Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 2.3.1 Mindestmitgliederzahl zum Errichtungszeitpunkt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Seit dem Wegfall gesetzlicher Zuständigkeiten infolge des Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) ab 1996 hat die zusätzliche Errichtungsvoraussetzung von mindestens 1.000 Mitgliedern zum Errichtungszeitpunkt eine eigenständige Bedeutung. Diese Mindestmitgliederzahl ist mit der nach § 157 Abs. 2 Nr. 1 erforderlichen Mindestzahl der in Innungsbetrieben versicherungspflichtig B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu § 148. Fröhlingsdorf, Das Organisationsrecht der IKK im SGB V, KrV 1989 S. 43. Schnapp, Gesetzesbindung oder behördlicher Genehmigungsspielraum bei der Erteilung der Errichtungsgenehmigung?, BKK 1990 S. 368. ders., Kassenschließung trotz fehlerfreier Errichtung?, NZS 2002 S. 449. Rz. 27 Zur Wiederholung eines fehlerhaft zustande g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.3 Genehmigungsbehörde

Rz. 11 Die Genehmigung der Errichtung ist von der nach der Errichtung zuständigen Aufsichtsbehörde zu erteilen. Da vor der Errichtung noch gar keine BKK besteht, die der Rechtsaufsicht unterliegt und für die eine Aufsichtsbehörde bestimmt ist, ist die Zuständigkeit der nach der Errichtung zuständigen Aufsichtsbehörde Ausdruck der vorbeugenden Rechtsaufsicht bei der Erteilung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 150 Freiwil... / 2.1 Vereinigungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die freiwillige Vereinigung von BKKen setzt materiellrechtlich lediglich übereinstimmende Beschlüsse der Verwaltungsräte der eigenständigen BKKen voraus. Diese Beschlüsse können seit dem 1.1.1996 auch von BKKen von Betrieben mehrerer verschiedener Arbeitgeber gefasst werden, die sich auf freiwilliger Basis zu einer gemeinsamen betriebsübergreifenden BKK vereinigen woll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 2.1 Genehmigungserfordernis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Mit § 158 Abs. 1 Satz 1 wird klargestellt, dass die auf die Initiative der Innung/en zurückgehende Errichtung einer IKK der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Die Genehmigung ist ein notwendiges staatliches Mitwirkungsrecht am Entstehen eines Versicherungsträgers - der mittelbare Staatsverwaltung wahrnimmt, ein staatlicher Hoheitsakt, durch den die IKK als Träger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 2.2.4 Entscheidung der Aufsichtsbehörde

Rz. 19a Seit dem 30.6.2013 darf die Genehmigung der Vereinigung nach § 144 Abs. 3 erst erfolgen, wenn das BKartA die Vereinigung nach § 40 GWB freigegeben hat oder die Vereinigung als freigegeben gilt (vgl. § 172a Abs. 2 Satz 1 und Komm dort). Daher sind auch die Unterlagen vorzulegen, die die Freigabe der Vereinigung durch das BKartA belegen. Das bedeutet andererseits, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 2.3.2 Zustimmung von Innungsversammlung und Beschäftigten (Abs. 2)

Rz. 13 Während es bei der Errichtung einer BKK in der Hand des alleinigen Arbeitgebers liegt, den Errichtungsantrag zu stellen, repräsentiert die Innungsversammlung (§ 61 HwO) eine Vielzahl von einzelnen Arbeitgebern mit ihren Handwerksbetrieben. Diese hätten nach dem Antrag auf Errichtung durch die rechtlich eigenständige Innung nicht mehr die Möglichkeit, auf die Errichtun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 147 Errichtung / 2.2.1 Ausgangslage: Tragung der Personalkosten durch Arbeitgeber

Rz. 22 Nach früherem (vgl. § 362 Abs. 1 RVO) und bis Ende 1995 geltenden Recht war in Abs. 2 Satz 1 zwingend bestimmt, dass der Arbeitgeber auf seine Kosten das für die Führung der Geschäfte erforderliche Personal zu bestellen hatte. Diese Verpflichtung erstreckte sich auch auf die Person des Geschäftsführers, wie sich aus § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB IV a. F. ergab, obwohl dieser...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 146 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 146 ist mit Art. 1, 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.5.1 Mindestmitgliederzahl zum Errichtungszeitpunkt

Rz. 15 Dem Erfordernis einer ausreichenden Mitgliederzahl zur Sicherung der Leistungsfähigkeit dient die materielle Errichtungsvoraussetzung, dass die BKK zum Errichtungszeitpunkt eine bestimmte Mindestmitgliederzahl haben muss. Dies dient zugleich der Vermeidung zu kleiner Krankenkassen, die ihre Aufgaben als Krankenkasse und Einzugsstelle (§ 28h SGB IV) nicht hinreichend w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 150 Freiwil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 97, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 2.4 Gesamtrechtsnachfolge (Abs. 4)

Rz. 32 Mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vereinigung sind die bisherigen Krankenkassen geschlossen. Das bedeutet, dass die bisher selbständigen Ortskrankenkassen kraft Gesetzes ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehen. Eines besonderen Schließungsaktes bedarf es nicht. Mit der Schließung enden auch die Befugnisse der bisherigen Organe und die Mitgliedschaften in den Or...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 146 Verfahr... / 2.4 Ersatzvornahme (Abs. 4)

Rz. 15 Die Zwangsvereinigung durch Rechtsverordnung oder Staatsvertrag wird in aller Regel sowohl "notleidende" als auch wirtschaftlich starke Ortskrankenkassen erfassen. Einer solchen Zwangsvereinigung durch Hoheitsakt ist zudem in den Fällen des § 145 Abs. 2 ein Jahr vergeblicher Bemühungen um eine freiwillige Vereinigung vorangegangen. Das Interesse der einzelnen Ortskran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 151 Aussche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 98, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.5.2 Zustimmung der Arbeitnehmer (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 22 Das Erfordernis der Zustimmung auch der Arbeitnehmer bei der Errichtung einer Krankenkasse war schon als generelle Regelung in § 225a RVO enthalten und begrenzt das (einseitige) Recht des Arbeitgebers auf Errichtung einer BKK gemäß § 147. Das Abstimmungsverfahren stellt ein Zwischenverfahren innerhalb des Errichtungsverfahrens dar, das nicht selbständig mit Rechtsmitt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 2.2.3 Anlagen zum Antrag

Rz. 16 Dem Antrag auf Genehmigung der Vereinigung sind eine Satzung, ein Vorschlag zur Berufung der Mitglieder der Organe, seit dem 1.4.2007 ein Konzept zur Organisations-, Personal- und Finanzstruktur der neuen Krankenkasse einschließlich der Zahl und der Verteilung ihrer Geschäftsstellen sowie eine Vereinbarung über die Rechtsbeziehungen zu Dritten beizufügen. Die Vorlage ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 151 Aussche... / 2.3 Verfahren (Abs. 3) und Rechtsfolgen

Rz. 14 Der notwendige Antrag auf Ausscheiden eines Betriebes ist an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten, die auch den Zeitpunkt des Ausscheidens festzulegen hat. Da das Ausscheiden nur von den Tatbeständen des Abs. 1 und 2 abhängig ist, muss die Aufsichtsbehörde das Ausscheiden als rechtsgebundenen Verwaltungsakt genehmigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 152 Auflösung / 2.1.2 Zustimmung des Verwaltungsrates

Rz. 6 Die Voraussetzung der Zustimmung des Verwaltungsrates mit einer Stimmenmehrheit von 75 % der stimmberechtigten Mitglieder bedeutet, dass neben einer Zustimmung der Arbeitgeber im Verwaltungsrat, der/die die gleiche Zahl von Stimmen wie die Vertreter der Versicherten hat/haben (vgl. § 44 SGB IV), auch mehr als die Hälfte der Versichertenvertreter der Auflösung zustimmen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 147 Errichtung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Arzt, Die Neuregelung des § 147 Abs. 2 SGB V zum 1. Januar 1996, BKK 1994 S. 400. Bepler, Der Betriebsbegriff des Kündigungsschutzgesetzes und die Kleinbetriebsklausel, ArbuR 1997 S. 54. Bieback, Fusion öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000 S. 13. Engelhard, Errichtung von Betriebs- und Innungskrankenkassen nach dem SGB V, SGb 1992 S. 534. Först...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.2 Anspruch auf Genehmigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Aufgrund der in § 147 ausdrücklich genannten Befugnis des Arbeitgebers zur Errichtung einer BKK darf die Aufsichtsbehörde die Genehmigung nur versagen, wenn die betrieblichen Errichtungsvoraussetzungen des § 147 nicht vorliegen oder die BKK zum Errichtungszeitpunkt nicht (mindestens) 1.000 Mitglieder haben wird (Abs. 1 Satz 2). Rz. 7 Die Genehmigung ist ein ausschließli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 143 Bezirk ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpfte in der Ausgangsfassung an die bei Erlass des SGB V nach der RVO errichteten und vorhandenen Ortskrankenkassen, die für Kreise und kreisfreie Städte mit entsprechenden örtlichen Bezirken bestanden, an. Auch die Überschrift der Vorschrift verweist mit Bezirk noch auf diese durch kommunale Gliederungen geprägte Organisationsstruktur. Rz. 3 Entspreche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.6.2 Erteilung der Genehmigung

Rz. 40 Liegen die materiellen Errichtungsvoraussetzungen für die BKK vor, hat die Aufsichtsbehörde die Errichtung der BKK zu genehmigen und den Zeitpunkt festzusetzen, zu dem die Errichtung wirksam wird. Dieser Zeitpunkt wird aus praktischen Gründen i. d. R. ein Quartalsbeginn sein. Des Weiteren ist die Satzung zu genehmigen, was eine eigenständige Entscheidung gegenüber der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000 S. 13. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Leopold, Gesetzliche Krankenkassen sind im Fusionsrausch – Fusionen in der Sozialversicherung, SozSich 2010 S. 27. Papier/Möller, Rechtsfragen des Zusammenschlusses von Allgemeinen Or...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 2.3 Rechtsmittel

Rz. 27 Die Genehmigung ist ebenso wie die Ablehnung des Antrages ein Verwaltungsakt, gegen den grundsätzlich Widerspruch und Klage zulässig sind. Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens gegen einen Ablehnungsbescheid dürfte i. d. R. wegen § 78 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 SGG entbehrlich sein. Wird die Genehmigung der Vereinigung abgelehnt, sind alle an dem Vereinigungsverfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 150 Freiwil... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000 S. 13. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Kaeding/Kluckert, Das Achte Gesetz zur Änderung des GWB – Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, WzS 2013 S. 231. Knoche/Thöni, Sozial- und wettbewerbsrechtliche Konfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 149 Ausdehn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift greift die frühere Rechtsprechung (z. B. BSG, Urteil v. 19.1.1971, 3 RK 19/68, BSGE 32 S. 177 = USK 7101; BSG, Urteil v. 8.4.1987, 1 RR 14/85, USK 87152 = SGb 1988 S. 240 mit Anm. Trenk-Hinterberger) auf, die – mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung – auf die Erweiterung von Belegschaftskassen um selbständige Betriebe im sog. Anschluss­errichtungsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 91 Buchst. b, Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.19...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 95, Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 149 Ausdehn... / 2.4 Rechtsfolgen der Ausdehnung

Rz. 25 Während nach dem früheren Recht mit der Genehmigung der Ausdehnung die in den Betrieben beschäftigten krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ab dem Ausdehnungszeitpunkt kraft Gesetzes Mitglieder der BKK wurden (§ 174 i. d. F. des GRG bis 31.12.1995), soweit sie nicht Mitglieder einer Ersatzkasse waren oder ab 1.1.1993 nicht nach § 183 Abs. 6 die bisherige Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 146 Verfahr... / 2.1.3 Vorschläge der Ortskrankenkassen

Rz. 9 Die vorgelegte Satzung (richtig: Satzungsentwurf), die Vorschläge für die Berufung der Mitglieder der Organe und die Vereinbarung über die Neuregelung der Rechtsbeziehungen zu Dritten (zum Inhalt und den Anforderungen vgl. Komm. zu § 144) müssen genehmigungsfähig sein, wobei die Aufsichtsbehörde Anregungen und Hinweise zur Anpassung geben kann.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 146 Verfahr... / 2.1.1 Mitwirkungsrecht der Ortskrankenkassen (Abs. 1)

Rz. 5 Die Rechtsverordnung/Staatsvertrag über die Vereinigung von Ortskrankenkassen selbst führt noch nicht zu einer neuen Ortskrankenkasse, sondern bedarf der Umsetzung. Die von der Vereinigung betroffenen Ortskrankenkassen behalten daher bis zum von der Aufsichtsbehörde bestimmten Zeitpunkt der Wirksamkeit der Vereinigung ihre Rechtsfähigkeit. Sie haben der Aufsichtsbehörd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 145 i. d. F. des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) übernahm die Möglichkeit der Vereinigung von Ortskrankenkassen durch Hoheitsakt (Rechtsverordnung), erleichtert jedoch durch die Herabsetzung der Voraussetzungen die Zwangsvereinigung, da die bisherige Regelung nicht genutzt wurde (BT-Drs. 12/3608 S. 108). Rz. 3 Weggefallen ist die Durchführung eines kasseninternen Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 2.1.1.1 Antrag

Rz. 6 Von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung kann die Landesregierung nur auf Antrag Gebrauch machen. Der Antrag ist von der "notleidenden" Ortskrankenkasse oder vom Landesverband der Ortskrankenkassen zu stellen, dem die "notleidende" Ortskrankenkasse angehört. Der Antrag ist Tatbestandsvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung über die Zwangsvereini...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entsprach i. d. F. des Art. 1 GRG den inhaltlichen Regelungen der RVO (§§ 225a, 252, 253, 320). Sie enthält mit den inhaltlichen Änderungen die Regelungen über das für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse (BKK) einzuhaltende Verfahren. Dabei dient das in der Vorschrift geregelte Verfahren nicht nur der Prüfung der Errichtungsvoraussetzungen des § 14...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.4 Antragserfordernis (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 12 Die Genehmigung der Errichtung der BKK ist durch den Arbeitgeber zu beantragen. In diesem Antrag sind die Errichtungsvoraussetzungen des § 147 darzulegen. Mit der Antragstellung beginnt das förmliche Errichtungsverfahren. Dem Antrag ist eine Satzung (Satzungsentwurf) beizufügen (Abs. 3), nach der sich Inhalt und Umfang des Errichtungsverfahrens richten. In der Satzung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 146 Verfahr... / 2.3 Rechtswirkungen der Vereinigung (Abs. 3)

Rz. 14 Mit dem Zeitpunkt, den die Aufsichtsbehörde für die Wirksamkeit der Vereinigung bestimmt, tritt als gesetzliche Rechtsfolge die Schließung der in Rechtsverordnung/Staatsvertrag genannten Ortskrankenkassen ein. Zugleich tritt die (vereinigte) neue Ortskrankenkasse kraft Gesetzes die Gesamtrechtsnachfolge aller geschlossenen Ortskrankenkassen an. Die Wirkungen sind, wie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 2.1.1.3 Verbesserung der Leistungsfähigkeit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 11 Eine Rechtsverordnung zur Zwangsvereinigung mehrerer Ortskrankenkassen kann unter der materiellen Voraussetzung erlassen werden, dass dadurch die Leistungsfähigkeit der betroffenen Krankenkassen verbessert werden kann. Eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit kann darin liegen, dass durch die Vereinigung Verwaltungsaufgaben rationalisiert und dadurch wirtschaftlicher ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 2.2.1.1 Antrag des Landesverbandes

Rz. 21 Durch einen Antrag eines Landesverbandes wird die Landesregierung verpflichtet, einzelne oder alle Ortskrankenkassen zu vereinigen (BT-Drs. 12/3608 S. 108), wenn die weiteren Voraussetzungen des Abs. 2 erfüllt sind. Es handelt sich dabei nicht um einen besonderen Antrag, sondern um den Antrag nach Abs. 1, wie aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/3608 S. 108) zu entn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 143 Bezirk ... / 2.1 Regionale Organisation der Ortskrankenkassen (Abs. 1)

Rz. 8 Nach wie vor bleibt die gebietsbezogene Organisation der Ortskrankenkassen wesentliches Strukturmerkmal dieser Kassenart. Aus dieser Gebietsbezogenheit resultiert die Zuständigkeit für die in diesem Gebiet beschäftigten oder wohnenden Personen. Dies galt bis 31.12.1995 für die Tatbestände der gesetzlichen und der gewählten Zuständigkeit gemäß §§ 173 ff. a. F. und ab 1....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.5.4 Anhörung der Landesverbände (§ 172)

Rz. 35 Im Verlauf des Errichtungsverfahrens sind nunmehr nur noch die Verbände der beteiligten Krankenkassen gemäß § 172 anzuhören, nachdem das seit längerem entbehrliche Anhörungsrecht der Ortskrankenkassen (bisher Abs. 1 Satz 3) durch das GMG auch förmlich zum 1.1.2004 aufgehoben wurde. Beteiligt sind in Fällen der Errichtung einer BKK zumindest der Landesverband der BKKen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 143 Bezirk ... / 2.2.1 Rechtsverordnung der Landesregierung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 10 Abs. 2 regelt seit dem 1.1.1993 die Möglichkeit der Abgrenzung der Region durch Rechtsverordnung der Landesregierung. Diese Befugnis geht über die bisherige Befugnis zur Anpassung der Bezirke der Ortskrankenkasse an die Grenzen der Gebietskörperschaften weit hinaus. Die Befugnis der Landesregierung zur Abgrenzung der Region wird inhaltlich nicht näher bestimmt oder be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 2.3.1 Überblick

Rz. 30 Voraussetzung für das Recht oder die Pflicht zu einer Zwangsvereinigung ist das Überschreiten des Bedarfssatzes einer Ortskrankenkasse um mehr als 5 %. Dieses Überschreiten setzt die Ermittlung des Bedarfssatzes der "notleidenden" Ortskrankenkasse und auch des Bedarfssatzes aller Ortskrankenkassen auf Landes- oder Bundesebene voraus. Der Bedarfssatz wird in Abs. 3 als...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 149 Ausdehn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 96, Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 143 Bezirk ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Papier/Möller, Rechtsfragen des Zusammenschlusses von Allgemeinen Ortskrankenkassen, SGb 1994 S. 601. Waibel, Vereinigung von Sozialversicherungsträgern, ZfS 2003 S. 225. Wigge, Die Neuordnung der Organisationsstrukturen der Ortskrankenkassen durch das Gesundheitsstrukturgesetz, VSSR 1994 S. 131. Rz. 19 Kein Rechtsschutz von Ortskrankenkassen gegen eine Rechtsverordnung,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 2.2.2 Pflicht zur Zwangsvereinigung

Rz. 29 Die neu eingeführte Verpflichtung der Landesregierungen, eine Zwangsvereinigung durch Rechtsverordnung oder Staatsvertrag vorzunehmen, ist sicherlich auch verfassungsrechtlich nicht unproblematisch, schränkt sie doch die durch Art. 30, 83 GG garantierte Verwaltungskompetenz der Länder ein. Auch die verwaltungsmäßige oder gerichtliche Durchsetzbarkeit ist mehr als prob...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 105a, Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 151 Aussche... / 2.2.2 Kein Ausscheiden aus geöffneter Betriebskrankenkasse (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 12 Das Recht des Ausscheidens aus einer gemeinsamen BKK ist auch für BKKen mit mehreren Arbeitgebern ausgeschlossen, wenn die BKK sich nach § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 geöffnet hatte. In diesen Fällen, bei denen die Arbeitgeber an der Beschlussfassung über die satzungsmäßige Öffnung über ihre Beteiligung im Verwaltungsrat beteiligt waren, ist es nicht gerechtfertigt, diese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 152 Auflösung / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für die Auflösung 2.1.1 Arbeitgeberantrag Rz. 2 Die Auflösung als freiwillige Beendigung der Tätigkeit und der Trägerschaft einer BKK kann nur auf Antrag des Arbeitgebers erfolgen, was seinem Initiativrecht auf Errichtung einer BKK entspricht. Dieser Antrag muss sich auf die Auflösung der BKK insgesamt beziehen, nicht auf einzelne seiner Betriebe, für die d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 2.4 Verfahren bei Vereinigung

Rz. 35 Bei der Zwangsvereinigung durch Rechtsverordnung gemäß § 145 ist das Verfahren insoweit mitgeregelt, als es durch den Antrag eingeleitet und nach Durchführung der Anhörung in dem Erlass einer Rechtsverordnung endet. Diese Rechtsverordnung kann nur durch die Landesregierung erlassen werden. Anders als in § 143 Abs. 2 Satz 2 ist eine Ermächtigung zur Übertragung dieser ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 2.4 Abschluss des Errichtungsverfahrens

Rz. 21 Das Errichtungsverfahren wird entweder mit der Genehmigung der IKK und der eingereichten Satzung unter Bestimmung des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Errichtung oder der Ablehnung der Errichtungsgenehmigung abgeschlossen (vgl. Komm. zu § 148). Rz. 22 Gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Ablehnung kann nur von der/den antragstellende/n Trägerinnung/en gegen den die Er...mehr