Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 396 Kennze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 396 ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Die Vorschrift hat gegenüber der Vorgängervorschrift (§ 403 a. F.) Erweiterungen erfahren.mehr

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Sauer, SGB III § 421a Arbei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen handelte es sich um Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge, die im Rahmen eines bis 2020 laufenden Arbeitsmarktprogramms des Bundes bei Kommunen sowie staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen wurden. Die Vorschrift ist ausgelaufen.mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2 Freibeträge zur Berufsausbildungsbeihilfe

2.2.1 Übersicht über Freibeträge bei auswärtiger Unterbringung Rz. 9 2.2.2 Übersicht über Freibeträge als Sozialpauschale Rz. 10mehr

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Sauer, SGB III § 436 Zweite... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 434i enthält die Übergangsregelung zur Änderung der Versicherungspflicht im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs). Die Vorschrift hat keine praktische Bedeutung mehr. Die Beibehaltung des Status des Arbeitnehmers ist bei späteren Änderungen in Bezug auf die geringfügigen Beschäftigungen von den dazu ergehenden/ergangenen Regelungen abhängig.mehr

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Sauer, SGB III § 457 Achtes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass § 349 Abs. 5 Satz 2 und 3 in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung für Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach § 26 Abs. 2 Nr. 2b und § 26 Abs. 2b bis zum 31.12.2023 weiterhin Geltung hat. Die Vorschrift ist durch Zeitablauf seit dem 1.1.2024 überholt.mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a) Rz. 3 Abs. 1 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 neuen Weiterversicherungstatbestände der Inanspruchnahme einer Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) und der beruflichen Weiterbildung, wenn dadurch ein beruflicher Aufstieg ermöglicht, ein beruflicher Abschluss vermittelt...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird der Erste Abschnitt des 13. Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben. Damit entfällt auch § 408 (Wegfall unterschiedlicher Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen).mehr

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Sauer, SGB III § 419 Sonder... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift regelte erleichterte Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) in den Abs. 1 bis 3 und zur Qualifizierung in Abs. 6. Abs. 7 enthielt eine Folgeregelung zum Kug für die Bemessung des Arbeitslosengeldes (Alg). Die Vorschrift hatte aufgrund Zeitablaufs keine Bedeutung mehr und konnte deshalb aufgehoben werden.mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet die Grundlage für die autonome Rechtsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit als rechtsfähige bundesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Selbstverwaltung. Damit wird der Grundsatz einer eigenen Willensbildung zur Gestaltung der inneren Ordnung und fachlicher Einflussnahme im Rahmen von gesetzlichen Ermächtigungen realisiert. Die B...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Diese wurden ursprünglich als Beauftragte für Frauenbelange zum Inkrafttreten in das SGB III aufgenommen. Hauptsächliches Motiv des Gesetzgebers war die Erkenntnis, dass der Arbeitsverwaltung bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen am A...mehr

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Sauer, SGB III § 421f Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die sog. November- und Dezemberhilfen aus 2020 sind Wirtschaftshilfen des Bundes, mit denen Unternehmen, Selbständige und Vereine unterstützt wurden, die von den Schließungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Kug-Leistungen einschließlich der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge sind dabei vollständig für den Leistungszeitraum auf die November- u...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berufung und Abberufung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Bundesagentur für Arbeit. Der betroffene Unterabschnitt umfasst die §§ 377 bis 379 und ist entgegen der für eine Berufung in die Selbstverwaltung maßgebenden Prozesskette aufgebaut. Die persönlichen Voraussetzungen dafür, berufen werden zu können, regelt § 378. In § 379 ...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über das Personal der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie werden das Instrument der sog. In-sich-Beurlaubung eingeführt und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bestimmt, auch in Bezug auf einzelne Fallgestaltungen bei Übernahme von Aufgaben nach dem SGB II. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass das Personal der Bundesagent...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Abs. 1 und 2 wurden mit Wirkung zum 8.11.2006 durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) geändert.mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt nachträglich den Bezug von Mutterschaftsgeld und den Bezug von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einer zur Arbeitsförderung versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, während der sie von einem Leistungsträger Muttersc...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.1 Pflegepersonen in Pflegezeit

Rz. 5 Unter Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu verstehen. Während der Pflegezeit sind Beschäftigte ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.1 Überwachung des Vorstands und der Verwaltung

Rz. 10 Der Verwaltungsrat hat den Vorstand und die Verwaltung zu überwachen (Abs. 1 Satz 1). In großer Übereinstimmung mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in der Privatwirtschaft hat der Verwaltungsrat nach seinem Aufgabenzuschnitt insbesondere Kontrollfunktionen. Die Aufgaben des Vorstands in diesem Zusammenhang enthält § 381. Der Verwaltungsrat w...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 2.2 Bezugsgrößen/Beitragsbemessungsgrenzen

Rz. 3 § 408 enthält Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit zur Herstellung einheitlicher Lebens- und Einkommensverhältnisse. Rz. 4 § 408 regelt die wichtige Frage, welche der für das Beitrittsgebiet und für das übrige Bundesgebiet unterschiedlichen Bezugsgrößen bzw. Beitragsbemessungsgrenzen maßgebend sind. Rz. 5 Die Vorschrift legt fest, da...mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 2.2 Umsetzung der Regelung (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 ermöglicht eine neue Entscheidung sowohl der nicht bestandskräftigen wie auch der bestandskräftigen Entscheidungen. Korrigiert werden können Fälle, in denen Alg zu Unrecht abgelehnt worden ist, weil die zurückgelegten Versicherungspflichtzeiten ohne die Gleichstellung innerhalb der Rahmenfrist nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit ausgereicht haben, mit der G...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2.3 Bescheinigungspflichten und darauf bezogene Bußgeldtatbestände

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt seit 1.1.2023 die Fälle, in denen das bis zum 31.12.2022 maßgebende Recht weiterhin anzuwenden ist. Das ist immer dann der Fall, wenn am 1.1.2023 das Versicherungsverhältnis bzw. die Nebenerwerbstätigkeit beendet war. Rz. 10 Die Vorschriften zur Arbeitsbescheinigung wurden zum 1.1.2023 nach der Gesetzesbegründung im Hinblick auf die Neuregelungen zum ele...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Aufsicht für den Bereich der Arbeitsförderung, soweit das SGB III reicht. Sie überträgt die Aufsicht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Rz. 2a Das BMAS führt die Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1). Die Aufsicht reicht nicht über das SGB III hinaus. Soweit die Bundesagentur für Arbeit auch Leistungsträg...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.1 Leitung und Geschäftsführung

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit § 381 die Bundesagentur für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen überführt. Die Geschäftspolitik soll dazu vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden. Dabei soll der Vorstandsvorsitzenden eine herausgehobene Stellung zukommen. Abs. 1 überträgt dem Vorstand die L...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.2 Nebenbeschäftigungen

Rz. 10 Begünstigter Zeitraum sind die Kug-Abrechnungszeiträume vom 1.4.2020 an, nach dem Sozialschutz-Paket II bis zum 31.12.2020, nach dem Beschäftigungssicherungsgesetz bis zum 31.12.2021, zwischenzeitlich bis zum 30.6.2022. Es galten bzw. gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen. Rz. 11 Die Begünstigung nach § 421c kommt nur Personen zugute, die in diesem Zeitraum durc...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Rechtsstellung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden anderen Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift ergänzt § 381. Dort sind die Organisation und Aufgaben des Vorstands bzw. seiner Mitglieder geregelt, ebenso die Rechte und Pflichten. Betroffen von § 382 sind das Verfahren zur Berufung der (mindestens) 3 ...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit entspricht der Tradition hinsichtlich der rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, um das Gleichgewicht zwischen staatlicher Gewalt und dem zugestandenen Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Rz. 4 Neben § 393 gelten die Vorschriften des SGB IV, soweit § 393 nicht als Spezialvorschrif...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.2 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsausschusses

Rz. 10 Der Verwaltungsausschuss stellt ein Kontrollorgan dar. Dementsprechend kann er keine Befugnisse haben, die zur Geschäftsführung der Agentur für Arbeit gehören. Das Gesetz sieht zwischen Geschäftsführung und Selbstverwaltung eine klare Trennung vor. Folgerichtig ist die Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Eingliederungstitel für die Ermessensleistungen der aktiven A...mehr

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Sauer, SGB III § 375 Amtsdauer / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Amtsdauer der Mitglieder und Stellvertreter der Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit sowie die Mitgliedschaft an Schnittstellen (Ablauf der Mitgliedschaft vor und nach Ablauf der Amtsdauer). Rz. 2a Abs. 1 bestimmt eine Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit von ein...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 434x enthielt eine Übergangsregelung in Abs. 1 zur Änderung beim Gründungszuschuss mit Wirkung v. 28.12.2011 (§§ 57, 58), die mit Wirkung v. 1.4.2012 unverändert in § 132 übernommen wurde. Rz. 2a Abs. 1 der Neufassung bestimmt die Versicherungsfreiheit von Beschäftigungen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II ungeachtet der Änderun...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.8 Haftung der Selbstverwaltungsmitglieder

Rz. 38 Eine Haftung eines Selbstverwaltungsmitglieds kommt in Betracht, wenn aus seinem pflichtwidrigen Verhalten heraus ein Vermögensschaden entstanden ist, weil die Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Dritten aus hoheitlicher Tätigkeit des Selbstverwaltungsmitglieds haftet (§ 839 BGB, Art. 34 GG), die Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Dritten aus nicht hoheitlich...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.6 Revisionsberichte

Rz. 35 Mit Abs. 3 ist der Gesetzgeber der Möglichkeit entgegengetreten, dass die Geschäftsleitung (Vorstand) Berichte der Innenrevision geheim halten könnte und das Aufsichtsgremium dadurch seinen Pflichten nicht nachkommen könnte. Deshalb hat der Vorstand die Berichte der Innenrevision unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, dem Verwaltungsrat vorzulegen (Abs. 3 Satz 1...mehr

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Sauer, SGB III § 396 Kennze... / 2.1 Kennzeichnungsverbot

Rz. 3 Durch eine Kennzeichnung werden Feststellungen über eine Person oder Personengemeinschaft getroffen. Es kommt nicht darauf an, ob die Kennzeichnung von vornherein besteht oder verdeckt negativ ist (ungünstige Kennzeichnung), und auch nicht darauf, für wen sie bestimmt ist. Irrelevant ist letztlich auch, ob dem Wortlaut nach überhaupt eine ungünstige Kennzeichnung gegeb...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.2 Aufgaben der Selbstverwaltungsorgane

Rz. 13 Die Selbstverwaltungsorgane haben die Verwaltung zu überwachen und in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarkts zu beraten (Abs. 2 Satz 1). Zusätzlich hat der Verwaltungsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit zu überwachen (vgl. § 373 Abs. 1). Die Verwaltungsausschüsse überwachen die Geschäftspolitik und die Umsetzung der geschäftspolitischen Ziele der Bundesage...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.2 Verarbeitung der Daten aus dem Datenabgleich

Rz. 16 Abs. 3 Satz 1 greift alle Fälle auf, die in den Datenabgleich einbezogen wurden, ohne dass sich eine Überschneidung ergeben hat. Die abgeglichenen Daten sind unverzüglich zu löschen. Dies hat ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Dabei muss der Bundesagentur für Arbeit zugestanden werden, die abgeglichenen Daten noch solange "aufbewahren" zu dürfen, bis feststeht, das...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.3 Angestellte

Rz. 14 Abs. 2 regelt den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten auf den Bund. Die Überleitung erfolgt unter den für Beamtinnen und Beamte in Abs. 1 normierten Voraussetzungen (vgl. insbesondere. Anm. 5 bis 8). Rz. 15 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland als neuer Arbeitgeber kraft Gesetzes zugleich in die arbeitsvertraglichen Rechte un...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.2 Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Rz. 10 Die Aufgabenstellungen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterscheiden sich zwangsläufig nach der Verwaltungsebene, auf der sie wahrgenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat Handlungsfelder entworfen und Aufgabenkataloge aufgestellt, die nachfolgend wiedergegeben werden. Übergeordnete Handlungsfelder sind Beratung von externen und internen ...mehr

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Sauer, SGB III § 421b Erpro... / 2.2 Befristung des Modellvorhabens

Rz. 7 Die Regelung ist auf Vorschlag des Ausschusses für Inneres und Heimat befristet worden. Zunächst regelte das Fachkräfteeinwanderungsgesetz das Inkrafttreten des § 421b abweichend von den übrigen Vorschriften am Tag nach seiner Verkündung (21.8.2019). Damit konnte die Bundesagentur für Arbeit das Modellvorhaben ohne weitere Verzögerung starten. Damit wurde der Gesetzgebe...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.5 Zustimmungserfordernis

Rz. 32 Abs. 3 ermöglicht es dem Verwaltungsrat, über die Satzung bestimmte Arten von Geschäften der Bundesagentur von seiner Zustimmung abhängig zu machen. Im Gesetzgebungsverfahren ist die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung "Die Satzung oder der Verwaltungsrat kann bestimmen …" abgeändert worden. Die Befugnisse des Verwaltungsrates sind dadurch wieder eingeschränkt wo...mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Rechtsänderungen, die durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten sind. Rz. 3 Abs. 1 betrifft die Freistellung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung ab 1.1.2009. Der Gesetzgeber gewährt in Übergangsfällen Vertrauenss...mehr

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Sauer, SGB III § 378 Berufu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 In ein Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit können Personen berufen werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Tag vollendet, an dem der Deutsche Geburtstag hat und 18 Jahre alt wird. Die Volljährigkeit bezieht sich auf die Amtsdauer des berufenen Mitg...mehr

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Sauer, SGB III § 456 Zwölft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält Übergangsrecht zu den Vorschriften nach §§ 87a, 131a und 148, die von Regelungen durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.7.2023 betroffen sind. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt, dass § 87a Abs. 2 auch anzuwenden ist, wenn die berufliche Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen hat und nach dem 30.6.2023 beendet worden ist. Die Regelung soll nach der Gesetz...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.5 Zusammensetzung der Organe und Vorsitz in der Selbstverwaltung

Rz. 27 Abs. 5 schreibt die Dreigliedrigkeit der Selbstverwaltung unter Einbeziehung der öffentlichen Körperschaften fest. Die Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften bilden als Mitglieder jeweils eine Gruppe innerhalb des Selbstverwaltungsorgans. Jede Gruppe besteht aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, dadurch entsteht eine Dritt...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.7 Stellvertretung

Rz. 35 Abs. 7 weist den Mitgliedern als Stellvertretern dieselbe Verantwortung wie ordentlichen Mitgliedern zu. Sie haben bei der Wahrnehmung der Stellvertretung dieselben Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder. Das bedeutet insbesondere, dass sie einerseits wegen der Wahrnehmung und Ausübung der Stellvertretung keinen Nachteil erleiden dürfen, in ihrer Tätigke...mehr

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Sauer, SGB III § 395 Datenü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 eingefügt worden. Die Überschrift und Abs. 2 wurden durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsg...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.7 Satzung und Anordnung

Rz. 38 Der Verwaltungsrat hat eine Satzung beschlossen, die vom BMWA genehmigt worden ist (Satzung v. 20.2.2024, genehmigt am 22.1.2024). Sie ist im BAnz 2012 v. 20.2.2024 Nr. B8 abgedruckt. Rz. 39 Zum Beschluss von Anordnungen wird der Verwaltungsrat im Gesetz jeweils ermächtigt (Beispiel: § 164 im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Arbeitslosen, vgl. die Komm. zu § 372)...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt sicher, dass die begünstigenden Regelungen jeweils ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch von den Agenturen für Arbeit umzusetzen sind. Das bedeutet, dass die jeweiligen Träger ihre Leistungsgewährung auch in laufenden Fällen termingerecht umstellen müssen. Rz. 4 Die Bundesagentur für Arbeit hat den Agenturen für Arbeit Tabellen über Bedarfssätze...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.3 Zusammensetzung des Vorstands und Amtsbezeichnungen

Rz. 8 Abs. 2 bestimmt zunächst eine Dreiköpfigkeit des Vorstands und definiert die Amtsbezeichnungen. Daraus wird deutlich, dass der Vorstand von einem Vorsitzenden geführt wird. Dessen Amtsbezeichnung richtet sich nach dem Geschlecht. Bei den beiden anderen Mitgliedern des Vorstands hat der Gesetzgeber hingegen die geschlechtsneutrale Amtsbezeichnung "Mitglied" gewählt. Der...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.1 Satzungsautonomie

Rz. 3 Die Satzungsautonomie der Bundesagentur für Arbeit ist aus § 367 Abs. 1 abzuleiten. Sie hat den Zweck, den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat dadurch zu verringern, dass den jeweils betroffenen gesellschaftlichen Gruppen die Regelung derjenigen Angelegenheiten eigenverantwortlich überlassen wird, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.5 Bekanntmachung der Satzung und Anordnungen (Abs. 3)

Rz. 56 Abs. 3 bestimmt, dass die Satzung und die Anordnungen öffentlich bekanntzumachen sind. Durch diese gesetzliche Regelung können sie Wirksamkeit nach außen erzeugen. Rz. 57 Die Art der Bekanntmachung bestimmt der Verwaltungsrat als Satzungsgeber. Die Satzung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht (Art. 12 Satz 2 der Satzung der BA). Die Anordnungen werden in den Amtlichen...mehr

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Sauer, SGB III § 392 Obergr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) für Beamte zu den jeweiligen Anteilen der Besoldungsgruppen in der Beamtenschaft der Bundesagentur für Arbeit insgesamt dar. § 17a Abs. 1 BHO regelt (seit 1.1.2020) grundsätzlich Obergrenzen für Beförderungsämter. Mit der Möglichkeit, von diesen Obergrenzen abzuweichen, e...mehr