Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berechtigter Personenkreis (Abs. 1) Rz. 3 Versicherungsberechtigt sind bis zum 31.12.2016 Pflegepersonen, die eine Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig ausüben und die Angehörige mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen, sofern der Angehörige nach dem SGB XI einer der Pflegestufen I bis III zugeordnet ist und Leistungen der sozialen Pflegeve...mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 3 Literatur

Rz. 18 Adamy, Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängern, SoSich 2015 S. 44.mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.1 Vermittlungsverbot bei Verstoß gegen ein Gesetz oder die guten Sitten (Abs. 1)

2.1.1 Verstoß gegen ein Gesetz Rz. 3 Die Agenturen für Arbeit sind bei ihrer Vermittlungstätigkeit schon aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen an Recht und Gesetz gebunden, auch in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Vorschrift enthält deshalb ein absolutes Vermittlungsverbot, weil ein Verstoß gegen ein Gesetz oder die guten Sitten nicht mit eine...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.6.1 Persönliches Profil

2.1.6.1.1 Qualifikation Rz. 24 In der Schlüsselgruppe "Qualifikation" werden folgende Merkmale beurteilt: Schulische Qualifikation, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Praxis-Beispiel Merkmal Berufliche Qualifikation Kann der für den Zielberuf/die Zieltätigkeit ggf. erforderliche Berufs-/Studienabschluss bzw. die erforderliche Qualifikation nachgewiesen ...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Potenzialanalyse 2.1.1 Überblick Rz. 3 Im Rechtskreis der Arbeitsförderung wird wie früher noch der Begriff des Profilings verwendet, wenn im Rahmen des 4-Phasen-Konzepts in der ersten Phase des Beratungsgespräches gemeinsam mit dem Kunden eine zielorientierte Stärken- und Schwächenanalyse durchgeführt wird, die allerdings als Potenzialanalyse zu qualifizieren ist. Nach de...mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2 Rechtspraxis

2.1 Regelrahmenfrist Rz. 3 Die Rahmenfrist drückt den Zeitraum aus, innerhalb dessen der Arbeitslose die für die Erfüllung der Anwartschaftszeit notwendigen Versicherungspflichtzeiten zurückgelegt haben muss. Dafür stehen dem Arbeitslosen immer nur längstens 2 Jahre zur Verfügung. Damit wird gewährleistet, dass ein aktueller Bezug zur Arbeitslosenversicherung hergestellt sein...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1998 inhaltlich nicht verändert worden, sondern wurde lediglich redaktionell angepasst. Die Vorschrift enthält ergänzende Instrumente zur Beurteilung bzw. Feststellung der berufsbezogenen Eignung des Ratsuchenden. Dies betrifft ärztliche und psychologische Untersuchungen und Begutachtungen. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.2.2006 in das SGB III eingefügt. Nr. 1 ist mit Wirkung zum 2.2.2006 durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Vewaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) geändert worden. Abs. 1 und 2 zum 1.7....mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2.4 Ende der Rahmenfrist bei dem Verlängerungstatbestand Übergangsgeld

Rz. 10 Weder die Regelrahmenfrist noch die verkürzte Rahmenfrist verlängern sich effektiv, wenn eine Zeit nach Abs. 3 zu berücksichtigen ist, die nicht in die Rahmenfrist eingerechnet wird. Ist ein solcher Sachverhalt gegeben, verlängert sich die Rahmenfrist um die Zeit des Verlängerungstatbestandes. Nach Maßgabe des Abs. 3 Satz 2 endet die Rahmenfrist spätestens 5 Jahre nac...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2.2 Weiterversicherung (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 charakterisiert das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag durch weitere Voraussetzungen als freiwillige Weiterversicherung. Abs. 2 Nr. 1 schränkt den nach Abs. 1 berechtigten Personenkreis ein. Ein Versicherungspflichtverhältnis darf nur mit Personen eingegangen werden, die in der jüngeren Vergangenheit zur Solidargemeinschaft der Arbeitslosenversicherung ge...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 32 wurde durch das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Die Vorschrift wurde mit der Neufassung des Dritten Kapitels durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 unverändert übernommen.mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.6 Schwächenanalyse

Rz. 23 Aus den der Agentur für Arbeit für die Schwächenanalyse verfügbaren Materialien werden nachfolgend Beispiele aus dem persönlichen Profil und dem Umweltprofil dargestellt. 2.1.6.1 Persönliches Profil 2.1.6.1.1 Qualifikation Rz. 24 In der Schlüsselgruppe "Qualifikation" werden folgende Merkmale beurteilt: Schulische Qualifikation, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung und...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2.5 Sonstiges

Rz. 26e Bei der Bemessung des Alg von zuvor selbstständig Tätigen und freiwillig Weiterversicherten kann eine während des Elterngeldbezugs aufgenommene versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung nicht bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums außer Betracht bleiben (BSG, Urteil v. 21.6.2018, B 11 AL 8/17 R).mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 erneut geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsma...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.4 Einverständnis des Ratsuchenden

Rz. 25 Liegt Erforderlichkeit einer ärztlichen bzw. psychologischen Untersuchung und Begutachtung vor, um die Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit festzustellen, darf dies gleichwohl (außerhalb einer leistungsrechtlich begründeten Mitwirkung nach den §§ 60 ff. SGB I) nicht zum Anlass genommen werden, einseitig seitens der Agentur für Arbeit eine entsprechende Maßnahme ei...mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2.3 Ende der Rahmenfrist

Rz. 5 Die Rahmenfrist läuft kalendermäßig ab. Zur Berechnung vgl. § 26 Abs. 1 SGB X und die §§ 187 ff. BGB. Das Ende der Rahmenfrist verschiebt sich nicht deshalb, weil der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Agentur für Arbeit an diesem Tag dienstbereit war. Ebenso ist die Rahmenfrist keiner Änderung unterworfen, ...mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 33 enthält den gesetzlichen Auftrag an die Agenturen für Arbeit zur Vorbereitung von jungen Menschen und Erwachsenen auf die Berufswahl sowie zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Berufsorientierung durchzuführen. Hierzu hat sie umfassend Auskunft und Rat zu Fragen der Berufswahl, über Berufe und deren Anforderu...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Agentur für Arbeit dazu, im Einzelfall eine Potenzialanalyse mit ausbildungsuchenden und arbeitsuchenden Personen durchzuführen. § 15 Abs. 1 Satz 1 enthält eine entsprechende Soll-Vorschrift für den Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Potenzialanalyse im Rahmen der Arbeitsförderung ist unverzüglich nach der Meldung durchzuführ...mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Berufsorientierung soll nach der Gesetzesbegründung zum Arbeitsförderungsreformgesetz lediglich der gebräuchlichere Begriff gegenüber der zuvor verwendeten Berufsaufklärung sein. Orientierung weist indes schon mehr als bloße Aufklärung auf ein Ziel hin, der Gesetzgeber hat eine Konkretisierung vorgenommen und den davon betroffenen Personenkreis konkret benannt. Rz. 4 Di...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2.1 Berechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherungsberechtigt sind bis zum 31.12.2016 Pflegepersonen, die eine Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig ausüben und die Angehörige mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen, sofern der Angehörige nach dem SGB XI einer der Pflegestufen I bis III zugeordnet ist und Leistungen der sozialen Pflegeversicherung oder nach anderen vergleichb...mehr

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Sauer, SGB III § 39 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die Regelungen des § 38 über Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Ratsuchenden an und definiert Entsprechendes für die Arbeitgeber. Auch hierbei ist die Grundüberlegung, dass der Arbeitgeber die Agentur für Arbeit in Anspruch nimmt, also Dienstleistungen begehrt, die nicht ohne seine Mitwirkung und einen Beitrag zum Ausgleich von Angebot un...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.4 Kompetenzklassen

Rz. 12 Die Analyse der persönlichen Stärken gliedern die Agenturen für Arbeit nach den Kompetenzklassen Methodenkompetenz, Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz, Sozial-kommunikative Kompetenz und personale Kompetenz. Rz. 13 Die Analyse der persönlichen Stärken muss sich zu einem großen Teil auf die Einschätzungen des Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden stützen. Spezifische Beurtei...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.1 Vermittlungsbegriff

Rz. 3 Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit als Kerngeschäft der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aber der Agenturen für Arbeit vor Ort, folgt dem grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag aus § 1 Abs. 1, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen und dadurch – auch versicherungsmäßig gedacht – dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegen...mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2.1 Regelrahmenfrist

Rz. 3 Die Rahmenfrist drückt den Zeitraum aus, innerhalb dessen der Arbeitslose die für die Erfüllung der Anwartschaftszeit notwendigen Versicherungspflichtzeiten zurückgelegt haben muss. Dafür stehen dem Arbeitslosen immer nur längstens 2 Jahre zur Verfügung. Damit wird gewährleistet, dass ein aktueller Bezug zur Arbeitslosenversicherung hergestellt sein muss, wenn die Vers...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Überschrift der Vorschrift wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert, die Abs. 3 und 4 angefügt. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848 wurden die Abs. 1 bis 4 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches ...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden die Abs. 1 bis 4 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 18.8.2006 geändert. Durch das Gesetz ...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.3 Erforderlichkeit

Rz. 22 Der Gesetzgeber gestattet eine ärztliche und/oder psychologische Untersuchung und Begutachtung nur, soweit dies für die Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist demnach an der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit im Einzelfall zu messen, eine Untersuchung und Begutachtung wird dementsprechend nur aus eine...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.6.1.3 Motivation

Rz. 26 In der Schlüsselgruppe "Motivation" werden folgende Merkmale beurteilt: Eigeninitiative/Arbeitshaltung und Lern- und Weiterbildungsbereitschaft. Praxis-Beispiel Merkmal Eigeninitiative/ Arbeitshaltung Entwickelt der Kunde/die Kundin Vorschläge/Lösungen eigeninitiativ, auch ohne externe Impulse? Ist er bzw. sie bereit, sich für deren Realisierung stets voll einzusetzen und...mehr

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Sauer, SGB III § 39 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert neu gefasst. Durch das Gesetzt zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2920) wurden mit Wirkung zum 1.1.2009 ein Abs. 2 eingefügt und der vorherige Abs. 2 geändert zum Abs...mehr

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Sauer, SGB III § 39 Mitwirk... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 39 ist die Äquivalenzvorschrift zu den Rechten und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden nach § 38. Die Vorschrift regelt die Mitwirkungspflichten der Arbeitgeber, die die Vermittlung der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Die Vorschrift hat im Ergebnis zum Ziel, eine effiziente und effektive Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse zu ermöglic...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.5 Verpflichtung der Agentur für Arbeit

Rz. 29 Im Falle des Erfordernisses und des Einverständnisses des Ratsuchenden zu ärztlichen und/oder psychologischen Gutachten steht die Agentur für Arbeit kraft Gesetzes in einer Soll-Verpflichtung. Das bedeutet, dass sie den Auftrag des Gesetzgebers regelmäßig zu befolgen hat, also die Untersuchung und Begutachtung durchführen (lassen) muss. Dafür stehen regelmäßig der Ärz...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Im Rechtskreis der Arbeitsförderung wird wie früher noch der Begriff des Profilings verwendet, wenn im Rahmen des 4-Phasen-Konzepts in der ersten Phase des Beratungsgespräches gemeinsam mit dem Kunden eine zielorientierte Stärken- und Schwächenanalyse durchgeführt wird, die allerdings als Potenzialanalyse zu qualifizieren ist. Nach den Unterlagen der Bundesagentur für ...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.4 Vermittlung über Selbstinformationseinrichtungen im Internet

Rz. 21 Abs. 3 Satz 1 greift die Verpflichtung der Agentur für Arbeit aus § 40 Abs. 2 auf. Danach haben die Agenturen für Arbeit u. a. bei der Vermittlung Selbstinformationseinrichtungen einzusetzen und diese an die technischen Entwicklungen anzupassen. Durch die Präzisierung in Abs. 3 Satz 1, dass Vermittlung auch über die Selbstinformationseinrichtungen im Internet durchzuf...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.5 Stärkenanalyse

Rz. 18 Die Stärkenanalyse unterscheidet verschiedene Kompetenzen, die wiederum in Teilkompetenzen untergliedert werden. Die Stärke wird anhand von Leitfragen mit Hilfe von (möglichen) Indikatoren für eine Beurteilung sowie (möglichen) Informationsquellen festgestellt. Nachfolgend werden aus den Materialien der Bundesagentur für Arbeit die Kompetenzen benannt und Leitfragen, ...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 erneut neu gefasst. Durch das Gesetz zur Neuordnung ...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.6.2 Umweltprofil und Rahmenbedingungen

Rz. 27 In der Schlüsselgruppe "Rahmenbedingungen" werden folgende Merkmale anlassbezogen beurteilt: Örtliche Mobilität, Familiäre Situation und Betreuungsverhältnisse, Persönliche Rahmenbedingungen, Finanzielle Situation und Wohnsituation. Praxis-Beispiel Merkmal Familiäre Situation Bestehen in der Familie bzw. der Bedarfsgemeinschaft begründete Handlungsbedarfe, die einer Integrat...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2.4 Verfahren

Rz. 26a Die Voraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 4 und 5 können insbesondere durch einen Bescheid über das Elterngeld (bzw. Betreuungsgeld) nachgewiesen werden. Bei versicherungspflichtiger Erziehungszeit bedarf es eines zusätzlichen Vordruckes. Rz. 26b Eine Bescheinigung des Trägers der Maßnahme genügt für den Fall der freiwilligen Weiterversicherung aufgrund der Teilnahme an ein...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.3 Vermittlungsverbot in einen Arbeitskampf (Abs. 3)

Rz. 23 Abs. 3 enthält den Grundsatz, dass die Agentur für Arbeit nicht vermittelt, wenn die offene Stelle, für die Vermittlungsaktivitäten erbeten werden, zum unmittelbaren Kampfbereich eines Arbeitskampfes gehört. Hierfür muss die Agentur für Arbeit keine umfangreichen Ermittlungen anstellen, weil der Arbeitgeber gemäß § 320 Abs. 5 verpflichtet ist, einen Arbeitskampf in se...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Pflichtversicherung zur Arbeitsförderung, die unabhängig von der tatsächlichen Entrichtung von Beiträgen nach den §§ 25, 26 festzustellen ist. Sie eröffnet erstmals die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die beitragsrechtlichen Regelungen sind in den §§ 345b, 349a und 352a (Anordnungsermächtigung für die Bundesagentur fü...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2.3 Beginn, Ruhen und Ende der Versicherung (Abs. 3 bis 5)

Rz. 13 Eine freiwillige Weiterversicherung konnte nicht vor dem 1.2.2006 beginnen. Für Zeiten davor fehlte es im SGB III an einer Rechtsgrundlage. Bei Fristversäumnis ohne Verschulden und Nachholung der Antragstellung binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Das gilt nicht bei Zuwarten auf eine Statusfeststel...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.2 Ärztliche und psychologische Untersuchungen und Begutachtungen

Rz. 11 Der Fachdienst der Agenturen für Arbeit bietet sozialmedizinische Beratungen und sozialmedizinische Begutachtungen an. Nach eigener Einschätzung bietet sich eine sozialmedizinische Beratung z. B. an zur Vorbesprechung oder Verlaufsbesprechung von Fällen mit (vermuteter oder gesicherter) gesundheitlicher Problematik, zur Formulierung zielführender Fragen an den Fachdiens...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.2 Eingliederungsvereinbarung

Rz. 28 Eine Eingliederungsvereinbarung setzt nach Abs. 2 grundsätzlich eine Einigung zwischen der Agentur für Arbeit und dem Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden über den konkreten Inhalt voraus. Schon aus dem Umstand, dass dem Ausbildung- bzw. Ratsuchenden ein Exemplar der Vereinbarung auszuhändigen ist, ergibt sich, dass die Eingliederungsvereinbarung schriftlich abzuschließen...mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sichert das Niveau der Absicherung des Risikos der Arbeitslosenversicherung durch eine zeitliche Komponente für einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg). Damit wird zugleich gewährleistet, dass die Arbeitslosenversicherung auf in der Sozialversicherung vergleichsweise aktuelle Zeiträume für evtl. Versicherungsleistungen Bezug nimmt. Dies gesch...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.3 Qualität der Vermittlung

Rz. 13 Abs. 2 enthält ein quantitatives und qualitatives Zielbild für die Agenturen für Arbeit, das dem Auftrag zum Vermittlungsangebot, der Definition von Vermittlungstätigkeit und dem Auftrag bei erschwerter beruflicher Eingliederung in Abs. 1 folgt. Abs. 2 Satz 1 enthält drei Forderungen, denen die Vermittlung gerecht werden soll: Ausbildungsuchende erhalten eine Ausbildun...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.1.2 Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 9 Ob eine Vermittlung gegen die guten Sitten verstoßen würde, muss anhand der gesellschaftlichen Ansichten, die ständigen Wandlungen unterworfen sind, und der vorhandenen Rechtsprechung beurteilt werden. Der Begriff der guten Sitten ist nicht allgemeingültig definiert. Bislang ist versucht worden, eine Abgrenzung auf der Grundlage des Wertesystems im Grundgesetz anhand d...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.2 Vermittlungsangebot bei erschwerter beruflicher Eingliederung

Rz. 11 Abs. 1 Satz 3 betont das besondere Anliegen des Gesetzgebers, dass Personen mit Vermittlungshemmnissen besonders intensiv durch die Agenturen für Arbeit betreut werden. Hierfür kommt es allerdings nicht allein auf ein oder mehrere tatsächliche Vermittlungshemmnisse an, sondern darauf, dass deswegen die berufliche Eingliederung erschwert ist oder voraussichtlich erschw...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.4 Vermittlung in selbstständige Tätigkeiten (Abs. 4)

Rz. 26 Abs. 4 stellt eine Kompromisslösung des Gesetzgebers für die Arbeitsverwaltung dar. Einerseits will der Gesetzgeber die Agentur für Arbeit von vermeidbarem Verwaltungsaufwand entlasten, andererseits das vermittlerische Handeln auf die Ebene der Versicherungstätigkeit beschränken, dabei aber sich ergebendes Potenzial gleichwohl zur Senkung der Arbeitslosigkeit nutzen. ...mehr

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Sauer, SGB III § 39 Mitwirk... / 2.2 Arbeitsmarktberatung (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 verpflichtet die Agentur für Arbeit, dem Arbeitgeber eine Arbeitsmarktberatung anzubieten, wenn sie erkennt, dass eine offene Stelle nur erschwert zu besetzen sein wird. Erster Zeitpunkt ist die Erkenntnis über die voraussichtlich nur erschwerte Vermittlung von geeigneten Bewerbern auf die offene Stelle. Entscheidend ist die Erkenntnis, dass eine Besetzung nich...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.2 Diskriminierende Einschränkungen durch den Arbeitgeber (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 greift Diskriminierungsverbote aus Art. 3 Abs. 3 GG auf. Jegliches diskriminierende Element oder Merkmal eines Stellenangebotes ist bei der Vermittlungstätigkeit unberücksichtigt zu lassen, es sei denn, die jeweils in der Vorschrift benannten Tatbestände liegen vor, insoweit darf die Agentur für Arbeit dann unter Berücksichtigung der Bedingungen des Stellenange...mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2.2 Beginn der Rahmenfrist

Rz. 4 Die Rahmenfrist geht dem (ersten) Tag unmittelbar voraus, an dem der Arbeitnehmer arbeitslos ist und sich persönlich arbeitslos gemeldet hat (§ Abs. 1 Nr. 2). Zwar verweist Abs. 1 als Ausgangspunkt auf den Tag, an dem die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Alg erfüllt sind. Davon wird auch die erfüllte Anwartschaftszeit erfasst. Die Rahmenfrist wird aber ge...mehr