Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37a Darlehe... / 3 Literatur

Rz. 22 Rein, Die Änderungen in der Sozialhilfe durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen – ein erster Überblick, ZFSH/SGB 2017 S. 371. Schwabe, Verfahrens- und materiell-rechtliche Änderungen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII ab dem 1.7.2017, ZfF 2017 S. 101.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 2.1.1 Tatbestand

Rz. 6 Abweichend zur Formulierung in § 15b Satz 1 BSHG enthält Abs. 1 Satz 1 eine enumerative Aufzählung von Leistungstatbeständen und nicht mehr den allgemeinen Begriff der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt. Hierdurch ist klargestellt, welche laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt bei vorübergehender Notlage als Darlehen in Betracht kommen. Es muss also zunächst mu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37a Darlehe... / 2.1.2 Zufluss sonstiger Einkünfte und Sozialleistungen (Satz 2)

Rz. 9 Satz 2 erweitert den Anwendungsbereich auf sämtliche andere anrechenbare Einkünfte (nach den §§ 82 ff.) und Sozialleistungen (vgl. § 11 SGB I), soweit sie – wie der Anspruch auf Rentenzahlung – erst am Ende des Monats fällig werden. Sind entsprechende nicht bedarfsdeckende, aber anzurechnende Einkünfte zu einem früheren Zeitpunkt fällig (z. B. Lohnzahlung zum 15. des M...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37a Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 3a Nr. 4 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3159, 3164) am 1.7.2017 in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung schafft (weitgehend – vgl. Rz. 10) Rechtssicherheit für Fälle, in denen vorübergehend für einen Teil de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Abs. 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen ergänzende Darlehen gewährt werden. Abs. 2 und Abs. 3 enthalten Sonderregelungen für die Abwicklung der Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (§ 62 SGB V) von Personen, die sich in Einrichtungen aufhalten (§ 27b). In Abs. 4 sind die Modalitäten der Rückzahlung von Darlehen festgelegt. 2.1 Leistungsvoraussetzunge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Vgl. hierzu die Hinweise im laufenden Text sowie: Becker/Schmidbaur, Sozialhilfe als Darlehen nach § 15b BSHG – Theorie und Praxis, info also 1991 S. 3. Schoch, Rückforderungen und Aufrechnungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Sozialhife (SGB XII) und nach dem Sozialverwaltungsverfahren (SGB X), ZfF 2008 S. 241. Schwabe, Rückzahlung von Sozialhilfe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. die im laufenden Text genannten Fundstellen sowie: Acher, Darlehensgewährung und Darlehensrückforderung in der Sozialhilfe, ZfF 1989 S. 121. Baur/Mertins, Sozialhilfe nach dem SGB XII in stationären Einrichtungen, NDV 2006 S. 179. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009 S. 94 und 136. Heinz, Abdeckung besonderer Bedarfslage...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.4.1 Rückzahlung von Darlehen allgemein (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 12 Sofern die Berechtigten im Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens weiterhin laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, bestimmt Abs. 4 Satz 1, dass die Zahlungen in monatlichen Raten i. H. v. 5 % der Regelbedarfstufe 1 nach der Anlage zu § 28 einbehalten werden können. Es handelt sich dabei um eine Einzelregelung über die Rückzahlungsmodalitäten. Die Rückzahlung de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.4.2 Rückzahlung in den Fällen des Abs. 2 (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 15 Die Regelung wurde durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts v. 22.10.2004 damals als Abs. 2 (vgl. oben Rz. 1 f.) nachträglich eingefügt. Rz. 16 Sie führt im Ergebnis dazu, dass die Belastungen des in Abs. 2 genannten Personenkreises durch Zuzahlungen nach dem SGB V gemildert werden. Denn insbesondere bei Berechtigte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 2.1.2.2 Gewährung des Darlehens an ein oder mehrere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft (Satz 2)

Rz. 12 Im Rahmen des Ermessens auf der Rechtsfolgenseite hat der Sozialhilfeträger auch die Möglichkeit, das Darlehen an eines oder mehrere Mitglieder der Einsatzgemeinschaft nach § 27 Abs. 2 Satz 3 und 4 zu vergeben (vgl. Rz. 4). Sinn der Regelung ist die vereinfachte Handhabung der Darlehensgewährung und der Rückzahlung durch die gesamtschuldnerische Haftung der Darlehensn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.1 Leistungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 7 Der Wortlaut des Gesetzes setzt für die Inanspruchnahme eines ergänzenden Darlehens nach Abs. 1 zunächst einen Antrag und damit ein Tätigwerden des Berechtigten voraus (krit. dazu Siefert, in: jurisPR-SozR 4/2016 Anm. 1, II. 2.). Die Vorschrift bildet also eine Ausnahme zu § 18. Rz. 8 Vor dem Hintergrund der Einführung der Regelung und der Gesetzesbegründung kommt die G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 (in der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung) – also die nunmehr noch allein fortbestehende Regelung – entspricht inhaltlich § 15b BSHG. Die Vorschrift soll zu einer finanziellen Entlastung der Sozialhilfeträger führen. Die Träger sollen die erbrachten Leistungen von den Berechtigten zurückerhalten können, wenn diesen der Ersatz aus voraussichtlich später zur Ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 2.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 16 Zwar setzt § 38 Abs. 1 ebenso wie § 37 Abs. 1 die Bedürftigkeit des Berechtigten voraus, im Gegensatz zu § 37 Abs. 1 darf die Bedürftigkeit bzw. der Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt jedoch noch nicht längere Zeit andauern und muss in absehbarer Zeit zu beenden sein. Rz. 17 Durch die im Vergleich zu § 15b BSHG eingefügte enumerative Nennung konreter Bedarfsgegen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift war zum 1.1.2005 neu. Sie gilt auch für Leistungen nach dem Vierten Kapitel (vgl. § 42 Nr. 5). Nach dem Recht des BSHG war lediglich die Möglichkeit der Darlehensgewährung bei vorübergehender Notlage vorgesehen (früher § 15b BSHG, jetzt § 38). Die ergänzende Regelung des § 37 steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Regelsätze (im Einzelnen dazu H...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37a Darlehe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung schafft (weitgehend – vgl. Rz. 10) Rechtssicherheit für Fälle, in denen vorübergehend für einen Teil des Monats eine vollständige Bedarfsdeckung nicht aus eigenen Mitteln (dazu Rz. 7) bzw. Sozialleistungen möglich ist, weil (nach §§ 82 ff.) zu berücksichtigende Einkünfte erst am Ende des Monats zufließen. Solche Situationen treten regelmäßig dann auf, wenn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.3 Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsberechtigte in stationären Einrichtungen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Abs. 2 und 3)

Rz. 10a Die Abs. 2 und 3 waren bis zum 31.12.2010 inhaltsgleich in § 35 Abs. 3 und 4 zu finden (vgl. Rz. 1a). Darüber hinaus existierte noch § 35 Abs. 5, der eine zwischenzeitliche überflüssig gewordene Übergangsregelung für das Jahr 2005 enthielt und deswegen gestrichen wurde (BT-Drs. 17/3404 S. 127). Hintergrund für die Einführung der Regelungen war die Kritik, die im Hinb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.3.1 Darlehensgewährung (Abs. 2)

Rz. 10c Der Träger der Sozialhilfe gewährt in Höhe des jährlichen Zuzahlungsbetrages ein Darlehen und zahlt dieses unmittelbar an die zuständige Krankenkasse aus (§ 267 BGB) Hierdurch wird es ermöglicht, die Krankenkasse zur Erteilung einer Befreiungsbescheinigung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 SGB V bereits zum 1.1. eines Jahres zu veranlassen (Abs. 3). Will der Berechtigte an die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37a Darlehe... / 2.1 Leistungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 6 Anders als in § 38 aber ebenso wie in § 37 werden Darlehen nach § 37a nur auf konkreten Antrag der Berechtigten vergeben (krit. zu dem Antragserfordernis Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: Erg.-Lfg. 3/18 VII/18, K § 37a Rz. 10 f. sowie die Komm. zu § 37 Rz. 7 m. w. N.). Dieser Antrag hat nicht nur formelle, sondern auch materielle Bedeutung, d. h. für die Zei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.2 Rechtsfolge

Rz. 10 Entsprechend der üblichen Terminologie und einem Vergleich zu den Formulierungen in § 36 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 sind bei Vorliegen der oben dargestellten Voraussetzungen die notwendigen Leistungen i. d. R. als Darlehen zu erbringen. Es handelt sich also wie im Rahmen des § 36 Abs. 1 Satz 2 um einen Fall des gebundenen Ermessens (vgl. die Komm. zu § 36). Ein Erm...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 2.1.2 Rechtsfolge

2.1.2.1 Ermessen Rz. 11 Sind die Voraussetzungen nach Rz. 6 ff. gegeben, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Sozialhilfeträgers im Einzelfall, ob er die Hilfe als Zuschuss oder als Darlehen gewährt. In jedem Fall bedarf es einer ausdrücklichen und begründeten Entscheidung darüber, wenn von der Möglichkeit des Abs. 1 Gebrauch gemacht wird (vgl. OVG Bremen, Beschluss v. 11....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Ähnlich wie in § 37 enthält Abs. 1 die konkreten Voraussetzungen, unter denen eine Darlehensgewährung in Betracht kommt und Abs. 2 eine Regelung über die Modalitäten der Rückzahlung. 2.1 Leistungsvoraussetzungen für die Darlehensgewährung (Satz 1) 2.1.1 Tatbestand Rz. 6 Abweichend zur Formulierung in § 15b Satz 1 BSHG enthält Abs. 1 Satz 1 eine enumerative Aufzählung von ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37a Darlehe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Abs. 1 regelt die Leistungsvoraussetzungen. Abs. 2 und Abs. 3 machen konkrete Vorgaben für die Rückzahlung des Darlehens. 2.1 Leistungsvoraussetzungen (Abs. 1) Rz. 6 Anders als in § 38 aber ebenso wie in § 37 werden Darlehen nach § 37a nur auf konkreten Antrag der Berechtigten vergeben (krit. zu dem Antragserfordernis Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: Erg.-Lfg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 2.1 Leistungsvoraussetzungen für die Darlehensgewährung (Satz 1)

2.1.1 Tatbestand Rz. 6 Abweichend zur Formulierung in § 15b Satz 1 BSHG enthält Abs. 1 Satz 1 eine enumerative Aufzählung von Leistungstatbeständen und nicht mehr den allgemeinen Begriff der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt. Hierdurch ist klargestellt, welche laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt bei vorübergehender Notlage als Darlehen in Betracht kommen. Es muss ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37a Darlehe... / 2.2 Vorgaben für die Rückzahlung (Abs. 2 und Abs. 3)

Rz. 15 Die Rückzahlungsmodalitäten sind davon geprägt, eine Überforderung der Leistungsberechtigten zu vermeiden. Dabei hat der Träger der Sozialhilfe – anders als in § 37 Abs. 4 oder § 38 – keinen Spielraum. Art und Umfang der Rückzahlung sind im Einzelnen gesetzlich festgelegt. Rz. 16 Die monatliche Rückzahlungsrate ist auf 5 % der Regelbedarfsstufe 1 beschränkt (Abs. 2 Sat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37a Darlehe... / 2.1.3 Auslegungsfragen

Rz. 11 Unabhängig von der konkreten Definition des Monatsendes ist ferner problematisch, dass Einkünfte, die vor dem Monatsende zufließen, keinen Anspruch auf ein Darlehen nach Satz 2 begründen. Insofern stellt sich die Regelung als unvollständig dar, weil sie das Problem der temporären Bedarfsunterdeckung nicht für alle Fallgestaltungen löst (ähnlich Falterbaum, in: Hauck/N...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37a Darlehe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 3a Nr. 4 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3159, 3164) am 1.7.2017 in Kraft.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.4 Rückzahlung des Darlehens bei Leistung von Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4, der bis zum 1.1.2011 Abs. 2 war (vgl. Rz. 1a), enthält nähere Bestimmungen dazu, nach welchen Modalitäten ein Darlehen zurückzuzahlen ist. Dabei gilt Satz 1 für Darlehen allgemein und Satz 2 nur für den speziellen Fall des Abs. 2. 2.4.1 Rückzahlung von Darlehen allgemein (Abs. 4 Satz 1) Rz. 12 Sofern die Berechtigten im Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens we...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 2.1.2.1 Ermessen

Rz. 11 Sind die Voraussetzungen nach Rz. 6 ff. gegeben, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Sozialhilfeträgers im Einzelfall, ob er die Hilfe als Zuschuss oder als Darlehen gewährt. In jedem Fall bedarf es einer ausdrücklichen und begründeten Entscheidung darüber, wenn von der Möglichkeit des Abs. 1 Gebrauch gemacht wird (vgl. OVG Bremen, Beschluss v. 11.9.1985, 2 B 89/8...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 1.10.2013 (BGBl. I S. 3733) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 9.10.2013 redak...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.2005 – also bereits vor Inkrafttreten – wurde die Vorschrift durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.3.2 Ausstellung der Befreiungsbescheinigung (Abs. 3)

Rz. 10f Nach Abs. 3 erteilt die Krankenkasse jeweils zum 1.1. oder sonst bei (erstmaliger) Aufnahme in eine stationäre Einrichtung für alle vom Träger der Sozialhilfe mitgeteilten volljährigen Heimbewohner eine Bescheinigung über die Befreiung von der Zuzahlungsverpflichtung, die dem Träger der Sozialhilfe zur Weiterleitung an den Berechtigten übermittelt wird. Dadurch soll ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37a Darlehe... / 2.3 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 19 § 82 (Abs. 7) und § 37a haben einen unterschiedlichen Ansatzpunkt. Während es bei § 82 Abs. 7 um die Entscheidung der Frage geht, welche Einkünfte überhaupt bzw. in welchem Zeitabschnitt zu berücksichtigen sind, setzt § 37a den Zufluss berücksichtigungsfähiger Einkünfte voraus. Rz. 20 § 37a stellt sich als eine spezialgesetzliche Regelung zu § 37 dar (vgl. dazu Rz. 3 s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.5 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 19 Zum Konkurrenzverhältnis zwischen § 37 und § 36, welches insbesondere im Hinblick auf die Begleichung von Forderungen für Energie- bzw. Stromlieferungen (vgl. Rz. 9c) von Bedeutung ist vgl. die Kommentierung zu § 36 sowie Mester, ZfF 2015 S. 169 ff., 180. § 37 Abs. 4 Satz 1 ist gegenüber § 26 Abs. 3 die speziellere Vorschrift. Rz. 20 Anders als bei § 38 kommt eine Gew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage

Rn. 4 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 39...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ehegatten (§ 86 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Gehören beide Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten anhand seiner Einnahmen ein eigener Mindestbeitrag zu berechnen. § 86 Abs 2 S 1 EStG begründet einen Anspruch eines nicht pflichtversicherten Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 26 EStG auf eine ungekürzte Zulage, wenn der pflichtversiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2019, Rechtsweg bei ... / 2 Aus den Gründen:

"… [2] II. Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO, § 17a Abs. 4 S. 4 GVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist nicht begründet." [3] 1. Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung u.a. in NJW-RR 2018, 221 veröffentlicht ist, geht es hinsichtlich der Pflegeversicherung um Streitfragen nach dem SGB XI, die dem Sozialgericht zugewiesen sind....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Forderungsüber... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt als Bevollmächtigte von Frau B. in einem Widerspruchsverfahren gegenüber dem Beklagten die Erstattung ihrer Kosten; zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte diesen Kostenerstattungsanspruch mit Forderungen gegenüber der Widerspruchsführerin aufrechnen durfte. Die Klägerin ist Rechtsanwältin und vertrat Frau B. bei einem Widerspruch gegen ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2019, FF 02/2019 / Versorgungsausgleich

OLG Köln, Beschl. v. 7.12.2018 – 10 UF 158/18 1. Da die Wertentwicklung knappschaftlicher Entgeltpunkte, die nach § 82 SGB VI einen höheren Rentenartfaktor aufweisen als Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung nach § 67 SGB VI, gegenüber letzteren Anrechten höher ist, bedarf es bei ihrer Teilung einer entsprechenden Klarstellung im Tenor. 2. Verfügt der ausgleichsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2019, Berücksichtig... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung ist nicht zu Ende gedacht Die Begründung des AG trägt nicht. Zu Ende gedacht bedeutet sie, dass der Gläubiger die Folgen der Verletzung der Unterhaltspflicht des Vaters eines minderjährigen Kindes tragen muss, dem gegenüber weder er noch der Schuldner rechtlich verpflichtet sind. Die Behauptung, der Schuldner werde sonst selbst sozialhilfebedürftig, wird nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Forderungsüber... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten ist zulässig. Insbesondere ist der Senat an die vom SG ausgesprochene Zulassung der Berufung gebunden (§ 144 Abs. 3 SGG). Die Berufung des Beklagten ist auch begründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die Zahlung von 52,60 EUR zuzüglich Zinsen. Die geltend gemachte Erstattungsforderung hinsichtlich der Aufwendungen im Vorverfahren ist durch Aufre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2019, Rechtsweg bei Streitigkeiten um eine private Pflegeversicherung

SGG § 51 Abs. 2 S. 2; SGB XI § 110 Abs. 4 Leitsatz Rechtsstreitigkeiten um den Fortbestand eines privaten Pflegeversicherungsvertrages sind gem. § 51 Abs. 2 S. 2 SGG einheitlich den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen, unabhängig davon, welcher Beendigungsgrund vorliegen soll. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v.12.9.2018 – IV ZB 1/18 Sachverhalt Der Kl. hielt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pflegeleistungen

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Das Pflegen von bedürftigen Menschen i. S. des § 53 AO, kann – soweit es von einem steuerbegünstigten Verein erbracht wird – einen steuerbefreiten Zweckbetrieb i.S des § 66 AO (Wohlfahrtspflege) begründen. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Pflegeleistungen zu mehr als zwei Dritteln an die nach § 53 AO bedürftigen Menschen erbracht werden (§ 66 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2019, Update zu vol... / IV. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegegeld

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Steuerfrei nach § 3 Nr 1a EStG sind für den Empfänger Leistungen aus einer > Krankenversicherung Rz 45ff oder > Pflegeversicherung Rz 5ff oder aus der von den > Berufsgenossenschaften getragenen gesetzlichen > Unfallversicherung Rz 13ff. Dazu gehört das Pflegegeld nach § 44 SGB VII und § 37 SGB XI. Rz. 2 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Nach § 3 Nr ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegeversicherung

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Die Versicherungspflicht in der 1995 eingeführten sozialen PflV (SGB XI) folgt der Versicherungspflicht in der GKV; auch wer dort freiwillig versichert ist, wird einbezogen (§ 20 SGB XI). Wer privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt ist, muss eine private PflV abschließen (§ 23 SGB XI). Träger der sozialen PflV sind die Pflegekassen, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegekinder

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Pflegekinder sind Personen, mit denen der Stpfl durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegekosten

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für die Pflege des Stpfl selbst und seines Ehegatten/Lebenspartners gehören bei Personen, die akut erkrankt oder pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI), zu den > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit. Neben den Aufwendungen für den Arzt, Medikamente, das Kranke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Einnahmen für die Pflege eines Verwandten, die aus familiären Gründen und nicht um des Entgelts willen übernommen wird, führen idR nicht zu besteuerbaren Einkünften iSv § 22 Nr 3 EStG (BFH 189, 424 = BStBl 1999 II, 776; ergänzend zur Abgrenzung > Arbeitnehmer Rz 80ff, 105ff). Das gilt auch dann, wenn die gepflegte Person (vgl § 14 SGB XI) die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als AgB abziehbar (BFH 191, 280 =...mehr