Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.2 Beschränkte Haftung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft

Rz. 4 Ein weiteres Strukturmerkmal der Kapitalgesellschaft ist, dass ihre Gesellschafter grundsätzlich beschränkt haften. Beschränkte Haftung bedeutet, dass die Gläubiger der Kapitalgesellschaft ihre Forderungen nur gegen das Gesellschaftsvermögen geltend machen können. Die Gesellschafter haften diesen Gläubigern nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Kapitaleinlage, die in...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.3 Abwicklung

Rz. 18 An die Auflösung der Gesellschaft schließt sich das Abwicklungsverfahren an. Im Abwicklungsverfahren werden die vorhandenen Vermögensgegenstände versilbert, die Verbindlichkeiten beglichen und der verbleibende Überschuss an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Verteilung von Vermögen an die Gesellschafter darf allerdings frühestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt erfolgen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.8 Durchführung der Realteilung

Rz. 177w Der Vorgang einer Realteilung besteht in der Übertragung von Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer zum Zweck der Abgeltung ihres Auseinandersetzungsanspruchs. Gegenstand der Realteilung ist das gesamte aktive und passive Betriebsvermögen[1] der Mitunternehmerschaft. Übertragungsobjekte können Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzel...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 5.1 Ist-Versteuerung

Rz. 52 In § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG ist eine Regelung enthalten, wonach erhaltene Anzahlungen für umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen bereits dann der Umsatzsteuer unterliegen, wenn die Anzahlung vereinnahmt wird. Nach dieser sogenannten Ist-Versteuerung muss der Empfänger einer Anzahlung aus dem Betrag der Anzahlung jeweils die Umsatzsteuer zum jeweili...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.3 Prinzip der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

Rz. 6 Da die Haftung der Gläubiger der Kapitalgesellschaft auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. In der Satzung der Kapitalgesellschaft muss dieses Haftungskapital bezeichnet sein. Dieser Haftungsbetrag ist das gezeichnete Kapital und ist in der Bilanz auf der Passivseite als erste Position unter Eige...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.1 Grundlagen

Rz. 5 Wie das für Kapitalgesellschaften sowie Kapitalgesellschaften & Co. i. S. des § 264a HGB verbindliche Bilanzgliederungsschema in § 266 HGB aufzeigt, treten Anzahlungen im Rahmen der Bilanzierung sowohl auf der Aktivseite (geleistete Anzahlungen, z. B. § 266 Abs. 2 A I. 4 HGB) wie auch auf der Passivseite (erhaltene Anzahlungen, § 266 Abs. 3 C 3 HGB) auf. Als Vorleistun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.1 Erbanfall

Rz. 158 Mit dem Tod des (Allein-)Unternehmers wird sein Gewerbebetrieb Teil seines Nachlasses (Rz. 28). Wird er von einem Alleinerben beerbt, wird dieser mit dem Erbfall erbrechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und steuerrechtlich Unternehmer des Gewerbebetriebs. Geht der Nachlass auf eine Erbengemeinschaft über, werden die Miterben – vorbehaltlich einer Teilungsan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.9 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 102 Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden oder droht er, zahlungsunfähig zu werden (§§ 17, 18 InsO), und hat das Amtsgericht (§ 2 InsO) auf seinen Antrag oder auf Antrag eines Gläubigers (§§ 13, 14 InsO) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, um alle Gläubiger zu befriedigen und dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich von den restlichen Verbindli...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.1 Unterschiedsbetragsminderung/verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung

Rz. 4 Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung Eine vGA erfordert zunächst, dass auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung vorliegt, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ausgewirkt hat. Angesichts der in ihrer Wirkung auf den Unterschiedsbetrag erforderlichen Vermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2.2 Insbesondere: wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 103 Der Gewerbebetrieb wird als wirtschaftliche und organisatorische Einheit veräußert, wenn sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden[1]. Entsprechend müssen bei der Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Zug veräußert, entnommen oder anderweitig verwendet werden (...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.2 Der "true and fair view"-Grundsatz

Rz. 70 Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft muss den für alle Unternehmen geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB entsprechen. Der Jahresabschluss ist insbesondere nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen (§ 243 Abs. 1 HGB).[1] Über diese Regelungen hinaus enthält § 264 Abs. 2 HGB für Kapitalgesellschaften den Grundsatz des "true and fair view". ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 643 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

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Tod des Alleingesellschafters einer MVZ-GmbH

Zusammenfassung Stirbt der Alleingesellschafter einer MVZ-GmbH, stellt dies sowohl den Rechtsnachfolger als auch das Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Frage, was mit der Zulassung des MVZ geschieht und wer die MVZ-GmbH zukünftig vertritt, müssen schnellstmöglich geklärt werden. Gesellschaftsrechtliche Folgen des Todes Der Tod des Alleingesellschafters k...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.5.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 772 Nach der Rechtsprechung und der überwiegend in der Literatur vertretenen Ansicht ist der Arbeitgeber regelmäßig zur Wiedereinstellung entlassener Arbeitnehmer verpflichtet, wenn sich noch während des Laufs der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt, der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die wirksame Kündigung noch keine Dispositionen ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.2 Aktualisierung und Erweiterung des onkologischen Basisdatensatzes (Abs. 1a)

Rz. 25b Die ADT und die GEKID stellen sicher, dass der einheitliche onkologische Basisdatensatz nach Abs. 1 Satz 3 gemeinsam mit den Krebsregistern regelmäßig aktualisiert wird (Satz 1). Die regelmäßige Aktualisierung des Datensatzes ist unabdingbar, um ein hohes wissenschaftliches Niveau für die Forschung mit diesen Daten zu ermöglichen (BT-Drs. 19/28185 S. 55). Die Aktuali...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.6 Bindungswirkung bei Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheiden

Rz. 38 Einheitswertbescheide und Grundsteuerwertbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AO entfalten nach § 182 Abs. 1 AO innerhalb ihres Regelungsbereichs Bindungswirkung für alle einheitswertabhängigen Steuern bzw. für die Grundsteuer. Grundsteuerwerte werden nach §§ 218ff. BewG auf den Stichtag 1.1.2022 ermittelt und sind ab 1.1.2025 auf die Grundsteuer anzuwenden. Ei...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 7.3.1 Eigentum verbleibt beim Zuschussempfänger

Rz. 87 Liegt ein Zuschuss mit Gegenleistungsverpflichtung vor und verbleibt das Eigentum an dem bezuschussten Vermögensgegenstand beim Zuschussempfänger, so verlangt das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB enthaltene Realisationsprinzip, dass die Leistung des Vertragspartners nur insoweit als Ertrag vereinnahmt werden darf, wie der Kaufmann seine dafür zu erbringende Gegenleistung erb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Umfang der Bindungswirkung

Rz. 7 Die Bindung tritt ein, "soweit" die Feststellungen für Folgebescheide von Bedeutung sind. Inwieweit dies der Fall ist, ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung der einzelnen Feststellungen, den im Verfügungsteil des Feststellungsbescheids getroffenen Feststellungen und der abhängigen Steuerarten.[1] Die Feststellung, ob eine Aussage im Verfügungsteil getroffen worden ...mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 7 Rückforderungsrisiko

Es gibt mehrere Anlässe, aus denen die Entlastungen von der Behörde zurückgefordert werden. Entweder die Vorlage[1] von Kollektivvereinbarung/Selbstverpflichtung erfolgte nicht bis zum 31.7.2023 (dann zwingende Rückforderung mit Verzinsung) oder Unternehmen, die sich selbst zur Beschäftigungssicherung verpflichtet haben, haben die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht fristgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben / 2.2 Aufwendungen nach Betriebsbeendigung

Nach Betriebsbeendigung sind Aufwendungen i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst. Mit der Aufgabe bzw. dem Ende des Betriebs sollen auch die betrieblichen Geschäftsvorfälle enden. Somit ist ein Betriebsausgabenabzug grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen sog. nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Nachträgliche Betriebsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 100 Im Umsatzsteuerrecht richtet sich die Vereinnahmung nach Grundsätzen, die z. T. vergleichbar sind mit den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zum Zufluss von Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 2 EStG. Eine Vereinnahmung des Entgelts liegt vor, wenn dem Unternehmer das Entgelt in der Weise zugeflossen ist, dass er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Es ist nicht erford...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Entstehung der Steuer bei der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13 Abs. 2 UStG)

Rz. 161 Für die EUSt gilt hinsichtlich des Entstehens der Steuer § 21 Abs. 2 UStG, der wiederum auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle verweist. Dadurch wird erreicht, dass die EUSt in dem Zeitpunkt entsteht, der für die Entstehung der Zollschuld maßgebend ist.[1] Das entspricht der Regelung in Art. 70 u. 71 MwStSystRL. Die Entstehung der Zollschuld ist in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2.1 Insolvenz des Bauunternehmers

Rz. 146 Nach Auffassung des BFH[1] ist für die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt die USt auf das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens halbfertige Bauwerk entsteht und welcher insolvenzrechtlichen Behandlung sie unterliegt, das Verhalten des Insolvenzverwalters maßgebend. Dabei hat der Insolvenzverwalter gem. § 103 Abs. 1 InsO ein Wahlrecht, entweder den Vertr...mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 2 Synopse: WEG alte Fassung / WEG neue Fassung

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 1 Neue Fassung des WEG

§ 1 Begriffsbestimmungen (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigent...mehr

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Der Formwechsel von der eGb... / 6. Musterformulierung

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.3 Einzelbewertungsgrundsatz

Rz. 54 Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Dieses Gebot ist Ausfluss des Grundsatzes der Einzelbewertung. Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld für sich, also losgelöst von den anderen Vermögensgegenständen und Schulden, zu bewerten. Wertminderungen einz...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.6 Stetigkeit

Rz. 19 Ein Vergleich der Posten ist nur sinnvoll, wenn sie vergleichbar sind. Dieser Maßstab gilt für die Postenbezeichnung, den Inhalt der Posten, die Ordnung der Posten in Bilanz und GuV und die Bewertung. Um dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, dass sie ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschluss...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.4 Klarheit

Rz. 12 Gem. § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein. Während der Grundsatz der Wahrheit eine materielle Richtigkeit fordert (richtige Wiedergabe), muss der Jahresabschluss nach dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit formell richtig sein (eindeutige Wiedergabe). Der Grundsatz der Bilanzklarheit bezieht sich auf die eindeutige Bezeichnung...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.3 Stichtagsprinzip

Rz. 25 Jahresabschlüsse sind für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs, also 24 Uhr des letzten Tags des Geschäftsjahrs, aufzustellen (§ 242 HGB). Die Verhältnisse dieses Zeitpunkts sind für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden maßgebend (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Tatsächliche Verhältnisse vor und nach dem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen. Erlangt der Kau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.1 Sachliche Abgrenzung (Pagatorik)

Rz. 23 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererhöhung durch Auszahlungen an die Mitglieder infolge der Herabsetzung des genossenschaftlichen Geschäftsanteilswerts

Leitsatz Auszahlungen an die Mitglieder einer Genossenschaft infolge der Herabsetzung des Geschäftsanteilswerts sind eine "Leistung" im Sinne von § 38 Abs. 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes, die zu einer Körperschaftsteuererhöhung führen kann. Normenkette § 38 Abs. 1 und 2 KStG Sachverhalt Die Klägerin ist eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c KStG von der KSt befreite ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalerhaltung

Begriff Bei der GmbH haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Daher hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, wonach das Gesellschaftsvermögen zumindest in Höhe des Stammkapitals zugunsten der Gläubiger erhalten bleiben soll. Hierbei spricht man vom Grundsatz der Kapitalerhaltung. Daneben gibt es die Grundsätze der Kapitalaufbringung, die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 An gesetzlichen Feiertagen besteht ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot nach §§ 9 ff. ArbZG. Damit ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht nach § 275 BGB befreit. Folglich verliert er nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB auch den Anspruch auf Arbeitsentgelt. § 2 Abs. 1 EFZG ersetzt diesen Entgeltausfall, indem er einen eigenen Anspruch auf Entgeltfortzahlung schafft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 5.1 Zufluss von Gewinnanteilen bei den Gesellschaftern

Grundsätzlich wird der Gesellschafter einer optierenden Personengesellschaft wie ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt, so dass er ihm zufließende Gewinnanteile als Dividenden zu versteuern hat. Gem. § 1a Abs. 3 Satz 5 KStG gelten Gewinnanteile erst dann als zugeflossen, wenn diese tatsächlich entnommen werden (z.B. durch Buchung auf einem Fremdkapitalkonto,...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 14 Insolvenzverwalter

Nach § 1 InsVV wird die Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussabrechnung bezieht. Bei einer Beendigung des Verfahrens vor der Schlussverteilung ist der Regelsatz nach dem Schätzwert der Masse zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens zu berechnen. Die Höhe der Vergütung und die zu erstattenden Auslagen de...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.1 Unentgeltliche Zuwendung

Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Schenkung.[1] , [2] , [3] Eine Schenkung ist danach eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Zuwendung bedeutet Verschaffung eines vermögenswerten Vorteils, de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 1.1 Definition

Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.[1] Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.10 Geschlecht

Rz. 40 § 75 BetrVG verbietet jede unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen wegen ihres Geschlechts. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie für Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, sind in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, langfris... / 3 Es gibt keine gesetzliche Definition der Verbindlichkeiten

Im Handelsgesetzbuch sucht man vergeblich nach einer Definition der Verbindlichkeiten. Allgemein sind Verbindlichkeiten Schulden gegenüber Dritten. Schulden sind alle Verpflichtungen mit wirtschaftlichen Belastungen, auch wenn diese dem Grund oder der Höhe nach noch ungewiss sind.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, kurzfris... / 4 Üblicherweise gehören zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkrediten, Darlehen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr, Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel, Verbindlichkeiten aus der Ausstellung eigener Wechsel, erhaltene Anzahlungen.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, langfris... / 4 Längerfristige Verbindlichkeiten sollten gesondert gebucht werden

Kurzfristige Verbindlichkeiten belasten die Liquidität eines Unternehmens am meisten, da diese innerhalb eines Jahres begleichen werden müssen. Damit man sich aber jederzeit einen Überblick über die Barmittel verschaffen kann, ist es ratsam und zweckmäßig, die längerfristigen Verbindlichkeiten gesondert von den kurzfristigen zu buchen.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, langfris... / 6 Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten

Das Einkommensteuergesetz sieht für eine unverzinsliche Verbindlichkeit, welche länger als 1 Jahr Restlaufzeit hat ein Abzinsungsgebot vor. Hiernach müssen Verbindlichkeiten zwingend mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden.[1] Diese Regelung hat der Gesetzgeber nun für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2022 beendet. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.2022 enden und ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, kurzfris... / 3 Kurzfristig sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Da Sie kurzfristige Verbindlichkeiten bald begleichen müssen, belasten diese die Liquidität Ihres Unternehmens in besonderem Maße. Damit Sie stets einen Überblick über Ihre vorhandenen Barmittel haben, sollten Sie diese kurzfristigen Verbindlichkeiten stets gesondert buchen. Für Kapitalgesellschaften besteht die Pflicht zum gesonderten Ausweis der Verbindlichkeiten mit einer ...mehr