Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.6.6.1 Überblick

Rz. 39 Erfolgt eine Fahrt statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis/Mietwagen mit einem privaten Pkw oder einem sonstigen motorbetriebenen Fahrzeug i. S. des Straßenverkehrsgesetzes, sieht § 73 Abs. 4 Satz 1 eine Wegstreckenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 BRKG vor. Als motorbetriebenes Fahrzeuge gelten gemäß § 1 Abs. 2 und 3 StVG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraf...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 14 Anspruch auf Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung – "unmittelbar" i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI – Arbeitslosengeldbezug bis zweieinhalb Wochen vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Bewilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation vor Ende des Arbeitslosengeldanspruchs: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.4.2019, L 13 R ...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.2.2 Besonderheiten zur "Anschluss"-Definition in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 Für das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch eine Besonderheit: § 21 Abs. 3 SGB VI fordert für die Anwendung des § 69 SGB IX, dass der Rehabilitand unmittelbar vor der vorangegangenen Entgeltersatzleistung Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben muss. Dieses Novum gibt es bei den anderen Entgeltersatzleistungen – auch sinngemäß – ...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 87 Rechtliche Arbeitsanweisungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu § 73 SGB IX, veröffentlicht auf der Homepage im Internet der Deutschen Rentenversicherung unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de. Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger nach § 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten, veröffentlicht auf der Homepage des Spitzenve...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.1 Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 9 Auf das Übergangsgeld sind grundsätzlich alle Bar- oder Sachbezüge anzurechnen, die der Versicherte im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus einer unselbständigen Beschäftigung bezieht und zum Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV und der SvEV zählen. Wird Arbeitsentgelt aufgrund einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers für nicht geleistete A...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.4 Abbruch einer Teilhabeleistung

Rz. 16 Der Anspruch auf Weiterzahlung des Übergangsgeldes bzw. der Unterhaltsbeihilfe endet - wie unter Rz. 14 erläutert - mit dem Tag des wirksamen Abbruchs der Teilhabeleistung. Sofern der Verwaltungsakt über die Bewilligung des Übergangsgeldes bzw. der Unterhaltsbeihilfe nicht mit einer Nebenbestimmung i. S. d. § 32 SGB X versehen ist, hat der Rehabilitationsträger den Re...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.2 Nicht zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 11 Nicht zum Arbeitsentgelt i. S. d. § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gehören vor allem: einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das während des Bezuges von Übergangsgeld gezahlt wird (§ 72 Abs. 1 Nr. 1); unter einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind die dem Arbeitsentgelt zuzurechnende Zuwendungen zu verstehen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum erz...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.3 Zu Unrecht abgelehnte Leistung

Rz. 34 Für den Kostenerstattungsanspruch bei "zu Unrecht abgelehnten" Leistungen ist die vorherige Einschaltung des Rehabilitationsträgers und dessen Leistungsablehnung unabdingbare Voraussetzung. Der Antragsteller muss somit den Abschluss des Verwaltungsverfahrens abwarten (BSG, Urteil v 14.12.2006, B 1 KR 8/06 R; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.8.2012, L 11 R...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3.1 Berechnung der Frist

Rz. 20 Ein Antrag wird grundsätzlich entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB rechtswirksam, wenn er beim Rehabilitationsträger eingeht (vgl. Rz. 17). Dabei trägt der Antragsteller das Risiko der Übermittlung zum erstangegangenen Rehabilitationsträger (z. B. beim Postweg). Der Rehabilitationsträger als Empfänger der Willenserklärung trägt das Risiko für die Gefahren, die in sein...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.4.2 Durchsetzung des Erstattungsanspruchs

Rz. 11 Erstattungsberechtigt ist derjenige Sozialhilfeträger, der für die erfolgte Leistungsgewährung nach § 98 zuständig war. Er hat den Erstattungsanspruch zunächst gegenüber dem nach § 108 Abs. 1 Satz 2 bzw. 4 bestimmten überörtlichen Sozialhilfeträger geltend zu machen. Ist ein Ersatzpflichtiger noch nicht bestimmt, so ist der Erstattungsanspruch gegenüber der Schiedsste...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.10 Geldleistungen öffentlich-rechtlicher Stellen, die nicht erfüllt werden (Abs. 3)

Rz. 30 § 72 Abs. 3 ist ausschließlich auf die Geldleistungen nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 beschränkt. Nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 ist das Übergangsgeld um Geldleistungen, die eine öffentlich-rechtliche Stelle im Zusammenhang mit der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung zahlt, zu kürzen. Zahlt diese Stelle nicht, ist Übergangsgeld zu zahlen. Wird diese Geldleistung zu Unrecht verweige...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.5 Höhe der Kostenerstattung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 31 Die Verpflichtung zur Erstattung der vom Leistungsberechtigten verauslagten Kosten bezieht sich nur auf Sach- und Dienstleistungen aus dem Bereich der Teilhabeleistungen, also aus dem Bereich, für den die Zuständigkeitsregelungen des § 14 anzuwenden sind. Dementsprechend kann der nach § 18 vorgesehene Kostenerstattungsanspruch nur für solche selbstbeschafften Leistung...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.2 Bei selbständig Tätigen

Rz. 6 Bei selbständig Tätigen werden die Entgeltersatzleistungen aus dem Arbeitseinkommen berechnet, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt. Die einzelnen Rehabilitationsträger haben hier bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums folgende trägerspezifische Besonderheiten: Übergangsgeld der Rentenversicherung Bei selbständig Tätigen wird für die Berechnung des Übergangsgeld...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.4 Anpassungsfaktor (Abs. 1 letzter HS, Abs. 2 und 4)

Rz. 12 Das Krankengeld, Versorgungskrankengeld (ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung; vgl. § 47 SGB XIV), Verletztengeld und Übergangsgeld sind gemäß § 70 Abs. 2 nach Ablauf von 12 Monaten (365/366 Tage) nach Beendigung des Bemessungszeitraumes anzupassen. Ausgangswert hierfür ist die Bemessungsgrundlage (vgl. Komm. zu Rz. 15). Der Anpassungsfaktor ergibt sich ...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.12 Reisekosten, die zur Klärung des Verwaltungsverfahrens entstehen

Rz. 67 Die Rehabilitationsträger fordern ggf. Rehabilitanden zur Klärung der Rehabilitationsbedürftigkeit und -fähigkeit, zur Auswahl entsprechender Teilhabeleistungen oder zur Abklärung des Leistungsanspruchs auf, sich bei einer bestimmten Stelle vorzustellen. Im Zusammenhang hiermit können dem angehenden Rehabilitanden Fahr- und Reisekosten entstehen. Diese dem Verwaltungsverf...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.1 Rechtswirkung der Vereinbarungen

Rz. 1c Die Vereinbarungen nach § 88 sind von ihrer Rechtsnatur her öffentlich-rechtliche Verträge, die durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommen. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Vertrages ergibt sich zudem aus § 55 Abs. 1 SGB X. Die Beurteilung der Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages richtet sich nach § 53...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 32 Aufhebung der Bewilligung von Übergangsgeld, Mittagessenpauschale und Fahrtkosten sowie die Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen – gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen – grobe Fahrlässigkeit – Vertrauensschutz: LSG Bayern, Urteil v. 10.11.2010, L 20 R 261/07. Rz. 33 Gemeinsames Rundschreiben v. 18./19.6.2019 zum Krankengeld nach § 44 SG...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1 Untätigkeit und dessen Folgen für den Rehabilitationsträger (Abs. 1 bis 5)

Rz. 5 § 18 Abs. 1 bis 5 befasst sich mit den Sanktionsmöglichkeiten des Leistungsberechtigten gegen den Rehabilitationsträger, der in einem angemessenen Zeitraum nicht über den Antrag auf Teilhabeleistungen (§ 5) entscheidet. Der Leistungsberechtigte erhält in diesen Fällen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich die beantragten Leistungen selbst zu besc...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.5 Schutzklausel (Abs. 3)

Rz. 13 Erstmals seit Inkrafttreten des SGB IX (1.7.2001) ergab sich zum 1.7.2010 aufgrund der negativen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter von 2009 gegenüber 2008 ein Anpassungssatz von nicht mehr als 1,0000. Durch den Anpassungssatz von 0,9958 hätte es für Anpassungen ab 1.7.2010 erstmals keine Erhöhung der Entgeltersatzleistungen gegeben. Um eine Minderung der Entge...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1 Anrechnung von Einkommen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist bei Arbeitnehmern und Selbständigen anzuwenden, die während des Bezuges von Übergangsgeld (zulasten des Rentenversicherungsträgers, der Bundesagentur für Arbeit oder der Kriegsopferfürsorge, (ab 1.1.2024: Soziale Entschädigung) a. Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV (Rz. 5 ff.) oder b. Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV (Rz. 16 f.) erhalten...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.21 Fahrkosten im Zusammenhang mit Rehabilitationssport und Funktionstraining

Rz. 86 Bei Fahrten zu einem ärztlich verordneten Rehabilitationssport (§ 64 Abs. 1 Nr. 3) oder einem ärztlich verordneten Funktionstraining (§ 64 Abs. 1 Nr. 4) ist zu prüfen, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Übernahme der Fahr-/Reisekosten nach § 73 besteht. Nach § 73 Abs. 1 werden vom Rehabilitationsträger die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.9 Kinderzulagen und Kinderzuschüsse bei Renten (Abs. 2)

Rz. 29 In Bestandsschutzfällen wurden bei Renten der gesetzlichen Unfallversicherung Kinderzulagen (§ 217 Abs. 3 SGB VII in der bis 30.6.2020 geltenden Fassung) und bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung Kinderzuschüsse (§ 270 SGB VI in der bis zum 16.11.2016 geltenden Fassung) gezahlt. Sie sollten von ihrer Zweckbestimmung her wie das Kindergeld nach dem BKGG der Erzie...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Berechnung des Übergangsgeldes erfolgt i. d. R. auf der Grundlage des vom Rehabilitanden erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens bzw. des Nettoarbeitsentgelts. § 68 trifft eine Sonderregelung für die Fälle, in denen der Ausgangszeitraum für die Berechnung des vom Rehabilitationsträger zu leistenden Übergangsgeldes mehr als 3 Jahre zurückliegt (R...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.3 Voraussetzung: Leistung, die nur eine einzelne Person beanspruchen kann

Rz. 8 § 18 wirkt ferner nur, wenn die Teilhabeleistung zur Verwirklichung der sozialen Rechte eines Einzelnen beiträgt (= Sozialleistung i. S. d. § 11 SGB I). Nicht von § 18 erfasst werden z. B. die finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und -Organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen des § 45 oder Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehab...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.5 Unterbrechung wegen Erkrankung eines Kindes

Rz. 17 § 71 Abs. 3 wirkt nicht, wenn ein Versicherter während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Erkrankung eines Kindes von dieser freigestellt wird. Da jedoch bei Rehabilitanden ein Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen des fehlenden Beschäftigungsverhältnisses nicht besteht (sie können nicht der Arbeit fern bleiben; vgl. § 45 SGB V), würde eine finanziel...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1. Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI), wenn eine Begleitung aufgrund des Alters (meist ...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4 Anschluss-Übergangsgeld/Anschluss-Unterhaltsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 18 Die Regelung des § 71 Abs. 4 wurde notwendig, weil Rehabilitanden nach dem Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht stets gleich einen Arbeitsplatz finden. In dieser Situation soll der Rehabilitand nicht sofort einem Arbeitslosen gleichgestellt werden (vgl. BT-Drs. 7/1237 v. 7.8.1974, S. 60 zum wortgleichen § 17 Abs. 3 RehaAnglG). Aus diesem Grund w...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.2 "Zuschuss"-Leistungen des Arbeitgebers zum Übergangsgeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 18 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches aufgrund einer konkreten Arbeitsleistung, aufgrund einer gesetzlichen Entgeltfortzahlungsverpflichtung (z. B. §§ 3, 9 EFZG) oder aufgrund einer sonstigen fiktiven Arbeitsleistung er...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.6 Anrechnung von Renten wegen Alters (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 26 Teilhabeleistungen und damit die Zahlung von Übergangsgeld sind bei Altersteilrentnern nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI nur dann ausgeschlossen, wenn der Altersrentner eine Rente in Höhe von wenigstens 2/3 der Altersvollrente bezieht. Das bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen und Übergangsgeld gewähren kann, wenn die Alters...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die bis auf sprachliche bzw. redaktionelle Anpassungen identische Vorgängervorschrift des § 51 außer Kraft. § 71 hat bzw. wird folgende Änderungen erfahr...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 15. Allerdings hatte diese Vorschrift bei der Kostenerstattung eine andere Rechtssystemat...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 2.2 Bagatellgrenze (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 entsteht der Erstattungsanspruch nicht, wenn es um Kosten unter 2.560,00 EUR bezogen auf einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten geht (zum materiell-rechtlichen Ausschlusscharakter der Norm: BVerwG, Urteil v. 13.5.2004, 5 C 740.02). Unterhalb dieses Betrages ist der Verwaltungsaufwand nach Auffassung des Gesetzgebers zu groß (BT-Drs. 12/4401 S. 84 zu Nr. 17). ...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.8 Auswirkungen auf die Beiträge

Rz. 16 Aus Anlass der Zahlung von Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Versorgungskrankengeld (ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung; vgl. § 47 SGB XIV) sind ggf. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung zu entrichten (vgl. Komm, zu § 64 Abs. 1 Nr. 2). Das für die Bemessung der Beiträge anzusetzende Arbeitsentgelt/Arbeitseinkom...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2.3 Der Bemessungszeitraum liegt länger als 3 Jahre zurück (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Grundsätzlich wird das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausschließlich aus dem vom Rehabilitanden zuletzt erzielten Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen berechnet. Das gilt auch, wenn der Rehabilitand zuletzt Krankengeld- oder Arbeitslosengeld bezog. Beginnt z. B. bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, be...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2.3 Entsprechungsklausel für Kostenerstattung

Rz. 7 Als weitere Rechtsfolge der Familienpflege bestimmt § 107, dass die Kostenerstattungsvorschrift des § 106 entsprechend gilt. Hieraus folgt zunächst, dass der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 vorläufig eintrittspflichtige Sozialhilfeträger am Unterbringungsort einen Kostenerstattungsanspruch hat. Lässt sich ein gewöhnlicher Aufenthaltsort des Leistungsberechtigten vor der Unterb...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.1 Überblick

Rz. 29 Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Sie dient der Erprobung und dem Training der Leistungsfähigkeit des arbeitsunfähigen Versicherten am bisherigen Arbeitsplatz mit dem Ziel, die volle Arb...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4.2 Höhe des Anschluss-Übergangsgeldes

Rz. 27 Das Übergangsgeld, das während der Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zulasten der Renten- oder Unfallversicherung oder zulasten der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, beträgt gemäß § 66 Abs. 1 Satz 3 – abhängig von den Familienverhältnissen – entweder 75 % oder 68 % der Bemessungsgrundlage. Bei einem Übergangsgeld zulasten der Kriegsopferfür...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.3 Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld

Rz. 35 Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch "während einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit fort, durch die Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll" (§ 2 Abs. 2 Satz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteil...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.1 Kostenerstattung nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind die Kosten, die ein eintrittspflichtiger Träger der Sozialhilfe für den Aufenthalt eines Hilfeempfängers in einer Einrichtung aufgewendet hat, von dem sachlich zuständigen Träger zu erstatten, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in der Einrichtung hat oder in den 2 Monaten vor der A...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3 Zeitpunkt der Anpassung

2.3.1 Bei Arbeitnehmern Rz. 5 Das nach § 70 anzupassende Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes zu dynamisieren. Die Anpassung setzt voraus, dass seit dem Ende des Bemessungszeitraumes, der der Berechnung dieser Entgeltersatzleistung zugrunde liegt, ein Jahr (365 Tage bz...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsfall Rz. 3 Nach dem Urteil des BSG v. 31.10.2012 (B 13 R 10/12 R) betrifft § 69 einen Sonderfall der Berechnung der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen. Danach wird – falls keine rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften greifen und keine offenbare Unrichtigkeit bei der Berechnung der Vor-Entgeltersatzleistung vorliegt oder zu vermuten ist – au...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.4 Verfahren

2.4.1 Bestimmung des Erstattungspflichtigen Rz. 10 Der ersatzpflichtige überörtliche Sozialhilfeträger ist von einer sog. Schiedsstelle zu bestimmen. Schiedsstelle ist nach Abs. 2 Satz 1 das Bundesverwaltungsamt, wenn nicht die Länder nach Abs. 2 Satz 2 durch Verwaltungsvereinbarung eine andere Schiedsstelle bestimmt haben, was zurzeit nicht der Fall ist. Das Programm für die ...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begrenzung (Abs. 1) Rz. 3 Der Erstattungsumfang wird zunächst durch Abs. 1 begrenzt. Nach Abs. 1 Satz 1 sind nur die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Die Kosten müssen also tatsächlich angefallen sein, wohingegen die Frage der rechtlichen Durchsetzbarkeit oder tatsächlichen Geltendmachung ohne Belang ist (BSG, Urteil v. 24.3.2009, B 8 SO 34/07 R ). Hierzu zählen Verwaltu...mehr

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Jung, SGB XII § 109 Ausschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich Rz. 3 Einschlägig ist § 109 zunächst dann, wenn sich der Leistung Begehrende in einer Einrichtung i. S. d. § 98 Abs. 2 befindet. Hierunter fallen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Institutionen, in denen der Betroffene lebt und die erforderlichen Hilfen in Form der Pflege, der Behandlung oder eines sonstigen nach SGB XII zu deckenden Bedarfs oder d...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unterbringung in einer anderen Familie Rz. 3 Die Vorschrift setzt zunächst tatbestandlich voraus, dass ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als seinen Eltern oder bei einem Elternteil, also außerhalb des Haushaltes der leiblichen Eltern oder Adoptiveltern untergebracht ist. Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendliche...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Sie ersetzt inhaltsgleich § 104 BSHG.mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5 Übergangsgeld bei stufenweiser Wiedereingliederung (Abs. 5)

2.5.1 Überblick Rz. 29 Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Sie dient der Erprobung und dem Training der Leistungsfähigkeit des arbeitsunfähigen Versicherten am bisherigen Arbeitsplatz mit dem Ziel...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift ersetzt inhaltsgleich § 103 BSHG.mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.1 Voraussetzungen

2.1.1 Grundfall (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Der Kostenerstattungsanspruch setzt nach Abs. 1 Satz 1 voraus, dass der Leistungsberechtigte aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, er weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzt und innerhalb eines Monats nach seinem Übertritt Leistungen der Sozialhilfe einsetzen. D...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenerstattung nach Abs. 1 Satz 1 Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind die Kosten, die ein eintrittspflichtiger Träger der Sozialhilfe für den Aufenthalt eines Hilfeempfängers in einer Einrichtung aufgewendet hat, von dem sachlich zuständigen Träger zu erstatten, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in der Einricht...mehr