Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte

2.2.1 Wahlrecht Rz. 3 Freiwillig Versicherte (§§ 7, 232) können innerhalb des von § 161 eröffneten Rahmens den Beitrag zur Rentenversicherung selbst wählen. Damit sind die freiwillig Versicherten in der Lage, die Beitragshöhe entsprechend ihrem persönlichen Sicherungsziel und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu gestalten. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) ist se...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit dem 1.1.1992 unverändert in Kraft (Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261).mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.5 Berechnung der Beiträge

Rz. 6 Die Beiträge werden gem. § 157 nach folgender Formel berechnet: Beitragssatz x Beitragsbemessungsgrundlage (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) = Beitrag.mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4 Kostenerstattung

Rz. 24 Die Kosten für eine Haushaltshilfe-Ersatzkraft sind von der Krankenkasse für die Anzahl der Stunden zu tragen, die unter Berücksichtigung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Sichtweise notwendig sind. Rz. 25 Hinsichtlich des täglich notwendigen zeitlichen Umfangs der Haushaltshilfe ist grundsätzlich zu unterstellen, dass die Haushaltsarbeiten spätest...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.3.2 Behandlungskosten (Abs. 3)

Rz. 16 Die Krankenkasse hat vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan zu genehmigen. Da die Leistung nach wie vor als Sachleistung ausgestaltet ist, finden die Regelungen über privatärztliche Behandlung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine Anwendung. Die Leistung ist vorher zu beantragen. Zwischen der rechtswidrigen Ablehnung und der Kostenlast des Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.5 Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt

Rz. 33 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse verpflichtet, die folgenden Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an die HzV zu erfüllen: Teilnahme an mindestens vier strukturierten Qualitätszirkeln je Kalenderjahr mit Schwerpunkt Pharmakotherapie unter Leitung entsprechend geschulter Moderatoren nach Maßgabe der Anlage 2 und Teil...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.8 Freiwilliger Beitritt des Hausarztes

Rz. 38 Für den freiwilligen Beitritt zu allen Verträgen über die HzV kommen insbesondere die als Vertragsärzte praktizierenden Fachärzte für Allgemeinmedizin, die praktischen Ärzte, hausärztlich tätige Internisten sowie Kinder- und Jugendärzte infrage, mithin alle, die nach § 73 Abs. 1a zu den Hausärzten zählen und im jeweiligen KV-Bezirk ihren Vertragsarztsitz haben. Diese ...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.1 Konzeption des RRG 1999, Verstetigung

Rz. 4 Mit der Neufassung des Abs. 1 zum 1.1.1999 wollte der Gesetzgeber eine Verstetigung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielen und damit Beitragssatzsprünge vermeiden. Für die Arbeitgeber sollte sich eine bessere kalkulatorische Grundlage für die Einschätzung ihrer künftigen Belastung mit Lohnnebenkosten ergeben, für die Versicherten eine besser...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.5 Kündigung des HzV-Vertrages durch die Krankenkasse (Abs. 5a)

Rz. 63 Auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) ist mit Wirkung zum 11.5.2019 Abs. 5a eingefügt worden. Damit wird geregelt, dass im Falle der Kündigung des Vertrages über die HzV durch die Krankenkasse die Regelungen des Vertrages vorläufig solange weitergelten, bis ein neuer Vertrag vereinbart oder durch die Schiedsperson festg...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.2 Teilstationäre Behandlung

Rz. 11 Teilstationäre Behandlung kennzeichnet eine regelmäßige, aber nicht durchgehende Anwesenheit des Versicherten im Krankenhaus. Vielmehr erstrecken sich teilstationäre Krankenhausbehandlungen aufgrund der im Vordergrund stehenden Krankheitsbilder regelmäßig über einen längeren Zeitraum, in dem zwar die medizinisch-organisatorische Infrastruktur eines Krankenhauses benöt...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.4 Verträge über die Hausarztzentrierte Versorgung (Abs. 4)

Rz. 60 Abs. 4 regelt die Verpflichtung der Krankenkassen, zur flächendeckenden Sicherstellung der HzV Verträge zu schließen. Der Vertrag, der für die einzelne Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben ist, stellt i. S. d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keinen öffentlichen Auftrag dar, weil die Entscheidung über die Inanspruchnahme der HzV nicht von der Krankenka...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.3 Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie mit digitalen Gesundheitsanwendungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 45 Krankenbehandlung ist ferner gemäß Satz 2 Nr. 3 die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Für die Abgrenzung der ärztlichen Sachleistungen gegen Heilmittel kommt es darauf an, ob die persönliche Tätigkeit und (Dienst-)Leistung des Arztes im Vordergrund stehen. Die Anordnung der Hilfeleistung und selbständige Ausführung der Leistung ohne persönliche...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.3 Freiwillige Teilnahme des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 regelt das Recht der Versicherten, sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV zu entscheiden. Die allgemeinen Vorgaben zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ergeben sich aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 217f Abs. 4a, die mit Wirkung zum 26.8.2013 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich, sodass sie in den for...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.6.2 Gemeinschaften der Allgemeinmediziner

Rz. 66 Weil aber auch diese Option die Anzahl der hausarztzentrierten Verträge nicht in ausreichendem Maße erhöht hatte, waren die Krankenkassen mit der Neufassung des Abs. 4 Satz 1 bis 4 zum 1.1.2009 verpflichtet worden, bis zum 30.6.2009 allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen diese Verträge mit Gemeinschaften zu schließen, die die Hälfte der an der hausärztli...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.2 Beitragssatz

Rz. 3 Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht von den Trägern der Rentenversicherung bestimmt, sondern (im Grundsatz) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf (§ 160). Der Beitragssatz ist linear. Die scheinbare Ausnahme bei Beschäftigten mit Arbeitsentgelt in der Gleitzone (vgl. § 163 Abs. 10, § 168 Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.1.3 Einzelfälle

Rz. 12a Die Trunksucht hat das BSG unter den schon erörterten Voraussetzungen auch, wenn ärztliche Behandlung nur vor Verschlimmerung bewahrt und organische Schäden noch nicht eingetreten sind, als Krankheit anerkannt (vgl. u. a. BSGE 28, 114; Urteil v. 15.2.1978, 3 RK 29/77). Zur Suchtnachsorge ist auf die Handlungsempfehlung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der gese...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.3 Inhalt der Hausarztzentrierten Versorgung

Rz. 26 Die 4 in Abs. 2 enthaltenen Anforderungsbeispiele normieren den besonders qualifizierten Hausarzt und zielen auf die Verbesserung der Pharmakotherapie, den Einsatz wissenschaftlich begründeter und zugleich praxiserprobter Behandlungsleitlinien für die hausärztliche Versorgung, die Konzentration der ärztlichen Fortbildung auf hausarzttypische Problemfelder sowie auf di...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.4 Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 5 Anders als in der Krankenversicherung existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Versicherungspflichtgrenze. Jedoch werden die beitragspflichtigen Einnahmen nur insoweit der Beitragserhebung unterworfen, als sie die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden – differenziert nach allgemeiner Rentenversicherung und knapps...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.1 Beitragserhebung

Rz. 2 § 157 bestimmt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach einem bestimmten Vomhundertsatz – dem nach Maßgabe des § 158 festzusetzenden (linearen) Beitragssatz – der für die einzelnen Gruppen der Versicherten in den §§ 161 ff. vorgeschriebenen Beitragsbemessungsgrundlage erhoben werden, wobei die Beitragbemessungsgrundlage nach oben durch die Beitragsbe...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.3.1 Behandlungsmaßnahmen

Rz. 12 Nach Nr. 10. der Richtlinien zur künstlichen Befruchtung kommen nach aktuellem Stand folgende ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung im Rahmen folgender Verfahren zum Einsatz: 10.1 intrazervikale, intrauterine oder intratubare Insemination im Spontanzyklus, ggf. nach Auslösung der Ovulation durch HCG-Gabe, ggf. nach Stimulation mit Antiöstrogenen, 10.2 intrazer...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2.2.2 Leistungsrechtliche Auswirkungen der Beitragshöhe

Rz. 4 Auswirkungen hat die Wahl der Beitragsbemessungsgrundlage und damit der Beitragshöhe selbstverständlich auf die Höhe der Rentenleistungen. Daneben kann sich bei Versicherten, die ausschließlich freiwillig versichert gewesen sind, die Höhe der Beiträge auf den Berufsschutz (§ 43 – Fassung bis 31.12.2000 Rente wegen Berufsunfähigkeit, § 240 – Rente wegen teilweiser Erwer...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Mit der hausarztzentrierten Versorgung (in der Praxis ist die Abkürzung "HzV" gebräuchlich) soll gegenüber der als Regelversorgung geltenden hausärztlichen Versorgung (vgl. § 73) erreicht werden, dass der für die gesetzlich und vertraglich geregelten Anforderungen an die HzV qualifizierte Hausarzt seinen eingeschriebenen Patienten eine besondere hausärztliche Versorgung...mehr

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Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 3 Literatur

Rz. 16 Deibel, Leistungsausschluss und Leistungseinschränkungen im Asylbewerberleistungsrecht, ZFSH/SGB 1998, 707. Filges, Zu den Voraussetzungen der Sicherstellung nach § 7a AsylbLG, NZS 2020, 277. Hammel, Sicherstellung und Einsatz von Vermögen der gem. § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Personen entsprechend den §§ 7 und 7a AsylbLG, ZFSH/SGB 2016, 171. Hohm, Zweites Ge...mehr

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Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 2.1 Sicherheitsleistung (Satz 1)

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger, vom Leistungsberechtigten Sicherheit für die ihm und seinen Familienangehörigen gewährten Leistungen zu verlangen. Die Sicherheitsleistung ist durch Verwaltungsakt anzuordnen. Analogleistungsberechtigte nach § 2 sind nicht zur Sicherheitsleistung verpflichtet. § 7 ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 nicht anzuwenden. Der Ges...mehr

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Pensionszusage an (beherrsc... / b) Ernsthaftigkeit

Hinreichende Wahrscheinlichkeit auf Inanspruchnahme: Bzgl. der Ernsthaftigkeit kommt es zunächst einmal darauf an, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Gesellschaft aus der Pensionszusage überhaupt in Anspruch genommen wird und ob die Gesellschaft diese dann auch erfüllen kann. Beraterhinweis Der fehlende Abschluss einer Rückdeckungsversicherung allei...mehr

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Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung des § 7a orientiert sich an § 82 Abs. 5 AuslG a. F. Sie räumt dem Leistungsträger das Recht ein, von einem Leistungsberechtigten, der über eigenes Vermögen verfügt, Sicherheiten zu verlangen (Linhart/Adolph, ZFSH/SGB 2005, 403). Satz 2 enthält eine Regelung zur Vollstreckung. Rz. 3 Sinn der in § 7a geregelten Sicherheitsleistung ist es, zu gewährleisten, da...mehr

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Jung, AsylbLG § 8a Meldepfl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sieht eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde und eine Meldefrist für erwerbstätige Leistungsempfänger vor. Damit soll gewährleistet werden, dass der Einkommensbezug zeitnahe berücksichtigt werden und Leistungsmßbrauch verhindert werden kann. Rz. 3 Die Vorschrift dient sowohl der Vermeidung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen nach ...mehr

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Jung, AsylbLG § 7b Erstattung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Verweisung auf die Vorschrift des Wohngeldgesetzes wurde mit Wirkung zum 1.1.2009 durch Art. 2e des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches v...mehr

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Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 2.2 Vollstreckung (Satz 2)

Rz. 10 Satz 2 bestimmt wesentliche Erleichterungen für das Vollstreckungsverfahren. Hiernach kann der Leistungsträger unmittelbaren Zwang anwenden, ohne dies zuvor androhen zu müssen. Er muss auch keine Frist zur Erfüllung der auferlegten Pflicht setzen. Schließlich muss er auch keine Ermessensentscheidung dahingehend treffen, ob nicht ein anderes weniger einschneidendes Zwa...mehr

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Jung, AsylbLG § 8a Meldepfl... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Meldepflicht betrifft alle Leistungsberechtigten nach § 1, wozu auch Leistungsbezieher nach § 3 und Bezieher der sog. Analog-Leistungen nach § 2 gehören. Letzteres ergibt sich daraus, das in § 2 Abs. 1 eine Abweichung von den §§ 3 bis 7 angeordnet wird, nicht aber eine Abweichung von § 8a. Die Meldepflicht entsteht erst mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Das ist...mehr

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Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 2.3 Prozessuales und Verfahrensrecht

Rz. 13 Sichergestellte Gegenstände sind bei der örtlich zuständigen Gemeinde aufzubewahren, Geld auf einem Verwahrkonto (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, 8. Aufl. 2024, AsylbLG, § 7a Rz. 18). Während der Sicherstellung befindet sich die Sache in einem öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnis. Ein Pfandrecht wird an ihr indes nicht begründet. Von einem verwaltungsrechtlichen Ve...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Anspruch der Agentur für Arbeit auf Erstattung der SGB III-Leistungen

Rz. 24 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 2 SGB III enthält einen eigenständigen Erstattungsanspruch für den Fall, dass ein Arbeitgeber trotz des Forderungsübergangs nach § 115 SGB X mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder an einen Dritten gezahlt hat. Aber auch wenn der Arbeitgeber mit befreiender Wirkung an einen Dritten gezahlt hat (z. B. Pfändungsgläubiger), i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.2 Rechtsübergang: Gegenstand und Zeitpunkt

Rz. 20 Wirtschaftlich gesehen ist die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld im Wesentlichen eine Vorleistung auf die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Nach § 115 SGB X geht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung in der Höhe, in der Arbeitslosengeld geleistet wurde, auf die Agentur für Arbeit über. Dies erklärt sich aus dem allgemeinen Prinzip, wonach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Fassung des § 157 SGB III beruht im Wesentlichen auf einer Übernahme der Regelung aus § 143 SGB III a. F. durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011.[1] Der Gesetzeswortlaut ist lediglich zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern angepasst worden. Die Vorschrift des § 157 SGB III ist von dem Gru...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Gem. § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Damit wird der Arbeitslose so behandelt, als stünde ihm der an sich gegebene Anspruch a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine s...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Formulierungshilfen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Bundesagentur für Arbeit hat für Arbeitgeber im Hinblick auf ihre sozialrechtliche Informationspflicht folgende Formulierungshilfen[1] herausgegeben: Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeits...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB III § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

1 Allgemeines Rz. 1 Die jetzige Fassung des § 157 SGB III beruht im Wesentlichen auf einer Übernahme der Regelung aus § 143 SGB III a. F. durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011.[1] Der Gesetzeswortlaut ist lediglich zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern angepasst worden. Die Vorschrift des § 157 SGB III is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB III § 2 Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 S...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Gleichwohlgewährung (Abs. 3)

4.1 Allgemeines Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Damit wird der Arbeitslose so behandelt, als stünde ihm der an sich gege...mehr

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Mindestlohn / 3.7.5 Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürften regelmäßig in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen (vgl. § 221 Abs. 1 SGB IX). Die Unterscheidung zwischen einem Werkstattverhältnis (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis) und einem Arbeitsverhältnis erfolgt nicht nach dem Maß der Weisungsgebundenheit, sonder...mehr

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Mindestlohn / 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Allerdings wirkt sich der Mindestlohn in bestimmten Bereichen auf die Sozialversicherung aus: Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, kann es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Hintergrund ist das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung. Minijobber haben Anspruch auf Tarifentgelt, sie sind vom G...mehr

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Mindestlohn / 3.11 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 Nachweisgesetz) für die Sozialversicherung Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden mus...mehr

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Mindestlohn / 3.8 Fälligkeit des Mindestlohns

Zwar ist nach § 2 Abs. 1 MiLoG für die Zahlung des Mindestlohns grundsätzlich die vereinbarte Fälligkeit maßgeblich. In jedem Fall muss der Mindestlohn dem Arbeitnehmer jedoch spätestens am letzten Bankarbeitstag (bezogen auf Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist, gezahlt werden. Der Mindestlohn ist für alle ge...mehr

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Mindestlohn / 4.2 Phantomlohn

In der Sozialversicherung werden Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen nicht nach dem Zuflussprinzip erhoben. Vielmehr gilt nach § 22 SGV IV für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Die Sozialversicherungsbeiträge für laufenden Arbeitslohn werden nach Arbeitsentgelt erhoben, das arbeitsrechtlich für die erbrachte Arbeitsleistung geschuldet wird. Ob der A...mehr

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Mindestlohn / 3.7.1 Grundregelung

Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben alle Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB).[1] Ein Arbeitsverhältnis ist geprägt durch (i. d. R.) Erwerbsabsicht, Wei...mehr

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Mindestlohn / 2.2 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 1 6. PflegeArbbV)

Die Verordnung zum Mindestlohn Pflege gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen ("Überwiegensprinzip"). Pflegeleistungen überwiegen dann, wenn die Arbeitnehmer des Pflegebetriebs in der Sum...mehr

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Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr