Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.3 Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in NRW

Rz. 32 Nur im Land Nordrhein-Westfalen besteht im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für die Bearbeitung und Bewilligung von onkologischen Nachsorgeleistungen eine Besonderheit. Seit 1956 existiert in Bochum (Nordrhein-Westfalen) die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (Arge Krebs NW). Sie wird getragen durch einen Zusammenschluss der für Nordrhein-Westfalen zuständigen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.2 Prüfschritte

Rz. 7 Bei seiner Entscheidung hat der Rentenversicherungsträger neben der Prüfung der medizinischen (§ 9 i. V. m. § 10) und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11) und möglicher Leistungsausschlussgründe (§ 12) unter Würdigung von ärztlichen oder sonstigen Berichten und Gutachten die folgenden Fragen zu klären, die alle der Prüfung der Notwendigkeit einer Rehabil...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstige Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 31 trat durch Art. 1 RGG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 mit der Einführung des SGB VI in Kraft. Mit Wirkung vom 1.7.2001 an passte der Gesetzgeber die Vorschrift durch Art. 6 des Gesetzes v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) redaktionell den Regelungen des SGB IX an. Mit Wirkung zum 28.11.2003 wurde Abs. 2 Satz 2 durch Art. 208 Nr. 1 der Ach...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistungsumfang

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 13 trat am 1.1.1992 gleichzeitig mit der Einführung des SGB VI in Kraft und wurde in den letzten 10 Jahren lediglich zum 1.1.2018 durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) angepasst. Die Änderung wurde dadurch notwendig, weil das sog. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 96a ist mit Wirkung zum 1.1.1996 durch Art. 1 Nr. 17 des SGB VI-Änderungsgesetzes v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt worden und regelte zunächst die Kollision von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen mit Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43 und 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung. Zu diesem Zwe...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.2 Interkurrente Erkrankungen bei der Ausführung von Rehabilitationsleistungen (Abs. 2 Nr. 1 HS 2)

Rz. 22 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 HS 2 erbringt der Rentenversicherungsträger keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit einer Krankheit, es sei denn, die Behandlungsbedürftigkeit tritt während der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein. Die während einer medizinischen Rehabilitationsleistung hinzugetret...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.2 Ca-Richtlinien

Rz. 31 Gemeinsame Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI für die Erbringung von Leistungen zur onkologischen Nachsorge bei malignen Tumorerkrankungen und Systemerkrankungen (Ca-Richtlinien) vom 28.6.2018 § 1 Grundsatz (1) Die Träger der Rentenversicherung können als sonstige Leistungen zur Teilhabe nach§ 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI Leistungen zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Rahmenempfehlungen und Vereinbarungen, veröffentlicht auf der Homepage der BAR im Internet unter www.bar-frankfurt.de; dort sind folgende unter Federführung der BAR erarbeiteten Empfehlungen aufgeführt: Rahmenempfehlung zur ambulanten dermatologischen Rehabilitation, Rahmenempfehlung zur onkologischen Rehabilitation, Rahmenempfehlung zur ambulanten Rehabilitation bei psy...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.1 Pflichtgemäßes Ausüben des Ermessens

Rz. 6 Bei der Gestaltung von Leistungen steht dem Rehabilitationsträger ein Spielraum zu, den er nach eigenem Ermessen ausüben kann. Dabei sind die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und Normen in dem gebotenen Maße zu berücksichtigen. Eine rechtfehlerfreie Ermessensentscheidung erfordert nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB I, dass der Rentenversicherungsträger die gesetzlichen...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.4 Vereinbarungen mit den Krankenkassen (Abs. 4)

Rz. 35 § 13 Abs. 4 verpflichtet die Rentenversicherungsträger, im Benehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und unter Beteiligung des BMAS verwaltungsmäßige Lösungen zur Abgrenzungsproblematik i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 zu treffen. Dieses ist durch die "Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung nach § 13 Abs. 4" v. 21.1.1993 (vgl. Rz. 36) und die Sucht-Vereinbarung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.1.3 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 9 Bei den Leistungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 besteht gegenüber den nach §§ 40 ff. SGB V keine Vor- oder Nachrangigkeit. Die Leistungen sind gleichrangig (vgl. auch Wortlaut des § 40 Abs. 4 SGB V). Das bedeutet, dass derjenige Rehabilitationsträger, der einen Antrag nach § 31 erhält, nicht von vornherein den Antrag an den anderen Rehabilitationsträger weiterleiten darf, we...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.4 Persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 50 § 31 Abs. 1 zählt auf, welches Leistungsspektrum die Rentenversicherung im Rahmen der "sonstigen Leistungen" für den "bedürftigen Menschen" bereithält. Allerdings lässt Abs. 1 offen, wer unter welchen persönlichen Voraussetzungen (Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit; § 9 i. V. m. § 10) oder wer unter welchen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11) Leistungen nach §...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 trat am 1.1.1992 gleichzeitig mit der Einführung des SGB VI in Kraft und wurde in den letzten 10 Jahren lediglich zum 1.1.2018 durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) angepasst. Die Änderung wurde dadurch notwendig, weil das sog. Persönliche Budget ...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.3 Der (anzurechnende) Hinzuverdienst (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen)

Rz. 19 Nach § 96a Abs. 2 sind als Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen zu berücksichtigen. Diese Einkünfte sind zusammenzurechnen. Bestimmte Einkünfte sind von der Berücksichtigung als Hinzuverdienst ausgenommen. Darüber hinaus findet nach Abs. 3 auch der Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen im Rahmen des Hinzuverdienstes Berücksichtig...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.6 Verfahren

Rz. 30 Nach der bis zum 30.6.2017 geltenden Rechtslage war der monatliche Hinzuverdienst von Beginn an auf die monatliche Rente anzurechnen (vgl. Rz. 8), ohne dass der Verdienst immer rechtzeitig mit der gebotenen Genauigkeit zu ermitteln war, wie z. B. bei häufig schwankenden Einkünften, im Falle von Nachzahlungen oder beim Einkommen Selbstständiger. Bei rechtserheblich unr...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 12 § 96a Abs. 1 regelt zunächst den Grundsatz, der in den einzelnen Anspruchsnormen für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 240, 45) anders als nach der bis zum 31.12.2000 geltenden Gesetzeslage nicht mehr enthalten ist, dass die Renten wegen Erwerbsminderung nur geleistet werden, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben (Abs. 1 Nr. 1) 2.1.1 Leistungsspektrum Rz. 6 Unter der Überschrift "sonstige Leistungen" kann der Rentenversicherungsträger nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Leistungen zur Verfügung stellen, die im Leistungsspektrum des § 14 (Leistungen zur Prävention), § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation), § 15a (Leistungen zur Kinderrehab...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2 Ausschluss der Leistungen (Abs. 2)

2.2.1 Ausschluss der Leistungen bei akuter Behandlungsbedürftigkeit (Abs. 2 Nr. 1 HS 1) Rz. 16 Das Leistungsspektrum der Krankenkasse umfasst u. a. die Krankenbehandlung (§§ 27 ff. SGB V) und die Rehabilitationsleistungen. Die Rentenversicherungsträger dagegen kennen keine Krankenbehandlung. Dafür sind sie gemäß § 40 Abs. 4 SGB V bei medizinischen Rehabilitationsleistungen i....mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.5 Texte von Vereinbarungen

2.5.1 Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung nach § 13 Abs. 4 SGB VI v. 21.1.1993 Rz. 36 Präambel Die Vereinbarung regelt gemäß § 13 Abs. 4 SGB VI die Zuständigkeit für Krankenbehandlung sowie für Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft während medizinischer Leistungen zur Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung. § 1 Zuständigkeit (1) Der Träger der Rentenve...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Alleiniges Bestimmungsrecht des Rentenversicherungsträgers (Abs. 1 Satz 1) Rz. 4 § 13 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass der Rentenversicherungsträger vom Grundsatz her allein über "Art, Dauer, Beginn, Umfang und Durchführung" der von ihm zu gewährenden Leistungen (Übersicht: vgl. Rz. 2) bestimmen kann. Außerdem obliegt ihm allein die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.1 Ausschluss der Leistungen bei akuter Behandlungsbedürftigkeit (Abs. 2 Nr. 1 HS 1)

Rz. 16 Das Leistungsspektrum der Krankenkasse umfasst u. a. die Krankenbehandlung (§§ 27 ff. SGB V) und die Rehabilitationsleistungen. Die Rentenversicherungsträger dagegen kennen keine Krankenbehandlung. Dafür sind sie gemäß § 40 Abs. 4 SGB V bei medizinischen Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 SGB VI vorrangig vor den Leistungen der Krankenversicherung. Zwischen den K...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2 Onkologische Nachsorge-Rehabilitation (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Der Rentenversicherungsträger kann wegen Tumor- und Systemerkrankungen (Krebs- bzw. Ca-Erkrankungen; Definition: vgl. Rz. 31, dort § 2) im Rahmen der sonstigen Leistungen des § 31 – so der Wortlaut des Gesetzes – Leistungen zur onkologischen Nachsorge bewilligen. Bedeutung hat § 31 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere für onkologisch erkrankte Menschen, die die persönlichen (= med...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.3 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Rz. 11 Gemäß § 69 Abs. 2 SGB IV und § 13 Abs. 1 Satz 1 SGB VI hat der Rentenversicherungsträger den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Er hat somit bei der Bewilligung von Leistungen einzelfallbezogen zu prüfen, ob die beantragte Teilhabeleistung nach den Umständen des Einzelfalles sparsam und wirtschaftlich ist. In der Literatur werden die Begriff...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 31 trat durch Art. 1 RGG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 mit der Einführung des SGB VI in Kraft. Mit Wirkung vom 1.7.2001 an passte der Gesetzgeber die Vorschrift durch Art. 6 des Gesetzes v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) redaktionell den Regelungen des SGB IX an. Mit Wirkung zum 28.11.2003 wurde Abs. 2 Satz 2 durch Art. 208 Nr. 1 der Achten Zuständigkeitsa...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 3 Literatur

Rz. 53 Stähler, DRV 1999 S. 27: Umfang und Bedeutung der Neufassung der Gemeinsamen Richtlinien für die medizinische Rehabilitation bei Krebskranken (Ca-Richtlinien) und Kindern (KiHB-Richtlinien) durch die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen der Sonstigen Leistungen nach § 31 SGB VI. Widera/Volke/Buschmann-Steinhage: Reha-Nachsorge im Wandel – Aktuelle Rahmenbedingungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3 Keine Rehabilitationsleistungen anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 24 Mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 wollte der Gesetzgeber einer Ausweitung von Leistungen mit krankenhausähnlichem Charakter auf die Rentenversicherungsträger entgegenwirken. Allerdings ist in der Praxis die Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwischen der Kranken- und Rentenversicherung– insbesondere bei neurologischen Erkrankungen – verhältnismäßig schwierig; dies gilt insbeso...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.3 Zuwendungen für Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 48 Nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 (bis 13.12.2016: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5) können die Rentenversicherungsträger Zuwendungen für Einrichtungen erbringen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern. Es handelt sich also hier nicht um Leistungen, die einem Versicherten zugutekommen, sondern um Geldmittel an Dritte. Nach § 31 Abs. 2 Satz 3 kann d...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 1 wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. § 96a bzw. die Nichterzielung von Hinzuverdienst ist – wie oben bereits erwähnt (vgl. Rz. 11) – nicht etwa als negative Anspruchsvoraussetzung der jeweiligen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, sondern vielmehr als reine ...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 96a ist mit Wirkung zum 1.1.1996 durch Art. 1 Nr. 17 des SGB VI-Änderungsgesetzes v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt worden und regelte zunächst die Kollision von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen mit Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43 und 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung. Zu diesem Zweck wurde den damali...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.4 Die Hinzuverdienstgrenzen

Rz. 22 Abs. 1c bestimmt die für die Leistung der Erwerbsminderungsrenten maßgeblichen (rentenunschädlichen) Hinzuverdienstgrenzen. Werden keine höheren Einkünfte als die Hinzuverdienstgrenze erzielt, wird die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt. Rz. 23 Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt nach Abs. 1c Nr. 1 das 0,81fache d...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.1 Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben (Abs. 1 Nr. 1)

2.1.1 Leistungsspektrum Rz. 6 Unter der Überschrift "sonstige Leistungen" kann der Rentenversicherungsträger nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Leistungen zur Verfügung stellen, die im Leistungsspektrum des § 14 (Leistungen zur Prävention), § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation), § 15a (Leistungen zur Kinderrehabilitation), § 16 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) bzw. § 17 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.1 Anschlussrehabilitation

Rz. 26 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 leistet der Rentenversicherungsträger nicht anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung. Um den Rehabilitationsprozess nicht durch lange Wartezeiten bis zum Beginn der medizinischen Rehabilitationsleistungen zu gefährden, wurde aufgrund des RehaAnglG in den 70er Jahren die Anschlussheilbehandlung – heute aufgrund des Terminus des S...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.5 Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen/Höhe der Teilrenten

Rz. 26 Bei Überschreiten der für die Rente wegen voller Erwerbsminderung, wegen teilweiser Erwerbsminderung und für Bergleute nach Abs. 1c rentenunschädlichen Hinzuverdienstgrenzen wird die Rente nach Abs. 1a Satz 1 nur als Teilrente geleistet. Die Höhe der Teilrente wird bestimmt, indem 1/12 des den rentenunschädlichen Hinzuverdienst übersteigenden Hinzuverdienstes zu 40 % ...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.1.1 Leistungsspektrum

Rz. 6 Unter der Überschrift "sonstige Leistungen" kann der Rentenversicherungsträger nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Leistungen zur Verfügung stellen, die im Leistungsspektrum des § 14 (Leistungen zur Prävention), § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation), § 15a (Leistungen zur Kinderrehabilitation), § 16 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) bzw. § 17 (Leistungen zur Nachsor...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.3 Interkurrente Erkrankungen/Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft (Abs. 3 und 4)

Rz. 33 Die Rehabilitationsträger bezeichnen Erkrankungen, die während eines stationären Rehabilitationsaufenthaltes akut auftreten und sofort behandelt werden müssen, aber mit der ursächlichen Grunderkrankung, wegen der die Rehabilitationsleistung stattfindet, nichts zu tun haben, als interkurrente Erkrankungen. Dazu gehören z. B. grippale Infekte oder auch Blinddarmentzündu...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.3 Allgemeiner Stand der medizinischen Erkenntnisse, "Außenseitermethoden" (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 32 Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 werden die Rentenversicherungsträger verpflichtet, keine Leistungen für Behandlungsmethoden zu erbringen, deren Heilerfolg wissenschaftlich nicht gesichert ist oder die noch keine allgemeine Anerkennung gefunden haben. Dieses gilt für alle medizinischen Teilhabeleistungen (vgl. auch Tiedt u. a., DRV 1990 S. 313, 327). Die Vorschrift dient insbesond...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 3 Rechtsprechung

Rz. 34 Zur Vereinbarkeit der §§ 96a, 313 mit dem Grundgesetz: BSG, Urteile v. 17.12.2002, B 4 RA 23/02 R, v. 6.3.2003, B 4 RA 35/02 R, und v. 28.4.2004, B 5 RJ 60/03 R. Zur Begrenzung des nach § 96a Abs. 3 Satz 2 anzurechnenden Bemessungsentgelts auf das zuvor erzielte Arbeitsentgelt: BSG, Urteil v. 20.11.2003, B 13 RJ 43/02 R. Zur Anrechnung steuerrechtlich als Einkünfte aus se...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.5 Richtlinienkompetenz (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 51 Bei dem Spektrum an Leistungen, welches die Rentenversicherungsträger den Versicherten, Rentnern und den Angehörigen der Versicherten/Rentnern als "sonstige Leistungen" zur Verfügung stellen kann, lässt der Gesetzgeber den Rentenversicherungsträgern einen großen Ermessensspielraum. Mit dem Ziel der Konkretisierung der Leistungsansprüche haben sich die Rentenversicheru...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.2 Abhängigkeitserkrankungen

Rz. 31 Bezüglich der Abgrenzung der Leistungen haben die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige unterschiedliche Vereinbarungen getroffen. Sie regeln u. a. das Verfahren und die Zuständigkeit bei der Entzugsbehandlung (Akutphase) einerseits und der Entwöhnungsbehandlung (Rehabilitationsleistung) anderseits sowie die Anfo...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.1 Überblick

Rz. 12 § 96a Abs. 1 regelt zunächst den Grundsatz, der in den einzelnen Anspruchsnormen für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 240, 45) anders als nach der bis zum 31.12.2000 geltenden Gesetzeslage nicht mehr enthalten ist, dass die Renten wegen Erwerbsminderung nur geleistet werden, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Abs. 1c legt die...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.5.2 Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"

Rz. 37 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischer Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung Abhängigkeitskranker) v. 4.5.2001 (Anmerkung des Autors: Die Vereinbarung ist hier ohne die umfangreichen Anlagen aufgeführt) Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 10 § 96a regelt (zunächst) die Kollision von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen mit Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45 und 240. Damit sind alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, d. h. sowohl die Renten aus eigener Versicherung als auch die Hinterbliebenenrenten – mit Ausnahme des Bezugs einer Altersrente ab Erreichen der Regelalt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2 Ermittlung des Einkommens

Rz. 39 Die Ermittlung des Einkommens als Bemessungsgrundlage für die ESt geschieht in der Reihenfolge des § 2 Abs. 2 bis 5a EStG durch mehrere Schritte. Dabei folgt das Gesetz einem zweistufigen Aufbau, in dem es als Bemessungsgrundlage nicht nur das Markteinkommen (1. Stufe), sondern das disponible Einkommen (2. Stufe) ansetzt. § 2 Abs. 3 EStG erfasst die Summe der Erwerbstä...mehr

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Klose, SGB I § 21b Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 21b wurde durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) v. 21.8.1995 (BGBl. I S. 1050) als Bestandteil des Sozialgesetzbuches in den Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches eingefügt und trat am 1.1.1996 in Kraft. Änderungen, die in erster Linie redaktioneller Art infolge anderer Gesetzesänderungen waren, ergaben sich durch folg...mehr

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Klose, SGB I § 21b Leistung... / 2.2 Leistungsanspruch und Leistungsinhalt

Rz. 10 Für den Leistungsumfang verweist § 21b Abs. 1 auf den 5. Abschnitt des SchKG. Nach dessen § 20 Abs. 2 Satz 2 gehen Leistungen nach dem SGB V den Leistungen nach dem SchKG vor. Dies hat zur Folge, dass sich der Anwendungsbereich des SchKG zum einen auf Frauen erstreckt, die nicht versichert sind und die dementsprechend keinen Anspruch nach § 24b SGB V haben, und zum an...mehr

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Sauer, SGB III § 31 Grundsätze der Berufsberatung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur...mehr

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Klose, SGB I § 21b Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Schon aus der systematischen Stellung der Norm im Zweiten Abschnitt des SGB I wird deren Charakter als Einweisungsvorschrift und nähere ergänzende Konkretisierung des übergeordneten verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzips deutlich. Der Zweite Titel des Zweiten Abschnitts des SGB I umschreibt lediglich einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger und ord...mehr

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Sauer, SGB III § 31 Grundsä... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berücksichtigung von persönlichen Merkmalen und Fähigkeiten des Ratsuchenden (Satz 1) Rz. 3 Satz 1 listet den Inhalt von Gesprächen zur Berufsberatung auf. Dabei handelt es sich um qualitative Kriterien. Durch die Feststellungen wird gewährleistet, dass ein recht umfassendes Bild des Ratsuchenden entsteht, das auf qualitativ hochwertiger Arbeit der Beratungsfachkraft beru...mehr

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Klose, SGB I § 21b Leistung... / 2.3 Rechtsschutz

Rz. 17 Über öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in den Angelegenheiten des SchKG entscheiden gemäß § 23 SchKG, § 51 Abs. 1 Nr. 10 SGG die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit.mehr

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Klose, SGB I § 21b Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen (Abs. 1) Rz. 5 § 21b Abs. 1 verweist auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen bei einem nicht rechtswidrigen oder unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 StGB vorgenommenen rechtswidrigen, aber straflosen Abbruch einer Schwangerschaft. Eine Aussage über den konkreten Leistungsinhalt trifft d...mehr