Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 2 Rechtspraxis

2.1 Haushaltsplan (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Der Haushaltsplan muss die Einnahmen und Ausgaben für die knappschaftliche Krankenversicherung knappschaftliche Pflegeversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung und die allgemeine Rentenversicherung gesondert nachweisen. Maßgebend hierfür war die unterschiedliche Finanzierung in den einzelnen Bereichen. Diese Ergänzung wurde erforderlic...mehr

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Jansen, SGB IV § 78 Verordn... / 3 Literatur

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen, die nach den Vorschriften und Grundsätzen des allgemeinen Arbeitsrechts nicht Arbeitnehmer sind und damit nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Im Verhältnis zu dem Träger der Werkstatt ist das Rechtsverhältnis al...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 3 Literatur

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Jansen, SGB IV § 71f Hausha... / 3 Literatur

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2 Arbeitsentgelt

2.2.1 Pflicht zur Zahlung Rz. 6 Die Werkstätten sind verpflichtet, an die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen aus dem erwirtschafteten Arbeitsergebnis ein Arbeitsentgelt zu zahlen. Mit der Verpflichtung der Werkstätten korrespondiert ein Rechtsanspruch der im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten Menschen auf ein leistungsangemessenes Arbeitsentgelt. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1) Rz. 2 Während bei den übrigen Trägern der Sozialversicherung sich der Haushaltsplan an die für sie jeweils geltenden Kontenrahmen anlehnt, bestimmt sich die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans der BA sinngemäß nach der Systematik der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hierauf verweist § 77a Satz 1. Die BA i...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.1 Abwicklung (Satz 1 i. V. m. § 155 Abs. 1 bis 3)

2.1.1 Voraussetzungen der Abwicklung Rz. 5 Eine Abwicklung der Ersatzkasse erfolgt seit dem 1.1.1996 nur noch als Folge der Schließung einer Ersatzkasse wegen fehlender Leistungsfähigkeit nach § 170 durch die Aufsichtsbehörde. Wie in den anderen Fällen der Schließung einer Krankenkasse (vgl. §§ 155, 164, 146a) findet keine Rechtsnachfolge statt, sondern die Ersatzkasse verlie...mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen, Verfahren und Ermächtigung des Vorstands (Abs. 1) Rz. 3 Voraussetzung für die Zulassung der vorläufigen Haushaltsführung durch den Vorstand ist, dass der Haushaltsplan nicht rechtzeitig zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft treten konnte. Grund dafür kann sein, dass der Haushaltsplan entgegen dem Grundsatz der Vorherigkeit vom Vorstand verspätet aufgeste...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erhebung der Einnahmen (Abs. 1) Rz. 3 Die Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, bedeutet, dass alle dem Sozialversicherungsträger zustehenden Einnahmen jeweils in voller Höhe und unmittelbar bei Fälligkeit zu erheben sind. Dabei spielt es im Einzelfall keine Rolle, ob die Einnahme im Haushaltsplan überhaupt oder in entsprechender Höhe verans...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 3 Literatur

Rz. 15 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Tipke/Kruse, Abgabenverordnung – Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 2008.mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 3 Literatur

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abwicklung (Satz 1 i. V. m. § 155 Abs. 1 bis 3) 2.1.1 Voraussetzungen der Abwicklung Rz. 5 Eine Abwicklung der Ersatzkasse erfolgt seit dem 1.1.1996 nur noch als Folge der Schließung einer Ersatzkasse wegen fehlender Leistungsfähigkeit nach § 170 durch die Aufsichtsbehörde. Wie in den anderen Fällen der Schließung einer Krankenkasse (vgl. §§ 155, 164, 146a) findet keine Re...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bedeutung (Abs. 1) Rz. 2 Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Versicherungsträgers im betreffenden Haushaltsjahr. Mit der Feststellung und ggf. Genehmigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde bzw. sonst zuständige Instanz tritt der Haushaltsplan in Kraft und schafft den finanziellen Rahmen, um die gesetzlich vorge...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1 Haushaltsgrundsätze

2.1.1 Jährlichkeit Rz. 5 Der Grundsatz der Jährlichkeit bedeutet, dass für jedes Haushaltsjahr ein Haushaltsplan aufzustellen ist. Außerdem wird festgelegt, dass das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Dieser Grundsatz ist bereits im Gesetzestext (§ 67 Abs. 1) explizit vorgegeben. Die Jährlichkeit geht mit dem Grundsatz der zeitlichen Spezialität einher. Das bedeutet, d...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechnungsabschluss, Rechnungslegung und Jahresrechnung (Abs. 1 Satz 1) Rz. 2 Die Versicherungsträger haben für jedes Kalenderjahr (Grundsatz der Jährlichkeit) zum Zweck der Rechnungslegung die Rechnungsbücher abzuschließen. Das Verfahren ist für die Sozialversicherungsträger in § 18 Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) sowie in § 37 der Allgemeinen Verwaltungsvo...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verpflichtungsermächtigungen – Begriff und Verfahren (Abs. 1 Satz 1) Rz. 2 Nach der Legaldefinition berechtigen VE im Haushaltsplan den Versicherungsträger, Maßnahmen zu ergreifen, die ihn zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten. VE sind Haushaltsmittel wie die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben. Nicht in Anspruch genommene VE verfallen am E...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Haushaltsplan Rz. 3 Die BG Verkehr ist die Berufsgenossenschaft für Unternehmen aus dem Transport- und Verkehrsgewerbe. Dazu gehören der Güter- und Personentransport, Entsorgung, Post-Logistik, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, Flieger- und Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen und Reitti...mehr

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Jansen, SGB IV § 79 Geschäf... / 3 Literatur

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Haushaltsausgleich (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 folgt der Regelung des Art. 110 Abs. 1 Satz 2 GG. Danach ist der Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben formell auszugleichen, das heißt, es dürfen Ausgaben nur in der Höhe geplant und im Haushalt veranschlagt werden wie Einnahmen realistisch erwartet werden können. Fehlbeträge sind, nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für di...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Vgl. zunächst die Vorbem. zu den §§ 67 bis 79 in Rz. 1b bis 1i. Rz. 1b Der in § 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthaltene Gesetzgebungsauftrag verpflichtet Bund und Länder, ihr Haushaltsrecht nach den Grundsätzen dieses Gesetzes zu regeln. Nach § 48 Abs. 1 HGrG ist das Gesetz auch auf die bundes- und landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.2.1 Bekanntmachung und Information der Gläubiger (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 10 Die Schließungsverfügung oder die Genehmigung der Selbstauflösung als Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde ist wegen ihrer Beendigungswirkung auch für die bei der BKK bestehenden Mitgliedschaften (in § 190 und §§ 173 ff. nicht geregelt) und wegen der Wirkung für sonstige Dritte wohl als Allgemeinverfügung anzusehen (§ 31 Satz 2 SGB X). Das ließe an sich eine öffentlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 73 SGB IV ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 2 Satz 1 wurde geändert mit Wirkung zum 1.1.1983 durch Art. 2 § 16 Nr. 6 des Gesetzes v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450); Abs. 2 Satz 3 wurde angefügt mit Wirkung zum 3.8.1984 durch Art. 2 Nr. 16 des Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für ...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.2 Personenkreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 10 Die Vorschrift enthält keine Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet dies damit, dass damit nicht Personengruppen von vornherein ausgeschlossen werden sollten. In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BR-Drs. 543/08) sind behinderte Menschen "mit besonderem Unterstützungsbedarf" gen...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift stellt klar, zu welchem Zweck ein Haushaltsplan aufgestellt und festgestellt wird und welche Bedeutung er für die Versicherungsträger erlangt. Der Haushaltsplan ist das Ergebnis einer systematischen Quantifizierung und Fixierung der erforderlichen Mittel im betreffenden Haushaltsjahr, wobei als Haushaltsmittel die Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermä...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.2.1 Zuständige Leistungsträger

Rz. 39 Mit der Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 tritt i. d. R. ein Trägerwechsel ein. Anstelle der Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2) oder Rentenversicherungsträger (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 4) wird nun das Integrationsamt zuständiger Leistungsträger....mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.1 Erhebung der Einnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, bedeutet, dass alle dem Sozialversicherungsträger zustehenden Einnahmen jeweils in voller Höhe und unmittelbar bei Fälligkeit zu erheben sind. Dabei spielt es im Einzelfall keine Rolle, ob die Einnahme im Haushaltsplan überhaupt oder in entsprechender Höhe veranschlagt wurde. Der Haushaltsplan ent...mehr

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Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die §§ 67 bis 79 waren erstmals für das Haushaltsjahr 1978 anzuwenden. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Vorschrift ergänzt (bei der Bundesagentur für Arbeit Nichteinwilligung d...mehr

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Jansen, SGB IV § 78 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Satz 1 ist durch Art. 4 Nr. 23 AFRG dahingehend gefasst worden, dass die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Regelung in § 77a von der Verordnungsermächtigung ausgenommen worden ist. Das Dritte Gesetz für moderne D...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 7 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. BT-Drs. 7/1422 S. 36. Baier, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand: Aug. 2017. Brandt, in: Kreikebohm, SGB IV, 2. Aufl. 2014. Rz. 8 BSG, Urteil v. 15.11.1983, 1 S 10/82. OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.9.2007, 6 U 122/06. BAG, Entscheidung v. 26.9.1984, 4 AZR 343/83.mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingeführt. Sie trat zum 1.1.1998 in Kraft, zeitgleich mit der Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch, in dem das Recht der Arbeitsförderung neu gefasst wurde. Seitdem wurde § 71a mehrfach, insb...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz – OLGVertrÄndG) v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2850) sind mit Wirkung zum 1.8.2002 Abs. 5 bis 7 angefügt worden (Art. 30 des Gesetzes). Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit ...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.1 Haftung des Arbeitgebers (Abs. 4 Satz 1 und 2)

Rz. 16 Aufgrund seiner Verantwortung für die Existenz und den Fortbestand der nicht geöffneten BKK haftet der Arbeitgeber für Verbindlichkeiten der BKK, die nach Abschluss der Abwicklung noch verbleiben. Dies gilt sowohl für wegen Vermögenslosigkeit der BKK nicht mehr erfüllbare zivilrechtliche Ansprüche als auch für Sozialleistungen. Die Haftung dürfte bei bisher nicht erfü...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da der Bund die Kosten für die Durchführung der ihm obliegenden Schiffssicherheitsaufgaben, die der dafür zuständigen gewerblichen Berufsgenossenschaft entstehen, trägt (vgl. Seeaufgabengesetz v. 26.7.2002, BGBl. I S. 2876, § 6 Abs. 5 SeeAufgG), wird mit dieser Vorschrift sichergestellt, dass die allgemeinen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der auch d...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2.2 Genehmigung des Haushaltsplans (Abs. 2)

Rz. 3 Das Genehmigungsrecht der Bundesregierung ist nicht nur ein rechtsaufsichtsrechtlicher Akt, sondern Mitwirkungsrecht. § 71a Abs. 2 schreibt vor, dass der Haushaltsplan der Genehmigung der Bundesregierung bedarf. Über die Genehmigung beschließt das Bundeskabinett. Einen Termin, bis zu dem der Haushaltsplan vorzulegen ist, enthält Abs. 2 nicht. Wegen des Grundsatzes der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 2.2 Verwaltungskosten (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2)

Rz. 4 Bei den Verwaltungskosten wird diese Trennung nicht beibehalten, obwohl sie auch unterschiedlich finanziert werden. Die Verwaltungskosten der Krankenversicherung und der allgemeinen Rentenversicherung gelten hier als Aufwendungen der Rentenversicherung. Da die Knappschaft-Bahn-See als ein Versicherungsträger gleich mehrere Zweige der Sozialversicherung durchführt, ents...mehr

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Jansen, SGB IV § 77a Geltun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trägt den Besonderheiten bei der Bundesagentur für Arbeit als Versicherungsträger gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Rechnung, die sich in der Vielfalt ihrer eigenen und ihr übertragenen Aufgaben und Finanzmittel von anderen Trägern der Sozialversicherung unterscheidet. So erbringt die Bundesagentur für Arbeit neben den Aufgaben nach dem SGB III in erheblichem Umfang...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 14 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu VV Nr. 2.3 zu § 7 BHO; Rundschreiben des BMF v. 12.1.2011 (GMBl. 2011 S. 76), zuletzt geändert durch Rundschreiben des BMF v. 2.10.2017 (GMBl. 2017, Nr. 45 S. 834). Bundesversicherungsamt, Rundschreiben v. 30.1.2015: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 69 Abs. 3 SGB...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.4 Haftung bei Öffnung einer Betriebskrankenkasse (Abs. 4 Satz 8)

Rz. 24 Der mit Wirkung zum 1.1.2004 angefügte (jetzt) Satz 8 enthält eine Haftungsregelung, die entgegen dem sonstigen Inhalt der Vorschrift nicht an die Auflösung oder Schließung einer BKK anknüpft, sondern an die frühere Öffnung einer BKK nach § 173 Abs. 2 Nr. 4. Danach haftet der Arbeitgeber für über das Vermögen der BKK hinausgehende Verpflichtungen der BKK, die zum Zeit...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.3 Abschluss von Vergleichen (Abs. 4 und 5)

Rz. 10 Weitere Ausnahmen von dem Grundsatz, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, können durch den Abschluss eines Vergleichs mit der Anspruchsgegnerin/dem Anspruchsgegner eintreten. § 76 Abs. 4 und 5 regelt grundsätzlich den Abschluss von Vergleichen. Rz. 11 Die Änderung von Verträgen zum Nachteil des Bundes, die in § 31 Abs. 1 Satz 1 HGrG thematisiert und in § ...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Erlass des Bundesversicherungsamts v. 6.3.2018: Etatisierung der Finanzierungskosten von mehrjährigen Immobilienmaßnahmen in den Haushalten der Sozialversicherungsträger.mehr

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Jansen, SGB IV § 78 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Ermächtigung ist zwischenzeitlich durch die SVHV v. 21.12.1977 (BGBl. I S. 3147) und die SVRV v. 15.7.1999 (BGBl. I S. 1627), ergänzt durch die SRVwV, ebenfalls v. 15.7.1999 (BAnz. Nr. 145a v. 6.8.1999), genutzt worden (vgl. § 67). Die Verordnungsermächtigung gilt auch für Verbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Sozialversiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 2.2 Genehmigung

Rz. 4 Der Haushalt bedarf der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt (§ 94 BVA), welches Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herzustellen hat. Ein Zeitpunkt für die Vorlage ist nicht bestimmt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Rz. 15 Zur Haushaltsüberschreitung: BVerfG, Urteil v. 25.2.1977, 2 BvE 1/74.mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 3 Literatur

Rz. 13 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Bank, Entlastungsbeschluss des Parlaments und Bindungswirkung für Verwaltung und Rechnungshof, DöH, Jg. 8 S. 27, und DöH, Jg. 10 S. 248.mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1 Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung

Rz. 5 Abs. 2 regelt die Leistung "individuelle betriebliche Qualifizierung" nach Inhalt und Dauer. 2.1.1 Ziel der individuellen betrieblichen Qualifizierung Rz. 6 Die Vorschrift enthält nicht – wie bei einem neu eingeführten Fördertatbestand eigentlich erwartet werden könnte – eine Definition des Begriffs "Unterstützte Beschäftigung". In der Begründung des Gesetzentwurfs der B...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit der Vorschrift des § 75 sind die Rahmenregelungen nach § 22 Abs. 1 und 4 HGrG für die Träger der Sozialversicherung umgesetzt worden. Zum Geltungsbereich vgl. § 67.mehr

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Jansen, SGB IV § 71f Hausha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) mit Wirkung zum 1.1.2016 eingeführt.mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.2 Verfahren der Abwicklung (Abs. 2)

2.2.1 Bekanntmachung und Information der Gläubiger (Abs. 2 Satz 1 bis 4) Rz. 10 Die Schließungsverfügung oder die Genehmigung der Selbstauflösung als Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde ist wegen ihrer Beendigungswirkung auch für die bei der BKK bestehenden Mitgliedschaften (in § 190 und §§ 173 ff. nicht geregelt) und wegen der Wirkung für sonstige Dritte wohl als Allgemeinve...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 22.7.2009 eingeführt und mit Wirkung zum 8.9.2015 durch Art. 49 Nr. 3 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) an den neuen Zuständ...mehr