Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.3 Stellung der Ergänzungsbilanz im Rahmen der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Rz. 7 Nach heutiger Rechtsprechung des BFH wird der Gewinnanteil des Mitunternehmers gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nach der additiven Methode ermittelt (sog. 2-"stufige Gewinnermittlung").[1] Diese Methode kann ursprünglich auf Schmidt zurückgeführt werden.[2] Danach werden die Gewinnanteile des Mitunternehmers aus der Steuerbilanz getrennt von den Ergebnissen der Sonde...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.5 Miet- und Pachtverträge zwischen Gesellschafter und GmbH & Co. KG bzw. Komplementär-GmbH

Rz. 457 Überlässt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft dieser aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages Wirtschaftsgüter zur Nutzung, so liegt einkommensteuerrechtlich (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und gewerbesteuerrechtlich (§ 7 GewStG) keine Vermietung oder Verpachtung durch den Gesellschafter, sondern eine gesellschaftliche Einbringung (Einlage) zur Nutzung (§§ 706, 73...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.9 Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

Rz. 465 Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.2 Abgrenzung der Ergänzungsbilanz zur Sonderbilanz

Rz. 6 Ergänzungsbilanzen müssen unterschieden werden von Sonderbilanzen. Letztere sind reine Steuerbilanzen, die zusätzlich zur Jahresbilanz – und damit regelmäßig – für einzelne Gesellschafter erstellt werden müssen.[1] In ihnen werden Vermögensgegenstände bilanziert, die nicht zum Gesellschaftsvermögen gehören und deswegen auch nicht in der Bilanz enthalten sind, die jedoc...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.5 Erwerb eines Anteils an einer Obergesellschaft

Rz. 28 Wenn eine Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt ist, gelten gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG neben der Obergesellschaft auch die Gesellschafter der Obergesellschaft als Mitunternehmer der Untergesellschaft.[1] Bei dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an der Obergesellschaft ist für den neu...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 502 Die im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung mit zu behandelnde verdeckte Gewinnausschüttung[1] hat aber neben der körperschaftsteuerlichen Seite[2] auch eine die Kommanditisten betreffende einkommensteuerliche Seite. Werden ihre Gewinnanteile fiktiv zugunsten der GmbH gemindert, so ist damit entschieden, dass die GmbH fiktiv mehr hätte erhalten müssen, sie ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3.2.1 Wahlrechtsausübung mithilfe der Ergänzungsbilanz

Rz. 30 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft[1] gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach § 24 UmwStG ist als ein tauschähnlicher Veräußerungsvorgang zu sehen; Folge ist eine Veräußerung aus Sicht des einbringenden Gesellschafters und ein Anschaffungsgeschäft aus Sicht der aufnehmenden Personengesellschaft.[2...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.6 Organschaftsfragen

Rz. 516 Die körperschaftsteuerliche und die gewerbesteuerliche Organschaft haben die gleichen Voraussetzungen: Es muss ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen und die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft gegeben sein;[1] der Gewinnabführungsvertrag muss im Handelsregister eingetragen sein. Rz. 517 Eine GmbH & Co. KG kann nur dann Organträger sein, wenn sie eine eig...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 5 Ergänzungsbilanzen bei personenbezogenen Steuervergünstigungen

Rz. 39 Eine Personengesellschaft kann Steuervergünstigungen (bspw. §§ 6b, 7h EStG) für einzelne Gesellschafter, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, anteilig in Anspruch nehmen. Hierzu bildet sie eine negative Ergänzungsbilanz für die betreffenden Gesellschafter. Im Falle des § 6b EStG könnten bspw. aufgrund eines vorherigen Gesellschafterwechsels nicht alle Gesellsc...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 4 Ergänzungsbilanzen bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

Rz. 37 Durch das Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz[1] wurden die Bewertungsregelungen zur Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen in das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft modifiziert. Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG [2] sind die eingelegten Wirtschaftsgüter zwingend mit dem Buchwert anzusetzen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber in § 6 ...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.2 Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 34 Während das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes und Wirtschaftsgutes notwendigerweise als Element die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen beinhaltet,[1] hat selbst bei Erfüllung dieser Voraussetzung die Aktivierung zu unterbleiben, wenn ihr ein Bilanzierungsverbot gegenübersteht. Grundsätzlich darf in der Bilanz nur das dem Unternehmen gewidmete Vermögen a...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.3 Aufzeichnungspflichten (§ 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG)

Die gesetzlich formlos aufzeichnungspflichtigen Angaben [1] Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und vorgenommene Abschreibungen im Rahmen einer laufenden Führung sind Tatbestandsmerkmal (Voraussetzung) zur Ausübung der steuerlichen Wahlrechte und Bestandteil der Buchführung.[2] Praxis-Tipp Fe...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.3.1 Umfang Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betrie...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.4.1 Umfang Rz. 201 Als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich alle Grundstücke und Grundstücksteile in Betracht kommen, die auch ein Einzelunternehmer zum gewillkürten Betriebsvermögen machen kann (Wahlrecht). Die Behandlung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen setzt dann voraus, dass das Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz (Sonderbilanz) ausgewiesen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.8 Realisierung der stillen Reserven bei Gebäuden im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 230 Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft gehört zum Gewinn der Personengesellschaft und damit auch zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft. Im Falle des gleichzeitigen Ausscheidens bzw. einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils kann der Gewinn aus der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen ge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.7 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft oder freiberuflicher Tätigkeit

Rz. 227 Notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen kann es auch bei Mitunternehmern geben, die sich zur gemeinsamen Ausübung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines freien Berufs zusammengeschlossen haben.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat durch den gem. § 93a Abs. 2 BVerfGG gebildeten Ausschuss die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil vom...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.2 Gebäude, die notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 188 Stellt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, deren Gesellschaftszweck im Erwerb und der Veräußerung von Baugrundstücken sowie deren Bebauung besteht (Planung und Durchführung von Bauherrenmodellen), ein ihm gehörendes Grundstück für diese Zwecke zur Verfügung, dann ist das Grundstück dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters zuzurechnen. L...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.3 Bebaute Grundstücke, die gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 206 Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandseigentum der Mitunternehmer einer Personengesellschaft sind, sondern im Allein- oder Miteigentum eines oder mehrerer Mitunternehmer stehen, können auch gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen dieser Mitunternehmer sein.[1] So kann ein neutraler Grundstücksteil, der weder betrieblich noch privat genutzt wird, gewillkü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.3 Gebäude, die kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 198 Ein Wirtschaftsgut, das einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört und das dieser selbst ausschließlich und auf Dauer für seinen privaten Bedarf nutzt, ist in gleicher Weise wie ein entsprechendes Wirtschaftsgut eines Einzelunternehmens notwendiges Privatvermögen und kann nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein. Das gilt grundsätzlich auch für Grun...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.4 Bebaute Grundstücke, die kein gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 215 Ist ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft nicht erkennbar, kann ein Grundstück nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft werden.[1] Das in der in Rz. 199 angesprochenen Entscheidung des BFH aufgeführte Grundstück war auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen. Solches setzt u. a. voraus, dass ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.6 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufspaltung

Rz. 219 Es ist denkbar, dass ein Grundstück, das der Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft an die Betriebskapitalgesellschaft vermietet, zum Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft gehört.[1] Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut, das dem Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft gehört und von diesem unmittelbar an die ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.5 Gewerblicher Grundstückshandel bei Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 218 Der BFH hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung der Tätigkeit einer Personengesellschaft als Grundstückshandel ohne Bedeutung ist, ob die einzelnen Objekte dieser Tätigkeit zum Vermögen der Gesellschaft oder zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter gehören.[1] Es durften deshalb schon nach dieser Rechtsprechung nur solche Tätigkeiten...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3 Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.1 Umfang Rz. 173 Aus der Behandlung des Gesamthandsvermögens und des Sonderbetriebsvermögens als wirtschaftliche Einheit ergibt sich zwangsläufig, dass nicht nur das Gesamthandsvermögen, sondern auch das Sonderbetriebsvermögen in die Gewinnermittlung, d. h. in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen ist. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören folgende Grundstücke und Gr...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 1. Qualifikation als (notwendiges) Sonder-BV

a) Grundsatz Die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementärgesellschaft dient grundsätzlich der Stärkung der Gesellschafterstellung des Kommanditisten in der GmbH & Co. KG, da dieser durch die Wahrnehmung seiner Rechte aus der Beteiligung an der Komplementär-GmbH die Möglichkeit seiner Einflussnahme auf die Personengesellschaft erweitert – die Anteile des Kommanditist...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.1 Umfang

Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.2 Subjektive Bestimmung und buchmäßige Behandlung

Rz. 202 Hinsichtlich dieser Grundstücke bzw. Grundstücksteile besteht ein Wahlrecht. Diese Wirtschaftsgüter können als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen oder als Privatvermögen behandelt werden. Sollen Grundstücke oder Grundstücksteile als Betriebsvermögen behandelt werden, muss der Mitunternehmer erkennen lassen, dass das Wirtschaftsgut Sonderbetriebsvermögen sein soll. D...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.1 Umfang

Rz. 173 Aus der Behandlung des Gesamthandsvermögens und des Sonderbetriebsvermögens als wirtschaftliche Einheit ergibt sich zwangsläufig, dass nicht nur das Gesamthandsvermögen, sondern auch das Sonderbetriebsvermögen in die Gewinnermittlung, d. h. in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen ist. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören folgende Grundstücke und Grundstücksteile...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.1 Umfang

Rz. 201 Als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich alle Grundstücke und Grundstücksteile in Betracht kommen, die auch ein Einzelunternehmer zum gewillkürten Betriebsvermögen machen kann (Wahlrecht). Die Behandlung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen setzt dann voraus, dass das Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz (Sonderbilanz) ausgewiesen wird. Zum gewil...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / I. Sonder-Betriebsvermögen bei Übertragungsvorgängen

Bedeutung des Sonder-Betriebsvermögens...: Betrachtet man den Mitunternehmeranteil im Steuerrecht, so wird deutlich, dass sich der Anteil eines Mitunternehmers nicht nur aus der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft an sich, sondern auch aus etwaigem Ergänzungsbilanz- und Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) zusammensetzt. Insbesondere im Kontext von Umwandlungsvorgängen oder Ü...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / c) Eigener Geschäftsbetrieb der Komplementärin

Weiterhin ist nach Auffassung der Finanzverwaltung[20] in der Komplementärbeteiligung ebenfalls kein Sonder-BV anzunehmen, wenn die Komplementärin – neben ihrer Geschäftsführungstätigkeit für die Personengesellschaft - einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält und dieser nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft steh...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 3. Zwischenfazit

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Komplementärbeteiligung des Kommanditisten im Regelfall wohl seinem (notwendigen) Sonder-BV II bei der betreffenden Personengesellschaft zuzuordnen ist, da diese seine Stellung als Kommanditist stärkt. In den in der Praxis meist auftretenden Konstellationen hat der Kommanditist regelmäßig mehr als 10 % der Anteile an der Komplementä...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / II. Einordnung

Das BV umfasst bei einer Personengesellschaft sowohl die Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen der Mitunternehmer gehören, als auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören (sog. Sonder-BV).[2] Fraglich ist, wie in Übertragungs- oder Umwandlungsfällen mit dem Sonder-BV umzugehen ist. Übertragung im Bereich des § 6 Abs. 3 EStG:...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.2 Betrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 177 Betrieblich genutzte Grundstücksteile, die im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks – nicht im Verhältnis zum Wert des Grundstückteils des Gesellschafters – von untergeordneter Bedeutung sind (§ 8 EStDV), brauchen nicht als Sonderbetriebsvermögen behandelt zu werden. Jeder Mitunternehmer kann dieses Wahlrecht ausüben; sind mehrere Gesellschafter zugleich Eigentü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.1 Umfang

Rz. 141 Dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft sind alle Gebäude und Gebäudeteile zuzuordnen, die zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft) gehören und nicht dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen sind oder die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören und als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln sind. Das steuerliche Betriebsv...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / d) Komplementärin mehrerer Personengesellschaften

Für den Fall, dass eine GmbH die Komplementärfunktion bei mehreren Personengesellschaften ausübt und sich die Tätigkeit der GmbH auf die jeweilige Geschäftsführung beschränkt – oder Geschäftsbeziehungen von nicht untergeordneter Bedeutung zu mehreren der Personengesellschaften bestehen – sollen die Komplementäranteile nach Ansicht der Finanzverwaltung [28] dem (notwendigen) S...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / b) Mindestbeteiligung an der Komplementärin

Eine wirtschaftliche Bedeutung für Zwecke der Zuordnung zum Sonder-BV ist nach Ansicht der Rechtsprechung[17] jedoch dann regelmäßig ausgeschlossen, wenn die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementärin unter 10 % liegt.[18] Insoweit soll kein (notwendiges) Sonder-BV II vorliegen. Beachten Sie: Etwas anderes kann jedoch im Falle sog. Zweipersonengesellschaften gelten...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 2. Gesetzliche Neuregelung

Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung gilt technisch als Formwechsel, so dass nach § 1a Abs. 2 Sätze 1 und 2 KStG die Vorschrift des Formwechsels einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft nach § 25 UmwStG entsprechend anzuwenden ist. Folge der Formwechselfiktion ist, dass auch insoweit der gesamte Mitunternehmeranteil – d.h. inklusive des funktional wesentlichen Sonder...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.2 Entnahmevorgänge

Rz. 121 Überführt ein Steuerpflichtiger ein bebautes Grundstück vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen und versteuert er die stillen Reserven, so schafft er damit ein Gebäude an i. S. d. § 7 Abs. 5 EStG.[1] Rz. 122 Wird ein zum notwendigen Betriebsvermögen gehörendes Gebäude, das teils eigengewerblich, teils fremdgewerblich, teils zu Wohnzwecken durch Vermietung und Verpa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 142 Grundsachverhalte Zum notwendigen Betriebsvermögen der Personengesellschaft rechnen die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder zu dienen bestimmt sind.[1] Rz. 143 Auch Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu ...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / V. Fazit

Es zeigt sich, dass – insbesondere im Falle von Vermögensnachfolgen, Übertragungen sowie Umwandlungsvorgängen – ein besonderes Augenmerk auf vorhandenes Sonder-BV zu legen ist. Die Nichtberücksichtigung des Sonder-BV kann negative Auswirkungen auf eine mögliche Buchwertfortführung haben, die es in jedem Fall zu vermeiden gilt. Daher ist im Vorfeld möglicher Übertragungen sic...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB/FBIStR / Dipl.-Finw. (FH) Tim Bauerfeld, StB/Zertifizierter Family Officer (FvF)[*] In der Beratungspraxis ist ein deutlicher Anstieg von Umwandlungsvorgängen, Übertragungen sowie geregelten Vermögensnachfolgen zu beobachten. Regelmäßig sind die Hintergründe für die vorstehend aufgeführten Maßnahmen wirtschaftlicher Natur – i...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / a) Grundsatz

Die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementärgesellschaft dient grundsätzlich der Stärkung der Gesellschafterstellung des Kommanditisten in der GmbH & Co. KG, da dieser durch die Wahrnehmung seiner Rechte aus der Beteiligung an der Komplementär-GmbH die Möglichkeit seiner Einflussnahme auf die Personengesellschaft erweitert – die Anteile des Kommanditisten an der Ko...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 2. Qualifikation als funktional wesentliche Betriebsgrundlage

Die Zuordnung der Komplementärbeteiligung zum Sonder-BV führt aus Sicht des Kommanditisten zwar nicht zu einer generellen Qualifikation der Anteile an der Komplementärin als funktional wesentliche Betriebsgrundlage, jedoch ist in der Stärkung der Gesellschafterstellung auf Ebene der Personengesellschaft eine funktionale Bedeutung offensichtlich; flankiert wird dies durch die...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 4. Weiterführende Überlegungen

Die Finanzverwaltung hatte bereits im Anwendungsschreiben zur Körperschaftsteueroption Vereinfachungsregelungen getroffen, die eine Übertragung von Sonder-BV auf die optierende Gesellschaft in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Körperschaftsteueroption erlaubten.[63] Nunmehr erfolgt eine weitere Liberalisierung der Vorschrift in Bezug auf die Anteile an Kom...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 3. Einordnung der Neuregelung

Der BFH hatte im Jahr 2009 zu einem echten Formwechsel i.S.d. § 25 UmwStG entschieden, dass die funktionale Wesentlichkeit der Komplementärbeteiligung entfällt, da die Personengesellschaft mit Formwechsel erlischt.[55] Im Kontext des Optionsmodells besteht die Personengesellschaft jedoch zivilrechtlich fort,[56] so dass der Entfall der funktionalen Wesentlichkeit zivilrechtli...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.4 Keine Entnahmevorgänge

Rz. 131 Die räumliche Verlagerung der betrieblich genutzten Grundstücksteile auf einem Grundstück führt bei einem unveränderten betrieblichen Nutzungsanteil nicht zu einem Entnahmegewinn, auch wenn die bisherigen betrieblich genutzten Räume im Anschluss zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Der Raumtausch führt nicht zu einer Aufdeckung stiller Reserven. Nach Ansicht des F...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.2 Zur Frage des Vorliegens von gewillkürtem Betriebsvermögen

Rz. 153 Die Finanzverwaltung geht offensichtlich mit der Formulierung im Mitunternehmererlass, dass Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu dienen bestimmt sind, vorbehaltlich der Regelung in Tz. 9 des Mitunternehmererlasses, so lange zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehö...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / III. Zuordnungskriterien der Finanzverwaltung

Wie vorstehend ausgeführt, ist insbesondere für Zwecke dieses Beitrages fraglich, in welchen Konstellationen die Beteiligung eines Mitunternehmers einer Kommanditgesellschaft an der Komplementärgesellschaft zum (notwendigen) Sonder-BV gehört und, soweit die Zugehörigkeit gegeben ist, wann eine solche Komplementärbeteiligung auch tatsächlich eine funktional wesentliche Betriebs...mehr