Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Übermittlung an die zuständige Landesfinanzbehörde (Abs. 2)

Rz. 2 Abs. 2 bestimmt, dass das BZSt die nach Abs. 1 entgegengenommenen Informationen zu im Inland ansässigen Anbietern bzw. in Bezug auf im Inland belegenes unbewegliches Vermögen an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weiterzuleiten hat. Die Landesfinanzbehörden sollen auf diesem Weg die Informationen als Kontrollmaterial im Rahmen des Besteuerungsverfahrens berücksi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 PStTG legt fest, wie häufig die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchzuführen sind und wie lange die durchgeführten Sorgfaltsverfahren gültig bleiben.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Qualifizierter Plattformbetreiber (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 5 der Amtshilferichtlinie der Begriff des qualifizierten Plattformbetreibers. Rz. 3 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber unterfallen ebenfalls den Meldepflichten, sofern sie in der EU ihre Tätigkeiten ausüben.[1] Die Steuerverwaltung der Drittstaaten, aus denen heraus Plattformbetreiber i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Frist (Abs. 1)

Rz. 2 § 20 Abs. 1 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. F Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber muss gem. § 20 Abs. 1 PStTG sicherstellen, dass er alle Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 17, 18 Abs. 1 und 2 PStTG und § 19 PStTG in Bezug auf seine Anbieter bis zum 31. Dezember jedes Me...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4.1 Allgemeines

Rz. 51 Abs. 3 dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 3 der Amtshilferichtlinie.[1] Er regelt den Begriff des sog. freigestellten Plattformbetreibers, der von den Melde- und Sorgfaltspflichten des PStTG befreit ist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Aktiver Anbieter (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 ist ein aktiver Anbieter ein Anbieter, der während des Meldezeitraums eine relevante Tätigkeit erbringt oder dem während des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wird. Andernfalls ist der Anbieter nicht als aktiver Anbieter zu werten. § 16 PStTG gewährt meldenden Plattformbetreibern die Möglichkeit, ihre Sorgfaltspflichten nur in Bezug...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Qualifizierter Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie den Begriff des qualifizierten Drittstaats. Rz. 7 Ein Drittstaat ist ein qualifizierter Drittstaat, wenn er auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung einen automatischen Austausch von Informationen durchführt, die als mit den nach dem PStTG zu meldenden In...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Wesen und Aufbau des PStTG

Rz. 3 Das PStTG beinhaltet ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht. Es hat keine Auswirkungen auf die Gesetze, die einzelne Steuerarten betreffen und nach denen sich die Besteuerung von Einkünften bzw. Umsätzen bestimmt (z. B. EStG, KStG, GewStG, UStG).[1] Rz. 4 Das PStTG gliedert sich in 6Abschnitte: Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Vorschriften enthalten, die den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Bezug auf für frühere Meldezeiträume durchgeführte Verfahren (Abs. 2)

Rz. 8 § 20 Abs. 2 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. F Nr. 3 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 9 § 20 Abs. 2 PStTG sieht eine Erleichterung zugunsten meldender Plattformbetreiber vor. Grund dafür ist die Erwägung, dass sich die von den meldenden Plattformbetreibern in Bezug auf ihre Anbieter erhobenen und überprüften Informationen und die aus diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5.1 Antragsteller

Rz. 8 Als Antragsteller kommen ausschließlich (potenzielle) Plattformbetreiber in Betracht. Das PStTG verpflichtet nämlich lediglich Plattformbetreiber[1] und erklärt diese auch zu Adressaten etwaiger Zwangsmaßnahmen nach den §§ 26 und 27 PStTG.[2] Nur Plattformbetreiber sind somit im Einzelfall antragsbefugt. Bloß ihnen gegenüber kann die Auskunft ihre verfassungsrechtlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 4 Antragsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 4 Berechtigt, einen Antrag auf Feststellung oder auf Verlängerung einer Feststellung beim BZSt zu stellen, sind gem. Abs. 3 Plattformbetreiber, die nach § 13 Abs. 1 PStTG verpflichtet sind, an das BZSt zu melden. Soweit nach den § 13 Abs. 2 bis 4 PStTG ein Wahlrecht besteht, setzt die Antragsberechtigung voraus, dass der Plattformbetreiber das BZSt als Adressat seiner Me...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Melde- und Sorgfaltspflichten des PStTG betreffen lediglich meldende Plattformbetreiber. § 3 Abs. 4 PStTG klassifiziert jeden Plattformbetreiber, der nicht dem Ausnahmetatbestand des Abs. 3 unterliegt, als meldenden Plattformbetreiber, sofern er einen spezifischen Nexus zum Inland oder anderen Mitgliedstaaten aufweist. Ob ein derartiger Nexus vorliegt, wird in den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Bestehende Anbieter (Abs. 3)

Rz. 13 Nach Abs. 3 Satz 1 handelt es sich bei Anbietern, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des PStTG, also am 1.1.2023, bereits auf einer Plattform registriert waren, um bestehende Anbieter. Das Gleiche gilt gem. Abs. 3 Satz 2, wenn ein Rechtsträger zu einem Zeitpunkt nach Inkrafttreten des PStTG erstmals meldender Plattformbetreiber wird, für alle Anbieter, die zu diesem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 6 Beschränkung auf verfügbare Informationen (Abs. 6)

Rz. 13 Gem. § 17 Abs. 6 PStTG hat der meldende Plattformbetreiber im Rahmen der Sorgfaltspflichten vom Anbieter dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Angaben zu einer Betriebsstätte des Anbieters und die Grundbuchnummer oder eine gleichwertige Angabe zu einem Grundstück des Anbieters von dem meldenden Plattformbetreiber nur zu erheben, soweit der jeweilige Anbieter über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 9 Aufsichtspflichten des BZSt (Abs. 10)

Rz. 19 Die Mitgliedstaaten haben nach Art. 8ac Abs. 1 Satz 2 und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. C der Amtshilferichtlinie die Einhaltung der Melde- und Sorgfaltspflichten durch meldende Plattformbetreiber sicherzustellen. Diese Aufgabe fällt nach Abs. 10 dem BZSt zu. Die Regelungen über die Außenprüfung und den Datenzugriff nach § 147 Abs. 5 und 6 AO gelten entsprechend....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Verantwortlichkeit des meldenden Plattformbetreibers (Abs. 3)

Rz. 7 § 21 Abs. 3 PStTG hat lediglich klarstellende Bedeutung. Hier wird verdeutlicht, dass die Beauftragung eines Dritten nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 PStTG den meldenden Plattformbetreiber nicht von seinen Pflichten nach Abschn. IV befreit. Die Verantwortung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten verbleibt beim delegierenden, meldenden Plattformbetreiber. Der meldende Plattfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Rechtsfolge bei fehlender Plausibilität (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 10 Kommt der meldende Plattformbetreiber im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung zu dem Ergebnis, dass ein von ihm zu erhebendes Informationselement unplausibel ist, ist er nach § 18 Abs. 1 Satz 3 PStTG dazu verpflichtet, neue Informationen und/oder Unterlagen einzuholen, aus denen er die Richtigkeit der nach § 17 PStTG verlangten Informationselemente erschließen kann. Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 6 Wirkung der Auskunft

Rz. 18 Die Auskunft ist gem. § 10 Abs. 4 PStTG für Zwecke des PStTG grundsätzlich bindend, also hinsichtlich der Aufzeichnungs-, Melde- und Sorgfaltspflichten des Plattformbetreibers. Rz. 19 Hinweis Praxishinweis[1]: Es sei an dieser Stelle erneut auf die terminologische Autonomie des PStTG und seinen bloß verfahrensrechtlichen Charakter hingewiesen: Im selben Maße, wie sich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 7 Gebührenpflicht

Rz. 26 Nach § 10 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 PStTG wird für die Antragsbearbeitung eine pauschale Gebühr in Höhe von 5.000 EUR festgesetzt, auf deren Erhebung jedoch bei Unbilligkeit verzichtet werden kann.[1] Die Gebührenfestsetzung erfolgt durch Verwaltungsakt. Ein Verzicht kommt nach § 10 Abs. 5 Satz 5 PStTG insbesondere dann in Betracht, wenn der Antrag noch vor Auskunftser...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4.2 Inhalt

Rz. 52 Ein Plattformbetreiber gilt nach § 3 Abs. 3 PStTG als freigestellt, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass meldepflichtige Anbieter die von ihm betriebene Plattform nicht nutzen können. Ein freigestellter Plattformbetreiber kann nicht ein meldender Plattformbetreiber i. S. d. Abs. 4 sein und unterliegt daher nicht den Meldepflichten nach §§ 13 bis 15 PStTG und den So...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4.2 Grenzen der Weitergabe von Pflichten an die Zulieferer

Wie bereits angedeutet, bedeutet Zusammenarbeit in der Lieferkette diesem Verständnis folgend nicht, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes einfach auf die Zulieferer erweitert wird. Wenn ein verpflichtetes Unternehmen beispielsweise von seinen Zulieferern verlangt, alle Pflichten des LkSG einzuhalten und sich ausschließlich darauf verlässt, könnte dies dazu führen, dass da...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 1 Was ist das LkSG und für wen gilt das Gesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe (derzeit mit mind. 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland, ab 2024 mit mind. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland), menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Kleine und mittlere Unt...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.2 Verpflichtungen bei unmittelbaren Zulieferern

Bei unmittelbaren Zulieferern sind menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit allen Vorgaben an Sorgfaltspflichten, die das eigene Unternehmen hat, zu überprüfen. Die Pflichten beim unmittelbaren Zulieferer sind somit ebenfalls auf § 3 LkSG zurückzuführen und umfassen folgende Punkte: Risikoanalyse – Die Risikoanalyse ist einmal im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführe...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4.1 Grundsatz der Angemessenheit und Wirksamkeit

Die Prinzipien "Angemessenheit und Wirksamkeit" stellen den grundlegenden Rahmen für die Umsetzung sämtlicher Sorgfaltspflichten des LkSG im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern dar. Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten in angemessener Weise in ihren Lieferketten erfüllen, um menschenrechtliche und umweltbezogen...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / Zusammenfassung

Überblick Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterscheidet grundlegend zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Trotz viel Kritik gerade vonseiten mehrerer Nichtregierungsorganisationen gelten die Sorgfaltspflichten des Gesetzes vollumfänglich ausschließlich für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer. Bezüglich weiter vorgelager...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 5 In meinem KMU spielen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken kaum eine Rolle. Wie soll ich mich verhalten?

Verpflichtete Unternehmen müssen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten risikobasiert vorgehen. Das bedeutet auch, zwischen risikoarmen und stark risikogeneigten Zulieferern zu unterscheiden. Wenn ein KMU als Zulieferer eines verpflichteten Unternehmens gebeten wird, einen umfangreichen Fragebogen zum LkSG auszufüllen oder entsprechende Erklärungen abzugeben, obwohl die ...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5 Empfehlungen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette

Die Zusammenarbeit in der Lieferkette basiert im Optimalfall auf Dialog und einem kontinuierlichen Austausch. Verpflichtete Unternehmen sollten mit ihren Zulieferern auf Augenhöhe zusammenarbeiten und ihre Einflussmöglichkeiten nutzen, beispielsweise bei der Gestaltung von Preisen und Lieferzeiten. Maßnahmen können Anreize und Kontrollen umfassen, beispielsweise Arbeitsschut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 6 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission. Das europäische Lieferkettengesetz kann somit in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat eine gemeinsame Position gefund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.1 Einordnung unmittelbare und mittelbare Zulieferer

Unmittelbare und mittelbare Zulieferer des verpflichteten Unternehmens werden unterschiedlich behandelt. Laut § 2 Abs. 5 LkSG bezieht sich die Lieferkette auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4 Regelungen zur Inanspruchnahme von Zulieferern durch verpflichtete Unternehmen

Wie im vorherigen Kapitel diskutiert, hat das LkSG auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht selbst in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen. Das LkSG sieht in mehreren Punkten vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern – bei m...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.4 Missbrauchsgebühr nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 8 § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eröffnet die Möglichkeit, einem Beteiligten Kosten entsprechend § 34 BVerfGG aufzuerlegen, wenn die Einlegung des Rechtsbehelfs oder sonstige Verfahrenshandlungen als Missbrauch des kostenfreien sozialgerichtlichen Rechtsschutzes anzusehen sind (BT-Drs. 14/5943 S. 28). Die Regelung stellt eine Schadensersatzregelung dar, die das Privileg der K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Personen-GmbH / 2 Zusammenarbeit in der Krise

Erfahrungsgemäß kommt es zu wirtschaftlichen Situationen in der GmbH, die von den beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern unterschiedlich gewertet werden. Praxis-Beispiel Streit über Werbekampagne Die SOFTO Logistik GmbH entwickelt Software für logistische Anwendungen in mittelständischen Betrieben. Unterdessen sind 10 Mitarbeiter beschäftigt. 95 % des Umsatzes wird mit ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 1 Einordnung der Abhilfemaßnahmen: eine Sorgfaltspflicht des LkSG

Im Sinne einer umfassenden Unternehmensverantwortung enthält das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) klare Anforderungen an alle betroffenen Unternehmen, die Achtung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten in ihre alltäglichen Geschäftsprozesse zu integrieren und sowohl präventiv als auch kurativ jede Verletzung dieser Pflichten zu vermeiden bzw. im aku...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei unmittelbar bevorstehender oder bereits eingetretener Verletzung der Sorgfaltspflichten

Zusammenfassung Überblick Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gehört u. a. die Pflicht, auf bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht wirksam und angemessen zu reagieren. Das entsprechende Vorgehen unterliegt hierbei dem Grundsatz "Befähigung vor Rückzug"....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.3 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern

Mittelbare Zulieferer betreffen die weiter vorgelagerten Ebenen der Lieferkette, sodass hier keine direkte Vertragsbeziehung zum eigenen Unternehmen besteht und die Steuerung des Zulieferers primär einem anderen nachgelagerten – ggf. für das eigene Unternehmen unmittelbaren – Zulieferer unterliegt. Laut LkSG betrifft dies jeden Zulieferer, der kein unmittelbarer Zulieferer i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 4 Prinzip der Angemessenheit bei der Durchführung von Abhilfemaßnahmen

Das Prinzip der Angemessenheit stellt den grundlegenden Rahmen für die Umsetzung sämtlicher Sorgfaltspflichten des LkSG dar. Bezüglich der Durchführung von Abhilfemaßnahmen bedeutet dies, dass die Unternehmen gefordert sind, angemessene und wirksame Maßnahmen zur Behebung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gehört u. a. die Pflicht, auf bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht wirksam und angemessen zu reagieren. Das entsprechende Vorgehen unterliegt hierbei dem Grundsatz "Befähigung vor Rückzug". Ein Abbruch de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 2 Befähigung vor Rückzug als Grundsatz für Abhilfemaßnahmen

Laut § 7 Abs. 2 und 3 LkSG werden Unternehmen darin unterstützt, gemeinsam mit betroffenen Zulieferern oder innerhalb der Branche konkrete Lösungen für die Behebung aufgetretener oder unmittelbar bevorstehender Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu entwickeln. Ein Rückzug aus der Geschäftsbeziehung soll lediglich die letzte Option darstellen....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.2 Sorgfaltspflichten

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses wird der Arbeitgeber in vielfältiger Weise für den Arbeitnehmer tätig. Aus Fürsorgegesichtspunkten ist er hierbei zu einer sorgfältigen Behandlung der Angelegenheiten und zur Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers verpflichtet. So ist der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.1 Maßnahmen und Kontrollen im eigenen Geschäftsbereich

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Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Wasserversorgung / 3.1 Erlaubnis und Bewilligung

Wasser ist Bestandteil des Naturhaushalts, Lebensgrundlage für den Menschen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen (§ 1 WHG). Nach § 5 WHG gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Nach § 9 Abs. 1 und 2 WHG sind Gewässerbenutzungen u. a.: Entnehmen und Ableiten von Wasser sowie Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.2 Maßnahmen und Kontrollen in der Lieferkette

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Vertrauensschutz (§ 6a Abs. 4 UStG)

Rz. 311 Liegen die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vor, wird die Lieferung gem. Abs. 4 für den Unternehmer gleichwohl als steuerfrei angesehen, wenn der Unternehmer sie als steuerfrei behandelt hat, die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i.d.R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Der elektronisc... / IV. Eingangsbestätigung

Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs entsprechen denen bei der Übersendung von Schriftsätzen per Telefax. In beiden Fällen ist es erforderlich, den Versandvorgang zu überprüfen.[93] Um zu überprüfen, ob eine ordnungsgemäße Übermittlung erfolgt ist, gilt es zu kontrollieren, ob sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe; I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem auf Erteilung wechselseitiger Auskünfte gerichteten, aus dem Scheidungsverbund abgetrennten güterrechtlichen Verfahren der Beteiligten. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin durch einen am 3.1.2022 zugestellten Beschluss zur Er...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Die Beschwerdebegründungsfrist, § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG

Rz. 456 Nach § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG beträgt die Frist zur Begründung der Beschwerde in Unterhaltssachen zwei Monate. Die Regelung ist angelehnt an § 520 Abs. 2 ZPO, dessen entsprechende Geltung i.Ü. in § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG angeordnet wird. Die Beschwerdebegründungsfrist beginnt mit der – von Amts wegen zu erfolgenden – Zustellung des in vollständiger schriftlicher Form a...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / III. Haftungsabwägung

Wie dargelegt ist für die Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen einem Fahrzeug i.S.d. § 7 StVG und einem Fußgänger in aller Regel weniger der schuldhafte Verkehrsverstoß des Fahrzeugführers, sondern eher die Frage entscheidend, ob der Unfall für den Fahrzeugführer vermeidbar[30] war, er also auf eine sich anbahnende Verkehrssituation richtig reagiert und ob der Fußgänge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorwerfbarkeit (Vorsatz, Leichtfertigkeit)

Rz. 42 [Autor/Stand] Das nicht rechtzeitige oder unvollständige Einbehalten oder Abführen der Steuerabzugsbeträge muss (zumindest bedingt) vorsätzlich oder leichtfertig geschehen. Zum Begriff des Vorsatzes s. § 377 Rz. 52 und allgemein § 370 Rz. 608 ff., zu dem der Leichtfertigkeit s. § 378 Rz. 55 ff. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich dabei erstrecken auf die die Ste...mehr