Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2025, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel. Abs. 2 beinhaltet die Modalitäten für die Berechnung des f...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.1 Voraussetzung des Greifens der Schutzklausel

Rz. 15 Einzige Voraussetzung ist, dass sich nach der geltenden Anpassungsformel des § 68 ein aktueller Rentenwert ergibt, mit dem ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48 % unterschritten wird. Aufgrund der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB XI von 3,05 % auf 3,4 % durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUE...mehr

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Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 1. Zuständigkeit

Die Entscheidung über den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung des Steuer- oder Feststellungsbescheids beim Anteilseigner steht im Ermessen der für den Gesellschafter zuständigen Finanzbehörde[22]. Beachten Sie: Über die Frage, ob und wann eine vGA dem Gesellschafter zugeflossen ist, hat das Finanzamt auf der Ebene des Gesellschafters ohne jede Bindungswirkung an den geänd...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 2.3 Gesetzesvorhaben – Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

Rz. 14 Der Gesetzgeber plant mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) die Verlängerung der Haltelinie vor Steuern (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 264/24, BT-Drs. 20/11898, BR-Drs. 264/1/24 und BR-Dr...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.8 Gesetzesvorhaben – Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

Rz. 29 Der Gesetzgeber plant mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) die Verlängerung der Haltelinie vor Steuern (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 264/24, BT-Drs. 20/11898, BR-Drs. 264/1/24 und BR-Dr...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 § 255e ist eine Sonderregelung zu § 68. Die Schutzklausel beeinflusst insoweit auch die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen hat (§ 255f). Rz. 6 Ergänzende Regelungen finden sich in §§ 255d, 255i und § 255j. Weite...mehr

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Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 3. Erlass, Aufhebung oder Änderung

Die Änderungsmöglichkeit nach § 32a Abs. 1 S. 1 KStG verlangt wörtlich den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung eines Steuerbescheids. Unter Erlass ist dabei die erstmalige Steuerfestsetzung durch Verwaltungsakt nach § 155 AO zu verstehen. Die Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderungen ergeben sich aus der Abgabenordnung – einschlägig sind dabei die §§ 172 ff. AO. Reihenfolge...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.5 Ausgleichsbedarf

Rz. 17 Der Ausgleichsbedarf (Rz. 2) ist erstmals per 30.6.2008 durch die zuvor genannte Rechtsverordnung bestimmt worden. Rz. 18 Der Ausgleichsbedarf wurde wie folgt festgelegt: zum 30.6.2008, zum 30.6.2009 und zum 30.6.2010 = 0,9825 (wie zuvor zum 30.6.2007, vgl. § 255 d), vgl. Rentenwertbestimmungsgesetz 2008 v. 26.6.2008 (BGBl. I S. 1076) und Rentenwertbestimmungsverordnung...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 2.3 Mögliche Verlängerung bis 2039; Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

Rz. 8 Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154 Abs. 3 nur noch bis 2025 gesichert. Es bestand zunächst wegen der Geltung der Haltelinie noch bis 2025 kein Handlungsbedarf, sodass der Gesetzgeber sich darauf beschränkt hat, mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) den Nachholfaktor wieder einzuführen. Die m...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1.3 Niveauschutzklausel

Rz. 4 Für die Rentenanpassungen vom 1.7.2019 bis 1.7.2025 ist die Niveauschutzklausel des § 255e zu beachten. Danach ist der Rentenwert ggf. soweit anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern 48 % erreicht (mit weiterführenden Hinweisen, GRA der DRV zu § 65 SGB VI, Stand: 17.6.2024, Abschn. 2.11). Die Niveauschutzklausel dient dem sozialpolitischen Ziel der Sicherung vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255f i. d. F. vom 28.11.2018 (gültig ab 1.1.2019 bis 31.12.2025) enthält nun eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung. Ziel ist es, die Halteklausel von 48 % vor Steuern in § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 praktisch umzusetzen. Die Verordnungsermächtigung des § 255f SGB VI dient der Umsetzung der Niveauschutzklausel des § 154 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.6 Mögliche Verlängerung bis 2039; Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

Rz. 41 Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154 Abs. 3 nur noch bis 2025 gesichert. Es bestand zunächst wegen der Geltung der Haltelinie noch bis 2025 kein Handlungsbedarf, sodass der Gesetzgeber sich darauf beschränkt hat, mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) den Nachholfaktor wieder einzuführen. Die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 3 Korrespondierende Vorschriften sind damit insbesondere §§ 255e (Niveauschutzklausel für die Zeit vom 1.7.2019 bis zum 1.7.2025) i. V. m. § 154 Abs. 3 und Abs. 3a, der die Detailregelungen enthält, wie das Sicherungsniveau vor Steuern zu bestimmen ist. Die Verordnungsermächtigung nach § 255f ergänzt damit die allgemeine Verordnungsermächtigung nach § 255b Abs. 1 und § 6...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 11 Ergibt die Berechnung des aktuellen Rentenwertes nach § 68, dass dieser höher ist als der bisherige aktuelle Rentenwert, aber kleiner als der nach § 255e Abs. 2 berechnete aktuelle Rentenwert, so ordnet Satz 1 die Rechtsfolge an, dass keine Verrechnung unterbliebener Minderungswirkungen (Ausgleichsbedarf) mit Erhöhungen des aktuellen Rentenwerts erfolgen. Eine Verrech...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 2.2 Wegfall zum 1.1.2026

Rz. 7 Durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) v. 28.11.2018 (BGBl. I. S. 2016) wird die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2026 aufgehoben (BT-Drs. 19/4668 S. 13, 37 = BR-Drs. 425/18 S. 6, 33). Da die Niveauschutzklausel nach § 154 Abs. 3a i. V....mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.2 Keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs (Satz 2)

Rz. 25 Erfolgt die Festlegung des Rentenwerts nach dem Mindestsicherungsniveau, ordnet Satz 2 in der Rechtsfolge an, dass keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h erfolgt. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h findet bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau daher nicht statt. Rz. 26 Sollte die Rentengarantie bei ...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.3 Umsetzung der Rentenanpassung

Rz. 13 Der ab 1.7. jeden Jahres maßgebende aktuelle Rentenwert wird – nach der Verordnungsermächtigung i. S. d. § 69 Abs. 1 – ab dem Jahre 1992 durch Rechtsverordnung festgesetzt. Nach § 69 Abs. 1 hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1.7. eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf bis zum 30.6. des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich regelte § 255e Besonderheiten bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts; zunächst für die Zeit vom 1.7.2001 bis zum 1.7.2010, später dann für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2011 und zuletzt für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2013. Zur Gesetzesentwicklung mit diesem Regelungsgegenstand bis zum Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.4 Rentenanpassungen im Überblick

Rz. 14 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) beträgt nach der jeweiligen Rentenwertbestimmungsverordnung in den laufenden Jahren ab 2008: ab 1.7.2008 26,56 EUR bzw. 23,34 EUR (Art. 2 des Rentenanpassungsgesetzes 2008 v. 26.6.2008, BGBl. I S. 1076), ab 1.7.2009 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2010 unverändert (Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1)

Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. v. Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte i. S...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.1 Begriff allgemein

Wann ein Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung bejaht schuldhaftes Verhalten, wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt.[1] Es reicht aus, wenn das Verhalten die Erkrankung erschwert oder verlängert, also der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 7 Werkswohnung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber eine stark verbilligte Werkswohnung. Daraus erwächst ihr ein monatlicher finanzieller Vorteil, der steuer- und beitragspflichtig ist. Handelt es sich um eine regelmäßige Einnahme? Ergebnis Die Arbeitnehmerin hat eine regelmäßige Einnahme. Sie hat die Wohnung bis auf Weiteres angemietet und einen entsprechenden Mietver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.4 Fördermöglichkeiten

Der Aufbau der bAV wird unterschiedlich gefördert. Es besteht z. B. die Möglichkeit: seit 2018 bis zu einer Grenze von 8 % der BBG einkommensteuerfrei, Beiträge in eine Pensionskasse, eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds einzuzahlen, bis zu 4 % der BBG sind diese Beiträge auch sozialversicherungsfrei, Arbeitgeberfinanzierte bAV ist in den Durchführungswegen Direktzusage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.9 Wertgleichheit der Entgeltumwandlung und Zillmerung

Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ihre Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistung umgewandelt werden.[1] In der Literatur[2] wird die Auffassung vertreten, dass es für die Wertgleichheit bei einer Durchführung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse ausreicht, die umgewandelten Entgeltteile vollständig an den Versicher...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer (als Hauptleistung), zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 4 Welche Betriebssteuern abzugsfähig sind und welche nicht

Betriebliche Steuern sind Steuern, die durch den Betrieb entstehen, wie z. B. die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Kfz-Steuer auf Fahrzeuge im Betriebsvermögen oder die Grundsteuer auf Betriebsgrundstücke. Nicht alle Betriebssteuern sowie darauf entfallende Nebenleistungen (wie Zinsen oder Säumniszuschläge) sind jedoch als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit von...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 5 Nachforderungsbescheid legt Steuernachzahlung und Nachforderungszinsen fest

Erhalten Sie vom Finanzamt einen Nachforderungsbescheid – ein solcher ergeht oftmals nach einer Außenprüfung –, müssen Sie i. d. R. neben den zu wenig entrichteten Steuern auch noch Zinsen nachzahlen. Die Zinsen sind Nebenleistungen der Steuer, zu der sie festgesetzt werden.[1] Bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen ist der Steuerschuldner auch immer der Zinsschuldner. Zi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 3.1 Vollverzinsung für Zinslaufende bis 31.12.2018

Bis 31.12.2018 gilt: Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen (Vollverzinsung). Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag gegenüber den festgesetzten Vorauszahlungen oder der anzurechnenden Körperschaftsteuer, so ist dieser Unterschiedsbetrag gem. § 233a AO zu verzinsen. Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.7 Kapitalertragsteuer

Rz. 46 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit können im strengen Sinn keine Gewinnausschüttungen vornehmen, weil ihnen im Verhältnis zur Trägerkörperschaft die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Trotzdem werden sie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Gewinne, die der Trägerkörperschaft zur Verfügung stehen, den privatrechtlichen K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.1 Partielle Steuerpflicht

Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der partiellen Steuerpflicht i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Werbung / 5.2 Sachgesamtheit wird nicht aufgeteilt

Besteht der einzelne Werbeartikel aus einer Sachgesamtheit, ist für die Prüfung der 10-EUR-Grenze auf den Wert der Sachgesamtheit abzustellen. Sachgesamtheit bei Streuwerbeartikeln Ein Unternehmer kauft für 595 EUR einschließlich Umsatzsteuer Etuis mit 2 Kugelschreibern ein, die er an Geschäftsfreunde und Kunden verschenkt. Das Etui hat einen Wert von 1 EUR. Die Kugelschreibe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nachzahlungszinsen auf betriebliche Steuern wie Umsatzsteuer...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1.1 Gesamtschuldnerische Haftung bei Lohnzahlung durch Dritte

Soweit ein Dritter die Pflichten des Arbeitgebers zur Lohnzahlung und Einbehaltung der Lohnsteuer im eigenen Namen erfüllt[1], haftet der Arbeitgeber – neben dem Dritten – auch für die vom Dritten geschuldete Lohnsteuer, beide sind Gesamtschuldner. Für den Dritten sind dieselben haftungsrechtlichen Grundsätze anzuwenden, die nachfolgend für den Arbeitgeber beschrieben sind.[...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Wird der Arbeitgeber für zu wenig erhobene Lohnsteuer haftungsweise in Anspruch genommen, erteilt ihm das Finanzamt einen Haftungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Erläuterung der Steuerfestsetzung. Auf einen schriftlichen Haftungsbescheid verzichtet das Finanzamt, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende Lohnsteuer angemeldet hat oder nach Abschluss einer Lohnsteuer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 6 Berechnung der Zinsen: Beginn des Zinslaufs

Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.[1] Soweit die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses beruht, beginnt der Zinslauf abweichend hiervon 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist.[2]mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Kostenüberdec... / 4.2 Handelsrechtliche Rückstellungsobergrenze in der Steuerbilanz

Die Bewertungsvorschriften in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG regeln die Bewertung von Rückstellungen nicht abschließend, sondern sind nach R 6.11 Abs. 3 EStR als Höchstgrenze zu betrachten. Dies hat der BFH mit Urteil vom 20.11.2019 auch für die Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG bestätigt.[1] Daher dürfen nach Verwaltungsauffassung Rückstellungen – mit Ausnahme von Pensionsrü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betriebliche Steuern Betriebsprüfung Betriebsausgabenabzugmehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.3.2 Anrufungsauskunft

Ebenso scheidet die Haftung aus, wenn der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft eingeholt hat und er danach verfahren ist. Das Betriebsstättenfinanzamt ist im Lohnsteuer-Abzugsverfahren an seine Auskunft gebunden, soweit der Arbeitgeber den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend dargestellt hat. Eine Nacherhebung der Lohnsteuer ist in diesem Fall auch dann nicht zulässig, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.2 Übergangsregelung für Kapitalgesellschaften (Abs. 5a)

Rz. 26 Die Neuregelung in § 6 Abs. 5 S. 2 KStG kann Unterstützungskassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft benachteiligen. Zur Überdotierung kann es in der Leistungsphase der Unterstützungskasse kommen. Dann sind nach § 6 Abs. 5 S. 2 KStG die Versorgungsleistungen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen. In der vor dem Vz 2016 liegenden Ansammlungsphase wa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.1 Im Fokus: Kosten und (materiellen) Nutzen optimieren

Unter dieser zentralen Perspektive wird der Mehrwert für die Mitarbeitenden sowie resultierende Effekte den Kosten auf Unternehmensseite gegenübergestellt. Besondere Aufmerksamkeit aus der monetären Perspektive gebührt steuerlich (und damit in aller Regel auch sozialversicherungsrechtlich) begünstigten Zusatzleistungen , wie unten auszugsweise aufgeführt. Nicht steuerbare Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Abs. 5)

Rz. 19 Auch Unterstützungskassen sind partiell steuerpflichtig, soweit sie überdotiert sind. Überdotiert ist eine Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG, wenn ihr Vermögen das nach § 4d EStG zulässige Kassenvermögen um mehr als 25 % übersteigt. Bei der Ermittlung des Vermögens sind zukünftige Kassenleistungen nicht zu berücksichtigen, weil auf sie kein Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.4 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil bei Forderungsverzicht

Verzichtet der Arbeitgeber hingegen von vornherein auf eine mögliche Rückforderung vom Arbeitnehmer, so liegt in der Übernahme der nachgeforderten Lohnsteuer ein geldwerter Vorteil, der im Zeitpunkt der Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt lohnsteuerpflichtig ist. Der nachgezahlte Steuerbetrag ist entweder als netto gezahlter sonstiger Bezug zu versteuern oder es ist für die üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.3 Voraussetzungen der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz

Einen durchschnittlichen Steuersatz aufgrund einer Schätzung kann der Außenprüfer nur dann anwenden, wenn entweder die Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorliegen oder der Arbeitgeber mit der Steuerberechnung nach einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist. Ohne Einverständnis des Arbeitgebers sind die Voraussetzungen für eine Schätzung ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.15 Steuerfreier Auslagenersatz bei der Überlassung von Elektrofahrzeugen

Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (Dienstwagen), stellt die Erstattung der Stromkosten, die der Arbeitnehmer selbst getragenen hat, einen steuerfreien Auslagenersatz dar[1]. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die selbst getragenen Stromkosten f...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 5 Unterscheidung von Arbeitsessen und Belohnungsessen

Dabei ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsessen und einem Belohnungsessen fließend. Anhaltspunkt für ein Arbeitsessen kann sein, dass es nach einem besonderen Arbeitseinsatz oder nach einer außergewöhnlich langen betrieblichen Besprechung gewährt wird. Das Arbeitsessen ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Belohnungsessen steht die Bewirtung des Mitarbeiters im V...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.6 Ausweis und Buchen von latenten Steuern

Latente Steuern sind gem. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht abzuzinsen. Aktive latente Steuern sind unter Punkt "D. Aktive latente Steuern" unter "C. Rechnungsabgrenzungsposten" in der Bilanz gem. § 266 Abs. 2 HGB auszuweisen. Passive latente Steuern werden unter Punkt "E. Passive latente Steuern" auf der Passivseite der Bilanz unter Punkt "D. Rechnungsabgrenzungsposten" aufgefüh...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.5 Ermittlung und Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern

Aktive latente Steuern ergeben sich, wenn der handelsrechtliche Wert bei Vermögensgegenständen kleiner ist als der steuerliche Wert oder wenn der Wert der Verbindlichkeiten und Rückstellungen laut Handelsbilanz größer ist als der steuerliche Wertansatz. Passive latente Steuern entstehen hingegen, wenn der handelsrechtliche Wertansatz bei Vermögensgegenständen größer ist als der ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.1 Abgrenzung latenter Steuern

Werden Personengesellschaften als Tochtergesellschaften in einen Konzernabschluss einbezogen und ist eine Kapitalgesellschaft als Konzernunternehmen übergeordnet, sind latente Steuern auf temporäre Differenzen für Zwecke der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer abzugrenzen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Abgrenzung der latenten Steuern bereits auf Ebene der Persone...mehr