Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.3 Ursachen im Bereich der Staatsanwaltschaft

Im Bereich der Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften sind es in erster Linie die dünne Personaldecke – insbesondere in den großstädtischen Ballungsgebieten – und die Personalfluktuation, die sich negativ auf die Entwicklung von Steuerstraffällen und damit positiv für die Beschuldigten auswirken. Die hohen Bestände häufig umfangreicher und komplexer Fälle führen oft...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 5 Einstellung gem. § 154 oder § 154a StPO

Von der Verfolgung einer Straftat bzw. abtrennbarer Teile einer Tat kann abgesehen werden, wenn die Strafe im Verhältnis zu einer für eine andere Tat zu erwartenden oder bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Gegen X wurde als Einzelunternehmer wegen Umsatzsteuer-Hinterziehung 01 und 02 i. H. von 200.000 EUR eine Freiheitsst...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 9 Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Zur Verhängung von Strafen im Bereich der Kleinkriminalität (Stichwort: Ladendiebstähle) wurde die Vorschrift des § 153a StPO im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB 1974) eingeführt. Die Vorschrift lautet: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen v...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 1 Erhebliche Spannbreite bei den Entscheidungen im Strafverfahren

Zutreffend führt Minoggio aus: Zusätzlich ist es in den letzten Jahren ferner in der Praxis immer wichtiger geworden, an welchem Ort der Beschuldigte eine Steuerstraftat begangen hat. Die Intensität der strafrechtlichen Verfolgung der mit den strafrechtlichen Ermittlungen beauftragten Stellen, der Staatsanwaltschaften und teilweise auch der Gerichte ist in einer Art und Weis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.2 Verfahren bei Erlass eines Strafbefehls

Die BuStra-Stellen sind befugt, in Steuerstrafsachen Anträge auf Erlass von Strafbefehlen zu stellen. Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls hat die Wirkung der Erhebung einer öffentlichen Klage, d. h. der Strafbefehlsantrag steht einer Anklageschrift gleich. Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr durch Strafbefehl festgese...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.2 Ursachen im Bereich der Bußgeld- und Strafsachenstellen

Steufa-Berichte werden in strafrechtlicher Hinsicht überwiegend an die BuStra-Stellen, prozentual weniger an die Staatsanwaltschaft, weitergeleitet. Die BuStra ist dann für das Ergebnis eines Falles verantwortlich. Hier kann es sich auswirken, dass BuStra-Beamte keine echte Ausbildung im Steuerstrafrecht erhalten. In den Fachhochschulen wird zu dem Thema überwiegend zwar theo...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.1 Bedeutung in der Praxis

Die kontinuierlich abnehmende Bedeutung der Bußgeldtatbestände bei Ermittlungsverfahren wegen der Verkürzung von Besitz- und Verkehrssteuern wird an den Zahlen der jährlichen Steuerstrafsachenstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder deutlich.[1] Bußgeldfestsetzungen und Urteile wegen leichtfertiger Steuerverkürzung einschließlich Steuergefährdung und Gefährdung von Abzug...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.5 Typische Behördenabläufe als gemeinsame Ursachen

Mit einer Steuerstrafsache sind im Laufe der Zeit – meist etliche Jahre lang – i. d. R. viele Abteilungen und Personen befasst. Auf der strafrechtlichen Schiene sind dies Steufa, BuStra-Stelle, Staatsanwaltschaft, Gericht (u. U. noch Berufung- oder Revisionsinstanz); auf der steuerlichen Schiene Bp, Veranlagung, Rechtsbehelfsstelle, FG (u. U. Nichtzulassungsbeschwerde, Revis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.1 Diskrepanz zwischen Anfangsverdacht und Nachweis

Anzahl und Entwicklung der Verurteilungen verdeutlichen den großen Unterschied zwischen dem Anfangsverdacht eines Steuerdelikts einerseits, der für eine Durchsuchungsmaßnahme ausreicht und in vielen Fällen angenommen werden kann und wird, sowie dem letztlich möglichen Nachweis andererseits, der zudem meist erst am Ende jahrelanger Ermittlungen steht (bzw. nicht steht). Bei d...mehr

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AGS 01/2021, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten verurteilt. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt. Zur Berufungshauptverhandlung am 23.8.2019 werden vom LG drei Zeugen geladen. Die Verhandlung muss unterbrochen werden, da einer der Zeugen nicht erschienen ist. Es wird Fortsetzungstermin auf den 4.9.2019 bestimmt. Am 28.8.2019 nimmt die Staatsanwaltschaft die Berufung zurüc...mehr

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AGS 01/2021, Interner Rat z... / II. Interner Rat zum Schweigen reicht nicht

Nach Nr. 4141 VV entsteht die Gebühr insbesondere dann, wenn ein Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Die Gebühr entsteht nach Abs. 2 hingegen nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist. Welche Tätigkeit der Rechtsanwalt erbringe, sei – so das AG Köln – unerheblich. Es genüge jede zur Förderung der Einstellung...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 2. Vorbereitendes Verfahren (Nrn. 4104 f. VV RVG)

Rz. 6 Wird der Anwalt während des vorbereitenden Verfahrens (das ist der Abschnitt zwischen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum Erlass einer abschließenden Verfügung) tätig, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG. Ein Zuschlag nach Nr. 4105 VV RVG ist bei Mandanten, welche sich nicht auf freiem Fuß befinden, möglich. Werden im Rahmen des Ermittlungsv...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LI. Verbindung

Rz. 154 Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gemäß § 60 Abs. 2 R...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 19. Verbindung

Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gem. § 60 Abs. 2 RVG fortan...mehr

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AGS 01/2021, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Am 31.7.2020 beantragte die Staatsanwaltschaft Verden die Einstellung des Verfahrens gegen den Angeklagten gem. § 154 Abs. 2 StPO. Am 3.8.2020 übersendete das Landgericht den Antrag an den Verteidiger mit der Bitte um Stellungnahme und der Anfrage, ob der Angeklagte bereit wäre, auf die Rückgabe etwaiger sichergestellt...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 14. Straf- und Bußgeldverfahren

In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a), Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Recht richtet....mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLIII. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 138 In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ § 17 Nr. 10 Buchst. a), Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Rech...mehr

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AGS 01/2021, Zusätzliche Ve... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der h.M. in Rspr. und Lit. 1. Dass auch die Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO eine Einstellung i.S.d. Nr. 4141 VV darstellt ist inzwischen unbestritten (vgl. noch LG Arnsberg StraFo 2017, 131 = AGS 2017, 216; LG Saarbrücken AGS 2015, 225; AG Koblenz, RVGreport 2020, 262 = RVGprofessionell 2020, 207; AG Mettmann RVGreport 2011, 2...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Keine inhaltliche Änderung

Rz. 73 In § 17 Nr. 1 RVG wird eine Ergänzung vorgenommen, die lediglich klarstellenden Charakter hat. Rz. 74 Es bleibt dabei, dass nach § 17 Nr. 1 RVG das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorangegangene Rechtszug zwei verschiedene Angelegenheiten sein sollen. Mit der jetzt vorgenommenen Ergänzung wird lediglich klargestellt, dass dies in den Fällen nicht gilt, in denen...mehr

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FF 01/2021, Anerkennung aus... / I. Anwendbarkeit der Brüssel IIa-VO auf in der EU vollzogene Privatscheidungen?

Unter welchen Voraussetzungen die Beurkundung oder Registrierung einer qua Parteivereinbarung herbeigeführten Scheidung seitens der Gerichte oder Behörden eines EU-Staats als "Entscheidung" i.S.v. Art. 2 Nr. 4 Brüssel IIa-VO automatisch nach Art. 21 Brüssel IIa-VO in anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden.[53] Von besonde...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Formulierungsvorschlag zur Aufnahme in einen sog. Code of Conduct

Rz. 1700 Muster 1a.89: Code of Conduct Muster 1a.89: Code of Conduct Meldung von Verstößen ("Whistleblowing") (1) Meldepflicht an den Compliance Officer Die persönliche Integrität aller Beschäftigten ist unserem Unternehmen sehr wichtig. Insbesondere die Beachtung und Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Regeln sowie von diesem Code of Conduct hat für unser Unternehmen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 467 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1256] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite von möglichen Regelungsgegenständen, die vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Alkohol-...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die gesetzlich geregelten Fälle

Rz. 15 In § 14 RVG ist ein neuer Absatz 2 eingeführt, der die Anrechnung von Rahmengebühren betrifft. Der bisherige Absatz 2 wird dadurch zu Absatz 3. Rz. 16 Mit dieser Regelung soll die doppelte Berücksichtigung einer Vorbefassung bei Satz- und Betragsrahmengebühren vermieden werden. Die Vorschrift untersagt, bei der Bestimmung einer Rahmengebühr, auf die eine andere Rahmeng...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 726 Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. ________________...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 5 Schlussbetrachtung – auf die Dokumentation kommt es an

Wichtig ist bei allen Betriebsprüfungen durch die Zollbehörden, dass eine vollständige und lückenlose Dokumentation vorhanden ist. Auch wenn die Abfertigung heute schnell und weitgehend elektronisch abläuft, sollten verschiedene Dokumente zu einem Vorgang auch zusammen auffindbar sein. Betriebsprüfungen werden vorher angekündigt, sodass vorher noch mal alles gecheckt werden ...mehr

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Steuerstrafverfahren: Ersta... / 1 Möglichkeit der Erstattung von Verteidigerkosten

Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) sind Durchsuchung, Beschlagnahme und Arrest entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahmen, wenn das Strafverfahren später von der Bußgeld- oder Strafsachenstelle des FA oder der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.[1] Da etwa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 2g Das Zwölfte Kapitel enthält die Bußgeldvorschriften und trifft ergänzende Regelungen zur Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung speziell für das Arbeitsförderungsrecht. Die Verfahren richten sich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Rz. 2h Eine Ordnungswidrigkeit definiert das OWiG grundsätzlich als eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung. Hinz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.1 Steuer- und Zollfahnder als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

Rz. 17 Die Beamten der Steuerfahndung sind nach § 404 S. 2 a. E. AO Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Der bisherige Begriff des Hilfsbeamten ist durch Gesetz v. 24.8.2004[1] durch den der Ermittlungsperson ersetzt worden, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung eingetreten ist. § 152 GVG konkretisiert diesen Begriff und verpflichtet alle Ermittlungspersonen dazu,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.2 Steuerfahndung

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist in den einzelnen Ländern durch Rechtsverordnung geregelt (vgl. Rz. 6). Dabei erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich einer Dienststelle regelmäßig über den Bereich mehrerer Finanzamtsbezirke. Innerhalb des Bundeslandes, dem die jeweilige Steuerfahndung angehört, bestehen keine Zuständigkeitseinschränkungen.[1] Ob sie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.7 Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft

Rz. 36 Jedermann kann einen Verdächtigen vorläufig festnehmen, wenn dieser auf frischer Tat betroffen wird und der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann[1]; in Steuerstrafverfahren dürfte diese Festnahmemöglichkeit nur im Bereich der Vergehen gegen zollrechtliche Vorschriften relevant werden, z. B. beim Schmuggel.[2] Im Bereich der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1.1 Unanfechtbarkeit von Prozesshandlungen

Rz. 59 Im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten getroffene Maßnahmen der Fahndung unterliegen den Rechtsmittelvorschriften der StPO. Während die StPO allerdings für gerichtliche Entscheidungen nahezu umfassende Anfechtungsmöglichkeiten vorsieht, sind einzelne Entscheidungen von Staatsanwaltschaft/Bußgeld- und Strafsachenstelle und Polizei (Fahndung) nur in einzelnen Fällen g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.8.1 Vernehmung des Beschuldigten

Rz. 40 Führt das Ermittlungsverfahren nicht zur Einstellung, ist der Beschuldigte spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, § 163a Abs. 1 S. 1 StPO. In einfachen Sachen genügt die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme[1], wovon in der Praxis im Steuerstrafverfahren die Fahndung jedoch weniger Gebrauch macht als die Bußgeld- und Strafsachenstelle. § 16...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.6 Zufallsfunde

Rz. 35 Die Beamten der Steuerfahndung müssen bei einer Durchsuchung keineswegs die Augen verschließen für solche Dinge, die außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses liegen. Zufallsfunde, d. h. Gegenstände, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zur Untersuchung haben, aber auf die Verübung einer anderen (d. h. Steuer- oder Nicht-Steuer-)Straftat hindeuten, sind gem. § 108 StPO ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.14 Kompetenzen bei tateinheitlichem Zusammentreffen von Steuer- und Nichtsteuerdelikten

Rz. 52 Steuerhinterziehungen können immer wieder im Zusammenhang stehen mit nichtsteuerlichen Delikten. In Betracht kommen vor allem Urkundenfälschungen[1], Betrug[2] oder Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.[3] Nach allgemeiner Auffassung geht die Ermittlungszuständigkeit in diesen Fällen insgesamt auf die Staatsanwaltschaft über.[4] Da nicht nur eine Steuerstra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.4.3 Anordnung der Durchsuchung

Rz. 22 Die Anordnung der Durchsuchung ist grundsätzlich dem Ermittlungsrichter vorbehalten, § 105 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StPO. Nur bei Gefahr im Verzug genügt die Anordnung der als Staatsanwaltschaft tätigen Bußgeld- und Strafsachenstelle [1] oder des Fahndungsbeamten als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft .[2] Gefahr im Verzug besteht, wenn eine richterliche Anordnung nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.4.6 Beschlagnahme

Rz. 26 Sichergestellt werden können Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können .[1] Ausreichend ist also als einzige Voraussetzung die potenzielle Beweisbedeutung des Gegenstands.[2] Die Sicherstellung ist die Herstellung der staatlichen Gewalt über einen Gegenstand; wird der entsprechende Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben, bedar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.8.2 Vernehmung von Zeugen

Rz. 44 Für Zeugen besteht im Strafverfahren[1] ebenfalls keine Verpflichtung, bei der Steuerfahndung auf Ladung zu erscheinen oder dort auszusagen.[2] Zum Erscheinen verpflichtet sind Zeugen aber dann, wenn die Staatsanwaltschaft/Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. der Ermittlungsrichter vorlädt.[3] Die Ladung muss im Übrigen nur erkennen lassen, dass der Betreffende als Zeu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.2 Sonstige Rechtsmittel

Rz. 64 Als Rechtsmittel im weiteren Sinn stehen dem Betroffenen noch die Verfassungsbeschwerde und die Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, kann jedermann die Verfassungsbeschwerde erheben.[1] Das BVerfG ist jedoch keine zusätzliche Ins tanz; es k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2 Steuerfahndung

Rz. 5 Die Steuerfahndungsstellen sind keine selbstständigen Behörden, sondern Teil der jeweiligen Landesfinanzverwaltung.[1] Da §§ 208, 404 AO nur von den "mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden" sprechen, bleibt es den Ländern überlassen, welche Dienststellen sie mit der Fahndung betrauen. Dementsprechend finden sich in den Ländern derzeit z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1.2 Beschwerdemöglichkeit nach §§ 304ff. StPO

Rz. 60 Die strafprozessuale Beschwerde [1] ist u. a. gegeben gegen Beschlüsse und Verfügungen des Richters im Vorverfahren. Damit sind Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Ermittlungsrichters mit der Beschwerde anfechtbar. Die Einlegung erfolgt bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat.[2] Eine Einlegungsfrist besteht ebenso wenig wie Anwaltszwang. Die Beschwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.4.2 Antrag auf Anordnung der Durchsuchung

Rz. 21 Nach ganz h. M. ist die Steuerfahndung nicht befugt, Anträge auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen zu stellen.[1] Führt die Finanzbehörde die Ermittlungen in einem Steuerstrafverfahren nach §§ 386 Abs. 2, 399 AO in eigener Zuständigkeit, so stellt die Bußgeld- und Strafsachenstelle den Antrag auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen. Die Steuerfahndung kann sich zwar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.5 Postbeschlagnahme und Telefonüberwachung

Rz. 32 Im Steuerstrafverfahren kann eine Postbeschlagnahme (§§ 99, 100 StPO) erfolgen; zuständig hierfür ist grundsätzlich der Richter (§ 100 Abs. 1 StPO). Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft bzw. die Bußgeld- und Strafsachenstelle (nicht die Fahndung) eine solche Verfügung treffen, die aber dann binnen drei Tagen vom Richter bestätigt werden muss (§ 100 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.4.7 Herausgabeverlangen nach § 95 StPO

Rz. 27 Nach § 95 StPO sind Gegenstände, die als Beweismittel von Bedeutung sein können, auf Anforderung herauszugeben. Verpflichtet zur Herausgabe ist jeder Gewahrsams­inhaber; bei einer unberechtigten Weigerung können Ordnungs- und Zwangsmittel festgesetzt werden, § 95 Abs. 2 StPO. Der Beschuldigte braucht allerdings zu seiner Überführung nichts beizutragen und ist daher ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3.2 Durchsicht der Papiere

Rz. 54 Im selbstständigen Ermittlungsverfahren der Finanzbehörde hat die Bußgeld- und Strafsachenstelle als "Steuerstaatsanwaltschaft" das Recht zur Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien des von der Durchsuchung Betroffenen.[1] § 404 S. 2 AO erstreckt dieses Recht auf die Behörden des Zollfahndungsdienstes und die Steuerfahndungsstellen, und zwar sowohl i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Befugnisse der Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren

Rz. 11 Die Befugnisse der Steuerfahndung hängen ab von der jeweiligen Aufgabenerfüllung.[1] § 404 AO regelt die Befugnisse im Rahmen der strafprozessualen Aufgabe ("im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten"). Für die Behörden des Zollfahndungsdienstes sind in § 52 Abs. 1 ZFdG diese strafprozessualen Befugnisse der Zollfahndungsämter und des ZKA teilweise wortgleich aufgenomm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.11 Verfahrensbegleitende Entscheidungen

Rz. 49 Die mit denselben Rechten wie die Beamten des Polizeidienstes ausgestatteten Fahnder und als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft stehen diesen nach der StPO noch eine Reihe von Befugnissen zu, so z. B. das Recht zur Identitätsfeststellung [1], das Recht zur erkennungsdienstlichen Behandlung [2], die Ausschreibung zur Festnahme [3], die Anordnung einer Sicherheitsleist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3.1 Notmaßnahmen

Rz. 53 § 404 S. 2 AO gibt der Steuerfahndung die in § 399 Abs. 2 S. 2 AO aufgeführten Notrechte. Da die Beamten der Steuerfahndung aber schon aufgrund § 404 S. 2 a. E. AO Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind (vgl. Rz. 17), hat diese Verweisung lediglich klarstellende Wirkung. Darüber hinaus bewirkt sie aber, dass der Steuerfahndungsstelle selbst allgemein die Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1.2 Abgabenordnung

Rz. 14 Die Vorschrift des § 404 S. 1 AO stellt zunächst klar, dass die Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten hat wie die Polizei aufgrund der StPO. Mit Rechte der Polizei ist zunächst die allgemeine Ermittlungsbefugnis gemeint; die meisten Eingriffsbefugnisse stehen demgegenüber nach der StPO nur den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.10 Notveräußerungen

Rz. 48 Nach § 399 Abs. 2 S. 2 AO, auf den § 404 S. 2 AO verweist, kann die Finanzbehörde die Notveräußerung von Sachen[1] anordnen. Schmuggel- oder Embargoware ist häufig verderblich (z. B. Lebensmittel); auch kann (z. B. beim Schmuggel von Tieren) die Aufbewahrung erhebliche Kosten verursachen oder sehr aufwendig sein. Droht der Gegenstand zu verderben, können auch die Ermi...mehr