Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialplan

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 618 Die Frage, ob der Betriebsrat mittels einer einstweiligen Verfügung Maßnahmen einer Betriebsänderung, insbesondere den Ausspruch von Kündigungen, untersagen lassen kann, ist eines der umstrittensten Themen im Arbeitsrecht. Da das BAG hierüber nicht entscheiden kann,[1446] müssen sich Arbeitgeber und Betriebsräte darauf einstellen, dass von Gericht zu Gericht untersch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Checkliste

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 134 Bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse können auch bei Betriebsvereinbarungen die Grundsätze des Fehlens bzw. Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zur Anwendung kommen.[413] Die Betriebsvereinbarung endet dann nicht automatisch.[414] Es besteht vielmehr ein Anspruch auf Anpassungsverhandlungen, die in Mitbestimmungsangelegenheiten nötigenfalls durch einse...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / II. Abfindungen

Rz. 8 Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres zu. Der Abfindungsanspruch setzt immer eine entsprechende Anspruchsgrundlage voraus. Diese kann individualvertraglicher Natur sein oder sich aus den §§ 1a, 9, 10 KSchG ergeben. Im Übrigen können sich Abfindungsansprüche auch aus speziellen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 7. Checkliste

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 113 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 114 Schon bei der Einstellung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1079 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB[2837] Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrt...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Zusammenballung

Rz. 446 Entschädigungen nach § 24 Nr. 1a und b EStG sind nur steuerbegünstigt, sofern es sich hierbei um außerordentliche Einkünfte handelt. Hierfür muss eine Zusammenballung von Einnahmen vorliegen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten.[822] Daher muss die Zahlung grds. in einem Betrag erfolgen, wobei es aber ausreichen soll, dass die Entschädigung...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / E. Kasuistik

Rz. 21 Die Gerichte haben eine umfangreiche Kasuistik zu den Konsequenzen des Diskriminierungsverbotes entwickelt. Im Folgenden sollen zu wichtigen Merkmalen relevante Entscheidungen für die anwaltliche Praxis aufgezählt werden. Im Übrigen wird auf die Darstellung zu den einzelnen Themenbereichen in diesem Buch sowie auf die einschlägigen Rechtsprechungs-ABC verwiesen.[24] R...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 456 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[839] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemein zum Inhalt

Rz. 952 Die Beschreibung der geplanten unternehmerischen Maßnahme – also der Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG – und ihre Durchführung ist der Kern des Interessenausgleichs und sein wesentlicher Inhalt. Diese Beschreibungen stellen die Einigung der Betriebspartner über das "Ob" und "Wie" der Betriebsänderung dar. Dabei kann Gegenstand eines Interessenausgleichs nur die ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Anhörung zur Kündigung eines Kündigungsgeschützten nach § 102 BetrVG (§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 KSchG)

Rz. 889 Wird der Betrieb stillgelegt, kann der Arbeitgeber auch die Arbeitsverhältnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Mandatsträger im Sinne des § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG (u.a. Mitglieder des BR, Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlbewerber, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung) kündigen, sofern keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Spezielle Anmerkungen zum materiellen Problem des Tarifsozialplans

Rz. 729 Spätestens seit der Entscheidung des BAG vom 24.4.2007 [1689] herrscht weitgehend Einigkeit über die Rechtmäßigkeit eines Tarifsozialplans oder Sozialplantarifvertrags.[1690] Damit hat es folgende Bewandtnis: Liegen die Voraussetzungen der §§ 111 ff. BetrVG vor, stellt sich die Frage, ob parallel ein Tarifvertrag über die Inhalte abgeschlossen und ggf. durch Arbeitska...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Auswahlrichtlinie im Einzelfall

Rz. 909 Legt der Arbeitgeber für eine beabsichtigte Maßnahme lediglich die Voraussetzungen fest, unter denen diese durchgeführt wird, stellt dies noch keine Auswahlrichtlinie dar.[2294] Mitbestimmungspflichtig ist erst die Aufstellung von allgemeinen Kriterien durch den Arbeitgeber, anhand derer er die Voraussetzungen für eine personelle Maßnahme festlegt.[2295] Zu untersche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Vereinbarung zur Trennung des gemeinsamen Betriebs

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.16: Vereinbarung zur Trennung des gemeinsamen Betriebs Zwischen dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH– und dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden Y-GmbH– wird fo...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Ermessensfehler

Rz. 479 Bei der Entscheidung über Regelungsfragen fasst die Einigungsstelle nach § 76 Abs. 5 S. 3 BetrVG ihre Beschlüsse "unter angemessener Berücksichtigung der Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer nach billigem Ermessen".[1137] Nach umfassender Interessenabwägung kann sich die Einigungsstelle im Rahmen ihres Ermessens den Regelungsvorschlägen des Arbeitgeb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Angaben im Umwandlungsvertrag (hier: Verschmelzungsvertrag)

Rz. 1101 Das nachfolgende Muster orientiert sich an dem eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 1082). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts M. unter _________________________ – im Folgenden als "übernehmende ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.4 Ökologische Transformation des Geschäftsmodells

Wie aufgezeigt, kann jedes Unternehmen grundsätzlich Prozesse einführen oder ändern, um umwelt- und klimafreundlicher zu werden. In einigen Branchen, etwa im Automobilbereich, können sich jedoch auch die Produkte oder sogar das ganze Geschäftsmodell aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz ändern. Dabei haben die Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.1 Einschränkungen der Abschlussfreiheit

Einschränkungen der Vertragsfreiheit finden sich im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz vor allem in gesetzlich normierten Abschluss- und Beschäftigungsverboten, wie z. B. dem Verbot der Beschäftigung von Kindern nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder von Müttern innerhalb der nachgeburtlichen Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz. Die Freiheit eines Vertragsabschlusses m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.3 Betriebsänderungen i. S. d. § 111 Satz 1 BetrVG

Nach § 111 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit i. d. R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und diese mit ihm zu beraten. Die Rechte des Betriebsrats, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIV. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 31 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 31. Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

Rn. 162 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sofern eine Verbindlichkeit nicht einer der vorgenannten Bilanzpositionen zugeordnet werden kann, hat ein Ausweis als sonstige Verbindlichkeit zu erfolgen. Hierzu gehören u. a. noch nicht eingelöste Zins- und Dividendenscheine (soweit sie keine Bankschulden sind), Provisionsverpflichtungen sowie rückständige Löhne und Gehälter, Mieten, Pachte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan

Zusammenfassung Begriff Der Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, wie die Folgen einer Betriebsänderung für die betroffenen Arbeitnehmer ausgeglichen oder abgemildert werden können. Der Sozialplan räumt den Arbeitnehmern Rechtsansprüche ein und kann vom Betriebsrat über die Anrufung der Einigungsstelle erzwungen werden. Gesetze, Vorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 5 Sozialplan im Insolvenzverfahren

Gemäß § 124 Abs. 1 InsO kann ein Sozialplan, der innerhalb von 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wurde, vom Insolvenzverwalter und vom Betriebsrat widerrufen werden. Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, so hat der Betriebsrat gemäß § 112 Abs. 4 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Aufstellung eines Sozialplans, wenn den Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 1 Voraussetzungen für die Erstellung eines Sozialplans

Nach der gesetzlichen Definition des § 112 Abs. 1 BetrVG ist unter einem Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile zu verstehen, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten (oder auch bereits eingeleiteten oder gar durchgeführten) Betriebsänderungen entstehen. Liegt eine Betriebsände...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 4 Änderung und Kündigung des Sozialplans

Die Betriebsparteien können die Regelungen einer Betriebsvereinbarung – so auch eines Sozialplans – jederzeit für die Zukunft abändern. Die neue Regelung kann dabei Bestimmungen enthalten, die für die Arbeitnehmer ungünstiger sind. Allerdings kann eine spätere Betriebsvereinbarung bereits entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schmälern.[1] Die ordentliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und Sozialplan

Zusammenfassung Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Wichtig – und für manchen Arbeitnehmer überraschend – ist aber: Einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung – quasi ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / Zusammenfassung

Begriff Der Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, wie die Folgen einer Betriebsänderung für die betroffenen Arbeitnehmer ausgeglichen oder abgemildert werden können. Der Sozialplan räumt den Arbeitnehmern Rechtsansprüche ein und kann vom Betriebsrat über die Anrufung der Einigungsstelle erzwungen werden. Gesetze, Vorschriften und Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.1 Grundsätze zur Abfindung aufgrund eines Sozialplans

Aus Sicht des Arbeitnehmers steht beim Ausscheiden häufig die Frage der Abfindungszahlung aufgrund eines Sozialplans im Vordergrund. Aber auch der Arbeitgeber muss sich in eigenem Interesse damit befassen, da ansonsten wirtschaftliche Nachteile und/oder Folgestreitigkeiten drohen. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf die sozial- und steuerrechtlichen Folgen bei Abfindungszahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 2 Inhalt

2.1 Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile Der Sozialplan dient dazu, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen. Häufig handelt es sich um Kündigung, Lohnminderung, Arbeitserschwerungen oder längere Wege zur Arbeit. Den Betriebsparteien ist bei Aufstellung eines Sozialplans grundsätzlich ein weiter Spielraum für die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 2.2 Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Betriebsparteien haben allerdings bei Sozialplänen – wie auch sonst bei Betriebsvereinbarungen – den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beachten. Im Sozialplan dürfen Höchstgrenzen für Abfindungen festgesetzt werden.[1] Die Betriebsparteien können in einem Sozialplan die Reduzierung oder gar den völligen Ausschluss v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 2.1 Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile

Der Sozialplan dient dazu, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen. Häufig handelt es sich um Kündigung, Lohnminderung, Arbeitserschwerungen oder längere Wege zur Arbeit. Den Betriebsparteien ist bei Aufstellung eines Sozialplans grundsätzlich ein weiter Spielraum für die Beurteilung eingeräumt, ob sie die wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern bei einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG bei der Aufstellung des Sozialplans ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, und zwar auch nach Durchführung der Betriebsänderung. Bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl kommt es auf das gesamte Unternehmen und nicht auf die Anzahl der Arbeitnehmer in F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.1 Tarifvertragliche Regelungen

Tarifliche Regelungen über die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Abfindungszahlung sind durchaus nicht selten. Zu denken ist etwa an Rationalisierungsschutzabkommen oder andere tarifliche Vereinbarungen, die quasi an die Stelle betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen durch einen Sozialplan treten. Hier werden – mit Billigung der an sich zuständigen Betriebsräte – Sozial...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 2.3 Turboprämie

Eine Erhöhung der Abfindung für die Arbeitnehmer, die keine Kündigungsschutzklage erheben, ist zulässig, wenn sie außerhalb des Sozialplans in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelt wird. Dabei darf der Betrag von einem Monatsgehalt nicht wesentlich überschritten werden.[1] Die Sozialplanleistungen selbst dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 2.4 Transfersozialplan

Zunehmend häufiger werden Sozialpläne auch als Transfersozialpläne gestaltet. Sie zielen darauf ab, Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 110 und 111 SGB III für Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen, die aufgrund einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das Leistungssystem der §§ 110 SGB III bis 111a SGB III besteht aus der Förderung von Maßnahmen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen für die Erstellung eines Sozialplans Nach der gesetzlichen Definition des § 112 Abs. 1 BetrVG ist unter einem Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile zu verstehen, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten (oder auch bereits eingeleiteten oder gar durchgeführten)...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.2 Tod des Arbeitnehmers und Sozialplanansprüche

Oftmals wird die Frage der Vererblichkeit eines Sozialplananspruchs streitig, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines sozialplanpflichtigen Personalabbaus nach Ausspruch einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrags ausscheiden soll, aber noch vor dem relevanten Beendigungszeitpunkt verstirbt. Mangelt es hier an einer ausdrücklichen Reg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1 Kollektivrechtliche Abfindungen

Die einzelvertragliche Aushandlung ist zwar ein häufiger, nicht aber der einzige Fall für die Entstehung eines arbeitnehmerseitigen Anspruchs auf Abfindungszahlung. Abfindungsansprüche können sich auch unmittelbar aus kollektivem Recht ergeben. 1.1 Tarifvertragliche Regelungen Tarifliche Regelungen über die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Abfindungszahlung sind durchaus n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2 Sozialplanregelungen

Abfindungsregelungen stehen bei Sozialplänen häufig im Vordergrund. Problematisch ist dabei zumeist die Bemessung der Abfindungshöhe. Häufig werden zur Bemessung der Abfindungshöhe die Kriterien Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Familienstand, Höhe der bisherigen Vergütung und Sonderleistungen für schwerbehinderte Menschen herangezogen. Oftmals erfolgt auch eine O...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Wichtig – und für manchen Arbeitnehmer überraschend – ist aber: Einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung – quasi einen "Abfindun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und... / 2 Nachteilsausgleich

Eine Art "Abfindungsanspruch" kann sich aus § 113 BetrVG ergeben. Weicht der Arbeitgeber von einem Interessenausgleich ohne zwingenden Grund ab oder führt er eine Betriebsänderung durch, ohne einen Interessenausgleich zu versuchen, sind den Arbeitnehmern die entstehenden Nachteile auszugleichen. Durch diese Vorschrift soll der Arbeitgeber durch Androhung finanzieller Sanktio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Interessenausgleich / 1 Inhalt

Der Interessenausgleich ist in § 112 BetrVG geregelt. Sein Inhalt ergibt sich aus § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Er ist eine Vereinbarung über die vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung. Er beschreibt die geplante Betriebsänderung und regelt konkret, ob, wann und wie sie durchgeführt wird und wie sie sich auf die Arbeitnehmer und die Arbeitsplätze auswirkt. Der Inhalt eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Interessenausgleich / 2 Voraussetzungen

Ein Interessenausgleich ist über eine geplante Betriebsänderung zu verhandeln. § 112 Abs. 1 BetrVG knüpft an die in § 111 BetrVG geregelte Betriebsänderung an. Nur dann, wenn eine vom Arbeitgeber geplante Maßnahme eine Betriebsänderung im Sinne dieser Vorschrift darstellt, ist auch über einen Interessenausgleich zur verhandeln. Voraussetzung für die Pflicht, Interessenausgle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Interessenausgleich / 3 Zustandekommen des Interessenausgleichs

Ein Interessenausgleich kommt im Ergebnis nur auf freiwilliger Grundlage zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande. Er kann insbesondere nicht über einen Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden. Das ergibt sich aus § 112 Abs. 4 BetrVG, der klarstellt, dass zwar der Sozialplan durch einen Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden kann, jedoch bewusst den Interessena...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Interessenausgleich / 4.2 Interessenausgleich mit Namensliste

Enthält der Interessenausgleich bei geplanten Entlassungen eine Liste, in der die zu entlassenden Arbeitnehmer namentlich benannt sind, hat dies Folgen für einen eventuellen Kündigungsschutzprozess. Nach § 1 Abs. 5 KSchG führt das dazu, dass zum einen vermutet wird, dass ein betriebsbedingter Kündigungsgrund nach § 1 Abs. 2 KSchG vorliegt. Die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 K...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 20.2 Wirkung und Reichweite der Ausschlussfrist (Satz 1)

§ 20 TV-V erfasst alle Ansprüche, die auf dem Arbeitsverhältnis beruhen und die der Arbeitgeber nicht erfüllt hat oder die dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zustehen. Hierunter fallen die monatlich neu entstehenden Ansprüche, soweit es sich um laufende Ansprüche handelt. Nur bei einmaligen Leistungen (z. B. Sonderzahlung, Jubiläumsgeld) kann der gesamte Anspruch auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.5 Sonstige relevante Mitbestimmungsrechte

Bei KI-Systemen, die Arbeitsaufträge verteilen, Kapazitäten steuern oder Mitarbeitern Aufträge zuweisen, die für die Erledigung am besten qualifiziert sind, kommen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 (Arbeitszeit) und Nr. 3 (Mehrarbeit) BetrVG in Betracht. Konkret wäre dies beispielsweise die vollautomatisierte KI-gestützte Dienstplanerstellung, die etwa auf historisc...mehr