Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.5 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 28 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist grundsätzlich auch bei Versäumnis einer Frist des materiellen Sozialrechts zulässig (BSG, Urteil v. 25.10.1988, 12 RK 22/87 ). Der Ausschluss der Wiedereinsetzung richtet sich allein nach § 27 Abs. 5 SGB X (BSG, Urteil v. 20.9.1989, 7 RAr 110/87). Danach ist Wiedereinsetzung allein dann ausgeschlossen, wenn sich dies aus einer ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.5 Zuständigkeit des Leistungsträgers

Rz. 14 Abs. 2 weist der Bundesagentur für Arbeit mit ihrem bundesweiten Netz an Agenturen für Arbeit die Zuständigkeit für die Leistungen der Arbeitsförderung zu. Die Bundesagentur für Arbeit gehört zu den Trägern mit Selbstverwaltung, die von Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebervertretern und Vertretern der öffentlichen Hand drittelparitätisch wahrgenommen wird. Dies gilt je...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.4 Renten wegen Alters

Rz. 6 Die Renten wegen Alters umfassen gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VI die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Ab 1.1.2008 wird die Regelaltersrente nicht mehr ab Vollendung de...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.6 Sonstige Leistungen

Rz. 8 Als weitere Leistungen kennt die gesetzliche Rentenversicherung die Witwen- und Witwerrentenabfindungen. Diese umfassen im Grundsatz bei der ersten Wiederheirat den 24fachen Monatsbetrag der Rente (§ 107 SGB VI). In Ausnahmefällen kommen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch Beitragserstattungen in Betracht. Die einzelnen Ausnahmetatbestände sind in § 210 SGB VI ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.3 Zusammenarbeit

Rz. 11 Abs. 3 verpflichtet die Auskunftsstellen und Leistungsträger zur Zusammenarbeit. Daraus kann der Auskunftsuchende allerdings keine bestimmten Handlungen oder Auskünfte ableiten. Die Regelung hat zwei Dimensionen. Einerseits geht es um eine Zusammenarbeit dem Grunde nach, die hauptsächlich die Bereitstellung von Informationen, z. B. verfügbarer Merkblätter, Zuständigke...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.8 Zuständigkeit

Rz. 11 Abs. 2 bestimmt getrennt für die einzelnen Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung sowie Alterssicherung der Landwirte) die grundsätzliche Zuständigkeit. Eine differenziertere Regelung enthalten die §§ 125 ff. SGB VI. Durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 3 Literatur

Rz. 12 Domnauer/Stosberg, Das Flexirentengesetz, RVaktuell 2017, 7. Dünn/Ruland, Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung – Ein Überblick, NZS 2005, 113. Frohn, Die "versicherungsfremden" Leistungen der gesetzlichen Sozial-, insbesondere der Rentenversicherung als Verfassungsproblem, SGb 2000, 1. Jabben/Kreikebohm/Rodewahl, Das gegliederte Sozialleistungss...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.5 Alterssicherung der Landwirte

Rz. 28 Auch in der Alterssicherung der Landwirte, die in Abs. 2 der Rentenversicherung zugeordnet wird, bestehen nach §§ 4, 5 ALG Möglichkeiten der originären freiwilligen Rentenversicherung oder der Weiterversicherung nach dem Ende der Versicherungspflicht, wenn die Landwirte noch keine Rente beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Rz. 29 In der Rentenv...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.3 Unzumutbare Belastung

Rz. 11 Das soziale Recht auf einen Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum besteht nur, wenn diese Aufwendungen dem Berechtigten nicht zugemutet werden können. Das Kriterium der Unzumutbarkeit stellt auf die Finanzierbarkeit der Aufwendungen durch die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Berechtigten und seiner Familie ab. Die Gewährung eines Zuschusses ist daher insb...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 12... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt für die Körperschaften, Anstalten und anderen Behörden nach den Vorschriften über die Zuständigkeiten für Sozialleistungen den zusammenfassenden Begriff Leistungsträger ein. Die Leistungsträger sind verantwortlich für das Erbringen der Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach § 11. Sie werden demnach auch als Sozialleistungsträger bezeichnet. Damit w...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 9 Gsell, Schuldrechtsreform: Die Übergangsregelung für die Verjährungsfristen, NJW 2002, 1297. Heß, Das neue Schuldrecht – In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen, NJW 2002, 253. Kandelmann, Ist es wirklich schon zu spät? – Zum Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist nach intertemporärem Verjährungsrecht, NJW 2005, 630. Mansel, Die Neuregelung des Verjährungsrechts, NJW 200...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1 Gegenstand der Regelung

Rz. 6 Obwohl es an sich zu den Grundbedürfnissen eines jeden Mensch gehört, dass er über eine Wohnung verfügt, wird in § 7 nicht ein Recht auf Innehabung und Verschaffung einer Wohnung, sondern lediglich eine Entlastung von den durch die Wohnung entstehenden wirtschaftlichen Belastungen als soziales Recht eingeräumt. Die Beschaffung einer Wohnung ist daher dem Betroffenen se...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 71... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 wurden den §§ 53, 54 jeweils die Abs. 6 angefügt. Darin ist geregelt, dass die Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Geldleistungen, die aufgrund Abtretung, Verpfändung oder Pfändung an Dritte ausgezahlt wurden, auch von diesen Dritten als Haftendem zurückgefordert werden können (Gesamtschuldnerschaft, Geltendmachu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1.1 Berechtigter

Rz. 6a Der Inhaber einer Wohnung ist als Berechtigter i. S. d. § 7 anzusehen. Nach dessen individuellen Verhältnissen richtet sich daher auch die Angemessenheit der Wohnung und die Zumutbarkeit der Aufwendungen. Es werden explizit nicht Vermieter, Bauherren oder vergleichbare Personen benannt, die ja als Förderer von Wohnraum in Frage kämen, sondern mit dem Inhaber einer Woh...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Vermittlung

Rz. 5 Die Vermittlungsleistungen richten sich an Arbeitnehmer und an Arbeitgeber zur Besetzung offener Stellen. Rz. 6 Arbeitsvermittlung durch Auswahl und Vorschlag ist die klassische Form der Arbeitsvermittlung. Aufgrund einer der Agentur gemeldeten offenen Stelle mit einem spezifischen Stellenprofil wählt der Arbeitsvermittler aus dem gemeldeten Bewerberbestand die Arbeitne...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Beratung

Rz. 3 Die Beratungsleistungen nach Abs. 1 Nr. 1 richten sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene verfolgt mehrere Ziele. Bei Jugendlichen geht es hauptsächlich darum, sich präventiv für den richtigen Beruf zu entscheiden und damit das Risiko späterer Arbeitslosigkeit zu verringern. Berufsberatung für Arbeitnehmer beinhaltet den Persp...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bauer/Krämer, Das Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung, NJW 2005, 180. Haft, Reformbedarf beim System der gesetzlichen Sozialversicherung, ZRP 2002, 457. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, NZS 2018, 848. Jaeger, Die Reformen in der gesetzlichen Sozialversicher...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.6 Abgrenzungen durch die Rechtsprechung

Rz. 29 Eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann als konstitutive Anspruchsvoraussetzung nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 48/84). Die Arbeitslosmeldung kann als Tatsachenerklärung nicht wie im Leistungsantrag gemäß § 16 schriftlich abgegeben werden (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 48/84. Rz. 30 D...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.3 Förderleistungen

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 3 fasst die klassischen Förderinstrumente nach Bedarfslagen zusammen. Alle Leistungen verfolgen das Ziel, den Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Kunden der Bundesagentur für Arbeit werden nach Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden segmentiert. Die Zuordnung richtet sich nach der prognostizierten Begleitungs- bzw....mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.1 Auskunftsstellen

Rz. 3 Abs. 1 benennt zunächst die durch Landesrecht bestimmten Stellen als Auskunftsstellen. Diese Regelung beruht auf einem Einspruch des Bundesrates gegen eine flächendeckende Bestimmung von Auskunftsstellen auf kommunaler Ebene (Kreise und kreisfreie Städte sowie aufgrund von Landesrecht auch die Gemeinden). Durch Landesrecht können nunmehr auch Stellen der Landesverwaltu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Bieback, Familienleistungen und Familienlastenausgleich in der Sozialversicherung, VSSR 1996, 73. Graue/Diers, Verfassungs- und europarechtliche Probleme bei der Berechnung von Elterngeld, NZS 2015, 777. Hase, Familienlastenausgleich und die Finanzierung der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, VSSR 2004, 55. ders., Sozialversicherung und Familie – verfassungsre...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.3 Unzuständiger Leistungsträger

Rz. 10 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die dort genannten Stellen zur Entgegennahme von Anträgen unabhängig von der Form der Antragstellung. Im Zweifel kann der Antrag also auch mündlich oder konkludent gestellt werden, jedenfalls elektronisch, wenn der Antragsteller den Leistungsträger auf diesem Wege erreicht. Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 verbietet anderen Trägern nicht, Anträge entgege...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.4 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 24 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht für den von §§ 1 bis 3 SGB VI erfassten Personenkreis; das sind insbesondere die Beschäftigten und beschäftigungsähnlich Tätigen, "kleine" Selbstständige, sonstige Personen in der Zeit, in der sie Kinder erziehen oder als nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen tätig sind, und Wehr- und Zivildienstleistend...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.5 Klare, sachdienliche und vollständige Anträge

Rz. 20 Abs. 3 ergänzt die Regelungen über die Betreuungspflichten der Leistungsträger nach den §§ 13 bis 15. Durch eine Antragstellung nimmt der Bürger sein Recht wahr, eine Sozialleistung in Anspruch zu nehmen. In aller Regel setzt er dadurch ein Verwaltungsverfahren in Gang, an dessen Ende die Bewilligung oder Ablehnung der begehrten Sozialleistung steht, je nachdem, ob di...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 2.3 Verjährungshindernisse

Rz. 6 Für die dafür erforderliche Übergangsregelung wird daher, wie für das Verjährungsrecht des BGB im Sozialrecht insgesamt, die nur entsprechende Anwendung des Art. 229 § 6 Abs. 1 und 2 EGBGB angeordnet. Rz. 7 Die Übergangsregelung betrifft im Wesentlichen die Tatbestände der Unterbrechung der Verjährung, die mit der Änderung des Verjährungsrechts zum 1.1.2002 weggefallen ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Zuständigkeit der Leistungsträger

Rz. 8 Leistungsträger sind die Agenturen für Arbeit für die Bundesagentur sowie grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte. 104 zugelassene Kreise bzw. kreisfreie Städte fungieren als alleinige Träger der Grundsicherung, d. h., sie übernehmen auch die eigentlich den Agenturen für Arbeit obliegenden Aufgaben. Durch Gebietsreformen und Rückgabe von Optionen schwankt die t...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei § 13 handelt es sich ungeachtet der Informationsfreiheit in Deutschland um die erste von 4 Regelungen der Einweisungsvorschriften, die hauptsächlich darauf abzielen, dass Bürger ihre sozialen Rechte nach dem Sozialgesetzbuch auch geltend machen können und deshalb den Betreuungsvorschriften zugerechnet werden. Die §§ 13 bis 15 sind behördliche Informationspflichten,...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 2.3 Grenzen der Aufklärung

Rz. 16 § 13 selbst begrenzt die Aufklärungspflicht der Leistungsträger auf ihren Zuständigkeitsbereich. Dabei wird insbesondere der sachliche Zuständigkeitsbereich eine wichtige Rolle spielen. Ein Leistungsträger wird Aufklärung über Rechtsfragen, die ein anderer Leistungsträger zu entscheiden hat, zu vermeiden suchen. Aufklärung ist insbesondere auch darauf ausgelegt, den B...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 71... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Verfahrensrechtliche Regelungen können und sind im Regelfall auch auf laufende Verwaltungsverfahren anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss v. 27.9.1951, 1 BvR 61/51; ebenso BVerfG, Entscheidung v. 31.5.1960, 2 BvL 4/59). Für die Frage, ob die Rückforderung durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden kann, ist jedoch fraglich, ob es sich hinsichtlich einer solchen neu einge...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1.2 Begriff der Wohnung

Rz. 7 Der Begriff der Wohnung i. S. d. § 7 ist weit zu verstehen. Er erfasst jede auf Dauer angelegte Unterkunft, die in örtlicher Hinsicht den Lebensmittelpunkt bildet. Es kann sich dabei um ein Haus, auch ein eigenes, oder eine abgeschlossene Wohnung, aber auch um ein oder mehrere Zimmer in einer nicht abgeschlossenen Wohnung mit oder ohne eigene Küche, eigenem Bad usw. ha...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 9 In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Versicherungspflicht für die in § 5 SGB V aufgeführten Personen, soweit für diese nicht nach § 7 oder § 6 SGB V Versicherungsfreiheit besteht. Neben den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, Personen, die eine nichtselbstständige Arbeit verrichten, und beschäftigungsähnlich Tätigen (z. B. Auszubildende, in Werkstätten, ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.3 Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 19 In der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Versicherungspflicht für die durch Gesetz (§ 2 SGB VII; vgl. Komm. dort) oder durch Satzung des Unfallversicherungsträgers (§ 3 SGB VII) genannten Personen. Die Unfallversicherung war ursprünglich eine Arbeitnehmerversicherung, durch die die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden der Arbeitnehmer sow...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.4 Weiterleitung von Anträgen

Rz. 14 Abs. 2 enthält eine Weiterleitungsverpflichtung unabhängig davon, ob die begehrte Leistung von einem Antrag abhängig ist. Hinsichtlich möglicher Beratungspflichten des Leistungsträgers im Zusammenhang mit der Antragstellung vgl. die Komm. zu § 14. Der Arbeitslose muss von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme höherer Leistungen nur hingewiese...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.6 Nachgeholte Anträge

Rz. 23 § 16 regelt grundsätzlich, wer Anträge auf Sozialleistungen entgegennimmt, wie die entgegen nehmenden Stellen mit gestellten Anträgen verfahren, wenn sie für die weitere Bearbeitung nicht zuständig sind, sowie die Wirksamkeit der Anträge. Daneben haben die Leistungsträger auf klare, sachdienliche und vollständige Anträge hinzuwirken. Auch Grundsicherungsleistungen nac...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.1 Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit durch Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Mit Satz 1 werden soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit als verbindliche Grundlagen des Sozialrechts in Umsetzung des Sozialstaatsprinzips hervorgehoben, zu dessen Verwirklichung das SGB Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten soll. Die Formulierung "gestalten" soll wohl verdeutlichen, dass der Gesetzgeber die Sozialrechtsord...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.2 Gesetzliche Pflegeversicherung

Rz. 14 Der in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtige Personenkreis entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung; denn versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 1 Abs. 2, 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI; vgl. Komm. dort). Die freiwillige Mitgliedschaft in der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 7/868 S. 23) wie folgt begründet worden: "Die Vorschrift bildet die Einleitungs- und Grundsatznorm für die in §§ 3 bis 10 genannten sozialen Rechte. Sie stellt in Satz 1 klar, dass die in den sozialen Rechten verankerten Leitvorstellungen der einzelnen Sozialleistungsbereiche sich als weitere Konkretisierung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Auskunftspflichten zum Sozialgesetzbuch und ergänzt damit die Betreuungspflichten nach den §§ 13 und 14 über die Aufklärung über Sozialleistungen und die Beratungspflicht der Leistungsträger. Während sich Aufklärung an die Bevölkerung insgesamt richtet und die Beratung sich mit den individuellen Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall auseinandersetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.2.2 Anstalten, Heime und gleichartige Einrichtungen (Satz 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 88 Zu den Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen i. S. d. Satzes 1 Nr. 2 Buchst. b gehören sämtliche Institutionen, die nach ihrer Zweckbestimmung Personen, die wegen ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Beschaffenheit der Betreuung oder der Erziehung bedürfen, ständigen Aufenthalt gewähren (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.202...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.1 Meldeaufforderung/Meldezweck

Rz. 16a Meldeaufforderungen i. S. v. § 32 ergehen als Verwaltungsakt nach § 59 i. V. m. § 309 SGB III. Insbesondere muss die Aufforderung zur Meldung von einem Meldezweck getragen werden. Meldezwecke sind insbesondere die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, die Vorbereitung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder von Entscheidungen im Leistungsverfahren sowie die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Der durch das Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften v. 24.7.1995 (BGBl. I S. 962) mit Wirkung zum 29.7.1995 eingefügte Satz 3 wurde bereits durch das Wehrrechtsänderungsgesetz v. 15.12.1995 (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 19a verkörpert eine der größten Arbeitsmarktreformen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist Ausdruck der Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe nach dem Recht der Arbeitsförderung und der früheren Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz für erwerbsfähige Hilfebedürftige und der mit ihnen in einer Bedarfsgeme...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 2.1 Aufklärung

Rz. 3 Aufklärung i. S. d. § 13 ist die generelle, abstrakte und von einem individuellen Aufklärungswunsch unabhängige Unterrichtung der Bevölkerung über die sozialen Rechte und Pflichten. Daraus kann ein Bürger allerdings kein subjektives Recht gegenüber dem Leistungsträger ableiten, denn die Berechtigten auf Information sind unbestimmt (vgl. BSG, Urteil v. 16.12.1993, 13 RJ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.2 Berater

Rz. 8 Zuständig für die Beratung ist der für das Anliegen des Ratsuchenden zuständige Leistungsträger. Das ist regelmäßig der Leistungsträger, der über den begehrten Anspruch entscheidet oder dem gegenüber der Ratsuchende seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Zweifel ist der Leistungsträger beratungspflichtig, der leistungspflichtig wäre, wenn dem Begehren des Ratsu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.4 Amtshaftung, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 20 Grundsätzlich kann bei Beratungsfehlern ein Schadensersatzanspruch aufgrund Amtshaftung, bestehen (Art. 34 GG, § 839 BGB). Dieser ist auf Schadensersatz in Geld ohne Neugestaltung des Sozialrechtsverhältnisses gerichtet. Eine Neugestaltung kann ja gerade deswegen nicht verlangt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG gelten im Grundsatz folgende Voraussetzungen fü...mehr