Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.4 Feststellungsfrist für die Jobcenter

Rz. 18 Mit Abs. 1 Satz 3 (bis zum 31.12.2022 Abs. 1 Satz 5) stellt der Gesetzgeber einen zeitlichen Bezug zwischen einer Pflichtverletzung nach § 31 und ihrer Rechtsfolge mit Leistungsminderung durch Minderung des Auszahlungsanspruches her. Nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung darf das Jobcenter eine Minderung des Auszahlungsanspruches nach § 31a ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.1 Sicherstellung für Berechtigte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (Abs. 3)

Rz. 93 Als weitere Pflichtaufgabe hat der Gesetzgeber den KVen/KZVen bzw. der KBV/KZBV nach Abs. 3 Satz 1 die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung von Personen übertragen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z. B. Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei, Zivildienstleistende oder Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder); außerdem zä...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.2.1 Ermittlungsgrundsätze – Beginn und Ende (Satz 1)

Rz. 18 Abs. 2 regelt den Beginn und das Ende des belegungsfähigen Gesamtzeitraums in Abhängigkeit von der zu berechnenden Rentenart. Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt mit der Vollendung des 17. Lebensjahres des Versicherten und endet entweder mit dem Kalendermonat vor Beginn der zu berechnenden Rente; das gilt für sämtliche Altersrenten (§§ 35ff., §§ 235 ff.), für Ren...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.13 Wahrnehmung der Rechte und Überwachung der Pflichten der Vertragsärzte (Abs. 2)

Rz. 90 Innerhalb der öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Krankenkassen und den KVen nehmen die KVen eine Zwitterstellung ein. Zum einen müssen sie die berechtigten Interessen der Krankenkassen gegenüber ihren Vereinigungsmitgliedern, den Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, Medizinischen Versorgungszentren, durchsetzen und zum anderen die Rechte der Vertrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.1 Vorzeitige Inanspruchnahme

Rz. 29 Der Begriff "vorzeitig in Anspruch genommen" ist maßgeblich für die Ermittlung des Abschlags bei Renten wegen Alters nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a und für Renten wegen Erwerbsminderung nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 3. Der Zugangsfaktor mindert sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer solchen Altersrente jeweils um den Faktor 0,003 für jeden vollen Kalendermonat (vgl. instrukti...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.10 Beteiligung des Expertenpools und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

Rz. 41 In § 15 der Geschäftsordnung sind zunächst die in Abs. 6 und 7 der Vorschrift genannten gesetzlichen Vorgaben für den Expertenpool und die Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften übernommen worden. Abs. 6 bezieht sich insbesondere auf die Bildung des Expertenpools und die Benennung der Mitglieder durch den Innovation...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn der Regelung ist es, der aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit der in § 2 genannten Berufsgruppen Rechnung zu tragen. Das soziale Sicherungsbedürfnis dieser Berufsgruppen wird dadurch gekennzeichnet, dass die Betroffenen weitgehend ohne wirtschaftlich bedeutendes eigenes Betriebsvermögen arbeiten und auf den Einsatz...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.7 Höchstabschlag bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten (Satz 2)

Rz. 41 Satz 2 bestimmt, dass die Vollendung des 62. Lebensjahres für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebend bleibt, auch wenn die dort jeweils benannte Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres – Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente – beginnt oder der Versicherte vor Vollendung des 62. Lebensjahr verstorben ist (Hinterbliebenenrente). Hier...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.3 Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte)

Rz. 14 Die Leistungsminderung wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 32 kann auch nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte treffen. Bei ihnen kann eine Leistungsminderung insbesondere in Fällen in Betracht kommen, in denen in den Kooperationsplan (bis 30.6.2023 bzw. einem danach vereinbarten Kooperationsplan, längstens jedoch bis zum 31.12.2023: der Eingliederungsvereinbar...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.2.2 Förderkriterien

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 4 , der zum 26.3.2024 mit der Aufnahme der Patientenbeteiligung ergänzt worden ist, sind Kriterien für die Förderung insbesondere die: Verbesserung der Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz, Behebung von Versorgungsdefiziten, Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Beruf...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.2 Sonderfall: Erwerbsminderungsrente mündet in Altersrente

Rz. 69 Damit bleibt z. B. ein Höchstabschlag von 10,8 % für eine bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 erhalten, wenn der Versicherte anschließend (nahtlos) mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Regelaltersrente bezieht, die vom Grundsatz her ohne Abschlag zu zahlen gewesen wäre. Der Rentenabschlag aus Erwerbsminderungsrente wird in diesem Falle auf die R...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.13 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

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Sauer, SGB II § 16j Bürgerg... / 2.2 Zahlungsmodalitäten

Rz. 8 Der Bürgergeld-Bonus beträgt 75,00 EUR monatlich, soweit sich die Maßnahme auf den vollen Monat erstreckt und der Leistungsberechtigte an allen vorgesehenen Tagen teilnimmt. Rz. 9 Für Fehlzeiten mangelt es an einer Teilnahme, sodass der Bonus nicht gezahlt werden kann. Im Sinne von vereinfachter Verwaltungspraxis erscheint es angezeigt, insoweit die Zahlung des Bonus an...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 175 Altmann, Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig – Anm.: zu LSG NRW, Urteil v. 30.9.2020, L 3 R 305/18, B+P 2021, 83. Bertz, Sozialversicherungspflicht von Organmitgliedern und Gesellschaftern, NJW-Spezial 2019, 626. Brock, Das Aus für selbstständige Lehrer an Musik- und Volkshochschulen? – Neues aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, öAT 2023, 111. Brü...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11.2.2.2 Rechtliche Betrachtung

Rz. 95 Soweit das Merkmal – im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig – rechtlich beurteilt wird, sind die Vertragsbeziehungen des Betroffenen maßgebend. Die Auslegung des Merkmals "nur für einen Auftraggeber" in diesem Sinne orientiert sich dabei am Schutzzweck der Norm, der eine möglichst umfassenden Schutz dieser arbeitnehmerähnlichen selbstständigen Tätigkeiten sicher...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.5 Beschlussfassung

Rz. 27 Nach § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung beschließt der Innovationsausschuss grundsätzlich in Sitzungen. Eine schriftliche Abstimmung ist zulässig, wenn der Innovationsausschuss den Sachgegenstand in einer Sitzung beraten hat und einstimmig eine Abstimmung im schriftlichen Verfahren beschließt (§ 4 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung). Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann ...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 3 Literatur

Rz. 30 Neumann/Albrecht, Auf dem Weg zur Beitragssatzautonomie, Welt der Krankenversicherung, Berlin 2014, 36. Pfohl/Sichert, Der Gesundheitsfonds – Sondervermögen des Bundes oder der Krankenkassen?, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2009, 71. Pressel, Der Gesundheitsfonds: Entstehung – Einführung – Weiterentwicklung – Folgen, Wiesbaden 2012. Sichert/Göpffarth, Das System der Zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift wurde wie folgt geändert: mit Wirkung zum 1.1.2001 in Nr. 2 und 3 durch Art. 1 Nr. 19 und Art. 24 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827). Nr. 2 und 3 bezogen sich bisher auf die Faktoren für Renten wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (0,6667 bzw. 1,0...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.2 Zuschlag bei der Halbwaisenrente (Abs. 2)

Rz. 21 Die persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten erhöhen sich nach Abs. 2 in der allgemeinen Rentenversicherung für jeden nach Abs. 1 ermittelten Zuschlagsmonat um 0,0833 (in der knappschaftlichen Rentenversicherung um 0,0625; vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1), multipliziert mit dem für den Versicherten maßgebenden Zugangsfaktor (vgl. obiges Rechenbeispiel). Bei Hal...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.5 Übereinstimmung der Förderung mit den Beihilfevorschriften der EU

Rz. 17 Der Innovationsausschuss hat bei der Förderung neuer Versorgungsformen z. B. auch die Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) beachten (§ 92a Abs. 1), insbesondere den Beschluss der Kommission v. 20.12.2011 zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (2012/21/EU). Das e...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.4.1 Berücksichtigungsfähige Beiträge

Rz. 17 Beiträge nach Beginn einer Altersrente können sein Pflichtbeiträge gemäß §§ 1 bis 4 und Beiträge im Rahmen einer freiwilligen Versicherung (§ 7 Abs. 2 i. d. F. ab 1.1.2017). Rz. 18 Aus den genannten Beiträgen werden Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt (vgl. unten R. 19 ff.), die (nur) bei einer darauf nahtlos folgenden Altersrente (§ 42 Abs. 1) zu berücksichtigen sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.3 Ausübung der Tätigkeit

Rz. 45 Die Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher muss zur Auslösung des Versicherungspflichttatbestandes tatsächlich ausgeübt werden und nicht unterbrochen worden sein; außerdem darf sie nicht beendet sein (vgl. weitergehend unter Rz. 105 ff. – Ausübung der Tätigkeit und Auswirkung auf die Versicherungspflicht).mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.1 Überblick Rentenabschläge und Rentenzuschläge

Rz. 3 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte stehen abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu und sind gebunden an eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren (vgl. § 38). Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist hierzu mit Wirkung zum 1.7.2014 eine befristete Sonderregelung geschaffen worden, die es zulässt, diese Rente bereits vom 63. Lebensja...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.1 Bedeutung der Grundbewertung

Rz. 7 Die Grundbewertung nach Abs. 1 ist die zentrale Regelung zur Bewertung von beitragsfreien Zeiten (vgl. zur Funktion der Grundbewertung auch BT-Drs. 11/4124 S. 171); danach werden jedem Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zugrunde gelegt, die sich ergibt, wenn die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten durch die Anzahl der belegungsfä...mehr

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Sommer, SGB V § 262 Gesamtr... / 2.2 Gewinn- und Verlustausgleich (Abs. 2)

Rz. 9 Gewinne und Verluste (Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne, Veräußerungsverluste), die bei der Anlage der Gesamtrücklage entstehen, werden jährlich miteinander verrechnet (Satz 1). Der Differenzbetrag (Saldo) wird auf die einzelnen Krankenkassen anteilmäßig aufgeteilt. Maßgebend ist das Verhältnis der Rücklageguthaben im Jahresdurchschnitt zueinander. Rz. 10 Ein Verlust ...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.3 Grundbewertung Formel

Rz. 13 Aus Abs. 1 lässt sich folgende Rechenformel (zur Berechnung vgl. §§ 121, 124 Abs. 1) ableiten: Wichtigmehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2 Rechtspraxis

2.1 Übernahme der Fahrkosten (Abs. 1) 2.1.1 Voraussetzungen (Satz 1) Rz. 3 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. 2.1.1.1 Begriff Rz. 4 Fahrkosten entstehen für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, öffentliche Verkehrsmitteln, Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Rettungsf...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.3 Patientenvertreterinnen/Patientenvertreter

Rz. 25 Die Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter sind nach § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung von den nach der PatBeteiligungsV anerkannten Organisationen einvernehmlich und schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses zu benennen. Einvernehmlich bedeutet, dass die vier anerkannten Organisationen (Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.12 Gewährleistungspflicht

Rz. 89 Die Gewährleistungspflicht der KV bzw. der KBV gegenüber den Krankenkassen erstreckt sich nach Abs. 1 Satz 1 auf die gesetz- und vertragsmäßige Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung. Die Gewährleistung entspricht einer Garantie oder Bürgschaft einschließlich der damit verbundenen Haftung. Diese Gewährleistungspflicht ist zwischen KV und KBV so aufgeteilt, das...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis

Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Beitragszahlung gemäß § 187a wiederum reduziert oder ausgegl...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.2 Normzweck

Rz. 8 Die in § 71 niedergelegte Gesamtleistungsbewertung dient dazu, auch beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten rentenrechtlich zu bewerten. Sinn der Regelung ist es daher, für bestimmte, – gesellschaftlich förderungsfähige und förderungswürdige – Zeiten, in denen der Betroffene aber keine (vollwertigen) Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erwirtschaftet ha...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Sinn der Regelung ist es, dass nach Durchführung eines Rentensplittings auch die Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten erfasst werden; die Vorschrift trägt daher dafür Sorge, dass sich zugunsten des jeweiligen Partners – nach Ausübung der nach §§ 120a, 120e eingeräumten Gestaltungsmöglichkeit, die Ansprüche auf Rente zu teilen –, diese Entscheidung auch wertmäßig ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.5 Beginn der Versicherungspflicht

Rz. 82 Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem der in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker seine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Sie endet mit dem Tag, von dem an der Handwerker seine selbstständige Tätigkeit nachweislich nicht mehr ausübt, spätestens mit dem Tage, an dem die Eintragung in der Handwerksrolle gelöscht wird (vgl. im Übrigen auch die Komm....mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6 Gleichstellungsklausel Berufsausbildung (Satz 5)

Rz. 100 Satz 5 sieht eine Gleichbehandlung mit einer zur Berufsausbildung beschäftigen Person mit dem Auszubildenden in einer außerbetrieblichen Einrichtung (1. Var.), mit Teilnehmern an duale Studiengänge (2. Var.) und mit Teilnehmern einer praxisintegrierten Ausbildung (3. Var.) vor. Dabei wurde die Personengruppe Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung mit d...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.3 Neue Entgeltpunkte aufgrund gesetzlicher Anordnung des § 77

Rz. 25 § 77 sieht in bestimmten Fallkonstellationen vor, dass Entgeltpunkte als neu gelten. Es ist die Fiktion des § 77 Abs. 3 Satz 2 (vgl. Komm. hierzu) zu beachten, der bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anordnet, dass die Hälfte der Entgeltpunkte stets als "neue" Entgeltpunkte anzusehen ist. Als neue Entgeltpunkte sind auch solche anzusehen, die Gegenstand ...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.12 Finanzausschuss

Rz. 49 Nach § 20 der Geschäftsordnung wird zur Aufstellung des Teilhaushaltsplans, der in den Gesamthaushalt des Gemeinsamen Bundesausschusses eingeht, sowie zur Beratung der Jahresrechnung ein Finanzausschuss errichtet. Nach Abs. 1 besteht der Finanzausschuss aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der KBV, der KZBV, und der DKG, 3 Vertreterinnen oder Vertreter des GK...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 im Rahmen der Rentenberechnung die Grundbewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten (vgl. auch § 71). Sie richtet sich nach der Summe der Entgeltpunkte für sämtliche Beitrags- und Berücksichtigungszeiten, die durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate zu teilen ist (Abs. 1). Abs. 2 definiert den "belegungsfähigen Ges...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.8 Befristung des Abs. 3

Rz. 41a Durch § 86 wird Abs. 3 2 Jahre nach seinem Inkrafttreten durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 27.3.2024 am 28.3.2024, mithin mit Wirkung zum 27.3.2026, aufgehoben. Rz. 41b Dadurch ist Abs. 3 von vornherein befristet. Das stellt einen politischen Kompromiss für das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 dar. Innerhalb der Bundesregierung war die beab...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.4 Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der knappschaftlichen Krankenversicherung (Abs. 5)

Rz. 106 Abs. 5 gilt einer Sonderregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung, die die ärztliche Versorgung ihrer Versicherten heute noch teilweise durch Knappschaftsärzte sicherstellt, die ihre Leistungen direkt mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abrechnen. Soweit diese Knappschaftsärzte die Versorgung nicht oder nicht mehr sicherstellen könne...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 8 Ergänzende Vorschriften finden sich in § 120a, der die Grundsätze für das Rentensplitting unter Ehegatten regelt, in 120e, der das Rentensplitting unter Lebenspartnern regelt sowie in § 101 Abs. 4, der den Zeitpunkt für die Neuberechnung beinhaltet und in § 101 Abs. 5, der nach Durchführung eines Rentensplittings ein Art "Rentnerprivileg" für Waisenrenten vorsieht.mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Rieker, Mitteilung über Berechnung der Entgeltpunkte als erforderlicher Bestandteil eines Rentenbescheides – Anm. zu: SG Dresden, Urteil vom 23.01.2020 – S 35 R ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.6 Seelotsen (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 59 Satz 1 Nr. 4 erfasst nur die freiberuflich tätigen Seelotsen nach § 1 i. V. m. § 25 des Seelotsengesetzes (SeeLG), die im öffentlichen Auftrag tätig sind. Das sind Personen, die berufsmäßig als orts- und schifffahrtskundige Begleiter auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe leiten. Nicht erfasst von dieser Regelung werden Binnenlotsen, Trav...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 1997 wie folgt geändert worden: Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist in Abs. 2 das für die Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraums maßgebende Lebensjahr mit Wirkung zum 1.1.1997 heraufgesetzt worden (vom 16. auf das 17. Lebensjahr). Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbs...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.4 Zuschlagsrelevante Tatbestände

Rz. 16 Für Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten nach § 76d gelten die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten (1. Var.) oder die Regelungen von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung (§ 76b) (2. Var.) entsprechend. Zuschlagsrelevant sind daher entweder Beitragszahlungen – i. S. d. 1. Var. oder Zuschläge für Arbeitsentgelt a...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen finden sich in §§ 71, 72, 74, 263 und in § 263a, wenn Entgeltpunkte (Ost) vorliegen. Durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) sollte zum 1.7.2024 die vollständige Rentenangleichung Ost und West erreicht werden. Bereits seit dem 1.7.2023 betr...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.2 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung – Zuschussfunktion

Rz. 15 Das Rentenniveau der Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt entsprechend dem verbliebenen Leistungsvermögen des Versicherten bei 50 % der Vollrente (Rentenartfaktor 0,5); bei solchen Renten sollen ausschließlich gesundheitlich bedingte Lohneinbußen ausgeglichen werden. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um Leistungen mit Lohnzuschussf...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.5 Falsche Auskünfte

Rz. 14 Falsche Auskünfte werden nur im Ausnahmefall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kommt in Betracht, wenn die Auskunftsstelle vom Gesetzgeber arbeitsteilig in das Verfahren eingebunden oder auf andere Weise in den Verwaltungsablauf eingeschaltet ist (BSG, Urteil v. 24.7.1985, 10 RKg 18/84; vgl. auch BSG, Urteil v....mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11.2.1 Auf Dauer

Rz. 92 Auf Dauer für einen Auftraggeber tätig ist der Selbstständige, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses für denselben Auftraggeber erfolgt (vgl. BT-Drs. 14/1855 S. 6 f.). Dabei ist nach der Rechtsprechung das Merkmal auf Dauer erfüllt, wenn der Selbstständige mehr als ein Jahr für einen A...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.2 Minderungstatbestände

Rz. 32 Der Faktor mindert sich nach Abs. 2 Nr. 2 (a), 3 und 4a um 0,003 für jeden Kalendermonat des Vorziehens einer Altersrente (vgl. §§ 236 ff., Rz. 3). Die Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme verletzt weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u. a. zu § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3) für jeden Kalend...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.17 Zurverfügungstellung der Plätze zur Ableistung der Vorbereitungszeiten der Ärzte bzw. Zahnärzte (Abs. 8)

Rz. 121 Die Vorschrift bezieht sich auf jenen Teil der Vorbereitungszeit, die jeweils nach § 2 Ärzte/Zahnärzte-ZV bei einem zugelassenen Arzt bzw. Zahnarzt abgeleistet werden muss. Die KVen/KZVen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV/KZBV) haben gemäß Abs. 8 durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die zur Ableistung der Vorbereitungszeiten von Ärzten s...mehr