Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rentenanwartschaften im Beitrittsgebiet (Abs. 1) Rz. 9 § 264a i. d. F. ab 1.9.2009 gilt für Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die im Rahmen des VersAusglG ergehen (vgl. hierzu auch Komm. zu § 76). Für Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden (§ 48 VersAusglG). 2.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, wenn sowohl Beitragszeiten in den alten Bundesländern als auch im Beitrittsgebiet und in den früheren deutschen Ostgebieten zurückgelegt sind (BT-Drs. 12/405 S. 129). Rz. 3 Normzweck ist insoweit die Wahrung des Trennungspri...mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 3 Literatur und Materialien

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 7a Eine Vorgängervorschrift existiert nicht.mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Die Vorschrift regelt Besonderheiten bei der Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors und des Lohnfaktors für die Rentenanpassungen von 2018 bis 2026 (vgl. auch: GRA der DRV zu § 255d SGB VI, Stand: 23.11.2017, Abschn. 1). Ursprünglich waren die Regelungen über die Besonderheiten bei der Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors in § 255a Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 3 Vorgängervorschriften finden sich in § 67 Abs. 4 AVG und § 1290 Abs. 4 RVO.mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassungen 2018 und 2019 (Abs. 1) Rz. 5 Mit der ursprünglich in § 255a Abs. 3 geregelten Sonderregelung zur – gegenüber § 68 Abs. 4 – abweichenden Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner und der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler regelt Abs. 1 Satz 1 das Prinzip der getrennten Berechnungsweise und ordn...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Tabellenlebensalter (Satz 1) Rz. 9 Bei der Ermittlung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes, die vor dem 1.1.2024 beginnen bzw. bei denen der Tod vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist, treten anstelle des 62. und 65. Lebensjahres (vgl. § 77 Abs. 2 und 3) die sich aus der Tabelle in § 264d Satz 1 zum jeweiligen Rentenbeginn bzw. Todeszeitpunk...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.2 Verordnungsermächtigung (Abs. 2)

2.2.1 Die Verordnungsermächtigung für die Bestimmung der Umrechnungswerte (Satz 1) Rz. 7 Die Bundesregierung ist des Weiteren ermächtigt nach § 255 b Abs. 2 Satz 1 bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres die Umrechnungswerte der Anl. 10 zum SGB VI, die im Rahmen des § 256a Abs. 1 benötigt werden, fortzuschreiben bzw. die vorläufigen Umrechnungswerte festzulegen. Rz. 8 Die Vero...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht.mehr

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Jansen, SGB VI § 255j Besti... / 1.2 Vorgängervorschrift

Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht.mehr

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Jung, SGB VII § 77 Wiederau... / 2 Rechtspraxis

2.1 Schwerverletzter Rz. 3 Die Vorschrift verweist zwar nicht auf die Legaldefinition des Schwerverletztenbegriffs in § 57 , es sind aber keine Gründe erkennbar, die das Gegenteil annehmen lassen. Die Schwerverletzteneigenschaft kann sich durch die Verschlimmerung der Folgen des Versicherungsfalls, für die der Versicherte abgefunden wurde, oder durch die Verschlimmerung bzw. d...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.2 Förderungsrelevante Maßnahmeziele

2.2.1 Berufliche Qualifikation Rz. 14 Abs. 2 sichert die arbeitsmarktpolitisch mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung verbundenen Ziele. Demnach werden Maßnahmen nur zur Förderung zugelassen, wenn ihre Ziele eine berufliche Weiterbildung zum Gegenstand haben. Dafür bietet der Gesetzgeber 3 Alternativen an, von denen eine zwingend gegeben sein muss. Dabei entspricht e...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1 Allgemeines

1.1 Grundsätze der Rentenberechnung 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durc...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt und Normzweck Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die Anpassung nach Mindestsicherungsniveau bis zum Ablauf des 1.7.2025. Satz 1 regelt die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts nach dem Wert i. S. d. § 255e Abs. 2. Satz 2 regelt den Fall, wenn der nach § 255e Abs. 2 berechnete aktuelle Rentenwert geringer ist als der bisherige aktuelle Rentenwert und entspricht...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 264a regelt – ergänzend zu § 76 (vgl. auch § 264) –, wann aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich anstelle von Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 1) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. In den neuen Bundesländern ist der Versorgungsausgleich nach Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB bei Ehescheidunge...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Auskunfts- und Einsichtsrecht Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 räumt der Agentur für Arbeit die notwendigen Rechte ein, um alle maßnahmerelevanten Informationen zu erhalten. Grundsätzlich kann die Agentur für Arbeit geeignete Maßnahmen auszuwählen und einsetzen, mit denen sie einen tiefgreifenden Einblick in die Qualität und Wirkungen der Weiterbildungsmaßnahme erlangen kann. Die ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1 Satz 1 a. F.) Rz. 8 Nach § 78a erhöht sich die Witwen- bzw. Witwerrente (vgl. §§ 46, 243, 303) um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren erzieht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der Dauer der Kindererziehung (vgl. i...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1, unter welchen Voraussetzungen, und in Abs. 2 in welcher Höhe zusätzliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind. Die Finanzierung dieser Zuschläge erfolgt durch Beiträge des Bundes (§ 188). 1.2 Normzweck Rz. 3 Sinn der Regelung ist es, eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung der Soldatinnen und Soldaten ohne Pen...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mindestentgeltpunkte für Rentenfälle ab 1992 (Abs. 1) Rz. 9 Die Anhebung von Entgeltpunkten nach § 262 auf das 1,5-fache ihres Durchschnittswertes – begrenzt auf 0,0625 (= 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten; vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201 f.) – kommt nur in Betracht, wenn 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind und sich aus allen vollwertigen Pf...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 18 Zum Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2023 beim Renten Service der Deutschen Post AG vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund, DRV Bund RdSchr 1/2023.mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 255 Abs. 1 enthält zu § 67 eine Übergangsregelung für den Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten (zur knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. § 82, § 265 Abs. 7). § 67 in seiner Fassung v. 20.12.2000 gültig bis 31.12.2001 enthielt für großen Witwen- und Witwerrenten nach Ablauf des Sterbevierteljahrs noch den günstigere...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflicht- und freiwillige Beiträge – Für-Prinzip (Abs. 1) 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1) 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 259b regelt ergänzend zu §§ 256a und 259a, wie Entgeltpunkte für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR zu ermitteln sind. § 259b ist insoweit eine Sonderregelung zu § 256a. Außerdem sind die §§ 256b, 256c, 257 und 259a und die §§ 11, 13 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRe...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die vergangenen Rentenanpassungen 1.1.1 Netto- und Bruttoanpassung Rz. 2 Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem 1.7.2001 auf die Veränderung bei den Bruttolöhnen und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und A...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Nach Abs. 1 erhöht sich die Monatsrente um Steigerungsbeträge aus Höherversicherungsbeiträgen. Diese Leistung ist kein Bestandteil der Rente, sondern ausdrücklich eine Zusatzleistung in festen Beträgen vom Nennwert der Beiträge ohne Dynamisierung (vgl. § 65). Abs. 2 regelt allgemein die Anrechnungsmodalitäten der Steigerungsbeträge, wenn...mehr

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Jansen, SGB X § 77a Grenzüb... / 3 Literatur und Materialien

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2 Rechtspraxis

2.1 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung über den 31.12.2012 hinaus (Satz 1) Rz. 9 Der Anwendungsbereich in Satz 1 ist eröffnet für die Personengruppe i. S. d. § 230 Abs. 8. Zuschläge an Entgeltpunkten sind danach zu ermitteln (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 2.1), wenn die Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Die aus Gründen des Vertrauensschutzes eingefügte Vorschrift bezieht sich – als Sonderregelung zu §§ 256a bis 256c – auf vor 1937 geborene Versicherte, die ihren ständigen Aufenthalt am 18.5.1990 in den alten Bundesländern hatten (zur Zielsetzung vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 128). § 259a ist daher eine Vertrauensschutzregelung für Alt-Üb...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufbau des Ausgleichsbedarfs (Abs. 1) Rz. 7 Im Zusammenspiel mit der Schutzklausel nach § 68a und der Niveauschutzklausel nach § 255g regelt § 255h Abs. 1 Fallkonstellationen für den Aufbau des Ausgleichsbedarfs. Mit § 255h wird die Berechnung des Ausgleichsbedarfs wieder eingeführt, jedoch unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau von mindestens 48 %; § 154 Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rentenansprüche i. S. d. § 266 – Anwendungsbereich und Funktion Rz. 8 Die Vorschrift gilt im sachlichen Anwendungsbereich für Renten, die nach dem 31.12.1991 neu festzustellen (vgl. § 300; vgl. zu den Fallgestaltungen GRA der DRV zu § 266 SGB VI, Stand: 24.1.2018, Abschn. 3.1) oder im unmittelbaren Anschluss an eine vor 1992 beginnende Rente desselben Berechtigten (z. B. Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 267 stellt sicher, dass die Kinderzulage aus der Unfallversicherung im Rahmen von § 93 Abs. 1 und 3 (Kürzung der Rente beim Zusammentreffen mit einer Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung) unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 202). 1.2 Praktische Bedeutung Rz. 3 Die Vorschrift hat allerdings infolge Z...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.2 Ermächtigung für das Durchschnittsentgelt (Abs. 2)

2.2.1 (Vorläufiges) Durchschnittsentgelt für das vergangene und das folgende Kalenderjahr (Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2) Rz. 21 Neben der Ermächtigung zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts und zur Bestimmung des Ausgleichsbedarfs erfasst Abs. 2 Satz 1 auch die Ermächtigung zur Bestimmung des Durchschnittsentgelts aller Versicherten in Anl. 1 zum SGB VI (vgl. § 70 Abs. 1) für das...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 4 (Abs. 1) Rz. 6 § 101 Abs. 3 Satz 4 i. d. F. bis 31.12.2009 sah vor, dass in den Fällen des § 101 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SGB VI (Rentnerprivileg, vgl. Rz. 11) und des § 5 VAHRG (Unterhaltsfälle) der Rentenbescheid eines Leistungsbeziehers im Falle einer rückwirkend zu zahlenden oder erst später bekannt gewordenen Rente aus der Versicherung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1 Allgemeines

1.1 Korrespondierende Regelungen Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie Entgeltpunkte für bestimmte Beitragszeiten vor 1992 in den alten Bundesländern zu ermitteln sind. Vgl. für Beitragszeiten in den neuen Bundesländern §§ 256a, 256b, 259a, 259b, für Berliner Beitragszeiten § 257, für saarländische Beitragszeiten § 258, für Beitragszeiten mit Sachbezug § 259, für ...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermächtigung Rz. 5 Die Ermächtigung durch die Vorschrift ist umfassend und weitreichend. Der Gesetzgeber ist ersichtlich darum bemüht, jedem Missbrauch in der Trägerlandschaft zuvorzukommen, qualitative hochwertige Maßnahmen zu gewährleisten und dadurch ein Höchstmaß an Eingliederungschancen insbesondere durch die berufliche Weiterbildungsförderung zu erreichen. Deshalb l...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 8 Unmittelbare Vorgängervorschrift war § 68 Abs. 6 (vgl. auch Komm. zu § 68).mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1 Rechtslage ab 1.1.2018

2.1.1 Ein Rentenwert und seine Folgen (Satz 1) Rz. 10 Satz 1 umfasst zwei Regelungsinhalte: zum 1.7.2024 wird ein einheitlicher Rentenwert für Gesamtdeutschland geschaffen und die Anpassung der hiervon betroffenen Renten. 2.1.1.1 Einheitlicher Rentenwert Rz. 11 Zum 1.7.2024 tritt kraft gesetzliche Anordnung an die Stelle aktuellen Rentenwerts (Ost) der aktuelle Rentenwert; damit...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermittlung der Entgeltpunkte (Abs. 1) 2.1.1 Grundsatz (Satz 1) Rz. 17 Abs. 1 stellt die zentrale Ermittlungsregelung auf, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 und vor dem 1.1.2025 ermittelt werden. Rz. 18 Der Geltungszeitraum der in Abs. 1 Satz 1 angeordneten Hochwertung ist dabei begrenzt. Erfasst werden nur die Zeiten im ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuständige Einzugsstelle für krankenversicherungspflichtige Beschäftigte Rz. 5 Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d) ist grundsätzlich die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird (§ 28i Satz 1). Dies sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftliche Krankenkasse, die Knappschaft als Kran...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick: Doppelte Haltelinie – Haltelinie vor Steuern und Haltelinie Beitragssatz Rz. 8 Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie in die Rentenversicherung aufgenommen. Die eine Haltelinie Steuern betrifft die hier in § 255e geregelte Höhe der Rente, indem ein Sicherungsnivea...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2025, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel. Abs. 2 beinhaltet die Mod...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Schutzklausel (Abs. 1) 2.1.1 Faktoren des Rentenwert Rz. 11 Die jeweilige Rentenanpassung zum 1.7. eines Jahres hängt nach § 68 Abs. 1 Satz 3 von der Veränderung folgender Faktoren – im Vergleich des vergangenen Kalenderjahres gegenüber dem vorvergangenen Kalenderjahr – ab: Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer, Beitragssatz und Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis d...mehr

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Jung, SGB VII § 79 Umfang d... / 2 Rechtspraxis

2.1 Umfang der Abfindung Rz. 5 Höchstbetrag der abzufindenden Rente ist die Hälfte der Rente. Der Unfallversicherungsträger kann aber auch einen geringeren Betrag abfinden, sofern der Versicherte dies beantragt. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Regelung "bis zur Hälfte". Demgegenüber kann die Abfindung nicht für einen kürzeren Zeitraum als 10 Jahre beantragt werden. Dies...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3 Verdienst (Abs. 2)

2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1) Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. v. Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbst...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3 Pflichtbeiträge für Wehr- oder Zivildienstleistende (Abs. 3)

2.3.1 Mindestentgeltpunkte (Satz 1 und Satz 3) Rz. 18 § 256a Abs. 4 ist lex specialis und verdrängt die Bewertung von in den alten Bundesländern zurückgelegter Wehr- oder Zivildienstes nach § 256 Abs. 3. Die Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes mit 1,0 Entgeltpunkten gemäß § 256 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 kommt daher nicht in Betracht. Bei der Abl...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1 Pflichtbeitragszeiten (Abs. 1)

2.1.1 Grundsätzliches 2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14 Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 2). Dies g...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1 Zuschläge an Entgeltpunkten bei Auslandsverwendung (Abs. 1)

2.1.1 Begriff der besonderen Auslandsverwendung Rz. 7 Eine besondere Auslandsverwendung liegt vor, wenn es sich um eine Verwendung aufgrund eines Übereinkommens oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder...mehr

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Jung, SGB VII § 79 Umfang d... / 3 Rechtsprechung

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

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