Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Negatives Sonder-BV

Rn. 78 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Verbindlichkeiten eines Gesellschafters sind negatives Sonder-BV I oder II, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Verursachungszusammenhang mit dem Erwerb von WG des Sonder-BV I oder II (Beteiligung an der PersGes selbst) oder des gewillkürten Sonder-BV oder dem Betrieb der PersGes (Schuldentilgung, Finanzierung von Aktiva der PersGes –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entschuldung einer Wohnung (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl kann bezogen auf den Stichtag des Beginns der Auszahlungsphase Kapital entnehmen, um eine selbstgenutzte Immobilie zu entschulden (s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 257 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge)). Zum einen ist dabei wiederum die Mindestentnahmegrenze zu beachten, der StPfl muss mindestens EUR 3 000...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonder-BV und damit zusammenhängende Sonder-BA

Rn. 18f Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 u 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV verursa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Tätigkeiten nach Einstellung des Betriebes

Rn. 5 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Einkommensteuerlich wird ein Betrieb eingestellt bei Beendigung der gewerblichen Betätigung, uU auch bereits früher bei Aufgabe einer Gewinnerzielungsabsicht (s Rn 123ff). ESt-rechtlich wird der Totalgewinn erfasst, dh, der Begriff des Gewerbebetriebs umfasst auch das gewerbliche Unternehmen im Abwicklungsstadium (bestätigt GrS BFH BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.4.3 Jahreswert

a) Tatsächlicher Jahreswert Unter dem Jahreswert ist der Wert der Nutzung während eines Jahres zu verstehen. Als Jahreswert ist der Reinertrag zugrunde zu legen. Dieser ergibt sich, wenn die vom Nießbraucher zu tragenden Kosten von den Einnahmen abgezogen werden. Maßgebend sind hier die Verhältnisse im Zeitpunkt der Steuerentstehung.[1] Zu keinen Auswirkungen führen nachträgli...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) § 4 Abs. 4a EStG: Schuldzinsenkürzung bei Personengesellschaften und Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe

Bei einer Personengesellschaft sind die Überentnahmen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG nach Auffassung des Niedersächsischen FG im Gesamthands- und Sonder-BV unter gemeinsamer Betrachtung zu ermitteln und zu saldieren. Außerdem hält das FG den Zinssatz i.H.v. 6 % für die Berechnung der nichtabzugsfähigen Schuldzinsen im Streitjahr 2018 für verfassungsgemäß. FG Nds. v. 17.8.2023 – 9 K ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an fremdfinanziertem Grundstück: Im Streitfall übertrug der Vater einen Miteigentumsanteil an einem fremdfinanzierten vermieteten Grundstück unentgeltlich auf seinen Sohn. Im Grundbuch wurden die Finanzierungsdarlehen entsprechend dem Miteigentumsanteil zur dinglichen Haftung übernommen, ohne dass es zu einer schuldrechtliche...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.1 Ermittlung der abzugsfähigen Schuldzinsen

Die grundlegende Funktionsweise des § 4 Abs. 4a EStG lässt sich am einfachsten anhand eines Beispiels erläutern: Praxis-Beispiel Ermittlung abzugsfähiger Schuldzinsen Einzelunternehmer A hat sein Handelsgeschäft zum 1.1.01 gegründet. Im Laufe des Jahres 01 erzielt er einen Gewinn von 25.000 EUR. Er entnimmt für seinen Lebensunterhalt monatlich 4.000 EUR und legt zur Jahresmitt...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.3 Ausnahmeregelung für Schuldzinsen zur Finanzierung von Anlagevermögen

Nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG sind Schuldzinsen, die zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens geleistet werden, uneingeschränkt abzugsfähig. Gleiches gilt für Zinsen für ein Darlehen, das aufgenommen wurde, um die Zinsen für ein solches Investitionsdarlehen bestreiten zu können.[1] Der BFH hat keine Bedenken dagegen, ...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.2 Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen ist dem jeweiligen Gesellschafter individuell zuzurechnen. Damit gilt die Regelung für Investitionsdarlehen auch auf der Ebene des Gesellschafters. Das bedeutet, dass Zinsen auf Investitionsdarlehen im Sonderbetriebsvermögen von der Hinzurechnung ausgenommen sind. Dies betrifft z. B. die fremdfinanzierte Anschaffung eines Betriebsgebäudes, das ein Gesel...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 1 Regelung im Überblick

Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das zugrundeliegende Darlehen betrieblich veranlasst ist. Wird ein Darlehen im Betrieb allein aufgenommen, um eine Privatentnahme zu finanzieren, scheidet der Betriebsausgabenabzug der daraus resultierenden Schuldzinsen ungeachtet des § 4 Abs. 4a EStG von vornherein aus.[1] Gleiches gilt, wenn zuvor ein Zweiko...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 4.1 Grundlagen

Nach der Betriebsveräußerung oder -aufgabe noch anfallende Schuldzinsen sind grundsätzlich als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Veräußerungserlös und der Verkehrswert der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter nicht ausgereicht haben, um die betrieblichen Verbindlichkeiten zu tilgen.[1] Entsprechendes gilt, wenn die Verwertung der Wirtschaftsg...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 2 Anwendungsbereich der Regelung

Die Abzugsbegrenzung für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG gilt nur für die Gewinneinkunftsarten, d. h. für Einkünfte von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus selbstständiger Arbeit. Kapitalgesellschaften sind von § 4 Abs. 4a EStG – ausgenommen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter ei...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. zur Fo...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.5.1 Handhabung im Verlustentstehungsjahr

Zunächst war grundsätzlich strittig, ob Verluste bei der nach § 4 Abs. 4a EStG erforderlichen Berechnung überhaupt zu berücksichtigen sind, da das Gesetz nur von Gewinnen spricht.[1] Bezieht man Verluste ein, müssten diese eigentlich in die Berechnung der Überentnahmen einfließen. Nach Auffassung des BMF[2] und des BFH[3] führt allein ein Verlust noch nicht zu einer Überentn...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.1 Gesellschafts- und gesellschafterbezogene Betrachtungsweise

Bei Personengesellschaften, auf die § 4 Abs. 4a EStG ebenfalls anzuwenden ist, ergeben sich insbesondere folgende, vom Gesetz nicht berücksichtigte Probleme:[1] Welche Konsequenzen haben Überentnahmen, die wirtschaftlich nur einem von mehreren Gesellschaftern zuzurechnen sind? Inwieweit wirkt sich das Sonderbetriebsvermögen auf die Ermittlung von Über- und Unterentnahmen aus? D...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.5.2 Periodenübergreifende Berechnung

Kompliziert werden die Berechnungen, wenn sie mehrere Wirtschaftsjahre umfassen, in denen Gewinne und Verluste angefallen sind. Denn der Verlust eines Jahres hat zwar keine Auswirkungen auf die Überentnahme dieses Jahres, war aber nach Auffassung der Finanzverwaltung vorrangig mit Unterentnahmen vorangegangener bzw. zukünftiger Wirtschaftsjahre zu verrechnen. Der vorstehenden...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.4 Berücksichtigung von Über- und Unterentnahmen früherer Jahre

Bisher wurde jeweils ein Wirtschaftsjahr betrachtet. Da der Fremdkapitalbedarf eines Unternehmens jedoch von Jahr zu Jahr durch Entnahmen gesteigert bzw. durch aus Einlagen oder Gewinnen stammende Tilgungszahlungen reduziert werden kann, schreibt § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG vor, dass zur Bestimmung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nicht nur die Überentnahme des laufenden Wirts...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / Zusammenfassung

Überblick Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH[1] zu "Zwei- oder Mehr-Konten-Modellen" hat der Gesetzgeber[2] § 4 Abs. 4a EStG eingeführt, um den Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben einzuschränken. Kurz darauf wurde die scharf kritisierte[3] Vorschrift geändert[4] und mit einem völlig neuen Inhalt versehen. Mittlerweile liegen zahlreiche Entscheidungen der FG ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Beschränkung bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 45a Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen unter den Voraussetzungen der Sätze 2-6 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden, d. h. wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen (sog. Eigenkapitalmodell).[1] Liegt keine Überentnahme vor, sind die Zinsen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung folgt dem Grun...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.5.4 Passives Sonderbetriebsvermögen II

Zum passiven Sonderbetriebsvermögen II gehört z. B. ein Darlehen, das zum Erwerb einer zum aktiven Sonderbetriebsvermögen II gehörenden Beteiligung eines Mitunternehmers aufgenommen wurde.[1] Die dafür geleisteten Schuldzinsen sind Sonderbetriebsausgaben dieses Mitunternehmers. Weil die Sonderbetriebsergebnisse der Mitunternehmer einschließlich des Sonderbetriebsvermögens II...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.5 Inhalt der Feststellung der Überschusseinkünfte

Rz. 83 Bei den Überschusseinkünften sind, ebenso wie bei den Gewinneinkünften, in dem Feststellungsbescheid Entscheidungen zu treffen über die Höhe der Einkünfte, Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, die Zuordnung zu einer Einkunftsart und Nebenentscheidungen. Vgl. daher Rz. 50ff. In die Feststellung einzubeziehen sind etwa Einnahmen und Werbungskosten sowie der Nutzungswe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gewinne von Tochtergesellschaften und Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen

Die K-GmbH & Co. KG war als Führungsholding an verschiedenen anderen Personengesellschaften beteiligt. Das FA ermittelte im Rahmen einer Betriebsprüfung Überentnahmen, die zu nicht abziehbaren Schuldzinsen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG führten. Bei der Berechnung der Überentnahmen bezog es die Gewinne der Tochtergesellschaften erst im Zeitpunkt der Gewinnabführung an die Klägerin a...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 55 und 56 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2024nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der elek...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 39einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 41zu erfassen. Der davon auf Erhaltungsaufwendungen entfallende Anteil ist in einer...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 78 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 84 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 6.4 Anlage FE 5

Die Anlage FE 5 wird benötigt, um zusätzliche Angaben zu nicht abziehbaren Schuldzinsen [1], zur Beschränkung des Verlustabzugs nach §§ 15a, 15b EStG sowie zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns [2] zu erfragen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 68 bis 70 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 71 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 6.3 Anlage FE 4

Die Anlage FE 4 trägt der Regelung in § 34a EStG Rechnung (Thesaurierungsbegünstigung), wonach der nicht entnommene Gewinn auf Antrag begünstigt (mit einem Steuersatz von 28,25 %) berechnet wird. Diese Regelung gilt auch für Mitunternehmer, deren Anteil am Gewinn mehr als 10 % beträgt oder 10.000 EUR übersteigt. Der Antrag auf ermäßigte Besteuerung ist bei dem für die Einkom...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 62 bis 67 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 24 bis 75) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 24 bis 75 der Anlage EÜR, für...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 48: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeilen 41, 42), für Kraftfahrzeuge (Zeile 69) und für EDV (Zeile 5...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 4. Geldschenkungen

Schenkt ein Elternteil seinem minderjährigen Kind einen Geldbetrag, den das Kind dem anderen Elternteil darlehensweise zur Verfügung stellt, so kann dies eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung sein (BFH v. 26.3.1996 – IX R 51/92, BStBl. II 1996, 443). Einem Kind ist es zwar nicht schlechthin versagt, seinen Eltern aus seinem Vermögen ein Darlehen zu gewähren. Eine unangemesse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zusammensetzung (§ 13a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 149 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe der Gewinne (Verluste) nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 1–6 EStG. Dies sind im Einzelnen der/die Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs 4, s Rn 165–172), Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (Abs 5, s Rn 173–183), Gewinn aus Sondernutzungen (Abs 6, s Rn 184–193), Sondergewinne (Abs 7, s Rn 194–...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.1 Notwendige Unterkunftskosten

Die nachgewiesenen Unterkunftskosten werden nur anerkannt, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht als überhöht anzusehen sind. Überhöht wären z. B. die Kosten einer lediglich zur Repräsentation gemieteten besonders großen und teuren Wohnung.[1] Besitzt der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung und nutzt er diese als Zweitwo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.6 Einnahmen aus Kapitalvermögen/Vermietung/Verpachtung

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder gehören auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. In Anlehnung an das Steuerrecht sind Zins- und Pachteinnahmen auch in der Krankenversicherung zum Zeitpunkt des Zuflusses als beitragspflichtige Einnahmen zu berücksichtigen. Aus Kapitalerträgen sind dabei in voller Höhe – also ohne Abzug des Steuerfreibetrags – Beiträge ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermieters entsprechend der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Bei erfolgter vorherig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2 Selbst bewohntes Eigentum

Bedarfe für die Unterkunft sind auch dann zu berücksichtigen, wenn Leistungsberechtigte ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen. Dabei muss das Eigenheim oder die Eigentumswohnung angemessen im Sinne der Vorschriften über die Berücksichtigung als Vermögen sein. Ansonsten dürften die Leistungsberechtigten in der Regel nicht hilfebedürftig sein und hätten bereits des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 5 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 160 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b BewG) ist gem § 13a Abs 5 EStG nach § 51 EStDV zu ermitteln; es handelt sich insoweit um eine durch eine BA-Pauschale ergänzte EÜR (Kanzler in H/H/R, § 13a EStG Rz 47 (12/2020). Durch die Bezugnahme auf § 160 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b BewG wird zudem klargestellt,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundaussagen

Rn. 15 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bereits seit 1974 enthält § 13a EStG eine Regelung zur Pauschalierung des Gewinns für kleinere luf Betriebe (zu den Vorgängerregelungen s Rn 1ff). Aufgrund der jeweils erkannten Mängel wird die Vorschrift nunmehr bereits zum dritten Male in wesentlichen Teilen grundlegend geändert. Rn. 16 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sind die Voraussetzungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Soweit der StPfl keinen Antrag auf anderweitige Gewinnermittlung gem § 13a Abs 2 EStG gestellt hat, ist der Gewinn eines LuF für jeden selbstständigen Betrieb nach § 13a Abs 1 S 1 EStG zu ermitteln, wenn für den luf Betrieb keine Buchführungspflicht besteht (Nr 1; s Rn 45) und die selbst bewirtschaftete Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung ...mehr