Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 10 Leistungen

Unständig Beschäftigte haben Leistungsansprüche im gleichen Umfang wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Ausgenommen davon ist das Krankengeld. Dieser Personenkreis wird grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Der Versicherte kann aber die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. Darüber hinaus bieten die meiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5.3 Beitragssatz

Für die Beitragsberechnung ist der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden. Dies deshalb, weil unständig Beschäftigte aufgrund gesetzlicher Vorgabe[1] keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Hat der Beschäftigte die Versicherung mit Krankengeld gewählt, ist der allgemeine Beitragssatz maßgebend.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausgewerbetreibende / 3 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständige sind Hausgewerbetreibende in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Hausgewerbetreibende sind in aller Regel freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Die Pflegeversicherung wird von der jeweiligen Krankenversicherung durchgeführt. In der Pflegev...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2 Abgrenzung zu ständig Beschäftigten

Wenn eine Beschäftigung nur bei einem Arbeitgeber und nicht bei verschiedenen Arbeitgebern jeweils weniger als eine Woche ausgeübt wird, weil die Beschäftigung nach der Natur der Sache oder im Voraus durch Arbeitsvertrag befristet ist, schließt dies die Annahme einer unständigen Beschäftigung nicht aus.[1] Selbst die Tatsache, dass die Beschäftigungszeiten des jeweiligen Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5 Beitragsberechnung für unständig Beschäftigte

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind anteilig vom Arbeitgeber und unständig Beschäftigten zu tragen. Weil unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind[1], fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Für die Beitragsberechnung ist von dem innerhalb eines Kalendermonats erzielten Arbeitsentgelt auszugehen, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 1 Sozialversicherungsrechtliche Definition

Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Die besonderen Regelungen für unständig Beschäftigte gelten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Für die Rentenversicherung feh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2.1 Befristung auf weniger als eine Woche

Die Unterbrechung der Arbeit in einer Woche durch Sonn- und Feiertage wird für die Berechnung der Frist von weniger als einer Woche mitgerechnet. Es wird daher sogar die Auffassung vertreten, dass Beschäftigungen von Montag bis Freitag in Betrieben mit 5-Tage-Woche keine unständigen Beschäftigungen sind, weil sie der vollen Arbeitswoche des Betriebs entsprechen und daher nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4 Versicherungsrechtliche Beurteilung der unständig Beschäftigten

Unständig Beschäftigte sind kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig; sie sind jedoch in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.[1] In der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Kriterium der Berufsmäßigkeit bei der Ausübung der unständigen Beschäftigung nicht verlangt.[2] Hier besteht demnach au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5.1 Mehrere unständige Beschäftigungen innerhalb eines Kalendermonats

Bestanden innerhalb eines Kalendermonats mehrere unständige Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelt insgesamt die monatliche BBG übersteigt, gilt Folgendes: Bei der Beitragsberechnung sind die einzelnen Arbeitsentgelte anteilsmäßig nur so weit zu berücksichtigen, dass der Gesamtbetrag die monatliche BBG nicht übersteigt.[1] In der Praxis kann die ggf. erforderliche Kürzung ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 7 Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Am Ausgleichsverfahren U1 nehmen nur solche Arbeitgeber teil, die in der Regel ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.[1] In das Ausgleichsverfahren U2 werden hingegen alle Arbeitgeber einbezogen. Bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl im Rahmen des Ausgleichsverfahrens U1 sind unständig Beschäftigte zu berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 6.1 Meldepflicht der unständig Beschäftigten und Arbeitgeber

Unständig Beschäftigte haben ihrer Krankenkasse den Beginn und das Ende der berufsmäßig ausgeübten unständigen Beschäftigungen unverzüglich zu melden.[1] Der Arbeitgeber hat die unständig Beschäftigten auf ihre Meldepflicht hinzuweisen. Die unständig Beschäftigten haben nicht den Beginn und das Ende jeder einzelnen unständigen Beschäftigung zu melden, sondern lediglich die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2.1.1 Befristung nach der Natur der Sache

Nach der Natur der Sache ist eine Beschäftigung befristet, wenn nicht die Arbeitsdauer, sondern eine bestimmte Arbeitsleistung vertraglich vereinbart worden ist (z. B. Be- und Entladen von Fahrzeugen oder Schiffen). Bereits das Reichsversicherungsamt (RVA) hatte eine unständige Beschäftigung – unter bestimmten Voraussetzungen – auch in Fällen bejaht, in denen ein Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.2 Beginn der Versicherungspflicht

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter beginnt bei der Krankenkasse mit dem Tag der Aufnahme der unständigen Beschäftigung, für die die – vom Beschäftigten oder Arbeitgeber – gewählte Krankenkasse erstmalig Versicherungspflicht in der Krankenversicherung festgestellt hat.[1] Mit der Krankenversicherungspflicht beginnt auch die Versicherungspflicht in der Pflege- und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 6.2 Einrichtung von Gesamtbetrieben für mehrere Einzelbetriebe

Werden für mehrere Einzelbetriebe Gesamtbetriebe errichtet, um einen Teil der Arbeitgeberfunktion der Einzelbetriebe zu übernehmen (beispielsweise damit die unständig Beschäftigten den einzelnen Firmen auf Anforderung durch den Gesamtbetrieb zur Arbeitsleistung zugeteilt werden), haben diese für die unständig Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten zu übernehmen. Dazu zählen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2.1.2 Befristung im Voraus durch Arbeitsvertrag

Eine Beschäftigung ist im Voraus durch Arbeitsvertrag befristet, wenn sich Arbeitgeber und Beschäftigter bei Abschluss des Arbeitsvertrags bewusst sind, dass dieser weniger als eine Woche andauern soll. Dabei genügt es, wenn diese Auffassung aus den Umständen des Falles zu folgern ist. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben und ist die Beschäftigung auch nicht nach der Natur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.3 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter bei der Krankenkasse endet, wenn das unständig beschäftigte Mitglied die unständige Beschäftigung nicht nur vorübergehend aufgibt; die Mitgliedschaft endet jedoch spätestens nach Ablauf von 3 Wochen nach dem Ende der letzten unständigen Beschäftigung.[1] Wird innerhalb des 3-Wochenzeitraums eine versicherungspflichtige Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 3 Sozialversicherungsrecht

Auch wenn ein Gesellschafter bei der Gesellschaft mitarbeitet, ist dieser sozialversicherungsrechtlich nicht immer als Arbeitnehmer anzusehen. Abzustellen ist auf den Beschäftigungsbegriff im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 SGB IV). Danach erfordert ein Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Abhängigkeitsverhältnis von der Gesellschaft als Arbeitgeber. Wesentlich dafür ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankentagegeld

Begriff Das Krankentagegeld ist das privatversicherungsrechtliche Pendant zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird von privaten Versicherungsunternehmen direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitsentgelt. Krankentagegeld wird begrifflich gelegentlich mit dem Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers verwechselt. Zahlt ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.4. Meldungen für knappschaftliche Versicherte und Seeleute

Rz. 54 Die Übermittlung von Daten der knappschaftlich Versicherten und von Seeleuten erfolgt ebenfalls ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen (hierzu § 95 SGB IV). Voraussetzung für die Erstattung der Meldungen im automatisierten Verfahren ist auch hier, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 1 Allgemeines

Rz. 15 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer. Daher müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen abgeben, die beispielsweise dazu dienen, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundlagen für das gemeinsame Meldeverfahren in der Sozialversicherung sind §§ 28a bis 28c SGB IV, die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) v. 10.2.1998 (BGBl. I S. 343) i. d. F. der Bekanntmachung v. 23.1.2006 (BGBl. I S. 152), zuletzt geändert durch Art. 28 des Gesetzes v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759), sowie die zu § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 44 Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger dürfen die Meldungen seit dem 1.1.2006 nur durch Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermitteln. Nach § 17 Abs. 1 DEÜV sind die Daten durch https in dem Standard zu übertragen, der in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 SGB IV festgelegt ist. Für den E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 2.2.2 Ermächtigung nach Nr. 2 (Voraussetzungen für die Zulassung)

Rz. 8 Hiernach ist das BMAS befugt, das Nähere über die Voraussetzungen für die Zulassung sowie die Gründe für eine Verweigerung, Rücknahme oder den Verlust einer Zulassung eines Programms oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe im Rahmen einer Systemprüfung per Verordnung zu regeln. Die Begründung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist sukzessiv grundlegend neugestaltet worden und hat mit den früheren Fassungen nur noch wenig gemein. So lautet die Überschrift des § 28b in der vor dem 1.1.2009 geltenden Fassung "Aufgaben der Einzugsstelle bei Meldungen, gemeinsame Grundsätze" und in der ab 1.1.2023 geltenden Fassung "Inhalte und Verfahren für die Gemeinsamen Grundsätze und die Daten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.1 Beginn befristeter Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Zu den befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählen Zeitrenten wegen Erwerbsminderung (§ 43), Berufsunfähigkeit (§ 240) und für Bergleute (§ 45). Abs. 1 enthält jedoch keine Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit gewährt werden kann. Dies ist in § 102 Abs. 2 geregelt. Danach muss die begründ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.10 Sofortmeldung für Beschäftigte in bestimmten Wirtschaftszweigen

Rz. 110 Der Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses ist in den in § 28a Abs. 4 Satz 1 genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen spätestens bei Beschäftigungsaufnahme unmittelbar an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu melden. Das 2. SGB IV-ÄndG (dazu Rz. 1) hat mit Wirkung zum 1.1.2009 für Arbeitgeber in den in Abs. 4 genannten Wirtschaftsz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 3 Literatur

Rz. 35 Battes, Die rechtliche Behandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland, Entwicklungen im Recht der Familie und der außerehelichen Lebensgemeinschaften 1989, 21. Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZfSH/SGB 2006, 323. Brocke, Die eheähnliche Gemeinschaft, SGb 1988, 433. Debus, Die ehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.5 Berufsständische Versorgungseinrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Die Vorschrift bestimmt, unter welche Voraussetzungen berufsständische Versorgungseinrichtungen zu beteiligen sind. Das ist dann der Fall, wenn und soweit Meldungen nach § 28a Abs. 10 oder 11 betroffen sind. In der Rechtsfolge gilt dann Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. zu beteiligen ist....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.2 Beitragsfiktion (Abs. 2)

Rz. 13 § 203 Abs. 2 regelt, dass ein Beitrag als gezahlt gilt (= Beitragsfiktion), wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen worden ist. Die Anerkennung von Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1) ist danach auch zulässig, wenn Versicherte zwar die Ausübung einer versicherten Beschäftigung nachweisen, die Abführung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 6 Die den in Abs. 1 Satz 1 genannten Adressaten auferlegte Pflicht, Gemeinsame Grundsätze zu entwickeln, betrifft 4 Themenbereiche. Maßgebend sind insoweit die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 SGB IV in der vom 1.1.2022 an geltenden Fassung (dazu Rz 3). Rz. 7 Zunächst sind die Schlüsselzahlen für Person...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 174 gehört seit dem 1.4.2012 zum Dritten Abschnitt des Vierten Kapitels mit den Ergänzenden Regelungen zur Sozialversicherung. Sie folgte damit der Vorschrift des § 207a zur Übernahme von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, die zu demselben Zeitpunkt zusammen mit den übrigen Vorschriften des Sechsten Kapitels a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.13 Beispiel einer regionalen Heilmittelvereinbarung.

Rz. 60 Die Landesverbände der Krankenkassen (AOK Rheinland/Hamburg, BKK-Landesverband Nordweste, IKK classic, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse) und die Ersatzkassen in Nordrhein (Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Hanseatische Krankenkas...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1.1 Einstandspflicht und Beihilfe (Satz 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals trifft Krankenkassen, die eine direkte Einstandspflicht als Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für Versorgungszusagen haben. Aufgrund der Beschäftigung von DO-Angestellten (vgl. Komm. zu § 169) betrifft die Vorschrift daher insbesondere Orts- und Innungskrankenkassen. Die Norm gilt nicht f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.10 Datenerfassung, -zusammenstellung (Abs. 5)

Rz. 54 Die Technik, wie das tatsächliche und von den Krankenkassen geprüfte Ausgabenvolumen für die Leistungen nach § 31 festzustellen ist, beschreiben die Sätze 1 bis 3 des Abs. 5. Im Prinzip folgen die Bestimmungen zur Datenerfassung und Datenübermittlung bisherigem Recht. Wie bisher erfolgt die Erfassung arztbezogen, der Versichertenbezug, der für die Steuerung des Verord...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / Sozialversicherung

1 Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses Während eines Sabbaticals (Sabbatjahres) besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung durchgehend fort, wenn die Freistellung von der Arbeitsleistung mit Bezug von Arbeitsentgelt aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV von flexiblen Arbeitszeitregelungen in Anspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 2 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Sozialversicherung gelten die in den einzelnen Versicherungszweigen allgemeinen Regelungen für Arbeitnehmer. Im Regelfall ist der Arbeitnehmer daher während des Sabbaticals im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitregelungen weiterhin versicherungspflichtig. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers jedoch die Versicherungspflichtgrenze in der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 1 Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses

Während eines Sabbaticals (Sabbatjahres) besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung durchgehend fort, wenn die Freistellung von der Arbeitsleistung mit Bezug von Arbeitsentgelt aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV von flexiblen Arbeitszeitregelungen in Anspruch genommen wird. Verwendung von angespartem Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / Zusammenfassung

Begriff Das sog. Sabbatical – früher auch "Sabbatjahr" – ist kein fest definierter Rechtsbegriff. In diesem Lexikonstichwort wird hierunter eine längere, meist mehrmonatige Unterbrechung des Arbeitslebens verstanden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Arbeitsrechtlich sind Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Daneben hat der Betriebsrat bei de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.6.2 Zeitrente

Befristete Erwerbsminderungsrenten beginnen frühestens am 1. des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit, sofern der Rentenantrag rechtzeitig innerhalb dieses Zeitraums gestellt wurde. Wird der Rentenantrag nach Ablauf der 7 Kalendermonate gestellt, beginnt die Rente mit dem 1. des Antragsmonats (§ 101 Abs. 1 SGB VI). Wichtig Der Regelfall ist, d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 8.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Ein Arbeitnehmer kann mehrere Minijobs nebeneinander ausüben. Solange die Summe der Arbeitslöhne aus den Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, zahlt der Arbeitgeber nur die pauschalen Beträge. Liegt die Summe der Arbeitslöhne aus mehreren Minijobs über der Geringfügigkeitsgrenze, tritt ab dem Tag der Überschreitung Versicherungspflicht in allen Zweigen der S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Beschäftigungsverbote bieten nur dann einen effektiven Schutz für die schwangere bzw. stillende Arbeitnehmerin und ihr Kind, wenn sie für diese nicht mit einem wirtschaftlichen Nachteil verbunden sind. § 18 regelt den Mutterschutzlohn, der während der Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen des § 3 MuSchG zu zahlen ist. Rz. 2 Art. 11 der Mutterschutz-Richt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 2.3 Unbezahlter Langzeiturlaub

Die Sabbaticals mit Langzeitkonto sind abzugrenzen von weiteren Möglichkeiten eines Sabbaticals, z. B. durch unbezahlten Langzeiturlaub. Hier bleibt das Arbeitsverhältnis zwar bestehen, die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen jedoch. Entsprechend wird keine Vergütung, einschließlich etwaiger Beiträge zur Sozialversicherung , gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 4 Melderechtliche Regelungen

Während des Sabbaticals sind vom Arbeitgeber dieselben Meldungen nach der DEÜV abzugeben wie in einer laufenden Beschäftigung. Dazu gehören z. B. Jahresmeldungen. Besonderheiten sind zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer sowohl im Rechtskreis Ost als auch im Rechtskreis West Wertguthaben gebildet hat und während des Sabbaticals ein Wechsel des Rechtskreis-Wertguthabens vor...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 11 Informationen, die mit dem Lohnkonto aufzubewahren sind

Der Arbeitgeber muss zur Beurteilung des Arbeitsverhältnisses Informationen erhalten, die ihm nur der Arbeitnehmer geben kann. Mündliche Auskünfte reichen als Absicherung des Arbeitgebers nicht aus. Nach der Beitragsverfahrensverordnung ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, sich die Informationen schriftlich geben zu lassen. Der Minijobber ist gesetzlich verpflichtet, die n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 3 Beitragsrechtliche Regelungen

Die Sozialversicherungsbeiträge werden während der Freistellung aus dem Arbeitsentgelt – konkret dem Wertguthaben – entrichtet. Fällig werden die Beiträge im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitregelungen erst mit der Auszahlung des Arbeitsentgelts.[1] Sie werden mit den zum Zeitpunkt der Auszahlung maßgebenden Rechengrößen berechnet. Dazu zählen u. a. die Beitragsbemessungsgren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Überblick und Systematik

Rz. 4 § 20 will für die Dauer der dem Gesundheitsschutz dienenden Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung die im Arbeitsverhältnis stehenden Frauen vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahren: Ihr Netto-Arbeitsverdienst soll sich durch die schwangerschaftsbedingten Arbeitsausfälle nicht vermindern. Damit soll zugleich jeder Anreiz entfallen, dass die Frau entgegen den...mehr