Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 103 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS wird nicht explizit zwischen "Vermögenswerten/Schulden" einerseits und "RAP" andererseits unterschieden. Im Folgenden werden die korrespondierenden (IFRS-)Normen zu den oben beschriebenen Sachverhalten der "deutschspezifischen" RAP skizziert: Obgleich keine eigenständigen Bilanzposten darstellend, ergibt sich aus dem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 200 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine dem deutschen Recht entsprechende detaillierte Bilanzgliederung besteht im Normengefüge der IFRS nicht; vielmehr kommt es hier entscheidend auf eine Orientierung an den Grundprinzipien der JA- bzw. EA-Erstellung an. I.W. sind dies das Fortführungsprinzip, die periodengerechte Aufwands- und Ertragszuordnung, die Ausweisstetigkeit, das We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anwendungsfälle

Rn. 127 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Induziert durch die nach Maßgabe des § 256a vorzunehmende Währungsumrechnung, können insbesondere nachstehend aufgeführte Tatbestände latenzierungspflichtige Sachverhalte i. S. d. § 274 begründen (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 256a HGB, Rn. 200): Steuerrechtlich unzulässige Durchbrechung des AK-Prinzips bei VG und Verbindlichkeiten mit e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz 5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit ihr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Zwecke der allgemeinen ebenso wie der Ansatz- und Ausweisvorschriften

Rn. 25 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die JA-Zwecke sind aus den für alle Kaufleute geltenden allg. Vorschriften, d. h. aus den Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften herauszuarbeiten, da das handelsrechtliche Zwecksystem, genau wie das GoB-System, rechtsform- und branchenunabhängig ist (vgl. Baetge/Kirsch/Solmecke, WPg 2009, S. 1211 (1214)). Die allg. Vorschrift des § 242 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abgrenzung von Bewertungsobjekten

Rn. 64 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Die Durchführung der Einzelbewertung setzt eine Abgrenzung der einzeln zu bewertenden VG und Schulden voraus, da ein "Wert nicht per se existiert, sondern stets einem Bewertungsobjekt beigelegt wird" (Selchert, BB 1984, S. 1399 (1403)). Dazu müssen zunächst die einzelnen Bewertungsobjekte identifiziert und dann von anderen Bewertungsobjekten a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 59 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 sind die VG und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dass die VG und Schulden einzeln zu bewerten sind, enthält schon der Grundsatz über die Aufstellung des Inventars in § 240 Abs. 1 (vgl. dazu Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 22). Allerdings beinhaltet § 252 Abs. 1 Nr. 3 neben dem Grundsatz der Ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags

Rn. 53 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit dem im Erfüllungszeitpunkt zur Begleichung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 155 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zu einzelnen angeführten Gliederungsebenen ist es grds. problematisch, eine exakt passende, analoge Vorschrift in den IFRS zu finden. Denn im Gegensatz zum deutschen HGB ist die IFRS-RL eher kasuistisch aufgebaut, d. h. jeder Standard regelt eigenständig einen Bilanzierungssachverhalt, vom Anwendungsbereich, über Ansatz und Bewertung bis hin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gesellschafterebene

Rn. 390 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern im Zusammenhang mit PersG können auf Ebene des Gesellschafters nur insoweit zu berücksichtigen sein, wie sich Steuereffekte aus der Beteiligung bei ihm niederschlagen. Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft keine latenten GewSt beim Gesellschafter zu bilanzieren sind, da die PersG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (zu den Ausnahmen vgl. IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabili...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 321–328 kommentiert von Dyck/Hayn/Knop, W./Küting, P./Lorson/Scholz, S.)

Rn. 321 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach IAS 1.10(c) respektive ED/2019/7.10(c) hat ein vollständiger IFRS-Abschluss stets eine EK-Veränderungsrechnung zu umfassen. Diese muss ihrerseits nach IAS 1.106 (ED/2019/7.89) folgende Informationen enthalten: Gesamtergebnis der Berichtsperiode; Auswirkungen rückwirkender Anwendungen oder Anpassungen nach IAS 8 für sämtliche EK-Komponente...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung

Rn. 8 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertungsgrundsätze

Rn. 53 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Zahlungsmittel und Ansprüche, die auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), sind als monetäre Posten i. R.d. Folgebewertung mit dem am Abschlussstichtag maßgeblichen Devisenkassamittelkurs (Stichtagskurs) erfolgswirksam umzurechnen (vgl. § 256a Sat...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 225 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 268 Abs. 7 basiert auf Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R (zuvor: Art. 14 der 4. EG-R). Besagte R wurde schließlich durch das BilRUG in deutsches Recht transformiert. Konkret sind die sich daraus ergebenden – gegenüber der alten Rechtslage unionsrechtskonform geänderten bzw. ergänzten – Pflichten von KapG, PersG i. S. d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rn. 442 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wenn ein langfristiger Vermögenswert (vgl. IFRS 5.3) (oder eine Veräußerungsgruppe (vgl. IFRS 5.4), die mindestens einen langfristigen Vermögenswert beinhaltet) nicht mehr im UN eingesetzt werden soll, sondern am BilSt nur noch zur Veräußerung bereitsteht, richtet sich der Ausweis und die Bewertung nach IFRS 5 (vgl. grundlegend und weiterführ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die HB enthält nicht nur VG, sondern auch Posten, die der Aktivseite zurechenbar sind, ohne dass sie die Eigenschaften eines VG aufweisen; dazu gehören die RAP, aktive latente Steuern sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung wird eine Ausnahme davon gemacht, dass für die Bilanzie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 70 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 3 enthält neben dem Grundsatz der Einzelbewertung das Gebot, die VG und Schulden zum Abschlussstichtag bewerten zu müssen. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Wertansätze aus den Verhältnissen am Abschlussstichtag abzuleiten sind (vgl. Kammann (1988), S. 93ff.). In die Bewertung der einzelnen VG und Schulden dürfen somit keine ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Passivierungsfähigkeit

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die konkrete Passivierungsfähigkeit abstrakt passivierungsfähiger Sachverhalte verbietet sich bei Vorliegen eines auf rechtlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen beruhenden Passivierungsverbots. So dürfen nach der Vorschrift des § 249 Abs. 2 Satz 1 für keine anderen als die in § 249 Abs. 1 genannten Zwecke Rückstellungen gebildet werden. Neb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen

Rn. 108 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Eine Fremdwährungsumrechnung von Rückstellungen ist nicht Gegenstand von § 256a, zumal der Gesetzeswortlaut neben VG nicht etwa Schulden, sondern lediglich Verbindlichkeiten adressiert (vgl. mit offenbar a. A. KK-RLR (2011), § 256a HGB, Rn. 28, wonach Rückstellungen Verbindlichkeiten seien). Eine Umrechnungsnotwendigkeit existiert gleichwohl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Definition und Zugangsbewertung

Rn. 455 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Ein Finanzinstrument ist nach IAS 32.11 ein "Vertrag, der gleichzeitig bei dem einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt". Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben schuldrechtlichen Instrumenten auch gehaltene EK-Instrume...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzvermerke

Rn. 8 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ergänzend zu den Gliederungsvorschriften bestehen zahlreiche Vermerkpflichten, die entweder in bzw. unter der Bilanz oder alternativ wahlweise in (unter) der Bilanz oder im Anhang anzugeben sind. Zu nennen sind hier:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einordnung und Bedeutung des Grundsatzes der Vollständigkeit

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB geregelt, der die Vorschriften für alle Kaufleute beinhaltet. Hier stellt er den Zweiten Titel des Zweiten Unterabschnitts (Eröffnungsbilanz; JA) dar, der in den §§ 246–251 die Ansatzvorschriften zum Inhalt hat. Im Unterschied zur früher gültigen Regelung des §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Regelungssystematik der allgemeinen Bewertungsgrundsätze

Rn. 3 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der Zweite Unterabschnitt im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB regelt die Eröffnungsbilanz und den JA. Den im Dritten Titel des Zweiten Unterabschnitts enthaltenen Bewertungsvorschriften (vgl. §§ 252–256a) sind im Zweiten Titel Bilanzierungsvorschriften als "Ansatzvorschriften" (vgl. §§ 246–251) vorangestellt. Während die Ansatzvorschr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzierungsfähigkeit als Grundvoraussetzung

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Da der JA nach § 246 Abs. 1 "sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden [und, d.Verf.] Rechnungsabgrenzungsposten" beinhalten muss, "soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", und da die ergänzende Beschränkung auf die "bilanzierungsfähigen" VG, Schulden und RAP im Bericht des Rechtsausschusses als nicht erforderlich angesehen wurde, weil s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrachtung

Rn. 70 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Wertansatzdifferenzen werden in § 274 Abs. 1 Satz 1f. normiert. Das HGB wendet das bilanzorientierte Temporary-Konzept an (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67; BT-Drs. 16/12407, S. 87). Damit liegt der Fokus der Steuerlatenzen auf einer zutreffenden Darstellung der Vermögenslage des UN (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Latente Steuern des übernehmenden Rechtsträgers

Rn. 500 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Vermögenübergang stellt beim übernehmenden Rechtsträger einen Anschaffungsvorgang dar (vgl. IDW RS HFA 42 (2012), Rn. 3; Oser, StuB 2021, S. 717 (718)), der zu (echten) AK zu bewerten ist. Diese sind in Abhängigkeit von der Art der Gegenleistung für das erlangte Vermögen (Ausgabe neuer Anteile respektive Hingabe eigener Anteile des übern...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitliche und sachliche Zuordnung der Aufwendungen und Erträge

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In § 252 Abs. 1 Nr. 5 wird die verursachungsgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge "unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß" gefordert (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 107ff.). Der Grundsatz der Periodenabgrenzung ist dabei in engem Zusammenhang mit der Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 4 Hat bei einem Mietverhältnis über Wohnraum der Mieter kraft entsprechender Vereinbarung dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit zu leisten – ohne Vereinbarung braucht er keine Kaution zu leisten –, so kommt es für die Art der Sicherheitsleistung in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung der Parteien an. Sind die möglichen Formen der Mi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Spezialregelungen

Rn. 66 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Grundsatz der Einzelbewertung kommt nur zur Anwendung, soweit nicht spezielle gesetzliche Vorschriften regeln, wie den Bewertungsobjekten Werte beizumessen sind. Zu diesen "Spezialregelungen" (Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 26) zählen die Sammelbewertungsverfahren (vgl. §§ 240 Abs. 3f., 256), die B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorgehensweise

Rn. 130 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Steuerabgrenzungskonzeption des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Wesentliches Merkmal dieses Ansatzes ist die Antizipation von künftigen Steuerbe- und -entlastungen, die sich aus abweichenden Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der steuerlichen Gewi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 30 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das Gebot der Aufstellung eines JA für den Schluss eines jeden GJ (vgl. §§ 242, 264 Abs. 1) bewirkt eine rechnerische Aufspaltung der gesamten Lebensdauer eines UN in einzelne Abrechnungsperioden (GJ). Die kontinuierliche Erfassung der Geschäftsvorfälle und die hiermit verbundene laufende Fortschreibung der Bestandskonten werden zum Ende einer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausländische Zweigniederlassungen

Rn. 117 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß DRS 25.7 handelt es sich bei einer (ausländischen) Zweigniederlassung um einen auf Dauer angelegten, räumlich wie organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennten UN-Teil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der zwar im Außenverhältnis selbständig handelt, indes im Innenverhältnis weisungsgebunden ist (vgl. überdies HdJ, Abt. I/17 (2...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.2 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 146 Das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Wohnraummieters gegenüber der Masse fortbestehende Mietverhältnis kann erst bei einem Zahlungsverzug der Masse im Umfang des § 543 Abs. 2 Nr. 3 oder unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 1 vom Vermieter, dem kein insolvenzbedingtes Sonderkündigungsrecht zusteht, fristlos gekündigt werden (Eckert, NZM...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Seit Verabschiedung des BilMoG finden sich die gesetzlichen Vorschriften zum Ansatz eines von außen erworbenen (= derivativen) GoF in § 246 Abs. 1 Satz 4; in dem bis dahin diesbezüglich maßgeblichen § 255 Abs. 4 ist nun die Vorschrift über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verankert (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 413ff.). Der Gesetzgeber d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Besonderheiten betreffend das immaterielle Anlagevermögen

Rn. 228 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die begriffliche Abgrenzung für Zugänge als "mengenmäßige Ausweitung" und Abgänge als "mengenmäßige Verminderung" reicht für immaterielle VG nicht aus. Von einer körperlichen Zunahme oder Abnahme kann bei diesen VG, zu denen gemäß § 266 Abs. 2 "selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vermerk der Restlaufzeit

Rn. 207a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 waren bereits bislang – ähnlich der gleichfalls auf Art. 9 der 4. EG-R bzw. derweil dem Anhang III der Bilanz-R beruhenden Regelung des Abs. 4 Satz 1 – Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr für jeden Posten gesondert zu vermerken. Infolge entsprechender Vorgaben der Bilanz-R ist nach d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Berücksichtigung von Wertsicherungsklauseln

Rn. 72 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten mit Wertsicherungsklauseln zeichnen sich i. d. R. durch die Bindung des Erfüllungsbetrags an die Entwicklung eines bestimmten Index aus. Bei Veränderung des Index erhöht (Regelfall) oder vermindert (Ausnahmefall) sich der Erfüllungsbetrag automatisch in Höhe des vertraglich fixierten Umfangs. Allerdings wird in der Praxis aus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erläuterung antizipativer Posten

Rn. 217 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie bereits nach AktG 1965 ist es auch nach geltendem Bilanzrecht unzulässig, die sog. antizipativen Posten als RAP auszuweisen; vielmehr hat ein Ausweis ihrem Charakter entsprechend als Verbindlichkeit zu erfolgen. Haben diese Beträge, die erst in einer späteren Periode zu Ausgaben führen, einen größeren Umfang, müssen sie im Anhang erläute...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Klassifizierung und Folgebewertung

Rn. 457 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zum Zwecke der Folgebewertung hat eine Klassifizierung der Finanzinstrumente im Zugangszeitpunkt zu erfolgen (vgl. zur Bewertung ausführlich GAAP-EY (2020), S. 3695ff. sowie zur Klassifizierung und Bewertung iGAAP (2019B), S. 58ff., 153ff.). Dabei ist v.a. zwischen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zu unterscheid...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Technik des Vermerks

Rn. 210 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch das Einfügen von entsprechenden "davon"-Vermerken kann dieser Erläuterungsvorschrift genügt werden. Dieser Vermerk ist bei jedem Posten der Gruppe "Verbindlichkeiten" vorzunehmen; eine Zusammenfassung steht nicht im Einklang mit dem eindeutigen Wortlaut des § 268 Abs. 5 Satz 1, soweit das bilanzierende UN nicht die Möglichkeit der Zusa...mehr