Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.6 Besonderheit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Abs. 3)

Rz. 12 Die Rechnungsergebnisse für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sind in der Jahresrechnung gesondert nachzuweisen.mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Rz. 21 Zur Feststellung des Haushaltsplans des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung: BSG, Urteil v. 15.11.1983, 1 S 10/82.mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.4.4 Qualitätsmanagement

Rz. 60 Der Träger muss ein Qualitätsmanagement anwenden, wie es in § 37 Abs. 2 Satz 1 vorgeschrieben ist. D.h., die Träger müssen durch zielgerichtete und systematische Verfahren sicherstellen, dass die Qualität der individuellen betrieblichen Qualifizierung durchgehend gewährleistet ist.mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.3 Entlastung (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 5 Mit der Entlastung wegen der Jahresrechnung schließt der Haushalt für das Haushaltsjahr, für das Rechnung gelegt wurde. Mit der Entlastung wird die Geschäftstätigkeit in diesem Haushaltsjahr gebilligt. Die Durchführung des Verfahrens zur Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung ist Aufgabe der Vertreterversammlung. Bei den in § 35a Abs. 1 genannten Orts-, Betriebs- ...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.1.1 Voraussetzungen der Abwicklung

Rz. 5 Eine Abwicklung der Ersatzkasse erfolgt seit dem 1.1.1996 nur noch als Folge der Schließung einer Ersatzkasse wegen fehlender Leistungsfähigkeit nach § 170 durch die Aufsichtsbehörde. Wie in den anderen Fällen der Schließung einer Krankenkasse (vgl. §§ 155, 164, 146a) findet keine Rechtsnachfolge statt, sondern die Ersatzkasse verliert mit der Schließung ihre Rechtsfäh...mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 2.2 Umfang der vorläufigen Haushaltsführung

Rz. 5 Da sich die vorläufige Haushaltsführung nur auf die Ausgaben bezieht, ist eine vorläufige Haushaltsführung für die Verpflichtungsermächtigungen und die Einnahmen nicht vorgesehen. Rz. 6 Die vorläufigen Ausgabeermächtigungen sind dahingehend begrenzt, dass nur solche Ausgaben geleistet werden dürfen, die unvermeidbar sind, d. h., sachlich notwendig und zeitlich unaufschi...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.6 Personalbedarfsermittlung (Abs. 6)

Rz. 13 Die Sozialversicherungsträger werden gesetzlich verpflichtet, Personalbedarfsermittlungen nach angemessenen und anerkannten Methoden durchzuführen und die Erforderlichkeit der im Haushaltsplan ausgebrachten Planstellen und Stellen regelmäßig und bei gegebenem Anlass zu überprüfen. Eine gleichlautende Vorschrift zu § 69 Abs. 6 SGB IV enthält die Verwaltungsvorschrift Nr...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.3 Wirtschaftlichkeitsanalysen (Abs. 3)

Rz. 10 Durch die mit dem 1. SGB IV-ÄndG v. 3.4.2001 (BGBl. I S. 467) durchgeführte Änderung dieser Vorschrift wird § 6 Abs. 2 HGrG nunmehr vollends Rechnung getragen. Während es sich bisher um eine Soll-Vorschrift handelte, ist nun an ihre Stelle eine Muss-Vorschrift für alle finanzwirksamen Maßnahmen getreten (vgl. Rz. 1). Dadurch wurde der bislang den Sozialversicherungstr...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 2.2 Staatliche Haushaltskontrolle (Abs. 2)

Rz. 12 Die Einwilligung in über- oder außerplanmäßige Ausgaben ist nach Satz 1 unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet. Bei den nachstehenden Versicherungsträgern sind die bewilligten über- ...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.2 Haftung für unerfüllte Verbindlichkeiten (Satz 2)

Rz. 13 Können die Verpflichtungen der geschlossenen Ersatzkasse bei der Liquidation aus dem Restvermögen der geschlossenen Ersatzkasse nicht erfüllt werden, trifft nach Satz 2 die Haftung der verbliebenen Ersatzkassen nach § 155 Abs. 4 Satz 4 bis 7 und Abs. 5 ein. Rz. 14 Die Haftung der verbleibenden Ersatzkassen für nicht gedeckte Verbindlichkeiten, die der Abwicklungsvorsta...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.1 Rechnungsabschluss, Rechnungslegung und Jahresrechnung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Die Versicherungsträger haben für jedes Kalenderjahr (Grundsatz der Jährlichkeit) zum Zweck der Rechnungslegung die Rechnungsbücher abzuschließen. Das Verfahren ist für die Sozialversicherungsträger in § 18 Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) sowie in § 37 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregel...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.2 Vollständigkeit, Genauigkeit und Wahrheit

Rz. 7 Alle Einnahmen, alle Ausgaben, alle benötigten Verpflichtungsermächtigungen und alle benötigten Planstellen müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Der Grundsatz der Vollständigkeit ist dabei in Abs. 1 formuliert. Auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vollständigkeit hat bereits das LSG für das Land Niedersachsen hingewiesen (LSG Niedersachsen, Urteil v. 19.1.198...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.8 Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen

Rz. 31 Führt die individuelle betriebliche Qualifizierung – auch nach einer Verlängerung der Dauer von 2 auf 3 Jahre – nicht zur Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und ist auch mit Hilfe einer weiteren Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung oder einer anderen Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben eine Eingliederung auf den allgemeinen Arbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2.2 Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 3 und 4)

Rz. 9 Die Bestimmung sieht für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bereits die Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans vor, damit die Vertreterversammlung Bemerkungen oder Beanstandungen der Aufsichtsbehörde bei der Beschlussfassung über die Feststellung des Haushaltsplans berücksichtigen kann. Die Vor...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.5 Dienst- und Arbeitsverhältnisse (Abs. 4 Satz 9)

Rz. 28a Der mit Art. 1 Nr. 3 Buchst. b bb des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) mit Wirkung zum 1.1.2009 in Abs. 4 angefügte Satz 9 verweist für den Fall der Schließung einer BKK auf die entsprechende Anwendung von § 164 Abs. 2 bis 4 , allerdings mit der Maßgabe, dass § 164 Abs. 3 Satz 3 nur für...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.5 Dauer der individuellen betrieblichen Qualifizierung

Rz. 27 Satz 3 regelt die Dauer der Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung. Die Leistungen werden bis zu einer Dauer von 2 Jahren erbracht, soweit dies wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist. Bei den Überlegungen zur Festlegung der Dauer hat sich die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf offenbar an der Dauer der Maßnahme der beruflichen B...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.3 Haftung nur der Betriebskrankenkassen (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 20 Für nach § 173 Abs. 2 Nr. 4 geöffnete BKKen entfällt die Haftung des Arbeitgebers im Falle der Schließung völlig, denn nach der Öffnung ist ein eigenständiger allgemeiner Krankenversicherungsträger entstanden, der der Verantwortung des Arbeitgebers weitgehend entzogen ist. In diesen Fällen hatte bis zum 30.6.2008 bei Schließung (eine Auflösung ist dann nach § 152 Satz...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.5 Wirksamkeit von Werkstattverträgen

Rz. 17 Die Abs. 5 bis 7 sind durch das OLGVertrÄndG angefügt worden. Im Rahmen dieses Gesetzes (Art. 25 Abs. 1 Nr. 2) ist eine Vorschrift in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen worden (§ 105a BGB), die volljährigen geschäftsunfähigen Menschen die Möglichkeit eröffnet, Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens selbst auszuführen. Das Bürgerliche Gesetzbuch geht von der Regel aus,...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2.3 Arbeitsentgelt bei Teilzeitbeschäftigung

Rz. 11e Die wöchentliche Arbeitszeit in den Werkstätten für behinderte Menschen beträgt wenigstens 35 und höchstens 40 Stunden wöchentlich. Dies ist in § 6 Abs. 1 der Werkstättenverordnung als fachliche Anforderung an die Werkstätten für behinderte Menschen formuliert. Die Werkstätten haben dies nach der Formulierung der Vorschrift sicherzustellen. Diese Anforderung gilt sow...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.2.2 Information der Mitglieder und Meldestellen (Abs. 2 Satz 5 bis 7)

Rz. 14a Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) wurden mit Wirkung zum 1.1.2012 die Sätze 5 bis 7 angefügt, die dem Vorstand Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern und den Meldestellen auferlegt. Danach hat der Vorstand bereits unverzüglich nach Zustellung des Schlie...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie umfasste zunächst nur die Abs. 1 bis 3. Abs. 1 (Ausgleich des Haushalts in Einnahme und Ausgabe) und Abs. 2 (Erfüllung der obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkei...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bundesregierung hatte in ihrem Bericht über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention v. 2.7.2007 (BT-Drs. 16/6044) festgestellt, "dass es für schwerbehinderte Menschen, deren Leistungsfähigkeit an der Grenze zur Werkstattbedürftigkeit liegt und die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, lediglich in den In...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.1 Jährlichkeit

Rz. 5 Der Grundsatz der Jährlichkeit bedeutet, dass für jedes Haushaltsjahr ein Haushaltsplan aufzustellen ist. Außerdem wird festgelegt, dass das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Dieser Grundsatz ist bereits im Gesetzestext (§ 67 Abs. 1) explizit vorgegeben. Die Jährlichkeit geht mit dem Grundsatz der zeitlichen Spezialität einher. Das bedeutet, dass alle Einnahmen...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des LSVOrgG wurden die landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in den Vorschriften über das Haushaltsrecht in der Sozialversicherung nicht ausdrücklich genannt. Lediglich die landwirtschaftlichen Alterskassen waren in § 70 Abs. 3 Satz 1 im Zusammenhang mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 2.2 Umfang der staatlichen Haushaltskontrolle

Rz. 5 Der Umfang der Aufsicht erstreckt sich im Rahmen der Rechtsaufsicht auf die Beachtung von Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht (vgl. hierzu Komm. zu § 87). Auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich die Aufsicht auch auf den Umfang und die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen (§ 87 Abs. 2). Weiteres Bean...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 2.1 Haushaltsplan (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Der Haushaltsplan muss die Einnahmen und Ausgaben für die knappschaftliche Krankenversicherung knappschaftliche Pflegeversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung und die allgemeine Rentenversicherung gesondert nachweisen. Maßgebend hierfür war die unterschiedliche Finanzierung in den einzelnen Bereichen. Diese Ergänzung wurde erforderlich, da nunmehr die bisher eigenstä...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 102, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.1...mehr

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Jansen, SGB IV § 79 Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift vereinheitlicht die bisherigen Regelungen für die Träger der Sozialversicherung hinsichtlich der Erstellungspflicht und Lieferungspflicht von Geschäfts- und Rechnungsergebnissen sowie sonstigem statistischen Material. Inhalt und Form der Unterlagen, die nach Abs. 1 zu erbringen sind, werden durch Verwaltungsvorschriften bestimmt. Die Bundesministerien fü...mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Verans... / 2.2 Bewirtschaftung (Abs. 2 bis 4)

Rz. 3 Abs. 2 benennt Kriterien, die bei der regionalen Verteilung der Mittel des EGT an die Dienststellen der BA zu berücksichtigen sind. Nach Satz 1 sind die im EGT veranschlagten Mittel den Agenturen für Arbeit zur Bewirtschaftung zuzuweisen, soweit nicht andere Dienststellen die Aufgaben wahrnehmen. Bei der Zuweisung der Mittel sind insbesondere die regionale Entwicklung ...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2.1 Pflicht zur Zahlung

Rz. 6 Die Werkstätten sind verpflichtet, an die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen aus dem erwirtschafteten Arbeitsergebnis ein Arbeitsentgelt zu zahlen. Mit der Verpflichtung der Werkstätten korrespondiert ein Rechtsanspruch der im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten Menschen auf ein leistungsangemessenes Arbeitsentgelt. Die Verpflichtung der Werk...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.1.3 Vermögensüberschuss

Rz. 12 Verbleibt nach Abwicklung der Geschäfte noch Vermögen, geht dieses entsprechend § 155 Abs. 3 Satz 1 grundsätzlich auf den Landesverband über. Da für Ersatzkassen keine Landesverbände bestehen, geht ein Restvermögen nunmehr nach § 155 Abs. 3 Satz 2 auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen über, der dieses auf die übrigen Ersatzkassen verteilt. Ein Verteilungsschlü...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie §§ 70 und 71a bis f für die übrigen Sozialversicherungsträger, Besonderheiten des Haushaltsrechts für die Knappschaft-Bahn-See; weitere Besonderheiten sind in § 72 Abs. 2 Satz 2 und § 73 Abs. 2 Satz 2 hinsichtlich der Genehmigung bei der vorläufigen Haushaltsführung und bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben enthalten sowie in § 77 Abs. 2 hi...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2.2 Überplanmäßige und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 6 Überplanmäßige und außerplanmäßige VE bedürfen der Einwilligung des Vorstands (bei der Bundesagentur für Arbeit der Einwilligung des Verwaltungsrats). Die in § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 sowie die in den Abs. 2 und 3 im Fall über- und außerplanmäßiger Ausgaben geforderten Anzeige- und Genehmigungsverpflichtungen gelten für über- und außerplanmäßige VE entsprechend. Zu den ...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.1 Ziel der individuellen betrieblichen Qualifizierung

Rz. 6 Die Vorschrift enthält nicht – wie bei einem neu eingeführten Fördertatbestand eigentlich erwartet werden könnte – eine Definition des Begriffs "Unterstützte Beschäftigung". In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10487) wird eine Unterstützte Beschäftigung als die individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung behinderter Me...mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Verans... / 2.3 Übertragbarkeit (Abs. 5)

Rz. 4 § 71b Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Ausgaben des EGT (nur) in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. Hierbei handelt sich um eine gesetzliche Übertragbarkeit von Ausgaben als Ausnahme vom Haushaltsgrundsatz der zeitlichen Bindung i. S. d. § 45 BHO, der sich mittelbar aus der Geltungsdauer des Haushaltsplans ableitet (vgl. § 12 Abs. 1 BHO). Die Übertragba...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Grundsatz des Haushaltsausgleichs bedeutet, dass der Haushaltsplan nicht mehr Ausgabeermächtigungen enthalten darf als Einnahmen erwartet werden. Gemeint ist damit nicht ein bloßer rechnerischer (formaler) Ausgleich, sondern ein tatsächlicher (materieller) Ausgleich. Der Haushalt muss realisierbar, d. h. finanzierbar sein. Der Grundsatz gilt für die Feststellung de...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.4 Sonderregelung für Krankenkassen einschließlich der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Abs. 1a)

Rz. 10a Durch die seit dem 1.1.2010 geltende Neuregelung des Abs. 1a wurden die Rechnungslegungsvorschriften der Krankenkassen an die entsprechenden Regelungen des HGB angeglichen. Wesentlicher Regelungsbestandteil des GKV-OrgWG (vgl. Rz. 1) war die Herstellung der Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen. Seit dem 1.1.2010 findet die Insolvenzordnung auf alle Krankenkassen An...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.3 Fälligkeit oder Kassenwirksamkeit

Rz. 8 Nur die im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Ausgaben, die benötigten Verpflichtungsermächtigungen und die zu erwartenden Einnahmen dürfen veranschlagt werden (vgl. auch § 2 SVHV; Bundesagentur für Arbeit: § 11 BHO). Maßgeblich ist das Kalenderjahr (Haushaltsjahr), in dem nach den für den jeweiligen Versicherungsträger geltenden Verordnungen oder...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 115, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.3 Übergang von verbleibendem Vermögen (Abs. 3)

Rz. 15 Abs. 3 regelt die Folgen, wenn sich nach Abschluss der Abwicklung noch ein Vermögen der aufgelösten oder geschlossenen BKK ergibt. Dieses Vermögen geht nach Satz 1 auf den Landesverband über, dem die aufgelöste oder geschlossene BKK angehört hatte. Der Landesverband wird dadurch zwar Inhaber des Vermögens, jedoch nicht zum Rechtsnachfolger der geschlossenen BKK. Rz. 1...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.5 Öffentlichkeit

Rz. 10 Die Beratung des Haushaltsplans im Legislativorgan ist öffentlich, und die Öffentlichkeit soll auch über den Inhalt des Haushaltsplans unterrichtet werden. Obwohl die Regelung in § 1 Satz 2 BHO (Verkündung des Gesamtplans mit dem Haushaltsgesetz) nicht analog in die haushaltsrechtlichen Vorschriften für die Sozialversicherungsträger übernommen worden ist, gilt der Gru...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.5 Benchmarking (Abs. 5)

Rz. 12 Benchmarking ist ein Verfahren, in dem die Leistungen oder Produkte einem Vergleich mit anderen Bereichen oder Einrichtungen unterzogen werden und in Benchmarking-Prozessen ein "Lernen vom Besten" ermöglicht wird. Die geschaffene Möglichkeit, in geeigneten Bereichen im Rahmen von Benchmarking-Prozessen die Effizienz der Kranken- und Rentenversicherung, der gewerblichen...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.4 Einheit

Rz. 9 Der Grundsatz bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben in nur einen Haushaltsplan einzustellen sind und beinhaltet das Verbot der Aufstellung von Sonderhaushalten. Damit ist es unzulässig, mehrere Teilhaushaltspläne aufzustellen. Eine Einschränkung von dem Grundsatz der Einheit ist durch die Aufstellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe nach § 12 SVHV zu sehen. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.2 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 greift § 7 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und § 6 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) auf. Es wird klargestellt, dass die Versicherungsträger ihre sozialen Aufgaben unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfüllen haben. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Aufgabe wirtschaftlich erledigt wird, sind bei landesunmittelbaren Versicherungsträgern d...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.3 Träger der Unterstützten Beschäftigung

Rz. 49 Abs. 5 bestimmt, wer als Träger mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden kann und welche Qualitätsanforderungen an den Träger gestellt werden. Rz. 50 Träger der Unterstützten Beschäftigung können nach Satz 1 Integrationsfachdienste (§§ 192 ff.) sein, aber auch andere Träger wie z. B. Anbieter von Maßnahmen zur Berufsvorbereitung. Die Bundesregierung hatte in...mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Anlehnung an Art. 111 Abs. 1 GG trifft die Vorschrift an die Besonderheiten der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, der sozialen Pflegeversicherung sowie der Arbeitsförderung angepasste Regelungen, die den jeweiligen Vorstand ermächtigen, im begrenzten Maß Ausgaben zuzulassen, wenn der Haushaltsplan...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2.3 Träger der Kranken- und Pflegeversicherung (Abs. 5)

Rz. 17 Zunächst tritt hinsichtlich der Feststellung des Haushaltsplanes bei den Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie den Ersatzkassen der Verwaltungsrat an die Stelle der Vertreterversammlung (§ 31a Abs. 3a). Die für die Träger der Kranken- und Pflegeversicherung getroffenen Regelungen weichen teilweise von den Vorschriften für die übrigen Sozialversicherungsträger...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) in Abs. 2 geändert (Satz 2 wurde zum 1.1.2004 gestrichen). Durch das Gesetz zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 die Überschrift geändert, Abs. 1 neu g...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.4.3 Räumliche und sächliche Ausstattung

Rz. 59 Die mit der Durchführung der Maßnahme Beauftragten müssen über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen. Die Gesetzesbegründung enthält keinen Hinweis darauf, welche Ausstattung erforderlich ist. In ihren Durchführungsanweisungen (DA 38a.2.4 [4] S. 3, 4) stellt die Bundesagentur für Arbeit an den jeweiligen Beauftragten die Anforderung, zur Vermi...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.5.2 Geltung von Vorschriften

Rz. 63 Satz 3 sieht die entsprechende Anwendung des § 26 Abs. 4, 6 und 7 und des § 27 vor. § 26 Abs. 4 ermöglicht es den (hier relevanten, die anderen dort genannten Träger sind hier nicht von Bedeutung) Trägern der Renten- und Unfallversicherung, sich bei der Vereinbarung der gemeinsamen Empfehlung durch ihre Spitzenverbände vertreten zu lassen. § 26 Abs. 6 betrifft die Betei...mehr