Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.2 Krankheit nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a)

Rz. 16 Neben Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, können auch Krankheitszeiten, die vor Eintritt in das Erwerbsleben von Versicherten zurückgelegt worden sind, als Anrechnungszeiten anerkannt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a vorliegen. Der Anrechnungszeitentatbestand gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a wurde durch das AVmEG v. 21.3.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.3 Rentensplitting bei Tod eines Ehegatten vor Erfüllung der Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2

Rz. 27 Bei Vorliegen der in § 120a Abs. 2 genannten persönlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen besteht auch dann Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die in § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting allein herbeiführe...mehr

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Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Mindest-JAV gemäß Abs. 1 soll sicherstellen, dass bei der Berechnung von Geldleistungen der örtlich geltende Mindestlebensstandard Berücksichtigung findet. Die Regelung gilt nicht für Seeleute. Ebenso nicht für Landwirte einschließlich deren Ehegatten oder Lebenspartnern sowie die in deren Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen. Für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.1.1 Bestimmung der maßgebenden Altersgrenze für den Rentenanspruch

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, der das 65. Lebensjahr als frühestmögliche Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte bestimmt, wird durch Abs. 2 ergänzt. Abs. 2 unterscheidet zwischen Versicherten, die vor dem 1.1.1949 geboren sind, nach dem 31.12.1948 geboren sind oder vor dem 1.1.1964 geboren sind und einen besonderen Vertrauensschutz genießen. Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2 Ausschluss von Anrechnungszeiten bei Bezug von Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 54 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht wurden Anrechnungszeiten generell von im selben Kalendermonat liegenden Beitragszeiten verdrängt. Erst seit dem Inkrafttreten des SGB VI zum 1.1.1992 können beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeiten, Zurechnungszeit, Ersatzzeiten) grundsätzlich auch neben etwaigen Beitragszeiten als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden. Kal...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.3 Ermittlung von Beträgen für Teilzeiträume

Rz. 5 § 123 Abs. 3 regelt das Verfahren zur Ermittlung von Beträgen, die auf einen Teilzeitraum entfallen. Nach § 123 Abs. 3 Satz 1 ist der Gesamtbetrag mit dem Teilzeitraum zu vervielfältigen und durch den Gesamtzeitraum zu teilen. Dabei werden volle Kalenderjahre mit 360 Tagen, volle Kalendermonate mit 30 Tagen und die Kalenderwoche mit 7 Tagen berücksichtigt (§ 123 Abs. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.7 Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen

Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Rz. 18 Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld nach den Vorschriften des AFG hatte die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1.1.1983 bis 31.12.1991 gemäß § 1385a RVO, § 112a AVG, 130a RKG Beiträge für Anrechnungszeiten zu zahlen. Die Leistungsbezieher selbst waren nicht an de...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.4 Aufschub von Anrechnungszeiten (Abs. 3)

Rz. 61 Für Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind, bestehen für Zeiten ab 1.1.1984 Sonderregelungen hinsichtlich der Anerkennung von Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation oder T...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.4 Beitragspflichtiger

Rz. 11 Beitragspflichtig ist gemäß § 181 Abs. 5 allein der Arbeitgeber, bei dem der Nachzuversichernde in dem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Dabei hat der Dienstherr die Beiträge in vollem Umfange allein zu tragen; § 28g SGB IV findet keine Anwendung. Die Beiträge für die zusätzliche Nachversicherung gemäß § 186a trägt der Bund. Er kann im Innenv...mehr

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Jung, SGB VII § 167 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 sind neben den Arbeitsentgelten (§ 153) die Gefahrklassen (§ 157) und der Beitragsfuß zu berücksichtigen. An die Stelle des Arbeitsentgeltes kann im Wege der Satzung unter Berücksichtigung des Gefährdungsrisikos die Zahl der Versicherten (§ 155) oder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden oder an deren Stelle die für die jeweiligen Arbeiten nach allgemein...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 2.1 Mitteilungspflichten der Versicherten

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 begründet Mitteilungs-, Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber dem Rentenversicherungsträger für die versicherten oder zu versichernden Personen, die nicht als abhängig Beschäftigte (Arbeitnehmer) versicherungspflichtig sind. Denn für den Kreis der Arbeitnehmer bestehen diese Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber, der den Gesamtsozialversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten

Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Alters aus §§ 35 bis 38, 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.5 Rentenbezugszeiten ohne Zurechnungszeit

Rz. 14 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht konnte eine Zurechnungszeit (bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres eines Versicherten) bei Berechnung von Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder von Erziehungsrenten nur berücksichtigt werden, wenn ein Versicherter mindestens eine der folgenden Anrechnungsvoraussetzungen nachweisen konnte: 36 Kalendermonate mit P...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 212a wurde durch Art. 1 Nr. 38 RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 86 Abs. 1 RVOrgG) eingefügt. Soweit in Abs. 5 die "Deutsche Rentenversicherung Bund" genannt ist, trat bis 30.9.2005 an ihre Stelle die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Durch Art. 5 des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern (§ 120a) orientiert sich am Versorgungsausgleich nach dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700), der seit dem 1.7.1977 i. d. R. nach Auflösung einer Ehe sowie seit dem 1.1.2005 nach Aufhebung einer nach dem LPartG begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaft durchzuführen ist. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.8.2 Bewertung von Anrechnungszeiten aufgrund des Bezuges von Bürgergeld bei der Rentenberechnung

Rz. 53a Gemäß § 74 Satz 4 Nr. 1a sind Anrechnungszeiten nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 aufgrund des Bezuges von Bürgergeld bei der Rentenberechnung nicht zu bewerten (sog. Anrechnungszeiten ohne Bewertung); sie wirken sich lediglich begünstigend auf die Höhe des Gesamtleistungswertes (§ 71 Abs. 1) für sonstige – zu bewertende – beitragsfreie Zeiten (z. B. Schutzfristen nach dem Mu...mehr

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Jung, SGB VII § 83 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Bei der Festlegung des satzungsmäßigen JAV hat der Versicherungsträger einen weiten Gestaltungsspielraum aufgrund seiner Satzungsautonomie (zur Satzungsautonomie vgl. BSG, Urteil v. 25.8.1994, 2 RU 39/93). Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat. Maßgebend ist vielmehr die Rechtsetzun...mehr

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Jung, SGB VII § 178 Gemeins... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In welchem Rahmen die einzelne gewerbliche Berufsgenossenschaft ihren solidarischen Anteil an der gesamten Rentenlast aller gewerblichen Berufsgenossenschaften i. S. v. § 176 zu tragen hat, ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1. Rz. 4 Gemäß Satz 4 waren die Werte erstmalig für das Ausgleichsjahr 2014 neu festzusetzen. Da bereits rechnerisch seit Inkrafttreten der Vorschrift im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.7 Unanfechtbarkeit der Abänderungsentscheidung

Rz. 18 Die Abänderung des Rentensplittings unter Ehegatten ist nach Abs. 7 durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Abänderung für den Ehegatten/Lebenspartner oder seine Hinterbliebenen unanfechtbar geworden ist (§ 77 SGG). Bei Erteilung mehrerer Abänderungsbescheide ist der Bescheid maßgebnd, der zuletzt unanfechtbar geworden ist. Abs. 7 o...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.3.2 Umrechnung der vor dem 1.1.1969 zurückgelegten Untertagearbeiten zur Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren

Rz. 8 § 238 Abs. 4 Buchst. b beinhaltet eine weitere alternative Möglichkeit der Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren (§ 51 Abs. 2) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese Regelung gilt für Versicherte, die 25 Jahre mit Beitrags- und Ersatzzeiten der knappschaftlichen Rentenversicherung nachweisen und vor dem 1.1.1969 zwar ...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 1b Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllen (§ 40). Als formelle Anspruchsvoraussetzung ist darüber hinaus eine wirksame Antragstellung erforderlich (§ 18 SGB X, § 115 Abs. 1 Satz 1). Rz. 1c Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 27 Abs. 1 RV-Altersgr...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3.3 Begriffsbestimmung "Unterbrechung"

Rz. 60 Eine Unterbrechung i. S. v. Abs. 2 liegt vor, wenn einer der in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 3a genannten Anrechnungszeitentatbestände spätestens am letzten Tag des auf die versicherte Beschäftigung (selbständige Tätigkeit etc.) folgenden Kalendermonats eingetreten ist. Ein unmittelbarer Anschluss an den Anrechnungszeitentatbestand oder eine Umrahmung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 5 Nach § 181 Abs. 2 Satz 1 sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze Grundlage der Beitragsbemessung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Nachzuversichernde bei der Rentenberechnung infolge der Berücksichtigung eines höheren Entgelts nicht besser gestellt wird als ein Pflichtversicherter. Dabei sind noch gemäß Abs. 2a die Sonder...mehr

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Jung, SGB VII § 172c Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Altersrückstellungen gemäß Abs. 1 dienen der Versorgung von Arbeitern und Angestellten sowie Beschäftigten, bei denen einzelvertraglich eine Anwartschaft auf Versorgung analog beamtenrechtlicher Vorschriften und Grundsätzen begründet wird (Dienstordnungsangestellte). Beamte bei einem Unfallversicherungsträger fallen nicht unter die Vorschrift. Für diese gelten die ents...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie für Berufs- und Erwerbsunfähige nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Das Gesetz zur Reform der gesetzliche...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.4 Versicherungsrechtliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Rz. 18 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist unter anderem der Nachweis einer 8-jährigen Pflichtbeitragszeit aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit in den letzten 10 Jahren vor dem Beginn der Rente. Die 8-jährige Pflichtbeitragszeit umfasst 96 Kalendermonate (§ 122 Abs. 2 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 120h Abzus... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt § 19 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG, in dem sie die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorkommenden abzuschmelzenden Leistungsanteile konkret benennt. Sie entspricht im Wesentlichen den bis zum 31.8.2009 in § 3 Abs. 1 Nr. 6 und 7 VAÜG enthaltenen Regelungen. Die Berechnung des Ehezeitanteils von abzuschmelzenden Anrechten i. S. v. § 19 Abs. 2 Nr. 2 ...mehr

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Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 2.6 Arbeitswert (Abs. 6)

Rz. 12 Für die der landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterliegenden Gartenbaubetriebe eignen sich die für die bäuerlichen Betriebe geschaffenen flächenbezogenen Beitragsmaßstäbe nicht (vgl. hierzu Rz. 4a). Insbesondere sind die Gartenbauunternehmen in Abweichung von bäuerlichen Betrieben durch Beschäftigungsverhältnisse gekennzeichnet. Rz. 12a Mit dem Arbeitswert als Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.1 Rechtsfolgen des Dispositionsrechts

Rz. 5 Das in Abs. 1 enthaltene Dispositionsrecht, eine Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch zu nehmen, steht allen Versicherten vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu, wenn sie die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente (§§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238) erfüllen. Rz. 6 Die Höhe einer Teilrente muss nach dem Wortlaut des Abs. 1 "mindesten...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.1.2 Unfälle von Versicherten i. S. d. Abs. 1 Satz 2

Rz. 7 Gemeint sind: Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen unterziehen, die aufgrund von Rechtsvorschriften zur Aufnahme einer versicherten Tätigkeit oder infolge einer abgeschlossenen versicherten Tätigkeit erforderlich sind, soweit diese Maßnahmen vom Unternehmen oder einer Behörde veranlasst worden sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3), Personen, die ehrena...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 238 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift ergänzte in ihrer ursprünglichen Fassung zunächst die Wartezeitregelung bei Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 40, § 50 Abs. 4, § 51 Abs. 2 und 4, § 61). Sie regelte in Abs. 1 und 2 Nr. 1, dass auf die W...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.9.1 Splittingauskünfte

Rz. 62 Ehegatten/Lebenspartner haben bereits vor Erfüllung der in § 120a Abs. 3 genannten Voraussetzungen Anspruch auf Beratung (§ 14 SGB I) hinsichtlich der Auswirkungen eines Rentensplittings. Im Rahmen eines umfassenden Auskunfts- und Beratungsverfahrens erhält jeder Ehegatte/Lebenspartner zunächst von dem für ihn jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger (§ 127) eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Der Monatsbetrag einer Rente ist von der Höhe der während eines Versicherungslebens gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie vom Umfang der anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten abhängig (§ 63 Abs. 1 und Abs. 3). Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen neben Pflicht- und freiwilligen Beitragszeiten auch beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszei...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 239, der die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung der Knappschaftsausgleichsleistung regelt, ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift entspricht inhaltlich im Wesentlichen den bis zum 31.12.1991 in § 98a Reichsknappschaftsgesetz (RKG) enthaltenen Regelungen. Rz. 2 § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.3 Schutzfristen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Zeiten, in denen Versicherte wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, sind nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 grundsätzlich als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt für Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres und nach Voll...mehr

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Jung, SGB VII § 172a Rücklage / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Infolge der Ergänzungen der allgemeinen Regelungen der §§ 80 ff. SGB IV zu den Finanzmitteln aller Sozialversicherungsträger wurde die ehemalige nahezu wortgleiche Sonderregelung für die gesetzliche Unfallversicherung zur Zweckbestimmung der Rücklage entbehrlich. Den spezifischen unfallversicherungsrechtlichen Besonderheiten werde lt. Gesetzesbegründung durch den neuen...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.1 Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Altersgrenze gemäß Abs. 4

Rz. 10 Wegen der durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze und einer möglichen erheblichen Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat der Gesetzgeber aus Gründen des Vertrauensschutzes die Übergangsregelung des § 237 Abs. 4 ins SGB VI eingefügt. Nach diese...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.6 Schulische Ausbildung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 43 Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung sowie Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach Vollendung des 17. Lebensjahres sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis zu einer Höchstdauer von 8 3Jahren als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anzuerkennen. Dies gilt mit Wirkung zum 1.1.1997 (Inkrafttreten des WFG v. 25.9.1996, BGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Versicherte können die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 273a Zustä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien und ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden. Betriebe der Industrie der Steine und Erden zählen jedoch nur dann zu den knappschaftlichen Betrieben, wenn sie überwiegend unter Tage betrieben werden (§ 134 Abs. 1). Eine bergmännische Gewinnung von Materialien und ähnlichen Stoffen liegt vor, wenn diese nac...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.5 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 13 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 275...mehr

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Jung, SGB VII § 55 Art und ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Neuregelung des § 55 dient dem Zweck, hinsichtlich Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe mehr Flexibilität zu schaffen, damit diese besser auf die Bedürfnisse des landwirtschaftlichen Betriebes oder Haushalts zugeschnitten werden können. Dabei sind sowohl die betrieblichen Verhältnisse (Erforderlichkeit) als auch die Kosten zu berücksichtigen (Wirtschaftlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensergänzungsgesetzes v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 besteht für Ehegatten bei Vorliegen der in Abs. 2 bis 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen die Möglichkeit anstelle der traditionellen Altersversorgung (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Hierbei werden di...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.2 Hinzuverdienstregelungen vom 1.7.2017 bis zum 31.12.2022

Rz. 29 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 wurden die bis zum 30.6.2017 in § 34 enthaltenen Hinzuverdienstregelungen mit Wirkung zum 1.7.2017 geändert (Art. 1 Nr. 15, Art. 9 Abs. 3 Flexirentengesetz, BGBl. I S. 2838), um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand sowie die Ausübung einer Beschäftigung während eines vorzeitigen Altersrentenbezuges flexibler zu gestal...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.2 Abänderungsgründe

Rz. 6 Als Abänderungsgründe kommen neben tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die nach Durchführung eines Rentensplittings eingetreten sind, auch Änderungen in der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger oder eine fehlerhafte Rechtsanwendung in Betracht. So könnte z. B. ein Wertunterschied i. S. v. Abs. 1 auf folgenden Rechtsänderungen beruhen, die auch für Bestan...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 36 Satz 1 haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist vom Kalendermonat nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich (§ 36 Satz 2). Für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme haben Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 33 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 2012.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerding...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5.2 Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen

Rz. 8 Für Bezieher einer Vollrente wegen Alters besteht nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1). Die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bezieht sich auf Personen, die wegen der Zugehörigkeit zu einem der in §§ 1 bis 4 genannten Personenkreise i. d. R. kraft Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) zum 1.1.2017 neu eingeführt. Rz. 1a Durch Art. 7 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2394...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.5 Vereinbarung des Versorgungsausgleichs

Rz. 6 Da nach § 6 VersAusglG Vereinbarungen über die Zahlung von Beiträgen geschlossen werden können, war – ähnlich wie in Abs. 5 – eine Regelung bezüglich des fiktiven Zahlungszeitpunktes erforderlich. Abs. 6 regelt Entsprechendes für die Fälle, in denen Beiträge aufgrund einer Vereinbarung nach § 6 VersAuslG zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Zur Verhinder...mehr