Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Einkunftsarten in der ambulanten Kranken- und Altenpflege

Kommentar Im Bereich der ambulanten Kranken- und Altenpflege sind unterschiedliche Berufsgruppen tätig, die zudem noch ein breitgefächertes Leistungsspektrum anbieten. Die OFD Frankfurt hat nun dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Einkünfte aus einer solchen Pflegetätigkeit steuerlich als freiberuflich oder gewerblich zu qualifizieren sind. Die OFD Frankfurt befasst s...mehr

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Jung, KiQuTG § 1 Weiterentw... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Gesetz knüpft an den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) v. 19.5.2017 "Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern – Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz" und an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD an, wonach der Bund die „Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei ...mehr

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Jung, KiQuTG § 4 Verträge z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Jedes Land soll mit dem Bund, vertreten durch das BMFSFJ, einen Vertrag abschließen, der Regelungen zu den in Satz 2 Nr. 1 bis 6 genannten Materien enthält. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/4947 S. 27) nimmt zur Zulässigkeit des Vorgehens auf Kommentarstellen bei Maunz/Dürig/Grzeszick, Grundgesetz, Art. 20 Rz. 141, 152 ff. Bezug. Es handelt sich um koordinationsrecht...mehr

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Sauer, SGB III § 70 Berufsa... / 2.1 Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes (Satz 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 hat ein Arbeitsloser, der zu Beginn der Maßnahme ansonsten Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätte, das höher ist als der zugrunde zu legende Bedarf für den Lebensunterhalt, Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Höhe des Arbeitslosengeldes. Arbeitslos sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versiche...mehr

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Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Pauschalregelungen des bis Ende 1997 geltenden Anordnungsrechts, die sich an Kilometersätzen orientierten, wurden der zum Teil höchst unterschiedlichen Tarifstruktur des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere in den Verkehrsverbunden der Ballungsräume, immer weniger gerecht. Daher lehnt sich die Regelung des Abs. 2 grundsätzlich an die re...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.4 Einkommensanrechnung bei Berufsausbildungsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 48 Nach Abs. 4 Satz 1 wird für die Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen von einer Anrechnung des Einkommens abgesehen. Der Verzicht auf die Einkommensanrechnung gilt für alle Einkommensarten (Hassel, in: Brand, SGB III, § 67 Rz. 16). Dies gilt nicht für Einkommen der Teilnehmer an einer nach dem SGB III oder vergleichbaren öffentlich Programmen geförderte...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 72 a. F. wurde mit dem AföRG durch die Neufassung der Abs. 2 und 3 sowie die Einfügungen der Abs. 2a und 4 deutlich verändert. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit die regelmäßig festzustellenden Unterschiede zwischen BAföG- und Berufsausbildungsbeihilfe-Förderberechtigten und die sich daraus ergebenden praktischen Schwierigkeiten bei der Berechnun...mehr

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Sauer, SGB III § 70 Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde als redaktionelle Folgeänderung zum Verzicht auf die Einkommensanrechnung bei Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch das Ausbildungsförderungsreformgesetz aufgehoben mit Art. 1 Nr. 31 des Job-AQTIV-Gesetzes v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Rz. 2 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24...mehr

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Sauer, SGB III § 71 Auszahlung

0 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist als § 75 durch das AföRG in das SGB III zum 1.1.1998 eingefügt worden. Mit Wirkung zum 1.1.2002 ist die Vorschrift an die Euro-Beträge angepasst worden. § 75 dient der Verwaltungsvereinfachung und soll den administrativen Aufwand bei geringsten Förderbeträgen verhindern. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 ...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.3 Ausbildung im elterlichen Betrieb (Abs. 3)

Rz. 46 In Abänderung des früheren Rechts legt Abs. 3 fest, dass in den Fällen einer Ausbildung im elterlichen Betrieb, nicht nur 75 %, sondern mindestens der volle Betrag der tariflichen oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, der ortsüblichen Bruttoausbildungsvergütung, die in diesem Ausbildungsberuf bei einer Ausbildung in einem fremden Betrieb geleistet wird,...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 2.1 Förderung nach Abs. 1

Rz. 5 Die Fördervoraussetzungen von Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 müssen kumulativ vorliegen. Nach Abs. 1 Nr. 1 wird der Auszubildende bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn er außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnt. Eltern sind die natürlichen Eltern oder Adoptiveltern, aber nicht Stief- oder Pflegeeltern, da das Gesetz vorrangig an die rech...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 2.1 Teilweise Berufsausbildung im Ausland (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 sind nunmehr auch Teile einer im Ausland durchgeführten beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme förderungsfähig. Auszubildende, die beispielsweise an von der Europäischen Union geförderten Austauschmaßnahmen teilnehmen, verlieren damit während des Auslandsaufenthalts nicht ihren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Das Gleiche g...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.5 Einkommen der Eltern (Abs. 5)

Rz. 49 Nach Abs. 5 Satz 1 bleibt Einkommen der Eltern außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten. Abs. 5 findet – auch mit Blick auf den eindeutigen Wortlaut – nur auf das Elterneinkommen Anwendung (Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 67 Rz. 147; Herbst, in: jurisPK-SGB III,...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.1 Anrechnung von Einkommen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach Abs. 1 sind auf den Gesamtbedarf das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatte, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen. Abs. 1 legt also im Einzelnen fest, welche Einkommen in welcher Reihenfolge auf den Gesamtbedarf anzurechnen sind (Schön, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, § 67 Rz...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2.3 Ausbildungs- und Kinderbetreuungskosten (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 sieht vor, dass nach dem SGB III – in analoger Anwendung des § 83 – auch bei der Berufsausbildung Kosten der Kinderbetreuung bis zu 140,00 EUR je Kind und Monat (ab 1.8.2020: 150,00 EUR) bei beruflicher Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen übernommen werden. Zum 1.1.2009 ist im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitmarktpolitis...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2.1 Unterhaltsweigerung der Eltern (Abs. 1)

Rz. 3 Die Eltern sind nach dem bürgerlichen Unterhaltsrecht grundsätzlich verpflichtet, ihrem Kind während einer nach den Vorschriften der §§ 59 bis 76 förderungsfähigen Ausbildung die angemessenen Aufwendungen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu tragen. Diese Ausbildungsverpflichtung der Eltern besteht auch unabhängig davon, ob der Auszubildende volljährig ist. Is...mehr

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Sauer, SGB III § 69 Dauer d... / 2.2 Fehlzeiten (Abs. 2)

Rz. 8 Nach Abs. 2 werden Fehlzeiten aufgrund Krankheit, Schwangerschaft oder Entbindung berücksichtigt. Die Aufzählung in Abs. 2 ist abschließend; andere als die dort genannten Fehlzeiten führen zum Verlust der BAB (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 69 Rz. 3). Nach Nr. 1 besteht der Anspruch auf BAB bei Krankheit längstens bis zum Ende des dritten auf den Eintritt der Krankhei...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkommensanrechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem früheren Anordnungsrecht (§ 10 A Ausbildung). Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 die Einkommensanrechnung auf den Lebenspartner (vgl. § 33b SGB I) ausgeweitet. Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildun...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 2.2 Förderung nach Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 regelt unter Nr. 1 bis 4 Ausnahmetatbestände, unter denen eine auswärtige Unterbringung auch dann die Voraussetzung zur Förderung erfüllt, wenn die Angemessenheit der Wegezeit unberücksichtigt zu bleiben hat. Die 4 aufgeführten Tatbestände stehen alternativ zueinander. Rz. 13 Nach Nr. 1 sind alle Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ohne Einsc...mehr

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Sauer, SGB III § 65 Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 73 Abs. 1a in § 65 übertragen worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt Besonderheiten des Bedarfs beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform. Mit der Vor...mehr

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Sauer, SGB III § 59 Förderungsfähiger Personenkreis (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entsprach im Wesentlichen dem AFG-Recht (vgl. § 40 Abs. 2 AFG); sie wurde jedoch übersichtlicher gestaltet, indem die förderungsfähigen Personengruppen klarer voneinander abgegrenzt werden. Die Vorschrift (§ 63 a. F.) wurde durch das Zuwanderungsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) zum 1.1.2005 geändert. Der Inhalt der Vorschrift wurd...mehr

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Sauer, SGB III § 66 Anpassung der Bedarfssätze

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 § 70 a. F. ist mit dem AföRG in das SGB III eingefügt worden. Danach wurde § 70 durch das Job-AQTIVgesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert. Dabei würde die Bezugnahme auf 35 Satz 1 und 2 BAföG eingefügt. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderung im Ausland

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 62 ist durch AFRG in das SGB III eingefügt worden. Durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Abs. 2 neu gefasst worden. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als § 64 durch Art. 1 des AFRG v. 24.3.1997 zum 1.1.1999 in das SGB III aufgenommen worden. Abs. 1 Satz 3 ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) zum 1.1.2006 eingefügt worden. Mit der Änderung ist klargestellt, dass eine Förderung allein für die Dauer des Blockunte...mehr

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Sauer, SGB III § 69 Dauer d... / 2.1 Dauer der Berufsausbildungsbeihilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 besteht der Anspruch auf BAB für die Dauer der beruflichen Ausbildung und der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Unter Dauer der beruflichen Ausbildung ist nicht die vorgeschriebene Ausbildungszeit, sondern die tatsächliche Dauer der Ausbildung zu verstehen (BT-Drs. 13/4941 S. 167; Hassel, in: Brand, SGB III, § 69 Rz. 2; Fachliche Weisungen der B...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf für den Lebensunterhalt bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Bedarfssätze wurden mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v. 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) geändert. Die Bedarfssätze bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sind zum 1.8.2008 durch das 22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 23.12.2007 (BGBl. I S. 3254) erhöht worden. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art....mehr

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Sauer, SGB III § 69 Dauer der Förderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 73 a. F. mit dem AföRG ab 1.8.2001 insofern geändert, als nunmehr bei einer beruflichen Ausbildung BAB in der Regel für 18 Monate, bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in der Regel für 12 Monate bewilligt wird. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wur...mehr

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Sauer, SGB III § 65 Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Besonderheiten des Bedarfs beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform. Mit der Vorschrift soll ein zu großer Verwaltungsaufwand der Bundesagentur für Arbeit vermieden werden, die ohne diese Regelung zu einem separaten Bewilligungsbescheid für die Zeiten des Blockunterrichts verpflichtet wäre (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 65 Rz. 1).mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstige Aufwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 68 a. F. entspricht im Wesentlichen dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Anordnungsrecht (§§ 13 und 14 A Ausbildung) der Bundesanstalt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde zum 2.1.2002 die Erstattung der Kinderbetreuungskosten von regelmäßig 62,00 EUR auf 130,00 EUR deutlich angehoben; die Härtefallregelung...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2.2 Aufwendung bei Berufsausbildungsbeihilfe (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 wird bei Auszubildenden, deren Schutz im Krankheits- oder Pflegefall nicht anderweitig sichergestellt ist, die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld und zur Pflegeversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder wenn dort im Einzelfall ein Schutz nicht gewährleistet ist, bei einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 65 Besonde... / 2.2 Förderung (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 entspricht dem bisherigen § 64 Abs. 1 Satz 3 a. F. Abs. 1 Satz 3 a. F. ist durch Art. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) zum 1.1.2006 eingefügt worden. Mit dieser Einfügung hat der Gesetzgeber eine Korrektur der bisherigen Rechtsprechung des BSG vorgenommen. Das BSG hatte angenommen, dass auch alle...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2.2 Zeitpunkt der Antragstellung (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 38 § 22 BAföG enthält Bestimmungen zum Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden. Nach § 22 Abs. 1 BAföG sind für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Änderungen in den Einkommensverhältnissen während des laufenden Bewilligungszeitraums sind daher grundsätzlich unbeachtlich (Brecht-H...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2.3 Nachforderung für die Vergangenheit (Abs. 3)

Rz. 20 § 68 Abs. 3 normiert die Nachforderung von Unterhalt für die Vergangenheit. Dabei kommt es für den Übergang des Anspruchs auf Unterhalt nicht darauf an, wann BAB gezahlt worden ist, sondern darauf, ob ein Unterhaltsanspruch – auch für einen zurückliegenden Zeitraum – wirksam geltend gemacht werden kann. In der Regel ist die Nachforderung von Unterhalt für die Vergange...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 2.2 Vollständige Berufsausbildung im Ausland (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 betrifft die Fälle, in denen die betriebliche Ausbildung, die vollständig im angrenzenden Ausland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt wird. Eine derartige Ausbildung ist nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 und 2 förderfähig. Die in Abs. 2 Nr. 1 und 2 genannten Tatbestandsvoraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (S...mehr

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Sauer, SGB III § 70 Berufsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde als redaktionelle Folgeänderung zum Verzicht auf die Einkommensanrechnung bei Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch das Ausbildungsförderungsreformgesetz aufgehoben mit Art. 1 Nr. 31 des Job-AQTIV-Gesetzes v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Rz. 2 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als § 64 durch Art. 1 des AFRG v. 24.3.1997 zum 1.1.1999 in das SGB III aufgenommen worden. Abs. 1 Satz 3 ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) zum 1.1.2006 eingefügt worden. Mit der Änderung ist klargestellt, dass eine Förderung allein für die Dauer des Blockunterrichts nicht in Be...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2.1 Pauschale für Arbeitskleidung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach dem alten Abs. 1 konnten unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren für die Teilnahme an einem Fernunterricht bis zu einer Höhe von 16,00 EUR als Bedarf berücksichtigt werden. Diese Erstattungsregelung beim Fernunterricht hatte in der Praxis keine Bedeutung und wurde deshalb zum 1.1.2009 aufgehoben. Da – anders als bei berufsvorbereitenden Maßnahmen – beim Bedarf f...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen. Sie bezieht sich in Abs. 1 ausschließlich auf Auszubildende, die außerhalb der Wohnung ihrer Eltern leben und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern in angemessener Zeit nicht erreichen können. Die letztgenannte Anspruchsvoraussetzung gilt nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4 nicht für die dort beschriebenen...mehr

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Sauer, SGB III § 70 Berufsa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes (Satz 1) Rz. 4 Nach Satz 1 hat ein Arbeitsloser, der zu Beginn der Maßnahme ansonsten Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätte, das höher ist als der zugrunde zu legende Bedarf für den Lebensunterhalt, Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Höhe des Arbeitslosengeldes. Arbeitslos sind Personen, die vorübergehend nicht in ...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unterhaltsweigerung der Eltern (Abs. 1) Rz. 3 Die Eltern sind nach dem bürgerlichen Unterhaltsrecht grundsätzlich verpflichtet, ihrem Kind während einer nach den Vorschriften der §§ 59 bis 76 förderungsfähigen Ausbildung die angemessenen Aufwendungen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu tragen. Diese Ausbildungsverpflichtung der Eltern besteht auch unabhängig dav...mehr

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Sauer, SGB III § 65 Besonde... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bedarfsermittlung (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 wird für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform ein Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre (fiktive Bedarfsberechnung). Danach wirkt sich der zeitweilige Besuch des Blockunterrichts nicht auf die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe aus. Nach den bis 31.12.2003 gel...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pauschale für Arbeitskleidung (Abs. 1) Rz. 3 Nach dem alten Abs. 1 konnten unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren für die Teilnahme an einem Fernunterricht bis zu einer Höhe von 16,00 EUR als Bedarf berücksichtigt werden. Diese Erstattungsregelung beim Fernunterricht hatte in der Praxis keine Bedeutung und wurde deshalb zum 1.1.2009 aufgehoben. Da – anders als bei beru...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anrechnung von Einkommen (Abs. 1) Rz. 9 Nach Abs. 1 sind auf den Gesamtbedarf das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatte, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen. Abs. 1 legt also im Einzelnen fest, welche Einkommen in welcher Reihenfolge auf den Gesamtbedarf anzurechnen sind (Schön, in: Böttige...mehr

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Sauer, SGB III § 71 Auszahlung / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach Satz 1 sind die monatlichen Förderungsbeträge der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die nicht volle Euro ergeben, bei Restbeträgen unter 0,50 EUR abzurunden und von 0,50 EUR an aufzurunden. Ebenso wie § 33 Abs. 2 SGB II und § 41 Abs. 2 SGB II gilt dies nicht nur für das Gesamtergebnis der Berechnungen, sondern für jedes Zwischenergebnis (a. A. wohl: Schmidt, in: Be...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Ersatz für Kosten der Arbeitskleidung (Abs. 1), für Aufwendung in der Sozialversicherung (Abs. 2) sowie den Ersatz für Kosten der Ausbildung und Betreuung von Kindern (Abs. 3)mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderung nach Abs. 1 Rz. 5 Die Fördervoraussetzungen von Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 müssen kumulativ vorliegen. Nach Abs. 1 Nr. 1 wird der Auszubildende bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn er außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnt. Eltern sind die natürlichen Eltern oder Adoptiveltern, aber nicht Stief- oder Pflegeeltern, da das Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Teilweise Berufsausbildung im Ausland (Abs. 1) Rz. 5 Nach Abs. 1 sind nunmehr auch Teile einer im Ausland durchgeführten beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme förderungsfähig. Auszubildende, die beispielsweise an von der Europäischen Union geförderten Austauschmaßnahmen teilnehmen, verlieren damit während des Auslandsaufenthalts nicht ihren Ans...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 11 Bienert, Zur Förderung einer Auslandsausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe, info also 2019 S. 209.mehr

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Sauer, SGB III § 69 Dauer d... / 2 Rechtspraxis

2.1 Dauer der Berufsausbildungsbeihilfe (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 besteht der Anspruch auf BAB für die Dauer der beruflichen Ausbildung und der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Unter Dauer der beruflichen Ausbildung ist nicht die vorgeschriebene Ausbildungszeit, sondern die tatsächliche Dauer der Ausbildung zu verstehen (BT-Drs. 13/4941 S. 167; Hassel, in: Brand...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit der Förderung einer Ausbildung im Ausland. Die nach dem AFG-Recht lediglich in wenigen Ausnahmefällen vorgesehene Förderung einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in Ländern der Europäischen Union war zudem in ihrem zeitlichen Umfang eng begrenzt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443)...mehr