Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.5 Betrieblicher Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs 4a EStG)

Tz. 189 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Zu der Frage, wie bei der aufnehmenden Pers-Ges die Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen gem § 4 Abs 4a EStG zu ermitteln ist, wenn ein (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil (mit Über- oder Unterentnahmen, Verlustpotential) eingebracht wird, s Tz 180a (bei Bw-Einbringung); s Tz 185 (bei Zwischenwerteinbringung); und s Tz 188 (bei Einbringung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedtke, Unfallkosten als BA und WK, FR 1978, 493; Schlarb, Unfallbedingte Wertminderung des Kfz als WK?, DStR 1984, 332; Klein, Das Auto im Steuerrecht, Deutsches Autorecht – DAR – 1984, 383; Offerhaus, Rspr des BFH zum Auto im Steuerrecht, DAR 1986, 338; Richter, Die Bedeutung der beruflichen Zielvorstellung des ArbN bei einem Autounfall, DStR 1986, 24. Rn. 366 Stand: EL 167 – ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Aufteilung der Kosten

Rz. 61 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen, die nicht ausschließlich dem Arbeitszimmer oder ausschließlich dem Wohnbereich zugeordnet werden können, werden nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) aufgeteilt; nur der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil führt zu WK (BFH 178, 356 = BStBl 1995 II, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023

Kommentar 1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben Eine mobile Arbeitskultur mit partiellem Homeoffice gehört mittlerweile in vielen Branchen zum "New Normal". Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern und Homeofficeplätzen neu gefasst. Das BMF hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche und teilentg... / 3. Teilentgeltliche Übertragung

Eine teilentgeltliche Übertragung ist in der Besteuerungspraxis regelmäßig dann anzutreffen, wenn der Grundstücksübernehmer potentielle Miterben auszahlen muss. Ihm entstehen dann hinsichtlich der zu erbringenden Gleichstellungsgelder eigene, bei Einkünfteerzielung (z.B. durch Vermietung) abschreibungsfähige Anschaffungskosten. Hinsichtlich des unentgeltlichen Teils kann er ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bausparvertrag

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Bei Bausparverträgen mit Optionstarifen gilt jährlicher Zinszufluss. Zinsen auf Bausparguthaben sind zugeflossen, sobald sie – durch vorab vereinbarte Novation – dem Bausparguthaben zugeschlagen werden (Vereinbarungsdarlehen), BFH vom 08.12.1992, VIII R 78/89, BStBl II 1993, 301 mwN, dort auch zur Verrechnung mit Schuldzinsen, Ergänzung zu BF...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vor gelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anwendbarkeit des § 42 AO (§ 11 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 146 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 2 S 5 EStG bestimmt, dass § 42 AO unberührt bleibt. Diese Regelung, die sich zuvor in § 11 Abs 3 Hs 2 EStG befand, bezieht sich ausschließlich auf Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen, soweit nicht die Sonderregelung des § 11 Abs 2 S 3 EStG eingreift, vgl BR-Drucks 15/4050, 53 (Einzelbegründung zu § 11 EStG); Kister in H/H/R, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zuschuss

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Verlorene oder als Mietvorauszahlung gezahlte Zuschüsse des Mieters zu Baumaßnahmen sind Einnahmen bei Zufluss, sie mindern nicht die HK, grundsätzlich BFH vom 28.10.1980, VIII R 34/76, BStBl II 1981, 161, ein Wahlrecht – Einnahme oder Minderung der HK – besteht im Bereich der Überschussermittlung nicht (so auch BFH vom 22.01.1992, X R 23/89,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorauszahlung

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorauszahlungen sind Leistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts vor ihrer Fälligkeit. Für ihren Abzug gilt § 11 Abs 1 S 1 EStG, es sei denn, alle Tatbestandsmerkmale des § 42 AO sind gegeben; ausführlich dazu s § 11 Rn 146 (Pust). Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Ob im Einzelfall ein Vorschuss oder ein Darlehen (dann kein Zufluss) gegebe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 2 Anwendungsbereich der tatsächlichen Verständigung

Der Untersuchungsgrundsatz bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Sie bestimmt auch die Art und den Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge des Steuerpflichtigen nicht gebunden. Der Umfang der Ermittlungspflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Finanzamt und der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.2 Steuerliche Benachteiligung der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Rz. 57 Das Körperschaftsteuersystem kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Eigenkapitals verglichen mit dem für (Gesellschafter-)Fremdkapital haben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft Fremdkapital auf, kann sie die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen. Nur beim Gläubiger werden die Zinsen als Einkommensbestandteil versteuert. Zu berücksichtigen sind aller...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.3 Betriebliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit, werden die Kosten in voller Höhe anerkannt. Dieser Maßstab richtet sich nicht nach zeitlichen Kriterien. Hier geht es darum, ob Sie alles, was für Ihren Beruf prägend ist, daheim am Schreibtisch erledigen. Ist dies der Fall, dürfen Sie Ihre Kosten unbeschränkt ansetzen. [1] Liegt der Mittelpunkt d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen

Rz. 1 Die Begründung zu dieser Vorschrift stellt klar, dass der Gebührenanspruch nur für die Fälle, in denen der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln ist, geregelt wird. Auf Antrag kann aber für einen Betrieb i. S. d. § 13a Abs. 1 EStG der Gewinn auch durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Vergleich der Betriebseinnahmen mit den Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben

Rz. 1 Die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG ist seit dem BilMoG auch für Gewerbebetriebe, die nach § 241a HGB nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse aufzustellen und dies auch nicht freiwillig durchführen, als Ermittlung der steuerlichen Einkünfte anzuwenden. Da dann handelsrechtlich eine entsprechende Verpflichtung nicht vorliegt, werden die betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 4 Schuldzinsen

4.1 Begriff Ein Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber einen geschuldeten Zins zu zahlen.[1] Diese Schuldzinsen sind das einmalige oder laufende Entgelt für die Überlassung des Kapitals. Darüber hinaus sind Schuldzinsen alle Aufwendungen zur Erlangung sowie Sicherung eines Kredits, die nicht zur Tilgung des Kapitals geleistet werden. Maßgebend ist dabei die Zwec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.3.1 Beschränkter Betriebsausgabenabzug

Nach § 4 Abs. 4a EStG ist der betriebliche Schuldzinsenabzug seit 1999 nur noch beschränkt zulässig, soweit der Steuerpflichtige sog. Überentnahmen tätigt. Von einer Überentnahme wird gesprochen, wenn der Steuerpflichtige mehr entnimmt als Gewinn und Einlagen im Wirtschaftsjahr ausmachen. Die Regelung unterbindet, dass Steuerpflichtige durch ein Zwei- oder Mehrkontenmodell i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 5.1.2 Nachträgliche Werbungskosten

Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen im Rahmen der Ermittlung von Vermietungseinkünften ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht. Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, die der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.1.1 Zweistufige Prüfung

Die ertragsteuerliche Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben ist zweistufig zu prüfen. Im ersten Schritt ist zu klären, ob und inwieweit die Schuldzinsen betrieblich veranlasst sind. Schuldzinsen gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben, soweit sie mit einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 – 3 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Der wirt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 1.2.3 Ehegatte übernimmt bisheriges gemeinsames Darlehen

Haben Ehegatten zur Finanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung, die der Ehefrau gehört, zunächst ein gemeinsames Darlehen aufgenommen, dieses später aber in der Weise umgeschuldet, dass nur noch der Ehemann Darlehensschuldner ist, sind die von ihm gezahlten Schuldzinsen für die Zeit nach der Umschuldung grundsätzlich auch dann nicht abziehbar, wenn die Ehefrau für das n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 4.1 Begriff

Ein Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber einen geschuldeten Zins zu zahlen.[1] Diese Schuldzinsen sind das einmalige oder laufende Entgelt für die Überlassung des Kapitals. Darüber hinaus sind Schuldzinsen alle Aufwendungen zur Erlangung sowie Sicherung eines Kredits, die nicht zur Tilgung des Kapitals geleistet werden. Maßgebend ist dabei die Zweckbestimmung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.1.5 Nachträgliche Betriebsausgaben

Zu den der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften gehören auch solche aus einer ehemaligen Tätigkeit.[1] Schuldzinsen können in dem Zusammenhang nachträgliche Betriebsausgaben sein. Das gilt für betrieblich begründete und bei Betriebsaufgabe zurückbehaltene Verbindlichkeiten des (Sonder-)Betriebsvermögens aber nur insoweit, als sie nicht auf Verbindlichkeiten entfallen, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.3.4 Zeitliche Zuordnung/Anwendungsregelung

Die Überentnahmeregelung ist erstmals anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1998 enden.[1] Daraus folgt, dass Über- und Unterentnahmen aus der Zeit vor dem 1.1.1999 unberücksichtigt bleiben.[2] Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor, bleiben ebenfalls die vor dem 1.1.1999 getätigten Über- bzw. Unterentnahmen außer Ansatz. Die Bemessungsgrun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.3.2 Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Von der Abzugsbeschränkung ausgenommen sind Zinsen für Investitionsdarlehen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens stehen.[1] Dabei ist nicht erforderlich, dass ein gesondertes Darlehen aufgenommen wird. Vielmehr reicht die entsprechende Belastung des Kontokorrentkontos aus, um die dadurch veranlassten Schuldzinsen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 9.7 Aufgabe der Einkunftserzielung

Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie grundsätzlich weiter als – nachträgliche – Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn und soweit die Verbindlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 5.1.1 Wirtschaftlicher Zusammenhang

Finanzierungskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie mit einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 4, 6 und 7 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Regelmäßig ist dies bei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG der Fall.[2] Auch hier kommt es auf die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel an, für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.1.3 Abzugs-, Teilabzugs- und Halbabzugsverbot

Abzugsverbot Aufwendungen dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Darunter können auch Finanzierungskosten fallen. Handelt es sich um Aufwendungen, die sowohl für steuerbare, als auch für steuerfreie Einnahmen angefallen sind, erfolgt eine entspreche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 6.2 Darlehen betrieblich/Überschusseinkünfte

Werden mit einem Gesamtdarlehen sowohl betrieblich verursachte Kosten, als auch Aufwendungen finanziert, die zum Bereich der Vermietungseinkünfte gehören, sind die Darlehensmittel entsprechend der jeweiligen Verwendung genau aufzuteilen. Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit einer Einkunftsart als Voraussetzung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 8 Zahlungsweg

Wird ein Darlehensbetrag dem Konto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben und am selben Tag zur Begleichung des ggf. anteiligen Kaufpreises einer zur Vermietung bestimmten Immobilie wieder abgebucht, so ist - unabhängig vom Saldo des Kontos – schon aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs erwiesen, dass der Darlehensbetrag in Höhe des abgebuchten Betrages zur Finanzierung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.1.2 Sonderbetriebsausgaben

Gleiches gilt, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgaben geltend macht. Hier kommt es darauf an, dass die Darlehensmittel für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft oder für betriebliche Aufwendungen im Sonderbetriebsvermögensbereich des Gesellschafters verwendet werden und so dem Betrieb der Gesellschaft oder der Beteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 6.1 Darlehen betrieblich/privat

Wird ein Darlehen sowohl zu betrieblichen als auch zu privaten Zwecken aufgenommen, dem betrieblichen Kontokorrentkonto gutgeschrieben und zur Tilgung sowohl betrieblicher als auch privater Verbindlichkeiten verwendet, sind die dafür entrichteten Schuldzinsen entsprechend dem Verhältnis der privat und der betrieblich veranlassten Zahlungen zu ermitteln. Die auf die betriebli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 9.4.1 Teilverwendung des Veräußerungserlöses

Veräußert ein Steuerpflichtiger seine bisher selbst genutzte und durch ein Darlehen finanzierte Immobilie und verwendet er unter Aufrechterhaltung des Darlehens nur einen Teil des Verkaufserlöses dazu, durch die Anschaffung einer anderen Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, kann er aus dem fortgeführten Darlehen nicht mehr Schuldzinsen als Werbungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 1.2.5 Schuldbeitritt

Übernimmt der Eigentümer-Ehegatte einer Immobilie im Wege des Schuldbeitritts die gesamtschuldnerische persönliche Mithaftung für ein Darlehen des Nichteigentümer-Ehegatten, das der Finanzierung der Immobilie dient, sind ab dem Zeitpunkt des Schuldbeitritts die Schuldzinsen als für Rechnung des Eigentümer-Ehegatten aufgewendet anzusehen. Er kann die Schuldzinsen jedenfalls d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 4.2 Kontokorrentkredite

Auch ein Kontokorrentkredit ist ein Darlehen i. S. d. § 488 BGB, das vertraglich vereinbart wird. Während insbesondere Investitionsdarlehen regelmäßig auf besonderen Darlehenskonten eingeräumt werden, geschieht dies bei einem Kontokorrentkredit auf dem laufenden Konto (Girokonto). Dem Kreditnehmer steht auf seinem Girokonto eine Inanspruchnahme bis zu dem vereinbarten Kredit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.2 Kontokorrentkonto

Bei Kontokorrentkonten ist zu unterscheiden, ob es sich um ein rein betriebliches Konto oder um ein Konto handelt, über das betriebliche und private Zahlungen abgewickelt werden. Der als betriebsbezogene Aufwendungen abziehbare Teil der für ein gemischtes Kontokorrentkonto entrichteten Schuldzinsen ist – sowohl bei den Gewinn-, als auch bei den Überschusseinkünften – entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 4.3 Bereitstellungszinsen oder -gebühren/Nichtabnahmeentschädigung

Zu den Finanzierungskosten gehören auch die Bereitstellungszinsen und Bereitstellungsgebühren. Sie sind Nebenkosten der Darlehensaufnahme. Sie gehören nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des mit dem Darlehen zu finanzierenden Wirtschaftsguts oder Vermögensgegenstands. Auch besteht kein Wahlrecht, die Aufwendungen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 1.1 Steuersubjekt

Steuersubjekt ist stets der einzelne Steuerpflichtige. Das gilt auch bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten. So wie jedem Steuerpflichtigen nur solche Einnahmen zuzurechnen sind, die seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen, kann er auch nur solche Aufwendungen davon abziehen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern.[1] Schuldzinsen, die ein Ehegatte auf seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / Zusammenfassung

Begriff Finanzierungskosten sind die Aufwendungen, die für die Beschaffung und den Erhalt von Darlehens- oder Kreditmitteln anfallen. Dazu gehören u. a. Schuldzinsen, Agio, Disagio, Damnum, Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren des Kreditinstituts oder des Finanzierungsberaters. Finanzierungskosten gehören bei betrieblicher oder beruflicher Veranlassung, Aufnahme und Verwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 4.4 Verzugszinsen

Sie entstehen infolge Zahlungsverzugs. Verzugszinsen werden ebenso behandelt wie die sonstigen laufenden Zinszahlungen. Sie gehören nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten z. B. des mit dem Darlehen erworbenen Gebäudes, da dessen Wert dadurch keine Veränderung erfährt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.3.6 Mitunternehmerschaften

Die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG an sich ist gesellschaftsbezogen, also betriebs- bzw. unternehmensbezogen. Daher ist der Hinzurechnungsbetrag für jede Mitunternehmerschaft gesondert zu ermitteln. Der Begriff der Überentnahme mit seinen Merkmalen der Einlage, der Entnahme, des Gewinns und ggf. des Verlustes ist hingegen gesellschafterbezogen auszulegen.[1] Der sog. Mindesta...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 9.6 Betriebsaufgabe

Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind nach Betriebsaufgabe nur insoweit nachträgliche Betriebsausgaben, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können. Nicht zu tilgende frühere Betriebsschulden bleiben solange noch betrieblich veranlasst, bis ein etwaiges Verwertungshindern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 9.3.1 Einlage

Wird ein durch ein Darlehen finanziertes privates Wirtschaftsgut durch Einlage zu – gewillkürtem oder notwendigem – (Sonder-)Betriebsvermögen, wird auch das Darlehen zu einer betrieblichen Verbindlichkeit, da es das steuerliche Schicksal des finanzierten Wirtschaftsguts teilt. Fortan sind die Schuldzinsen (Sonder-)Betriebsausgaben.[1] Nicht zulässig wäre die isolierte Behand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 4.6 Finanzierungskosten von Versicherungsbeiträgen

Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von vermietetem Grundbesitz aufgenommen worden sind, können die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören.[1] Hingegen sind Zinsaufwendungen aus der Fremdfinanzierung von Beiträ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / Zusammenfassung

Überblick Finanzierungskosten gehören bei betrieblicher oder beruflicher Veranlassung der Darlehens- oder Kreditmittel, für die sie entstehen, zu den typischen Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Im Folgenden werden die Besonderheiten dargestellt, die bei Ehegatten und bei Verträgen zwischen Angehörigen zu beachten sind. Des Weiteren werden die Auswirkungen einer Finanzier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 1.2.2 Mehrere Immobilien aus gemeinsamen Mitteln

Erwerben der Steuerpflichtige und sein Ehegatte aus gemeinsamen Mitteln gleichzeitig jeweils einander gleiche Eigentumswohnungen, von denen die des Ehegatten gemeinsam zu Wohnzwecken genutzt wird, und nutzt der Steuerpflichtige in dieser Wohnung einen Raum alleine zu beruflichen Zwecken, z. B. als häusliches Arbeitszimmer, kann er die darauf entfallenden Anschaffungskosten g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 4.5 Bauzeitzinsen

Sie können je nach Gestaltung der vertraglichen Geschäftsbeziehung Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes oder eines Schiffes oder – als eigene Finanzierungskosten – sofort abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 1.2.6 Gemeinsames gesamtschuldnerisches Darlehen

Nehmen Eheleute gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes auf, das einem von ihnen gehört, sind die Schuldzinsen in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Eigentümer-Ehegatten abziehbar (= Finanzierung aus einem Topf).[1]mehr