Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 93 Verhält... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, dass die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ("Hartz IV") sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Drittes und Viertes Kapitel) unberührt bleiben. Rz. 3a Mit der Überführung der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 in das SGB IX...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.1.2 Hilflos

Rz. 4 Welche schwerbehinderten Menschen hilflos sind, bestimmt § 228 ebenfalls nicht selbst. Maßgeblich ist der im Einkommensteuergesetz geregelte Begriff (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Schwerbehinderten-Ausweisverordnung in der durch Art. 56 SGB IX geänderten Fassung: "... wenn der schwerbehinderte Mensch hilflos i. S. d. § 33b EStG oder entsprechender Vorschriften ist"). Rz. 5 Hilf...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träg...mehr

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Schell, SGB IX § 101 Eingli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe, die zum 1.1.2020 aus dem Recht der Sozialhilfe im SGB XII herausgelöst und als Teil 2 in das SGB IX eingestellt wurde, inhaltsgleich § 24 SGB XII, die Regelung zur Sozialhilfe für Deutsche im Ausland. Die Vorschrift wurde durch Art. 7 des Teilhabestärkungsgesetzes v. 2.6.2021 mit Wirkung zum 10....mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.3 Keine Ausgabe von Wertmarken (Abs. 5)

Rz. 21 Eine Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr wird nach Abs. 5 Satz 1 nicht ausgegeben, solange eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung (im Gegensatz zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung) nach § 3a Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Anspruch genommen wird. Welcher Personenkreis Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefre...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BG...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.1 Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Herauslösung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII sind künftig nicht mehr die Träger der Sozialhilfe für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Die Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe obliegt den jeweiligen Ländern. Die Träger der Sozialhilfe sind bereits in § 6 bei der Aufzählung der Träger der Leistungen zur Teilhabe als Trä...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.5 Neufassung des § 99 ab dem 1.7.2021

Rz. 20 Da die in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung des Art. 25a des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99 SGB IX zu dem Ergebnis geführt hatte, dass dieses Konzept zur Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe mit dem gesetzgeberischen Ziel, eine Veränderung...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift wurde im Gesetzgebungsverfahren zum Teilhabestärkungsgesetz in das SGB IX eingefügt (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, BT-Drs. 19/28834). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die SPD-Bundestagsfraktion hatten in dem Gesetzgebungsverfahren die Einführung einer 4. Staffel der Ausgleichsabgabe (§ 160 Abs. ...mehr

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Schell, SGB IX § 93 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger...mehr

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Schell, SGB IX § 101 Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träg...mehr

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Schell, SGB IX § 101 Eingli... / 2.4 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 4)

Rz. 9 Örtlich zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist (Satz 1). Der Geburtsort wird sich i. d. R. aus dem Reisepass oder dem Personalausweis der antragstellenden Person feststellen lassen. Liegt der Geburtsort nicht im Inland oder lässt er sich nicht ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Sch...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.3 Verweisung auf die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in Teil 1 (Abs. 3)

Rz. 7 Nach Abs. 3 bestimmen sich die Leistungen grundsätzlich nach den entsprechenden Regelungen in Teil 1 des SGB IX (dort Kapitel 13, §§ 77 bis 84). Dies gilt nicht, soweit aufgrund der Besonderheiten der Eingliederungshilfe etwas Abweichendes zu regeln ist. Das gilt etwa für Leistungen zur Mobilität (§ 114), für die § 83 in Kapitel 1 mit zwei Maßgaben gilt. Auch ist für m...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in das SGB IX eingefügt worden. Sie tritt mit Ausnahme des Abs. 1 am 1.1.2020 in Kraft (Art. 26 Abs. 4 BTHG). Abs. 1 ist am 1.1.2018 in Kraft getreten. Mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung ...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.2 Sicherstellung der Bestimmung geeigneter Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 2)

Rz. 5 Aufgabe der Länder ist es, im Rahmen der Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe sicherzustellen, dass nur solche Träger bestimmt werden, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit dazu geeignet sind, die vielfältigen Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen. Soweit das Landesrecht mehrere Träger der Eingliederungshilfe bestimmt, sind die obersten Landesbehörden ...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.6 Umsetzungsunterstützung (Art. 25 Abs. 2 BTHG)

Rz. 11 Art. 25 Abs. 2 BTHG ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Einvernehmen mit den Ländern eine Untersuchung zur Implementierung der reformierten Eingliederungshilfe durchzuführen. Mit den Erkenntnissen dieser Untersuchung soll der Gesetzgeber Hinweise auf eventuelle Veränderungsbedarfe erhalten. Mit der Untersuchung soll insbesondere festgestellt w...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1367) mit Wirkung zum 1.1.2022 (Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes) in das SGB IX eingefügt.mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.5 Aufwendungen für Wohnraum (Abs. 5)

Rz. 12 Abs. 5 wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGBl. I S. 1948) mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Rz. 13 Mit der im Rahmen des BTHG erfolgten Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt zum 1.1.2020 gehören die Kosten des Wohnens ...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.1 Ursprünglicher Gesetzentwurf der Bundesregierung

Rz. 3 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der BT-Drs. 18/9522 sah vor, den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe neu zu definieren. In der Begründung des Gesetzentwurfs wurde ausgeführt, seit dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) im Jahre 1962 sei der Personenkreis, der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Abs. 1 und 2 sind inhaltlich aus § 92 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 SGB XII übernommen worden, soweit es um minderjährige Leistungsberechtigte geht. Die Regelungen sind eine Folge der Beibehaltung des Rechts der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für minderjährige Leistungsberechtigte. 2.1 Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Soz...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.5.2 Drohen einer wesentlichen Behinderung (Abs. 2)

Rz. 22 Abs. 2 definiert, wann eine wesentliche Behinderung droht und entspricht weitestgehend dem bis zum 31.12.2019 geltenden § 53 Abs. 2 Satz 1 SGB XII, auf den § 99 in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung verweist.mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.4 Verwaltungsbehörde

Rz. 22 Die Wertmarke und das Beiblatt zum Ausweis werden auf Antrag vom örtlich zuständigen Versorgungsamt ausgegeben (Abs. 5 Satz 2). An dieses ist auch die Wertmarke in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 und 2 zurückzugeben. Schwerbehinderte Menschen, die an Stelle der unentgeltlichen Beförderung die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen wollen, erhalten das Beiblatt ...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt den zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr anspruchsberechtigten Personenkreis schwerbehinderter Menschen und bestimmt im Übrigen dem Grunde nach einen Anspruch der Beförderungsunternehmen auf Erstattung der durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle.mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 beschreibt den Personenkreis schwerbehinderter Menschen (nicht Gleichgestellte, für diese finden die Vorschriften des Kap. 13 keine Anwendung), die infolge ihrer Behinderung Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben. Im Einzelnen sind dies schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erh...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.1.1 Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit

Rz. 3 Zur Definition "infolge der Behinderung in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr besonders beeinträchtigt" vgl. § 229 Abs. 1.mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2 Wertmarke

Rz. 9 Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung in Zügen des Nahverkehrs ist weiterhin, dass der Ausweis mit einer Wertmarke versehen ist (Abs. 1 Satz 2). Diese Wertmarke wird durch das für die Ausstellung der Ausweise zuständige Versorgungsamt auf Antrag des schwerbehinderten Menschen mit einem Beiblatt ausgegeben, das nur mit dem Ausweis gültig ist (§ 3 a Abs. 1 und...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 2.2 Struktur der Einheitlichen Ansprechpartner (Abs. 3 und 4)

Rz. 5 Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen bundesweit eingerichtet und mit qualifiziertem Personal ausgestattet werden. Sie sollen für Arbeitgeber gut erreichbar, also in der Region gut vernetzt sein, und sich als zentraler Ansprechpartner für Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen etablieren.mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Verpflichtung der Werkstätten für behinderte Menschen zur Aufnahme derjenigen behinderten Menschen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben auf diese Einrichtungen angewiesen sind. Aus der Verpflichtung der Werkstatt resultiert ein Rechtsanspruch des behinderten Menschen auf Aufnahme.mehr

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Schell, SGB IX § 97 Fachkräfte / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die für das Recht der Sozialhilfe geltende Vorschrift des § 6 SGB XII ist mit der Einordnung des Rechts der Eingliederungshilfe in das SGB IX umfassend weiterentwickelt worden. Während in § 6 SGB XII neben der fachlichen Qualifizierung auch die Eignung nach der Persönlichkeit hervorgehoben ist, ist eine persönliche, charakterliche Eignung der Fachkräfte in § 97 nicht b...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.4 Rückkehrrecht

Rz. 9 Mit dem Bundesteilhabegesetz ist Abs. 3 angefügt worden, der ein Rückkehrrecht bestimmt. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Klarstellung, ein Rückkehrrecht bestand bereits auch vor dem 1.1.2018. Dieses ergab sich einer Regelung im Rentenrecht. Dort ist nämlich bestimmt, dass bei Versicherten, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll e...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 2.2 Änderungen durch das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe

Rz. 8 Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe v. 10.12.2019 wurde die in Abs. 3 mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestimmte Heranziehung unterhaltsverpflichteter Angehöriger von volljährigen Leistungsberechtigten in besonderen Ausbildungsstätten (wieder...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.3 Regelung zur Bestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises ab 1.1.2023 (Art. 25a § 99 BTHG)

Rz. 12 Art. 25a § 99 in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung, der am 1.1.2023 in Kraft treten soll, enthält gegenüber der Fassung des Gesetzentwurfs einige wesentliche Veränderungen. In Abs. 1 Satz 1 ist nunmehr klargestellt, dass Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen ebenfalls unter den leistungsberechtigten Personenkreis fallen. Eine quantitative R...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 2.1 Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Rz. 4 Irrtümlich wurde mit dem BTHG nicht übernommen die Regelung, dass die für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen auch bei Leistungen in bisherigen teilstationären Einrichtungen (z. B. Mittagessen in heilpädagogischen Kindertagesstätten) aufgebracht werden müssen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 wird durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBL I S. 606) in Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 2a wurde mit Wirkung v. 1.5.2004 angefügt. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) erfolgt in Abs. 2 mit Wirkung v. 1.1.2005 eine sprachliche Anpassung an die neue Bez...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.1 Beschäftigte auf Arbeitsplätzen

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen, die auf Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 Abs. 1 beschäftigt sind, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden. Bei den Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 Abs. 1 handelt es sich um solche, die bei der Ermittlung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtarbeitsplätze berücksichtigt werden. (§ 154 Abs...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.1.3 Gehörlos

Rz. 6 Unter Gehörlosen sind sowohl Hörbehinderte zu verstehen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, als auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwerverständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen; das sind i. d. R. Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkei...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.1 Kostenpflichtige Wertmarke

Rz. 10 Die Wertmarke wird grundsätzlich (zu den Ausnahmen vgl. Abs. 4 Satz 1) nur gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 91,00 EUR (ab 1.1.2021) für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr oder 46,00 EUR (ab 1.1.2021) für eine Gültigkeitsdauer von einem halben Jahr ausgegeben. Dieser Betrag kann als eine Eigenbeteiligung des schwerbehinderten Menschen bezeichnet werden, sodas...mehr

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Schell, SGB IX § 63 Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift stellt in Ergänzung zu § 6 Abs. 1 klar, welche Rehabilitationsträger für Leistungen einerseits im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich, bei Maßnahmen der beruflichen Bildung bei anderen Leistungsanbietern und ab dem 1.1.2020 für das Budget für Ausbildung, andererseits im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), für Leistu...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.3 Sicherung bedarfsdeckender Leistungen (Abs. 3)

Rz. 6 Länder und Träger der Eingliederungshilfe haben bedarfsdeckende Leistungen zu erbringen. Um die Fachleistungen im Rahmen der verfügbaren Mittel effektiv und effizient zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen erbringen zu können, ist die Planung und Steuerung von Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich. Angebote müssen flächen- und bedarfsde...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.4 Anrechnung schwerbehinderter Arbeitgeber

Rz. 14 Nach dieser Vorschrift wird ein schwerbehinderter Arbeitgeber auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. Diese Vorschrift gilt nur für natürliche Personen, nicht jedoch für Arbeitgeber, die juristische Personen oder Personengesamtheiten oder Personen, die Organe oder gesetzliche Vertreter juristischer Personen oder Personengesamtheiten sin...mehr

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Schell, SGB IX § 101 Eingli... / 2.3 Art und Maß der Leistungserbringung, Einkommens- und Vermögenseinsatz (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 bestimmt, dass Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und Vermögens sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland richten. Die Regelung entspricht inhaltlich § 24 SGB XII. Als Leistungsarten kommen grundsätzlich alle Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht, die auch im Inland gewährt werden können. Jedoch richten s...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.5 Rechtsweg

Rz. 23 Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wertmarken gilt § 51 Abs. 4 SGG entsprechend (seit 1.1.2002 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 17.8.2001, BGBl. I S. 2144 § 51 Abs. 1 Nr. 7 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist die Verweisung nunmehr richtiggestellt). ...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.5.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 24 Die bis zum 31.12.2019 in § 60 SGB XII enthaltene Verordnungsermächtigung für die Konkretisierung der Leistungsberechtigung ist ab. 1.7.2021 in Abs. 4 bestimmt. Bis zum Erlass der Rechtsverordnung, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt, finden die Regelungen der Eingliederungshilfe-Verordnung in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung zur Konk...mehr

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Schell, SGB IX § 101 Eingli... / 2.5 Zusammenarbeit mit den deutschen Dienststellen im Ausland (Abs. 5)

Rz. 10 Abs. 5 schreibt zwingend die Zusammenarbeit der Träger der Eingliederungshilfe mit den deutschen Dienststellen im Ausland vor. Die deutschen Dienststellen im Ausland sind i. d. R. die diplomatischen und konsularischen Vertretungen. Abs. 5 konkretisiert die allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Amtshilfe nach den §§ 3 bis 7 SGB X. Sie bezieht sich auf alle Bereiche des ...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.2 Einzelne Hilfen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 werden die Leistungen in einem nicht abschließenden ("insbesondere") Leistungskatalog gegenüber dem bisherigen Recht in der Sozialhilfe neu strukturiert und gelistet. Der Leitungskatalog enthält zum einen alle Leistungstatbestände des § 76 in Teil 1. Als spezifischer Leistungstatbestand der Eingliederungshilfe enthält er zusätzlich die Besuchsbeihilfen.mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 2.1 Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Aufgabe der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ist es, Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, zu informieren, zu beraten und bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen. Neben der Beratung und Unterstützung sollen die Einheitlichen Ansprechstellen Arbeitgeber auch proaktiv ansprechen...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber, bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktio...mehr