Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.4 Erschließen von Arbeitsplätzen

Rz. 12 Aufgabe der Integrationsfachdienste ist es nach Abs. 2 Nr. 4, geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Hierbei wird auf § 156 verwiesen, gemeint sind Arbeitsplätze i. S. d. Abs. 1 dieser Vorschrift. Ziel der Integrationsfachdienste muss es sein, solche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erschließen, die eine möglichst dauerhafte beruflic...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.2 Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bei Berufsorientierung und -beratung

Rz. 11a Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist das Aufgabenspektrum der Integrationsfachdienste in Abs. 2 erweitert worden. Seitdem gehört es auch zu den ausdrücklichen Aufgaben der Integrationsfachdienste, die Bundesagentur für Arbeit (hier wohl die örtlichen Agenturen für Arbeit) bei ihren Maßnahmen zur Berufsorientie...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.1 Beteiligung

Rz. 2 In Übereinstimmung mit § 192 Abs. 1 spricht die Vorschrift von "Beteiligung" der Integrationsfachdienste. Das heißt, die Integrationsfachdienste nehmen keine eigenen Aufgaben wahr, sie werden im Auftrag der jeweiligen Träger zur Erfüllung der diesen obliegenden Aufgaben tätig, die Träger bleiben ausdrücklich für die Ausführung der Leistung, also die Erfüllung der Aufga...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 die Nr. 7 geändert und Nr. 1a, 1b und 8 eingefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12....mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.3 Begleitung bei der betrieblichen Berufsausbildung

Rz. 11b Die Begleitung schwerbehinderter Jugendlicher bei der betrieblichen Berufsausbildung gehört ebenfalls zu den mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erweiterten Aufgaben der Integrationsfachdienste. Im Wettbewerb um einen Ausbildungsplatz sind behinderte und schwerbehinderte junge Menschen besonders benachteiligt. Mit ...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.3 Höhe des Krankengeldes nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld

Rz. 7 Die Höhe des Krankengeldes richtet sich gemäß § 47b Abs. 1 nach dem Betrag des Arbeitslosengeldes, den der Versicherte zuletzt (= unmittelbar vor der Krankengeldzahlung) bezogen hat. Für die Höhe des Krankengeldes ist der Leistungsbetrag des letzten bindend gewordenen Arbeitslosengeld-Bewilligungsbescheides maßgeblich. Ob Arbeitslosengeld tatsächlich zur Auszahlung gel...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.1 Fähigkeiten bewerten und einschätzen

Rz. 6 Um eine zielgerichtete Vermittlung in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen, wird bei einer Vielzahl der schwerbehinderten Menschen, beispielsweise bei solchen, die über einen langen Zeitraum arbeitslos sind oder die nur über eine geringe berufliche Qualifikation verfügen, eine vollständige Erhebung individueller Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenp...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.5 Sonstige Aufgaben

Rz. 13 Die Integrationsfachdienste haben nach Abs. 2 Nr. 5 die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten. Hierzu gehören Hilfen bei der Bewerbung und bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Hierzu kann auch die Begleitung des schwerbehinderten Menschen zum Arbeitsplatz gehören. Rz. 14 Bei der unter Abs. 2 Nr. 6 genannten Aufgabe geht es ...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.4 Anpassung des Krankengeldes bei Änderung der Verhältnisse während des Krankengeldbezuges (Abs. 2)

Rz. 13 Ändern sich während des Bezuges von Krankengeld die Verhältnisse des Versicherten maßgeblich, ist auf Antrag des Versicherten der Betrag des Arbeitslosengeldes zu zahlen, den er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre (§ 47b Abs. 2 Satz 1). Zu den maßgeblichen Verhältnissen eines Versicherten, die sich ändern können, zählt z. B. die Änderung der Steu...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.1 Begünstigte Einrichtungen

§ 4 Nr. 16 UStG befreit die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbundenen Leistungen[1], die erbracht werden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 SGB V besteht; Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 a SGB V, § 72 oder § 77 SGB XI besteht oder die...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.2 Einschränkung der Steuerbefreiung

O. g. Leistungen, die von den o. g. Einrichtungen erbracht werden, sind nur insoweit befreit, als es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, die sich jeweils beziehen auf: die Anerkennung, den Vertrag, die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung.[1] Werden daher ambulante Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX erbracht, sind diese nicht umsatzsteu...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 6.2 Andere Einrichtungen als Betreiber

Außerdem sind die Leistungen von den in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa-gg UStG genannten Einrichtungen steuerfrei, wenn es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die im Folgenden genannte Zulassung, der Vertrag oder die Regelung nach SGB jeweils bezieht.Der Begriff "Einrichtungen" umfasst auch natürliche Personen. Die vor dem 1.1.2009 erforderl...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungszweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 23.4.2009 mit Wirkung zum 1.7.2010 eingefügt (BGBl. I 2009. 1707) und durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) mit Wirkung zum 1.12.2021 neu gefasst. Seit dem 1.1.2012 besteht im Rahmen einer Pfändung des Guthabens bei einem Zahlungskonto nur noch Schut...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.8 Blindenzulagen (Nr. 8)

Rz. 22 Unter diese Zulagen fallen die aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis herrührenden Zulagen privater Art sowie die zusätzlichen Blindenhilfen nach Landesrecht (LandesblindenG), soweit sie nicht auf das Bundesversorgungsgesetz Bezug nehmen oder selbst die Unpfändbarkeit anordnen (Zöller/Herget, § 850a Rn. 15). Für die Blindenzulagen nach § 35 BVG gilt der Pfändungsschut...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.7 Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen (Nr. 7)

Rz. 21 Hierher gehören nur Bezüge aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis, die der Arbeitgeber (Dienstherr) aus dem bezeichneten Anlass gewährt (Zöller/Herget, § 850a Rn. 14). Ansprüche aus Sozialversicherung, deren Pfändung sich nach § 54 SGB I richtet, sowie solche aus Sterbekassen und auf den Todesfall abgeschlossenen Kleinlebensversicherungen, die unter § 850b Abs. 1 Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.6 Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge (Nr. 6)

Rz. 20 Erziehungsgelder (vgl. § 54 Abs. 5 SGB I; LG Oldenburg, Rpfleger 1987, 28) und Studienbeihilfen sind als zweckgebundene Leistungen unpfändbar, gleichgültig, ob sie aus öffentl. oder privater Hand gezahlt werden (Stein/Jonas/Brehm, § 850a Rn. 32). Hierzu zählen auch Stipendien, die mit der Auflage gewährt werden, nach Abschluss des Studiums in den Dienst der zahlenden ...mehr

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Jung, SGB XII § 60 Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungshilfe wurden zum gl...mehr

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Jung, SGB XII § 57 Persönliches Budget (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 58 Gesamtplan (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 56 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 55 Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 59 Aufgaben des Gesundheitsamtes (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Normzweck

Rz. 1 Die Pfändungsverbote des Abs. 1 dienen dem Schutz des Schuldners vor einer "Kahlpfändung" (BGH, NJW 2005, 681 = Vollstreckung effektiv 2005, 78 = NJW-RR 2005, 663; BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 171 = NJW-Spezial 2012, 41 = NJW-RR 2011, 1366) aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse (vgl. BGHZ 137, 193, 197 m.w.N. = WM 1998, 355 = NJW 1998, 1058 = DGVZ 1998, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.7 Kostenerstattung bei Leistungen nach dem SGB IX (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 46 Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass sich die Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach dem Neunten Buch ausschließlich nach § 18 SGB IX (bis zum 31.12.2017: § 15 SGB IX) und nicht nach § 13 richtet. In § 18 Abs. 6 SGB IX ist die Kostenerstattung zum einen für die Fälle der Unmöglichkeit der rechtzeitigen Leistungserbringung (unaufs...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.7 Kostenerstattung bei Leistungen nach dem SGB IX (Satz 9)

Rz. 64 § 13 Abs. 3a Satz 9 stellt klar, dass für Leistungen der medizinischen Rehabilitation die §§ 14 bis 24 SGB IX zur Koordinierung und Kostenerstattung selbst beschaffter Leistungen (weiter) gelten. Diese enthalten zur Kostenerstattung hinsichtlich der einzuhaltenden weitgehend inhaltsgleiche Vorschriften. Im Hinblick auf die in Abs. 3a geregelte Selbstbeschaffung nach Fr...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 konkretisiert das in § 2 Abs. 2 normierte Sachleistungsprinzip und ordnet an, dass Ausnahmen hiervon nur zulässig sind, soweit eine Vorschrift des SGB V oder des SGB IX dies ausdrücklich vorsieht. Abgesehen von den ausdrücklich normierten Fällen eines Kostenerstattungsanspruchs dürfen die Krankenkassen daher Kosten nicht erstatten, die dadurch entstanden sind, d...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Recht der sozialen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das sog. Sachleistungsprinzip (§ 2 Abs. 2 Satz 1), d.h., die Krankenkassen sind verpflichtet, die Dienste und Güter, deren der Versicherte bedarf, zu beschaffen und diesem zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht in der Weise, dass die Krankenkassen Verträge mit den Leistungserbringern schließen und diese die...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4 Kostenerstattung bei Nichteinhaltung der Entscheidungsfristen durch die Krankenkasse (Abs. 3a)

Rz. 48 Der mit Wirkung zum 26.2.2013 (Patientenrechtegesetz v. 20.2.2013, BGBl. I S. 277) neu eingefügte Abs. 3a dient der Beschleunigung von Bewilligungsverfahren zugunsten der Versicherten durch Einführung verbindlicher Fristen für die Entscheidung über einen Leistungsantrag. Die Vorschrift sanktioniert die Nichteinhaltung der Fristen durch den Eintritt einer Genehmigungsf...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5.1 Erstattungsfähige Leistungen – Gutgläubigkeit

Rz. 60 Zum Teil wird bzw. wurde vertreten, dass von der Genehmigungsfiktion nur Leistungen umfasst sind, die dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen und damit von der Krankenkasse auch als Sachleistung erbracht werden dürften (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.9.2016, L 4 KR 320/16; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.5.2014, L 16 KR 154/1...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 regelt die grundsätzliche Geltung des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die hiervon zulässigen Ausnahmen. Bis zum 31.12.1992 sah § 13 weder für Pflichtversicherte noch für freiwillig Versicherte eine grundsätzliche Abweichung vom Sachleistungsprinzip vor. Abs. 2, der zunächst nur aus 2 Absätzen bestehenden Vorschrift, sah lediglich...mehr

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Sommer, SGB V § 67 Elektron... / 2.3 Erprobung von Verfahren zur elektronischen Übermittlung – Pilotprojekte (Abs. 3)

Rz. 20 Der mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 19.5.2020 (BGBl. I S. 1018) mit Wirkung zum 23.5.2020 angefügte Abs. 3 eröffnet Krankenkassen und ihren Verbänden die Möglichkeit, im Rahmen von Pilotprojekten Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Verordnungen und zur Abrechnung von Leistungen nach § ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.5 Inanspruchnahme von Leistungserbringern in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 4)

Rz. 65 Nach dem Grundsatz des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ruhen die Leistungsansprüche der Versicherten während eines Auslandsaufenthaltes, soweit im SGB V nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren vor dem Inkrafttreten der Abs. 4 bis 6, die durch das GMG (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt wurden, innerhalb des SGB V nur in den §§ 17, 18 gereg...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.1 Ausübung des Wahlrechts

Rz. 10 Das Wahlrecht steht allen Versicherten zu, also auch familienversicherten Mitgliedern. Die Ausübung des Wahlrechts erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige (öffentlich-rechtliche) Willenserklärung des Mitglieds gegenüber der Krankenkasse. Mangels spezialgesetzlicher Vorschriften sind für ihre rechtliche Behandlung die Vorschriften und allgemeinen Grundsätze des bür...mehr

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Jansen, SGG § 39 Zuständigk... / 2.3 Erstinstanzliche Zuständigkeit

Rz. 4 Gemäß § 39 Abs. 2 kann das Bundessozialgericht auch als erstinstanzliches (und gleichzeitig letztinstanzliches) Gericht zuständig sein. Diese Regelung hat Ausnahmecharakter und ist deshalb eng auszulegen (BVerwG, Urteil v. 30.7.1976, IV A 1.75). Oberste Gerichtshöfe müssen zwar im Wesentlichen Rechtsmittelgerichte sein, jedoch ist eine (auch) erstinstanzliche Zuständig...mehr

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Jansen, SGG § 40 Senate des... / 2.1 Fachsenate

Rz. 2 Durch die Verweisung auf § 31 wird auch für das Bundessozialgericht bestimmt, dass Senate für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (hinsichtlich der ehrenamtlichen Richter vgl. § 10 und die dortige Kommentierung) sowie des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrec...mehr

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Jansen, SGG § 40 Senate des... / 2.2 Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Rz. 3 Da § 40 Satz 1 auch auf § 33 verweist, wird gleichzeitig bestimmt, dass die Senate des Bundessozialgerichts in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, 2 weiteren Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern entscheiden. Insoweit kann auf die Kommentierung zu § 33 verwiesen werden. Durch Satz 3 wird die Besetzung der Senate für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließli...mehr

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Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.1.8 Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte

Bei der Bestellung und Abberufung des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX wie auch des Gleichstellungbeauftragten besteht Mitwirkung nach Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BayPVG.mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift zusammen mit den §§ 142 bis 145 mit Wirkung zum 1.1.2018 als 18. Kapitel des SGB XII (Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vom 1.1.2018 bis zum ...mehr

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Jung, SGB XII § 142 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i.V.m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift zusammen mit den §§ 141 bis 145 mit Wirkung zum 1.1.2018 als 18. Kapitel des SGB XII (Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vom 1.1.2018 bis zum 31...mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.4 Sonderregelungen zur vorläufigen oder vorschussweisen Bewilligung

Rz. 6 Abs. 4 regelt die Verfahrensweise bei vorläufiger Bewilligung von Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 44a oder Bewilligung von Geldleistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt als Vorschuss nach § 42 SGB I. Über den monatlichen Leistungsanspruch darf in diesen Fällen nur auf Antrag des Leistungsberechtigten, also nicht von Amts wegen ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Konzentration der Datenschutzaufsicht

Rz. 4 § 32h AO wurde zusammen mit den anderen Regelungen zur Umsetzung der DSGVO im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes eingeführt.[1] Mit dem Artikelgesetz erfolgte auch die Anpassung des sozialrechtlichen Datenschutzes. Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren allerdings noch keine Datenschutzregelungen enthalten.[2] Gegenstand waren ursprünglich di...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[116] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten ›Werkes‹ zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und de...mehr

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ZErb 04/2022, Verzicht eine... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht aus übergeleitetem Recht im Wege der Stufenklage – hier auf der Auskunftsstufe – Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem am 24.2.2017 verstorbenen Erblasser K A geltend. Die Beklagte (geb. 0.0.1934) war mit dem Erblasser verheiratet. Die Eheleute hatten zwei Kinder, L und B A. Der am 0.0.1967 geborene B A ist aufgrund eines cerebralen Geb...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2.1 Maßnahmen zur Erkennung des Rehabilitationsbedarfes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger werden durch § 12 Abs. 1 verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfes zu ergreifen. Hierbei handelt es sich um ein subjektiv einklagbares Recht, welches der Leistungsberechtigte von den Rehabilitationsträgern im Wege der allgemeinen Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG einfordern kann. Darüber hina...mehr