Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ergibt sich aus §§ 66 bis 68 SGB IX. Bei diesen Leistungen ist auch dann ein Übergangsgeld zu berechnen, wenn der Versicherte aktuell weder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt noch Entgeltersatzleistungen bezogen hat.[1] Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld wird a...mehr

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Anpassung (Entgeltersatzlei... / 3.1 Übergangsgeld

Berechnungsgrundlage für die Anpassung des Übergangsgeldes sind 80 % des Regelentgelts, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 67 SGB IX ermittelte Nettoarbeitsentgelt.[1] Auf dieser Basis wird das gestaffelte Übergangsgeld nach der Anpassung neu berechnet.[2]mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.2 Freiwillig Versicherte/versicherungspflichtige Selbstständige

Für Leistungsempfänger mit Arbeitseinkommen und von der Versicherungspflicht befreite Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt, die im Kalenderjahr vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben, wird die Berechnungsgrundlage aus 80 % des diesen Beiträgen zugrunde liegenden Einkommens ermittelt.[1] Berücksichtigt werden neben ...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / 2.4 Kontinuität der Bemessungsgrundlage

Es ist ein abweichender Entgeltabrechnungszeitraum heranzuziehen, wenn sich der Bezug von Krankengeld an Versorgungskranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld anschließt. In diesen Fällen ist für die Regelentgeltberechnung auf den Bemessungszeitraum zurückzugreifen, welcher der Berechnung der vorhergehenden Entgeltersatzleistung zugrunde liegt.[1] Praxis-Beispiel Kontinuität de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 5 Höchstbetrag nach der Anpassung

Das angepasste Krankengeld darf 70 % des zum Anpassungszeitpunkt maßgeblichen Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[1] Krankengeld der Sozialen Entschädigung und Verletztengeld dürfen nach der Anpassung 80 % des Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[2] Die Berechnungsgrundlage für das gestaffelte Übergangsgeld darf 80 % des Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[3] Pr...mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 5 Anpassung

Übergangsgeld wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums erhöht.[1] Hierzu wird das der Berechnung zugrunde gelegte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen mit dem festgelegten Anpassungsfaktor multipliziert. Das Übergangsgeld wird nur angepasst, wenn der Anpassungsfaktor den Wert 1,0000 überschreitet.[2] Eine Absenkung ist ausgeschlossen. Das Ü...mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 3.3 Arbeitslosigkeit nach Abschluss einer Leistung

Das Übergangsgeld wird im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Anschluss-Übergangsgeld) bis zu 3 Monaten weitergezahlt, wenn der Versicherte arbeitslos ist, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten nicht geltend machen kann.[1] Das Anschlussübergangsgeld bet...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 206 Das Recht der Eingliederungshilfe ist seit 1.1.2020 nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im SGB XII, sondern im Teil 2 des SGB IX zu finden. Mit Ausgliederung aus dem SGB XII ist der SHT kein Leistungsträger mehr; eingeführt (als neue Rechtspersönlichkeit) wurde der "Träger der Eingliederungshilfe", [160] wobei dieser Träger der Eingliederungshilfe kein Funktionsnac...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / j) Sozialversicherter Verletzter

Rz. 849 Hinweis Siehe auch Rdn 1163, 1260 ff. Rz. 850 § 32 SGB I – Verbot nachteiliger Vereinbarungen Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig. § 46 SGB I – Verzichtmehr

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§ 6 Tabellen / II. Soziale Bezugsgröße (§ 18 SGB IV)

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sozialrechtliche Messgrößen

Rz. 167 Zu nennen sind in diesem Zusammenhang u.a. folgende sozialrechtliche Messgrößen:[139]mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.4 Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine Leistung

Bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beträgt das Übergangsgeld 67 % bzw. 60 % der Berechnungsgrundlage.[1]mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 3 Dauer

Übergangsgeld ist für die Dauer einer Leistung zu zahlen.[1] Eine Beurlaubung während der Dauer einer Leistung ist für das Übergangsgeld unschädlich. Hinweis Interkurrente Erkrankung Wenn eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch eine Krankenhausbehandlung zulasten einer Krankenkasse unterbrochen wird, ist während der Unterbrechung durch die Krankenkasse ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.4 Kurzarbeitergeld, Saisonausfallgeld, Wintergeld

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)[1], die vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld wird daher von einem Lohnpfändungsbeschluss nicht erfasst.[2] Kurzarbeitergeld kann aber als solches nach Maßgabe des § 54 SGB I ausdrücklich (gesondert) gepfändet werden. Drittschuldner ist der Arbeitgeber, der das Kurzarbeitergeld au...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Drittleistungsträger

Rz. 1259 Hinweis Siehe auch Rdn 850 ff. Rz. 1260 Sind Drittleistungsträger (vor allem SVT) anlässlich eines Schadenfalles eintrittspflichtig, kann die Regulierung mit dem Direktgeschädigten regelmäßig erst dann erfolgen, wenn die Leistungen der Dritten feststehen oder jedenfalls ausreichend überschaubar sind. Bei einem Abfindungsvergleich auch für die Zukunft müssen diese Dri...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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§ 6 Tabellen / dd) Besondere Personengruppen

Rz. 199 Sonderregelungen gelten für bestimmte Personengruppen. Rz. 200 Für Schwerbehinderte (§ 2 Abs. 2 SGB IX, zuvor § 1 SchwbG), Berufs- und Erwerbsunfähige gelten ebenfalls auf das 63.[188] Lebensjahr vorgezogene Altersgrenzen (§ 37 SGB VI, wenn insbesondere die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist). Auch hier sind die Sonderregeln der §§ 228 ff., 236a SGB VI zu beachten, w...mehr

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Anpassung (Entgeltersatzlei... / Zusammenfassung

Begriff Die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Verletztengeld und Übergangsgeld werden jeweils ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Bezieher dieser Leistungen, die für einen längeren Zeitraum erkrankt sind, werden so an der Entwicklung der Arbeitsentgelte beteiligt. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / Zusammenfassung

Begriff Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (Leistung zum Lebensunterhalt), die von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht wird. Sie dient der Sozialen Sicherheit. Das Übergangsgeld der Rentenversicherung wird u. a. im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt. Gesetze, Vorschriften und R...mehr

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Krankengeld (Beiträge) / 1 Beitragspflichtige Einnahmen

Beitragspflichtige Einnahmen sind 80 % des Arbeitsentgelts oder des Arbeitseinkommens, nach dem das Krankengeld berechnet ist (Regelentgelt). Als Regelentgelt wird höchstens ein Betrag in Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs berücksichtigt (Bemessungsentgelt).[1] Erst danach wird auf 80 % des Bemessungsentgelts gekürzt (Bemes...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / 8.3 Grenzgänger

Bei Personen mit Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz oder im Vereinigten Königreich sowie in den Abkommensstaaten Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien, die in Deutschland versichert sind (Grenzgänger), ist das Nettoarbeitsentgelt zunächst fiktiv zu ...mehr

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Verletztengeld (Berechnung) / 1.1.3 Höchstregelentgelt

Bei der Berechnung des kumulierten Regelentgelts werden laufendes und einmaliges Arbeitsentgelt ohne Rücksicht auf Leistungsbemessungsgrenzen berücksichtigt. Das kumulierte Regelentgelt wird mit dem zu berücksichtigenden Höchstregelentgelt verglichen; ggf. ist das Regelentgelt auf das Höchstregelentgelt zu begrenzen. Das Höchstregelentgelt entspricht dem 360. Teil des Höchst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 6 Höchstregelentgelt

Das errechnete Regelentgelt darf das Höchstregelentgelt nicht überschreiten und ist ggf. darauf zu begrenzen. Das zu berücksichtigende Höchstregelentgelt richtet sich nicht nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sondern nach dem Bemessungszeitraum für die Berechnung des Regelentgelts. Maßgeblich ist das Höchstregelentgelt des Kalenderjahres, in das der letzte Tag des Bemess...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (4) Gesundheitlich beeinträchtigte Personen

Rz. 411 Weitere Sonderregelungen gelten für bestimmte Personengruppen: Für Schwerbehinderte (§ 2 Abs. 2 SGB IX, zuvor § 1 SchwbG), Berufs- und Erwerbsunfähige gelten ebenfalls auf das 63.[306] Lebensjahr vorgezogene Altersgrenzen (§ 37 SGB VI, insbesondere, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist). Rz. 412 Auch hier sind die Sonderregelungen der §§ 228 ff., 236a SGB VI z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenhilfe / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Grundvoraussetzung für die Leistung ist das Vorliegen von Blindheit. Diese Feststellung trifft auf Antrag die für die Durchführung des SGB XIV zuständige Behörde (grds. Versorgungsamt).[1] An die positive Entscheidung des Versorgungsamts ist damit auch der Sozialhilfeträger bei seiner Entscheidung über die Gewährung von Blindenhilfe gebunden.[2] Blinden Menschen stehen Perso...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / Zusammenfassung

Begriff Das Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts. Dabei ist das Regelentgelt ggf. auf das Höchstregelentgelt (360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes) zu begrenzen. Der Höchstjahresarbeitsverdienst ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Bei Versicherten, deren Verletztengeld aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, darf das Verlet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 3.1 Zwischen-Übergangsgeld

Ein Zwischen-Übergangsgeld wird gezahlt, wenn nach Abschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (weitere) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind und der Versicherte wirtschaftlich nicht abgesichert ist. Dies kann z. B. wegen eines fehlenden Krankengeldanspruchs oder der fehlenden Vermittlungsmöglichkeit in ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 4 Anpassungsfaktor

Die Entgeltersatzleistung wird um den Anpassungsfaktor erhöht, der zuletzt vor dem individuellen Anpassungszeitpunkt veröffentlicht wurde. Praxis-Beispiel Anpassungsfaktor Der Anpassungsfaktor wird errechnet, indem ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (d) Schwerbehinderte Menschen, § 37 SGB VI

Rz. 387 Schwerbehinderte (§ 2 Abs. 2 SGB IX) haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 65. Lebensjahr (Abweichungen je nach Geburtsjahr zwischen 63. Lebensjahr und 65. Lebensjahr, § 236a SGB VI) vollendet haben, und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahrs möglich (§ 236a Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 6 Einkommensanrechnung

Auf das Übergangsgeld sind folgende gleichzeitig erzielte Einkünfte anzurechnen:[1] Nettoarbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen (z. B. Entgeltfortzahlung); 80 % des Arbeitseinkommens von Selbstständigen, wenn die Erwerbstätigkeit neben dem Übergangsgeldbezug ausgeübt wird; Erwerbsminderungsrenten und (teilweise) Verletztenrenten unter bestimmten Voraussetzungen; Verletztengeld; Alte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 5 Anpassung der Bemessungsgrundlage

Eine Anpassung des Krankengeldes zieht eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung nach sich.[1] Dazu ist das Regelentgelt ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze mit dem maßgebenden Anpassungsfaktor zu multiplizieren. Es ist ggf. anschließend auf die zum Anpassungszeitpunkt maßgebende Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen. Der Anpassungsfaktor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 9 Zahlung

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen berücksichtigt. Ein mit Krankengeld belegter Teilmonat wird mit seinen tatsächlichen Tagen berücksichtigt (z. B. bei Krankengeld, das sich an eine andere Entgeltersatzleistung wie Übergangsgeld anschließt, oder nach einem Ruhenszeitraum).[1] Praxis-Tipp Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 4 Anpassung

Der Zahlbetrag des Verletztengeldes wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst.[1] Praxis-Beispiel Zeitpunkt der Anpassungmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 10 Anpassung

Der Zahlbetrag des Krankengeldes wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst.[1] Praxis-Beispiel Zeitpunkt der Anpassung Das angepasste Krankengeld darf 70 % des zum Anpassungszeitpunkts maßgeblichen Höchstregelentgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 3.2 Unterbrechung von Leistungen

Das Übergangsgeld ist weiter zu zahlen, wenn eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Anspruch auf Übergangsgeld durchgeführt, allein aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen und voraussichtlich wieder in Anspruch genommen wird.[1] Hinsichtlich der Wiederaufnahme der Leistung ist bei Beginn der Unterbrechung eine Prognoseentscheidung zu treffen. Das Übergangsgeld wird für ...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 9 Pfändbarkeit Kurzarbeitergeld

Sachverhalt Am 10.1. erhält ein Arbeitgeber, bei dem Kurzarbeit 0 eingeführt ist, einen gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für eine Mitarbeiterin. a) Wird von der Pfändung auch das Kurzarbeitergeld erfasst? b) Was ist, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gewährt? Ergebnis Kurzarbeitergeld ist eine laufende Geldleistung nach §§ 9...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Sozialhilfe (SHT)

Rz. 202 Die Sozialhilfe (§§ 9, 28 SGB I, SGB XII) hat als öffentlich-rechtliche Sozialleistung im System der sozialen Sicherheit die Funktion einer Grundsicherung und setzt die staatliche Verpflichtung (Art. 20 Abs. 1 GG) um, einen Mindeststandard des menschenwürdigen Daseins sicherzustellen. Sozialhilfe (mit Ausnahme der Grundsicherung) setzt ein, sobald dem SHT bekannt wir...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge oder sonstige Leistungen zur Teilhabe erhalten.[1] Übergangsgeld wird nicht gezahlt, wenn die Leistung neben einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit erbrach...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Arbeitsamt

Rz. 1304 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung erfolgt nach § 116 SGB X (§ 116 Abs. 10 SGB X). Auch soweit der Verletzte im Unfallzeitpunkt noch nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z.B. Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten, anderen nicht-sozialversicherungspflichtigen Personen wie Beamte), ist ein Forderungsübergang auf die Bundesagent...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Prozessbetrug

Rz. 291 Rechnet jemand in einem Zivilprozess damit, dass durch sein prozessuales Vorbringen die auf Beklagtenseite auftretenden Personen getäuscht werden und diese irrtumsbedingt zu einer selbstschädigenden Vermögensverfügung veranlasst werden, kann er sich wegen Prozessbetruges (§ 263 StGB stellt auch fremdnützigen Betrug unter Strafe) strafbar machen. Seine Strafbarkeit en...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 1306 § 116 Abs. 1 SGB X wurde zum 1.1.2018 erweitert auf den zuvor nicht existenten Träger der Eingliederungshilfe.[1331] Rz. 1307 Der Träger der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX in der seit dem 1.1.2020 geltenden Fassung ist nicht Funktionsnachfolger des bis zum 31.12.2019 für die Eingliederungshilfe zuständig gewesenen Sozialhilfeträgers.[1332] Rz. 1308 Liegt e...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 2 Verfügbare persönliche Einkünfte

Zu den maßgebenden Einkünften zählen alle Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten, Versorgungsbezüge u. Ä. sowie alle weiteren Einnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Dazu gehören auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Über...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Reha-Management

Rz. 13 Es gilt der Grundsatz: "Je früher ein Wiedereingliederungsversuch nach dem Unfallgeschehen startet, desto höher ist die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung." Rz. 14 Lange Wartezeiten belasten zudem nicht nur den Verletzten, sondern auch dessen Familie. Rz. 15 Internationale Studien[7] kommen hinsichtlich der Chance erfolgreicher erneuter Arbeitsaufnahme zu ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sozialversicherung (SVT)

Rz. 199 Die deutsche Sozialversicherung (§ 4 SGB I) ist ein gesetzliches als Solidargemeinschaft ausgeprägtes Versicherungssystem. Es bietet als Teil der sozialen Sicherung finanziellen Schutz vor Lebensrisiken und deren Folgen (wie Alter, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall). Die (weitgehend verpflichtend) zu versichernd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten des Abbruchs. Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation) werden nur die Kosten der ärztlichen Beratung und für Arzneimittel übernommen. Di...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Leistungen

Rz. 210 Die Vorschriften des BGB können, allerdings nur soweit dort keine Regelungen existieren,[157] auch auf sozialrechtliche Leistungsbeziehungen Anwendung finden. Rz. 211 Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 45 SGB I).mehr