Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting

Leitsatz 1. Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften im Sinne des § 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar. 2. Erst der mit Zustimmung des Empfängers gestellte Antrag des Gebers gemäß § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG bewirkt eine Umqualifizierung de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Berücksichtigung von überobligatorischen Beiträgen zu einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse

Leitsatz 1. Bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse handelt es sich um Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragsleistung zufließt. 2. Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse sind keine gemäß § 3 Nr. 62 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes s...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.2 Welche Vordrucke müssen Sie ausfüllen?

Rz. 7 [Formularwegweiser] Einen Überblick, welche Vordrucke Sie benötigen, können Sie sich anhand des folgenden Formularwegweisers verschaffen. Durch die Übernahme der eDaten ist bei Rentnern ohne weitere Einkünfte die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bereits erfüllt, wenn nur der unterschriebene Hauptvordruck abgegeben wird. Die Angaben zu Renten (Anlage R) sow...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.4 Versorgungsausgleichansprüche

Bei der Scheidung von Eheleuten kommt es im Regelfall zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte geteilt.[1] Diese Anrechte werden grundsätzlich intern (also innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems) oder ausnahmsweise extern geteilt.[2] Anrechte, die am Ende der Ehezeit noch nicht ausgleichsreif sind (z. B. weil ein...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Betreuungskosten für Kinder

Betreuungskosten können für Kinder i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.5 Freiwilliger Wehrdienst, Schulgeld und Ausbildungsfreibetrag

Der BFH[1] hat entschieden, dass der freiwillige Wehrdienst, abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall, eine Maßnahme der Berufsausbildung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG darstellen kann. Darüber hinaus wurde § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG dahingehend geändert, dass durch den freiwilligen Wehrdienst eine Übergangszei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Krankheitskosten und behinderungsbedingte Aufwendungen in der Familie

Krankheitskosten Krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können außergewöhnliche Belastungen sein, die aber nur beschränkt abzugsfähig sind.[1] Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen.[2] Der Steuerpflichtige muss den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendung...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.1 "Ansatzstelle"

Bei Bezügen aus einer Zwischengesellschaft ist bei Ermittlung der Summe der Einkünfte oder bei Körperschaften beim steuerlichen Gewinn ein gesonderter Kürzungsbetrag abzuziehen, soweit in den Vorjahren oder im selben Jahr Hinzurechnungsbeträge angesetzt worden sind. Es ergibt sich damit folgende neue Berechnungsreichenfolge zum zu versteuernden Einkommen:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.7 Hofübergabe gegen Versorgungsleistungen

Rz. 513 Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen oder wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung sein.[1] Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG vor, sind die Versorgungsleistungen beim Verpflichteten als Sonderausgaben abziehbar und beim Berechtigten nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 302 Die Rechtsfolgen des Antrags nach § 13 Abs. 4 S. 2 EStG sind der Wegfall der Nutzungswertbesteuerung und der Übergang der denkmalgeschützten Wohnung sowie des dazugehörenden Grund und Bodens in das Privatvermögen. § 52 Abs. 21 S. 4 und 6 EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 16.4.1997[1] findet nach § 13 Abs. 4 S. 3 EStG (Rz. 307) entsprechende Anwendung. Damit werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.3 Erhöhte Absetzungen (§ 13 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 307 § 13 Abs. 4 S. 3 EStG sieht die entsprechende Anwendung von § 52 Abs. 21 S. 4 und 6 EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 16.4.1997[1] vor. Stehen dem Land- und Forstwirt für selbstgenutzte denkmalgeschützte Betriebsleiter- und Altenteilerwohnungen vor Abwahl der Nutzungswertbesteuerung erhöhte Absetzungen zu, bleiben ihm diese auch nach Wegfall der Nutzungswertbesteue...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

aa) Unterhaltszahlungen Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Sonderausgaben-Pauschbetrag/Vorsorgepauschale nach § 10c EStG

Rz. 844 Für Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen darstellen, wird ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR abgezogen, wenn der Steuerpflichtige keine höheren Aufwendungen nachweist (§ 10c S. 1 EStG). Dieser Betrag erhöht sich bei Ehepartnern, wenn diese zusammen veranlagt werden auf 72 EUR (§ 10c Satz 2 EStG).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

Rz. 772 Zu den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben gehören:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Sonderausgaben

Rz. 769 Grundsätzlich gilt im Einkommensteuerrecht, dass Aufwendungen für die private Lebensführung bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden dürfen (§ 12 EStG). Durch den Abzug von Sonderausgaben wird dieser Grundsatz durchbrochen. Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen abgezogen werden, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen beruhen und ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

Rz. 773 Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben werden in Sonderausgaben untergliedert, die entweder Vorsorgeaufwendungen darstellen oder nicht. Vorsorgeaufwendungen sind: Unter die b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / III. Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG – Verlustabzug/Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen/außergewöhnliche Belastungen

Rz. 758 Eine Unterhaltsrelevanz ergibt sich aus dem Grundsatz der Ableitung des Unterhaltseinkommens aus dem steuerlichen Einkommen. 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Pauschbetrag

Rz. 777 Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36 EUR, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR gewährt, § 10c EStG. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Sonderausgaben-Pauschbetrag, 10c S. 2 EstG.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Abflussprinzip

Rz. 775 Abziehbar sind Sonderausgaben im Veranlagungszeitraum, in dem sie geleistet worden sind. Maßgeblich ist nach § 11 Abs. 2 EStG folglich das Abflussprinzip, d.h. der Zeitpunkt des Abzuges der Sonderausgaben.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ii) Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

(1) Familienrechtliche Anspruchsgrundlage für die Zustimmungsverpflichtung Rz. 795 Die Anspruchsgrundlage bildet § 1353 BGB i.V.m. § 242 BGB. Die Verpflichtung ergibt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses.[574] Danach tri...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Wiederkehrende Wahlrechtsausübung

Rz. 789 Der Steuerpflichtige muss sich für jedes Veranlagungsjahr für den Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33a Abs. 1 EStG entscheiden. Der Antrag ist rechtsgestaltend, weil aus den in § 12 Nr. 2 EStG ertragsteuerlich unbeachtlichen Unterhaltszahlungen abziehbare Sonderausgaben werden. Der Antrag ist Merkmal des gesetzl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (b) Nachweispflicht

Rz. 803 Der Ausgleichsberechtigte hat zum Nachweis seiner Nachteile Belege, z.B. den Steuerbescheid, vorzulegen.[595]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Personenbezogenheit

Rz. 774 Bei der getrennten Veranlagung/Einzelveranlagung ab VZ 2013 ist ein Sonderausgabenabzug grundsätzlich bei dem Ehepartner vorzunehmen, der die Sonderausgaben geleistet hat. Auf übereinstimmenden Antrag der Ehepartner wird ausnahmsweise ein hälftiger Abzug vorgenommen, § 26a Abs. 2 Satz 2 bis 4 EStG. Werden Ehepartner nach § 26b EStG zusammenveranlagt, ist es für den Ab...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / hh) Nachträgliche Änderung der Abzugsbeträge

Rz. 793 Nicht selten werden Unterhaltsnachzahlungen noch für bereits veranlagte Kalenderjahre vorgenommen. Vorauszahlungen und Nachzahlungen von Unterhaltszahlungen sind – im Rahmen des Höchstbetrages von 13.805 EUR – im Kalenderjahr zuzüglich der Beträge nach dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ab VZ 2010[570] als Sonderausgaben abziehbar,[571] selbst wenn zunäc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Ausnahmen

Rz. 776 Sonderausgaben können vom Gesamtbetrag der Einkünfte nur dann als solche abgezogen werden, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltszahlungen

Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu erstattende Steuer und...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Zahlungen mit Auslandsbezug

Rz. 788 Unterhaltszahlungen an nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Empfänger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat haben, sind seit 1996 als Sonderausgaben abzugsfähig. Ein Abzug ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Besteuerung der Unterhaltsleistung beim Unterhaltsberechtigten durch eine Bescheinigung der zuständ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Höchstabzugsbeträge

Rz. 829 Für die Basisversorgung im Alter Die Berechnung vollzieht sich auch hier in mehreren Schritten:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs bei Unterhaltsleistungen

Rz. 781 Folgende Voraussetzungen müssen für den Sonderausgabenabzug erfüllt sein:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (2) Voraussetzungen für die Zustimmungsverpflichtung

(a) Nachteilsausgleich Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG übersch...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Zustimmung und Widerruf

Rz. 790 ▪ Zustimmung Der Unterhaltsempfänger hat dem Sonderausgabenabzug zuzustimmen. Die Zustimmung kann durch Unterschriftleistung auf der Anlage U zur Einkommensteuererklärung oder direkt durch eine Erklärung gegenüber der Finanzbehörde vorgenommen werden. Rz. 791 ▪ Widerruf Die Zustimmung gilt beim Unterhaltsgläubiger bis zu ihrem Widerruf, der sowohl gegenüber dem Wohnsitz-...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (c) Formalien

Rz. 804 Voraussetzungen der Zustimmung sind: Rz. 805 Hinweis Es besteht kein Anspruch, die Anlage U zu unter...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Familienrechtliche Anspruchsgrundlage für die Zustimmungsverpflichtung

Rz. 795 Die Anspruchsgrundlage bildet § 1353 BGB i.V.m. § 242 BGB. Die Verpflichtung ergibt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses.[574] Danach trifft den Unterhaltsberechtigten eine Obliegenheit zur Mitwirkung an der ste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Sachverhaltsvarianten

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Verlustrücktrag

Rz. 761 Bei einem Verlustrücktrag werden negative Einkünfte, d.h. Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte im laufenden Veranlagungszeitrahmen (2020) nicht ausgeglichen werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegange...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / l) Auskunftsanspruch wegen zu erwartender Nachteile

Rz. 814 Um die Voraussetzungen überprüfen zu können, ob sich die Durchführung des begrenzten Realsplittings rechnet, steht dem Unterhaltspflichtigen ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der zu erwartenden Nachteile zu.[614]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / n) Realsplittingvorteil aus neuer Ehe

Rz. 816 Wenn sich der Unterhaltsanspruch nach Wiederheirat des Verpflichteten nach seinem fiktiven Einkommen ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe errechnet, ist auch ein etwaiger Realsplittingvorteil auf der Grundlage dieses fiktiv nach der Grundtabelle bemessenen Einkommens zu bestimmen.[618] Rz. 817 Keinen Ausgleichsanspruch gibt es hinsichtlich der infolge der Zusammenv...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / k) Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen

Rz. 811 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob die Erklärungen erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob zuvor bereits ein Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Hinweis Ab dem 1.1.2013 ersetzt da...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) Durchsetzung des Anspruchs auf Zustimmung

Rz. 808 ▪ Klageart Durch einen Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO kann die Zustimmung eines Ehepartners zum Realsplitting erreicht werden. Die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die durch Beschluss oder Einigung im Verfahren ersetzt werden kann. Sie gilt mit rechtskräftigem Beschluss gemäß § 894 ZPO al...mehr