Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 2.3 Eingliederungszuschuss nach Abs. 3

Rz. 17 Gemäß Abs. 3 ist die Förderung durch einen Zuschuss zu den Lohnkosten für den Fall möglich, dass ein durch Zuschüsse geförderter Auszubildender vom Ausbilder oder einem anderen Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird. Erforderlich für die Zuschussgewährung ist, dass ein schwerbehinderter Mensch im Anschluss an die Aus- oder Weiterbildung in ein Arbeitsver...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Angesichts der seit Jahren überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen sah sich der Gesetzgeber verpflichtet, das spezifische Instrumentarium zur Eingliederung behinderter Menschen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Erklärtes Ziel war es dabei, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten 2 bis 3 Jahren um ca. 50.000 zu verr...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.3 Höhe und Dauer der Förderung (Abs. 3)

Rz. 17 Höhe und Dauer der Förderung steht im Ermessen der Agentur für Arbeit (Utz, in: BeckOK, SGB III, § 90 Rz. 5). Eine bestimmte Regelhöhe ist nicht vorgesehen. Die Verfügbarkeit von Mitteln der Ausgleichsabgabe ist ein für die Ausübung des Ermessens zulässiger Ermessensgesichtspunkt (Kühl, in: Brand, SGB III, § 90 Rz. 9). Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Entscheidung über ...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) mit Wirkung zum 1.10.2000 als § 235a a.F. neu in das SGB III eingefügt. Rz. 2 Als zusätzlicher Fördertatbestand wurde auch die bisherige zusätzliche Förderung bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen zur betrieblichen Aus- ...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.4 Kürzung des Eingliederungszuschusses (Abs. 4)

Rz. 19 Abs. 4 enthält eine Sonderregelung hinsichtlich der Höhe der Förderung. Nach Ablauf von 12 Monaten ist der Eingliederungszuschuss entsprechend der zu erwartenden Zunahme der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den abnehmenden Eingliederungserfordernissen gegenüber der bisherigen Förderhöhe, mindestens um 10 Prozentpunkte zu vermindern. Nach weiteren 12 Monaten er...mehr

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Sauer, SGB III § 92 Förderu... / 2.2 Rückzahlung der Förderung (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 dient der Sicherstellung des Förderungsziels. Wenn das Förderungsziel der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht erreicht wird, der Arbeitgeber also seiner Verpflichtung, die er mit Annahme des Eingliederungszuschusses eingeht, den Arbeitnehmer über den Förderzeitraum und die Weiterbeschäftigungszeit hinaus zu beschäftigen, nicht erfüllt, ist der Z...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Pensionszusage

Rz. 35 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 ArbG können ihren ArbN vertraglich eine Versorgung für Invalidität, Alter oder Tod versprechen, ohne dem ArbN schon in der Gegenwart > Arbeitslohn zuzuwenden. Erst wenn der Versorgungsfall eingetreten ist, wird der ArbG an seinen ArbN oder dessen Hinterbliebene leisten. Mit der Zusage einer Versorgung (vgl § 1 Abs 1 Satz 1 BetrAVG) versprich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Unterstützungskasse

Rz. 55 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine U-Kasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung als > Juristische Person in Form der GmbH, eines eingetragenen Vereins oder als Stiftung; zu Besonderheiten im öffentlichen Dienst vgl § 18 BetrAVG. Der U-Kasse bedienen sich ein oder mehrere ArbG (Trägerunternehmen) zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Zu Hinweisen vgl...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 5. Begutachtung durch gerichtliche Beauftragung

Rz. 94 Im Zivilprozess kann und muss das Gericht von Amts wegen gem. §§ 144, 287, 372, 403 ZPO ein Sachverständigengutachten einholen, sogar schon vor der mündlichen Verhandlung gem. § 358 ZPO, wenn seine eigene Sachkunde hierfür nicht ausreicht. Der Antritt des Sachverständigenbeweises ist lediglich eine Anregung an das Gericht.[184] Gem. § 442 ZPO gilt dies auch für den Sc...mehr

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§ 8 Sachschaden / 3. Ersatzpflicht des Schädigers unter Übernahme des "Werkstattrisikos"

Rz. 15 Erweisen sich Reparaturarbeiten einer Werkstatt als mangelhaft, stellt sich die Frage, wer die daraus resultierenden Folgeschäden (z.B. Kosten einer Nachbesserung, verlängerter Ausfallschaden) zu tragen hat. Dieses Risiko hat i.d.R. die Schädigerseite zu tragen, die ja ebenfalls für die Mehraufwendungen aufkommen müsste, wenn sie (theoretisch) selber die Reparaturwerk...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eine Gewährung der Vergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG ist auch nach Abmeldung des Kraftfahrzeugs und Tod des Halters auf Antrag der Erben möglich

Leitsatz Das Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte nach § 3a Abs.1 KraftStG auch nach dem Tod des Fahrzeughalters durch die Erben desselben beantragt werden kann oder ob es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des schwerbehinderten Fahrzeughalters handelt, das nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergehen kann. Sachverhalt Im ent...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Krankenbeförderung - Voraussetzung der Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 5 KraftStG

Leitsatz Das FG beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich der Begünstigungsvorschrift des § 3 Nr. 5 KraftStG und definiert hierbei den Begriff der Krankenbeförderung gestützt auf sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Sachverhalt Die Klägerin ist Inhaberin einer Erlaubnis nach § 49 PBefG - Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen. Im Rahmen dieser Tätigkeit befördert si...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 11 Besondere Gruppen von Arbeitnehmern

Für einzelne Gruppen von Arbeitnehmern können Überstunden aufgrund besonderer Schutzvorschriften nicht oder nur sehr eingeschränkt angeordnet werden: § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt, dass Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden dürfen. Nur dann, wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.2 Höhe der Abfindung

Oft wird in der Praxis die Höhe der Abfindung mit einem halben Bruttomonatsgehalt des AN pro Beschäftigungsjahr vereinbart.[1] Diese Formel ist inzwischen in § 1a Abs. 2 Satz 1 KSchG aufgenommen worden. Will man Auflösungsverträge mit einer größeren Anzahl von AN schließen, sollte man auf eine nachvollziehbare einheitliche Festsetzung von Abfindungen achten. Das BAG[2] wendet...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.15 Checkliste für Auflösungs-/Abwicklungsverträge

1. Zulässigkeit des Auflösungsvertrags: kein besonderes Abschlussverbot. 2. Form: schriftlich, § 623 BGB, beim Auflösungsvertrag zwingend, beim Abwicklungsvertrag dringend zu empfehlen. 3. Beendigungszeitpunkt: wegen Arbeitslosengeld nach Möglichkeit ordentliche Kündigungsfrist. 4. Beendigungsart: beim Abwicklungsvertrag schon deshalb erforderlich, weil außerhalb des Vertrags l...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der keiner weiter...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / 3. Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 59 Der Arbeitgeber muss den Teilzeitbeschäftigten bei der Stellenbesetzung nicht bevorzugen, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen, § 9 S. 1 Nr. 3 TzBfG n.F. Rz. 60 Haben also zwei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer den Wunsch nach Verlängerung ihrer Arbeitszeit und sind beide für denselben freien Arbeitsplatz geeignet, kann der ...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 5 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX steht schwerbehinderten Arbeitnehmern zu. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX ist ein Mensch schwerbehindert, wenn bei ihm ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und er seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX hat. Di...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / II. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 25 Zur Durchsetzung des Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit kommt grundsätzlich auch eine einstweilige Verfügung in Betracht. Wie im Rahmen des § 8 TzBfG handelt es sich im Ergebnis um eine Befriedigungsverfügung, da für die abgelaufenen Monate der durch die einstweilige Verfügung erreichte Status nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.[14] Deshalb wird stets im...mehr

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§ 25 Umlagen U1 und U2, Loh... / B. Voraussetzungen der Umlage

Rz. 2 Die Voraussetzungen der Teilnahme am Umlageverfahren ergeben sich nunmehr aus § 1 Abs. 1 und 2 AAG. Hiernach nehmen am Ausgleichsverfahren bei Schwangerschaft/Mutterschaft (U2) alle Arbeitgeber – unabhängig von ihrer Betriebsgröße – teil. Von der Teilnahme am Ausgleichsverfahren sind lediglich die öffentlich-rechtlichen ­Arbeitgeber (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeind...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / IV. "Umlageversicherung" nach dem AAG

Rz. 23 Arbeitgeber i.S.d. § 1 Abs. 1 AAG und damit ggf. ausgleichsberechtigt ist auch, wer im Haushalt Arbeitnehmer (Haushaltshilfen) beschäftigt.[10] Rz. 24 Das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) ist für alle Arbeitgeber vorgesehen, die im Vorjahr des zu beurteilenden Kalenderjahres für mindestens acht Kalendermonate nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt hatten. Bei ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 69 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 70 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß ist eine Tarifbestimmung, die wie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten / 2.3 Höhe der Fahrkosten (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 steht unter der Prämisse, dass der Auszubildende keine Erstattung der angefallenen Kosten von dritter Seite, z. B. durch seinen Ausbildungsbetrieb, erhält (allg. Meinung, vgl. Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 63 Rz. 28). Soweit ein Dritter nur Teile der Fahrkosten übernimmt, sind diese auf den Bedarf anrechnen. Nach Abs. 3 werden die Fahrkosten in Höhe d...mehr

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Sauer, SGB III § 48 Berufso... / 2.2 Sozialpädagogischer Förderbedarf/schwerbehinderte Schüler (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 sollen die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und von schwerbehinderten Schülern bei der Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Regelung berücksichtigt nunmehr ausdrücklich junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und schwerbehinderte junge Menschen an allgemeinbildenden Schulen (hierzu gehör...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Schwerbehinderung

Rz. 174 Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind besonders schutzbedürftig. Aus diesem Grund bedarf jede Kündigung der Zustimmung des Integrationsamtes. Der Begriff der Schwerbehinderung ist in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG nicht eigenständig definiert. Er knüpft aber erkennbar an § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX an.[311] Danach ist auch im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 KSchG eine besondere Ersc...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 7. Sozialzuschläge

Rz. 203 Formulierungsbeispiel Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zur Abfindungsformel einen Zuschlag in Höhe von […] EUR je unterhaltsberechtigtem Kind. Schwerbehinderte und gem. § 151 SGB IX gleichgestellte Arbeitnehmer erhalten einen Zuschlag in Höhe von […] EUR multipliziert mit dem Grad der Behinderung als zusätzliche Abfindung.mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 2. Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung

Rz. 105 Gem. § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig und umfassend in allen Angelegenheiten zu unterrichten, die den einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die Gruppe von Schwerbehinderten im Betrieb berührten. Diese Vorschrift begründet eine informationelle Allzuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung und...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Von der Sozialauswahl generell auszunehmende Arbeitnehmer

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ff) Ermittlung der Auswahlgesichtspunkte

Rz. 179 Ob zur Ermittlung der Kriterien der Sozialauswahl, somit auch der Unterhaltspflichten, der Arbeitgeber Erkundigungen anstellen muss oder sich auf die Angaben auf Lohnsteuerkarte verlassen darf, ist streitig. Da § 1 Abs. 3 KSchG erfordert, dass der Arbeitgeber die genannten Kriterien der Sozialauswahl zugrunde legt und es z.B. auch auf die Höhe der Unterhaltsleistungen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Forderungen aus Arbeitsverhältnissen

Rn 59 Als weiteres Kriterium zum zwingenden Ausschluss von dem Verbraucherinsolvenzverfahren nennt § 304 Abs. 1 Satz 2 das Bestehen von "Forderungen aus Arbeitsverhältnissen". Der Gesetzesbegründung lässt sich die Erwartung entnehmen, dass bei einem typischen Verbraucher solche Verbindlichkeiten nicht existieren.[98] Rn 60 Der Begriff der "Forderungen aus Arbeitsverhältnissen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438. Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft. ADHS-Erkrankung (...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.1.1 Leistungsvoraussetzungen, Personenkreis

Rz. 3 Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt erhalten nach Abs. 1 behinderte Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb i. S. d. § 215 oder Berufsvorbereitung, eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung, eine berufliche Anpassung und Weite...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.1.2 Ziel der Leistungen

Rz. 5 Abs. 2 regelt die Zielsetzungen der Leistungen. Die Leistungen sind gerichtet auf Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung des behinderten Menschen entsprechenden Beschäftigung, Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 117 – ET: 04/2019 Aufwendungen für die Haltung eines privaten Kraftfahrzeugs gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung (vgl § 12 Nr 1 EStG). Von diesem Prinzip gibt es aber bedeutsame Ausnahmen. Rz. 2 Stand: EL 117 – ET: 04/2019 Werbungskosten:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Ermittlung des steuerlich abziehbaren Kostenanteils

Rz. 25 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Wird das Kfz beruflich und privat genutzt, so sind die Gesamtkosten (> Rz 4 ff) im Verhältnis der privaten und beruflichen Benutzung aufzuteilen (> R 9.5 Abs 1 Satz 3 LStR). Die auf die private Nutzung des Kfz entfallenden Kosten sind keine WK, weil sie nicht beruflich veranlasst sind. Wegen der Beschränkung des WK-Abzugs für die Wege zwisch...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.3 Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse

Rz. 37 Abs. 2 Satz 2 greift die besondere Situation von behinderten und schwerbehinderten Menschen auf. Als behindert sind Menschen anzusehen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit lä...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Agentur für Arbeit dazu, im Einzelfall eine Potenzialanalyse mit ausbildungsuchenden und arbeitsuchenden Personen durchzuführen. § 15 Abs. 1 Satz 1 enthält eine entsprechende Soll-Vorschrift für den Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Potenzialanalyse im Rahmen der Arbeitsförderung ist unverzüglich nach der Meldung durchzuführ...mehr

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AGS 04/2019, Regelstreitwer... / 1 Aus den Gründen

Der Bevollmächtigte des Klägers wendet sich gegen die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 5.000,00 EUR im Beschluss des VG im Hinblick auf die Klage seines Mandanten gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Er verfolgt mit seiner Beschwerde, der das VG nicht abgeholfen hat, die Festset...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 614 Zum 1.7.2001 ist das frühere Schwerbehindertengesetz durch das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX)[617] ersetzt worden, nachdem bereits das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) vom 29.9.2000[618] mit Wirkung zum 1.10.2000 erhebliche Neuregelungen gebracht hatte. Danach hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Förderung der Aus...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / c) Besonderheiten bei krankheitsbedingten Kündigungen

Rz. 637 Bei der personenbedingten Kündigung von Behinderten wegen Krankheit oder wegen krankheits-/behinderungsbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit ist zu beachten, dass im Rahmen des Zustimmungsverfahrens zur Kündigung besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten zur Integration und zur Kündigungsprävention nachgekommen ist. Rz. 638 ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Sonderkündigungsschutz

Rz. 617 Der schwerbehinderte Mensch bzw. der gem. § 2 Abs. 3 SGB IX (= § 2 SchwbG a.F.) gleichgestellte behinderte Mensch genießt einen besonderen Kündigungsschutz, indem die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gem. § 85 SGB IX (= § 15 SchwbG a.F.) der vorherigen Zustimmung des sog. Integrationsamtes (= Hauptfürsor­gestelle a.F.) bedarf. Rz. 618 Hinweis D...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 26 Transfer-, Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsgesellschaften haben zwischenzeitlich erhebliche wirtschaftliche Bedeutung als Gestaltungselement bei Unternehmenskrisen, -insolvenzen und -umstrukturierungen erlangt. Statt (unmittelbarer) Arbeitslosigkeit wird den Arbeitnehmern eine am Arbeitsmarkt orientierte Beschäftigung angeboten. Derartige Beschäftigungsgesellschaf...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / d) Geltendmachung und Verwirkung

Rz. 642 Das BAG hat die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX a.F. geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen beurteilt.[625] Danach musste der Arbeitnehmer, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz nach § 85 SGB IX a.F. erhalten wollte, nach Zugang der K...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Feststellung der Sozialdaten nach früherem Recht

Rz. 422 Nach der vom 1.10.1996 bis zum 31.12.1998 geltenden Regelung kam es praktisch lediglich auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die etwaigen Unterhaltspflichten an. Rz. 423 Seit dem 1.1.1999 waren diese drei Gesichtspunkte lediglich Hauptkriterien für die soziale Auswahl; es kamen aber ergänzend auch wieder andere Zusatzkriterien hinzu, wie etwa w...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / b) Entscheidung des Integrationsamtes

Rz. 627 Das für den Sitz des Beschäftigungsbetriebes zuständige Integrationsamt soll die Entscheidung, falls erforderlich aufgrund mündlicher Verhandlung, innerhalb eines Monats vom Tag des Eingangs des Zustimmungsantrags an treffen (§ 90 Abs. 2a SGB IX). Rz. 628 Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen beantragt...mehr