Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.6.1 Reaktion auf Risikoanalyse

Rz. 52 Sofern das Unternehmen feststellt, dass eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht in seinem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ist es verpflichtet, unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß de...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.6.2 Eigener Geschäftsbereich

Rz. 53 Durch § 7 Abs. 1 S. 2 LkSG wird klargestellt, dass das Unternehmen verpflichtet ist, im eigenen Geschäftsbereich im Inland für eine sofortige Beendigung der Verletzung zu sorgen. Diese Verpflichtung korrespondiert mit dem Angemessenheitsgrundsatz aus § 3 Abs. 2 LkSG: Je näher das Unternehmen mit dem (drohenden) Risiko in Verbindung steht, desto umfassender seine Verpf...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / Zusammenfassung

Nach intensiven politischen Diskussionen hat der deutsche Gesetzgeber im Juli 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bzw. LkSG) erlassen, welches am 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Infolge des LkSG sind große Unternehmen in der Pflicht, substanzielle Änd...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 3.4 Mittelbarer Zulieferer

Rz. 24 Mittelbare Zulieferer definiert das Gesetz in § 2 Abs. 8 LkSG als "jedes Unternehmen, das kein unmittelbarer Zulieferer ist und dessen Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind". Im Hinblick auf mittelbare Zulieferer ist der Pflichtenkreis der Unternehmen deut...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.5.2 Eigener Geschäftsbereich

Rz. 46 Im eigenen Geschäftsbereich geht es zunächst darum, interne sowie externe Verhaltensvorschriften oder Richtlinien hinsichtlich einzelner Geschäftsfelder und Geschäftsabläufe auf Basis der Menschenrechtsstrategie der Grundsatzerklärung zu entwickeln. Besonders zu beachten sind Bereiche, die für das Risikomanagement als relevant identifiziert worden sind. Der Gesetzgebe...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.6.3 Unmittelbare Zulieferer

Rz. 55 In § 7 Abs. 2 LkSG werden Abhilfemaßnahmen beschrieben für den Fall einer Verletzung einer geschützten Menschenrechtsposition oder umweltbezogener Belange bei einem unmittelbaren Zulieferer. Wenn die in Rede stehende Verletzung durch das Unternehmen nicht in absehbarer Zeit beendet werden kann, muss unverzüglich ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung erstellt und...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.2.1 Verpflichtung zum so genannten "Bilanzeid"

Rz. 227 In Umsetzung der EU-Transparenz-Richtlinie (Richtlinie 2004/109/EG) hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 20.1.2007 in Kraft getretenen "Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)"[1] die bestehenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften um einen so genannten "Bilanzeid", d. h. eine schriftliche Erklärung hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Ang...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.3 Risikoanalyse

Rz. 40 I. R. d. angemessenen und wirksamen Risikomanagements sind die Unternehmen gem. § 5 LkSG verpflichtet, einmal jährlich sowie anlassbezogen eine Risikoanalyse durchzuführen, welche sich auf die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Bereich sowie bei den unmittelbaren Zulieferern beziehen muss. Sofern in Bezug auf einen mittelbaren Zulieferer substan...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.7 Beschwerdeverfahren

Rz. 58 Die Unternehmen sind gem. § 8 LkSG verpflichtet, ein unternehmensinternes oder externes Beschwerdeverfahren einzurichten bzw. sich an einem solchen zu beteiligen. Externe Beschwerdeverfahren können z. B. von Branchenverbänden aufgesetzt werden oder von spezialisierten Dienstleistern. Gem. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 LkSG soll das Beschwerdeverfahren Personen ermöglichen, au...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 3.1 Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche

Rz. 68 Eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht bei Buchführungsverstößen kann sich gegenüber Dritten zunächst aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz ergeben. Danach ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Als Schutzgesetze sind einige der bereits dargestel...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.3.1 Schadenersatzpflicht

Rz. 55 Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht bei Bilanzierungsverstößen kann sich zunächst aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz ergeben. Danach ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Rz. 56 Als Schutzgesetze kommen jedenfalls einige der soeben dargeste...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.5.3 Unmittelbare Zulieferer

Rz. 49 Praxis-Tipp Im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren unmittelbaren Zulieferern existiert eine BAFA-Handreichung, welche Vorschläge zur Umsetzung beinhaltet.[1] Bei der Auswahlentscheidung hinsichtlich eines unmittelbaren Zulieferers sollen die menschenrechtsbezogenen Erwartungen des Unternehmens berücksichtigt werden. Die Gesetze...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 10.4 Reicht eine unterschriebene Lieferantenselbstauskunft, um die Sorgfaltspflicht in Bezug auf einen Lieferanten zu erfüllen?

Grundsätzlich wird nicht automatisch die Sorgfaltspflicht erfüllt, wenn sich lediglich auf eine schriftliche Zusicherung verlassen wird. Vielmehr sind auch alle übrigen im LkSG enthaltenen Pflichten zur Risikoanalyse und zu Präventions- sowie Abhilfemaßnahmen zu erfüllen.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 4.15 Ist die Sorgfaltspflicht im Fall von ausländischen Gesellschaften mit deutscher Zweigniederlassung, die in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, auf Sachverhalte in Deutschland beschränkt?

Nein, die Sorgfaltspflicht erstreckt sich, ebenso wie bei deutschen Unternehmen, auf alle weltweiten Lieferketten, die vom ausländischen Unternehmen initiiert oder gesteuert werden, egal in welcher Niederlassung.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 9 Sorgfaltspflicht zur Abgabe einer Grundsatzerklärung

9.1 Gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 LkSG hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung abzugeben. Bedeutet "Unternehmensleitung" im Fall einer deutschen Konzerntochter-GmbH "Geschäftsführung"? Und wie und wem gegenüber ist die Grundsatzerklärung "abzugeben"? Im Fall einer deutschen Konzerntochter-GmbH ist Unternehmensleitung die Geschäftsführung. Die Grundsatzerklärung ist abgege...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 10 Sorgfaltspflicht zur Verankerung von Präventionsmaßnahmen

10.1 Wann sind Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und welche Risiken sind dabei zu adressieren? Präventionsmaßnahmen sind gemäß § 6 Abs. 1 LkSG unverzüglich zu ergreifen, wenn durch die regelmäßige Risikoanalyse Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern erkannt werden und soweit diese unter Beachtung des Grundsatzes der Angemessenheit priorisiert wu...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 12 Sorgfaltspflicht zum Einrichten eines Beschwerdeverfahrens

12.1 Was ist ein "unternehmensinternes" Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG im Fall eines globalen Konzerns? Muss das Beschwerdeverfahren (organisatorisch) auf Ebene der deutschen Konzerntochter angesiedelt sein? Oder genügt eine globale konzernweite Ansiedlung? Ein konzernweites Beschwerdeverfahren ist ausreichend, wenn es den gesetzlichen Anforderungen genügt. Denn Unternehm...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 7 Sorgfaltspflicht zur Einrichtung eines Risikomanagements

7.1 Gibt es besondere Anforderungen an die innerhalb des Unternehmens für die Überwachung des Risikomanagements zuständige(n) Person(en)? Muss das eine Juristin oder ein Jurist sein? Muss die zuständige Person in Deutschland ansässig sein? Kann sie auch extern (und nicht nur aus dem eigenen Personal) benannt werden? Das LkSG sieht keine besonderen Anforderungen vor. Das Unter...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8 Sorgfaltspflicht zur Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen

8.1 Wann ist die erste Risikoanalyse durchzuführen und entsprechend die erste Grundsatzerklärung abzugeben? Die erste Risikoanalyse ist ab Inkrafttreten des Gesetzes (2023 bzw. 2024) - als Bestandteil eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements - durchzuführen. Die Analyse ist einmal im Jahr - das heißt auch im ersten Geschäftsjahr - sowie anlassbezogen durchzuführen. ...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 13 Sorgfaltspflicht zur Dokumentation und Berichterstattung

13.1 Welche Berichtspflichten gibt es für betroffene Unternehmen? Unternehmen müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich einen Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten vorlegen und ihn online veröffentlichen. Beides hat spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres, auf das sich der Bericht bezieht, zu erfolgen. Der Bericht ...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 11 Sorgfaltspflicht zum Ergreifen von Abhilfemaßnahmen

Wann entsteht eine Pflicht zum Rückzug aus einer Geschäftsbeziehung nach § 7 Abs. 3 LkSG? Durch die Regelungen in § 7 Abs. 2 u. Abs. 3 LkSG werden Unternehmen darin bestärkt, zuerst gemeinsam mit Zulieferern oder innerhalb der Branche nach Lösungen für komplexe und schwierig zu behebende Missstände zu suchen, bevor sie sich aus einem Geschäftsfeld zurückziehen. Es gilt der Gr...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.8 Hat ein Unternehmen Sorgfaltspflichten bezüglich Risiken und Verletzungen in der nachgelagerten Lieferkette?

Nein. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich gemäß § 2 Abs. 5 LkSG auf die Risiken im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und bei mittelbaren Zulieferern.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.9 Haben Kreditinstitute Sorgfaltspflichten bezüglich Risiken bei Endkundinnen und Endkunden?

Nein, auch bei allen Kredit- und Bankgeschäften – unabhängig vom Umfang des Geschäftes – sind die Endkundinnen und Endkunden kein Teil der Lieferkette, sodass sich die Sorgfaltspflichten nicht auf diese erstrecken.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.4 Welcher Beurteilungsspielraum steht dem Unternehmen im Hinblick auf das Kriterium der "Angemessenheit" eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten genügt (vgl. § 3 Abs. 2 LkSG), zu?

Das Prinzip der "Angemessenheit" stellt sicher, dass einem Unternehmen nichts Unzumutbares aufgebürdet wird, sondern dass es abhängig von seiner spezifischen Risikodisposition das tut, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um identifizierten Risiken vorzubeugen oder diese zu beenden. Das Angemessenheitsprinzip gibt einem Unternehmen einen großen Spielraum bei de...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.12 Welche Sorgfaltspflichten bestehen bezüglich der Auslieferung eines Produktes?

Dies ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Übernimmt das unter den Anwendungsbereich fallende Unternehmen selbst die Distribution bzw. Auslieferung eines Produktes an die Endkunden und Endkundinnen, dann ist diese Teil des eigenen Geschäftsbereichs. Beauftragt das Unternehmen einen Dritten mit der Auslieferung des Produktes, dann ist dieses Unternehme...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 14.1 Wer überwacht wie die Einhaltung der Sorgfaltspflichten?

Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Unternehmen müssen spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres ihren Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten an das BAFA übermitteln, das die Berichte überprüft (vgl. XIII. 2. für Einzelheiten zum ersten Bericht). Das BAFA führt zudem risikobasierte...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 16.2 Einzelhandelsunternehmen bieten in ihrem Sortiment in der Regel neben Eigenmarken auch Hersteller- bzw. Fremdmarken an. Beschränken sich die Pflichten aus dem LkSG ausschließlich auf Eigenmarken und die damit verbundenen Lieferketten oder gelten die Sorgfaltspflichten auch für Fremdmarken und wenn ja, in welcher Weise?

Bezogen auf Einzelhandelsunternehmen umfasst die Lieferkette i. S. d. LkSG sowohl Eigen- als auch Fremdmarken. Eigenmarkenartikel sind Produkte eines Unternehmens und können entweder vom Unternehmen selbst oder von einem Zulieferer hergestellt werden. Fremdmarkenartikel hingegen sind keine Produkte eines Einzelhandelsunternehmens. Das Einzelhandelsunternehmen erbringt allerdi...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6 Grundsätzliches zur Ausübung der Sorgfaltspflichten

6.1 Welche Pflichten verankert das Gesetz konkret? Unternehmen müssen in ihrer Lieferkette die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachten. Zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten müssen die Unternehmen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement verankern. Dazu ist es notwendig, Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens f...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.5 Existieren bereits einschlägige Referenzdokumente, die konkretisieren, was Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten tun können?

Der Angemessenheitsprüfung sollten insbesondere folgende Dokumente zugrunde gelegt werden, die auch in der Begründung zu § 3 des Regierungsentwurfs zum LkSG aufgeführt sind: VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (2011) Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 UN OHCHR (2018): Corporate ...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 14.2 Aus welcher Perspektive bewertet das BAFA die Angemessenheit von Maßnahmen, die ein Unternehmen zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten ergriffen hat?

Das Angemessenheitsprinzip gibt einem Unternehmen großen Spielraum bei der Entscheidung, welche Risiken es zuerst angehen soll und welche Maßnahmen dabei sinnvoll sind. Dieser Spielraum wird bei der behördlichen Kontrolle anerkannt und berücksichtigt. Das BAFA prüft, ob ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Entscheidung, also ex ante, angemessen gehandelt hat. So hat das Unterne...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 4.10 Muss in einem Konzern jedes erfasste Unternehmen eigene Pflichten nach dem LkSG erfüllen, oder können diese Pflichten auch zentral von der Obergesellschaft erfüllt werden?

Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden: Konzernobergesellschaft und Tochterunternehmen fallen beide unter das LkSG, es besteht aber kein bestimmender Einfluss (vgl. § 2 Abs. 6 LkSG) der Obergesellschaft auf die Tochter. Beide Unternehmen müssen die Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich sowie im Hinblick auf ihre unmittelbaren und mittelbaren Zulie...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8.4 Wie ist zu bewerten, wenn eine Risikoanalyse nicht durchführbar ist, weil das Unternehmen trotz aller Bemühungen keine Transparenz in die Lieferkette bringen konnte?

Die Sorgfaltspflichten begründen eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Das heißt, Unternehmen müssen sich kontinuierlich und angemessen darum bemühen, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen: Dazu gehört auch, sich um eine transparente Lieferkette zu bemühen. Ist ihnen das aus plausiblen Gründen nicht möglich, handeln sie dennoch im Einklang mit dem LkSG. Die Risikoanalyse is...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 16.1 Gibt es für die Unternehmen Informationen und Unterstützung?

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Nationalen Aktionsplans weitreichende Unterstützungsangebote für Unternehmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten geschaffen. Dazu gehört die Einstiegsberatung durch den bereits seit 2017 bestehenden Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte oder die Einrichtung von Unterstützungsnetzwerken im Ausland rund um die Botschaften des Auswärtigen A...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 13.3 Können Nachhaltigkeitssiegel, Audits und Zertifikate als Nachweis im Rahmen des LkSG dienen?

Soweit die Siegel, Zertifikate oder Audits nachweisbar die gesetzlichen Sorgfaltsanforderungen erfüllen, können sie als wichtige Anhaltspunkte für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten dienen.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 13.1 Welche Berichtspflichten gibt es für betroffene Unternehmen?

Unternehmen müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich einen Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten vorlegen und ihn online veröffentlichen. Beides hat spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres, auf das sich der Bericht bezieht, zu erfolgen. Der Bericht muss nachvollziehbar Auskunft darüber geben, ob und welche mensche...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8.3 Was ist angemessen bei der Risikoanalyse? Wie gehe ich bei der Risikoanalyse vor? Wie tief muss ich in der Lieferkette forschen – angesichts eines globalen dynamischen Liefernetzwerkes mit zahlreichen Unterlieferanten?

Mithilfe der Risikoanalyse soll das Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken identifizieren, bewerten und priorisieren. In einem ersten Verfahrensschritt sollen sich Unternehmen um die Transparenz ihrer Lieferketten bemühen und sich einen Überblick über die eigenen Beschaffungsprozesse sowie über die Struktur und Akteure ihrer Lieferbeziehungen verschaf...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 1.1 In welchem Zusammenhang stehen der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen, um gemeinsam mit Unternehmen einen Beitrag dazu zu leisten, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Der NAP basiert auf den Leitprinzipien für Wirtscha...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 13.2 Zu welchem Zeitpunkt muss der erste Bericht nach dem LkSG erfolgen?

Der erste Bericht nach dem LkSG ist spätestens 4 Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres, welches im Laufe des Kalenderjahres 2023 (für Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) bzw. 2024 (für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) abläuft, beim BAFA einzureichen. Der Berichtszeitraum beginnt erst am 1. Januar 2023 (bzw. 1. Januar 2024)...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 13.5 Muss ab dem 1. Januar 2023 über das Geschäftsjahr 2022 berichtet werden?

Nein, es muss nur über Sachverhalte ab dem 1. Januar 2023 berichtet werden, wenn das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt unter den Anwendungsbereich fällt.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 10.2 Muss ein Unternehmen im Rahmen seiner Präventionsmaßnahmen für jedes einzelne Produkt die Lieferkette vollständig prüfen?

Nein. Wichtig ist: Die Präventionsmaßnahmen beziehen sich auf priorisierte Risiken, nicht auf die gesamte Produktpalette, mit der ein Unternehmen zu tun hat.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 13.4 Welche Berichtspflichten haben die ausländischen Tochtergesellschaften?

Sie haben keine Berichtspflichten, weil sie nicht unter den Anwendungsbereich gemäß § 1 LkSG fallen (nicht in Deutschland ansässig, keine Zweigniederlassung).mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 13.6 Werden auch englischsprachige Berichte akzeptiert?

Nein, § 12 Abs. 1 LkSG schreibt ausdrücklich vor, dass der Bericht in deutscher Sprache abzufassen ist.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 9.3 Genügt die Bezugnahme auf einen konzernweiten Kodex?

Erfüllt der konzernweite Kodex die gesetzlichen Anforderungen an die Grundsatzerklärung auch hinsichtlich der Konzerntochter (vgl. § 6 Abs. 2 LkSG), ist die Bezugnahme auf einen konzernweiten Kodex ausreichend. Wichtig ist, dass die Erklärung auch die konkrete Risikolage der Tochter adressiert.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.2 Bis wann müssen die Pflichten erfüllt sein?

Im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ist zu unterscheiden zwischen Pflichten, die bereits zum 1. Januar 2023 erfüllt sein müssen, sowie Pflichten, mit deren Erfüllung ab Inkrafttreten des Gesetzes erst begonnen werden muss. Für Unternehmen, die zu einem späteren Zeitpunkt erstmals unter das Gesetz fallen, gelten die Ausführungen ents...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.1 Welche Pflichten verankert das Gesetz konkret?

Unternehmen müssen in ihrer Lieferkette die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachten. Zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten müssen die Unternehmen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement verankern. Dazu ist es notwendig, Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens festzulegen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.7 Gibt es einen detaillierten rechtsbindenden Katalog, welche Anforderungen Unternehmen im Rahmen des Lieferkettengesetzes zu erfüllen haben? Gibt es eine Art Checkliste, inkl. Erfüllungskriterien?

Die Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG ist für jedes Unternehmen ein individueller und fortwährender Prozess, den es regelmäßig zu prüfen und zu verbessern gilt. Checklisten allein können diesen Prozess nicht umfänglich abbilden. Die Gesetzesbegründung (z. B. zu § 3 LkSG) nennt einschlägige Leitfäden, die für die praktische Umsetzung relevant si...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 7.3 Wann sind die "in sonstiger Weise durch das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens" Betroffenen gemäß § 4 Abs. 4 LkSG zu beteiligen?

Diese sind zu beteiligen, wenn sie durch die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns in der Lieferkette unmittelbar betroffen sind. Typische Fallkonstellationen sind Anwohnerinnen/Anwohner von Gemeinden in der Nachbarschaft von Produktionsstätten (des eigenen Geschäftsbereichs, des unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers), die von der Produktion unmittelbar betroffen ...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8.1 Wann ist die erste Risikoanalyse durchzuführen und entsprechend die erste Grundsatzerklärung abzugeben?

Die erste Risikoanalyse ist ab Inkrafttreten des Gesetzes (2023 bzw. 2024) - als Bestandteil eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements - durchzuführen. Die Analyse ist einmal im Jahr - das heißt auch im ersten Geschäftsjahr - sowie anlassbezogen durchzuführen. Anlassbezogene Analysen sind beispielsweise durchzuführen, wenn ein Unternehmen mit einer wesentlich veränd...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8.5 Fallen Waren des indirekten Einkaufs, also Waren, die nicht für den Weiterverkauf bezweckt sind, wie z. B. Büromaterial oder Softwaresysteme, unter prioritäre Risiken gemäß § 5 Abs. 2 LkSG, wenn diese eine hohe Ähnlichkeit zu Waren des Kerngeschäfts aufweisen?

Alle Waren, die ein Unternehmen zur Herstellung seiner Produkte oder Erbringung seiner Dienstleistung bezieht, sind Teil der Lieferkette (vgl. § 2 Abs. 5 LkSG) und deshalb Bestandteil der Risikoanalyse. Dies gilt grundsätzlich auch für Waren, die ein Unternehmen bezieht, um seinen Fortbestand zu sichern, die aber nicht direkt in das Endprodukt einfließen. Unternehmen müssen a...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 4.11 Wie sollen die Kriterien des "bestimmenden Einflusses" im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 3 LkSG in der Praxis für Unternehmen ausgelegt werden? In welcher Ausprägung müssen diese vorliegen?

Eine verbundene Gesellschaft wird zum eigenen Geschäftsbereich der Obergesellschaft gezählt, wenn die Obergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf die verbundene Gesellschaft ausübt. Das Vorliegen eines bestimmenden Einflusses setzt zunächst voraus, dass eine Einflussnahme nach dem jeweils anwendbaren Recht möglich ist. Dabei sind für die Beurteilung, ob ein bestimmender...mehr