Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 2.3 Staatliche Haushaltskontrolle (Abs. 2)

Rz. 9 Der Beschluss des Vorstands zur Zulassung der vorläufigen Haushaltsführung ist unverzüglich, d. h. nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern, der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Eine besondere Haushaltskontrolle ist damit grundsätzlich nicht vorgesehen; die Aufsichtsbehörde kann auf die allgemeinen Aufsichtsmittel nach §§ 87 ff. zurückg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.2 Rechnungsprüfung und Prüfbericht

Rz. 4 Die Prüfung der Jahresrechnung für die Träger der Sozialversicherung ist in § 31 SVHV geregelt. Danach ist die Jahresrechnung durch die für den Versicherungsträger eingerichteten Prüfstellen oder, wenn ständige Prüfstellen nicht vorhanden sind, durch einen vom Vorstand bzw. bei den in § 35a Abs. 1 genannten Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 70 definiert für die einzelnen Versicherungsträger die Zuständigkeiten und die zeitliche Abfolge des Prozesses der Haushaltsaufstellung und der Haushaltsfeststellung. Die Vorschrift greift den Grundsatz der Vorherigkeit auf, wie er in Artikel 110 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz für den Bundeshaushalt gefordert wird. Die Absätze 2 bis 5 regeln das Verfahren und die Termin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 2.1 Haushaltsplan

Rz. 3 Die BG Verkehr ist die Berufsgenossenschaft für Unternehmen aus dem Transport- und Verkehrsgewerbe. Dazu gehören der Güter- und Personentransport, Entsorgung, Post-Logistik, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, Flieger- und Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen und Reittierhaltung. Die Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2.1 Träger der Unfallversicherung (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 stellt im Interesse einer geordneten Haushaltswirtschaft für die Träger der Unfallversicherung die Verpflichtung auf, den Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres, für das er gelten soll, zu verabschieden (Grundsatz der Rechtzeitigkeit). Im Übrigen ist für diese Versicherungsträger außer einer Vorlagepflicht auf Verlangen der Aufsichtsbehörde keine staatlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71b Verans... / 2.1 Arbeitsmarkttitel der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind für alle Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung mit Ausnahme der Leistungen nach Nr. 1 bis 5 (vgl. Rz 1a) die Mittel in einen EGT einzustellen. Die aus dem EGT zu finanzierenden Leistungen reichen von der Förderung der beruflichen Weiterbildung über Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Förderung der Aufnahme einer sozialver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.1 Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen, die nach den Vorschriften und Grundsätzen des allgemeinen Arbeitsrechts nicht Arbeitnehmer sind und damit nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Im Verhältnis zu dem Träger der Werkstatt ist das Rechtsverhältnis als arbeitnehmerähnlich anzusehen. Dieses Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 2.1 Feststellung des Haushaltsplans

Rz. 3 Die Regelung wies in der Vergangenheit die Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans dem Aufgabenbereich des Vorstands zu. Auch wenn die derzeit geltende Fassung des § 71d keine Aussage diesbezüglich enthält, ist für die Feststellung des Haushalts die Vertreterversammlung zuständig. Der Haushaltsplan muss getrennt nach den einzelnen Versicherungszweigen landwirts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.6 Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für Werkstattbeschäftigte

Rz. 20 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das mit dem Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) geschaffen wurde, verbietet die Benachteiligung wegen der Behinderung unter anderem im Arbeits- und Berufsleben. Für die in den Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigten behinder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 2.3 Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Rz. 8 Eine Besonderheit in § 71d ist die Beteiligung des BMEL. Dieses hat naturgemäß keinerlei aufsichtsrechtliche Mittel. Die Beteiligung beschränkt sich auf die Möglichkeit, ein Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde zu erzielen. Ob die Aufsichtsbehörde eventuelle Bedenken des BMEL zum Anlass nimmt, dem Haushaltsplan des Versicherungsträgers ganz oder in Ansätzen die Genehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.3 Werkstattvertrag

Rz. 12 Der Inhalt des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses ist zwischen dem Werkstattträger und dem im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen vertraglich in einem Werkstattvertrag zu regeln. Die Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, § 13 Werkstättenverordnung sieht als fachliche Anforderung an die Werkstätten jedoch den Abschluss schriftlicher Verträge vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.5 Sonderregelung für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 folgt der für die Haushaltsaufstellung geltenden Regelung in § 71 Abs. 1 Satz 1. Die Buchführung, die Rechnungslegung und die Rechnungsprüfung sind bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft –Bahn-See getrennt für die einzelnen Versicherungszweige (knappschaftliche Krankenversicherung, knappschaftliche Pflegeversicherung, allgemeine und knappschaftliche R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.4 Rechtsstellung der Teilnehmer im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich

Rz. 15 Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis gilt ausdrücklich nur für die im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen, nicht dagegen für die Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich. Für die Regelung der Rechtsstellung dieses Personenkreises gegenüber der Werkstatt gilt § 52. Diese für Teilnehmer an Maßnahmen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 78 Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da die Vorschriften der §§ 67 ff. lediglich einen Teil der Regelungen, die für das Haushaltsrecht von Bedeutung sind, umfassen, ist durch die Verordnungsermächtigung die Möglichkeit gegeben, weitere Grundsätze des Haushaltsrechts in Anlehnung an das HGrG zu regeln, wie z. B. die Übertragbarkeit und die Deckungsfähigkeit und angemessenen Raum für gesetzliche Regelungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.4 Inhalt der individuellen betrieblichen Qualifizierung

Rz. 23 Die Bundesagentur für Arbeit hat zu Inhalt, Struktur und Dauer der individuellen betrieblichen Qualifizierung eine Handlungsempfehlung (HEGA 01/09 v. 10.1.2009), eine Produktinformation (Stand: 16.12.2008) sowie eine Durchführungsanweisung (Stand: Januar 2009) veröffentlicht. Rz. 24 Die Leistungen der individuellen betrieblichen Qualifizierung beinhalten nach Satz 1 die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift übernimmt für die Versicherungsträger die gleichlautende Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 1 HGrG. Die Verpflichtung, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, ist das Gegenstück zu der Verpflichtung, bei den Ausgaben zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 69 Abs. 2). E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.2 Haushaltsvermerke

Rz. 11 Nach § 1 Abs. 3 SVHV sind bei jeder Haushaltsstelle neben deren Bezeichnung, der Zweckbestimmung und den Ermächtigungen auch etwaige Haushaltsvermerke aufzuführen, die damit in gleicher Weise verbindlich werden wie die Bezeichnung der Haushaltsstelle und die im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen. Haushaltsvermerke sind in den Haushaltsplan aufgenommene, für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.6 Rechtsstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 29 Wenn in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, die Qualifizierung erfolge direkt am Arbeitsplatz, so ist dies in der Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung nicht in der Weise zu verstehen, dass die Teilnehmenden in dieser Phase bereits auf einem Arbeitsplatz des Betriebes Beschäftigte seien. Die Teilnehmenden an der Qualifizierungsphase sind nicht auf ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.2.3 Beteiligungspflicht des Rehabilitationsträgers

Rz. 48 Abs. 4 regelt über die allgemeine Verpflichtung zur engen Zusammenarbeit der Integrationsämter mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern bei der Erbringung der begleitenden Hilfe (§ 185 Abs. 2 Satz 1) hinaus eine Beteiligungspflicht des für die Leistungen im Rahmen der individuellen betrieblichen Qualifizierung zuständigen Rehabilitations...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2 Umfang der staatlichen Haushaltskontrolle

Rz. 7 Die staatliche Haushaltskontrolle unterscheidet sich je nach Versicherungsträger. So besteht hinsichtlich der Vorlage bei der Aufsichtsbehörde für die Unfallversicherung lediglich eine Vorlagepflicht auf Verlangen, für die Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vorlagepflicht des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans bis zum 1. Oktober des dem Hausha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.2 Nachrangige Haftung der Betriebskrankenkassen (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 19 Satz 3 ist mit Art. 1 Nr. 124 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) dahingehend neu gefasst worden, dass nicht mehr die Landesverbände, sondern die übrigen BKKen haften, wenn das Vermögen des Arbeitgebers für die Haftung nicht ausreicht, was z. B. insbesondere bei Schließung der BKK...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.4 Fachliche Anforderungen an die Träger

Rz. 51 In Satz 2 werden Qualitätsanforderungen an den Träger gestellt: Er muss über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügen. Er muss in der Lage sein, die Aufgaben, mit deren Durchführung er beauftragt werden soll, entsprechend den individuellen Bedürfnissen der behinderten Menschen erfüllen zu können. In Satz 3 sind in einer nicht abschließenden Aufzählung ("insbesonde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 2.3 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 13 Anders als bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der Bundesagentur für Arbeit und der Unfallversicherung Bund und Bahn ist bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nur erforderlich, wenn eine Mindestgrenze für die außer- oder überplanmäßigen Ausgaben überschritten wird. Sie be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.5.1 Inhalt

Rz. 61 Abs. 6 Satz 1 verpflichtet die Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 (also die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der Kriegsopferfürsorge und -versorgung) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), im Rahmen der Bundesarbeitsgemei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 2.1 Voraussetzungen (Satz 1)

Rz. 2 Voraussetzung für die Durchführung des Nachtragshaushaltsverfahrens ist, dass der Vorstand (bei der Bundesagentur für Arbeit: der Verwaltungsrat) in überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben nach § 73 Abs. 1 nicht einwilligt. Die Nichteinwilligung kann darauf beruhen, dass die Voraussetzungen nach § 73 Abs. 1 nicht erfüllt sind und somit eine Einwilligung rechtlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 2.2 Verfahren (Satz 2)

Rz. 3 Die Gliederung des Nachtragshaushaltsplans richtet sich nach den betroffenen Haushaltsstellen. In der horizontalen Gliederung der betroffenen Haushaltsstellen sind im Nachtragshaushaltsplan hinsichtlich des Geldansatzes der bisherige Geldansatz, das Mehr oder Weniger und der neue Geldansatz darzustellen. Nachträge verändern im Regelfall auch den Haushaltsausgleich. Er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die durch Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz – GRG zum 1.1.1989 eingefügte Vorschrift war für Ersatzkassen neu. Sie knüpfte ursprünglich sowohl an die Selbstauflösung nach § 169 als auch an die Schließung einer Ersatzkasse durch die Aufsichtsbehörde (§ 170) an und regelte die vermögens- und haftungsrechtlichen Folgen. Vorbild für die Regelung waren dabei die Bestimmungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.2.2 Rechtsstellung der Beschäftigten

Rz. 46 In der Phase der Berufsbegleitung, ist der behinderte Mensch auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 beschäftigt. Handelt es sich um einen schwerbehinderten Menschen, kommt es von diesem Zeitpunkt an auch zur Anrechnung auf einen Pflichtarbeitsplatz (§ 158 Abs. 1). In der Regel dürfte auch eine Mehrfachanrechnung, also eine Anrechnung auf mehr als einen Pflichtar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.4.1 Personalausstattung

Rz. 52 Die Beauftragten müssen über Fachkräfte verfügen, die eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichend Berufserfahrung verfügen (Nr. 1). Diese Anforderungen sind identisch mit den Anforderungen, die an die personelle Ausstattung und damit als fachliche Anforderung an einen Integrationsfachdienst gestel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.5 Haftung bei kassenartübergreifender Vereinigung (Abs. 5)

Rz. 29 Der mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz – GMG angefügte Abs. 5 enthielt ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für eine Satzungsregelung des Landesverbandes, mit der dieser für die Fälle der Haftung nach dem früheren Abs. 4 Satz 3 die Bildung eines Fonds vorsehen konnte. Da eine Haftung des Landesverbandes im Fall der Schließung einer BKK ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 2.1 Voraussetzungen, Verfahren und Ermächtigung des Vorstands (Abs. 1)

Rz. 3 Voraussetzung für die Zulassung der vorläufigen Haushaltsführung durch den Vorstand ist, dass der Haushaltsplan nicht rechtzeitig zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft treten konnte. Grund dafür kann sein, dass der Haushaltsplan entgegen dem Grundsatz der Vorherigkeit vom Vorstand verspätet aufgestellt wurde oder, bei den nach § 70 dazu verpflichteten Versicherungsträ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die geschlossene Krankenkasse – Rechtsprobleme und erste Erfahrungen mit der Abwicklung, KrV 2012 S. 101. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 89. Gaßner/Hager, Die Schließung von Krankenkassen wegen Über...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Bauchowitz/Kraft, Analyse der Abwicklung von gesetzlichen Krankenkassen per sozialrechtlicher Schließung oder per Insolvenzverfahren, ZVersWiss 2017 S. 425. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 92. Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.2 Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass (Abs. 2 und 3)

Rz. 5 Auf der Grundlage des § 76 Abs. 2 und 3 ergeben sich Ausnahmen von dem Grundsatz, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, durch die Veränderung von Ansprüchen wegen Stundung, Niederschlagung oder Erlass. Die Regelungen in Abs. 2 Satz 3 bis 5 ermöglichen es den Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit, zur Entlastung von Verwaltungsaufwan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.4.2 Tätigkeitsspektrum

Rz. 56 Die mit der Durchführung der Maßnahme Beauftragten müssen in der Lage sein, den Teilnehmern geeignete individuelle betriebliche Qualifizierungsplätze zur Verfügung zu stellen und ihre berufliche Eingliederung zu unterstützen. Da die individuelle betriebliche Qualifizierung ja nicht in Räumlichkeiten des Anbieters der Maßnahme, sondern in Betrieben und Verwaltungen auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 84 Beleihung von Grundstücken

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 84 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und hat seitdem keine Änderung erfahren. Die Norm geht auf § 27 RVO a. F. zurück und stellt klar, dass die für Grundstücke geltenden Regeln auch für die Beleihung von Wohnungseigentum und Erbbaurechten gelten. Weiter differenzierende Regelungen – wie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 90a Gemeinsames Landesgremium

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 86 Ausnahmegenehmigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 86 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. Die Vorläuferregelung fand sich in § 26 Abs. 3 RVO a. F., der die abweichende Anlegung zeitweilig verfügbarer Bestände widerruflich erlaubte. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Norm eröffnet die Möglichkeit, die Rücklage mit Gen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 81 Betriebsmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 81 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. Die Norm knüpft an §§ 752, 753 Abs. 1 RVO an, überlässt es jedoch den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige, entsprechend den unterschiedlichen Verhältnissen Bestimmungen über die Betriebsmitt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 82 Rücklage

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 82 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Begrifflich handelt es sich bei der Rücklage um eine Geldreserve, die aus den laufenden Einnahmen, insbesondere den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber, gebildet wird (vgl. Engelhard, in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 83 Anlegung der Rücklage

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 83 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 1 wurde durch Art. 2 VII Börsenzulassungs-G v. 16.12.1986 (BGBl. I S. 2478) mit Wirkung zum 1.5.1987 an Änderungen des Börsengesetzes angepasst. Die Vorschrift wurde vollständig neugefasst mit Wirkung zum 18.6.1994 durch Art. 2 Nr. 15 des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 2.1 Höhe der Betriebsmittel

Rz. 3 Hinsichtlich der Höhe der Betriebsmittel ergeben sich aus § 81 keine Festlegungen. Näheres ergibt sich aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse (Krankenversicherung: bis zum 1,5fachen der durchschnittlichen Monatsausgabe, § 260 SGB V; Krankenversicherung der Landwirte: Satzung kann den Du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt für die Rücklage einen verbindlichen Katalog der zulässigen Anlagemöglichkeiten. Sie verweist jedoch zugleich ausdrücklich darauf, dass abweichende Regelungen der einzelnen Versicherungszweige vorrangig sind, soweit die Anlage den jeweiligen Liquiditätserfordernissen entspricht. Für die Krankenversicherung ist § 261 Abs. 6 SGB V, für die Rentenver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 81 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. Die Norm knüpft an §§ 752, 753 Abs. 1 RVO an, überlässt es jedoch den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige, entsprechend den unterschiedlichen Verhältnissen Bestimmungen über die Betriebsmittel zu treffen (BT-D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.3 Liquidität

Rz. 4 Die Liquidität einer Vermögensanlage erfordert, dass der Versicherungsträger stets ausreichend kurzfristig verfügbare und dabei ohne erhebliche finanzielle Nachteile aufzulösende Mittel zur Deckung seiner laufenden Ausgaben bereithält, und zwar gerade auch dann, wenn die Ausgaben unvorhersehbar höher als erwartet ausfallen oder unverhoffte Einnahmeverluste auftreten (v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 86 Ausnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm eröffnet die Möglichkeit, die Rücklage mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde abweichend von den Regelungen des § 83 anzulegen. Ihr Zweck besteht darin, wirtschaftlichen Veränderungen und besonderen Sachverhalten Rechnung zu tragen (vgl. RegE-SGB IV, BT-Drs. 7/4122 S. 38 zu § 87 SGB IV). Die abweichende Regelung muss jedoch stets den allgemeinen Anlageerforderni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 3 Literatur

Rz. 7 Baier, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung und Pflegeversicherung, 102. EL Februar 2019. Borrmann, Sozialversicherungsbeiträge in Wertpapiere – eine Option in der Niedrigzinsphase?, WzS 2017 S. 78. ders., Mehr Resilienz und Sicherheit durch Regelwerke und Kontrolle – Zum Vermögensrecht der Sozialversicherung, RVaktuell 2014 S. 166. ders, in: Hauck/Noftz, SGB IV, St...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert Betriebsmittel (allein) im Hinblick auf ihren Zweck zum einen als kurzfristig verfügbare Mittel zur Bestreitung der laufenden Aufgaben der Versicherungsträger und zum anderen zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen (vgl. Dahm, in: Eichenhofer/Wenner, SGB IV, § 81 Rz. 5). Betriebsmittel erfassen alle Vermögenswerte, die nicht Rücklage...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 3 Literatur

Rz. 10 Vgl. Literaturhinweise bei § 80. BVA, Grundsätze 85 – Grundsätze für das Verfahren der Genehmigung und Anzeige zum Erwerb und Leasen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie zur Errichtung, Erweiterung und zum Umbau von Gebäuden gemäß § 85 SGB IV (Genehmigungs- und Anzeigeverfahrensgrundsätze), Stand: März 2019 unter https://www.bundesversicherungsamt.de....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 83 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 1 wurde durch Art. 2 VII Börsenzulassungs-G v. 16.12.1986 (BGBl. I S. 2478) mit Wirkung zum 1.5.1987 an Änderungen des Börsengesetzes angepasst. Die Vorschrift wurde vollständig neugefasst mit Wirkung zum 18.6.1994 durch Art. 2 Nr. 15 des 2. SGBÄndG v. 13.6....mehr