Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Benz, Die Verzinsung von rückständigen Geldleistungen nach § 44 SGB I, BG 1991 S. 323. ders., Nochmals – Die Verzinsung rückständiger Geldleistungen (§ 44 SGB I) in der gesetzlichen Unfallversicherung, SozSich 1980 S. 119. Heintschel von Heinegg, Verzugszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen, NVwZ 1992 S. 522. Marburger, Zur Verzinsung von Sozialversicherungsle...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.1 Überblick

Rz. 163 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten nur Personen, bei denen der Zustand der Pflegebedürftigkeit (Versicherungsfall) vorliegt und ärztlich festgestellt worden ist (vgl. § 18). Dieses hat sowohl für den Leistungsberechtigten wie für die Pflegekassen als auch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung als untersuchende und ärztlich feststellende Einrich...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.2 Definition und Anspruchsgrundlagen (Abs. 1)

Rz. 7 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 sind Personen pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe anderer bedürfen. Konkret muss es sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitliche Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensi...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.3 Verzinsungsbeginn (Abs. 2)

Rz. 13 Weitere Voraussetzung für die Verzinsungspflicht ist nach Abs. 2 das Verstreichen eines zugunsten des Trägers eingeschobenen zinsfreien Zeitraumes von 6 Monaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags. Der Sinn und Zweck besteht darin, dem Leistungsträger diese Zeit für die Prüfung und Bearbeitung des Antrags und/oder für die technische Abwicklung der Auszahlu...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.5 Dauer der Pflegebedürftigkeit als Leistungsvoraussetzung

Rz. 173 Nach dem Wortlaut des Abs. 1 muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer bestehen, soll diese zum Leistungsanspruch berechtigen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff auf Dauer erfährt in dieser Vorschrift seine konkrete Ausgestaltung in Form einer Mindestanforderung. Danach müssen Pflegebedürftige voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hi...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.1.2.1 Ermessen oder gebundenes Ermessen

Rz. 11 Gemäß Abs. 1 Satz 1 ist der Sozialhilfeträger bei Vorliegen der oben dargestellten Voraussetzungen grundsätzlich berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 39 SGB I) die notwendigen Leistungen zur Befreiung von den aufgelaufenen Schulden zu erbringen. Maßgebliche Kriterien sind insoweit insbesondere in §§ 1, 2 und § 16 geregelt. Denkbare (weitere) Gesichtspunkte im R...mehr

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Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seither nicht geändert. Zum Bedeutungsgehalt der Vorschriften der Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel allgemein vgl. die Kommentierung zu § 48.mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Abs. 1enthält Regelungen darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Fällen Schulden übernommen werden können. Abs. 2 regelt für den Unterfall der Gefährdung der Unterkunft durch eine zivilrechtliche Räumungsklage die Informationspflichten des angegangenen Gerichts gegenüber dem Träger der Sozialhilfe. 2.1 Übernahme von Schulden für die Unterkunft (Abs. 1) 2.1....mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2 Rechtslage bis zum 31.12.2016

Rz. 162 Aufgrund der Vielzahl der gegenwärtig bei den Gerichten anhängigen Verfahren, deren Sachverhalte noch auf Grundlage der bis zum 31.12.2016 geltenden Rechtslage zu entscheiden sind, wird nachfolgend auch die – weitestgehend unverändert gebliebene – alte Fassung der Kommentierung aufgeführt. 2.2.1 Überblick Rz. 163 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten nur Perso...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 4 In der nachfolgenden Kommentierung finden sich neben den Ausführungen zur neuen Rechtslage ab dem 01.01.2017 weiterhin die – weitestgehend unveränderten – Ausführungen zu der vormaligen Rechtslage bis zum 31.12.2016.mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.1.1.1 Gefährdung der Unterkunft oder vergleichbare Notlage; drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 8 Eine Gefährdung der Unterkunft des Berechtigten (i. S. d. Satzes 1) ist in Abgrenzung zur der engeren Vorschrift des Satzes 2 (drohende Wohnungslosigkeit) typischerweise schon dann gegeben, wenn nennenswerte Rückstände bei der Zahlung des Mietzinses oder der Nebenkosten aufgelaufen sind. Aber auch, wenn der Berechtigte mit der Zahlung von Raten für den Erwerb eines Eig...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.8.2 Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen

Rz. 226 Bei der Ermittlung des Hilfebedarfs finden Maßnahmen der Krankenbehandlung nach § 27 SGB V und Maßnahmen der Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V keine Berücksichtigung, es sei denn, es handelt sich um verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen (BSG, Urteil v. 12.11.2003, B 3 P 5/02 R). Als verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme sind ...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) nach dessen Art. II § 23 Abs. 2 erst mit Wirkung zum 1.1.1978 in Kraft getreten. Durch Art. 2, Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist in Abs. 3 mit Wirkung zum 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.3.5 Nr. 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (4.9.5 – F 4.5)

Rz. 117 Der Pflegebereich "Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen" erfasst 16 Aktivitäten und Fähigkeiten, die im Rahmen der Begutachtung auf der Basis des bisherigen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht berücksichtigt wurden. Sie sind dem Themenkreis der selbständigen Krankheitsbewältigung zuzuordnen, und ...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.3.2 Nr. 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten (4.9.2 – F 4.2)

Rz. 35 Die Pflegebereiche der Nr. 2 und der Nr. 3 bilden u. a. solche Kriterien ab, die bisher im Rahmen der Feststellung einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz nach § 45a (Abs. 2) a. F. erfasst waren, wenngleich in "pflegefachlich verbesserter und umfassenderer Art und Weise" (BT-Drs. 18/5926 S. 110). Es geht hier um grundlegende, im Alltag regemäßig wiederkehrend...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.4 Haushaltsführung (Abs. 3)

Rz. 156 Mit § 14 Abs. 3 wird klargestellt, dass der Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung mit Inkrafttreten der Neuregelung ab dem 1.1.2017 nicht mehr gesondert erfasst wird. Während in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung mit § 14 Abs. 4 Nr. 4 ("… im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechselnd und Wasc...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.7 Inhalt der Hilfe

Rz. 180 Bei den Formen der Hilfe wird unterschieden nach Unterstützung, Übernahme der Verrichtungen, Beaufsichtigung oder Anleitung dieser Verrichtungen. Rz. 181 Ist die Pflegebedürftigkeit auf organische Erkrankungen oder Behinderungen zurückzuführen und kann der Pflegebedürftige die Verrichtungen nicht oder nur zum Teil selbst ausführen, so hat die Pflegeperson die Verrichtunge...mehr

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Jung, SGB XII § 61 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 61 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den früheren § 68 BSHG. Geregelt wurde sowohl, wer leistungsberechtigt ist, als auch die Leistungen selbst. § 61 in der seit dem 1.1.2017 geltenden Fassung bezieht sich (insoweit in Anlehnung an § 61 Abs. 1 a. F.) hingegen nur noch auf die (wirtschaftlichen) Voraussetzungen der Leis...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.3 Pflegebedürftigkeit als Tatbestand der Pflegeversicherung

Rz. 168 Ähnlich wie der Krankheitsbegriff der Krankenversicherung ist auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit als Tatbestand sowie dessen Auslegung durch die Rechtsprechung geprägt. Überdies ist in Abs. 1 klargestellt, dass Pflegebedürftigkeit infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit mit einhergehendem Hilfebedarf für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederk...mehr

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Jung, SGB XII § 51 Hilfe be... / 2.2.1 Begriff der Sterilisation

Rz. 5 Unter Sterilisation versteht man die Herbeiführung der Unfruchtbarkeit (Sterilität) eines Menschen durch einen chirurgischen Eingriff, bei dem Ei- bzw. Samenleiter unterbrochen oder funktionsunfähig gemacht werden; im Unterschied zur Kastration bleiben Libido und die Fähigkeit zum Sexualverkehr erhalten. Dementsprechend wird die Kastration nicht von der Vorschrift erfa...mehr

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Jung, SGB XII § 51 Hilfe be... / 2.2.3 Sonstige Leistungsvoraussetzungen

Rz. 8 Obwohl der Wortlaut dies jetzt nicht mehr ausdrücklich zu erkennen gibt, sind die Kosten für die Durchführung einer Sterilisation von den zuständigen Trägern weiterhin nur dann zu übernehmen, wenn es sich um eine rechtmäßige Sterilisationen handelt. Insoweit muss also – wie bei sonstigen operativen Eingriffen auch – eine wirksame Einwilligung des Berechtigten vorliegen...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzung der Verzinsung (Abs. 1) 2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung Rz. 3 Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie enthielt bis zum 31.12.2010 eine Bestimmung über die Vermutung der Bedarfsdeckung (seit dem 1.1.2011 § 39, vgl. die dortige Komm.). Rz. 1a Im Zusammenhang m...mehr

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Jung, SGB XII § 61 Leistung... / 2.3 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 11 Sachlich zuständig für die Hilfe zur Pflege ist nach § 97 Abs. 3 Nr. 2 der überörtliche Träger der Sozialhilfe, sofern Landesrecht nichts Abweichendes bestimmt. Nach § 98 Abs. 1 Satz 1 kommt es bei der örtlichen Zuständigkeit auf den tatsächlichen Aufenthalt an. Bei der Entscheidung – sowohl bei der Bewilligung als auch bei der Ablehnung – handelt es sich regelmäßig u...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.6 Krankeit oder Behinderung als Ursache von Pflegebedürftigkeit

Rz. 179 Der Formulierung des Abs. 2 ist zu entnehmen, dass Krankheiten und Behinderungen die Ursachen der Pflegebedürftigkeit sein müssen (BT-Drs. 12/5262 S. 96). Hierbei können geistige und seelische Krankheiten ebenso wie organische Erkrankungen eine Pflegebedürftigkeit begründen (BT-Drs. 12/5262 S. 35). Die Aufzählung der in Betracht kommenden Krankheits- und Behinderungs...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.8 Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens

Rz. 187 § 14 Abs. 1 setzt einen Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens voraus. Abs. 4 gibt Auskunft darüber, was unter dem Begriff der "regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen" zu verstehen ist. Es wird unterteilt in die Bereiche der Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. 2.2.2.8.1 Grundpflege Rz. 188 Der Bereich der Körperpf...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.9 Hilfebedarf und aktivierende Pflege

Rz. 239 Die § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 2 und § 28 Abs. 4 normieren ein Gebot der aktivierenden Pflege. Das Gebot der aktivierenden Pflege bedeutet lediglich, dass bei der Wahl der Form der Hilfe (§ 14 Abs. 3) dem Gedanken der Mobilisierung des Pflegebedürftigen Rechnung zu tragen ist, der Pflegebedürftige soll in möglichst weitem Umfang aktiv bleiben (BSG, Urteil v. 29.4.1999, B 3...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1 Voraussetzung der Verzinsung (Abs. 1)

2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung Rz. 3 Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind (z. B. Fahrtkosten, Haushaltshilfe, Zusc...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.2 Informationspflichten des Gerichts bei Räumungsklage (Abs. 2)

Rz. 17 Hintergrund für die Regelung ist § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB , wonach eine (fristlose) Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges (vgl. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB) unwirksam ist, wenn sich innerhalb von 2 Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage der Sozialhilfeträger bereit erklärt, den ausstehenden Mietzins zu begleichen....mehr

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Jung, SGB XII § 50 Hilfe be... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BG...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.2 Ablauf eines Kalendermonats nach Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 6 Die Verzinsungspflicht, als Folge für Verzug, setzt neben dem Entstehen des Anspruchs (vgl. Komm. zu § 40) grundsätzlich auch die Fälligkeit des Geldleistungsanspruchs voraus. Wann der geltend gemachte Anspruch entsteht und fällig wird, wird vorrangig durch die Regelungen der besonderen Gesetzbücher bestimmt, sonst ist auf das Entstehen der Ansprüche nach § 41 abzustel...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.3.3 Nr. 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (4.9.3 – F 4.3)

Rz. 59 In Pflegebereich Nr. 3 werden Kriterien aufgeführt, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen betreffen, die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung erforderlich machen. Maßgeblich ist hier also zum einen die Feststellung, ob die betroffene Person bestimmte Verhaltensweisen aufweist, die nicht nur einmalig, sonder...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.8.3 Hauswirtschaftliche Versorgung

Rz. 231 Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst das Einkaufen, das Kochen, das Reinigen der Wohnung, das Spülen, das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung sowie das Beheizen der Wohnung. Der Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ist nur unselbständiger Teil der Pflege. Ein alleiniger Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung führt nicht zur ...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt eine bis dahin im Sozialrecht nicht bekannt gewesene allgemeine Verzinsungspflicht des Leistungsträgers bei Geldleistungen. Die Vorschrift war im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Sie war damit begründet worden (BT-Drs. 7/868 S. 30), dass die Vorschrift die unterschiedlichen Regelungen und Grundsätze zur Verzinsung von Sozialleistungen vereinhei...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.3 Pflegebereiche und -kriterien

Rz. 19 Anhand der in § 14 Abs. 2 benannten Kriterien ist der in der Legaldefinition nach Abs. 1 verwendete Begriff der "gesundheitlichen Beeinträchtigungen" zu konkretisieren und – im Bedarfsfall – der Schweregrad einer Beeinträchtigung zu bestimmen. Hierzu werden in Abs. 2 einzelne alltägliche Aktivitäten und Fähigkeiten (z. B. Positionswechsel im Bett, Halten einer stabile...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.1.1.2 Rechtfertigung der Schuldübernahme

Rz. 10b Hinsichtlich der Sicherung einer Unterkunft ist eine Übernahme von Mietrückständen nur (i. S. d. Sätze 1 und 2) gerechtfertigt, wenn sie geeignet ist, die Unterkunft dauerhaft zu sichern. Daran fehlt es, wenn die Umstände, die für die aufgelaufenen Mietrückstände verantwortlich gewesen sind, trotz Übernahme der Mietschulden nicht zu beseitigen sind (vgl. LSG Niedersa...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.10 Hilfebedarf bei ambulanter und stationärer Pflege

Rz. 240 Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die entsprechende Zuordnung zu den Pflegestufen nach § 15 wird auch bei Inanspruchnahme von Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 von der Häufigkeit und dem Umfang des Hilfebedarfs bestimmt. Der Anspruch auf Leistungen der vollstationären Pflege gemäß § 43 erfordert zum einen das Vorliegen einer zumindest erhebli...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.3.1 Nr. 1: Mobilität (4.9.1 – F 4.1)

Rz. 24 Gemeinsam mit dem Pflegebereich Selbstversorgung (Nr. 4) bildet der Pflegebereich Mobilität inhaltlich weitestgehend die nach dem bisherigen Begutachtungsinstrument erfassten Bereiche bzw. Kriterien des § 14 Abs. 4 a. F. ab. Ausweislich der Begutachtungs-Richtlinien (S. 39) soll sich die Begutachtung ausschließlich danach richten, „ob die Person in der Lage ist, ohne ...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.8.1 Grundpflege

Rz. 188 Der Bereich der Körperpflege beinhaltet folgende Verrichtungen: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren sowie die Darm- und Blasenentleerung. Rz. 189 Das Waschen umfasst das Waschen sowohl des ganzen Körpers als auch von Teilbereichen des Körpers am Waschbecken oder mit einer Waschschüssel im Bett. Zum Waschvorgang zählen auch die Vor- und Nachbereitung ...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.2 Zinsberechnung (Abs. 1 und 3)

Rz. 24 Die Zinsberechnung wird durch die Regelungen in Abs. 1 und 3 im Bestreben nach größtmöglicher Verwaltungsvereinfachung (so BT-Drs. 7/868 S. 30) stark vereinfacht. Rz. 25 Der Zinssatz ist in Abs. 1 auf 4 % gesetzlich festgelegt. Dies entsprach ursprünglich dem Zinssatz des § 288 Abs. 2 BGB, an den sich die Regelung auch bewußt anlehnte (BT-Drs. 7/868 S. 30). Auch nachde...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.3.4 Nr. 4: Selbstversorgung

Rz. 77 Ebenso wie der Pflegebereich Nr. 1 („Mobilität“) ist der Pflegebereich Nr. 4 („Selbstversorgung“) inhaltlich mit den vom bisherigen Begutachtungsinstrument erfassten Bereichen des § 14 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 i. d. F. bis zum 31.12.2016 vergleichbar. Sowohl im Rahmen der individuellen Pflegeplanung als auch im Hinblick auf die Begutachtung des Schweregrads der Beeinträ...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.3.6 Nr. 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (4.9.6 – F 4.6)

Rz. 142 Mit dem Pflegebereich Nr. 6 wird – neben Nr. 2 – ein zweiter Bereich aufgenommen, der jedenfalls auch die kognitiven Fähigkeiten der betroffenen Person berücksichtigt. Im Rahmen der früheren Regelung zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit einer Person waren die hier genannten Kriterien – abgesehen vom Kriterium "Ruhen und Schlafen" – nicht gesondert zu bewerten. Si...mehr

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FoVo 11/2018, Erhöhung des ... / 2 II. Die Entscheidung

Die Voraussetzungen nach § 850f Abs. 1 ZPO Nach § 850f ZPO kann das Vollstreckungsgericht dem Schuldner auf Antrag einen Teil seines Einkommens belassen, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen dies erfordern oder ansonsten sein Sozialhilfebedarf nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht gedeckt ist und überwiegende Belange des Gläubig...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / III. Der Helfende erleidet bei der Hilfeleistung einen Schaden

Ein Helfer soll nach den §§ 677, 683, 670 BGB als "Geschäftsführer" einen Anspruch gegen einen (notleidenden) Geschäftsherrn auf Ersatz der angemessenen Aufwendungen erhalten. Als solche Aufwendungen werden auch die aus der Geschäftsführung nahe liegenden Schäden gesehen.[13] Die Pflicht zur Hilfeleistung gem. § 323c StGB schließt einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nicht a...mehr

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FF 11/2018, FF 11/2018 / Vollstreckung

BGH, Beschl. v. 5.7.2018 – VII ZB 40/17 1. Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners i.S.d. § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO entspricht grundsätzlich dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des 3. und 11. Kapitels des SGB XII (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 25.11.2010 – VII ZB 111/09, FamRZ 2011, 208 = NJW-RR 2011, 706). 2. Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterku...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / IV. Selbstaufopferung zur Vermeidung eines Unfalls

Bewahrt eine Person in einer Gefahrenlage durch eine Rettungshandlung einen anderen vor Schaden und schädigt sich durch diese Handlung gleichzeitig selbst, kann ein Anspruch wegen einer sog. Selbstaufopferung in Betracht kommen.[22] Auch dann steht ein Retter hinsichtlich erlittener Verletzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 13a) S...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 5. § 74 SGB XII

Rz. 49 Im Rahmen der Diskussion um gestörte Familienverhältnisse findet sich häufig ein Verweis auf Ansprüche nach § 74 SGB XII: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." Unter Zumutbarkeit werden bei dieser Vorschrift wirtschaftliche[91] und auch nichtwirtschaftliche Ums...mehr

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§ 6 Haftung / 10. Anspruch nach § 528 BGB – Rückforderung einer Schenkung

Rz. 32 Dieser Anspruch steht zu Lebzeiten des Schenkers grundsätzlich zu seiner Disposition.[58] Entscheidet sich der Schenker für einen bescheideneren Lebensstil als gewohnt, um dadurch die Rückforderung der verschenkten Sache zu vermeiden, so ist diese Entscheidung nach der Rechtsprechung des BGHs zu respektieren.[59] Hat der Erblasser allerdings zu Lebzeiten Leistungen Dr...mehr

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§ 19 Mietrecht / 7. Unbekannter Erbe

Rz. 85 Die Fälle häufen sich, in denen der Erbe unbekannt bleibt. Immer mehr Menschen leben allein, so dass im Fall des Todes eines Menschen meist ein langer Zeitraum verstreicht, innerhalb der dem Vermieter die Erzielung von Mieteinnahmen unmöglich gemacht wird. Verfügt der Vermieter über eine Mietkaution, so ist lediglich ein Übergangszeitraum gesichert. Sind jedoch die Sch...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.11 Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen

Gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG hat der Personalrat mitzubestimmen bei Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen. Zweck der Mitbestimmung ist die Beteiligung des Personalrats an Regelungen zur Ausfüllung öffentlich-rechtlicher Rahmenvorschriften des Arbeitsschutzes. Verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze bleibt die ...mehr