Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 281b Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 An die Stelle des bis zum 31.12.2001 geltenden § 281b Abs. 1, der durch das AVmG mit Wirkung zum 31.12.2001 aufgehoben worden ist, sind die § 281a Abs. 3 Satz 3 und 4 getreten. Die Vorschrift besteht seitdem nur noch aus dem bisherigen Abs. 2. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 277 (vgl. Komm. dort).mehr

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Jansen, SGB VI § 279d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die auf das Beitrittsgebiet beschränkte Übergangsregelung erfasst den Personenkreis der nach § 229a Abs. 1 versicherungspflichtigen mitarbeitenden Ehegatten, die keine Beschäftigten sind, und ergänzt damit die Regelung des § 174. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 279a, die Beitragstragung § 279c und die Meldepflichten § 281c.mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.2 Auswirkungen einer Beitragserstattung bis zum 31.12.1991 auf Beitragszeiten im Beitrittsgebiet

Rz. 4 Abweichend von der Verfallswirkung der Beitragserstattung nach § 210 Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 umfasst diese gemäß § 286d Abs. 2 Satz 1 bei einer bis zum 31.12.1991 durchgeführten Beitragserstattung nicht mehr Beitragszeiten, die in den in § 286d Abs. 2 Satz 1 genannten unterschiedlichen Zeiträumen im Beitrittsgebiet ohne Berlin (Ost) und in Berlin (Ost) zurückgelegt wo...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 4 Nach der für die Nachzahlung von Beiträgen geltenden Grundnorm des § 209 muss nach dessen Abs. 1 eine Versicherungsberechtigung (bestehende Versicherungspflicht nach den §§ 1 bis 4 oder Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 7) bestehen.mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.1 Voraussetzungen für die Zahlung von Beiträgen

Rz. 4 Die Beitragszahlung in allen Fallgruppen nach Abs. 1 setzt voraus, dass das Familiengericht rechtskräftig und wirksam über den Versorgungsausgleich entschieden hat (§ 53g Abs. 1 FGG, § 629d ZPO). Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 hat der Ausgleichspflichtige das Recht, seine durch den Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) geminderten angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften durch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.1 Gesetzliche Vermutung des Bestehens von Versicherungspflicht und Beitragszahlung

Rz. 3 § 286c Satz 1 enthält für Zeiten bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung, die es dem Rentenversicherungsträger erlaubt, bei in den Versicherungsunterlagen des Beitrittsgebiets ordnungsgemäß bescheinigten Arbeitszeiten oder Zeiten der selbständigen Tätigkeit ohne weitere konkrete Ermittlungen im Einzelfall davon auszugehen, dass wäh...mehr

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Jansen, SGB VI § 279c Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 100 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Abs. 1 wurde durch Art. 4 Nr. 31 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 38...mehr

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Jansen, SGB VI § 285 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine ergänzende Regelung zu § 209 dar und räumt den Personen, die erst durch eine nach dem 31.12.1983 durchgeführte Nachversicherung (§§ 8 Abs. 2 und 233) die allgemeine Wartezeit erfüllen, das Recht ein, durch Nachzahlung von Beiträgen für die Zeit nach dem 31.12.1983 die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 241 Abs. 2 für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Mit Wirkung zum 1.1.1998 können weder erstmalig Höherversicherungsbeiträge gezahlt noch eine zuvor begonnene Höherversicherung fortgesetzt werden. Die bereits entrichteten Beiträge bleiben mit den entsprechenden Leistungsansprüchen bestehen; die Bewertung regelt § 269. Danach erbringt die Höherversicherung keine höheren Entgeltpunkte, sondern Steigerungsbeträge, deren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ob nachzuversichern ist, regelt § 233 Abs. 1. Die Durchführung der Nachversicherung, also das "Wie" regelt hingegen § 277 (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.12.2004, L 18 RA 21/03). Abweichend hiervon ist das BSG (Urteil v. 16.12.1993, 13/5 RJ 7/90) davon ausgegangen, dass die Nachversicherung von Personen, die vor dem 1.1.1992 aus einer nachversicherungspflichtige...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.1.2013 neu eingefügt durch Art. 4 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474). Vom 1.1.2005 bis 31.12.2012 war die Vorschrift nicht belegt. Bis zum 31.12.2004 enthielt sie Regelungen zur Zahlung von Beiträgen bei Bezug von Arbeitslosenhilfe. Durch das Gesetz zur Flexibilisierung...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.2 Bewertung von Beitragszeiten

Rz. 8 Für die Ermittlung von Entgeltpunkten bestimmt § 256b Abs. 1 Satz 9, dass Entgeltpunkte aus 5/6 der sich aufgrund der Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz ergebenden Werte ermittelt werden, es sei denn, die Höhe der Arbeitsentgelte ist bekannt oder kann auf sonstige Weise festgestellt werden. Nach § 256b Abs. 3 werden für glaubhaft gemachte Beitragszeiten mit freiwil...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.4 Kausalität

Rz. 7 Die selbständige Tätigkeit muss ursächlich durch eines der in Satz 1 Nr. 1 genannten Ereignisse beendet worden sein. Diese Kausalität liegt nicht vor, wenn die selbständige Tätigkeit bereits vorher aus nicht mit Kriegsfolgen zusammenhängenden Gründen aufgegeben wurde. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn die Selbständigkeit durch Wehrdienst, Notdienst, Dienstverpflichtu...mehr

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Jansen, SGB VI § 278a Minde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 durch Art. 1 Nr. 97 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt und durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Ergänzung der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz – RÜ-ErgG) v. 24.6.19...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.2 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 Satz 2

Rz. 11 Bei Alleinhandwerkern, die gemäß § 4 Abs. 6 HwVG im Jahr 1991 für jeden Monat Beiträge von einem niedrigeren Arbeitseinkommen als dem Durchschnittsentgelt gezahlt haben, sind anstelle der Bezugsgröße gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beitragspflichtige Einnahmen ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens mit mindestens 40 % der Bezugsgröße für sich ununterbrochen anschl...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.4 Beginn und Ende der Versicherung

Rz. 11 Abs. 2 Satz 3 enthält eine Vermutungsregelung für den Versicherungsbeginn, Abs. 2 Satz 5 enthält eine Sonderregelung für den Versicherungsbeginn für die knappschaftliche Rentenversicherung. Abs. 2 Satz 4 enthält Vermutungsregelungen für das Versicherungsende. Diese Vermutungsregelungen sind widerleglich, sie greifen dann nicht ein, wenn der tatsächliche Beginn und/ode...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft und wurde durch Art. 1 Nr. 76 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung zum 1.1.2008 geänder...mehr

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Jansen, SGB VI § 281 Nachve... / 2.1 Zusammentreffen von freiwilligen Beiträgen und Nachversicherungsbeiträgen

Rz. 3 Abs. 1 gilt nur für bis zum 31.12.1991 gezahlte freiwillige Beiträge. Treffen freiwillige Beiträge vor dem 1.1.1992 mit Nachversicherungsbeiträgen für den Nachversicherungszeitraum zusammen, werden die freiwilligen Beiträge nach Abs. 1 Satz 1 nicht erstattet, sie gelten nach Abs. 1 Satz 2 als Beiträge der Höherversicherung. Dies gilt trotz der Schließung der Höherversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.1 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 Satz 1

Rz. 10 Neben der Eigenschaft als Alleinhandwerker ist Voraussetzung, dass dieser im Jahr 1991 von der Möglichkeit gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 HwVG Gebrauch gemacht hat, Pflichtbeiträge nur für jeden 2. Monat zu zahlen. Für die sich ununterbrochen anschließenden Zeiten sind beitragspflichtige Einnahmen ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens mit mindestens 50 % der Bezug...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 2.3 Fiktive Nachversicherung

Rz. 8 § 277a Abs. 1 Satz 3 gilt für die Personen, die nach § 233a Abs. 1 Satz 2 als nachversichert gelten (Zeiten außerhalb des kirchlichen Dienstes vor dem 9.5.1945, z. B. als Beamter, Berufssoldat, länger dienender Freiwilliger, berufsmäßiger Angehöriger des Reichsarbeitsdienstes). Es handelt sich hierbei um die Fälle der sog. fiktiven Nachversicherung, in denen anstelle d...mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 163 Abs. 5, § 168 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 . Sie nimmt Bezug auf die Übergangsregelung des § 15g Altersteilzeitgesetz (AltTZG), die die bis zum 30.6.2004 geltenden Vorschriften des AltTZG (a. F.) mit Ausnahme des § 15 AltTZG für die Personen, die die Altersteilzeit vor dem 1.7.2004 begonnen haben, für weiterhin anwendbar erklärt.mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2 Berechnung der Beiträge

Rz. 7 In Abs. 2 ist im Einzelnen geregelt, wie die in den Fällen des Abs. 1 zu entrichtenden Beiträge zu ermitteln sind, wobei der Berechnungsmodus dem des § 187 Abs. 2 und 3 folgt. Die Ermittlung der Beiträge erfolgt in 2 Schritten: Die übertragenen, begründeten oder zu begründenden Rentenanwartschaften sind im ersten Schritt nach Maßgabe des Abs. 2 in Entgeltpunkte (Ost) u...mehr

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Jansen, SGB VI § 281 Nachve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde mit Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) ohne inhaltliche Änderung neu gefasst. Durch Art. 1 Nr. 63 des Gesetzes zur Sicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 4 Beitragspflichtige Einnahme nach § 163 Abs. 5 Satz 1 a. F. ist der Unterschiedsbetrag zwischen mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts i. S. d. Altersteilzeitgesetzes (§ 6 Abs. 1 AltTZG a. F.) und dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit. Übersteigt der Betrag von mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Anlehnung an § 187 Abs. 1 bestimmt § 281a in Abs. 1 die Fallgruppen, die bei einer Scheidung einer Ehe oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft im Rahmen eines im Beitrittsgebiet durchgeführten Versorgungsausgleichs zur Beitragszahlung berechtigen. Abs. 2 und 3 bestimmen, wie die Beiträge zu berechnen sind. Abs. 4 regelt die Anwendbarkeit von § 187 Abs. 4 und 5 und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2.2 Ermittlung des Beitragsaufwands

Rz. 10 Die Höhe des Betrags zur Begründung von Entgeltpunkten (Ost) wird wie in § 187 Abs. 3 ermittelt. Dafür sind gemäß Abs. 3 Satz 1 die Rechengrößen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs heranzuziehen, die vom BMAS im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden, wozu dieses nach Abs. 3 Satz 3 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2002 ermächtigt ist. Danach ergibt sich folgende Ber...mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.2 Vermutungsausschluss

Rz. 9 § 286c Satz 2 regelt einen Fall des Vermutungsausschlusses. Die Vermutung nach Satz 1 gilt nicht für Zeiten, in denen eine Rente aus der Rentenversicherung oder eine Versorgung aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem bezogen wurde, die nach den bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet geltenden Vorschriften zur Versicherungs- oder Beitragsfreiheit führte. Dies ware...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 286 Abs. 2 ist eine Sonderregelung zu § 199 (Vermutung der Beitragszahlung) und § 286 Abs. 5 und 6 zu § 203 (Glaubhaftmachung der Beitragszahlung). Sie gilt für Beitragszeiten im alten Bundesgebiet, die vor Einführung des Meldeverfahrens für Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern zurückgelegt wurden bzw. vor Einführung der bargeldlosen Beitragszahlung für pflichtversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 279b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) betrug im gesamten Bundesgebiet ab dem 1.4.1999 630,00 DM, ab dem 1.1.2002 325,00 EUR und beträgt seit dem 1.4.2003 400,00 EUR. Bei einem Beitragssatz z. B. ab dem 1.4.2003 i. H. v. 19,5 % betrug der Mindestbeitrag 78,00 EUR. Durch die Erhöhung des Beitragssatzes ab dem 1.1.2007 auf 19,9 % erhöhte sich der Mindestbeitrag a...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 ist eine Sonderregelung zu § 210 Abs. 5; Abs. 2 eine solche zu § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 und Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 (BSG, SozR 3-2600 § 286d Nr. 1). Abs. 2 bezieht sich nur auf solche Beitragszeiten im Beitrittsgebiet, die nach § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 von der Beitragserstattung weiterhin ausgeschlossen bleiben, und stellt als Regelung zur Aufhebung der Verfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.1 Nicht aufgerechnete Versicherungskarten

Rz. 3 Abs. 1 regelt für die Zeit nach dem 31.12.1991 das Verfahren für noch im Umlauf befindliche und noch nicht aufgerechnete Versicherungskarten. Wird eine solche Versicherungskarte vorgelegt, ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, das Kontoklärungsverfahren nach § 149 Abs. 2 bis 5 durchzuführen, den Inhalt der Versicherungskarte nach rechtlicher Prüfung in das Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 281b Veror... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Verordnungsermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden. Rz. 4 Die Vorschrift betrifft die Fälle der fiktiven Nachversicherung nach den Kriegsfolgegesetzen. Dies sind § 72 G 131, § 99 AKG, §§ 20, 23a NS-Abwicklungsgesetz und Art. 6 §§ 18, 19, 22, 23 FANG. Rz. 5 Diese Vorschriften sind nach § 2 Abs. 2 des Dienstrechtlichen Kriegsfolgen-Abschlussgesetzes fi...mehr

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Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 2.3 Sonderregelung zu § 181 Abs. 2a in Abs. 2

Rz. 10 Bei nachzuversichernden Soldaten auf Zeit sind die beitragspflichtigen Einnahmen gemäß § 181 Abs. 2a um 20 % zu erhöhen. Diese Erhöhung hat nach Abs. 2 nicht zu erfolgen, wenn die Nachversicherungsbeiträge vor dem 1.1.2016 fällig geworden sind. Eine Erhöhung wird also bei Soldaten auf Zeit vorgenommen, deren Dienst auf Zeit nach dem 31.12.2015 endet. Endete der Dienst...mehr

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Jansen, SGB VI § 279b Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 99 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz -RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 neu gefasst durch Art. 4 Nr. 30 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.2 Antragsberechtigung

Rz. 5 Antragsberechtigt ist der in der Norm genannte Personenkreis der Vertriebenen und Flüchtlinge gemäß §§ 1 bis 4 BVFG und der Evakuierten gemäß § 1 BEvG. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis wird für Vertriebene und Flüchtlinge durch die Vertriebenen- bzw. Flüchtlingsausweise A, B oder C geführt, für Evakuierte i. d. R. durch die Registrierungsbescheinigung nach § 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 96 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde durch die Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) ohne inhaltliche Änderung neu g...mehr

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Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung des § 280 wurde als Folge der Schließung der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich. Durch das RRG 1999 sind die Vorschriften über die Zulässigkeit der Höherversicherung (§ 234 a. F.) und die Beitragszahlung (§ 280 Abs. 1 a. F.) mit Wirkung zum 1.1.1998 gestrichen worden. Rz. 3 Bereits durch das RRG 1992 wurde das Recht zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 285 Nachza... / 2.2 Nachzahlungsrecht

Rz. 5 Zur Nachzahlung sind nach Satz 1 der Vorschrift alle Personen berechtigt, die nachversichert worden sind (vgl. § 8 Abs. 2 und § 233) und dadurch die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nach § 50 Abs. 1 vor dem 1.1.1984 erfüllen. Erfasst werden die Fälle der realen und fiktiven Nachversicherung. Eine Nachzahlungsberechtigung besteht nicht, wenn bereits vor Durchführung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 42 Abs. 1 RÜG) und wurde durch die Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) neu gefasst. Sie wurde zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 66 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 111 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Abs. 3 wu...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 286a Abs. 1 ersetzt für Zeiten vor dem 1.1.1950 die Regelungen des § 1 VuVO, Abs. 2 entspricht den §§ 7, 8 VuVO. Für Zeiten nach dem 31.12.1949 bis zum 31.12.1972 gilt, sofern nicht ein Kartenersatz nach § 286 Abs. 4 erfolgen kann, § 286 Abs. 5, für Zeiten nach dem 31.12.1972 gilt § 203 Abs. 1. Die Anerkennung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vom 9.5.1945 bis 31....mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2 Alleinhandwerker

Rz. 7 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der nach § 2 Nr. 8 versicherungspflichtigen Alleinhandwerker § 165 Abs. 1 Nr. 1 anzuwenden. Bei dem Vorliegen der in § 279 genannten Voraussetzungen gelten abweichende Regelungen, ohne dass der Nachweis des tatsächlichen Einkommens erfolgen muss. Kann der Alleinhandwerker ein tatsächlich niedrigeres...mehr

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Jansen, SGB VI § 281 Nachve... / 2.2 Wirksamkeit von Nachversicherungsbeiträgen für Zeiten vor dem 1.1.1992

Rz. 6 Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.8.2004 eingeführt. Die Vorschrift stellt die schon vor seiner Einführung geltende Rechtslage klar und bestätigt diese, so dass keine Rückwirkungsproblematik besteht (BSG, Urteil v. 31.1.2008, B 13 R 27/07 R). Die Anrechnung oder Vormerkung der Nachversicherungszeit vor dem 1.1.1992 setzt die tatsächliche Beitragsentrichtung, d. h. die Zah...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 2.4 Personenkreis des § 233a Abs. 3

Rz. 9 § 277a Abs. 2 Satz 1 gilt für Pfarrer, Pastoren, Prediger, Vikare und andere Mitarbeiter von Religionsgesellschaften im Beitrittsgebiet, die nach § 233a Abs. 3 als nachversichert gelten. Es sind für diesen Personenkreis weder Nachversicherungsbeiträge zu zahlen noch findet eine Erstattung von Aufwendungen wie bei der sog. fiktiven Nachversicherung der Kriegsfolgegesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft ein Sondererstattungsrecht, da sich Änderungen hinsichtlich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (KEZ) bei Personen ergeben hatten, bei denen in der Zeit vom 22.7.2009 bis 30.6.2014 KEZ für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder mit Bescheid vorgemerkt wurden. Diese sind nach der ab 1.7.2014 geltenden Rechtslage jedoch nicht mehr zu berücksichtige...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2.1 Berechnung der Entgeltpunkte (Ost)

Rz. 8 Nach Abs. 2 Satz 1 erfolgt die Umrechnung in Entgeltpunkte (Ost) nur, soweit das Familiengericht dies angeordnet hat (§ 264a Abs. 1). Abs. 2 Satz 2 bestimmt, dass zur Ermittlung der Entgeltpunkte (Ost) der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften durch den aktuellen Rentenwert (Ost) gemäß § 255a mit seinem Wert bei Ende der Ehe- oder Lebenspartnerschaftszeit geteilt wird...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.2 Ermittlung von Entgeltpunkten

Rz. 9 Für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1937 ist § 259a als Sonderregelung zu beachten, die den §§ 256a bis 256c vorgeht. Liegen dessen Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Ermittlung von glaubhaft gemachten Beitragszeiten nach § 256b. Rz. 10 Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet richten sich für den Zeitraum bis zum 31.12.1949...mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2.2 Beitragstragung

Rz. 7 Nach § 168 Abs. 1 Nr. 6 a. F. werden die Beiträge bei Arbeitnehmern, die nach dem AltTZG Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt erhalten, für den sich jeweils nach § 163 Abs. 5 Satz 1 und 2 a. F. ergebenden Unterschiedsbetrag von den Arbeitgebern getragen. Damit tragen die Arbeitgeber den Beitrag insoweit abweichend von der Grundregel des § 168 Abs. 1 Nr. 1 für das reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.3 Anwendung des § 187 Abs. 4, 5 und 7

Rz. 12 Die Verweisung von Abs. 4 auf § 187 Abs. 4 und 5 bewirkt, dass nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters eine Beitragszahlung zur Wiederauffüllung oder Begründung von Rentenanwartschaften nicht mehr zulässig ist und die in § 187 Abs. 5 normierten fingierten Zahlungszeitpunkte und Regelungen zur Beitragshöhe gelten. Der Verweis auf § 187 Abs. 7 bezieht si...mehr

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Jansen, SGB VI § 278 Mindes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Geregelt wird die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung von Zeiträumen vor dem 1.1.1977, die nach § 181 Abs. 3 und 4 im Rahmen der Berechnung der Nachversicherungsbeiträge zu beachten sind. Für Zeiträume nach dem 31.12.1976 gilt § 181 Abs. 3. Rz. 4 Abs. 1 gilt für Beschäftigungszeiten, Abs. 2 für Ausbildungszeiten. Diese Regelungen greifen nur dann...mehr