhaltsrechtlichen Versorgungssystem nicht vorgesehen bzw. nur stiefkindlich in § 1371 Abs. 4 BGB berücksichtigt. Bringt beispielsweise die Ehefrau ein Kind aus erster Ehe mit in die zweite Beziehung, hat dieses Kind gegen den Stiefvater keinen Unterhaltsanspruch, insbesondere keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt im Fal...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/Europarecht

Rz. 204 Das Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905 hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 23.8.1987 gekündigt.[668] Das Übereinkommen hat jedoch noch Einfluss auf diejenigen Ehen mit oder zwischen ausländischen Partnern, die zu einem Zeitpunkt geschlossen worden sind, zu dem die Heimatstaaten noch Vertragsstaaten des Übereinkommens waren.[669] Allerdings ist di...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Ausschluss

Rz. 583 Üblich sind außerdem Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ausschluss von Gesellschaftern aus der Gesellschaft erlauben. Im Fall einer Personengesellschaft besteht schon kraft Gesetzes ein Ausschlussrecht aus wichtigem Grund (§ 727, § 725 Abs. 2 BGB). Ein "wichtiger Grund" liegt nach der Rspr. vor, wenn der Gesellschafter "nachhaltige grobe Pflichtverl...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / II. Wirksamkeitskontrolle wie bei Eheverträgen?

Rz. 9 Noch ungeklärt ist, ob die Inhalts- und Ausübungskontrolle der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Eheverträgen[31] auf Partnerschaftsvereinbarungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft übertragbar ist.[32] Zwar enthält das Zivilrecht keine Regelungen zum Innenverhältnis der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so dass insofern ein spezifischer Maßstab (zwi...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall

Rz. 446 Die Vorteile des Ausschlusses des Zugewinns lediglich im Scheidungsfall liegen darin, dass der Zugewinn im Erbfall erhalten bleibt, insb. also die Erbteilserhöhung um ein Viertel nach § 1371 Abs. 1 BGB eintritt. Damit bleiben die Pflichtteile der Kinder niedriger. Den Ehegatten kommt bei dieser Modifikation im Todesfall die Steuerfreistellung des § 5 ErbStG zugute, d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ee) Übergangsrecht, Art. 220 Abs. 3 EGBGB a.F.

Rz. 226 Für vor dem Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes am 1.9.1986 geschlossene Ehen sieht Art. 220 Abs. 3 EGBGB a.F. intertemporale Regelungen vor. Dabei wird nach dem Zeitpunkt der Eheschließung differenziert. Rz. 227 Für vor dem 1.4.1953 geschlossene Ehen verweist Art. 220 Abs. 3 S. 6 Hs. 1 EGBGB a.F. auf Art. 15 EGBGB a.F. und damit auf das Recht des Staates, dem ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Anpassung der Bewertungsmethoden an das Doppelverwertungsverbot

Rz. 107 Im Grundsatz ist zunächst bei den dargestellten betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden anzusetzen, um eine zutreffende Unternehmensbewertung zu erhalten. Da auch für § 1376 BGB der wahre, wirkliche Wert anzusetzen ist, muss die Wertberechnungsmethode mit Blick auf den betriebswirtschaftlichen Stand der Entwicklung ausgewählt werden. Damit steht das (modifizierte...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Eheliche Lebensverhältnisse

Rz. 231 Entscheidend sind die Lebensverhältnisse, welche für die Ehe prägend waren. Aufgrund der Rspr. des BGH und der gesetzlichen Änderungen durch die Unterhaltsrechtsreform, insb. des § 1578b BGB und der gesteigerten Erwerbsobliegenheiten in § 1574 BGB ist mit dem Unterhaltsanspruch heute keine Lebensstandsgarantie mehr verbunden. Konkret zu ermitteln ist die Einkommens- ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 6. Höchstgrenze

Rz. 474 Darüber hinaus kann aber auch eine Begrenzung der Zugewinnforderung vereinbart werden. Dies kann etwa erfolgen durch Solche Begrenzungen lassen sich oft dann vereinbaren, wenn für die Ehegatten der entscheidende Ma...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Sanktionen bei Verstoß gegen die Güterstandsklausel

Rz. 1184 Die meisten Gesellschaftsverträge sehen vor, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrags einen wichtigen Grund darstellt, der den Ausschluss eines Gesellschafters rechtfertigt. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erscheint im Regelfall aber ein abgestuftes Vorgehen als vorzugswürdig:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Sicht der Gesellschaft

Rz. 498 Angesichts der Bewertung im Zugewinn können Unternehmen oder deren Inhaber in ernsthafte Liquiditätskrisen geraten, wenn der Zugewinn für das betriebliche Vermögen gezahlt werden muss. Aus diesem Grunde wurden Überlegungen zur Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn angestellt. Probleme bereitet ferner die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB. Bei größere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Güterstandsklauseln

Rz. 210 Ein weiterer typischer Satzungsbestandteil in Mehrpersonengesellschaften sind sog. Güterstandsklauseln. Bei verheirateten Gesellschaftern ist es i.d.R. nicht sinnvoll, dass der Geschäftsanteil bei Scheidung der Ehe des Gesellschafters in den Zugewinnausgleich fällt. Zum einen würde über mögliche Zugewinnausgleichsforderungen nicht nur ein Mitgesellschafter in erhebli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinder des Ehegatten (§ 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind auch die Kinder des Ehegatten des Berechtigten berücksichtigungsfähig, sofern der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH vom 02.03.2009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109; Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 13 (Oktober 2021). Seit dem 01.10.2017 ist auch eine Ehe zwischen gleichgeschlecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Unterhaltstatbestand

Rz. 171 Der Ehegattenunterhalt unterteilt sich in den Familienunterhalt während der Familieneinheit (§§ 1360, 1360a BGB), den Trennungsunterhalt nach Auflösung der Familieneinheit, aber während noch bestehender Ehe (§ 1361 BGB) und den nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB). Nachfolgend wird nur der nacheheliche Unterhalt dargestellt. Rz. 172 I.R.d. nachehelichen Unterhalt...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / III. Zusammenveranlagung und Realsplitting

Rz. 334 Zentrale Vorschrift für die Veranlagungsarten des Einkommensteuerrechts ist § 26 EStG . Diese erlaubt die Wahl zwischen Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung, wenn diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraumes vorliegen oder im Laufe des Veranlagungs...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Voraussetzungen

Rz. 346 Steuerliche Voraussetzungen für das begrenzte Realsplitting sind:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderfreibetrag / 4 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Elternteile erhalten einen Entlastungsfreibetrag, der durch die Steuerklasse II im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird. Der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende i. H. v. jährlich 4.260 EUR (2022: 4.008 EUR) für das erste Kind sowie der Erhöhungsbetrag i. H. v. 240 EUR für jedes weitere Kind stellen allein auf die Haushaltszugehörigkeit des Kin...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / D. Freies Rücktrittsrecht im Erbvertrag der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 20 Schließen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen einen Erbvertrag,[59] so entspricht die Aufnahme eines freien, nicht an einen Grund gebundenen Rücktrittsrechts regelmäßig dem Willen der Beteiligten.[60] Von einem an die Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gebundenen Rücktrittsrecht ist abzuraten, weil damit im Rücktrittsfall Streit über das ...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / I. Rechtsprechungsgrundsätze zu Angehörigenverträgen

Rz. 2 Schließen Ehegatten untereinander oder Eltern mit ihren Kindern schuldrechtliche Verträge ab und erbringen sie einander Leistungen zur Vertragserfüllung, so fehlt nach weit verbreiteter Auffassung in einkommensteuerlichen Rechtsprechung und Schrifttum die "Richtigkeitsgewähr".[10] Begründet wird dies damit, dass Abschluss und Durchführung von Angehörigenverträgen durch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zwischenverfügungen nach § 18 GBO

Rz. 20 Anfechtbar mit der Beschwerde sind auch die gem. § 18 GBO ergangenen Zwischenverfügungen (siehe dazu § 18 GBO Rdn 59 ff.). Grundsätzlich darf das Grundbuchamt bei der Prüfung des Eintragungsantrages nicht nur auf einige Eintragungsvoraussetzungen beschränken;[44] vielmehr müssen in der Zwischenverfügung sämtliche gegen die Eintragung bestehenden Bedenken aufgezeigt we...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Gesamter Lebensbedarf

Rz. 245 Der gesamte Lebensbedarf (§ 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB) umfasst neben dem Elementarunterhalt nach § 1578 Abs. 2 und 3 BGB (regelmäßig berechnet nach der Düsseldorfer Tabelle) auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sowie des Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Es handelt sich um jeweils unselbstständige T...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Keine zwingende Halbteilung

Rz. 383 Der Grundsatz, dass Ehegatten auch nach der Scheidung Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten haben,[890] schließt nach Auffassung des BGH die Möglichkeit der Ehegatten nicht aus, ehevertraglich durch einvernehmliche und angemessene Regelung etwas anderes zu vereinbaren.[891] Die vom BVerfG ausgesprochene Halbteilung beziehe sich ohnehin nur auf d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Tatsächliche Einkünfte

Rz. 254 Nach § 1577 Abs. 1 BGB wird das Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit stets berücksichtigt. Hierzu zählt insb. das Erwerbseinkommen in Gestalt des bereinigten Nettoeinkommens (also der Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern und Sozialversicherungsabgaben) inklusive aller Zulagen, Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgelder. Zum realen Einkommen zählen aber auch Renten und Pe...mehr