Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Anwendung des Reverse-Charg... / 1 Vorbemerkung

Für in Deutschland ansässige Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen an im EU-Ausland oder in Drittstaaten ansässige Unternehmer erbringen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie in der Rechnung MwSt ausweisen müssen oder ob sie netto fakturieren können, weil der Leistungsempfänger die MwSt für den Umsatz schuldet (sog. Reverse-Charge-Verfahren) bzw. ob sich der...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 4.1 Streckenaufteilung bei grenzüberschreitenden Beförderungen

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist das Entgelt nach § 3b Abs. 1 Satz 2 UStG aufzuteilen in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil. Maßstab für die Aufteilung des Nettobeförderungspreises Bemessungsgrundlage ist nur das Entgelt, das auf den steuerbaren Teil der Beförderungsleistung entfällt. Ist bei einer grenzüberschreitenden Beförderung ein Gesamtp...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 8 Luftverkehrsteuer

Seit dem 1.1.2011 wird auf Abflüge von deutschen Flughäfen eine Luftverkehrsteuer erhoben. Nach dem Luftverkehrsteuergesetz [1] unterliegt ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt, der Luftverkehrsteuer. Gem. Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der VO (...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 4.6 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer

Nach § 18 Abs. 12 UStG müssen im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze beim zuständigen Finanzamt anzeigen, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungseinzelbesteuerung [1] unterliegen. Das Fina...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 3 Optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen und Dienstleistungen eines nicht im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit des Umsatzes ansässigen Unternehmers Nach Art. 194 Abs. 1 MwStSystRL können die EU-Mitgliedstaaten bei in ihrem Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer bewirkt werden, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die MwSt gesch...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 5 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in einigen Drittländern

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Personengesellschaft / 4.1 Wer empfängt die Eingangsleistung?

Da die Personengesellschaft eigenständiger Unternehmer sein kann, können deren Gesellschafter auch Leistungen an die Gesellschaft erbringen, z. B. durch die entgeltliche Überlassung von Gebäude oder Kfz an die Gesellschaft. Ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch liegt auch vor, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß dem Gesellschaftsvertrag den für das Geschäfts...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 2 Begriff der Personenbeförderung

Eine Personenbeförderung liegt vor, wenn Personen über eine grundsätzlich im Voraus bestimmte Strecke vom Abgangsort zum Bestimmungsort mit einem Beförderungsmittel transportiert werden. Die Art des Beförderungsmittels ist nicht von Bedeutung. Wichtig Mitgeführtes Reisegepäck zählt zur Personenbeförderung Zu einer Personenbeförderung gehört auch die damit verbundene Beförderun...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.2.1 Lieferungen in das Vorratsvermögen

Rz. 31 Da die Konsolidierung der Innenumsatzerlöse von einer Vielzahl von Kriterien abhängig ist, soll für den Fall, dass die konzerninterne Lieferung in das Vorratsvermögen erfolgt, die in Abb. 2 wiedergegebene Fallunterscheidung vorgenommen werden und mit den im Anschluss dargestellten Prämissen gearbeitet werden.mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.2.2 Lieferungen in das Sachanlagevermögen

Rz. 53 Wurden im vorherigen Abschnitt Lieferungen in das Vorratsvermögen des EKU betrachtet, so behandelt dieser Abschnitt Lieferungen in das Sachanlagevermögen des EKU. Neben der grundsätzlich getrennt vorzunehmenden Betrachtung des GKV und des UKV werden folgende Fallunterscheidungen getroffen:mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.3 Konsolidierung von Innenumsatzerlösen aus Leistungen

Rz. 64 Die Wahl zwischen dem GKV und UKV wirkt sich auch auf die Konsolidierung von Innenumsatzerlösen aus Leistungen aus. Sie resultieren nicht aus der Lieferung von Erzeugnissen oder Waren, sondern ergeben sich aus konzerninternen Geschäftsbeziehungen anderer Art und führen z. B. zu Miet-, Pacht- oder Lizenzerträgen. Diese Erträge sind immer dann als Innenumsatzerlöse zu v...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.3 Ermittlung und Verrechnung des Zwischenergebnisses

Rz. 16 Durch die Festlegung der Konzernbilanzwerte für die Anschaffungs- und Herstellungskosten und deren Vergleich mit den Werten in der Einzelbilanz bzw. HB II wird die Höhe des Zwischenergebnisses bestimmt, das im Rahmen der Vollkonsolidierung unabhängig von der Beteiligungshöhe soweit wesentlich vollständig eliminiert werden muss. Im vorliegenden Beispiel wären 20.000 EU...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.5 Berufsvertretungen

Unter Berufsvertretungen, die nach § 4 Nr. 7 StBerG beschränkt Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, sind Zusammenschlüsse von Angehörigen eines bestimmten Berufs, Berufs- oder Wirtschaftszweigs zur Förderung und Vertretung gemeinsamer Interessen auf fachlichem, beruflichem oder wirtschaftspolitischem Gebiet zu verstehen.[1] Hierzu zählen u. a. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 1 Funktionsweise der Regelung

Nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmern, Gesellschaftern von Personengesellschaften und persönlich haftenden Gesellschaftern von KGaA können unter bestimmten Voraussetzungen mit 28,25 % Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert werden. Werden diese Gewinne später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %, wiederum zuzüglich Solidaritätszu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 4.2 Durchführung der Nachversteuerung

Die Nachversteuerung erfolgt in allen genannten Fällen[1] nach § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn die Nachsteuer erhöht die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.[2] Sie ist auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag begrenzt, der nach § 34a Abs. 3, 4 EStG wie folg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 2.5 Haftung

Wer den guten Glauben des Zuwendenden missbraucht, haftet für den entstandenen Schaden (§ 9 Nr. 5 Sätze 14–18 GewStG). Haftungsgründe sind das vorsätzliche oder grob fahrlässige Ausstellen einer unrichtigen Bestätigung durch den Empfänger der Zuwendung sowie die Veranlassung einer zweckfremden Verwendung der zugewendeten Mittel durch den Zuwendungsempfänger (Veranlasserhaftung...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Fragestellungen zwecks effizienter Reaktion auf Neuerungen

Auf welche Weise können die Mitwirkungsrechte aber nicht nur im Aufsichtsrat, sondern gleichfalls in der Gesellschafterversammlung gestärkt und Lücken geschlossen werden, wie etwa im Vorsitz und in der Durchführung von Veranstaltungen, d.h. Gesellschafterversammlungen in Präsenz, Telefonkonferenzen und Video- und Hybrid-Formaten? Sinn und Zweck dieser Überlegungen und Formul...mehr

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zfs 05/2023, Abschluss eine... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat zutreffend entschieden, dass der Kl. von der Bekl. aus der zwischen den Parteien geschlossenen Teilkaskoversicherung gemäß Ziff. A.2.6.1 der … unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von 150,00 EUR und der bereits erfolgten Zahlung in Höhe von 15.916,67 EUR die Zahlung von weiteren 32.133,33 EUR verlangen kann. Der Versicherungsfall gemäß § 1 S. 1 VVG, Ziff....mehr

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zfs 05/2023, Neues Gerät, alte Probleme

Ich schlage heute Morgen die Zeitung auf und erblicke überrascht folgende Schlagzeile: "Künstliche Intelligenz soll Handynutzer am Steuer entlarven"; Monocam: Erstes Bundesland will Handyblitzer einführen (Badische Zeitung 25.4.2023). Nun dachte ich, mich eigentlich mit den herkömmlichen Messgeräten auszukennen, also ging ich ins www. und bemühte mich um mehr Informationen un...mehr

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ZErb 05/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deininger (Hrsg.) Wegzug aus steuerlichen Gründen Einkommen-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen des Wegzugs natürlicher Personen von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1 Steueranmeldung

Rz. 14 Zum Inhalt der Steuererklärung trifft § 150 Abs. 1 S. 3 AO nur die Regelung, dass der Stpfl. in der Steuererklärung die Steuer selbst zu berechnen und anzumelden hat, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.[1] Durch diese Steuerberechnung und Anmeldung des Steuerbetrags wird zumeist nach § 167 Abs. 1 S. 1 AO eine besondere Festsetzung der Steuer entbehrlich.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.2.1 Grundsatz

Rz. 15 Zum Inhalt der Steuererklärungsvordrucke trifft die AO ansonsten keine Regelung. Die Mitwirkungspflicht der Beteiligten in der besonderen Form der Steuererklärungspflicht besteht aber nur hinsichtlich der Bekanntgabe der für die Besteuerung erheblichen Tatsachen[1] und ggf. der Selbstberechnung der Steuern (Rz. 14). In den Steuererklärungen dürfen demgemäß nur Angaben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.4 Erfüllung

Rz. 8 Der Erklärungspflichtige hat die Erklärungspflicht stets zu erfüllen. Ihm steht hier insbesondere kein Abgabeverweigerungsrecht zu.[1] Besteht allerdings die Gefahr, dass der Stpfl. sich durch die Abgabe der Steuererklärung einem Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit aussetzt, darf die Abgabe der Steuererklärung nicht mit Zwangsmitteln durc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.1 Amtlicher Vordruck

Rz. 7 Schriftform i. S. v. § 150 Abs. 1 S. 1 AO bedeutet weiterhin grundsätzlich die Verwendung eines amtlichen Vordrucks, in den der Erklärungspflichtige selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter die geforderten Angaben einzutragen hat bzw. in dem die Steuer zu berechnen ist, sofern das Gesetz eine Steueranmeldung vorschreibt. Sonstige Schriftstücke sind nicht als Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Schrift- und sonstige Formen

Rz. 3 Steuererklärungen sind Erklärungen über den für die Steuerfestsetzung erheblichen Sachverhalt sowie ggf. die Selbstberechnung und Anmeldung der Steuer.[1] Aus Beweisgründen ist deshalb Schriftform oder eine andere Form, die die gleiche Beweiskraft hat, regelmäßig geboten. Nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 151 AO ist anstelle der schriftlichen oder elektron...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Gesetzliche Vorabanforderungsmöglichkeiten (§ 149 Abs. 4 AO)

Rz. 53 Eine weitere Neuerung ist die gesetzliche Normierung einer Vorabanforderungsmöglichkeit durch die Finanzverwaltung gem. § 149 Abs. 4 AO n. F. [1] Auch dies entspricht einer gesetzlichen Normierung der bisherigen Verwaltungspraxis. Das FA kann demnach in den in Abs. 3 genannten Fällen vor Ablauf der allgemein verlängerten Fristen eine Abgabe der Steuererklärungen verlan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.7 Besonderheiten bei Kreditinstituten

Rz. 33 Neu in der AO ist nach § 154 Abs. 2a AO die Verpflichtung von Kreditinstituten für jeden Kontoinhaber, jeden Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten verschiedene Daten zu erheben.[1] Hierbei handelt es sich um die Identifikationsnummer i. S. v. § 139b AO nach § 154 Abs. 2a S. 1 Nr. 1 AO und die Wirtschaftsidentifikationsnummer im Sinne von § 139c ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.6.2 Verfügungsverbot

Rz. 15 Die Zuwiderhandlung gegen die in § 154 Abs. 1 AO normierte Wahrheitspflicht hat gem. § 154 Abs. 3 AO eine kraft Gesetzes eintretende Kontensperre bzw. ein gesetzliches Herausgabeverbot zur Folge.[1] Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Beschränkung der Verfügungsmacht. Für eine Leistung des Kontoführers bzw. Verwahrers an den Verfügungsberechtigten bedarf es ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.3 Erklärungspflichtige

Rz. 4 Der Kreis der Erklärungspflichtigen wird durch § 149 AO nicht näher bezeichnet. Dieser ergibt sich vielmehr aber aus dem jeweiligen Steuergesetz bzw. aus dem Inhalt des die Erklärungsabgabe anordnenden Verwaltungsakts. Rz. 5 Der Erklärungspflichtige ist der Stpfl.[1] Pflichtenträger kann hierbei nur ein steuerliches Rechtssubjekt sein.[2] Entfällt die steuerliche Rechts...mehr

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Geschäftswagen / 3.1.2 Fahrtenbuchregelung

Ermittelt der Unternehmer ertragsteuerlich den Privatnutzungsanteil durch ein ordnungsgemäßes [1] Fahrtenbuch [2], ist von diesem Wert auch umsatzsteuerlich auszugehen. In die Bemessungsgrundlage sind jedoch diejenigen Ausgaben nicht einzubeziehen, für die der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug hatte (z. B. Kfz-Versicherung und -Steuer; Absetzung für Abnutzung, wenn das Fahrzeu...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Die Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 71 Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Gerichtsvollzieher beantragen,mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.3 Berücksichtigung von Steuern im Rahmen der Bewertung

Rz. 44 Periodische Besteuerungseffekte Gemäß § 2 Abs. 1 FVerlV sind Steuereffekte zu berücksichtigen und deshalb finanzielle Überschüsse nach Steuern maßgeblich. Zudem verweist die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG ausdrücklich darauf, dass auch Steuereffekte zu berücksichtigen sind, weil diese bewertungsrelevant seien.[1] Im Hinblick auf die Eliminierung der Steuer...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.2 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Mutterunternehmens

Rz. 77 Bei der M-AG sind folgende Sachverhalte anzupassen: Der Verlustvortrag beinhaltet ein künftiges Steuerminderungspotenzial, welches als aktive latente Steuern abzugrenzen ist, sofern die Voraussetzungen des IAS 12.24 i. V. m. 12.34 vorliegen. Dies ist offensichtlich der Fall, da nach dem Sachverhalt davon auszugehen ist, dass der Verlustvortrag in künftigen Perioden gen...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.2 Retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften

Rz. 6 Die allgemeine Regel für die Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS enthält IFRS 1.7. Der erstmals aufgestellte IFRS-Abschluss hat hinsichtlich der Bilanzierung 2 Grundsätzen zu genügen: Stetigkeit der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für alle im ersten IFRS-Abschluss dargestellten Berichtsperioden. Damit schließt IFRS 1 insbesondere ein...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.4 Erstellung der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz

Rz. 79 Der in der landesrechtlichen Konzernbilanz angesetzte Restwert für den immateriellen Vermögenswert ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz zu eliminieren, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 am hinreichend verlässlichen Nachweis eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens – unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert – scheitern.[1] Mit der Umgliederung der imma...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.3 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Tochterunternehmens

Rz. 78 Die Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB ist als Aufwandsrückstellung wegen Fehlens einer Verpflichtung i. S. d. IAS 37.15 nach IFRS nicht ansatzfähig. Da die Rückstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich abzugsfähig ist,[1] entsteht durch die Eliminierung der Aufwandsrückstellung in der IFRS-Eröffnungsbilanz eine passive latente Steuerdifferenz, die ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 5 Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen (§§ 138d ff. AO)

Rz. 85 Überblick Unter den weiteren Voraussetzungen des § 138d AO stellen grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen nach dem Kennzeichen in § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO, das dem Kennzeichen E.3 der EU-Klassifizierung entspricht,[1] eine anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltung dar.[2] § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO beschränkt sich auf eine „wesentliche ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.5 Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors

Rz. 52 Funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze Für die Ermittlung des Ertragswerts ist es erforderlich, die für die einzelnen Jahre isolierten und prognostizierten Gewinne auf den Übertragungsstichtag zu diskontieren. Hierfür sind funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze anzuwenden. Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors unterliegt nach § 1 Ab...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzusatzkosten / 2 Bruttolohnvereinbarung als Regelfall

Eine Lohnvereinbarung ist regelmäßig als Bruttolohnvereinbarung geschlossen. Der Arbeitgeber ist damit verpflichtet, von dem vereinbarten Bruttobetrag die darauf entfallenden Steuern und die Arbeitnehmeranteile abzuziehen und zusammen mit den entsprechenden Arbeitgeberanteilen abzuführen. Soll der Arbeitgeber ausnahmsweise sämtliche Nebenkosten, insbesondere in Gestalt der ö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.2 Ermittlung der zu diskontierenden Zahlungsströme

Rz. 41 Maßgebliche Überschussgröße Die Bewertung von Transferpaketen setzt in einem ersten Schritt die Isolierung und Prognose der auf das Transferpaket zukünftig entfallenden Gewinne voraus. Nach den Regelungen der FVerlV (§ 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 4 Satz 1 FVerlV) bezieht sich die maßgebliche Überschussgröße auf „finanzielle Überschüsse“. Na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstanwendung IFRS / 4.5 Angabepflichten im ersten IFRS-Konzernabschluss

Rz. 83 Im ersten offengelegten IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2022 ist u. a. gem. IFRS 1.24a (i) eine Abstimmung des Eigenkapitals zum Übergangsstichtag zur IFRS-Eröffnungsbilanz (1.1.2021) zu veröffentlichen. Diese Abstimmung hat folgende Gestalt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzusatzkosten / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff der Lohnzusatzkosten (auch Lohnnebenkosten) werden die Kosten des Arbeitgebers zusammengefasst, die zusätzlich zum ausgezahlten Lohn oder Gehalt anfallen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und vom Arbeitgeber zu tragende Abgaben bzw. Steuern. Zu den Lohnzusatzkosten zählen jedoch auch Leistungen wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.1 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises durch die Vertragsparteien

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind bei einem gleichzeitigen Erwerb mehrerer Wirtschaftsgüter steuerrechtlich die Anschaffungskosten jedes einzelnen Wirtschaftsguts zu ermitteln.[1] Nur Gebäude können steuerlich abgeschrieben werden, nicht jedoch der Grund und Boden. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden ist es in der P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 6 Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

6.1 Die einzelnen Tatbestände Neben den allgemeinen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung gelten im Grunderwerbsteuerrecht spezialgesetzliche Normen.[1] Die Anwendung der einzelnen Normen ist antragsgebunden und kommt in Betracht bei: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgang Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 6.1 Die einzelnen Tatbestände

Neben den allgemeinen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung gelten im Grunderwerbsteuerrecht spezialgesetzliche Normen.[1] Die Anwendung der einzelnen Normen ist antragsgebunden und kommt in Betracht bei: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgang Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die ...mehr