Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Klose, SGB I § 21b Leistung... / 2.1 Voraussetzungen für Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen (Abs. 1)

Rz. 5 § 21b Abs. 1 verweist auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen bei einem nicht rechtswidrigen oder unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 StGB vorgenommenen rechtswidrigen, aber straflosen Abbruch einer Schwangerschaft. Eine Aussage über den konkreten Leistungsinhalt trifft die Norm damit noch nicht. Vielmehr wird hierzu auf den 5. Abschnitt des S...mehr

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Klose, SGB I § 21b Leistung... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 18 Amend-Traut/Bongartz, Der Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen – rechtliche Perspektiven zwischen Selbstbestimmung und elterlicher Verantwortung, FamRZ 2016 S. 5. Ellwanger, Praktische Erfahrungen mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, ZfL 2005 S. 76. Weilert, Spätabbruch der Schwangerschaft, ZfL 2010 S. 70. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Empfäng...mehr

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Klose, SGB I § 21b Leistung... / 2.1.1 Nicht rechtswidriger Abbruch einer Schwangerschaft

Rz. 6 Bei einem Schwangerschaftsabbruch wird eine Schwangerschaft durch Tötung der Leibesfrucht vorzeitig beendet. Wegen der Strafrechtsbezogenheit orientiert sich die Beurteilung der Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs an der Strafrechtsnorm des § 218a StGB. § 218a StGB enthält in Abs. 1 einen Tatbestandsausschluss, Abs. 2 und 3 der Norm enthalten die Voraussetzunge...mehr

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Sauer, SGB III § 31 Grundsä... / 2.2 Angebot einer Potenzialanalyse (Satz 2)

Rz. 9 Satz 2 ermöglicht der Agentur für Arbeit eine Potenzialanalyse, wie sie auch in § 37 Abs. 1 vorgesehen ist, um Kompetenzen und Potenziale bereits bei der Berufsberatung umfassend aufzunehmen. Es handelt sich lediglich um ein Angebot der Agentur für Arbeit, das in deren Ermessen liegt. Die Agentur für Arbeit wird das Angebot, eine Potenzialanalyse durchzuführen, dem Rat...mehr

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Sauer, SGB III § 31 Grundsä... / 2.3 Nachgehende Berufsberatung

Rz. 11 In Abs. 2 der bis zum 31.12.2018 maßgebenden Fassung der Grundsätze der Berufsberatung war die Möglichkeit einer nachgehenden Beratung nach Beginn einer Berufsausbildung oder Aufnahme einer Arbeit durch die Agentur für Arbeit vorgesehen. Diese Vorschrift ist in neuer Fassung in § 29 Abs. 3 aufgegangen und konnte daher zum 1.1.2019 gestrichen werden, was technisch durc...mehr

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Sauer, SGB III § 31 Grundsä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chanc...mehr

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Klose, SGB I § 21b Leistung... / 2.1.2 Abbruch einer Schwangerschaft gemäß § 218a Abs. 1 StGB

Rz. 9 Grundvoraussetzung für einen straffreien, aber nach wie vor rechtswidrigen Abbruch ist zunächst eine Schwangerschaftskonfliktberatung mindestens 3 Tage vor dem fristgerechten Eingriff (12 Wochen ab Empfängnis) durch eine Ärztin/einen Arzt (§ 218a Abs. 1 Nr. 1 StGB; zur Verfassungskonformität vgl. BVerfG, Urteil v. 28.5.1993, 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/90, 2 BvF 5/92). Die Sch...mehr

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Sauer, SGB III § 31 Grundsä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2019 neu gefasst. Dabei wurden die beiden Absätze nach früherer Fassung aufgelöst. Satz 1 der Vorschrift übernimmt und ergänzt Abs. 1 a. F.; Satz 2 enthält die Kompetenz für die Agenturen für Arbeit, im Rahmen der Berufsberatung auch eine Potenzialanalyse entsprechend § 37 Abs. 1 anzubieten. Der frühere Abs. 2 zur nachgehenden Beratung ist ...mehr

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Klose, SGB I § 21b Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 21b wurde durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) v. 21.8.1995 (BGBl. I S. 1050) als Bestandteil des Sozialgesetzbuches in den Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches eingefügt und trat am 1.1.1996 in Kraft. Änderungen, die in erster Linie redaktioneller Art infolge anderer Gesetzesänderungen waren, ergaben sich durch folgende Gesetze: Rz. 1...mehr

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Sauer, SGB III § 31 Grundsä... / 2.1 Berücksichtigung von persönlichen Merkmalen und Fähigkeiten des Ratsuchenden (Satz 1)

Rz. 3 Satz 1 listet den Inhalt von Gesprächen zur Berufsberatung auf. Dabei handelt es sich um qualitative Kriterien. Durch die Feststellungen wird gewährleistet, dass ein recht umfassendes Bild des Ratsuchenden entsteht, das auf qualitativ hochwertiger Arbeit der Beratungsfachkraft beruht. Ziele der Berufsberatung sind die Berufswahl, die berufliche Entwicklung oder der Ber...mehr

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Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

Leitsatz Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die auf der Grundlage eines Transfer-Arbeitsverhältnisses und mit Rücksicht auf dieses von der Transfergesellschaft geleistet werden, sind regelmäßig keine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, sondern laufender Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 24 N...mehr

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FoVo 03/2019, Bemessung des... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt der fiktiven Berechnungsmethode Das LG hat dem Antrag des Schuldners, den ihm aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) des AG gemäß § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO monatlich pfandfrei zu belassenden Betrag auf 944,66 EUR zu erhöhen, zu Recht stattgegeben. Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne des § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO entspricht grund...mehr

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FF 03/2019, FF 03/2019 / Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.11.2018 – 20 UF 123/18 Zur hinreichenden Bestimmtheit einer familiengerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichspflichtigen Person gemäß § 33 Abs. 1 VersAusglG . OLG Koblenz, Beschl. v. 6.7.2018 – 13 UF 123/18 1. Die Zuordnung von Kindererziehungszeiten steht nach § 56 SGB VI nicht zur beliebigen D...mehr

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AGS 03/2019, Keine Mutwilli... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund eines Beschwerdewerts von mehr als 200,00 EUR nach § 1 Abs. 3 i.V.m. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthafte und fristgemäß eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des SG ist teilweise begründet. Der Beschwerdeführer hat – wie von der Urkundsbeamtin festgesetzt – zusätzlich zu dem bereits erhaltenen Vorschuss i.H.v. 702,10 EUR Anspruch auf weit...mehr

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FF 03/2019, Maßnahmen gegen... / III. Umgangspflegschaft

Eine gesetzlich geregelte Möglichkeit gegen die Vereitelung von Umgangskontakten ist die Umgangspflegschaft. Diese ist in § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB definiert. Eine Umgangspflegschaft kann angeordnet werden, wenn die Eltern oder eine andere Person, bei der sich das Kind in Obhut befindet, die Wohlverhaltenspflicht dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt.[24] Die Anordnung de...mehr

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AGS 03/2019, Keine Mutwilli... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren. Der Beschwerdeführer wurde in einem auf die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II gerichteten Klageverfahren den dortigen vier Klägern als Prozessbevollmächtigter beigeordnet. Mit Verfügung vom 6.2.2017 unterbreitete das SG den dortigen Beteiligten einen Vergleichsvorsch...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt.mehr

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Jansen, SGB IV § 99 Übermit... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Unternehmer haben gemäß § 165 SGB VII für ein Kalenderjahr, in dem Beitragspflicht bestand, einen Lohnnachweis zu erstellen. Gemäß § 99 hat dies nunmehr durch elektronische Datenübertragung über die Annahmestelle der Unfallversicherung an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu erfolgen. Dies hat mittels eines systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramms oder einer...mehr

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Jansen, SGB IV § 104 Informations- und Beratungsanspruch

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vorschrift komplett neu gefasst und zusammen mit § 105 als 7. Abschnitt wieder neu eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Um ein möglichst fehlerfreies Verfahren zu sichern, hielt es der Gesetzgeber für notwen...mehr

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Jansen, SGB IV § 99 Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde der 3. Titel des 6. Abschnittes mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.1...mehr

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Jansen, SGB IV § 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde der 3. Titel des 6. Abschnittes mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die aufgeführten Sozialversicherungsträger Gemeinsame Grundsätze zum Verfahren nach §§ 99 bis 102 zu erstel...mehr

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Jansen, SGB IV § 100 Inhalt des elektronischen Lohnnachweises

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde der 3. Titel des 6. Abschnittes mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.1...mehr

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Jansen, SGB IV § 105 Informationsportal

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vorschrift komplett neu gefasst und zusammen mit § 104 als 7. Abschnitt wieder neu eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält Vorgaben, wie die Sozialversicherungsträger die ihnen in § 104 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Das Verteilungsverfahren hat die Feststellungen nach § 42a Abs. 2 als Ausgangspunkt. Der rechtlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 103 Gemein... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Spitzenverbände der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung erhalten den Auftrag, Verfahrensgrundsätze zu bestimmen. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass im Rahmen der Verfahrensgrundsätze zwingende Regelungen zu treffen sind; Ermessensregelungen sind damit ausgeschlossen, weil sie dem Reglungszweck nicht entsprechen würden. Bei diesen Gemeinsamen Grund...mehr

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Jansen, SGB IV § 104 Inform... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ein Rechtsanspruch auf Beratung, Aufklärung und Auskunft ist bereits im SGB I (§§ 13 ff.) geregelt. § 104 schafft somit keine neue Rechtslage, sondern konkretisiert den Anspruch und stellt klar, dass neben den Versicherten auch die Arbeitgeber und die Meldepflichtigen einen rechtlichen Anspruch auf Information hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse haben. Die Kodi...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2 Rechtspraxis

2.1 Benennung des aufnehmenden Bundeslandes (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 weist die Zuständigkeit für die Benennung dem Bundesverwaltungsamt zu. Diese ist innerhalb von 2 Werktagen vorzunehmen. Werktage sind gemäß § 7 Abs. 3 Montag bis Freitag. Feiertage sind ausgenommen. Eine Fristüberschreitung hat erst dann Konsequenzen, wenn das Verteilungsverfahren nicht innerhalb eines Monats n...mehr

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Jansen, SGB IV § 100 Inhalt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 werden die Mindestinhalte des elektronischen Lohnnachweises festgelegt. Aus der Verwendung des Wortes "insbesondere" wird deutlich, dass die Regelung nicht abschließend ist. Jedes Unternehmen hat eine Mitgliedsnummer, die besonders in Beitragsangelegenheiten sowie bei Entgeltnachweisen benötigt wird. Sie hat zwischen 6 und 17 Stellen. Dies ist abhängig vom zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Verteilungsverfahren hat die Feststellungen nach § 42a Abs. 2 als Ausgangspunkt. Der rechtliche Rahmen für die im Einzelnen landesrechtlich geregelte Aufnahmequote ist in § 42c normiert. § 42d sieht eine Übergangsregelung vor. Das Verfahren soll die Belastung der grenznahen Jugendämter, die ansonsten durch die große Zahl der zuwandernden unbegleiteten Minderjährige...mehr

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Jansen, SGB IV § 100 Inhalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Inhalte die Meldungen der Lohnnachweise nach § 99 zu enthalten haben. Dabei nimmt Abs. 1 die Inhaltsbestimmung im Einzelnen vor, Abs. 2 verhält sich zu den Teillohnnachweisen und Abs. 3 regelt das Verfahren durch Verweisung auf § 103.mehr

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Jansen, SGB IV § 103 Gemein... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde der 3. Titel des 6. Abschnittes mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst.mehr

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Jansen, SGB IV § 104 Inform... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vorschrift komplett neu gefasst und zusammen mit § 105 als 7. Abschnitt wieder neu eingefügt.mehr

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Jansen, SGB IV § 105 Inform... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Vorgaben, wie die Sozialversicherungsträger die ihnen in § 104 Satz 3 vorgegebenen Aufgaben bezüglich Information und Beratung erfüllen sollen. Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung zu ermöglichen, gibt Abs. 5 eine Evaluierung nach 2 Jahren mit dem Ziel der Anpassung an die veränderten Gegebenheiten vor.mehr

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Jansen, SGB IV § 100 Inhalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde der 3. Titel des 6. Abschnittes mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.1.2017 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 103 Gemein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die aufgeführten Sozialversicherungsträger Gemeinsame Grundsätze zum Verfahren nach §§ 99 bis 102 zu erstellen. Die so entstandenen Grundsätze stehen jedoch unter einem Genehmigungsvorbehalt (Satz 2).mehr

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Jansen, SGB IV § 105 Inform... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vorschrift komplett neu gefasst und zusammen mit § 104 als 7. Abschnitt wieder neu eingefügt.mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.3 Verteilung innerhalb des Bundeslandes (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 normiert die Kriterien für die Verteilung innerhalb des aufnehmenden Bundeslandes. Nach Abs. 3 Satz 1 wird der Minderjährige innerhalb einer (weiteren) Frist von 2 Tagen einem bestimmten Jugendamt zur Inobhutnahme nach § 42 zugewiesen. Dem abgebenden Jugendamt, wo die vorläufige Inobhutnahme durchgeführt wurde, muss davon Mitteilung gemacht werden. Als zuständig...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.5 Gemeinsame Inobhutnahme (Abs. 5)

Rz. 14 Abs. 5 enthält weitere Sonderregelungen zum Verteilungsverfahren. Dadurch, dass im Verteilungsverfahren Geschwister und Kinder und Jugendliche, die sich während der Reise zusammengeschlossen und gegenseitig unterstützt haben, nicht getrennt werden sollen, wird dem Kindeswohl Rechnung getragen. Soziale Bindungen unter den Minderjährigen sollen damit Berücksichtigung fi...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.7 Sofortige Vollziehbarkeit und Landesrechtsvorbehalt (Abs. 7 und 8)

Rz. 16 Gemäß Abs. 7 wird das Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Um eine Überschreitung der Kapazitätsgrenzen in den betreffenden Kommunen und damit dem Risiko einer nicht dem Kindeswohl entsprechenden Unterbringung entgegenzuwirken, muss grundsätzlich aus Kindeswohlgründen eine reibungslose Durchführung der Verteilung sichergeste...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.6 Datenübermittlung (Abs. 6)

Rz. 15 Abs. 6 regelt die Datenübermittlung zwischen dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe, der nach Landesrecht für die Verteilung zuständigen Stelle und dem Bundesverwaltungsamt. Es handelt sich um die Daten, die zur Umsetzung des in §§ 42b und 42c geregelten Verteilungsverfahrens notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Anzahl der von einem Jugendam...mehr

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Jansen, SGB IV § 99 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde der 3. Titel des 6. Abschnittes mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.1.2017 Abs. 1 und 4 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.2 Kriterien für die Auswahl des Aufnahmelandes (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 legt eine Rangfolge der der zur Aufnahme in Betracht kommenden Bundesländer fest. Danach wird vorrangig das Bundesland benannt, in dessen Gebiet die vorläufige Inobhutnahme erfolgte. Damit soll ein Ortswechsel im Interesse des Minderjährigen vermieden werden. Erst dann, wenn dieses Bundesland die Aufnahmequote erfüllt hat, wird das nächstgelegene andere Bundesla...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.1 Benennung des aufnehmenden Bundeslandes (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 weist die Zuständigkeit für die Benennung dem Bundesverwaltungsamt zu. Diese ist innerhalb von 2 Werktagen vorzunehmen. Werktage sind gemäß § 7 Abs. 3 Montag bis Freitag. Feiertage sind ausgenommen. Eine Fristüberschreitung hat erst dann Konsequenzen, wenn das Verteilungsverfahren nicht innerhalb eines Monats nach dem Beginn der vorläufigen Inobhutnahme durchgef...mehr

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Jansen, SGB IV § 104 Inform... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um ein möglichst fehlerfreies Verfahren zu sichern, hielt es der Gesetzgeber für notwendig, dass sowohl die Arbeitgeber als auch ihre Beschäftigten jederzeit die notwendigen Informationen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses und der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten in den Melde- und Beitragsverfahren seitens der Träger der...mehr

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Jansen, SGB IV § 99 Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 99 enthält Regelungen zum neuen elektronischen Lohnnachweis, der jeweils bis zum 16. Februar des Folgejahres vom Unternehmer abzugeben ist. Darüber hinaus soll eine Entlastung und Fehlerminimierung erreicht werden. Denn zum 1.1.2017 ist statt der anlassbezogenen Meldungen eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung eingeführt worden, die die zu meldenden Sachverhalte z...mehr

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Jansen, SGB IV § 105 Inform... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine wichtige Informationsquelle zur Erfüllung der Informationspflichten nach § 104 soll ein beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen für die Sozialversicherungsträger errichtetes barrierefreies Informationsportal sein, das insbesondere für Arbeitgeber die notwendigen Basisinformationen zu den verschiedenen Meldeverfahren in der sozialen Sicherung sowie die Verknüpfu...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.4 Ausschluss des Verteilungsverfahrens (Abs. 4)

Rz. 8 Abs. 4 regelt die Tatbestände, die einen Ausschluss der Durchführung eines Verteilungsverfahrens begründen. Die Entscheidung darüber ist bereits in § 42a Abs. 2 Satz 2 dem Jugendamt zugewiesen, das den Minderjährigen vorläufig in Obhut genommen hat (vgl. die Komm. zu § 42a Rz. 12 ff.). Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/5921 S. 26) gibt keinen Hinweis darauf, ob die Gr...mehr

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Jung, SGB XII § 37 Ergänzende Darlehen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.2005 – also bereits vor Inkrafttreten – wurde die Vorschrift durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts ...mehr

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Jung, SGB XII § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 1.10.2013 (BGBl. I S. 3733) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung ...mehr

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Jung, SGB XII § 37a Darlehe... / 2.1.1 Zufluss von Rentenleistungen (Satz 1)

Rz. 7 Satz 1 regelt den unter Rz. 2 skizzierten Hauptanwendungsfall, dass eine Rente erstmals zufließt und bis zum Zufluss der notwendige Lebensunterhalt (vgl. dazu § 27a) nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Der Begriff der "eigene Mittel" ist dabei – weiter als in § 19 Abs. 1 – so zu verstehen, dass der Bedarf auch nicht tatsächlich unter Einsatz v...mehr