Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.2 Bemessung des Alg (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 ergänzt vorübergehend § 151 Abs. 3. Dort sind Sachverhalte geregelt, bei deren Vorliegen ein anderes als das an sich im Regelfall festzustellende Arbeitsentgelt der Bemessung des Alg zugrunde zu legen ist (bei Kug u.ä. zur Vermeidung von Saison-Kug, bei Wertguthabenvereinbarung, bei außerbetrieblicher Berufsausbildung). So soll es sich auch für Zeiten verhalten...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.3 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Rz. 64 Bis 24.5.2018 definierte § 67 Abs. 12 SGB X a. F. "besondere Arten personenbezogener Daten". Im Einzelnen waren dies Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben. Rz. 65 Art. 9 DSGVO enthält das Prinzip des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt, nac...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.1 Nachweispflicht (Art. 7 Abs. 1 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 1 und § 67b Abs. 2 Satz 2)

Rz. 38 Der Verantwortliche muss nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat. Näheres zur Art und Weise der Umsetzung dieser Nachweispflicht ist in der DSGVO nicht geregelt. § 67b Abs. 2 Satz 1 legt einschränkend fest, "zum Nachweis, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.6 Kindererziehungszeiten (Abs. 2a)

Rz. 23 Abs. 2a ordnet Versicherungspflicht für Zeiten der Erziehung von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren an. Das 3. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag des Kindes vollendet. Eine erweiternde Auslegung des Abs. 2a für Zeiten über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus ist nicht möglich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2016, L 1 AL 61/14). Der Gesetzge...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Rz. 12 Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO gehören Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.1 Übermittlung an gleichgestellte Leistungsträger (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 Abs. 2 Nr. 1 betrifft vor allem Fälle, in denen Sozialleistungen auf anderen Gesetzen als dem SGB beruhen. Die zuständigen Stellen werden im Hinblick auf eine zulässige Datenübermittlung den Stellen nach § 35 SGB I gleichgestellt (sog. Quasi-Leistungsträger), soweit sie die Daten zur Erfüllung einer gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Aufgabe benötigen. Rz. 15...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 3 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Ansprüche 3 Jahre, soweit keine Sonderregelungen eingreifen bzw. gem. §§ 196 ff. BGB eine längere Frist bestimmt ist.[1] Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, es sei denn, aus § 197 BGB oder § 852 BGB ergeben sich andere Fristen. Dies bedeutet, dass alle auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.5 Gleichbehandlung von schwerbehinderten Menschen

Schwerbehinderte Bewerber und Mitarbeiter dürfen gegenüber anderen Bewerbern und Mitarbeitern nicht benachteiligt werden.[1] Der Schutz schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen richtet sich im Einzelnen gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX und nach dem AGG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Hinrichs, Spezialnorm vor Generalnorm – ein Streifzug durch das Sozialverwaltungsverfahrensrecht, NZS 2016, 339. Lau, Verzinsung einer Geldforderung aufgrund Anspruchs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 25.10.2018, B 7 AY 2/18 R), jurisPR-SozR 7/2019 Anm. 4. Waibel, Fortschreiten der Kodifikation des SGB: Begründung eines geschlosse...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 3 Literatur

Rz. 19 Eichenhofer, Bedeutung und Folgen sozialer Rechte des SGB I, SGb 2011, 511. Köhler, Das Recht auf Aufklärung gem. § 13 SGB I, ZFSH 2015, 639.mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 3 Literatur

Rz. 15 Eichenhofer, Bedeutung und Folgen sozialer Rechte des SGB I, SGb 2011, 511.mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 Soziale Rechte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 7/868 S. 23) wie folgt begründet worden: "Die Vorschrift bildet die Einleitungs- und Grundsatznorm für die in §§ 3 bis 10 genannte...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14 Beratung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 14 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 § 14 räumt einen individuellen Anspruch auf umfassende Beratung durch den zuständigen Leistungsträger ein. Damit ist gesetzlich normiert, was von jeher als Betreuungspfli...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither inhaltlich nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift entspricht unverändert dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868). Wie die §§ 3 bis 10 insgesamt, gehört sie zu den Regelungen des Ersten Abschnitts, die die sozialrechtliche...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13 Aufklärung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 13 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Bei § 13 handelt es sich ungeachtet der Informationsfreiheit in Deutschland um die erste von 4 Regelungen der Einweisungsvorschriften, die hauptsächlich darauf abzielen, ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 69... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trägt dem besonderen Behördenaufbau der Stadtstaaten Rechnung. Sie entspricht inhaltlich der zeitgleich aufgehobenen Regelung des Art. II § 21 des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015).mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70 Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht durch Art. 5 Nr. 2, Art. 25 Abs. 5 des Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz – HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) rückwirkend mit Wi...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 12 Leistungsträger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 12 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift führt für die Körperschaften, Anstalten und anderen Behörden nach den Vorschriften über die Zuständigkeiten für Sozialleistungen den zusammenfassenden Begr...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 69 Stadtstaaten-Klausel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 8, Art. 68 Abs. 1 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 eingefügt und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift trägt dem besonderen Behördenaufbau der Stadtstaaten Rechnung. Sie entspricht inhaltlich der zeitgleich aufgehobenen Regelung des A...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 Minderung des Familienaufwands

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift entspricht unverändert dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868). Wie die §§ 3 bis 10 insgesamt, gehört sie zu den Regelungen des Ersten Abschnitts, die die sozialrechtlichen Grundposi...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt. Abs. 2 Satz 2 wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) angefügt. Die Änderung trat am 6.8.2004 in Kraft, konnte jedoch erst zum 1.1.2005 wirksam werden. 1 Allgemeine...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16 Antragstellung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 16 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundlegend und unabhängig von einem materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Erfordernis der Antragstellung für eine Sozialleistung, dass s...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither inhaltlich nicht geändert worden.mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither unverändert geblieben.mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11 Leistungsarten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 13 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Übersetzung der Ziele, Programmsätze und Leitvorstellungen zum SGB in einen Strauß von Sozialleistungen. Es wird nach Leistungsarten unterschie...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither unverändert geblieben. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung enthält eine Beschreibung der übergreifenden Aufgaben und Zielvorstellungen, die für alle Sozialleistungsbereiche gelten sollen und die mit der Kodifikation des Sozialrechts im S...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15 Auskunft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 geändert. Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Ren...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 in Art. 1 des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) eingefügt worden. Durch Art. 2 Nr. 12 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert worden; die bisherigen Ziff. 2 und 13 wurden ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19 Leistungen der Arbeitsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) neu gefasst. Abs. 1 Nr. 3 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) und mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ge...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 Sozialversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1, Art. 68 Abs. 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist in Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1995 die Pflegeversiche...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 in Art. 1 des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) eingefügt worden. Durch Art. 2 Nr. 12 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert worden; die bisherigen Ziff. 2 und 13 wurden im Zusammenhang mit...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 3 Literatur

Rz. 40 Eichenhofer, Bedeutung und Folgen sozialer Rechte des SGB I, SGb 2011, 511. Krahmer, Duplik zur Replik von Dagmara Rymarczyk: Warum nicht den sozialrechtlichen Beratungsanspruch Pflegebedürftiger i. S. d. § 14 SGB I (und § 7 Abs. 2 SGB XI a. F.) ausdrücklich in § 7a SGB XI n. F. neben dem speziellen Anspruch auf Beratung im Rahmen eines ausnahmsweisen Fallmanagements b...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.2.1 Werkstätten, Blindenwerkstätten und andere Einrichtungen (Satz 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 81 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a normiert die Rentenversicherungspflicht von behinderten Menschen, die in anerkannten Werkstätten i. S. d. § 219 SGB IX (vormals § 136 SGB IX) für Behinderte oder in Blindenwerkstätten i. S. d. § 226 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Anm. 3). Zum 28.11.2023...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) neu gefasst. Abs. 1 Nr. 3 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) und mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Mit Wirkung ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.2 Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1a verweist auf die §§ 9 bis 32 SGB VI sowie die §§ 44 ff (Wiedereingliederung). SGB IX. Die dort im Einzelnen benannten Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken, um eine drohende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder gar ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 72 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften v. 20.12.2022 (BGBl I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2024 angefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Es handelt sich um eine echte Übergangsvorschrift bezüglich Leistungen an Leistungsberechtigte nach dem SVG. 2 Rechtspraxis Rz. 3 Die Regelung betr...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich entspricht die Regelung – abgesehen von redaktionellen Anpassungen unter Berücksichtigung eingetretener Rechtsänderungen und neuer Gesetze – dem früheren Inhalt von Art. II § 1 des SGB I von 1975 (BGBl. I S. 3015) und den dort genannten Gesetzen.mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 71 Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 7, 32 Abs. 1 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005 eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 wurden den §§ 53, 54 jeweils die Abs. 6 angefügt. Darin is...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015, 3018), mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft gesetzt. Eine erste Änderung erfuhr die Vorschrift durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1040). Durch das Einundzwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 25.7.1978 (BGBl. I ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 2.1 Soziale Rechte

Rz. 5 Hintergrund der Regelung ist, wie sich auch aus der Gesetzesbegründung ergibt, die rechtstheoretische Diskussion um soziale Grundrechte. Dabei handelt es sich um die Frage, ob vorhandene oder zu schaffende Regelungen über soziale Sicherung, die für den Bürger immer wichtiger werden, nicht auch in der Verfassung zu verankern seien oder sich aus der Verfassung als Gewähr...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015, 3018), mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft gesetzt. Eine erste Änderung erfuhr die Vorschrift durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1040). Durch das Einundzwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 25.7.1978 (BGBl. I S. 1089) wurde Abs....mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Soziale Rechte Rz. 5 Hintergrund der Regelung ist, wie sich auch aus der Gesetzesbegründung ergibt, die rechtstheoretische Diskussion um soziale Grundrechte. Dabei handelt es sich um die Frage, ob vorhandene oder zu schaffende Regelungen über soziale Sicherung, die für den Bürger immer wichtiger werden, nicht auch in der Verfassung zu verankern seien oder sich aus der Ver...mehr