Fachbeiträge & Kommentare zu Selbständigkeit

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AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 2. Folgen der Abgrenzung

Dieser Unterschied hat auch gebührenrechtliche Konsequenzen: Bei einer Verbindung nach den §§ 2 ff. StPO (s. oben III., 1.) liegt nach der Verbindung auch nur noch eine gebührenrechtliche Angelegenheit vor, mit der Folge, dass nur noch in dieser einen Angelegenheit Gebühren entstehen können. Bei den lediglich zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung verbundenen Sachen (§ 237 St...mehr

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AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 2. Beispiele

Beispiel 1 Dem Beschuldigten B wird im Verfahren 1 Fahren ohne Fahrerlaubnis und im Verfahren 2 ein Kfz-Diebstahl zur Last gelegt. B wird in beiden Verfahren von Rechtsanwalt R verteidigt. Es kommt jeweils zur Anklage beim AG. Der Amtsrichter beschließt nun, die beiden Verfahren zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung gem. § 237 StPO zu verbinden und bestimmt in beiden Verfahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung, Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Inhalt und Bedeutung Durch die Festsetzung und Erhebung von Vorauszahlungen soll ein sicherer und gleichmäßiger Eingang der ESt erreicht werden (BFH BStBl II 2011, 607). Ferner wird die Liquiditätsbelastung der Bezieher nicht steuerabzugspflichtiger Einkünfte derjenigen StPfl angenähert, die dem Quellensteuerabzug durch LSt oder KapSt unterlie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außer Ansatz bleibende Beträge (§ 37 Abs 3 S 4–12 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In weitgehender Parallele zu den Regeln über die Eintragung auf der LSt-Karte (aber s Rn 56 aE) werden bestimmte Besteuerungsmerkmale von der Berücksichtigung der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufwendungen: Rn. 56 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnlich...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / bb) FG Münster vom 24.11.2021

Der vom FG Münster vertretene Hauptzweckansatz hat im Vergleich dazu sowohl einen anderen Bezugspunkt als auch eine unterschiedliche Funktion. Bezugspunkt ist nicht das einzelne Wirtschaftsgut, sondern die Tätigkeit der Gesellschaft, an der Anteile übergehen, insgesamt. Funktion ist nicht die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen, sondern die Frage der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Es gibt keine allgemeine Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen und die Anpassung (s Rn 45). Die Voraus...mehr

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zfs 10/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Für den geltend gemachten Schaden besteht nach dem Versicherungsvertrag keine Deckung; insbesondere fehlt es am Nachweis eines Versicherungsfalles der "unbenannten Gefahr" in versicherter Zeit und überdies ist der geltend gemachte Schaden als Schaden durch "Verseuchung" nicht gedeckt. Eine Regulierungszusage durch den Zeugen R. nach ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Voraussetzung für die Anwendung von Teileinkünfteverfahren bzw. § 32 d EStG (Satz 2)

„ 2 § 20 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt; ...” Rz. 361 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen Einkunftsarten. Leistungen der Familienstiftung an den Berechtigten gehören bei diesem nur nach Maßgabe des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (§ 20 Abs. 8 EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vorrangig zählen sie zu den Gewinneinkünften bzw. den Einkünften aus V...mehr

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Unternehmensgewinne – ABC I... / 1 Systematische Einordnung

Bei Unternehmensgewinnen handelt es sich um eine der im OECD-MA aufgeführten Einkunftsarten. Systematisch wird dadurch die Einschränkung eines ggf. innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechts durch ein DBA vorgenommen. Zu den Unternehmensgewinnen rechnen auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Ergänzt werden die Regelungen um die Normierung eines Maßstabs für die in...mehr

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Unternehmensgewinne – ABC I... / 3 Praxisfragen

Systematisch stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn Einkünfte sowohl unter den Anwendungsbereich des Art. 7 OECD-MA als auch unter den eines anderen Artikels des DBA fallen. Erfüllen Einkünfte die Voraussetzungen einer anderen Einkunftsart des Abkommens, gehören sie zu dieser anderen Einkunftsart und nicht zu den Unternehmensgewinnen i. S. v. Art. 7 OECD-MA.[1] Di...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.3 Befreiung von der Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger

Rz. 7 Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) sowie durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 2) werden die Selbständigen von der Rentenversicherung erfasst, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Pflegeversicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.4.1995 neu gefasst. Das Gesetz zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) ergänzte die Norm um die Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.8 Geringfügig Beschäftigte (Abs. 6)

Rz. 23 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen und selbständige Tätigkeiten (§ 8 i. V. m. § 5 Abs. 2) mit Wirkung zum 1.4.2003 grundsätzlich neu gestaltet. Die Anpassung von Abs. 6 zum 1.1.2013 wurde damit begründet, dass es sich um eine redaktionelle Änderung wegen der Änderung von § 5 Abs. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.2 Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen (Abs. 1)

Rz. 9 Bis zum 31.12.1991 unterlagen selbständig tätige Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen der Versicherungspflicht, wenn sie in ihrem Betrieb keine Angestellten beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 6 AVG). Die Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeiter beeinflusste die Versicherungspflicht dagegen nicht. Seit 1.1.1992 steht jegliche mehr als geringfügige Beschäftigung eines A...mehr

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Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit

Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Als Auffangregelung wird in § 230 Abs. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 231a Befre... / 2.2 Umfang

Rz. 3 Die einmal erlangte Befreiung von der Versicherungspflicht bewirkte nach § 20 SVG eine generelle Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. § 231a erfasst jedoch nur die Versicherungspflicht für eine Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Wehrdienstleistung, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Befreiung noch vorliegen; nicht jedoch die Versicherungsp...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 4.1 Erforderliche Abgrenzung zwischen Aus- und Fortbildung

Hat jemand eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, ist jede weitere Berufsausbildung – also auch ein Studium – als Fortbildung einzustufen. Voraussetzung ist allerdings, dass die erstmalige Berufsausbildung bei vollzeitiger Ausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang mit einer Mindestdauer von 12 Monaten stattgefunden hat und ggf. eine Abschlussprüfung erfolgte. E...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.1 Fortbestand der Befreiung von der Versicherungspflicht vom 31.12.1991

Rz. 2 Die Regelung des § 231 Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere für am 31.12.1991 von der Versicherungspflicht befreite Angestellte (Art. 2 § 1 AnVNG, Art. 2 § 1 KnVNG), freiberuflich tätige Hebammen (Art. 2 § 1c AnVNG), selbständig tätige Handwerker (§ 7 HwVG), Ehegattenarbeitnehmer (Art. 2 § 1 Abs. 1 des 2. RVÄndG), Personen, die aufgrund einer Gleichstellung des Arbeitgebers mit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.4 Selbstständige Lehrer und vergleichbare Selbstständige

Rz. 15 Abs. 6 verschafft den Personen, die am Stichtag (31.12.1998) eine nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und § 229a Abs. 1 versicherungspflichtig selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben, in bestimmten (Härte)Fällen eine befristete Befreiungsmöglichkeit; denn in der irrigen Annahme, nicht versicherungspflichtig zu sein, haben die o. g. Personen in der Vergangenheit häufig keine B...mehr

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Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.3 Befreiung von der Versicherungspflicht

Rz. 17 Die über den 31.12.1991 hinaus versicherungspflichtigen Versorgungsbezieher können sich nach Abs. 3 Satz 2 unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 Nr. 2 und 3 von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung, die sich auf jede Beschäftigung und jede selbständige Tätigkeit bezieht, begann bei einer Antragstellung bis zum 31.3.1992 am 1.1.1992 und begi...mehr

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Jansen, SGB VI § 231a Befre... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift trifft eine Übergangsregelung für Selbständige im Beitrittsgebiet, die sich nach Maßgabe des § 20 SVG von der Versicherungspflicht befreit haben lassen. Sie stellt eine Ausnahmeregelung zu §§ 1 und 2 sowie eine Erweiterung zu § 231 dar. Die Vorschrift hat immer noch Bedeutung für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht, obwohl es den Anschein hat...mehr

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Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.6 Sozialleistungsbezieher (Abs. 4)

Rz. 18 Mit Wirkung zum 1.1.1996 wurde durch Einfügung des § 4 Abs. 3a rechtlich klargestellt, dass Personen, die in jeder Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, von einer Antragspflichtversicherung nach § 4 Abs. 3 wegen des Bezugs einer der in § 3 Satz 1 Nr. 3 genannten Sozialleistungen ausgeschlossen blei...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.2 Fortbestand sowie Sonderrecht zur Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 4 Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die aufgrund eines bis zum 31.12.1995 gestellten Antrags noch vor dem 1.1.1996 wirksam wurde, bleibt nach Abs. 2 auch dann über den 31.12.1995 bestehen, wenn die Voraussetzungen in der Grundnorm nach der ab 1.1.1996 geltenden Fassung nicht mehr erfüllt werden (z. B. Bauingenieure in Bayern). Dies...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.1 Bezugsgröße (Ost)

Rz. 2 Bei der Bezugsgröße handelt es sich nach § 18 Abs. 1 SGB IV um das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Rz. 3 Der Wert der Bezugsgröße wird für das bisherige Bundesgebiet für eine Übergangszeit (bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die einzelnen Absätze des § 229 ergänzen die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsfreiheit (§§ 1, 2, 4 und 5). Folgender Personenkreis ist von den Regelungen betroffen: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1a), selbständige Lehrer, Erzieher oder Pflegepersonen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), selbständige Handwerker (Abs...mehr

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Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund eines Tarifvertrags

Leitsatz 1. Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei. 2. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Normenkette § 3 Nr. 1 Buchst. d, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, ...mehr

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Zurechnung des Mehrgewinns bei einer Mitunternehmerschaft aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

Leitsatz 1. Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen ­Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekomme...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Der Erwerbstatbestand des § 3 ErbStG wird durch die §§ 4, 5 und 6 ErbStG ergänzt. Bei § 4 ErbStG geht es um die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der fortgesetzten Gütergemeinschaften[1] beim Tod eines Ehegatten (§ 4 ErbStG Rz. 10 ff.). § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG regelt für den Fall der Beendigung des Güterstands durch Tod eines Ehegatten einen Freibetrag, der sich an e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11 Testamentsvollstreckung

Rz. 268 Bei der Testamentsvollstreckung bleibt der Erbe zwar Rechtsträger, doch fehlt ihm die Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände, die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegen.[1] Gewöhnlich besteht die Aufgabe des Testamentsvollstreckers in der Abwicklungsvollstreckung. Doch kann der Erblasser abweichend auch als sog. Dauervollstreckung anordnen, d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.2 Auflösung und Liquidation

Rz. 155 Wenn eine Personengesellschaft im Fall des Todes eines Gesellschafters aufgelöst wird[1], fällt die Beteiligung des verstorbenen Gesellschafters in die Zuständigkeit des Erben bzw. der gesamthänderisch verbundenen Erbengemeinschaft.[2] Dem ist auch erbschaftsteuerrechtlich dadurch Rechnung zu tragen, dass für die Beteiligung an der zu beendenden Personengesellschaft ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzung

Rn. 113 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Sowohl beim Unterordnungs- als auch Gleichordnungskonzern müssen rechtlich selbständige UN unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sein. Somit sind Konzern-UN durch drei Merkmale gekennzeichnet: Zusammenfassung, rechtliche Selbständigkeit und einheitliche Leitung, wobei der einheitlichen Leitung die größte Bedeutung zukommt. Rn. 114 Stand: EL...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abhängige und herrschende Unternehmen

Rn. 24 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Abhängige UN sind rechtlich selbständige UN, auf die ein anderes UN einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (vgl. § 17 AktG). Abhängigkeit liegt vor, wenn das abhängige UN aus seiner Perspektive dem gesellschaftsrechtlich vermittelten Einfluss des herrschenden UN ausgesetzt ist. Das "Beherrschungspotenzial ist entscheidend" (AktG-GroßKomm....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Widerlegbare Vermutung

Rn. 127 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Von einem abhängigen UN in einem faktischen Konzern wird vermutet, dass es mit dem herrschenden UN einen Konzern bildet (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG). Diese Vermutung ist – ebenso wie die Abhängigkeitsvermutung nach § 17 Abs. 2 AktG – widerlegbar. Dazu muss der Nachweis erbracht werden, dass trotz des herrschenden Einflusses keine Zusammenf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Umfang der einheitlichen Leitung

Rn. 117 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der enge Konzernbegriff orientiert sich an der wirtschaftswissenschaftlichen Betrachtung des Konzerns als einheitliches UN (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 106). Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn die Konzernspitze die wesentlichen unternehmerischen Leitungsfunktionen in wichtigen Bereichen der UN-Politik wahrnimmt, d. h. "für die z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 103 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Werden mehrere UN unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, bilden sie einen Konzern. In § 18 AktG werden zwei Arten des Konzerns definiert, für die sich die Bezeichnungen "Unterordnungskonzern" und "Gleichordnungskonzern" eingebürgert haben. Der typische und in praxi vorwiegend anzutreffende Fall ist der Unterordnungskonzern, bei dem ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.2.3 Einschränkende Regelung für selbständig Tätige

Rz. 11 Nach Satz 2 der Vorschrift können Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für Zeiten einer mehr als geringfügigen selbständigen Tätigkeit nur angerechnet werden, soweit diese Zeiten auch Pflichtbeitragszeiten sind. Selbständig Tätige sollen von den rentenrechtlichen Vorteilen einer Berücksichtigungszeit nach dem Willen des Gesetzgebers nur profitieren, wenn sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 2.1 Gleichstellung von Pflichtbeitragszeiten

Rz. 3 Den Bundesgebiets-Beitragszeiten werden die in § 271 Satz 1 Nr. 1 genannten Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt, für die vor dem 9.5.1945 nach Reichsrecht Beiträge gezahlt worden sind, soweit ihnen eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Inland (also im heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) zugrunde liegt. Von der Gleichstellung werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 1 Begünstigter Personenkreis

Unbeschränkt Steuerpflichtigen, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit[1] oder aus einer Arbeitnehmertätigkeit erzielen, erhalten eine steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP) i. H. v. 300 EUR.[2] Der Anspruch auf die EPP entsteht zum 1.9.2022, wenn die beiden Voraussetzungen "unbeschränkte Steuerpflicht" und "Einnahmen aus selbsts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 3 Festsetzung bei der Einkommensteuerveranlagung

Wird für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben, prüft das Finanzamt automatisch, ob ein Anspruch auf die EPP besteht. Auch Arbeitnehmer, die ihre EPP nicht im Lohnsteuerverfahren über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Wenn der Arbeitgeber die EPP nicht auszahlt, können Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.7 Gleichbehandlung von Reichsgebiets-Beitragszeiten mit Beitragszeiten nach dem FRG

Rz. 22 Nach § 272 Abs. 3 Satz 1 gehören zu den Entgeltpunkten von Berechtigten i. S. d. § 272 Abs. 1 Satz 1 auch Entgeltpunkte für Reichsgebiets-Beitragszeiten. Insoweit werden diese Reichsgebiets-Beitragszeiten den Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz gleichgestellt. Von § 272 Abs. 3 Satz 1 werden allerdings ausschließlich Reichsgebiets-Beitragszeiten erfasst, die nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 113 regelt, welche auf Bundesgebiets-Beitragszeiten beruhenden persönlichen Entgeltpunkte als Grundlage für die Berechnung von Renten an Berechtigte im Ausland zu berücksichtigen sind. Dabei sind nach § 113 Abs. 1 Satz 2 als Bundesgebiets-Beitragszeiten grundsätzlich Zeiten anzuerkennen, für die nach dem 8.5.1945 Beiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Darübe...mehr

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Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.3 Private Nutzung durch Unternehmer und Überlassung zu privaten Zwecken der Mitarbeiter

Etwas anderes gilt, wenn ein Unternehmer die Dienstfahrräder selbst privat nutzt oder seinen Mitarbeitern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt. In der Nutzungsüberlassung ist eine dauerhafte sonstige Leistung[1] des Unternehmers an seinen Mitarbeiter zu sehen. Die Überlassung des Dienstfahrrads stellt regelmäßig keine Lieferung dar, weil dem Mitarbeiter nicht Verfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.2 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Rz. 71 Unter einem land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines land- und forstwirtschaftlichen Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist (R 14 Abs. 4 EStR 2012).[1] Von ihm muss seiner Struktur nach eine eigenständige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.12.10 Ausbildung, Weiterbildung, Schulung

Es ist erstaunlich, wie oft in unserem Umfeld Zustände genau von den Personen beklagt werden, die zumindest mit verantwortlich sind für die Situation. Was ist das für eine Anspruchshaltung, aus der heraus sich ein Unternehmen, das seit Jahren nicht mehr ausbildet, über den Fachkräftemangel beklagt? Was denkt sich ein:e Unternehmer:in dabei, wenn er/sie über die mangelnde Sel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 34 Veräußert werden muss ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 13 EStG Rz. 38ff.) ist im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgelistet, welche Betätigungen im Einzelnen zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirt...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 5.2 Betriebsübergang

Die Richtlinie 2001/23/EG vom 12.3.2001[1] (Betriebsübergangsrichtlinie; Vorgängerrichtlinie: Richtlinie 77/187/EWG v. 14.2.1977[2]) dient der Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- und Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber. Diese Richtlinie hat aus deutscher Sicht die größte praktische Bedeutung aller europäisc...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.1 Gleichbehandlung der Geschlechter – Richtlinie 2006/54/EG

Mit der Richtlinie 76/207/EWG, geändert durch die Richtlinie 2002/73/EG, hatte die EG ein umfassendes Gleichbehandlungsprogramm zwischen den Geschlechtern aufgestellt, das weit über die von Art. 157 AEUV garantierte Entgeltgleichheit hinausreicht. Zum 15.8.2009 ist die Richtlinie 76/207/EWG außer Kraft getreten[1], an ihrer Stelle steht nun die Richtlinie 2006/54/EG. Die Ric...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2.2 Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit am 31.12.2000

Rz. 8 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente haben nach Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift auch Witwen/Witwer, die am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig i. S. d. § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2000) waren und dies seitdem ununterbrochen sind. Wegen der Auslegung des Begriffs der Berufsunfähigkeit wird auf die Rz. 7 sowie die Komm. zu § 240 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.1 Berechtigter und Rechtsnatur des Auskunftsverlangens

Rz. 11 Die hier vertretene Auffassung nähert den Auskunftsanspruch nach § 117 zwar wieder an § 1606 BGB an (dem die Norm auch ursprünglich nachgebildet wurde). Sie ändert aber nichts an der öffentlich-rechtlichen Natur des Anspruchs. Rz. 12 Berechtigter der Auskunftspflicht ist der zuständige Träger der Sozialhilfe i. S. d. §§ 97, 98 und – soweit davon Gebrauch gemacht wurde ...mehr