Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 1.3 Vorrang und Nachrang der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 3 Gemäß § 10 Abs. 1 SGB VIII sind im Grundsatz die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber anderen Sozialleistungen sowie gegenüber anderen Verpflichtungen Dritter nachrangig. Gemäß § 10 Abs. 3 und 4 SGB VIII gehen jedoch Leistungen nach dem SGB VIII den Leistungen nach dem SGB II und den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII grundsätzlich vor. Dabei ist w...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.8 Zuständige Leistungsträger

Rz. 23 Gemäß § 28a Abs. 2 werden die Träger der Eingliederungshilfe durch Landesrecht bestimmt. Der Gesetzgeber will damit Art. 84 Abs. 1 GG Genüge tun, wonach die Leistungsträger auf Landesebene nicht durch Bundesrecht bestimmt werden dürfen (BT-Drs. 18/9522 S. 320). Zuständige Träger der Eingliederungshilfe sind jedenfalls ab 1.1.2020 nicht mehr die Träger der Sozialhilfe ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.5 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Rz. 14 Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten einhergehen, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft dazu nicht fähig sind (§ 67 Satz 1 SGB XII). Hierzu gehören nach § 68 Abs. 1 SGB XII insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.5 Zuständigkeit der Kommunen

Rz. 8 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit auf der Ebene der örtlichen Träger. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäß § 69 Abs. 1 SGB VIII die örtlichen und überörtlichen Träger. Örtliche Träger sind die Kreise und die kreisfreien Städte. Durch Landesrecht wird geregelt, wer überörtlicher Träger ist. Die Bestimmungen dazu sind in den Ausführungsgesetzen der Länder enthalt...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefasst und dabei an die Systematik des SGB XII angepasst. Während § 9 die Ziele und Grundsätze der Sozialhilfe für verschiedene Bereiche definiert, in denen Sozialleistungen nach Sozialhilfegrund...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2 Grundsätze der Sozialhilfe

2.2.1 Nachrang Rz. 6 Anspruch auf Sozialhilfe hat gemäß Satz 1 nur derjenige, der nicht aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt bestreiten kann, in besonderen Lebenslagen nicht in der Lage ist, sich selbst zu helfen, und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält. Als eigene Mittel nennt § 2 Abs. 1 SGB XII die eigene Arbeitskraft sowie Einkommen und Vermögen. Eine...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.1.3 Wiedererstarken des Kinder- und Jugendschutzes

Rz. 8 Unter dem Eindruck spektakulärer Fälle von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung von Kindern hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe v. 8.9.2005 (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK, BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 Vorschriften zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung eingefügt. § 8a SGB VIII ...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.2.3 Öffentliche Jugendhilfe

Rz. 18 Der Begriff stellt auf die Rechtsnatur des Trägers ab. Die Vorschrift stellt klar, dass ein Recht auf Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe (nur) gegenüber den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe besteht. Demgegenüber betont der Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 SGB VIII das Prinzip der Trägervielfalt. Die Leistungen der Jugendhilfe werden sowohl von Trägern der fre...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.9 Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege

Rz. 18 Das Gebot zur Zusammenarbeit greift § 5 Abs. 2 SGB XII auf. § 5 Abs. 1 SGB XII stellt klar, dass die Stellung der freien Träger, nämlich der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie der Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben und ihre Tätigkeit, zur Erfüllung dieser Aufgaben durch die Regelungen des SGB XII ni...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.4 Erziehung in der Familie

Rz. 20 Die Vorschrift kennzeichnet die Aufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Personensorge- und Erziehungsberechtigten zu unterstützen und ergänzende Hilfen zu leisten. Damit wird der Vorrang der Personensorgeberechtigten bei der Erziehung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Zugleich wird klargestellt, dass die Erziehung in der Familie und nicht außerh...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift soll den Rechtsanwender einführen in die Regelungsbereiche der Sozialhilfe und ihm einen ersten Überblick verschaffen. Abs. 1 ist nahezu wortgleich mit § 8 SGB XII. Diese Vorschrift weist auf die jeweiligen Regelungsbereiche im SGB XII hin. Die Leistungen der Sozialhilfe sind abzugrenzen von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem S...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2 Rechtspraxis

2.1 Ziele der Sozialhilfe 2.1.1 Schutz der Menschenwürde Rz. 4 Die Sozialhilfe soll die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern. Ursprünglich wurde das Fürsorgewesen als Teil des Polizei- und Ordnungsrechts verstanden und ein individual-rechtlicher Anspruch auf Sozialhilfe verneint. Doch schon bald nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hat das BVerwG insbesondere aus dem ...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.2 Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 5 Die Regelungen zum zweiten Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 2) sind im Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII normiert (§§ 16 bis 21) und enthalten ein ganzes Bündel von Beratungs- und Betreuungsangeboten. Diese sind wiederum an Kinder und Jugendliche ebenso wie an Mütter und Väter sowie an sonstige Personensorgeberechtigte gerichtet. Da...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.6 Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe

Rz. 9 In Abs. 2 letzter Satzteil ist die Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe vorgesehen. Zu den Aufgaben der freien Jugendhilfe gehören insbesondere verschiedene Formen der Selbsthilfe (§ 4 Abs. 3 SGB VIII), Jugendarbeit in Jugendverbänden und Jugendgruppen (§ 12 Abs. 3 SGB VIII) sowie die von den Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffe...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.8 Zuständigkeiten

Rz. 17 Die Sozialhilfe wird gemäß § 3 Abs. 1 SGB XII von örtlichen und überörtlichen Trägern geleistet. Nach § 3 Abs. 2 SGB XII sind die kreisfreien Städte und die Kreise örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht nach Landesrecht etwas anderes bestimmt wird. Gemäß § 97 Abs. 1 SGB XII ist der örtliche Träger der Sozialhilfe sachlich zuständig, soweit nicht der überörtlich...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.4 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Erwachsene

Rz. 7 Der vierte Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 4) ist im Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII geregelt (§§ 27 bis 41a). Gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen unter den dort normierten weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Als Hilfen werden d...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.3 Hilfen zur Gesundheit

Rz. 10 Die Hilfen zur Gesundheit sind im Fünften Kapitel des SGB XII geregelt. Sie umfassen die vorbeugende Gesundheitshilfe (§ 47 SGB XII), die Hilfe bei Krankheit (§ 48 SGB XII), die Hilfe zur Familienplanung (§ 49 SGB XII), die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 50 SGB XII) und die Hilfe bei Sterilisation (§ 51 SGB XII). Die Hilfen entsprechen den Leistungen de...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.1 Ziele der Sozialhilfe

2.1.1 Schutz der Menschenwürde Rz. 4 Die Sozialhilfe soll die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern. Ursprünglich wurde das Fürsorgewesen als Teil des Polizei- und Ordnungsrechts verstanden und ein individual-rechtlicher Anspruch auf Sozialhilfe verneint. Doch schon bald nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hat das BVerwG insbesondere aus dem Menschenwürdegrundsatz de...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.4 Hilfe zur Pflege

Rz. 12 Die im Siebten Kapitel des SGB XII (§§ 61 bis 66) normierten Vorschriften zur Hilfe zur Pflege lehnen sich eng an die Regelungen des SGB XII – Soziale Pflegeversicherung an. Pflegebedürftig sind gemäß § 61a Abs. 1 SGB XII Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedür...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.6 Hilfe in anderen Lebenslagen

Rz. 15 Im Neunten Kapitel des SGB XII sind die übrigen Hilfen in besonderen Lebenslagen aufgeführt. Nach § 70 SGB XII erhalten Personen mit eigenem Haushalt Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Nach § 71 Abs. 1 SGB XII soll alten Menschen außer den Leistungen nach...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rz. 7 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 41 SGB XII Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind i. S. d. § 43 Abs. 2 SGB VI, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräfte...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.3 Förderung der Entwicklung junger Menschen

Rz. 19 Der in einer Vielzahl einzelner Vorschriften des SGB VIII verwendete Begriff macht deutlich, dass in erster Linie durch Hilfsangebote und Hilfeleistungen an die jungen Menschen und lediglich nachrangig durch staatliche Eingriffe das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel erreicht werden soll. Auch hier wird der Paradigmenwechsel in der Jugendhilfe vom Eingriffsrecht zum Lei...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde zum 1.1.2005 Satz 2 eingefügt. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wurde das SGB XII eingeführt. Ebenfalls zum 1.1.2005 wurde das Grundsicherungsgesetz aufgehoben und die Regelungen ...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.1.1 Schutz der Menschenwürde

Rz. 4 Die Sozialhilfe soll die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern. Ursprünglich wurde das Fürsorgewesen als Teil des Polizei- und Ordnungsrechts verstanden und ein individual-rechtlicher Anspruch auf Sozialhilfe verneint. Doch schon bald nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hat das BVerwG insbesondere aus dem Menschenwürdegrundsatz des Art. 1 Abs. 1 GG das verfass...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 3 Literatur

Rz. 11 Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl. 2019. Bieritz-Harder/Conradis/Palsherm, SGB XII Sozialhilfe, 13. Aufl. 2024. Grosse/Weber/Wesemann, SGB II und SGB XII für Studium und Praxis, Band 2 Sozialhilfe, 14. Aufl. 2023. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII Sozialhilfe, 8. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XII Sozialhilfe, Loseblatt 2019. Mrozynski, ...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.3 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Rz. 6 Der dritte Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 3) ist im Dritten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII geregelt (§§ 22 bis 26). Die Diktion in Abs. 1 Nr. 3 hat mit der dynamischen Entwicklung der Vorschriften im SGB VIII kaum noch Schritt gehalten. Während in Abs. 1 Nr. 3 Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.1.2 Personensorgeberechtigte

Rz. 10 Personensorgeberechtigte sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII Personen, denen nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht. Die Personensorge ist Teil der elterlichen Sorge. Sie ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Danach haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.1 Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 4 Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB XII erhalten diejenigen Personen Hilfe zum Lebensunterhalt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Personen, die nach dem SGB II als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalt...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.1.2 Hilfe zur Selbsthilfe

Rz. 5 Die Sozialhilfe soll den Leistungsempfänger zur Selbsthilfe befähigen. Dies dient dem Ziel der Sozialhilfe, den Leistungsempfänger in die Lage zu versetzen, unabhängig von Sozialhilfe zu leben (§ 1 Satz 2 SGB XII). Der mit Wirkung zum 1.1.2005 eingeführte Satz 2 betont die Mitwirkungspflicht des Hilfeempfängers. Die Mitwirkungsobliegenheiten und die daraus erwachsenden...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.1.2 Kinder- und Jugendhilfe im Lichte des Art. 6 GG

Rz. 4 Erst mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und der Einordnung des SGB VIII in das Sozialgesetzbuch (SGB) am 1.1.1991 vollzog sich ein grundlegender Wandel in den Zielsetzungen. Zunächst war allerdings seit dem Inkrafttreten der ersten Bücher des SGB über Jahre hinweg heftig umstritten, ob es sich bei der Kinder- und Jugendhilfe überhaupt um eine ...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2.4 Rechtsanspruch und Ermessen

Rz. 9 Der Bedürftige hat ein Recht auf Hilfe. Dementsprechend besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Sozialhilfe. Jedoch ist gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 SGB XII über Art und Maß der Leistungserbringung nach pflichtmäßigem Ermessen zu entscheiden, soweit das Ermessen nicht ausgeschlossen wird. Auch insoweit besteht jedoch eine weitgehende Ermessensbindung, weil die Leistun...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2.3 Individualisierung

Rz. 8 Der Hilfebedürftige hat Anspruch auf die Hilfe, die seinem besonderen Bedarf entspricht. Der Individualisierungsgrundsatz gewährleistet, dass der jeweilige Hilfebedürftige am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen und ein menschenwürdiges Leben führen kann. Ausgeformt ist der Grundsatz in § 9 Abs. 1 SGB XII, wonach sich die Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfall...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2.1 Nachrang

Rz. 6 Anspruch auf Sozialhilfe hat gemäß Satz 1 nur derjenige, der nicht aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt bestreiten kann, in besonderen Lebenslagen nicht in der Lage ist, sich selbst zu helfen, und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält. Als eigene Mittel nennt § 2 Abs. 1 SGB XII die eigene Arbeitskraft sowie Einkommen und Vermögen. Eine sinngemäß gle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2.5 Mitwirkungspflicht des Leistungsberechtigten

Rz. 10 Der mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügte Satz 2 betont die Mitwirkungspflicht. Dabei muss differenziert werden zwischen der materiell-rechtlichen Mitwirkungspflicht und den verfahrensrechtlichen Mitwirkungsobliegenheiten des Leistungsberechtigten. Die nunmehr in § 1 Satz 2 und 3 SGB XII und § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II normierte materiell-rechtliche Mitwirkungspflicht war ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2.2 Bedarfsdeckung

Rz. 7 Der Hilfebedürftige hat gemäß Satz 1 ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die seinem Bedarf entspricht. Dies ist Ausdruck der aus dem Sozialstaatsprinzip erwachsenden staatlichen Verpflichtung, die Menschenwürde zu schützen, indem durch Sozialleistungen die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein gewährleistet werden. Der danach erforderl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.4 Kriterien für die Veränderung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütungen (Abs. 3)

Rz. 70 Aus dem mit Wirkung zum 1.1.2013 neu gefassten Abs. 3 ergeben sich die Kriterien für die Veränderungen der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütungen ab 2013. Die Vorschrift führt einige der berücksichtigungsfähigen Aspekte an. Die Formulierung "unter Berücksichtigung" in Abs. 3 Satz 1 bedeutet, dass sich die Gesamtvertragspartner mit den Kriterien ernsthaft auseinander...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.3 Befugnis zur Datenermittlung und Anmeldung beim BZSt (Abs. 3)

Rz. 10 Nach Abs. 3 Satz 1 erheben die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie die zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder des beitragspflichtigen Mitglieds erforderlichen Daten beim BZSt. Die Regelung weicht damit von dem sog. Ersterhebungsgrundsatz ab. Insoweit sind die in § 35 SGB I genannten Stelle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.6 Ombudsstelle (Abs. 3)

Rz. 23 Jede Krankenkasse richtet eine Ombudsstelle ein (§ 342a), an die sich Versicherte der jeweiligen Krankenkasse mit allen Anliegen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte wenden können. Die Ombudsstellen beraten insbesondere über die widerspruchsbasierte elektronischen Patientenakte, Versichertenrechte in diesem Zusammenhang, die Funktionsweise und die mögl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.2 Freiwilligkeit

Rz. 12 Die Teilnahme an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin freiwillig. Sie können also nicht angehalten werden, sich einer Wiedereingliederung zu unterziehen. Sie können eine vorgeschlagene Wiedereingliederung ablehnen, auch wenn sie wegen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beziehen. § 66 Abs. 2 SGB I mit sein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 2.1 Beratung und Information (Abs. 1)

Rz. 4 Jede Krankenkasse richtet eine funktional von den Aufgaben der Krankenkasse getrennte Ombudsstelle ein (Satz 1). Damit ist keine eigenständige und rechtsfähige Organisation verbunden. Die Ombudsstelle ist vielmehr in die Organisation der Krankenkasse eingegliedert. Rz. 5 Die Versicherten können sich mit ihren Anliegen im Zusammenhang mit der ePA an die Ombudsstelle ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.3 Informationspflicht der Krankenkassen (Abs. 3)

Rz. 13 Krankenkassen haben ihre Versicherten auf Verlangen umfassend über die in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Leistungserbringer, über die verordnungsfähigen Leistungen (insbesondere Arznei- und Hilfsmittel) und Bezugsquellen zu informieren (Satz 1). Dabei sind Krankenkassen verpflichtet, auch Informationen nach § 73 Abs. 8, § 127 Abs. 3, 5 zu erteilen. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 2.5 Fingerabdruck-Scans zur Vermeidung von Sozialleistungsbetrug

Rz. 15a Abs. 3a wurde bereits mit Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) eingefügt, ist aber wegen der zuvor noch zu schaffenden technischen Voraussetzungen erst aufgrund der Bekanntmachung v. 25.2.2019 (BGBl. I S. 162) am 27.2.2019 in Kraft getreten. Die Vorschrift soll die rechtsmissbräuchliche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 2.7 Sofortige Vollziehbarkeit

Rz. 16 Abs. 4 wurde durch das Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 angefügt. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 39 Nr. 1 SGB II. Die gemäß § 86a Abs. 1 SGG grundsätzlich bestehende aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt gemäß § 86a Abs. 2 Satz 4 SGG in den durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fällen. Davon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.9 Befreiende Wirkung

Rz. 40 Mit der Zahlung der Gesamtvergütung sind alle Vergütungsansprüche der KVen für die vertragsärztliche Versorgung abgegolten (Abs. 1). Der Anspruch auf Gesamtvergütung kann auch durch Aufrechnung der Krankenkassen erlöschen. Die befreiende Wirkung schützt die Krankenkassen vor Nachforderungen (vgl. BSG, Urteil v. 27.6.2012, B 6 KA 28/11 R). Anspruchsinhaber auf Zahlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.1 Funktion und Ziele (Abs. 1)

Rz. 4 Die versichertengeführte elektronische Patientenakte (Satz 1) wird den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag oder im Rahmen einer Widerspruchslösung zur Verfügung gestellt. Die Anwendung ist bis zum 14.1.2025 durch den Versicherten zu beantragen (§ 342 Abs. 1 Satz 1). Ab dem 15.1.2025 sind die Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten eine Patientenakte zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Urlaub / 24 Kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen bei einem nicht gestellten Urlaubsantrag, Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers

Sachverhalt Ein Wissenschaftler mit befristetem Arbeitsvertrag hatte bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses am 31.12. über 50 Urlaubstage nicht genommen. Ergebnis Das BAG legte diesen Fall dem EuGH vor und führte aus, nach deutschem Urlaubsrecht sei der Anspruch verfallen, weil der Arbeitnehmer nicht gehindert gewesen sei, den Urlaub im Urlaubsjahr zu beantragen und zu neh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.4 Zuständigkeitsklärungsverfahren

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die bisherigen Bestimmungen zur Koordinierung der Leistungen zur Teilhabe erheblich verändert. Mit dem Antrag (Eingang eines Antrags oder Antragsaufnahme beim Leistungsträger) auf Leistungen zur Teilhabe (in der gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Entschädigung, der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe mit Kenntnis des Tr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 6 Verfahren

Die Vorschriften zur Koordinierung der Leistungen[1], insbesondere zum Teilhabeplan und Teilhabeplanverfahren[2] regeln die Zusammenarbeit der im Einzelfall an dem Persönlichen Budget beteiligten Leistungsträger. [3] Von der Verordnungsermächtigung in § 30 SGB IX hat das BMAS keinen Gebrauch gemacht. Das Verfahren ist erschöpfend und praktikabel in § 29 SGB IX geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 1 Leistungsumfang

Rehabilitationsleistungen werden unter dem Begriff "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" subsumiert.[1] Als Leistungen zur Teilhabe werden erbracht Leistungen zur medizinischen Rehabilitation[2], Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben[3], unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen[4], Leistungen zur Teilhabe an Bildung[5] und Leistungen zur sozialen Te...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur T... / 3 Krankenversicherung

Ergänzende Leistungen sind neben unterhaltsichernden Leistungen, wie Krankengeld[1]; Rehabilitationssport, einschließlich Übungen für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Selbstbewusstseinstärkung dienen[2]; Funktionstraining[3]; Reisekosten; Betriebs- und Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten[4]; Leistungen zur Erreichung des R...mehr