Fachbeiträge & Kommentare zu Schwellenwerte

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Handelsgesetzbuch (HGB)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2019 Stiftungen / Gestaltungsmöglichkeiten / § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Mit dem Einsatz von Stiftungen lassen sich unterschiedliche Gestaltungsziele erreichen. Geltung hat dies insbesondere für Familienstiftungen. Der Einsatz einer Stiftung sollte aber nie nur aus steuerlichen Gründen erfolgen. Zu beachten ist auch, dass die Stiftung gekennzeichnet ist insbesondere durch die E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.63 § 371 AO (Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung)

• 2024 Tatentdeckung / § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO beinhaltet den Sperrgrund der Tatentdeckung. Die Auslegung dieser Norm durch die Rechtsprechung dürfte vor dem Hintergrund von deren Wortlaut teilweise als überdehnt anzusehen sein. Dies dürfte mit dem Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG nicht vereinbar sein. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO dürfte s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.62 § 370 AO (Steuerhinterziehung)

• 2019 Unionsrechtliches Missbrauchsverbot / Steuerstrafrechtliche Folgen / Arbeitsteilige Unternehmen / § 370 AO Das unionsrechtliche Missbrauchsverbot besagt, das für Stpfl. das Recht zum Vorsteuerabzug bzw. das Recht auf Steuerbefreiung oder Mehrwertsteuererstattung ausgeschlossen ist, wenn sie von der Steuerhinterziehung in der Leistungskette wussten oder wissen mussten. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Hintergrund zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Zur Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Stärkung der Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals wurden vom europäischem Verordnungs- und Richtlinien- sowie vom deutschen Gesetzgeber verschiedenste Regulierungen angestoßen bzw. bereits umgesetzt. Dabei kommen neben direkten Eingriffen, wie etwa dem Emissionshandel, Vorgaben für die Produktausges...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 4 Technische Regeln

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wearables im Arbeitsschutz / 3 Überblick über technische Lösungen

Die Bandbreite an existierenden Wearables und ähnlichen smarten Devices ist groß. In Tab. 1 sind verschiedene Wearables und ihre Funktionsweisen sowie weitere Informationen dargestellt. Die Verwendung und Integration der Geräte in den Alltag ist durch die typischerweise über Bluetooth durchgeführte Kopplung mit den Smartphones der Benutzer denkbar einfach und über diesen Weg ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 4.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 7.2 Bundesrecht

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.11 Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern (§ 19a EStG)

Mit der Regelung wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung des § 19a EStG auch auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitert. Damit können nicht nur geldwerte Vorteile aus Vermögensbeteiligungen aufgeschoben besteuert, wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers überlassen werden, sondern auch, wenn Anteile an verbundenen Unternehmen übertragen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des elektronischen Handels umfasst im allgemeinen Sprachgebrauch alle auf elektronischem Wege vermittelten bzw. erbrachten Lieferungen und sonstige Leistungen. Für Umsatzsteuerzwecke ist der Begriff abzugrenzen. Umsätze, bei denen das elektronische Medium nur Mittler ist, aber keine Vertriebsstruktur bildet (sog. Offline-Umsätze), folgen den herkömmlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.3 B2C-Geschäfte

Werden die Leistungen an Nichtunternehmer erbracht (B2C, Business to Consumer), unterliegen diese gem. § 3 a Abs. 5 UStG generell am Sitzort des nichtsteuerpflichtigen Abnehmers der Besteuerung (Ausnahme: Bagatellregelung für in der EU ansässige Privatpersonen ab 1.1.2019).[1] Leistungsverkauf:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.1 Rechtsentwicklung

Die Finanzverwaltung ging – gestützt auf entsprechende Abstimmungen in der OECD und auf EU-Ebene – bereits seit dem Ende der 90er Jahre einheitlich von der Zuordnung dieses Leistungsspektrums in den Bereich der sonstigen Leistungen aus. Dies geschah mehr oder weniger schon deshalb, weil eine körperliche Kontrolle virtueller oder elektronischer "Güter", wie bei Lieferungen, n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4.2.2 Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

Rz. 112 Zur Orientierung an Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kann auf die Ausführungen zu Rz. 53ff. verwiesen werden. Für eine dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz Geltung verschaffende Weisung schaffen nunmehr § 88 Abs. 3 und 4 AO die zuvor vonseiten der Rechnungsprüfungsämter vermisste Rechtsgrundlage. Hiernach ist es einerseits möglich, die Ermittlungstiefe anhand abstrak...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 9 Prüfung des Jahresabschlusses von Genossenschaften

Die Prüfung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft weist einige Besonderheiten auf. Insbesondere erfolgt die Jahresabschlussprüfung nicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern durch genossenschaftliche Prüfverbände. Jede Genossenschaft ist dabei zwingend Mitglied eines Prüfungsverbands, der sie auch prüft.[1] Zudem erfolgt bei ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.2 Neuer Schwellenwert von 10.000 EUR für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf sowie für Digitalleistungen

Rz. 669 Ab 1.7.2021 ist der Ort von Digitalleistungen an Nichtunternehmer grds. der Ort an dem der (private) Leistungsempfänger ansässig ist. Hiervon macht Art. 59c MwStSystRL für solche Digitalleistungen und zusätzlich auch für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf eine Ausnahme. Unter der Voraussetzung, dass • der leistende Unternehmer in nur einem Mitgliedstaat ansässig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.1 Kernelemente der Kleinunternehmerregelung

Rz. 737 Kernelemente sind die unionsweite Festlegung eines Umsatzhöchstbetrages von 85.000 EUR, bis zu dem die Mitgliedstaaten kleine Unternehmen von der MwSt befreien können, sowie die Ausdehnung der nationalen Kleinunternehmerregelungen auf Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Damit bleibt es eine nationale Entscheidung, ob und in welcher Höhe (bis zum Maximalbetrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.4 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 748 Unabhängig davon, ob er in dem Mitgliedstaat, der die Kleinunternehmerregelung gewährt, ansässig ist, kann nach Art. 288a Abs. 1 MwStSystRL ein Unternehmer die Regelung während eines Kalenderjahres nicht in Anspruch nehmen, wenn der Schwellenwert von 85.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten wurde. Der Mitgliedstaat, der die Kleinunternehmerregelung ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.3 Informations- und Meldepflichten der Unternehmer

Rz. 743 Nach Art. 284a Abs. 1 MwStSystRL umfasst die vorherige Benachrichtigung des Mitgliedstaats der Ansässigkeit durch den Unternehmer, dass die Kleinunternehmerregelung in einem anderen Mitgliedstaat (der Nichtansässigkeit) in Anspruch genommen wird, mindestens die folgenden Angaben: Name, Tätigkeit, Rechtsform und Anschrift des Unternehmers, Mitgliedstaat oder Mitgliedsta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9 Richtlinie 2007/74/EG – Einfuhrbefreiungen im Reiseverkehr

Rz. 573 Die Richtlinie 2007/74/EG regelt die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der MwSt und den Verbrauchsteuern.[1] Rz. 574 Der vorherige Schwellenwert von 175 EUR für die Befreiung von der MwSt und den besonderen Verbrauchsteuern wurde bei gleichzeitiger Einführung unterschiedlicher Schwellenwerte für sog. Flug- und Seereisende a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.8 Richtlinienvorschlag der EU-Kommission in Bezug auf die Abschaffung der 150-EUR-Grenzen bei Fernverkäufen von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Waren

Rz. 1199 Die EU-Kommission hat am 17.5.2023 dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für Steuerpflichtige, die Fernverkäufe eingeführter Waren erleichtern, und die Anwendung der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Waren sowie Sonderregelungen für die Anmeldung und Zahlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30 Befristetes generelles Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 723 Mit der RL (EU) 2018/2057[1] wurde in die MwStSystRL ein neuer Art. 199c aufgenommen. Danach war es den Mitgliedstaaten erlaubt, bis zum 30.6.2022 ein generelles Reverse-Charge-Verfahren auf nicht grenzübergreifende Lieferungen oder Dienstleistungen (also Binnenumsätze) einzuführen, wonach die MwSt von dem Steuerpflichtigen geschuldet wird, an den Gegenstände geliefe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.5 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Rz. 1194 Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach Auffassung der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 2.4 Amtszeit der SBV

Das Amt der Vertrauensperson und des Stellvertreters endet, wenn: die Amtszeit spätestens nach 4 Jahren abgelaufen ist[1], es niedergelegt wird[2], der Gewählte aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet [3], die Wählbarkeitsvoraussetzungen nachträglich entfallen [4], z. B. durch Beförderung zum leitenden Angestellten, durch Bestellung zum Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers, auf An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Richtlinie 2008/9/EG – Neuregelung der Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 584 Mit der Richtlinie 2008/9/EG [1] wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[2] geregelte Verfahren der Erstattung von MwSt (Vorsteuer-Vergütung) an EU-Unternehmer mWv 1.1.2010 (zu diesem Zeitpunkt waren die Richtlinienvorschriften in nationales Recht umzusetzen) auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die Richtlinie 2008/9/EG gilt f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.20 Richtlinie zum sektoralen Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 637 Mit der am 22.7.2013 verabschiedeten Richtlinie 2013/43/EU[1] wurde die MwStSystRL im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen geändert. Die Richtlinie war befristet und galt zunächst bis zum 31.12.2018. Rz. 6...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Schwellenwert, § 8 Abs. 7 TzBfG

Rz. 9 Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit existiert nach § 8 Abs. 7 TzBfG nur dann, wenn der Arbeitgeber ungeachtet der Anzahl der Personen in Berufsausbildung i.d.R. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Rz. 10 Der gesetzliche Bezug auf den Arbeitgeber impliziert einen Unternehmensbezug des Schwellenwertes.[18] Daher ist nicht auf die Größe des Betriebes abzustelle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unternehmen des ArbG (§ 19a Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Anwendungsbereich ist sowohl hinsichtlich der Unternehmensgröße als auch hinsichtlich des Unternehmensalters des ArbG begrenzt. Dies wird durchaus kritisiert, Möllmann/Zantopp, DStR 2020, 2817, 2821; Hamacher/Jeuckens, NWB 2021, 964, 971; BR-Drs 51/21, Beschluss S 6, resultiert jedoch letztlich aus der Fokussierung des Gesetzgebers auf k...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 115 Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG.[346] Sie erstreckt sich somit insbesondere auch auf alle außertariflichen Angestellten (sog. AT- bzw. ÜT-Angestellte), sofern es sich nicht um leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden.[347] Auch eine Vertretungsberechti...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 8 Das Pflegezeitgesetz begünstigt nicht nur Arbeitnehmer, sondern "Beschäftigte". § 7 Abs. 1 PflegeZG definiert diesen Begriff des Beschäftigten für Zwecke des Gesetzes und fasst darunter neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch die Auszubildenden sowie die arbeitnehmerähnlichen Personen einschließlich der Heimarbeiter und der ihnen Gleichgestellten.[5] Die hie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 28 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die im § 34a EStG normierte Thesaurierungsbegünstigung begegnet in mehreren Punkten verfassungsrechtlichen Bedenken. Rn. 29 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Tatsache, dass sich die Vorschrift vorwiegend die Begünstigung ertragsstarker PersGes zum Gegenstand nimmt, ist mE verfassungsrechtlich unbedenklich, da § 34a EStG als Tarifvorschrift zur R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Erzwingbarkeit des Sozialplans

Rz. 999 Die Aufstellung eines Sozialplans ist erzwingbar, soweit nicht die Ausnahmetatbestände des § 112a BetrVG greifen. Einschränkungen hinsichtlich der Erzwingbarkeit bestehen gem. § 112a BetrVG, wenn eine geplante Betriebsänderung in einem bloßen Personalabbau besteht, sowie im Falle von Neugründungen von Unternehmen. Beim bloßen Personalabbau ist der Sozialplan nur erzw...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / I. Begünstigter Personenkreis, Begriffsbestimmungen

Rz. 7 Ebenso wie das Pflegezeitgesetz begünstigt auch das Familienpflegezeitgesetz nicht nur Arbeitnehmer, sondern "Beschäftigte" und verweist in § 2 Abs. 3 FPfZG auch auf die entsprechende Begriffsbestimmung in § 7 Abs. 1 PflegeZG.[3] Rz. 8 Auch die Begrifflichkeiten zum pflegebedürftigen nahen Angehörigen entsprechen denen im Pflegezeitgesetz.[4] Rz. 9 Wie im Pflegezeitgeset...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.15: Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH – und 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Unternehmensmitbestimmung

Rz. 1093 Nach der herrschenden Meinung sind im Umwandlungsdokument auch Angaben zur Mitbestimmung in Unternehmensorganen zu machen.[2889] Zwar sind mitbestimmte Unternehmensorgane keine Vertretungen allein der Arbeitnehmer. Dennoch erfolgt dort eine Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch die Stimmen der Arbeitnehmervertreter. Veränderungen in diesem Bereich sind daher f...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Betriebsrat der Societas Europaea (SE-Betriebsrat)

Rz. 53 Für die SE wird kein Europäischer Betriebsrat, sondern ein sog. SE-Betriebsrat gebildet (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SEBG). Liegt ihr Sitz in der Bundesrepublik, ist das aufgrund der Richtlinie 2001/86/EG erlassene SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) maßgebliche Rechtsgrundlage. Die Rechtsstellung des SE-Betriebsrats wird ähnlich wie für einen Europäischen Betriebsrat zwischen einem b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Zusammensetzung

Rz. 95 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 SEBG sind die Zusammensetzung des SE-Betriebsrats, die Anzahl seiner Mitglieder, die Sitzverteilung sowie die Auswirkungen wesentlicher Änderungen der Beschäftigtenzahlen in der SE zwingender Inhalt der Beteiligungsvereinbarung. Es besteht ein weiter Gestaltungsspielraum; insbesondere kann von der gesetzlichen Regelung in § 23 Abs. 1 SEBG abgewi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 7. Checkliste

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / IV. Befristungsmöglichkeit

Rz. 70 Die Freistellung während der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG berechtigt den Arbeitgeber, für diesen Zeitraum eine (andere) Arbeitnehmerin oder einen (anderen) Arbeitnehmer sachlich befristet anzustellen, wobei der Befristungszeitraum ausdrücklich auch notwendige Zeiten einer Einarbeitung umfassen darf, § 6 Abs. 1 PflegeZG. Rz. 71 § 6 Abs. 4 PflegeZG ordnet an, dass die be...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Massenentlassungsanzeige

Rz. 1054 Bei Erreichen der Schwellenwerte des § 17 KSchG ist der Arbeitgeber zur Erstattung einer Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit verpflichtet.[2457] Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen wird an dieser Stelle auf die einschlägige Kommentarliteratur verwiesen. Hervorzuheben ist, dass die Entlassungssperre nach § 18 Abs. 1 KSchG weder den Ausspruch der K...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begünstigung nicht entnommener Gewinne bestimmter StPfl

Rn. 46 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die in § 34a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG normierte Begünstigung nicht entnommener Gewinne durch Anwendung eines Sondertarifs soll es StPfl ermöglichen, Kapital langfristig im Unternehmen zu binden und vorzugsweise eine Eigenkapitalfinanzierung von Investitionen vorzunehmen. Zahlreiche Restriktionen, die sich schon im persönlichen und sachlichen Anwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 113 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 114 Schon bei der Einstellung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Verfahren bei Massenentlassung

Rz. 1143 Bei bevorstehenden Massenentlassungen gilt auch im Insolvenzverfahren gemäß §§ 17, 18 KSchG uneingeschränkt das Verfahren zur Melde- und Anzeigepflicht.[3025] Nach den Entscheidungen des EuGH[3026] und des BAG[3027] ist unter dem Begriff "Entlassung" i.S.d. §§ 17 ff. KSchG die Kündigungserklärung des Arbeitgebers zu verstehen.[3028] Entsprechend hat der Insolvenzver...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung; Heilung von Fehlern

Rz. 1072 Die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB gilt nur für den Fall, dass tatsächlich ein Betriebsübergang erfolgt ist. Haben Veräußerer und/oder Erwerber irrtümlich einen Betriebsübergang angenommen, ist § 613a Abs. 6 BGB auch nicht analog anzuwenden.[2805] Nur eine vollständige und zutreffende Unterrichtung löst die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB aus.[2806]...mehr