Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 4.1 Fortbildungsveranstaltungen

Rz. 12 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt-, …, vertreten durch den Oberbürgermeister, …, nachstehend "Auftraggeber" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit im Auftrage des Auftraggebers die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. Durchführung...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.3 Gefährdende Einflüsse (Abs. 2)

Rz. 5 Am 30.1.2002 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin den Elften Kinder- und Jugendbericht vor, der von einer Kommission unabhängiger Sachverständiger erstellt wurde. Darin werden u. a. folgende gefährdende Einflüsse auf Kinder und Jugendliche dargestellt: verstärkte Jugendarbeitslosigkeit, legale (z. B. Alkohol, Nikotin) und illegal...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.3 Ermessenskriterien

Rz. 51 Maßgebend für die Ermessensausübung ist der Jugendhilfezweck. Maßstäbe und Wertungen ergeben sich zunächst aus den Grundsätzen von § 1 und §§ 3 bis 5. Welche Kriterien heranzuziehen zulässig ist und zweckmäßig erscheint, ist eine Frage des Einzelfalls. Rz. 52 Als zulässige Ermessenskriterien hat die Rechtsprechung beispielsweise anerkannt: Bindung vorhandener Mittel an ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.8 Auf Dauer angelegte Förderung

Rz. 30 Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt i. d. R. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 voraus. Die erläuterten Voraussetzungen einer Förderung nach § 74 Abs. 1 Satz 1 müssen zusätzlich vorliegen. Das Anforderungsprofil überschneidet sich zwar insoweit, als die Verfolgung gemeinnütziger Ziele und die fachliche Qualifikation betroffen ist (§ 74 Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.3 Ausstattungsverpflichtung

Rz. 10 Abs. 3 schließlich konkretisiert die Gesamtverantwortung nach Abs. 1 in verwaltungsorganisatorischer Hinsicht. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind demnach verpflichtet, für eine der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im jeweiligen Zuständigkeitsbereich gerecht werdende finanzielle, sachliche und personelle Ausstattung der Jugendämter bzw. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2.4 Beteiligung der anerkannten Träger

Rz. 8 Nach Abs. 3 Satz 1 sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen. Damit wird dem Zusammenarbeitsgebot zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe nach § 4 Rechnung getragen. Ohne eine Beteiligung der freien Träger wäre es für den planungsverantwortlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ohnehin nicht möglich...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.5 Europäisches Beihilfeverbot, Art. 87 EGV

Rz. 14 Kumulativ zum Diskriminierungsverbot des Art. 12 EGV kann das Beihilfeverbot des Art. 87 EGV einer subventionierenden Bedarfsplanung entgegenstehen. Unter einer Beihilfe i. S. d. EG-Vertrages sind alle freiwilligen Zuwendungen und Maßnahmen zu verstehen, mit denen die Belastungen aufgehoben oder reduziert werden, die ein bestimmtes Unternehmen normalerweise nach natio...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2.1 Bestands- und Bedarfsermittlung

Rz. 4 Jeder sachgerechten Planung muss eine exakte Ermittlung des Bestandes an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe vorausgehen ( Abs. 1 Nr. 1). Nur aus einer solchen Ermittlung der vorhandenen Infrastruktur ist eine Ableitung des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs möglich ( Abs. 1 Nr. 2). Sowohl die Bestandsermittlung als auch die konkrete Bedarfsableitung sind ke...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 4.2 Externe Fortbildung

Rz. 13 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt –, …, vertreten durch den Oberbürgermeister, … (Ort), nachstehend "Auftraggeber" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit im Auftrage des Auftraggebers die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. Durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.1 Stimmberechtigte Mitglieder

Rz. 2 Absatz 1 differenziert nach den Mitgliedern, die von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt werden (Nr. 1), und den von den freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitgliedern (Nr. 2). Die Vorschrift bestimmt nicht die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, sondern lediglich das Stimmenverhältnis der beiden Grupp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2020, MüKo – BGB – Familienrecht II: Kommentar zu den §§ 1589 – 1921 und zum SGB VIII

Band 10. Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker und Dr. Hartmut Oetker. 8. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. LVI, 2606 S., 299,00 EUR Die Neuauflage berücksichtigt die einschneidenden Gesetzesänderungen seit Erscheinung der Vorauflage im Jahr 2017. Mit dem am 1.10.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Eheschließung für alle, knüpft D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Wirksamkeit e... / 1 Gründe

1. Der im Grundbuch des im Rubrum aufgeführten Grundbesitzes als Eigentümer eingetragene Herr G. K. ist am 12.9.2016 verstorben. Herr K. errichtete am 8.4.2011 eine "Vorsorgevollmacht", in der er die Beteiligten zu 1) und 2) zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten mit jeweils alleiniger Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen der Bevollmächtigten gehörten neben der ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 5. Formale Korrektur bei § 27 TVöD (Zusatzurlaub)

In § 27 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird die Angabe "von § 125 SGB IX" durch die Wörter "des gesetzlichen zusätzlichen Urlaubs für schwerbehinderte Menschen" ersetzt. Damit ist eine Anpassung an den Sprachgebrauch des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) erfolgt.mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 11. Unterbliebene Regelungen

Keinen Erfolg hatte die Arbeitgeberseite mit ihrem Bestreben im Geltungsbereich des TVöD (§ 1 Abs. 2 TVöD) die Buchst. i (Eingliederungszuschüsse nach den §§ 217 ff. SGB III) und k (Arbeiten nach den §§ 260 ff. SGB III) an die geänderte Rechtslage anzupassen, sodass es bei den bisherigen, seit längerem fehlerhaften Verweisen bleibt. Auch zu Anpassungen in Bezug auf die Überst...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 6. Befristete Weiterbeschäftigungsvereinbarung (§ 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD)

Gemäß § 41 Satz 3 SGB VI kann vereinbart werden, dass das bestehende Arbeitsverhältnis nicht mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, endet, sondern zu einem zu vereinbarenden späteren Zeitpunkt. Diese gesetzliche Regelung ist klarstellend nunmehr in § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD aufgenomme...mehr

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Jansen , SGB IV , SGB IV § 71c Eingliederungsrücklage der Bundesagentur für Arbeit

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 71b, dass am Ende des Haushaltsjahres nicht verausgabte Ausgabemittel des Eingliederungstitels einer Eingliederungsrücklage zugeführt werden, soweit die Bundesagentur für Arbeit (BA) Liquiditätshilfen des Bundes nach § 364 SGB III zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft nicht benöt...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 3 Literatur

Rz. 6 Brandt, in: Kreikebohm, SGB IV, 2. Aufl. 2014. Breitkreuz, in: Winkler, SGB IV, 2. Aufl. 2015. Löcher, in: Eichenhofer/Wenner, SGB IV, 2. Aufl. 2017. Sauer, in: HAUFE SGB Office Professional, SGB III. Theuerkauf, in: jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016.mehr

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Jansen , SGB IV , SGB IV § ... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 71b, dass am Ende des Haushaltsjahres nicht verausgabte Ausgabemittel des Eingliederungstitels einer Eingliederungsrücklage zugeführt werden, soweit die Bundesagentur für Arbeit (BA) Liquiditätshilfen des Bundes nach § 364 SGB III zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft nicht benötigt. Die Eingliederungsrücklage...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschriften zum Haushalts- und Rechnungswesen (§§ 67 bis 79) traten mit dem SGB IV durch Art. 1 des Gesetzes v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.7.1977 in Kraft. Sie waren erstmals für das Haushaltsjahr 1978 anzuwenden. § 67 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 01.07.1977 in Kraft getreten. Erstmalige Anwendung fan...mehr

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Jansen , SGB IV , SGB IV § ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Wie für die anderen Versicherungsträger gilt auch für die BA der Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans (§67 Abs. 1). Danach verfallen nicht verwendete Haushaltsmittel (Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen) im Eingliederungstitel grundsätzlich am Ende eines Haushaltsjahres. § 71c bedeutet eine Durchbrechung dieses Grundsatzes. Die Vorschrift bestimmt, d...mehr

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Jansen , SGB IV , SGB IV § ... / 3 Literatur

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebung der Einnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 76 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 3 und 4 wurden mit Wirkung zum 1.1.1989 durch Art. 1 Nr. 7 des Meldepflicht- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) angefügt; Abs. 2 Nr. 3 wurde neu gefasst, Abs. 4 Satz 3 und 4 wurden angefügt dur...mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläufige Haushaltsführung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 72 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710) wurde das Vierte Buch Sozialgesetzbuch in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung wiederholt neu bekannt gemacht. Die in Abs. 1 genannten grundsätzlichen Voraussetzungen für die Zulassun...mehr

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Jansen, SGB IV § 78 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Satz 1 ist durch Art. 4 Nr. 23 AFRG dahingehend gefasst worden, dass die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Regelung in § 77a von der Verordnungsermächtigung ausgenommen worden ist. Das Dritte G...mehr

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Jansen, SGB IV § 74 Nachtragshaushalt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 74 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die §§ 67 bis 79 waren erstmals für das Haushaltsjahr 1978 anzuwenden. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Vorschrift ergänzt (bei der Bundesagentur für Arbeit ...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushaltsplan

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 70 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710) wurde das Vierte Buch Sozialgesetzbuch in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung wiederholt neu bekannt gemacht. Die Abs. 1 und 2 sind seit dem Inkrafttreten des SGB IV inhaltlich unver...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingeführt. Sie trat zum 1.1.1998 in Kraft, zeitgleich mit der Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch, in dem das Recht der Arbeitsförderung neu gefasst wurde. Seitdem wurde §...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnungsabschluß, Jahresrechnung und Entlastung

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 § 77 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710) wurde das Vierte Buch Sozialgesetzbuch in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung wiederholt neu bekannt gemacht. Die Vorschrift vereinheitlicht und konkretisiert die Rahmenre...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 68 SGB IV ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch die Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710, 3973, BGBl. I 2011 S. 363) nicht verändert und entspricht weiterhin der Ursprungsfassung.mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.3 Zuständige Rehabilitationsträger

Rz. 18 Die Leistungen der individuellen betrieblichen Qualifizierung werden von den Rehabilitationsträgern nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 erbracht. Das sind die Bundesagentur für Arbeit aufgrund des § 119 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 122 Abs. 1 Nr. 2 SGB III i. d. F. des Art. 5 des Bundesteilhabegesetzes, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund des § 35 Abs. 1 SGB VII ...mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Verans... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung finden sich in den Kapiteln 2 und 3 des Haushaltsplans der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das Kapitel 2 umfasst den EGT. Er enthält die Mittel für ausgewählte Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, die in § 71b festgelegt sind. Ermessensleistungen i. S. der Vorschrift sind die in § 3 Abs. 3 SGB III definierten Erm...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt speziell für die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Zuständigkeiten und das Verfahren der Aufstellung, der Feststellung und der Genehmigung des Haushaltsplans der Bundesagentur. Diese Regelung wurde erforderlich, da § 70 Abs. 1 für die BA nicht anwendbar ist. Die BA gilt zwar nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SGB IV als Versicherungsträger i. S. d. SGB IV;...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.1 Abwicklung der Geschäfte, Abwicklungsorgan (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der Wirksamkeit der Auflösung oder der Schließung einer BKK durch die Aufsichtsbehörde endet deren rechtliche Existenz als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit insbesondere auch deren Rechtsfähigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht aber die BKK noch und hat auch bis dahin ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrzunehmen. Sie wird daher zum Schließungsze...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 3 § 70 Abs. 1 bestimmt für alle Träger der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung einschließlich Alterssicherung der Landwirte sowie soziale Pflegeversicherung) einheitlich, dass der Haushaltsplan vom Vorstand aufgestellt und durch die Vertreterversammlung bzw. den Verwaltungsrat festgestellt wird. Die Regelung in Abs. 1 ordnet zunächst ...mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Verans... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingeführt und trat zum 1.1.1998 in Kraft, zeitgleich mit der Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), in dem das Recht der Arbeitsförderung neu gefasst wurde. Die Vorschrift legt fest,...mehr

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Jansen, SGB IV § 71f Hausha... / 2.1 Haushaltsplan

Rz. 3 Da die Kosten der Aufgabenerledigung der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse und der ehemaligen Unfallkasse des Bundes aus zwei verschiedenen Quellen finanziert werden und auch verschiedene Ministerien in das Genehmigungsverfahren involviert sind, ist gemäß dieser Vorschrift der Haushaltsplan in zwei Teilhaushalten (entsprechend den Aufgaben nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 S...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) sind durch die Haushaltsreform 1969 mit §§ 5 und 22 HGrG zum 1.1.1970 begrifflich neu eingeführt worden (BGBl. I S. 1273). Die Übernahme in das SGB IV erfolgte mit Inkrafttreten dieses Gesetzes v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.7.1977. Durch das Erste SGB IV-ÄndG v. 3.4.2001 (BGBl. I S. 467, in Kraft getreten am 7.4.2001) wurde § 7...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 3 Literatur

Rz. 12 Brandts/Wirth, Haushaltsrecht der Sozialversicherung. Deutsche Rentenversicherung, RV-SGB IV, 24. Aufl. 2019. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch, SGB IV. Heuer, Kommentar zum Bundeshaushaltsrecht. Knoblich/Fudiekar, Das Rechnungswesen in der Sozialversicherung, 4. Aufl. 1996. Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz. Patzig, Haushaltsrecht des Bundes und der Länder. Piduch, Bundesh...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Ausweisung der Schiffssicherheitsabteilung im Haushaltsplan

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 22.7.2009 eingeführt und mit Wirkung zum 8.9.2015 durch Art. 49 Nr. 3 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) a...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterstützte Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5, 10 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) mit Wirkung zum 30.12.2008 als § 38a in das SGB IX eingefügt. Mit dem Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.20...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 73 SGB IV ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 2 Satz 1 wurde geändert mit Wirkung zum 1.1.1983 durch Art. 2 § 16 Nr. 6 des Gesetzes v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450); Abs. 2 Satz 3 wurde angefügt mit Wirkung zum 3.8.1984 durch Art. 2 Nr. 16 des Gesetzes zur Verbesserung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstellung des Haushaltsplans

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschriften zum Haushalts- und Rechnungswesen (§§ 67 bis 79) traten mit dem SGB IV durch Art. 1 des Gesetzes v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.7.1977 in Kraft. Sie waren erstmals für das Haushaltsjahr 1978 anzuwenden. § 67 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 01.07.1977 in Kraft getreten. Erstm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 69 Ausgleich, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie umfasste zunächst nur die Abs. 1 bis 3. Abs. 1 (Ausgleich des Haushalts in Einnahme und Ausgabe) und Abs. 2 (Erfüllung der obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 71f Haushaltsplan der Unfallversicherung Bund und Bahn

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) mit Wirkung zum 1.1.2016 eingeführt. 1 Allgemeines Rz. 2 Grundlage dieser Vorschrift war die Fusion der Eisenbahn-...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 115, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstruktur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 68 Bedeutung und Wirkung des Haushaltsplans

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 68 SGB IV ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch die Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710, 3973, BGBl. I 2011 S. 363) nicht verändert und entspricht weiterhin der Ursprungsfassung. 1 Allgem...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpflichtungsermächtigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) sind durch die Haushaltsreform 1969 mit §§ 5 und 22 HGrG zum 1.1.1970 begrifflich neu eingeführt worden (BGBl. I S. 1273). Die Übernahme in das SGB IV erfolgte mit Inkrafttreten dieses Gesetzes v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.7.1977. Durch das Erste SGB IV-ÄndG v. 3.4.2001 (BGBl. I S. 467, in Kraft getreten am ...mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Veranschlagung der Arbeitsmarktmittel der Bundesanstalt für Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingeführt und trat zum 1.1.1998 in Kraft, zeitgleich mit der Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), in dem das Recht der Arbeitsförderung neu gefasst wurde. Die Vo...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz – OLGVertrÄndG) v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2850) sind mit Wirkung zum 1.8.2002 Abs. 5 bis 7 angefügt worden (Art. 30 des Gesetzes). Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. ...mehr