Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 3 Literatur

Rz. 35 Battes, Die rechtliche Behandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland, Entwicklungen im Recht der Familie und der außerehelichen Lebensgemeinschaften 1989, 21. Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZfSH/SGB 2006, 323. Brocke, Die eheähnliche Gemeinschaft, SGb 1988, 433. Debus, Die ehe...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 63 Alber-Noack, Bedarfsgemeinschaft – Quo Vadis? Was tun mit der Bedarfsgemeinschaft?, ZFSH/SGB 1996, 113. Bäcker/Koch, Unterschiede zwischen künftigem Arbeitslosengeld II und bisheriger Arbeitslosen- und Sozialhilfe, SozSich 2004, 88. Bialluch, Zur Einkommens- und Vermögensberücksichtigung des Stiefvaters im Rahmen des § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG, DVP 1999, 478. Brech, Die gem...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 116 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Christe, Beratungsangebot zur Förderung der sozialen Integration und Arbeitsmarktintegration von Fl...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 3 Literatur

Rz. 21 Deibel, Rechtsmissbrauch bei Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG, ZFSH/SGB 2011, 443. ders., Die Menschenwürde im Asylbewerberleistungsrecht, Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012, 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11, ZFSH 2012, 582. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. ders., Zur Diskussion: Haftpflichtversich...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.5 Erweiterte Hilfe und Aufwendungsersatz (Abs. 5)

Rz. 45 Absatz 5 regelt einen Aufwendungsersatz für den Fall, in dem Sozialhilfe geleistet worden ist, obwohl die Deckung des Bedarfs aus eigenem Einkommen und Vermögen möglich bzw. zumutbar war. Die Hilfe wird als erweiterte Hilfe bezeichnet. Die Vorschrift betrifft sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1) als auch die Grundsicherung (Abs. 2) und die besonderen Hilfen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2 Selbstständige Arbeit

Rz. 4 § 18 EStG enthält keine Definition des Begriffs der selbstständigen Arbeit, sondern lediglich eine nicht abschließende Aufzählung der unter diese Einkunftsart fallenden Tätigkeiten. An diese Aufzählung hält sich auch die Rspr., die in der selbstständigen Arbeit keinen Typusbegriff sieht. Selbstständige Arbeit setzt nach allgemeiner Meinung voraus, dass zunächst die Mer...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 3 Literatur

Rz. 24 Berchtold, Verfahrensrechtliche Probleme des § 7a SGB IV, NZS 2014, 885. Brose, Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV: Eine Reform und viele Fragen, SGb 2022, 133, 208. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane von Aktiengesellschaft, GmbH und Stiftung, SGb 2023, 18. Dieckmann, Der Status des Werkunternehmers als Beschäftigter...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Jansen, SGB X Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vorsitzender Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB X – Verwaltungsverfahren – ist Herr Dr. Johannes Jansen. Seit 1984 ist er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im September 2021 Eintritt in den Ruhestan...mehr

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Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

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Sommer, SGB V Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Thomas Sommer, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften ist Herr Dr. jur. Thomas Sommer, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D. Herr Dr. Sommer bearbeitet im Haufe SGB-Kommentar bereits seit Jahren schwerpunktmäßig die §§ 20 bis 43c SGB V. Er ist außerdem Herausgeber des K...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die persönliche Arbeitslosmeldung ergänzt die übrigen Anspruchsvoraussetzungen "Arbeitslosigkeit" und "Anwartschaftszeit" für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg). Die Regelungen gelten für das Alg bei Arbeitslosigkeit wie auch für das Alg bei beruflicher Weiterbildung (vgl. § 144). Eine persönliche Arbeitslosmeldung ist für den Anspruch auf Alg unabdingbar, sie k...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stellung des Geschäftsführers im Arbeits- und Sozialrecht

aa) Arbeitsrecht Rz. 247 Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach ständiger Rspr. kein Arbeitnehmer; vielmehr repräsentiert er die GmbH als Arbeitgeber.[756] Etwas anderes soll in Ausnahmefällen gelten, nämlich wenn der Geschäftsführer über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinaus weiteren auch arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungen unterliegt.[757] U...mehr

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ZErb 01/2024, Sozialrecht

Erbschaften im SGB II/XII Im SGB II und SGB XII wird Einkommen und Vermögen nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich über die sog. modifizierten Zuflusstheorie abgegrenzt.[1] Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.[2] Mit der Bürgergeldreform werden...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Beteiligung der Arbeitnehmer

Rz. 1414 Arbeitnehmer einer Gesellschaft können durch unternehmerische Mitbestimmung oder durch betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung beteiligt werden. Eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer einer EWIV auf Unternehmensebene ist nicht vorgesehen. Eine solche müsste durch entsprechende Gestaltung des Gründungsvertrages (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 EWIV-VO) freiwillig eingeführt we...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Historie der Fachanwaltschaft ist geprägt von dem zähen Ringen um die Verwirklichung der Fachanwaltsbezeichnungen und um deren kontinuierliche Erweiterung. Rz. 2 Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg mehrten sich die Stimmen in der anwaltsrechtlichen Literatur, die eine Spezialisierung der Anwälte in Form einer Fachanwaltsbezeichnung forderten.[1] Der 24. Deutsche ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Ein wichtiger Bereich innerhalb des SGB IX betrifft die Pflicht von Arbeitgebern, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Der folgende Beitrag behandelt umfassend die Ausgestaltung de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Arbeitsrecht

Rz. 247 Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach ständiger Rspr. kein Arbeitnehmer; vielmehr repräsentiert er die GmbH als Arbeitgeber.[756] Etwas anderes soll in Ausnahmefällen gelten, nämlich wenn der Geschäftsführer über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinaus weiteren auch arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungen unterliegt.[757] Unabhängig davon ...mehr

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FoVo 01/2024, Prozessformularbuch

Vorwerk Das Prozess-Formular-Buch 12. Aufl. 2024, 179,00 EUR Verlag Dr. Otto Schmidt ISBN 978-3-504-07020-5 Das Prozess-Formular-Buch von Vorwerk gehört in die Reihe der Standardwerke für den zivilprozessualen Praktiker, auch wenn der Titel zu kurz greift. Es handelt sich nicht nur um ein Formularbuch, sondern um ein Handbuch mit den erläuterungsbezogenen Formularen. Insoweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) § 3 Nr 36 EStG aF (bis einschließlich VZ 2016)

Rn. 1274a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG aF stellte Einnahmen für folgende Leistungen steuerfrei: Leistungen zur Grundpflege Leistung zur hauswirtschaftlichen Versorgung Rn. 1274b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitergeleitete Erstattungen der Sozialversicherungsträger waren jedoch nur steuerfrei, soweit diese das Pflegegeld der Stufe III nach § 37 SGB XI aF nicht überst...mehr

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§ 6 Franchiserecht / VI. Franchise-Verträge und Sozialversicherungsrecht

Rz. 205 Die Diskussion um die Scheinselbstständigkeit des Franchise-Nehmers hat zwar ihr Ende gefunden, nachdem durch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 31.12.2002[420] der Kriterienkatalog des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. ersatzlos aufgehoben wurde. Jedoch scheint die Rspr. mittlerweile die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Nr. 9 SGB VI auch auf ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Sozial- und Rentenversicherungspflicht

Rz. 248 Die Sozialversicherungspflicht hängt von der Beschäftigteneigenschaft i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV , also von der Frage ab, ob eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Maßgebliche Kriterien sind hier das Maß der Eingliederung in die Arbeitsorganisation und die Weisungsabhängigkeit. Ausgehend hiervon kommt es beim Geschäftsführer also darauf an, ob er über eine Ka...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Anwendbares Recht

Rz. 1404 Zunächst sind auf die EWIV die Bestimmungen der Verordnung anzuwenden. Diese regeln insb. die Gründung und die innere Verfassung der EWIV . Damit ist der Regelungsinhalt der EWIV-VO gering. Vorbehaltlich der Verordnung ist das innerstaatliche Recht des Staates anzuwenden, in dem die Vereinigung nach dem Gründungsvertrag ihren Sitz hat, und zwar einerseits auf den Grün...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegatten / 2 "Eheähnliche" Gemeinschaft

("Eheähnliche") Gemeinschaften können keine Ehegattengemeinschaft begründen, da die staatliche Anerkennung fehlt. In einigen Bereichen des Sozialrechts werden allerdings Gemeinschaften, z. B. Bedarfsgemeinschaften im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung, teilweise berücksichtigt.[1]mehr

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Private Krankenversicherung... / 5 Basistarif

Wer sich ab dem 1.1.2009 privat versichert, kann in den brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Die privaten Versicherungsunternehmen sind aber verpflichtet, auch andere Personen in diesen Tarif aufzunehmen. Dazu gehören: freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Kasse in den ersten 6 Monaten der freiwilligen Mitgliedschaft, Nichtversicherte, die weder in der gesetzlichen K...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt von ca. 862,25 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkünfte aus die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Selbstständiger Personenzusammenschluss

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei dem Personenzusammenschluss muss es sich um einen selbstständigen, d. h. von seinen Mitgliedern verschiedenen Unternehmer handeln. Nicht erfasst werden daher reine Innengesellschaften, die nach außen nicht selbst als Unternehmer auftreten. Auch reine Aufwandpools, bei der lediglich mehrere Personen gemeinsam den Aufwand tragen, scheiden ma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1.1 Tätigkeit innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Für innerhalb der Europäischen Union erbrachte Tätigkeiten ist zum Sozialversicherungsrecht die Verordnung (EG) 883/2004 [1] maßgeblich. Durch entsprechende Abkommen ist diese Verordnung auch auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz ausgeweitet. Im Ausgangspunkt sieht die Verordnung vor, dass nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates anwendbar sind.[2] Hiern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 31 AO regelt Befugnisse und Pflichten zur Offenbarung von grundsätzlich durch das Steuergeheimnis geschützten Daten. Die Norm ist ein Gesetz i. S. von § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ursprünglich regelte sie nur in einem sehr engen Bereich die Befugnis zum Offenbaren gegenüber bestimmten Stellen und zu bestimmten engen Zwecken. Im Laufe der Zeit ist der Kreis der Befugnisse je...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber hatte 1976 begonnen, das nach fast einem Jahrhundert deutscher Sozialgesetzgebung in zahlreiche Einzelgesetze zersplitterte Sozialrecht in einem Gesamtwerk – dem Sozialgesetzbuch (SGB) – zusammenzufassen. Das Recht des Sozialgesetzbuches soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abtretung von Geldleistungs... / Zusammenfassung

Begriff Abtretung ist die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung oder eines Rechts (eines Anspruchs) von einer Person auf eine andere Person. Dabei ist der Abtretungsempfänger nicht der zur Geldleistung verpflichtete Leistungsträger. Bei dem Anspruch auf Geldleistung kann es sich um einen solchen auf eine einmalige Geldleistung handeln oder um einen Anspruch auf ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abtretung von Geldleistungs... / 1 Grundsätze

Ansprüche auf Geldleistungen gegenüber einem Sozialleistungsträger können unter bestimmten Umständen übertragen und verpfändet werden.[1] Dabei ist in diesem Zusammenhang der Begriff "übertragen" als "abtreten" i. S. d. § 398 BGB zu verstehen. Bei der Abtretung der Ansprüche gegenüber einem Sozialleistungsträger handelt es sich um einen Vorgang, an dem der Sozialleistungsträ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozial... / 2 Auskunft

Von der Beratung ist die Auskunft zu unterscheiden.[1] Die Auskunft dient als Wegweiser durch das Sozialrecht. Die Auskunftsstellen benennen den oder die für eine Sozialleistung zuständigen Leistungsträger. Dazu gehört es, über die sachlich und örtlich zuständige Dienststelle zu informieren.[2] Darüber hinaus sind alle Sach- und Rechtsfragen zu beantworten, die für die Ausku...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lebensalter / 2 Abgrenzung Recht in der Sozialversicherung zum BGB

Viele Rechte (z. B. unbeschränkte Geschäftsfähigkeit) sind an den Eintritt der Volljährigkeit geknüpft, mithin der Vollendung des 18. Lebensjahres.[1] Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ist abzugrenzen von der Rechtsfähigkeit. Letztere beginnt mit der Vollendung der Geburt. Im Sozialrecht ist § 36 SGB I zu beachten. Nach dieser Vorschrift ist beispielsweise bereits die Vol...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.1 Vorläufiger Leistungsträger

Die Vorschrift des § 102 SGB X bildet die Rechtsgrundlage für Erstattungsansprüche des vorläufig leistenden Leistungsträgers. Der zur Leistung verpflichtete Leistungsträger ist demjenigen Leistungsträger gegenüber erstattungspflichtig, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbracht hat. Der Umfang des Erstattungsanspruches richtet sich nach den für...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 2.1 Voraussetzungen

Grundlage für Aufrechnungen im Sozialrecht ist die Vorschrift des § 51 SGB I. Eine sozialrechtliche Aufrechnung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen ein Sozialleistungsträger aufrechnen will. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der zuständige Leistungsträger kann gegen Ansprüche auf Geldleistungen mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, sowei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung (Auslandsa... / 3 Beschäftigung im Ausland

Mitglieder, die im Ausland beschäftigt[1] sind und während dieser Beschäftigung erkranken oder bei denen Leistungen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft erforderlich sind, erhalten die ihnen zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber.[2] Hinweis Arbeitsverhältnis Erfasst werden nur Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht mit inländischen Arbeitgebern. Die Voraussetzungen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.1 Erstattungsansprüche

Die Vorschrift des § 111 SGB X schafft eine Ausschlussfrist für Erstattungsansprüche der Leistungsträger des Sozialrechts untereinander. Nach den §§ 102 bis 105 SGB X können vielfältige Erstattungsansprüche entstehen. Zur Rechtssicherheit der Leistungsträger regelt § 111 SGB X, dass der Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen ist, wenn der Erstattungsberechtigte ihn nicht spä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abtretung von Geldleistungs... / 3.1 Ansprüche auf Geldleistungen

Ansprüche auf Geldleistungen können übertragen werden zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen, die im Vorgriff auf fällig gewordene Sozialleistungen zu einer angemessenen Lebensführung gegeben oder gemacht worden sind.[1] Des Weiteren können Ansprüche auf Geldleistungen übertragen werden, wenn der zuständig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / Zusammenfassung

Begriff Innerhalb des Sozialrechtes kann es aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass einzelne Sozialleistungsträger Leistungen an Versicherte erbringen, obwohl ein anderer Leistungsträger zuständig gewesen wäre. Im SGB X sind daher entsprechende Vorschriften über die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander vorgesehen. Dabei wird zunächst danach unterschiede...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 4 Vergütung der Mehrarbeit

Fehlt im Arbeitsvertrag eine wirksame Vergütungsregelung, hat der Arbeitnehmer nach § 612 Abs. 1 BGB Anspruch auf Vergütung der geleisteten Mehrarbeit, wenn die Mehrarbeit den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.[1] Enthält der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Verkennung der Rechtslage Vergütung von Mehrarbeit vor, führt dies nicht dazu, dass die Vergütung für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau...mehr