Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Teil C: Außerordentliche un... / 47 Nichtigkeitsklage, Urteil [Rdn 679]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Tatbestand und allgemeine Besteuerungsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Tatbestand. Bei Sachverhalten mit einbringungsgeborenen Anteilen i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 kommt es – im hier interessierenden Zusammenhang – tatbestandsseitig allein darauf an, ob "das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der [einbringungsgeborenen] Anteile ausgeschlossen wird" (§ 21 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.1 Hintergrund

Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt. Gewinnausschüttunge...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Verwertung

a) Allgemeines § 91 (§§ 814 bis 825 ZPO) (1) Die Verwertung der Pfandstücke erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung in Form der Präsenzversteigerung (§§ 92 bis 96); soweit dies landesrechtlich vorgesehen ist, ist auch die allgemein zugängliche Versteigerung im Internet (§ 814 Absatz 2 Nummer 2 ZPO) möglich. Als Formen der anderweitigen Verwertung kommen insbesonde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG

Rz. 76 [Autor/Stand] Sperrfristbehaftete Anteile i.S.v. § 22 UmwStG. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. und § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" (ausf. Rz. 51 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Norminhalt des § 6 AStG im Überblick

Rz. 31 [Autor/Stand] Zweck. Steuersystematisch erstreckt § 6 den Anwendungsbereich des § 17 EStG [2] auf Sachverhalte, in denen es jenseits einer transaktionsbedingten Realisierung der in den Anteilen angesammelten Wertzuwächse nach dem Willen des Gesetzgebers einer vorgelagerten Abrechnung der stillen Reserven bedarf, um das deutsche Besteuerungsrecht hieran abzusichern.[3] ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.1 Allgemeines

Rz. 327 § 6 Abs. 4 S. 1 und S. 2 AStG definieren die Voraussetzungen, die für eine Gewährung der Ratenzahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich lediglich um die Antragstellung durch den Stpfl. (s. Rz. 332) sowie – soweit gefordert – um die Gewährung von Sicherheitsleistungen (s. Rz. 337). Andere Anforderungen sieht das Gesetz nicht vor. Damit sind diverse Prüfschrit...mehr

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Ehegatten als Mieter / 5 Tod eines Ehegatten

Beim Tod eines Ehegatten ist zu unterscheiden, ob der Mietvertrag mit beiden oder nur mit einem Ehegatten geschlossen war. Sind beide Vertragspartner, wird das Mietverhältnis mit dem überlebenden Ehepartner fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des Ehepartners Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der ge...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 1 Mietvertragliche Vereinbarung/Sicherungsabrede

Der Mieter schuldet nur dann eine Sicherheit, wenn dies im Mietvertrag oder in einer besonderen sog. Sicherungsabrede vereinbart ist. Hinweis Keine Bürgschaft bei vereinbarter Kaution Haben die Parteien vereinbart, dass der Mieter eine Barkaution zu leisten hat, so muss sich der Vermieter nicht mit einer Bürgschaft zufriedengeben. Ist vereinbart, dass der Mieter einen Bürgen st...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.4 Tauglichkeit einer Sicherheit

Die Art der Sicherung bestimmt sich zunächst danach, welche Sicherheit der Arbeitnehmer anbieten kann. Entscheidend ist, welche eigenen Vermögenswerte der Arbeitnehmer als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt oder ob er die Gewährung einer Sicherheit durch einen Dritten anbieten kann. Der Sicherungswert richtet sich sodann danach, ob die in Aussicht gestellte Sicherheit g...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.1 Sicherung eines Darlehens

Darlehen werden Arbeitnehmern zu den verschiedensten Zwecken gewährt: zum Erwerb von Grundbesitz[1], zur Anschaffung beweglicher Sachen, zur Ablösung einer hochverzinslichen Hypothek oder zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten, zur Unterstützung von Familienangehörigen und dgl. mehr. Die diesbezügliche Sicherheitsleistung schützt den Arbeitgeber als Gläubiger des darlehensw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Anordnung durch das FA (§ 16 Abs. 4 UStG)

Rz. 18 Nach § 16 Abs. 4 UStG kann das FA einen kürzeren Besteuerungszeitraum als das Kj. bestimmen, wenn der Eingang der Steuer gefährdet erscheint oder wenn der Unternehmer damit einverstanden ist. Dass in § 16 Abs. 4 auch Abs. 3 UStG erwähnt ist, lässt den Schluss zu, dass das FA sowohl den vollen Besteuerungszeitraum (Kj.) als auch den schon nach § 16 Abs. 3 UStG verkürzten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer bei grenzüberschreitender Personenbeförderung (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 7 Im Ausland ansässige Unternehmer[1], die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen, wenn weder die Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Übermittlungsfrist, Dauerfristverlängerung

Rz. 45 Die Voranmeldung muss binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungzeitraums an das FA übermittelt werden.[1] Letzter Übermittlungstag ist also der 10. und falls dieser ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, der nächste Werktag.[2] Im Einzelfall kann die Frist nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden und von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sicherheitsleistung (Abs 3).

Rn 14 Wird die Leistung einer Sicherheit für die gestundete Forderung angeordnet, ist die Sicherheitsleistung Wirksamkeitsvoraussetzung für die Stundung, weshalb die Ausgleichsforderung nicht einredebehaftet ist, solange die Sicherheit nicht geleistet wurde (MüKo/Koch Rz 22). Art und Höhe der Sicherheitsleistung bestimmt das Gericht, §§ 232 ff gelten nicht (Staud/Thiele Rz 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sicherheitsleistung.

Rn 13 Auf sie hat der Geschädigte keinen Anspruch. Vielmehr liegt ihre Anordnung im Ermessen des Gerichts, II 2, doch kann die Ermessensausübung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden. Bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners kann die Sicherheitsleistung oder deren Erweiterung auch nachträglich verlangt werden, § 324 ZPO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sicherheitsleistung.

Rn 5 Die Sicherheitsleistung bestimmt sich nach den §§ 232 ff. Bei Streit/Unsicherheit über den Bestand der Verbindlichkeiten kann nach §§ 372 ff hinterlegt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2128 BGB – Sicherheitsleistung.

Gesetzestext (1) Wird durch das Verhalten des Vorerben oder durch seine ungünstige Vermögenslage die Besorgnis einer erheblichen Verletzung der Rechte des Nacherben begründet, so kann der Nacherbe Sicherheitsleistung verlangen. (2) Die für die Verpflichtung des Nießbrauchers zur Sicherheitsleistung geltende Vorschrift des § 1052 findet entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Abwendung durch Sicherheitsleistung.

Rn 22 Da das Zurückbehaltungsrecht dem Schuldner kein Befriedigungsrecht gewährt, sondern va ein Sicherungsmittel darstellt (Rn 4), räumt § 273 III dem Gläubiger das Recht ein, das Zurückbehaltungsrecht des Schuldners durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu § 320, der eine Abwendung durch Sicherheitsleistung nicht zulässt. Voraussetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzug mit Sicherheitsleistung (§ 569 IIa).

Rn 15 § 569 IIa ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) ins Gesetz eingefügt worden. Auf ein vor dem 1.5.13 entstandenes Mietverhältnis ist er gem Art 229 § 29 II EGBGB nicht anzuwenden (zur bis dahin geltenden Rechtslage s Hinz ZMR 12, 153, 160). Der an § 543 II 2 Nr 3 angelehnte § 569 IIa regelt für den Bereich der Wohnraummiete – zur Gewerbemiete vgl Schmid MDR 14,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sicherheitsleistung.

Rn 5 Ist die Verbindlichkeit des Dritten ggü dem Gläubiger noch nicht fällig, eröffnet § 257 S 2 dem Schuldner die Wahlmöglichkeit, statt der Befreiung des Gläubigers diesem nur Sicherheit zu leisten. Diese facultas alternativa des Schuldners ist erforderlich, wenn der Dritte zu einer Schuldübernahme oder zu einem Erlass nicht bereit ist und der Schuldner mangels Fälligkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 3: Sicherheitsleistung.

Rn 8 Das FamG kann gem III 1 auch die Leistung einer Sicherheit anordnen. Dadurch bleiben die Eltern verfügungsbefugt, tragen aber das Schadensrisiko. Die Sicherheitsleistung ist als milderes Mittel vorrangig ggü dem Entzug der Vermögenssorge. Voraussetzung für die Anordnung ist aber, dass sie geeignet ist die Gefahr abzuwenden. Das ist nicht der Fall, wenn die Eltern die Si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruch auf Sicherheitsleistung (§ 563b III).

Rn 11 Die Regelung kompensiert zugunsten des Vermieters evtl Nachteile, die mit dem Wechsel der Person des Mieters – insb unter dem Gesichtspunkt der Solvenz – eingetreten sind. Auch bei einer mietvertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung kann der Anspruch – möglicherweise neben § 563b I – (auch) allein auf § 563b III gestützt werden. Damit scheiden jedenfalls Probleme, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585a BGB – Sicherheitsleistung.

Gesetzestext (1) 1Der Verpflichtete hat auf Verlangen Sicherheit zu leisten. 2Die Verpflichtung, Sicherheit zu leisten, entfällt, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass die Unterhaltsleistung gefährdet ist oder wenn der Verpflichtete durch die Sicherheitsleistung unbillig belastet würde. 3Der Betrag, für den Sicherheit zu leisten ist, soll den einfachen Jahresbetrag d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1052 BGB – Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung.

Gesetzestext (1) 1Ist der Nießbraucher zur Sicherheitsleistung rechtskräftig verurteilt, so kann der Eigentümer statt der Sicherheitsleistung verlangen, dass die Ausübung des Nießbrauchs für Rechnung des Nießbrauchers einem von dem Gericht zu bestellenden Verwalter übertragen wird. 2Die Anordnung der Verwaltung ist nur zulässig, wenn dem Nießbraucher auf Antrag des Eigentüm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 562c BGB – Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung.

Gesetzestext 1Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden. 2Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet. Rn 1 Nach § 562c 1 hat der Mieter generell das Recht (nicht aber die Pflicht), die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts durch Sicherheitsleistu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sicherheitsleistung.

Rn 4 Für die Art und Weise gelten §§ 232 ff. Die Höhe wird vom Gericht festgesetzt; maßgebend sind der Nachlasswert (RGRK/Johannsen § 2128 Rz 7) und das Ausmaß der Gefährdung (Staud/Avenarius § 2128 Rz 8). Sinnvollerweise muss der Vorerbe die Sicherheit aus seinem eigenen Vermögen leisten. Die Hinterlegung von Nachlassgegenständen, insb Wertpapieren, gem § 232 reicht jedoch,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sicherheitsleistung nach Abs 2.

Rn 19 Bis zur Fälligkeit der Hauptforderung, dh in den Fällen von I Nr 1 u 2, hat der Hauptschuldner nach §§ 775 II, 232 ff das Recht, dem Bürgen Sicherheit für den Befreiungsanspruch zu leisten. Der Bürge hat keinen hierauf gerichteten Anspruch (Soergel/Gröschler § 775 Rz 6). Die Entgegennahme einer Sicherheit bedeutet keinen Verzicht auf den Befreiungsanspruch aus § 775 I ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Höhe der Sicherheitsleistung.

Rn 12 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum (anders bei gewerblichem Mietvertrag: Köln ZMR 23, 32, Brandbg ZMR 06, 854) darf die Höhe der Sicherheit den Betrag von drei Monatsmieten – ohne Betriebskostenanteil, wenn als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet – im Zeitpunkt der Kautionsabrede nicht übersteigen (§ 551 I 1; Celle ZMR 11, 379; LG Berlin ZMR 14, 790). Erhöht wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1051 BGB – Sicherheitsleistung.

Gesetzestext Wird durch das Verhalten des Nießbrauchers die Besorgnis einer erheblichen Verletzung der Rechte des Eigentümers begründet, so kann der Eigentümer Sicherheitsleistung verlangen. Rn 1 Das Verhalten des Nießbrauchers (oder des Ausübungsberechtigten) muss objektiv eine erhebliche Verletzung der Eigentümerrechte besorgen lassen. Ein Verschulden ist nicht erforderlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / P. Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen (Nr 15).

Rn 105 Nach a) kann der Werkunternehmer vom Vertragspartner durch AGB keine Abschlagszahlung verlangen, die ›wesentlich höher‹ ist als der Vertragswert der bereits erbrachten Leistungen (§ 632a I) bzw die in § 650m I genannte Obergrenze. Für beide Fälle dürfte die Grenze bei 20 % liegen (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 116). Nach b) kann die vom Unternehmer gem § 650m II zu lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 240a BGB – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Folgendes festzulegen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 238 BGB – Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.

Gesetzestext (1) Eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld ist zur Sicherheitsleistung nur geeignet, wenn sie den in der Rechtsverordnung nach § 240a festgelegten Voraussetzungen entspricht. (2) Eine Forderung, für die eine Sicherungshypothek besteht, ist zur Sicherheitsleistung nicht geeignet. Rn 1 Sicherheitsleistung erfolgt hier nach §§ 1273 ff, 129...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1218 BGB – Rechte des Verpfänders bei drohendem Verderb.

Gesetzestext (1) Ist der Verderb des Pfandes oder eine wesentliche Minderung des Wertes zu besorgen, so kann der Verpfänder die Rückgabe des Pfandes gegen anderweitige Sicherheitsleistung verlangen; die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen. (2) Der Pfandgläubiger hat dem Verpfänder von dem drohenden Verderb unverzüglich Anzeige zu machen, sofern nicht die Anzei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. 2Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. 3Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 232 ff greifen, wenn nach gesetzlicher Regelung eine Sicherheitsleistung verlangt oder erbracht werden kann. Sie bezwecken, die Durchsetzung des Rechts ggü Unvermögen des Verpflichteten oder sonstigen tatsächlichen Leistungshindernissen zusätzlich (BGH 14.6.17 – VIII ZR 76/16 Rz 19) abzusichern. Sie regeln nur das ›Wie‹ der Sicherheitsleistung, wenn insoweit kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Stoffe und Bauteile (Abs 1 S 6).

Rn 12 Für erforderliche Stoffe oder Bauteile, welche der Unternehmer an den für die Herstellung der Werkleistungen vom Besteller bestimmten Ort angeliefert oder eigens, dh für das konkrete Werk angefertigt und verwendungsbezogen bereitgestellt hat, kann er Abschlagszahlungen ebenfalls nur unter den Voraussetzungen des § 632a I 1–5 verlangen (Rn 6–11) (vgl zu dem nahezu inhal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 256 setzt auch § 257 einen aufgrund eines Vertrags oder Gesetzes bestehenden fälligen Aufwendungsersatzanspruch voraus (BGH NZI 06, 582 [BGH 20.07.2006 - IX ZR 44/05]; MüKoBGB/Krüger § 257 Rz 2). § 257 konkretisiert nur den Inhalt des Aufwendungsersatzanspruchs, stellt für diesen aber keine eigene Anspruchsgrundlage dar (Rohlfing MDR 12, 257, 258). Soweit sich der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 86h BGB – Gläubigerschutz.

Gesetzestext Die übernehmende Stiftung hat einem Gläubiger nach § 86g Satz 2 für einen Anspruch, der vor dem Zeitpunkt entstanden ist, zu dem die Wirkungen der Zulegung oder Zusammenlegung nach § 86f Absatz 1 oder Absatz 2 eingetreten sind, und dessen Erfüllung noch nicht veranlagt werden kann, Sicherheit zu leisten, wenn der Gläubigermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Pächter darf die landwirtschaftliche Bestimmung der Pachtsache nur mit vorheriger Erlaubnis des Verpächters ändern. (2) 1Zur Änderung der bisherigen Nutzung der Pachtsache ist die vorherige Erlaubnis des Verpächters nur dann erforderlich, wenn durch die Änderung die Art der Nutzung über die Pachtzeit hinaus beeinflusst wird. 2Der Pächter darf Gebäude nur mit vorherig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2217 BGB – Überlassung von Nachlassgegenständen.

Gesetzestext (1) 1Der Testamentsvollstrecker hat Nachlassgegenstände, deren er zur Erfüllung seiner Obliegenheiten offenbar nicht bedarf, dem Erben auf Verlangen zur freien Verfügung zu überlassen. 2Mit der Überlassung erlischt sein Recht zur Verwaltung der Gegenstände. (2) Wegen Nachlassverbindlichkeiten, die nicht auf einem Vermächtnis oder einer Auflage beruhen, sowie weg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 234 BGB – Geeignete Wertpapiere.

Gesetzestext (1) 1Zur Sicherheitsleistung geeignete Wertpapiere sind Inhaberpapiere und Orderpapiere, die mit Blankoindossament versehen sind, wenn sie einen Kurswert haben und zu einer in der Rechtsverordnung nach § 240a aufgeführten Gattung gehören. (2) Mit den Wertpapieren sind die Zins-, Renten-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine zu hinterlegen. (3) Mit Wertpapieren ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650m BGB – Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs.

Gesetzestext (1) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nach § 650c nicht übersteigen. (2) 1Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1054 BGB – Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung.

Gesetzestext Verletzt der Nießbraucher die Rechte des Eigentümers in erheblichem Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort, so kann der Eigentümer die Anordnung einer Verwaltung nach § 1052 verlangen. Rn 1 Die gerichtliche Verwaltung des § 1052 ist nicht nur bei unterbliebener Sicherheitsleistung möglich, sondern erst recht b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht). (2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist dem Dritten in dem Vertrag der Kaufpreis gestundet worden, so kann der Vorkaufsberechtigte die Stundung nur in Anspruch nehmen, wenn er für den gestundeten Betrag Sicherheit leistet. (2) 1Ist ein Grundstück Gegenstand des Vorkaufs, so bedarf es der Sicherheitsleistung insoweit nicht, als für den gestundeten Kaufpreis die Bestellung einer Hypothek an dem Grundstück ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 8 Für sein Rückgewährverlangen muss der Mieter lediglich beweisen, dass er die Sicherheit an den Veräußerer oder den Erwerber geleistet hat (BGH ZMR 06, 348 für Altfall). Die Voraussetzungen eines Wiederauffüllungsanspruchs hat der Vermieter zu beweisen. Verlangt der Erwerber eine Sicherheitsleistung, muss er die Verpflichtung des Mieters aus dem Mietvertrag beweisen. Für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form des Anerkenntnisses.

Rn 4 Das G nennt als Formen möglicher Anerkenntnishandlungen Abschlagszahlung (BGH 27.1.15 – VI ZR 87/14 Rz 8), Zinszahlung und Sicherheitsleistung. Auch das konstitutive oder deklaratorische Schuldanerkenntnis (s § 781 Rn 3, 9) sind erfasst. Das Anerkenntnis kann unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls auch allein durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BGH NJW 12, 218...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Nachlassverwalter darf den Nachlass dem Erben erst ausantworten, wenn die bekannten Nachlassverbindlichkeiten berichtigt sind. (2) 1Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf die Ausantwortung des Nachlasses nur erfolgen, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet wird. 2Für eine bedingte Forderun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Inventarstücken zu. (2) 1Der Verpächter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Pächters durch Sicherheitsleistung abwenden. 2Er kann jedes einzelne Inventarstück dadurch von dem Pfandrecht be...mehr