Fachbeiträge & Kommentare zu Selbständigkeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.4.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 20 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 8 Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist. Na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3.3 Hinzuverdienst ab 1.1.2023

Rz. 11 Durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde § 34 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Versicherte können nunmehr neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) uneingeschränkt hinzuverdienen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt (§ 14 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 237a wurde durch Art. 1 Nr. 27, Art. 12 Abs. 1 des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VI eingefügt. Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen und die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Rente. Durch Art. 1 Nr. 76 RRG 1999 v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 31 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5 Rentenrechtliche Auswirkungen von Erwerbstätigkeit neben Altersrentenbezug

Rz. 20 Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) hat nach den Vorschriften des SGB VI versicherungs-, beitrags- und leistungsrechtliche Auswirkungen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Erwerbstätigkeit vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eines V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 14 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.3 Schutzfristen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Zeiten, in denen Versicherte wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, sind nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 grundsätzlich als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt für Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres und nach Voll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.1 Regelfall

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift ist die Berechnungsgrundlage des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (§§ 14, 15 SGB IV) der Versicherten in den 12 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Versicherten im Jahr vor dem Versicherungsfall lückenlos Entgelt bezogen haben. Rz. 4 Arbeitsentgelte s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.6 Schulische Ausbildung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 43 Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung sowie Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach Vollendung des 17. Lebensjahres sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis zu einer Höchstdauer von 8 3Jahren als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anzuerkennen. Dies gilt mit Wirkung zum 1.1.1997 (Inkrafttreten des WFG v. 25.9.1996, BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.4 Rentenrechtliche Auswirkungen von Erwerbstätigkeit neben Altersrentenbezug

Rz. 19 Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) hat nach den Vorschriften des SGB VI versicherungs-, beitrags- und leistungsrechtliche Auswirkungen; dabei ist zu unterscheiden, ob die Erwerbstätigkeit vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eines Versicherten ausgeübt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.6 Hinzuverdienst

Rz. 18 Eine Altersrente für Frauen (§ 237a) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3).[1] Die in § 34 Abs. 2 und (i. d. F. bis 31.12.2022...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.3 Berücksichtigung des Ereignismonats

Rz. 9 Ist für den Beginn oder das Ende eines Zeitraums ein bestimmtes Ereignis maßgebend, ist auch der Kalendermonat, in den das Ereignis fällt nach Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigen. So beginnt z. B. eine Ausbildungsanrechnungszeit gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 mit dem Tag nach Vollendung des 17. Lebensjahres eines Versicherten. Bei Versicherten, die im Laufe eines Kalender...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6 Rentenrechtliche Auswirkungen von Erwerbstätigkeit neben Altersrentenbezug

Rz. 30a Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) hat nach den Vorschriften des SGB VI versicherungs-, beitrags- und leistungsrechtliche Auswirkungen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Erwerbstätigkeit vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eines Versicherten ausge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.3 Hinzuverdienst ab 1.1.2023

Rz. 30 Durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde § 34 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Versicherte können nunmehr neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen uneingeschränkt hinzuverdienen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) aus a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.6 Hinzuverdienst

Rz. 21 Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237) kann grundsätzlich sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters der Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. zu § 34 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.5 Rentenrechtliche Auswirkungen von Erwerbstätigkeit neben Altersrentenbezug

Rz. 13 Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) hat nach den Vorschriften des SGB VI versicherungs-, beitrags- und leistungsrechtliche Auswirkungen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Erwerbstätigkeit vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eines Versicherten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.3 Schwerbehinderung, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedingt nach der Übergangsregelung des § 236a u. a., dass ein Versicherter bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt oder in den Fällen des § 236a Abs. 3 berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht (§ 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 i. d. F. bis 31...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Maßgeblich für den Jahresarbeitsverdienst (JAV) kraft Satzung ist § 83. Danach ist Basis des festzulegenden JAV § 85. Die Regelung bestimmt sowohl den Mindest-JAV (Abs. 1) als auch Höchst-JAV (Abs. 2). Für beide ist die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV heranzuziehen. Die Bezugsgröße liegt 2023 für die alten Bundesländer bei 40.740,00 EUR jährlich (3.395,00 EUR monatlich). ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3 Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit oder eines versicherten Wehr-/Zivildienstes/Wehrdienstverhältnisses besonderer Art (Abs. 2)

Rz. 57 Nach Abs. 2 Satz 1 liegen Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, eines Bezugs von Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a) vor Vollen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.2 Krankheit nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a)

Rz. 16 Neben Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, können auch Krankheitszeiten, die vor Eintritt in das Erwerbsleben von Versicherten zurückgelegt worden sind, als Anrechnungszeiten anerkannt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a vorliegen. Der Anrechnungszeitentatbestand gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a wurde durch das AVmEG v. 21.3.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.7 Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen

Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Rz. 18 Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld nach den Vorschriften des AFG hatte die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1.1.1983 bis 31.12.1991 gemäß § 1385a RVO, § 112a AVG, 130a RKG Beiträge für Anrechnungszeiten zu zahlen. Die Leistungsbezieher selbst waren nicht an de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3.1 Hinzuverdienstregelungen bis 30.6.2017

Rz. 9 Versicherte hatten nach dem bis zum 30.6.2017 geltenden Recht die Möglichkeit, Altersrenten in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der Vollrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 1 und 2 i. d. F. bis 30.6.2017). Der Monatsbetrag einer Teilrente wurde hierbei aus dem Teil der Summe aller Entgeltpunkte ermittelt, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.11 Mindestdauer von einem Kalendermonat

Rz. 28 Voraussetzung für die Anerkennung bestimmter vor dem 1.1.1992 liegender Anrechnungszeiten-Tatsachen als Anrechnungszeit ist entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Ausfallzeitenrecht, dass diese mindestens einen Kalendermonat angedauert haben. Die Mindestdauer von einem Kalendermonat gilt für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der medizinischen Rehabilitation oder de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.5 Rentenbezugszeiten ohne Zurechnungszeit

Rz. 14 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht konnte eine Zurechnungszeit (bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres eines Versicherten) bei Berechnung von Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder von Erziehungsrenten nur berücksichtigt werden, wenn ein Versicherter mindestens eine der folgenden Anrechnungsvoraussetzungen nachweisen konnte: 36 Kalendermonate mit P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.4 Aufteilung von Arbeitsentgelten bei beruflicher Ausbildung

Rz. 7 Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine berufliche Ausbildung gelten gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 als beitragsgeminderte Zeiten. Dies hat zur Folge, dass für sie bei der Rentenberechnung zunächst gemäß § 70 Abs. 1 Entgeltpunkte für Beitragszeiten zu ermitteln sind. Als beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 3 Satz 2 erhalten sie gemäß § 71 Ab s. 2 darüber hinaus einen Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 237 Abs. 1 regelt im Einzelnen die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Ergänzend zu § 237 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) bestimmt Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 der Vorschrift, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit bei älteren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann auf die für e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem bis zum 31.12.2022 geltenden Recht konnte eine Altersrente ebenfalls als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch genommen werden (§ 42 Abs. 1). Gemäß § 34 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2022) bestand ein Anspruch auf Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 EUR nicht überschritten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.1 Hinzuverdienstregelungen bis zum 30.6.2017

Rz. 28 Versicherte hatten nach dem bis zum 30.6.2017 geltenden Hinzuverdienstrecht die Möglichkeit, Altersrenten in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der Vollrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 1 und 2 i. d. F. bis 30.6.2017). Dieses Dispositionsrecht ermöglichte ihnen einerseits einen gleitenden Übergang vom Erw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.1 Rechtsfolgen des Dispositionsrechts

Rz. 5 Das in Abs. 1 enthaltene Dispositionsrecht, eine Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch zu nehmen, steht allen Versicherten vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu, wenn sie die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente (§§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238) erfüllen. Rz. 6 Die Höhe einer Teilrente muss nach dem Wortlaut des Abs. 1 "mindesten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 252 sind unter anderem die Voraussetzungen für die Anerkennung der bis zum 31.12.1991 zurückgelegten Anrechnungszeiten geregelt. Die Vorschrift führte zunächst im Wesentlichen das für Ausfallzeiten bis zum 31.12.1991 in der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltende Recht fort. Dem Grundsatz des § 228 folgend, enthält die Vorschrift für die A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.3 Sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsentgeltbegriff

Rz. 12 Der für die Beitragsbemessung geltende Begriff des Arbeitsentgelts ist für den Bereich der Sozialversicherung eigenständig geregelt, damit keine Bindung an die arbeitsrechtliche Beurteilung und Ausgestaltung der Vergütungsregelung stattfinden muss. Vielmehr sind im Sozialversicherungsrecht ebenso wie im Steuerrecht, die tatsächlichen Verhältnisse vorrangig maßgeblich....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Peters-Lange, Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge, NZA 1995 S. 657. Kauke, Beiträge aus fiktiven Entgeltzahlungen, Die Beiträge 2001 S. 577. Klose, Tarifliche Ausschlussfristen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.1 Kündigungsrecht bei Eintritt von Pflegeversicherungspflicht (Satz 1)

Rz. 10 Mit der Einräumung eines außerordentlichen Kündigungsrechts wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der private Pflegeversicherungsvertrag trotz gesetzlich angeordneter Abschlusspflicht (vgl. § 23 und Komm. dort) und Kontrahierungszwangs seitens des Versicherungsunternehmens (vgl. § 110 und Komm. dort) erst und nur durch eine privatrechtliche Vereinbarung zustande k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.3 Versicherungsfreiheit oder fehlende Versicherungspflicht

Rz. 18 Voraussetzung für die pauschale Beitragspflicht des Arbeitgebers ist zudem, dass die Versicherten in dieser geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind. Diese weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erscheinen zusätzlich zu der Voraussetzung der Geringfügigkeit der Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und der gesetzlichen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.3 Beziehungen zwischen Körperschaft und Anteilseigner

Rz. 15 Die Körperschaft ist ein eigenständiges Steuerrechtssubjekt, das von dem Anteilseigner zu unterscheiden ist. Dies ist eine systematisch notwendige Folge der zivilrechtlichen Selbstständigkeit der Körperschaft, unabhängig davon, ob sie juristische Person ist oder nicht. Das Steuerrecht folgt insoweit dieser legislatorischen Wertungsentscheidung. Es nimmt die zivilrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3.2 Strafrechtliche Wirkungen

Rz. 7 Das mit der Einleitungsmaßnahme begonnene strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist ein in Bezug auf das Besteuerungsverfahren, aus dem es möglicherweise entstanden ist (Rz. 1a), rechtlich selbstständiges Verfahren. Beide Verfahren sind grundsätzlich voneinander unabhängig und werden nach ihren eigenen Verfahrensregeln geführt.[1] Diese rechtliche Selbstständigkeit beid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.3 Betriebssteuer

Rz. 86 Der Gedanke einer Betriebssteuer ist besonders in den ersten Jahren nach der Währungsreform eingehend erörtert worden. Ein im Jahr 1948 eingesetzter "Betriebssteuer-Ausschuss" hat drei Modelle aufgezeigt (vgl. StuW 1949, 929ff.). Ein Modell sah vor, die Doppelbelastung für Körperschaftsgewinne auf alle betrieblichen Gewinne auszudehnen, auch soweit sie von Einzelunter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Entwurf des PflegeVG (BT-Drs. 12/5262 S. 15/16, dort in § 18 Abs. 1 Nr. 4, 20 und 22) war nur für einen Teil des (jetzt) von § 21 erfassten Personenkreises eine Pflegeversicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung vorgesehen, dies zudem nur dann, wenn auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Im Gesetzgebungsverfahren wurde d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.1 Beitragstragung für Beschäftigte aus Arbeitsentgelt

Rz. 6 Die Vorschrift betrifft allein die Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung, die für versicherungspflichtig Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 aus dem Arbeitsentgelt (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV) zu entrichten sind. Vorausgesetzt wird somit die Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der gegen Entgelt Beschäftigten. Soweit es in Fällen der Zusammen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.1 Ausgleich bei positiven Einkünften

Rz. 146 Positive Einkünfte aus einer Steuererstattung sind im Innenverhältnis nach § 426 BGB auszugleichen. Der Ausgleich zu gleichen Teilen scheitert jedoch in der Regel am Vorliegen einer anderweitigen Bestimmung. Diese kann in einer ausdrücklichen oder stillschweigend geschlossenen Vereinbarung bestehen. Sie kann sich aber auch insbesondere durch ständige Übung während de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 34 Lohnbuchführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten der Lohnbuchführung dienen der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug (§§ 41–41c EStG, § 7 LStDV) und der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge. Sie werden mit einer Betrags-Rahmengebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vergütet. Als Abrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 10 Datenschutzbeauftragter extern

Rz. 8b Mit dem Inkrafttreten der Datenrechts-Grundverordnung (DSGVO) am 25. 05. 2018 wurden die Bestimmungen des Datenschutzrechts erheblich verschärft mit der Folge, dass an die betroffenen Anwender umfangreiche Organisationsanforderungen gestellt werden. Steuerberater/innen, die die datenschutzrechtlichen Vorgaben in der eigenen Praxis bereits umgesetzt haben und dadurch e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Zu Absatz 1

Rz. 11 Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden erhält der StB eine Geschäftsgebühr nach der Tabelle E in einem Rahmen von 5/10 bis 25/10. Wann eine Geschäftsgebühr entsteht vgl. Rz. 2 f. Mit der Geschäftsgebühr sind alle Tätigkeiten des Rechtsbehelfsverfahrens abgedeckt. Darunter fallen auch die Tätigkeiten, die vor der Änderung der StBGebV (jetz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranl...mehr